Kategorien
Top-Themen

Aktueller Stand der Covid-19-Impfschulungen der Apothekerschaft in Rheinland-Pfalz

Region/Mainz – Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz informiert über den aktuellen Stand der Covid-19-Impfschulungen der Apothekerschaft. Nach der neuen Corona-Impfverordnung (Corona-ImpfVO) sind nun auch Apothekerinnen und Apotheker berechtigt, Coronaschutzimpfungen anzubieten und durchzuführen. Sie schaffen damit in den Apotheken vor Ort ein weiteres niederschwelliges Impfangebot in dem Kampf gegen die Pandemie. Anfang Februar werden in Rheinland-Pfalz die ersten Praxisschulungen starten. Interessierte Apothekerinnen und Apotheker können sich dazu online auf der Homepage der Landesapothekerkammer anmelden. Mit den zurzeit geplanten Seminaren können 100 bis 200 Teilnehmer geschult werden. Zusammen mit den rund 100 Kollegen und Kolleginnen, die bereits im Rahmen des Modellprojekts Grippeschutzimpfung geschult wurden, ergibt sich damit eine Zahl von zunächst 300 impfbereiten Apothekern.

„Schon jetzt ist ein hohes Interesse der Apothekerschaft an der Teilnahme der ärztlichen Schulungen zu vermerken“, so Fachapotheker Joachim Thoss, Leiter der Abteilung Pharmazie der Landesapothekerkammer.  „Die Teilnehmerzahl ist im »Curriculum zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Apothekerinnen und Apotheker« auf 25 Teilnehmer pro Schulung begrenzt. Als Landesapothekerkammer sind wir darum bemüht, nach und nach allen interessierten Apothekern einen Schulungstermin anbieten zu können“, so Thoss weiter.

Der Online-Theorieteil mitsamt LEO (Lernerfolgskontrolle) kann bereits auf der Homepage der Kammer im Veranstaltungskalender absolviert werden. Er kann orts- und zeitunabhängig durchgeführt werden und ist kostenfrei. Praxisschulungen können ab Dienstag, dem 18.01.2022 gebucht werden. Es stehen vorerst 4 Termine zur Verfügung. Die Kosten für die Praxisschulung betragen 200 Euro.

„Als Kammer sind wir dabei, möglichst effiziente und unkomplizierte Vorgehensweisen zu erarbeiten,“ so Kammergeschäftsführer Dr. Tilman Scheinert. Dazu gibt es eine vom Apothekenleiter auszufüllende Selbstauskunft (ebenfalls zu finden auf der Internetseite der Kammer). Mit der daraufhin von der Kammer erstellten Bestätigung ist der Apotheker berechtigt, Impfstoffe zu beziehen und zu verimpfen.

„Jeder Apotheker kann selber entscheiden, ob er Corona-Impfungen in seiner Apotheke anbietet. Es gibt Apotheker, die möchten nicht impfen. Andere haben nicht zuletzt auch wegen des Fachkräftemangels und der Pandemie mehr als alle Hände voll zu tun. Und wieder andere können es kaum erwarten, loszuimpfen,“ umreißt Dr. Scheinert die Situation aus seiner Perspektive.

Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts die gesetzliche Standesvertretung der in Rheinland-Pfalz tätigen Apothekerschaft. Sie vertritt damit die berufspolitischen Anliegen der derzeit 3.650 Mitglieder aus öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Forschung, Lehre, Industrie, Bundeswehr und Verwaltung. Die Landesapothekerkammer wirkt in dem vom Heilberufsgesetz vorgeschriebenen Rahmen bei den Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens mit und nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder wahr.

Kategorien
Top-Themen

Erkenntnisse über Gewalt in früherem Gerolsteiner Internat

Gerolstein/Trier – Projektleitung und Lenkungsausschuss stellen Abschlussbericht zum Albertinum vor. Welche Erkenntnisse können aus dem Aufarbeitungsprojekt „Gewalt am Bischöflichen Internat Albertinum Gerolstein (Landkreis Vulkaneifel) – Aufarbeitung mit und für Betroffene“ gezogen werden? Die Ergebnisse ihrer Arbeit stellen die Projektleiterinnen Professorin Dr. Claudia Bundschuh und Dr. Bettina Janssen am Freitag, 11. Februar 2022, um 15 Uhr vor. Dazu lädt der Lenkungsausschuss, der das Projekt begleitet hat, Betroffene und Interessierte in das ERA Conference Centre (ECC), Metzer Allee 4, 54295 Trier, ein. Die Veranstaltung ist nicht presse-öffentlich, um Betroffenen einen geschützten Raum für Austausch und Diskussion zu bieten. Auch der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann als Auftraggeber des Projektes wird an der Vorstellung des Abschlussberichtes teilnehmen. Im Anschluss an die Veranstaltung findet ein Pressegespräch statt, ebenfalls unter Beteiligung von Bischof Ackermann. Ab diesem Zeitpunkt ist der Bericht unter www.albertinum-gerolstein.de auch online verfügbar.

