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Änderung der Corona-Schutz-Verordnung in Nordrhein-Westfalen ab Dienstag 28. Dezember

Region/Düsseldorf – Ausweitung der Kontaktbeschränkungen auf immunisierte Personen – Großveranstaltungen ohne Zuschauer. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur notwendigen Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen um. Dazu hat sie die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst.

Zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten und der Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur treten ab Dienstag, 28. Dezember 2021, damit weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen sollen. Mit der Änderung der Verordnung werden nun Kontaktbeschränkungen auf immunisierte Personen ausgeweitet. Private Zusammenkünfte sind nur noch mit maximal zehn Personen zulässig, sofern alle Personen geimpft oder genesen sind. Überregionale Großveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt. Für andere Veranstaltungen werden die Höchstgrenzen für Zuschauer abgesenkt.

„Das Land handelt schnell und setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz um. Ich bin mir bewusst, dass viele Menschen, die solidarisch waren und sich frühzeitig haben impfen lassen, nicht glücklich sind, dass nun zum Jahresende wieder Einschränkungen auf sie zukommen. Ich bedanke mich bereits jetzt für ihr Verständnis. Klar ist, dass wir nur mit Kontaktbeschränkungen allein einer wahrscheinlichen Omikron-Welle nicht erfolgreich werden begegnen können. Wir müssen die Auffrischungsimpfungen weiter vorantreiben und die nach wie vor zu große Impflücke schließen. Mein Appell lautet daher: Wenn Sie es nicht schon getan haben, lassen Sie sich bitte schnellstmöglich impfen“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

Reduzierung von Kontakten auch für Immunisierte

Neben den bereits geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte erfordert die Ausbreitung der Omikron-Variante weitere Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene. Daher sind ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.

Großveranstaltungen ohne Zuschauer

Auch der MPK-Beschluss zum Zuschauerverbot bei Großveranstaltungen wird eins zu eins für Nordrhein-Westfalen übernommen. Überregionale Großveranstaltungen können damit nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und eine Höchstzahl von 750 Zuschauern.

Maskenpflichten und 2G+-Regel für den Freizeitbereich

Wegen der deutlich höheren Aggressivität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert. Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten können keine Masken getragen werden – hier müssen immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.

Weitere Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen wie etwa die Schließung von Discotheken und Clubs oder das Feuerwerksverbot waren in Nordrhein-Westfalen bereits umgesetzt.

Insgesamt sind 73,8 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. 38 Prozent haben bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten. Aufgrund des erhöhten Schutzes wird die Auffrischungsimpfung dringend empfohlen, sofern der von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlene Mindestabstand eingehalten wird. Mit der Änderung der Verordnung werden nun Ergänzungen der Schutzmaßnahmen gerade auch mit Blick auf die Herausforderungen der Omikron-Variante und der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur vorgenommen. Die wichtigen AHA+L-Standards im Alltag bleiben für alle Menschen, unabhängig von ihrem Impfstatus, von großer Bedeutung. Insbesondere die Weihnachtsfeiertage sollten verantwortungsbewusst begangen werden. Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden.

Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen weiterhin bis zum 12. Januar 2022.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung finden Sie unter www.land.nrw/corona

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Ministerpräsident Hendrik Wüst und der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte rufen gemeinsam auf

Region/Düsseldorf – Gehen Sie verantwortungsvoll mit den offenen Grenzen um und gehen Sie nicht jenseits der Grenze einkaufen. Die Staatskanzlei NRW und die Regierung der Niederlande teilen mit: In einem gemeinsamen Statement appellieren Ministerpräsident Hendrik Wüst und der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte am Donnerstag, 23. Dezember 2021, angesichts der ernsten Lage besonders vorsichtig zu sein und zu Hause zu bleiben.

Das gemeinsame Statement im Wortlaut: Ministerpräsident Hendrik Wüst und Ministerpräsident Mark Rutte:

„Mit der Ausbreitung der Omikron-Variante in unseren Ländern ist es jetzt noch wichtiger, unsere Kontakte zu beschränken. Dies gilt auch für grenzüberschreitende Kontakte. Deshalb rufen die Niederlande und Nordrhein-Westfalen gemeinsam dazu auf, so viel wie möglich zu Hause zu bleiben und Menschenmengen zu vermeiden. Gehen Sie also nicht jenseits der Grenze einkaufen oder essen. Wenn Sie über die Grenze müssen, zum Beispiel um zu arbeiten, seien Sie vorbereitet und halten Sie sich an die örtlichen Vorschriften.

Wir halten die Grenzen offen, weil unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften, insbesondere in der Grenzregion, stark miteinander verflochten sind. Als gute Nachbarn und Freunde appellieren wir an alle Bürger, mit diesen offenen Grenzen verantwortungsvoll umzugehen.“

Gezamenlijke verklaring van de regeringen van Nederland en Noordrijn-Westfalen

„Nu de Omikronvariant in onze landen oprukt, is het nog belangrijker om onze contacten te beperken. Dat geldt ook voor contacten over de grens. Daarom roepen Nederland en Noordrijn-Westfalen gezamenlijk op om zoveel mogelijk thuis te blijven en drukte te vermijden. Ga dus niet de grens over om te winkelen of uit eten te gaan.

