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Aktueller Stand der Covid-19-Impfschulungen der Apothekerschaft in Rheinland-Pfalz

Region/Mainz – Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz informiert über den aktuellen Stand der Covid-19-Impfschulungen der Apothekerschaft. Nach der neuen Corona-Impfverordnung (Corona-ImpfVO) sind nun auch Apothekerinnen und Apotheker berechtigt, Coronaschutzimpfungen anzubieten und durchzuführen. Sie schaffen damit in den Apotheken vor Ort ein weiteres niederschwelliges Impfangebot in dem Kampf gegen die Pandemie. Anfang Februar werden in Rheinland-Pfalz die ersten Praxisschulungen starten. Interessierte Apothekerinnen und Apotheker können sich dazu online auf der Homepage der Landesapothekerkammer anmelden. Mit den zurzeit geplanten Seminaren können 100 bis 200 Teilnehmer geschult werden. Zusammen mit den rund 100 Kollegen und Kolleginnen, die bereits im Rahmen des Modellprojekts Grippeschutzimpfung geschult wurden, ergibt sich damit eine Zahl von zunächst 300 impfbereiten Apothekern.

„Schon jetzt ist ein hohes Interesse der Apothekerschaft an der Teilnahme der ärztlichen Schulungen zu vermerken“, so Fachapotheker Joachim Thoss, Leiter der Abteilung Pharmazie der Landesapothekerkammer.  „Die Teilnehmerzahl ist im »Curriculum zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Apothekerinnen und Apotheker« auf 25 Teilnehmer pro Schulung begrenzt. Als Landesapothekerkammer sind wir darum bemüht, nach und nach allen interessierten Apothekern einen Schulungstermin anbieten zu können“, so Thoss weiter.

Der Online-Theorieteil mitsamt LEO (Lernerfolgskontrolle) kann bereits auf der Homepage der Kammer im Veranstaltungskalender absolviert werden. Er kann orts- und zeitunabhängig durchgeführt werden und ist kostenfrei. Praxisschulungen können ab Dienstag, dem 18.01.2022 gebucht werden. Es stehen vorerst 4 Termine zur Verfügung. Die Kosten für die Praxisschulung betragen 200 Euro.

„Als Kammer sind wir dabei, möglichst effiziente und unkomplizierte Vorgehensweisen zu erarbeiten,“ so Kammergeschäftsführer Dr. Tilman Scheinert. Dazu gibt es eine vom Apothekenleiter auszufüllende Selbstauskunft (ebenfalls zu finden auf der Internetseite der Kammer). Mit der daraufhin von der Kammer erstellten Bestätigung ist der Apotheker berechtigt, Impfstoffe zu beziehen und zu verimpfen.

„Jeder Apotheker kann selber entscheiden, ob er Corona-Impfungen in seiner Apotheke anbietet. Es gibt Apotheker, die möchten nicht impfen. Andere haben nicht zuletzt auch wegen des Fachkräftemangels und der Pandemie mehr als alle Hände voll zu tun. Und wieder andere können es kaum erwarten, loszuimpfen,“ umreißt Dr. Scheinert die Situation aus seiner Perspektive.

Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts die gesetzliche Standesvertretung der in Rheinland-Pfalz tätigen Apothekerschaft. Sie vertritt damit die berufspolitischen Anliegen der derzeit 3.650 Mitglieder aus öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Forschung, Lehre, Industrie, Bundeswehr und Verwaltung. Die Landesapothekerkammer wirkt in dem vom Heilberufsgesetz vorgeschriebenen Rahmen bei den Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens mit und nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder wahr.