Im Mittelpunkt des Berichtes stehen die Erfahrungen von ehemaligen Schülern des Albertinums. In Form von Interviews und schriftlichen Rückmeldungen haben sie den Projektleiterinnen Einblicke in die Gewalterfahrungen gegeben, die sie im Internat erleiden mussten. Dazu gehören körperliche, sexuelle und psychische Gewalt durch die Leitung und die Beschäftigten im Internat. Auch wurde von Gewalt unter Jungen im Internat berichtet. Weiter beleuchtet der Bericht sogenannte Belastungs- und Schutzfaktoren sowie Rahmenbedingungen der Erziehung und Bildung der Jungen, die Rolle des Bistums Trier als Träger, die Rolle der Familien oder die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Am Ende des Berichtes formulieren Betroffene Wünsche und Erwartungen an Bischof und Bistum; diese werden ergänzt durch Empfehlungen des Lenkungsausschusses.

Ziel des Projektes war die Aufarbeitung körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt im Internat Albertinum in der Zeit von 1946 bis zu dessen Auflösung 1983. Das Projekt war im Oktober 2019 gestartet; im Oktober 2020 wurde ein Zwischenbericht veröffentlicht. Die Aufarbeitung der Gewalt am Albertinum in Gerolstein ist das erste unabhängige und einrichtungsbezogene Aufarbeitungsprojekt des Bistums Trier. Das Internat war Unterkunft für Schüler, die das benachbarte staatliche St.-Matthias-Gymnasium besuchten.

Aufgrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen bei der Durchführung von Veranstaltungen muss die Teilnahmezahl begrenzt werden und es ist eine Anmeldung zur Veranstaltung erforderlich bis zum 6. Februar 2022 per E-Mail an info(at)albertinum-gerolstein.de. Die Veranstaltung findet unter der 2G+-Regel statt: Zugang für Vollständig Immunisierte, das heißt vor weniger als drei Monaten zweifach geimpft oder genesen, für Dreifach Geimpfte, oder zweifach Geimpfte mit tagesaktuellem Test.

Unter www.albertinum-gerolstein.de gibt es den Zwischenbericht der Projektleitung sowie weitere Informationen zum Projekt.

Kategorien
Top-Themen

Westnetz setzt ab dieser Woche modernes Kamerafahrzeug für die Dokumentation im Ahrtal ein

Ahrtal – Infrastruktur wird im Vorbeifahren digitalisiert. Im Ahrtal ist ab dieser Woche ein besonderes Fahrzeug der Westnetz GmbH im Einsatz. Ein Opel Astra, der mit einem smarten optischen Messsystem ausgestattet ist. Um die zerstörte Infrastruktur des Netzbetreibers digital zu erfassen, fährt das Fahrzeug das Ahrtal ab. Zusätzlich werden in den Orten Dernau, Mayschoß, Rech sowie in Müsch und Antweiler die Standorte der Straßenbeleuchtung aufgenommen und dokumentiert, um die Gemeinden beim Thema des Wiederaufbaus zu unterstützen.. Erst seit kurzem nutzt der Verteilnetzbetreiber diese digitale Art der schnellen Netzdokumentation.

Sven Nahles aus der Netzdokumentation des Regionalzentrums Rauschermühle erklärt: „Mit dem Mobile Mapping sind wir jetzt noch schneller und detaillierter in unserer Dokumentation. Mittels Kamera und Laser werden Bilder aus verschiedenen Winkeln sowie Panoramabilder erzeugt. Die Fotos liefern neben dem optischen Zustand der Umgebung wichtige Geodaten. In den Fotos können wir die Entfernungen messen. Das hilft uns bei der Planung und dem Bau von Versorgungsleitungen und neuer Straßenbeleuchtung. Wichtig zu wissen: Personen und Autokennzeichen werden selbstverständlich unkenntlich gemacht. Die gespeicherten Daten sind nur für einige unserer Mitarbeiter einsehbar.“

Insbesondere zur Vermessung von neuen Trassen im Rahmen von Baumaßnahmen im Netz ist diese Dokumentation hilfreich. Ohne viel Aufwand kann vor und nach dem Bau einer Versorgungsleitung der Zustand einer Trasse detailliert abgebildet werden. Das ist praktisch und zeitsparend, denn bisher mussten die Westnetz-Mitarbeiter die Strecken deutlich umständlicher dokumentieren. Das Mobile Mapping liefert Fotos und weitere wichtige Informationen über die Netzinfrastruktur im Ahrtal automatisch beim Befahren.

Kategorien
Top-Themen

Ausstellung „Visionen zur Stadt der Zukunft“ im OecherLab Aachen

Aachen – Was wäre, wenn alltagsprägende Abläufe in Logistik, Handel oder Mobilität vollständig digitalisiert wären? Wenn die Produktion von Gemüse, Obst oder die Zucht von Fischen direkt in der Stadt stattfände? Und was wäre, wenn wir unseren Strom durch die Nutzung von Fitnessgeräten selbst erzeugen könnten?

Wie würde eine solche Stadt aussehen und wie würden wir darin leben?