Als u toch de grens over moet, bijvoorbeeld om te werken, bereid u zich dan goed voor en houdt u zich aan de lokale maatregelen. Wij houden de grenzen open, omdat onze samenlevingen en economieën, zeker in de grensregio, sterk verweven zijn. Als goede buren en vrienden doen wij een beroep op u om verantwoord om te gaan met onze open grenzen.”

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Rheinland-Pfalz bereitet alles für eine Omikron-Welle vor

Region/Mainz – Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Gesundheitsminister Clemens Hoch, Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt, Innenminister Roger Lewentz: Wir bereiten alles für eine Omikron-Welle vor! – Mit Boostern und Schutzmaßnahmen rüstet Rheinland-Pfalz sich gegen Omikron – Impfen hilft gegen schwere Krankheitsverläufe – Appell an die Bevölkerung: Getestet und im kleinen Kreis Weihnachten und Silvester feiern

„Nach aktueller Expertenmeinung und mit Blick auf betroffene Nachbarländer müssen wir uns mit dem Aufkommen der neuen Virusvariante Omikron auf sehr schnell ansteigende Infektionszahlen einstellen. Erste Erkenntnisse zeigen, dass Omikron den Impfschutz unterlaufen kann. Einen wirksamen Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe bietet vor allem eine Boosterimpfung. Selbst eine Zweifachimpfung reduziert die Gefahr schwer zu erkranken um 70 Prozent. Wir handeln jetzt, um zu verhindern, dass es durch zu viele Infektionen und Quarantänefälle zu so großen Mitarbeiterausfällen kommt, dass die Arbeitsfähigkeit in Gesundheitswesen und kritischer Infrastruktur wie Polizei, Feuerwehr, Strom-; Wasser- und Lebensmittelversorgung gefährdet ist. Die Impfkampagne wird in Rheinland-Pfalz auch an den Tagen zwischen den Jahren auf Hochtouren weiterlaufen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach den Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz. „Die Landesregierung bereitet alles vor, um für den schlimmsten Fall gerüstet zu sein. Darauf können die Menschen in Rheinland-Pfalz vertrauen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Gesundheitsminister Clemens Hoch, Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Innenminister Roger Lewentz.

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz werde die Landesregierung in der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung umsetzen, den weiteren Ausbau der Impfkampagne forcieren und Wirtschaftshilfen bereitstellen. Die Demonstrationen gegen die Corona-Verordnungen werde die Polizei genau beobachten, um Bedrohungen und Einschüchterungsversuche konsequent zu unterbinden.

Deutschland erlebe gerade eine paradoxe Situation: Die Inzidenzen sinken leicht, doch die Bedrohung durch Corona steigt. So die Annahmen aus dem Expertenrat, die jetzt vorliegen. Grund dafür sei die hochansteckende Virusvariante Omikron. Die Virusvariante könne den Impfschutz unterlaufen. Am sichersten sei man vor einer Infektion und vor allem gegen schwere Verläufe durch eine Booster-Impfung. In London könne man aktuell wie im Reallabor sehen, dass diese enorm ansteckende Variante dazu führe, dass Belegschaften durch Krankheit und Quarantäne so ausgedünnt sind, dass die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur wie Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen oder Lebensmittelversorgung gefährdet ist. „Es ist nicht die Frage ob, sondern nur wann und wie stark Omikron auch in Deutschland vorherrschend ist“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Darauf werde man Rheinland-Pfalz jetzt vorbereiten: Noch schneller impfen auch zwischen den Jahren, Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich, Pandemiepläne, um Personalausfälle in der kritischen Infrastruktur zu minimieren und mehr Wirtschaftshilfen für die Bereiche, die wirtschaftlich von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffen sind.

„Wir alle hätten uns ein anderes Weihnachtsfest und einen ausgelassenen Jahreswechsel gewünscht. Die lange Dauer der Pandemie und die neue Virusvariante Omikron stellen eine große Herausforderung und Zumutung für jeden und jede von uns dar. Trotzdem gilt mein dringender Appell an alle, sich gerade auch an den Feiertagen verantwortungsbewusst zu verhalten. Die Feier sollte so klein wie möglich sein und die eingeübten Hygienemaßnahmen und das Abstandhalten sollten eingehalten werden. Bitte lassen Sie sich als zusätzlichen Schutz in jedem Fall testen, wenn Sie Familienmitglieder und ihre Freundinnen und Freunde treffen. Das schützt Sie und Ihre Liebsten“, so die Ministerpräsidentin.

Impfung schützt vor schweren Verläufen – Registrierung für Booster-Impfung bereits nach drei Monaten möglich

Auch wenn Omikron den Impfschutz teilweise unterlaufen könne, so sei die Impfung trotzdem wichtig. „Sie schützt vor schweren Krankheitsverläufen“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach schütze eine Zweifachimpfung, wenn sie nicht älter als sechs Monate sei, zu 70 Prozent vor einer Krankenhauseinweisung, sogar zu 80 Prozent vor einer Einweisung auf eine Intensivstation. Wer geboostert sei, habe demnach sogar einen Schutz bis zu 70 Prozent vor einer Infektion. Das große Risiko in Deutschland für einen Kollaps in Krankenhäusern und der kritischen Infrastruktur seien die 10 Millionen Ungeimpfte.