Im OecherLab liefern Studierende des Lehrstuhls für Städtebau und Entwerfen der RWTH Aachen aktuell in einer Ausstellung mit dem Titel „Visionen zur Stadt der Zukunft“ mögliche Antworten auf genau diese Fragen. Besucher*innen sind eingeladen, sich hier auf eine inspirierende Reise durch die intelligente Zukunftsstadt Aachen zu begeben und nachhaltige, ressourcenschonende und bedarfsgerechte Ideen für lebenswerte städtische Räume zu erkunden. Dabei beleuchten die studentischen Entwürfe besonders die Wechselwirkungen zwischen Stadtentwicklung und dem digitalen Wandel im alltäglichen Leben. Denn der Einsatz neuer Technologien bietet potenziell die Möglichkeit, lebendige Nachbarschaften zu fördern und mehr Grün in die Stadt zu bringen, so die Vision.

Die Ausstellung umfasst Themen wie Urbane Produktion und Handel, Mobilität, Energie und Ressourceneffizienz aus Perspektive der Studierenden und umreißt die vielfältigen Herausforderungen, mit denen wir auf dem Weg zu wirklich intelligenten Städten konfrontiert werden. Neben spannenden und inspirierenden Exponaten erwarten die Besuchenden interaktive Möglichkeiten, ihre persönliche Vision einer intelligenten Stadt der Zukunft einzubringen. Alle Ideen und Wünsche werden später in einem kollektiven Kunstwerk vereint und im OecherLab ausgestellt.

Für den Besuch der Ausstellung gilt die 2G-Regel.

Infos zu den „Visionen zur Stadt der Zukunft“ gibt es telefonisch unter der Nummer 0049 241 432-7680 und / oder digital unter der Mail-Adresse Stephan.schaefer@mail.aachen.de .

Das OecherLab am Kapuzinergraben 19D ist montags bis donnerstags von 11 bis 18 Uhr geöffnet.

Kategorien
Top-Themen

Wiederaufbau Ahrtal – Das Alte muss dem Neuen weichen

Ahrweiler – Erster Kreisbeigeordneter Horst Gies im Austausch mit der Aufbaugesellschaft der Kreisstadt. Die im November gegründete Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler steht vor enormen Herausforderungen und einer Vielzahl an Projekten des Wiederaufbaus. Über die geplanten Vorhaben informierte sich der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies bei einem Gespräch mit Geschäftsführer Hermann-Josef Pelgrim in der Kreisstadt. Auch Kreiswirtschaftsförderer Tino Hackenbruch und Michael Schäfer, Leiter des Aufbaustabs der Kreisverwaltung, nahmen an dem Gespräch teil und klärten unter anderem Fragen zur Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz.

„Wir werden als Kreis die Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Bad Neuenahr beim Wiederaufbau bestmöglich unterstützen – sei es bei den Beratungsleistungen für den vom Land geforderten Maßnahmenplan oder bei der Erteilung der erforderlichen Baugenehmigungen. Wir bauen unsere Kreisstadt gemeinsam wieder auf und tragen dazu bei, dass sie wieder bunt wird“, so Gies.

Geschäftsführer Pelgrim fügt dem hinzu, dass es Ziel der Gesellschaft sei, „den Neu- und Wiederaufbau in der Kreisstadt, die enorme Schäden durch die Flutkatastrophe zu verzeichnen hat, zu koordinieren und wesentliche (Wieder-) Aufbaumaßnahmen im Auftrag der Stadt umzusetzen. Die Projekte und Maßnahmen reichen dabei vom Aufbau der städtischen Infrastruktur, beispielsweise der Straßen, Brücken und der Ver- und Entsorgungseinrichtungen, über Parks und Grünanlagen bis hin zu städtischen Gebäuden wie Schulen, Kitas, Sporthallen oder die Ahr-Thermen“.

Jedoch zeigt sich, dass vor dem Wiederaufbau bei einigen Vorhaben zunächst ein Abbau der alten Bausubstanzen erforderlich ist. In einem ersten Schritt müssen daher die kommunalen Gebäude abgerissen werden, die durch die Flut so stark in Mitleidenschaft gezogen wurden, dass sie nicht mehr saniert werden können. Hierzu zählt unter anderem auch die Kita „Blandine-Merten-Haus“ in Bad Neuenahr-Ahrweiler, wo die Abbrucharbeiten bereits Ende Dezember stattgefunden haben. Mit den Kindertagestätten St. Pius in Bachem und St. Mauritius in Heimersheim werden mindestens noch zwei weitere Kindergärten folgen. Ihr Neubau soll jedoch zeitnah erfolgen. Als größte Herausforderung wird sich – wie im privaten Bereich – aber auch hier die Suche nach fachkundigen Handwerkerinnen und Handwerkern gestalten.

Kategorien
Top-Themen

Neue Isolierungs- und Quarantäne-Regelungen bei SARS-CoV-2 Infektionen

Region/Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen setzt Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um – Geänderte Verordnung tritt ab sofort in Kraft. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat eine geänderte Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) des Landes veröffentlicht. Damit werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Verkürzung der Isolierung (Absonderung von infizierten Personen) und Quarantäne (Absonderung von Kontaktpersonen) bei SARS-CoV-2 Infektionen umgesetzt. Am Freitag hatten der Bundesrat und das Robert Koch-Institut (RKI) die nötigen Änderungen der bundesrechtlichen Regelungen und Empfehlungen zu den künftigen Isolierungs- und Quarantäne-Regelungen auf den Weg gebracht. Die Änderungen treten ab sofort in Kraft und gelten automatisch auch für Isolierungs-und Quarantäneanordnungen der Behörden, die bereits ergangen sind und noch andere Fristen und Regelungen vorsehen.

„Die von der MPK beschlossenen Änderungen tragen dem geänderten Infektionsgeschehen in der aktuellen Omikron-Welle Rechnung. Mit der schnellen Umsetzung der Bundesregelungen in das Landesrecht sorgen wir nun umgehend für Klarheit. Damit haben alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch alle Behörden die nötige Planungssicherheit“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Die CoronaTestQuarantäneVO beinhaltet die Vorgaben des Landes, wann und wie lange Infizierte und Kontaktpersonen im eigenen Haushalt automatisch in Isolierung und Quarantäne gehen müssen. Für Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts von infizierten Personen gelten dringende Empfehlungen zur eigenverantwortlichen Absonderung. Alle weiteren Regelungen treffen die zuständigen Gesundheitsämter vor Ort.

Die nun veröffentlichten Änderungen beinhalten insbesondere folgende Regelungen:

  1. Wer selbst infiziert ist (Nachweis durch offiziellen Schnelltest oder PCR-Test), muss automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn volle Tage (ab Symptombeginn bzw. positivem Test) in Isolierung. Eine gesonderte behördliche Anordnung ist darüber hinaus auch nicht für die Geltendmachung von Entschädigungen für ausfallende Löhne erforderlich. Die infizierte Person kann die zehn Tage aber eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Für die Verkürzung ist ein negativer offizieller Schnelltest oder PCR-Test erforderlich. Für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. ist für eine Freitestung immer ein PCR-Test erforderlich, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Bei PCR-Tests genügt auch ein Test mit einem CT-Wert über 30 für die Beendigung der Isolierung. Der Testnachweis muss für mögliche Kontrollen der Behörden für mindestens einen Monat aufbewahrt werden. Zudem müssen die infizierten Personen ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich eigenständig von der Infektion informieren. Dies sind diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand, oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.
  2. Wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss ebenfalls automatisch in Quarantäne. Diese dauert wie die Isolierung ebenfalls grundsätzlich zehn Tage – gerechnet ab Symptombeginn oder positiver Testung der infizierten Person. Auch hier kann bei Symptomfreiheit eine Verkürzung auf sieben Tage durch einen negativen offiziellen Schnelltest oder PCR-Test erfolgen, wobei der Testnachweis ebenfalls für mindestens einen Monat aufbewahrt werden muss. Bei Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schülerinnen und Schülern kann die Quarantänezeit mit einem negativen Test sogar auf fünf Tage verkürzt werden. Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, ist unverzüglich ein PCR-Test vorzunehmen.
  3. Bei anderen Kontaktpersonen, bei denen sich der Kontakt beispielsweise über einen gemeinsamen Gaststättenbesuch, die gemeinsame Sportausübung oder ein sonstiges Treffen ergeben hat, gibt es keine automatische Quarantäne. Hier greift eine Quarantäne nur, wenn das Gesundheitsamt sie ausdrücklich angeordnet hat. Dabei sollen die Gesundheitsämter die gleichen Vorgaben zu Dauer und Verkürzungsmöglichkeiten anwenden wie bei Kontaktpersonen im eigenen Haushalt. Ohne eine offizielle Quarantäneanordnung wird ein verantwortungsvolles Verhalten von den Kontaktpersonen erwartet (zum Beispiel durch Kontaktreduzierung über das Tragen einer Maske bis hin zur Selbstisolierung bei fehlender ausreichender Immunisierung).

Für diese Vorgaben gelten zugleich Ausnahmeregelungen, die das Gesundheitsministerium ebenfalls an die RKI-Vorgaben angepasst hat. Demnach müssen folgende Fallgruppen als Kontaktpersonen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne:

  1. Personen mit einer Auffrischungsimpfung: Hier sind bei jeglicher Kombination der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe insgesamt immer drei Impfungen erforderlich. Dies gilt nach einer ebenfalls gestern erfolgten Änderung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) inzwischen auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (zuvor waren hier bei einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson insgesamt nur zwei Impfungen für eine Boosterung nötig).
  2. Geimpfte Genesene: Dies gilt für vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben. Unabhängig von der Reihenfolge reicht also eine Genesung und mindestens eine Impfung. Als Nachweis der Genesung dient ein positiver PCR-Testnachweis.
  3. Personen mit einer zweimaligen Impfung: Dies gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung.
  4. Genesene: Dies gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

Zur Vereinheitlichung der Coronaschutzmaßnahmen gelten die genannten Ausnahmeregelungen ab sofort auch in der Coronaschutzverordnung als Ausnahmetatbestände zur Befreiung von der Testpflicht bei 2G+.