„Wir appellieren an alle Bürger und Bürgerinnen, sich so schnell wie möglich impfen zu lassen. Expertinnen und Experten raten ausdrücklich davon ab, die Impfung hinauszuzögern und die Verfügbarkeit eines an die Omikron-Variante angepassten Impfstoffes abzuwarten. Auch diejenigen, die sich bisher nicht haben impfen lassen, fordern wir dringend auf, sich und andere zu schützen und einen Termin für die Erst- und Zweitimpfung wahrzunehmen. Mit dem Impfstoff Novavax steht jetzt auch ein von der Europäischen Arzneimittelbehörde zugelassenes proteinbasiertes Vakzin zur Verfügung. Darauf haben viele gewartet, die sehr skeptisch bei den mRNA-Impfstoffen sind“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer und ihre Kabinettsmitglieder.

„Die Impfkampagne im Land läuft auf Hochtouren. In der letzten Woche haben wir 375.000 Impfungen verabreicht; ein neuer Rekord. Auch beim Boostern ist der Turbo eingelegt. Mit Stand heute haben mehr als 1,4 Millionen Menschen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Alle, die im Januar eine Impfung wollen, werden sie auch bekommen. Darüber hinaus beschleunigen wir das Registrierungsverfahren erneut: Ab dem 1. Januar kann sich jeder für einen Impftermin registrieren, dessen vollständiger Impfschutz erst drei Monate zurückliegt“, kündigte Gesundheitsminister Clemens Hoch an. „Auch denjenigen, die noch gar nicht geimpft sind, gilt mein dringender Appell, sich und andere zu schützen und einen Termin für die Erst- und Zweitimpfung wahrzunehmen, so der Gesundheitsminister. Sein Dank gelte den niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen und allen im Gesundheitswesen Beschäftigten für ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. Die Landesregierung werde weiterhin alle Impfkapazitäten voll ausschöpfen und den einfachen und schnellen Zugang zu Impfungen sicherstellen.

Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich

Um die neue Welle mit der Omikron-Variante zu bremsen, müssten die Kontaktbeschränkungen leider auch auf Geimpfte und Genesene abgestuft ausgeweitet werden, denn die Impfdurchbrüche zeigten, dass auch sie das Virus weitertragen können. „Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage einfach zu gefährlich“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Daher sind spätestens ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist also auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt“, so die Ministerpräsidentin.

Überregionale Großveranstaltungen ohne Zuschauer

Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen finden ab sofort ohne Zuschauer statt.

Rheinland-Pfalz wird ab Donnerstag mit der neuen Corona-Verordnung Clubs und Discotheken schließen, auch hier sei das Infektionsrisiko in der aktuellen Lage einfach zu groß, so die Ministerpräsidentin.

Überbrückungshilfen

„Das Corona-Virus verursacht enorme wirtschaftlichen Schäden. Wir tun alles, um sie abzufedern“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt, und wendete sich an die betroffenen Betriebe: „Nutzen Sie die Möglichkeiten der Überbrückungshilfen, wenn Sie aktuell Umsatzeinbrüche erleiden.“ Unternehmerinnen und Unternehmer können die Überbrückungshilfe III Plus für die Zeit von Juli bis Dezember 2021 beantragen, wenn sie in einem Monat einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vergleichsmonat im Jahr 2019 erlitten haben.

Die Überbrückungshilfe III Plus deckt wesentliche betrieblichen Fixkosten eines Unternehmens ab. Der Zuschuss liegt – je nach Umsatzrückgang – zwischen 40 und 100 Prozent dieser Kosten. Besonders schwer getroffene Unternehmen erhalten einen Eigenkapitalzuschuss, der zusätzlich zur Fixkostenhilfe ausgezahlt wird.  Gerade die im vergangenen Jahr auf Drängen der Bundesländer eingeführten Sonderregelungen zur Saisonware sei für viele Unternehmen hilfreich. „Das heißt für Gastronomen ganz konkret: Wer nun Lebensmittel eingekauft hat, und sie nicht verkaufen kann, weil Gäste absagen oder Veranstaltungen nicht möglich sind, bekommt den Ausfall erstattet“, sagte Ministerin Schmitt.

Beantragt werden muss die Hilfe über so genannte prüfende Dritte. Das sind insbesondere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer. Bei der Überbrückungshilfe III Plus besteht die Möglichkeit, einen Änderungsantrag für einen bestehenden Antrag einzureichen, wenn sich beispielsweise die prognostizierten Umsatzahlen deutlich verändert haben. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31. März 2022. „Wer größere Einbußen als angenommen hat, sollte einen Änderungsantrag einreichen“, sagte Schmitt.