Kategorien
Top-Themen

„Das Versprechen von unbürokratischem Handeln muss gehalten werden“

Ahrweiler – Erster Kreisbeigeordnete Horst Gies appelliert an Ministerpräsidentin, Anträge zu vereinfachen. Rund ein halbes Jahr nach der Flutkatastrophe im Ahrtal haben viele Betroffene mit dem Wiederaufbau begonnen. Für viele von ihnen stellt sich jedoch die Frage, wie sie diesen physisch, aber auch mental und vor allem finanziell stemmen können. Ein wichtiger Aspekt bei der Planung und Umsetzung sind die Wiederaufbauhilfen von Bund und Land. Bislang erreichten die versprochenen „unbürokratischen“ Hilfen jedoch nur wenige Menschen.

In einem persönlichen Gespräch mit der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, setzte sich der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies daher dafür ein, dass das Antragsverfahren vereinfacht, die Abwicklung der Anträge deutlich beschleunigt und vor allem die angekündigten Vorschüsse zeitnah nach Antragstellung ausgezahlt werden.

„Unter anderem in den Einwohnerversammlungen des Landes in den betroffenen Orten im Ahrtal wurde den Bürgerinnen und Bürgern das Antragsverfahren der ISB vorgestellt. Viele schöpften neuen Mut und machten sich Hoffnung, die Folgen der Katastrophe mithilfe der Gelder bewältigen zu können. Heute, sechs Monate nach der Flut, hat sich diese Hoffnung aber häufig in Wut, Enttäuschung und Resignation gewandelt“, sagt Gies.

Seit rund drei Monaten können Anträge gestellt werden. Wie in den letzten Tagen der Presse zu entnehmen war, habe die ISB aber in gerade einmal 23 Fällen Geld aus dem Wiederaufbaufonds ausgezahlt. „Auch die Angabe, dass bislang 1240 Anträge eingegangen sind – und das bei etwa 40.000 Betroffenen – zeigt, dass das Verfahren dringend überarbeitet werden muss. Das Versprechen von unbürokratischem Handeln muss gehalten werden!“, so der Erste Kreisbeigeordnete weiter.

Kategorien
Top-Themen

Zurück auf die Sonnenseite – Frank Voss, Pflegedirektor im Marienhaus-Klinikum in Ahrweiler

Bad Neuenahr-Ahrweiler – Sechs Monate nach der Flutkatastrophe: Wann aus dem Schock der ersten Wochen eine Posttraumatische Belastungsstörung wird und wie Betroffene nach einem traumatischen Erlebnis wieder ins normale Leben zurückfinden können. Die Flutkatastrophe im Juli hat viele bleibende Schäden hinterlassen – nicht nur wirtschaftliche. Einige Betroffene fühlen sich auch jetzt, sechs Monate später, noch wie betäubt. Manche leiden sogar an Depressionen, Angstzuständen oder Verzweiflung. Andere durchleben das Ereignis immer wieder, zum Beispiel in Alpträumen. Wenn solche Symptome mehrere Monate nach einem traumatischen Erlebnis nicht nachlassen, wenn sich Betroffene immer mehr zurückziehen und es nicht mehr allein aus der Spirale der negativen Gedanken schaffen, sprechen Experten von Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS).

„Eine Belastung ist eine ganz normale Reaktion auf ein unerwartetes, extrem belastendes Ereignis“, sagt Frank Voss, Pflegedirektor im Marienhaus-Klinikum in Ahrweiler und Lehrbeauftragter an der Katholischen Hochschule in Mainz. Ausgelöst wird sie häufig durch eine lebensbedrohliche Situation, wie eine Naturkatastrophe, Krieg, Missbrauch oder andere Gewalterfahrungen, aber auch durch die Diagnose einer lebensbedrohlichen Krankheit. „Diese Erfahrung verursacht tiefe Verzweiflung und Irritation“, so Voss. „Unser Körper geht dann automatisch in Alarmbereitschaft. Bei einem Ereignis wie der Flutkatastrophe im Juli, leiden zunächst alle Menschen an einer Belastung. Die meisten können diese Situation allein bewältigen, vor allem, wenn ein stabiles soziales Netzwerk vorhanden ist. Wer allerdings jetzt noch mit Symptomen kämpft, sollte sich Hilfe holen.“

Die gute Nachricht: PTBS lässt sich gerade bei einzelnen traumatischen Ereignissen, wie der Flutkatastrophe, gut behandeln. Viele Organisationen und Verbände bieten dazu niederschwellige Hilfsangebote an. Im Landkreis Ahrweiler hat seit Anfang Dezember das Traumahilfezentrum (THZ) in Grafschaft-Lantershofen geöffnet, das vom Land und verschiedenen Kooperationspartnern ins Leben gerufen worden ist. Es soll vor allem schnelle Hilfsangebote für die von der Flut betroffenen Menschen anbieten. Weitere Ansprechpartner sind die Caritasberatungsstellen und die örtlich zuständigen psychiatrischen Kliniken. Sie unterstützen als erste Anlaufstellen, damit Betroffene die PTBS hinter sich lassen und wieder ins normale Leben zurückfinden können.

Hier erhalten Betroffene Hilfe:

Das THZ ist über die Homepage www.thz-ahrtal.de sowie unter der Telefonnummer 02641 2079099 zu erreichen.