Ab Januar greift die Überbrückungshilfe IV, deren konkrete Ausgestaltung aktuell der Bund entwirft. Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt setzte sich in der Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz am Dienstag dafür ein, dass der Fördersatz weiterhin bei 100 Prozent der Fixkosten liegen soll. Auch Schausteller, die von Absagen von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen waren, sollen besonders bedacht werden. Man setze sich für einen höheren Eigenkapitalzuschlag ein. Es wird zudem eine Neuauflage der Neustarthilfe geben, die sich vor allem an Soloselbstständige richtet. Auch hier arbeitet der Bund am konkreten Verfahren.

Überlastung kritischer Infrastrukturen vermeiden

Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass durch die extrem ansteckende Virusvariante Omikron die Infektionen und damit auch Quarantäne-Fälle so stark ansteigen werden, dass es zu erheblichen Personalausfällen kommen könnte. Daher müssten Betreiber in der kritischen Infrastruktur wie Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, ÖPNV oder Lebensmittelversorgung ihre betrieblichen Pandemiepläne überprüfen, um einen Betrieb sicherstellen zu können. Die Länder stellen dies in enger Abstimmung mit dem Bund sicher. Der neu einrichtete Bund-Länder-Krisenstab wird dies unterstützen.

Änderungsverordnung tritt am 23. Dezember in Kraft

Die Änderungsverordnung der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung werde heute verkündet und trete morgen in Kraft. Ab dann sei unter anderem der Betrieb von Clubs und Diskotheken untersagt, so die Ministerpräsidentin. Zudem werden für die anstehenden Weihnachtsfeiertage und den bevorstehenden Jahreswechsel die Regelungen entsprechend der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder mit der damaligen Bundeskanzlerin angepasst. Spätestens ab dem28. Dezember 2021 wird der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit bis zu höchstens zehn Personen gestattet sein. Dies gilt für alle – auch geimpfte – Menschen. Nur Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt. Darüber hinaus gilt natürlich weiterhin, dass der gemeinsame Aufenthalt von nicht-immunisierten (ungeimpften) Personen im öffentlichen Raum nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes gestattet ist. Weiterhin werden einige Klarstellungen und Anpassungen vorgenommen. Dies betrifft vor allem Soloselbständige sowie Religions- oder Glaubensgemeinschaften. Die bisherigen Regelungen gelten darüber hinaus fort. Die Verordnung wird bis zunächst zum 20. Januar 2022 verlängert.

Corona-Proteste beobachten und begleiten

Rheinland-Pfalz werde nicht zulassen, dass eine zunehmend radikale Minderheit Menschen bedrohe, die Corona-Maßnahmen beschließen oder deren Einhaltung kontrollieren.

„Wir merken, dass die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen zunehmen. Allein an diesem Montag gab es 72 Zusammenkünfte mit etwa 6.600 Teilnehmenden. Die Aktionen waren im Vorfeld zumeist nicht angemeldet oder durch Verfügungen der zuständigen Behörden verboten. Die Ansammlungen verliefen zwar überwiegend störungsfrei und friedlich, in Frankenthal zeigte jedoch zum Beispiel ein AfD-Stadtratsmitglied den sogenannten ‚Hitlergruß‘ und in Idar-Oberstein wurde versucht, einen Angehörigen der Reichsbürgerszene aus polizeilichen Maßnahmen zu befreien. Vor diesem Hintergrund kann ich alle, die sich zu den Protesten hingezogen fühlen, nur warnen: Laufen Sie nicht den Extremisten hinterher. Marschieren Sie nicht mit denen, die unsere demokratische Gesellschaft ablehnen“, appellierte Innenminister Roger Lewentz.

„Die Sicherheitsbehörden haben das Protestgeschehen weiter fest im Blick. Allein an diesem Montag waren mehr als 1.000 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz und führten über 250 Personenkontrollen durch. Unser Staat ist wehrhaft und wird die vernünftige Mehrheit vor einer rücksichtslosen Minderheit auch weiterhin konsequent schützen“, so der Innenminister weiter. Er rief alle Bürgerinnen und Bürger zu gesellschaftlicher Solidarität und zur Impfung auf. „Diese Pandemie besiegen wir nur gemeinsam“, sagte Lewentz.

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Landesregierung RLP verlängert das Soforthilfe-Programm „Schutzschild für Vereine in Not“

Region/Mainz – Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz verlängert das Soforthilfeprogramm „Schutzschild für Vereine in Not“, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer heute mitteilte. „Vereine sind ein wichtiger Bestandteil unserer Zivilgesellschaft. Sie sind unverzichtbar für ein lebendiges Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit dem ‚Schutzschild für Vereine in Not‘ haben wir im Mai 2020, auf dem Höhepunkt des ersten Lockdowns, ein Instrument geschaffen, um Vereine in Existenznot vor der drohenden Insolvenz zu schützen. Es wurde bis Ende 2021 verlängert. Jetzt ist es an der Zeit, den Vereinen rechtzeitig zu signalisieren, dass diese Hilfen auch im kommenden Jahr angeboten werden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Es sei angesichts der aktuellen Corona-Lage absehbar, dass Vereine auch im kommenden Jahr vor finanzielle Probleme gestellt werden. Das gelte umso mehr, wenn bestehende Rücklagen aufgezehrt sind und die Situation erneut Einschränkungen erfordern sollte. Dann könnten Einnahmen wegbrechen, während Verpflichtungen und Ausgaben weiterbestehen.

Das Programm bietet Soforthilfen in Form von Billigkeitsleistungen gemäß § 53 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Rheinland-Pfalz, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Es wird im Auftrag der Landesregierung von drei Bewilligungsstellen umgesetzt. Der Landessportbund und die regionalen Sportbünde sind für die Sportvereine zuständig, die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur für die Kulturvereine und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz für alle anderen Vereine.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige und andere steuerbegünstigte Vereine, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben und die infolge der Pandemie einer akuten Existenzbedrohung ausgesetzt sind. Soforthilfen können beantragt werden unter anderem für Miet- und Pachtkosten, Betriebskosten, notwendige und unabwendbare Instandhaltungen, laufende Kredite und Darlehen oder vertraglich gebundene Honorare.

Besonders wichtig: Vereine, die bereits in den Jahren 2020 und 2021 Soforthilfen aus dem Programm erhalten haben, können auch 2022 bis zu 12.000 Euro über den Schutzschild beantragen, wenn Liquiditätsengpässe weiterhin bestehen. Insgesamt stellt die Landesregierung 10 Millionen Euro für den Schutzschild zur Verfügung.

„Wir stehen unseren Vereinen zur Seite. Die Verlängerung des Soforthilfeprogramms soll ihnen Sicherheit geben in einer für alle unsicheren Situation“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

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Wiederaufbau Ahrtal – SGD-Nord-Präsident Treis begrüßte Prof. Dr. Dr. Wolfgang Büchs zum Gespräch

Region/Koblenz – Die Ahr braucht mehr Raum: Darüber waren sich SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis und der Biologe Prof. Dr. Dr. Wolfgang Büchs einig.

Am gemeinsamen, fachlichen Gedankenaustausch in der SGD Nord nahmen auch Vizepräsident Prof. Dr. Kaschny und Joachim Gerke, Abteilungsleiter für Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz teil. Im Zentrum des Gesprächs standen die verheerende Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021, deren Auswirkungen sowie Ideen und Schritte des Wiederaufbaus.

Es zeigte sich, dass die fachlichen Ansätze und Meinungen zu Hochwasserschutz- und vorsorge nicht weit auseinander liegen. Einigkeit bestand auch darin, dass die betroffenen Menschen im Mittelpunkt stehen und der Spagat zwischen einem nachhaltigen und zügigen Aufbau im Ahrtal alle Beteiligten herausfordert. Präsident Treis dankte Herrn Prof. Dr. Dr. Wolfgang Büchs für seine wertvollen Impulse und regte an, weiterhin im Austausch zu bleiben.

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Wiederaufbau Landkreis Ahrweiler – Weitere 18,68 Millionen Euro Förderung für den Kreis Ahrweiler

Ahrweiler/Dernau/Mainz – Die Wiederaufbaubeauftragte des Landes, Staatssekretärin Nicole Steingaß, hat dem ersten Beigeordneten des Landkreises Ahrweiler, Horst Gies, einen weiteren Förderbescheid in Höhe von rund 18,68 Millionen Euro übergeben. Die Bescheidübergabe erfolgte im Rahmen einer Informationsveranstaltung für Ahrtal-Kommunen in Dernau. Die Bewilligung dient der Erstattung der im Nachgang der Flutkatastrophe geleisteten Erfassungs- und Entsorgungskosten der Abfälle von Straßen, Wegen, Plätzen sowie Gewässern aus dem Gebiet des Landkreises. Bei der Förderung handelt es sich um eine Zuwendung aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“.

„Der Landkreis Ahrweiler wurde durch die Naturkatastrophe im Juli schwer getroffen. Die Zerstörungen durch die Flut waren gewaltig, sodass große Berge aus Sperrmüll viele Straßen, Plätze, Parks und Brücken zerstörten, beschädigten oder unpassierbar machten. Die Beseitigung dieser Müllberge ist ein wichtiger Schritt im Rahmen des Wiederaufbaus im Ahrtal. Mit der einhundertprozentigen Förderung aus dem Aufbauhilfefonds wird der Landkreis dabei umfassend unterstützt“, sagte Staatssekretärin Steingaß bei der Bescheidübergabe.

Bereits im Oktober 2021 hatte Innenminister Roger Lewentz dem Landkreis Ahrweiler eine Förderung in Höhe von 67,3 Millionen Euro für die Abfallentsorgung aus dem Aufbauhilfefonds bewilligt, sodass sich die insgesamt aus dem Aufbauhilfefonds an den Landkreis Ahrweiler bewilligten Mittel auf 85,98 Millionen Euro belaufen.

Darüber hinaus wurden auch der Verbandsgemeinde Altenahr zur Finanzierung der Abfallerfassung und -entsorgung in vier Bescheiden Förderungen aus dem Aufbauhilfefonds in Höhe von insgesamt 34,95 Millionen Euro gewährt.