Kategorien
Top-Themen

Wiederaufbau Ahrtal – Tatkraft und Engagement machen Mut

Ahrtal/Mainz – Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Ministerinnen Katrin Eder und Daniela Schmitt: Gemeinsam haben wir beim Wiederaufbau viel erreicht. „Sechs Monate nach der Flutkatastrophe wurde viel erreicht. Die Menschen in der Region und tausende Helferinnen und Helfer haben dafür bis an die Grenzen der Belastbarkeit gearbeitet und die Verwaltungen in den Kommunen, im Landkreis und der Landesregierung haben keinen Tag geruht. Schritt für Schritt werden wir weitermachen. Wir wissen, es ist noch ein schwieriger Weg. Ich bin aber überzeugt, dass wir gemeinsam das Ahrtal wiederaufbauen“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei ihrem Besuch im schwer zerstörten Ort Schuld.

Die Flutschäden an privatem Eigentum und öffentlicher Infrastruktur wie Straßen, Gebäuden oder Leitungsnetzen werden auf mehr als 20 Milliarden Euro geschätzt. Rund 15 Milliarden Euro waren nicht durch Versicherungen gedeckt und sollen durch Soforthilfen und den Aufbaufonds erstattet werden. In dem am stärksten in Mitleidenschaft gezogenen Landkreis Ahrweiler sind 42.000 Menschen betroffen. Rund 8.800 Gebäude an der Ahr wurden zerstört oder stark beschädigt, darunter Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser. Sechs Monate nach der Flut können alle Kinder wieder ihre Schulen besuchen, auch wenn diese teilweise Container-Schulen sind. Nur eine Förderschule konnte noch nicht wiedererrichtet werden. Als nach den Sommerferien Kinder aus den Flutgebieten in Schulen aus benachbarten, nicht zerstörten Gemeinden unterrichtet wurden, legte man größten Wert darauf, dass bestehende Klassenverbände nicht auseinandergerissen werden. „Unsere Schulpsychologie war direkt und ist weiter mit einer eigenen Einsatzzentrale in Mayen vor Ort. Dabei wurden die rheinland-pfälzischen Schulpsychologinnen und
-psychologen von Kolleginnen und Kollegen anderer Bundesländer vor Ort unterstützt“, so die Ministerpräsidentin. Im Bereich der Kindertagesstätten wurden direkt im Anschluss an die Flutkatastrophe schnelle und unbürokratische Lösungen für die Notbetreuung der Kinder gefunden. Die Landesregierung habe sehr schnell den Aufbau eines Traumanetzwerkes und eines Traumatherapiezentrums unterstützt. „Infrastrukturprojekte, die normalerweise Jahre dauern, wurden binnen 100 Tagen aufgebaut: Eine Hochdruckgasleitung, Teile der Ahrtalbahn oder die Kläranlagen in Sinzig und Dümpelfeld. Von Anfang an war es oberste Prämisse der Landesregierung, den Betroffenen schnell zu helfen und die Infrastruktur wiederaufzubauen. Gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort treibt sie mit Hochdruck den Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur voran. Bereits sechs Wochen nach der Flut waren alle Ortschaften wieder über klassifiziertes Straßennetz erreichbar. Bereits Ende Juli konnte das Mobilfunknetz im Ahrtal weitgehend wiederhergestellt werden“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Unser vorrangiges Ziel war und bleibt es auch in diesem Jahr: Allen Betroffenen so schnell wie möglich zu helfen und den Wiederaufbau zu unterstützen“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Klimaschutzministerin Katrin Eder und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt bei ihrem Besuch in Schuld. Gemeinsam mit Staatssekretärin Nicole Steingaß, Beauftragte für den Wiederaufbau, dem 1. Beigeordneten des Landkreises Ahrweiler, Horst Gies, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Adenau, Guido Nisius, sowie Ortsbürgermeister Helmut Lussi verschafften sie sich einen Überblick über die Fortschritte des Wiederaufbaus. Die Gemeinde Schuld im Ahrtal wurde von der Flutkatastrophe sehr schwer getroffen, Häuser wurden von den Wassermassen teilweise vollständig weggespült, insgesamt rund 50 Prozent der Gebäude sind betroffen.

Es galt, in den ersten Monaten Schutt- und Sperrmüll-Mengen zu entsorgen, wie sie in Summe in 40 Jahren anfallen, sowie 64.400 Haushalte wieder mit Strom zu versorgen und die Trinkwasserversorgung vor allem in den Ahrgemeinden wiederherzustellen. Seit Mitte Dezember 2021 werden wieder alle Haushalte an der Ahr mit Erdgas versorgt, mit viel Unterstützung wurden Reparaturen, Übergangslösungen und klimafreundliche Heizlösungen bereitgestellt. Alle 81 zerstörten Straßenabschnitte im Bereich des Landesbetriebs Mobilität Gerolstein seien wiederhergestellt. „103 Brücken im Ahrtal waren stark oder komplett zerstört. 15 temporäre Brücken sind seit Ende Oktober 2021 aufgebaut“, unterstrich die Ministerpräsidentin.