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Direktzahlungen bleiben notwendig – Präsident Horper begrüßt die frühe Auszahlung in Rheinland-Pfalz

Region/Koblenz – Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, begrüßt die frühe Auszahlung der Direktzahlungen in Höhe von rund 193 Millionen Euro an die rheinland-pfälzischen Landwirtinnen und Landwirte. „Rheinland-Pfalz hat in 2021 als erstes Bundesland die Direktzahlungen ausgezahlt. Das klare Bekenntnis von Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt zum dauerhaften Erhalt der Direktzahlungen in der neuen EU-Förderperiode 2023-2027 befürworten wir ausdrücklich“, so Horper.

Dass auch die Prämien für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und für den ökologischen Landbau in Rheinland-Pfalz am schnellsten ausgezahlt wurden, untermauere die Bedeutung, welche die Landesregierung der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz zukommen lasse. Gerade in diesem Jahr, das neben Corona auch von Unsicherheiten und teils erheblichen Marktschwankungen gekennzeichnet war, sei dieses Signal wichtig. Seinen besonderen Dank spricht Horper den Kreisverwaltungen und dem DLR Mosel aus. Diese stünden den Betrieben bei der Antragstellung zur Seite und legten den Grundstein dafür, dass die Auszahlung der Gelder durch das Landwirtschaftsministerium ohne Verzögerungen erfolgen könne.

Für das kommende Jahr formuliert Horper eine klare Erwartung: „Im Jahr 2022 muss die Agrarverwaltung unsere landwirtschaftlichen Betriebe auf die Neuerungen, die ab 2023 in Form von erweiterter Konditionalität, Eco-Schemes und neuen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf uns zukommen, vorbereiten und fit machen.“

Zum Hintergrund: Am 15. Dezember 2021 hat das Land Rheinland-Pfalz rund 193 Millionen Euro Direktzahlungen an knapp 17.000 rheinland-pfälzische Landwirte aus Mitteln der EU ausgezahlt. Die durchschnittliche Auszahlungssumme liegt bei knapp 11.600 Euro pro Betrieb. Junglandwirte und kleinere Betriebe werden besonders gefördert. Ab 2023 gelten im Rahmen der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik der EU neue Fördergrundsätze.

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NRW Ministerin Gebauer: Das Geld für die Digitalisierung unserer Schulen muss überall ankommen

Region/Düsseldorf – DigitalPakt Schule: Schulträger haben bereits 715 Millionen Euro beantragt. Das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilt mit: Die Digitalisierung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen nimmt weiter an Fahrt auf. Bislang haben die nordrhein-westfälischen Schulträger bereits rund 715 Millionen Euro der ihnen zur Verfügung stehenden 949 Millionen Euro aus dem DigitalPakt Schule beantragt (Stand 30. November 2021). Das entspricht einem Anteil von über 75 Prozent.

Die Schulträger standen in diesem Jahr vor besonderen Herausforderungen, sie mussten sowohl auf die Coronavirus-Pandemie und vielerorts auch auf die Folgen des Hochwassers im Sommer reagieren. Die Landesregierung verlängert deshalb einmalig die Budgetbindung und den Bewilligungszeitraum im Förderprogramm DigitalPakt Schule bis zum 31. Juli 2022. Damit erhalten die Schulträger zusätzlich sieben weitere Monate Zeit, um Mittel aus dem DigitalPakt Schule zu beantragen. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Ich freue mich, dass die Schulträger die Gelder aus dem DigitalPakt Schule in Anspruch nehmen. Damit unsere Schülerinnen und Schüler ihre Fähigkeiten in einer digitalisierten Welt bestmöglich entfalten können, brauchen wir an den Schulen eine digitale Infrastruktur auf der Höhe der Zeit. Dafür müssen Fördergelder überall dort ankommen, wo sie für die Digitalisierung unserer Schulen dringend benötigt werden. Weil die Schulträger pandemiebedingt und regional durch das Hochwasser im Sommer vor besonderen Herausforderungen standen, geben wir ihnen bis zum Schuljahresende Zeit, um die ihnen bereits seit dem Jahr 2019 zur Verfügung gestellten Mittel aus dem DigitalPakt Schule zu beantragen.“

Sollten nach Ablauf des verlängerten Bewilligungszeitraums noch Mittel zur Verfügung stehen, wird das Schulministerium Möglichkeiten schaffen, dass alle Schulträger darauf zugreifen können, um sinnvoll in die Digitalisierung ihrer Schulen zu investieren.

„Ich danke den Schulträgern, dass sie bereits einen so großen Teil der Mittel beantragt haben und gehe davon aus, dass auch die restlichen Mittel aus dem DigitalPakt Schule beansprucht werden. Die Entwicklung der vergangenen Wochen stimmt mich sehr zuversichtlich, dass dies ebenso gelingt wie bei den Programmen zur Ausstattung von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften“, so Ministerin Gebauer.

Dazu hatten Bund und Länder die Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm zum Digitalpakt “ auf den Weg gebracht. Mit Stand vom 30. November 2021 wurden die Mittel der Sofortausstattungsprogramme fast vollständig abgeschöpft. Von den zur Verfügung stehenden 105,4 Millionen Euro des Förderprogramms für die Ausstattung der Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten wurden bereits über 104 Millionen Euro beantragt. Das entspricht einem Anteil von rund 99 Prozent. Von den zur Verfügung stehenden rund 160 Millionen Euro des Förderprogramms für die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf wurden bereits 158 Millionen Euro beantragt, was einem Anteil von rund 99 Prozent entspricht.