„Das war nur möglich, weil die Menschen vor Ort von unzähligen Helfern und Helferinnen beeindruckende Solidarität und Unterstützung erfahren haben. Mein Dank geht an alle haupt- und ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen. Sie haben bis an die Grenze der Belastbarkeit gearbeitet, ohne sie stünden wir nach sechs Monaten nicht da, wo wir stehen. Das zeigt: Gemeinsam bewältigen wir diese anhaltend große Herausforderung“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Die schrecklichen Ereignisse verdeutlichen einmal mehr, warum der Einsatz gegen den menschengemachten Klimawandel so wichtig ist“, sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder. Die Flutkatastrophe hat zudem nochmal deutlicher gemacht, dass Hochwasservorsorge nicht an Gemeinde- oder Landkreisgrenzen enden darf. Deshalb waren wir uns am 25. Oktober 2021 beim Treffen der Hochwasserpartnerschaft Ahr mit den Kommunen einig, dass ein gemeinsam entwickeltes überörtliches Hochwasservorsorgekonzept notwendig ist. Im nächsten Workshop der Hochwasserpartnerschaft am 17. Februar 2022 werden die Bausteine des Konzepts und ein Zeit-Maßnahmen-Plan mit entsprechenden Meilensteinen, kurz-, mittel- und langfristig vereinbart.“

„Was am Abend und in der Nacht des 14. Juli im Ahrtal und auch in Teilen der Region Trier und der Eifel geschehen ist, war ein tiefgreifender Einschnitt in das Leben aller betroffenen Menschen“, sagte Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. „Doch gerade am Beispiel der Gemeinde Schuld sehen wir, dass wir beim Wiederaufbau gut vorankommen. Im Dezember 2021 konnte ich hier eine Notumfahrung eröffnen, die im Kleinen zeigt, wie wir arbeiten: grundlegende Mobilität schaffen, priorisieren, um modern, verkehrssicher und nachhaltig wiederaufzubauen.“ Schmitt betonte, wie wichtig dabei die unkomplizierte, direkte Vergabe und wie zentral die Arbeit des Projektbüros des LBM in Sinzig sei. „Von dort aus wird der Wiederaufbau der Straßeninfrastruktur gesteuert.“ Dieses schnelle und unbürokratische Vorgehen gelte auch in anderen Bereichen. So wurde das Bodenordnungsverfahren für die Weinberge in Rech, Dernau und Mayschoss beschleunigt und eröffnet. „Wir wollen den Winzerinnen und Winzern ermöglichen, ihre verlorenen Rebflächen möglich rasch wieder zu bestocken“, unterstrich Schmitt. Der Weinbau sei ein Identitätsstifter für die Menschen im Tal und zugleich wichtiger Wirtschaftsfaktor und attraktiver Touristenmagnet: „Deshalb fördern wir auch das Projekt ,Ahrtal-Helfer werden zu Ahrtal-Fans‘ sehr gern“. Es ist ein schönes Zeichen des Ahrtals an die Helferinnen und Helfer und gleichzeitig ein wichtiges Signal in die Zukunft, dass das Ahrtal wieder zu dem einzigartigen und wunderschönen Reiseziel wird, wie wir es alle kennen“, so Schmitt.

Das Land Rheinland-Pfalz habe bislang insgesamt rund 167,25 Millionen Euro an Soforthilfen ausgezahlt. Davon wurden bisher 118,85 Millionen Euro an die Kommunen, 35,3 Millionen Euro an Privatpersonen und 13,1 Millionen Euro an Unternehmen ausgezahlt. Das am 1. Oktober 2021 in Kraft getretene Aufbauhilfe-Sondervermögensgesetz ist die Grundlage für die Wiederaufbauhilfen. Mit dem Zuschussprogramm fördert das Land den Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bis zu 100 Prozent. Mit der klimaangepassten Gebietsplanung und den großzügigen Förderungsmöglichkeiten seien seitens der Bundes- und Landesregierung die Grundlagen in ein gutes Wiederaufbaujahr 2022 gelegt, so die Ministerpräsidentin. Zudem sei es Rheinland-Pfalz gelungen, mit dem Bund eine risikoorientierte Auslegung der Förderrichtlinien im Sinne eines hochwasserangepassten Wiederaufbaus abzustimmen. Nunmehr ist auch der Wiederaufbau von teilzerstörten Häusern an anderer Stelle förderfähig, wenn sich diese im blauen Bereich des Überschwemmungsgebiets befinden und an Ort und Stelle eine besonders hohe Gefahr besteht.

„Im Februar wird der Maßnahmenplan des Landkreises Ahrweiler für den Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur im Innenministerium vorliegen, sodass er zeitnah geprüft und festgestellt werden kann. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt zum Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur getan sein. Der Wiederaufbau von Rathäusern, Gemeindehallen, Feuerwehrhäusern, Straßen, aber eben auch Schulen, Kindergärten und Spielplätzen kommt allen zugute und wird in der Regel zu 100 Prozent gefördert“, erklärte die Wiederaufbaubeauftragte Nicole Steingaß.

Für einen effizienten Informationsfluss zwischen den kommunalen Verantwortlichen und der Wiederaufbauorganisation stehe den Kommunen mit dem Verbindungsbüro um Günter Kern ein unmittelbarer Ansprechpartner zur Verfügung. Auch in Schuld wurde ein Infopoint eingerichtet, an dem unter anderem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ISB beim Antragsverfahren zu den Aufbauhilfen beraten und unterstützen. In Einwohnerversammlungen haben sich Bürgerinnen und Bürger direkt bei den anwesenden Fachexperten über Fragen rund um den Wiederaufbau informiert. Betroffene erhalten kostenlose Erst- und Orientierungsberatung durch Architektinnen und Architekten sowie Unterstützung bei Antragstellungen.

„Natürlich ist noch sehr viel zu tun, wie könnte es auch anders sein, nach dieser gigantischen Zerstörung. Wir haben mehr vor, als „nur“ alles wieder neu zu errichten. Wir wollen ausgehend von der großen Katastrophe den Weg in ein nachhaltiges, zukunftsweisendes, modernes Ahrtal gehen. Es ist unser gemeinsames Ziel, den Wiederaufbau nachhaltig und zukunftsweisend zu gestalten. Die Tatkraft, die Solidarität, das Engagement, das man bei jedem Besuch im Ahrtal erlebt, machen Mut für diese große Aufgabe: gemeinsam bauen wir das Ahrtal wieder auf“, erklärten die Ministerpräsidentin und die Ministerinnen abschließend.

Kategorien
Top-Themen

COVID-19-Impfzertifikate können ausschließlich für Impfungen ausgestellt werden

Region/Berlin – Immer häufiger werden Apothekenteams auf vermeintlich oder tatsächlich fehlerhaft ausgestellte Impfzertifikate angesprochen. „Die Grundregel ist: Nur wer tatsächlich geimpft wurde, bekommt ein Impfzertifikat ausgestellt – wenn jemand genesen ist, bekommt er hingegen ein Genesenenzertifikat“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands. “Die COVID-19-Zertifikate erleichtern größtenteils die Nachweiskontrollen im Alltag. Aber je komplexer die wissenschaftlichen Einschätzungen zur Immunisierung werden, desto aufwändiger werden die Kontrollen der Nachweise. Der Unmut der Patientinnen und Patienten ist dann oft groß. Das ist zwar verständlich, liegt aber in aller Regel nicht in der Verantwortung der Apothekenteams.“

Derzeit gelten in vielen Bereichen, etwa in Gaststätten, die 2G-Plus Regelungen. Wer eine Auffrischungsimpfung erhalten hat und damit „geboostert“ ist, muss im Gegensatz zu anderen Personen keinen tagesaktuellen Antigentest vorlegen. Ob auch eine Genesung der Auffrischimpfung gleichgestellt wird, ist bislang nicht einheitlich geregelt, kann aber prinzipiell mit einem Genesenenzertifikat nachgewiesen werden. Dittrich: „Eine Auffrischungsimpfung nachzuweisen ist für diejenigen schwierig, die zuvor nicht zweimal geimpft wurden, zum Beispiel weil sie genesen sind oder mit dem Impfstoff von Janssen nur einmal geimpft wurden. Bei ihnen zeigen die gängigen Apps den Impfschutz nicht korrekt an. Wichtig ist, die Zertifikate nicht aus den Apps zu löschen oder die Papierform abzulegen, sondern alle Nachweise dabeizuhaben. Wir arbeiten intensiv an einer technischen Lösung“

Apotheken, Impfzentren oder Arztpraxen stellen digitale COVID-19-Zertifikate aus. Dabei müssen die europäischen Vorgaben eingehalten werden, damit die Zertifikate interoperabel sind. Auf den Impfzertifikaten werden das Impfdatum, der Impfstoff und die persönlichen Daten des Geimpften vermerkt. Zusätzlich wird die Nummer der aktuell verabreichten Dosis pro insgesamt erhaltener Impfdosen vermerkt, also zum Beispiel 3 von 3. Dittrich: „Weitere Zusatzvermerke wie „Booster“ oder ähnliches sind nicht vorgesehen. Hier herrschen oft falsche Vorstellungen.“

Nach den Ausstellungsregeln führen ausschließlich Impfungen zur Ausstellung von COVID-19-Impfzertifikaten. So wird eine dritte Impfung nach Abschluss einer Grundimmunisierung mit 2 Injektionen eines COVID-19-Impfstoffs als Impfung 3 von 3 eingetragen. Bei Abschluss der Grundimmunisierung mit nur einer Impfung, z. B. der Impfung mit COVID-19-Vaccine Janssen, erhalten die Impflinge nach den EU-Vorgaben ein Impfzertifikat mit der Angabe Impfung 2 von 2. Eine Genesung von einer PCR-bestätigten SARS-CoV-2-Infektion hingegen kann nur mit einem COVID-19-Genesenenzertifikat digital abgebildet werden und nicht mit einem Impfzertifikat. Auch an der Nummerierung der Impfzertifikate ändert eine durchgemachte Infektion nichts, es werden weiterhin nur die verabreichten Impfdosen gezählt.