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Gesundheits-Ministerium in NRW präzisiert Vorgaben zu Auffrischungs-Impfungen

Region/Düsseldorf – Mindestabstand zur Grundimmunisierung soll im Regelfall mindestens fünf Monate betragen – Vier Wochen Mindestabstand nur in Einzelfällen möglich. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS)  in Nordrhein-Westfalen hat in einem weiteren Erlass die am Montag , 13. Dezember 2021 genannten Vorgaben für die Kreise und kreisfreien Städte zur Fortführung der Auffrischungsimpfungen präzisiert: MAGS empfiehlt zurzeit die Auffrischungsimpfungen für alle Personen ab 18 Jahren, deren vollständige SARS-CoV-2-Grundimmunisierung bereits mindestens fünf Monate her ist. Insbesondere zur Bekämpfung der Omikron-Variante ist es dringend erforderlich, die Auffrischungsimpfungen mit vollem Tempo weiter voranbringen.

Im Rahmen der kommunalen Impfangebote können sich auch Personen boostern lassen, deren Grundimmunisierung mindestens vier Monate zurückliegt. Davon unberührt bleiben Einzelfallentscheidungen aufgrund einer medizinischen Indikation für eine frühere Auffrischungsimpfung, sofern hier ein Mindestabstand von vier Wochen erreicht ist.

Der im Impferlass vom 13. Dezember 2021 thematisierte Mindestabstand von vier Wochen stellt demnach ausdrücklich keine Empfehlung, sondern eine absolute Untergrenze für Einzelfallentscheidungen dar. Dieses Impfintervall orientiert sich an der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu COVID-19-Impfungen, wonach zum Beispiel eine Auffrischungsimpfung bei immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort bereits vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis zur Optimierung der Impfserie verabreicht werden kann.

Der neuerliche Erlass trägt darüber den aktuellen Entwicklungen Rechnung und ermöglicht den Kreisen und kreisfreien Städten, auch am 1. und 2. Weihnachtstag sowie am Neujahrstag Impfangebote zu organisieren, um die Impfungen der Bevölkerung weiter schnellstmöglich voranzubringen.

Zum Hintergrund:

Aktuell empfiehlt die STIKO regelhaft sechs Monate nach erfolgter SARS-CoV-2-Grundimmunisierung eine Auffrischungsimpfung für Personen ab 18 Jahren. Verkürzungen dieses Impfabstands sind nach ärztlichem Ermessen möglich und können insbesondere bei immuninsuffizienten Personen angezeigt sein. Seitens zahlreicher Experten wird zurzeit jedoch darauf hingewiesen, dass eine Auffrischungsimpfung aufgrund der damit einhergehenden Steigerung der Zahl der Antikörper eine geeignete Maßnahme sein könnte, um eine schnelle Ausbreitung der Omikron-Variante zu vermeiden. Zu diesen Experten zählen insbesondere die Europäische Arzneimittelagentur, Impfstoffhersteller, Mediziner sowie Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.

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Rheinland-Pfalz rüstet sich gegen Omikron – Experten mahnen zur Vorsicht

Region/Mainz – Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsminister Clemens Hoch beraten sich mit Corona-Expertenteam. „Wir stehen in einer schwierigen Phase der Pandemie. Eine noch unbekannte, aber offensichtlich höchst ansteckende Virusmutante und immer noch sehr volle Intensivstationen stellen uns vor große Herausforderungen.

Der Landesregierung ist es sehr wichtig, sich regelmäßig mit dem Corona-Expertenteam auszutauschen und diese wissenschaftliche Expertise in ihre Entscheidungen einzubeziehen“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsminister Clemens Hoch nach einer Videokonferenz mit dem Gremium, dem Mediziner, Virologen und weitere Wissenschaftler angehören. Rheinland-Pfalz habe bereits weitreichende Schutzmaßnahmen beschlossen und die Impfkampagne nochmals massiv angekurbelt. Mehr als 1,2 Millionen Menschen seien bereits geboostert. Das sei ein wesentlicher Baustein jetzt aktuell und vorbeugend für Omikron, waren sich Wissenschaftler und Landesregierung einig.

Was bedeutet Omikron für den Impfschutz?

Erste Studien an Zellkulturen legten nahe, dass bei Omikron ein deutlich reduzierter Impfschutz bestehe. Umso wichtiger sei die Auffrischungsimpfung, so das Corona-Expertenteam.

„Die neue Omikron Variante des Coronavirus zeichnet sich offensichtlich durch erhöhte Infektiosität aus. Wie sich dies jedoch auf den Verlauf der Pandemie in Deutschland auswirken wird, lässt sich derzeit noch nicht abschließend bewerten“, sagte Prof. Dr. Bodo Plachter, kommissarischer Direktor am Institut für Virologie der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Wie wird die Versorgung in Krankenhäusern sichergestellt?

Um die Krankenhäuser in dieser schwierigen Phase zu unterstützen, habe sie sich bei der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz dafür eingesetzt, dass der Bund Ausgleichszahlungen zusichert, wenn Betten für Corona-Patienten freigehalten werden müssten, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Ganz wichtig sei auch, dass es erneut eine steuerfreie Prämie für Beschäftigte auf den Intensivstationen geben werde. Das habe Bundeskanzler Olaf Scholz fest zugesichert.

„Die aktuelle Situation der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz ist sehr angespannt. Elektivleistungen werden reduziert, um notwendige, nicht planbare Eingriffe weiter sicherzustellen. Auf den Intensivstationen des Landes kämpfen 173 Corona-Patienten um ihr Leben. Unsere Hospitalisierungsrate beträgt 4,34. Das liegt zwar unter dem Bundesdurchschnitt, ist für uns jedoch kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen, denn die vielen Menschen, die in den Einrichtungen schier Übermenschliches unter hoher Belastung leisten, arbeiten seit langer Zeit am Limit“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Die schwersten Krankheitsverläufe träfen ungeimpfte Personen. Ihre Zahl auf den Intensivstationen ließe sich reduzieren. „Schützen Sie sich und andere. Helfen Sie mit, dass wir das Gesundheitssystem und damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen und auf den Stationen endlich entlasten. Lassen Sie sich impfen“, so der Minister.

Das Corona Expertenteam hat dabei auch nochmals auf die ganz große Bedeutung von Abstandhalten und Masketragen hingewiesen. Um das Infektionsgeschehen zu minimieren, brauche man beides: Schutzmaßnahmen und schnelles Impfen sowie Boostern an den vielen Impfstellen im ganzen Land. Allein in den vergangenen sieben Tagen konnten in Rheinland-Pfalz rund 330.000 Impfungen verabreicht werden. Die Vereinbarungen vom Runden Tisch Impfen würden mit Hochdruck umgesetzt. „Ich bin dankbar für diesen Kraftakt, den viele Partner und Partnerinnen hierzu gemeinsam mit uns als Landesregierung im ganzen Land leisten“, so die Ministerpräsidentin.

Wie läuft die Impfung für 5- bis 11-jährige Kinder an?

„Diese Woche ist bei uns auch die Impfung der 5- bis 11-Jährigen gestartet, eine sehr gute Nachricht für viele Familien in unserem Land. Mit Familien- und Kinderimpftagen wolle man auch hier für Tempo sorgen. Für viele sei die Impfung der Kinder keine leichte Entscheidung, daher sei die Ministerpräsidentin dankbar für die Beratung durch den ehemaligen Leiter des Zentrums für Kinder- und Jugendmedizin der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Mitglied der ständigen Impfkommission, Prof. Dr. Fred Zepp.

„Es ist eine sehr gute Nachricht, dass wir jetzt auch 5– bis 11-jährige Kinder durch Impfung vor COVID-19 schützen können. Unverändert erkranken zuvor gesunde Kinder nur sehr selten schwerwiegend an SARS-CoV-2 Infektionen. Daher sollten zunächst Kinder mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Erkrankungsrisiko haben, geimpft werden. Natürlich steht die Impfung grundsätzlich auch allen anderen Kindern zur Verfügung“, so Prof. Dr. Fred Zepp.

Zum Schutz der Bevölkerung habe die Landesregierung frühzeitig die 2G-Regel zum Beispiel für den Einzelhandel und Kulturveranstaltungen beschlossen und die 2G plus-Regel, wenn innen keine Maske getragen werden könne, wie im Restaurant oder bei einem Kosmetiker, sowie Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. „Das ist auch für uns Politikerinnen und Politiker ein schwieriger Schritt. Wir wissen, welche Belastungen damit verbunden sind. Wir entscheiden nicht leichtfertig und sind im engen Austausch mit unseren Experten, um über die aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu verfügen. Diese werden jetzt über den Experten-Rat im Bund auch besser miteinander verknüpft“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung gehe sehr verantwortungsvoll mit der Situation um, worauf die sinkenden Infektionszahlen hindeuten. „Trotzdem bleibt der dringende Appell auch über die Feiertage: Bitte reduzieren Sie Kontakte, halten Sie Abstand und lassen Sie sich impfen“, appellierten die Corona-Experten und die Landesregierung.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gesprächs waren:

Malu Dreyer, Ministerpräsidentin

Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit

Daniel Stich, Ministerialdirektor im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit

Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Dr. Wolfgang Kohnen, stellvertretender Leiter der Abteilung für Hygiene und Infektionsprävention – Krankenhaushygiene, Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Univ.-Prof. Dr. Norbert W. Paul, M.A., Direktor des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Univ.-Prof. Dr. med. Bodo Plachter, Direktor (komm.) des Instituts für Virologie, Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Prof. Dr. Konstantin Strauch, Leiter des Instituts für Medizinische Biometrie Epidemiologie und Informatik, Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Prof. Dr. med. Philipp Zanger, Referatsleiter im Institut für Hygiene und Infektionsschutz Abteilung Humanmedizin, Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz

Prof. Dr. Fred Zepp, ehemaliger Direktor des Zentrums für Kinder- und Jugendmedizin, Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz