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NRW-Aktionsbündnis startet Wahlaufruf-Kampagne

Region/Münster – Bedeutende gesellschaftliche Träger wollen mit Social-Media-Aktion zur Landtagswahl motivieren. „Ich-wähle-nrw.de“ als Heimat- und Demokratiebekenntnis. Unter dem Motto Ich bin NRWähler! bzw. Ich bin NRWählerin! bekennen sich

  • WestLotto
  • Landessportbund NRW
  • Freie Wohlfahrtspflege in NRW: 
    • Caritas in NRW
    • Arbeiterwohlfahrt NRW (AWO)
    • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
    • Der Paritätische NRW
    • Diakonie
    • Landesverband der Jüdischen Gemeinden
  • NRW-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege
  • Sportstiftung NRW
  • Sportjugend NRW
  • Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW (BRSNW)
  • Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW
  • Deutscher Galopp / Rennvereine NRW

zu Demokratie und der Wichtigkeit des Wahlrechts.

Die NRW-Organisationen appellieren in einem außergewöhnlichen Bündnis an alle wahlberechtigten Menschen in Nordrhein-Westfalen, am 15. Mai zur Wahl zu gehen.

Initiiert wurde die Kampagne von WestLotto, dem staatlichen Lotterieveranstalter in Nordrhein-Westfalen, der mit allen teilnehmenden Organisationen über das Lotto-Prinzip verbunden ist.

Dabei rufen WestLotto und alle Unterstützer nicht nur auf, ihre Stimme abzugeben, sondern sich auch als Wähler oder Wählerin öffentlich zu bekennen und dadurch weitere Menschen für den Gang zur Wahl zu motivieren.

Unter www.ich-wähle-nrw.de können vom 19. April an alle NRW-Wahlberechtigten ihr individuelles Bekennerbild in einem Bildgenerator für sich gestalten. Das eigens gestaltete Bild kann dann individuell in den sozialen Netzwerken gepostet und mit einer persönlichen Botschaft für die eigenen Follower versehen werden.

Der Hashtag für die Kampagne lautet #ichbinnrwähler oder #ichbinnrwählerin.

„Unsere Demokratie benötigt Stabilität. Darauf vertrauen die Menschen. Das Wahlrecht zu nutzen, ist dafür ein Garant,“ so Andreas Kötter, Geschäftsführer von WestLotto zur Frage, warum das staatliche Lotterieunternehmen sich dafür stark macht, zur Landtagswahl zu gehen.

„Gemeinsam mit unseren Partnern im Lotto-Prinzip wünschen wir uns, dass so viele Menschen wie möglich in den Sozialen Medien sich als NRWähler oder NRWählerin outen und den Menschen in ihrem Umfeld zeigen – Leute, nutzt Euer Recht und geht zur Wahl, es ist wichtig,“ ergänzt Andreas Kötter zum Kampagnenstart.

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Wiederaufbau in Rheinland-Pfalz – Kommunaler Wiederaufbau wird rund vier Milliarden Euro kosten

Region/Mainz – Das Innenministerium hat die Maßnahmenpläne der von der Flutkatastrophe im Juli 2021 betroffenen Landkreise und der kreisfreien Stadt Trier festgestellt. Damit erfolgte zugleich die Festlegung der jeweiligen Schadensbudgets. In Summe werden den Landkreisen, Städten und Gemeinden bis zu rund vier Milliarden Euro alleine an kommunalen Aufbauhilfen in Aussicht gestellt.

Davon entfallen knapp 3,8 Milliarden Euro auf den Landkreis Ahrweiler. Die Maßnahmenpläne stellen eine Übersicht der gemeindlichen Infrastrukturprojekte beim Wiederaufbau dar. Dabei handelt es sich beispielsweise um Straßen, Radwege, Brücken, Kindergärten, Schulen, Bürgerhäuser, Sportplätze oder Rathäuser. Die vorgelegten Maßnahmenpläne bilden die Grundlage für die spätere Antragstellung auf Aufbauhilfe durch die Gemeinden.

„Die Flutkatastrophe hat auch erhebliche Schäden an öffentlicher Infrastruktur verursacht. Deren Wiederaufbau wird voraussichtlich rund vier Milliarden Euro kosten. Die nun erfolgte Feststellung der Maßnahmenpläne stellt einen weiteren Meilenstein beim Wiederaufbau dar“, so Innenminister Roger Lewentz. Die in den Maßnahmenplänen enthaltenen Infrastrukturprojekte müssen fortan von Architektinnen und Ingenieuren geplant und bei den zuständigen Stellen beantragt werden. „Klar ist, dass die Umsetzung der Maßnahmenpläne noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Bis alle Projekte tatsächlich gebaut sind, werden in den meisten Fällen wohl mehrere Jahre vergehen. Die Kommunen können sich dabei auf die engagierte Unterstützung des Landes verlassen“, sagte Lewentz.

Der Minister sicherte den Kommunen zu, dass die vorgelegten Maßnahmenpläne fortgeschrieben werden können: „Der Wiederaufbau ist in an vielen Stellen ein sehr komplexes Unterfangen. Daher muss es möglich sein, die Maßnahmenpläne auch zu einem späteren Zeitpunkt noch anzupassen oder zu ergänzen.“ Die betroffenen Landkreise und die Stadt Trier werden vor diesem Hintergrund zu einer nächsten Fortschreibungsrunde im Herbst aufgerufen.

Im Rahmen der vorzeitigen Antragstellung wurde bereits vor Feststellung der Maßnahmenpläne mit der Beantragung und Umsetzung von Wiederaufbaumaßnahmen begonnen. Bis heute wurden bereits Maßnahmen der gemeindlichen Infrastruktur mit einem Volumen von insgesamt rund 136 Millionen Euro bewilligt.

Im Zuge des Maßnahmenplanverfahrens hatten die von der Flutkatastrophe betroffenen Gemeinden für ihr jeweiliges Gebiet eine Übersicht über die notwendigen Wiederaufbauprojekte im Bereich der öffentlichen Infrastruktur erstellt. Diese Übersichten wurden bei der jewei­li­gen Kreisverwaltung gesammelt, auf Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft, priorisiert und zu einem Maßnahmenplan je Landkreis zusammengeführt. Die Landkreise und die kreisfreie Stadt Trier legten ihren jeweiligen Maßnahmenplan dann bis Februar 2022 dem Innenministerium vor. Dort wurden die Maßnahmenpläne nun festgestellt. Entscheidend ist, dass die Kommunen für alle aufgeführten Maßnahmen jeweils einzelne Anträge auf Wiederaufbauhilfe stellen.

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Aufsuchende Beratung im Ahrtal startet am 20. April

Ahrtal/Mainz – Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Wir wollen alle betroffenen Menschen mit unseren Hilfsangeboten erreichen. Künftig sollen im Ahrtal von der Flutkatastrophe betroffene Menschen auch zu Hause über die bestehenden Hilfs- und Fördermöglichkeiten informiert werden. Hierzu startet zunächst in einer Pilotphase nach Ostern das Projekt ‚Aufsuchende Beratung‘. „Wir wissen, dass allein im Ahrtal mehr als 9.000 Gebäude zerstört oder stark beschädigt wurden durch die Flut.

Bislang sind aber erst 2.240 Anträge auf Wiederaufbauhilfe für Gebäudeschäden eingereicht worden. Es ist uns als Landesregierung ein großes Anliegen, dass die Flutbetroffenen mit dem Aufbau beginnen können. Wir haben bereits viele Hilfsangebote auch für die Antragstellung an den Infopoints, aber offenbar sind viele Menschen im Ahrtal derart in ihren Grundfesten erschüttert und sie stehen vor einem solch großen Berg an Problemen, dass sie nicht in der Lage sind, sich aktiv die Hilfe zu suchen bei der Antragstellung oder anderen Dingen. Genau sie wollen wir mit Hausbesuchen erreichen und ihnen entsprechende Hilfsangebote vermitteln“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die gemeinsam mit Begoña Hermann, Vizepräsidentin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Dr. Ulrich Link, Mitglied des Vorstandes der Investitions- und Strukturband Reinland-Pfalz (ISB), sowie Wolfgang Heidinger, Projektleiter Malteser Fluthilfe, das neue Projekt in Kreuzberg vorstellte. Dort beginnen die von der ISB geschulten Beraterinnen und Berater am 20. April die ersten Hausbesuche.

„Informationen sind ein ganz wichtiger Bestandteil des Wiederaufbaus. Wir haben Einwohnerversammlungen durchgeführt und eine Telefonhotline eingerichtet. In den zahlreichen Infopoints im gesamten Ahrtal können sich die Menschen Beratung und Unterstützung holen. Dort steht geschultes Personal im Auftrag der ISB bereit. Auch die Kammern und Hilfsorganisationen stellen viele Beratungsangebote bereit. Trotzdem gibt es eine Lücke, die wir mit diesem Projekt schließen wollen. Mit Hausbesuchen werden wir aktiv auf die Betroffenen zugehen, die wir bisher mit dem bestehenden Beratungsangebot aus den unterschiedlichsten Gründen nicht erreichen konnten “, so die Ministerpräsidentin.

„Mit Beginn der Hausbesuche in Altenahr, Kreuzberg und Heppingen wird gleichzeitig eine 0800er-Telefonnummer bekannt gegeben, bei der sich Betroffene aus anderen Gemeinden direkt melden können, soweit auch sie dringend Hilfe zu bestimmten Problemstellungen benötigen und nicht warten können, bis die aufsuchende Hilfe auch bei ihnen stattfindet. Auch für sie wird dann ein Hausbesuch vereinbart. Die Anfragen werden dann an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die sich dann möglichst zeitnah darum kümmern“, ergänzte die Vizepräsidentin der ADD, Begoña Hermann.

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) setzt die Wiederaufbauhilfe um, Anträge können in einem weitestgehend digitalisierten Verfahren seit September vergangenen Jahres gestellt werden. In den ISB-Infopoints vor Ort erhalten Betroffene bereits seit langem Unterstützung bei der Antragstellung. „Wir haben bislang in den Infopoints und an der Beratungshotline mehrere tausend Gespräche geführt und wollen mit der aufsuchenden Hilfe nun das Beratungsangebot ausweiten, um alle Betroffenen zu erreichen“, sagte Dr. Ulrich Link, Mitglied des Vorstandes der ISB. „Wir werden in einem ersten Schritt die beratenden Personen schulen, damit wir nach Ostern in den Pilotgemeinden starten können.“ Er wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass Anträge auf Wiederaufbau bis 30. Juni 2023 gestellt werden können.

Die Malteser Fluthilfe hat in den letzten Monaten Fluthilfebüros in Bad Neuenahr-Ahrweiler (Stadtteil Heppingen), Kreuzberg, Schuld und Trier aufgebaut. Schwerpunkt der Arbeit ist die Beratung von der Flutkatastrophe betroffener Bürgerinnen und Bürger über die Fördermöglichkeiten wie der staatlichen Wiederaufbauhilfe, beispielsweise durch die ISB, und den dazugehörigen Anträgen. Des Weiteren informieren die Malteser über die Antragstellung auf Unterstützung durch die Malteser selbst, zum Beispiel zur Starthilfe, zum Eigenanteil bei Gebäudeschäden oder bei Schäden am Hausrat.

„Wir haben die Beratungsmöglichkeiten durch mehr Personal, flexible Öffnungszeiten oder eine individuelle Terminvereinbarung – auch bei Betroffenen zuhause – kontinuierlich erweitert“, sagt Wolfgang Heidinger, Projektleiter der Malteser Fluthilfe. „Doch haben wir bemerkt, vor allem im Gespräch mit den Anwohnern, dass viele aufgrund ihres Alters oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen den Gang zu uns scheuen oder das Angebot nicht kennen. Hier wollen wir mit der sogenannten aufsuchenden Arbeit noch mehr Menschen erreichen.“

Die rund 1.900 Einwohnerinnen und Einwohner zählende Ortsgemeinde Altenahr mit den Ortsteilen Altenahr, Altenburg, Kreuzberg und Reimerzhoven wurde durch die Flut stark getroffen. Mehrere Menschen kamen ums Leben; von 660 Häusern wurden 520 geschädigt. „Ich bin sehr froh über die Initiative zur aufsuchenden Beratung, da damit die Menschen erreicht werden können, die bislang nicht erreicht wurden“, so Ortsbürgermeister Rüdiger Fuhrmann.

 

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Sechs Direkt-Maßnahmen für Hochwasserschutz in Schleiden

Schleiden – Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinschaftlichen Entwicklung eines Hochwasserschutzkonzeptes in den Einzugsgebieten von Olef und Urft einstimmig beschlossen – sechs Direktmaßnahmen zum Hochwasserschutz sollen im Stadtgebiet Schleiden ab 2023 umgesetzt werden

 Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat nicht nur in Teilen des Schleidener Stadtgebietes, sondern auch in den weiteren Einzugsgebieten der Urft und Olef innerhalb des Kreises Euskirchen große Schäden angerichtet.

Aus diesem Grund werden die künftigen Hochwasserschutzmaßnahmen in einem kommunenübergreifenden abgestimmten Konzept entwickelt und koordiniert.

Hierzu beschloss der Schleidener Stadtrat am 7. April einstimmig eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinschaftlichen Entwicklung eines Hochwasserschutzkonzeptes in den Einzugsgebieten von Olef und Urft. An der interkommunalen Kooperation sind die Kommunen Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim und Schleiden sowie der Kreis Euskirchen und der der Wasserverband Eifel-Rur beteiligt.

Neben den noch zu entwickelnden umfangreichen Hochwasserschutz-Maßnahmen nach dem Hochwasserschutzkonzept haben die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, bereits vorab, sogenannte kleinere No-Regret-Maßnahmen (Direktmaßnahmen) zum Hochwasserschutz durchzuführen.

„Die Direktmaßnahmen wurden so ausgewählt, dass zeitnah mit relativ geringem Aufwand ein großer Nutzen für die unmittelbar betroffenen Anlieger entsteht“, so der Erste Beigeordnete, Marcel Wolter. Der Ursprung der Flutkatastrophe seien die völlig überschwemmten kleinen Nebenbäche der Olef und Urft gewesen, daher werden sich die Hochwasserschutzmaßnahmen sowohl auf die Urft und die Olef, die größere Ausdehnungs- bzw. Retentionsflächen benötigen, als auch auf die Nebenbäche ausdehnen müssen.

Aus diesem Grund versucht die Verwaltung, die privaten Grundstückseigentümer, die über geeignete Retentionsflächen im Schleidener Tal verfügen, zu überzeugen, ihre Flächen der Stadt Schleiden zu diesem Zweck zu veräußern. Größere Retentionsflächen könnten vor allem in den unbebauten Bereichen „Herr Loosauel“ (Anstois-Mauel), „Im Hargarten“ (Nierfeld), „In den Obersten Weisen“ (zwischen Schleiden und Olef) sowie „Im Auel“ (Oberhausen) geschaffen werden.

Die Fertigstellung des interkommunalen Hochwasserschutzkonzeptes werde voraussichtlich bis zu drei Jahre dauern. Erst im Anschluss erfolge die bauliche Umsetzung der darin enthaltenen priorisierten Hochwasserschutzmaßnahmen. „Das Thema ist sehr komplex und für die Konzeption eines abgestimmten Hochwasserschutzkonzeptes im Einzugsbereich der Urft und Olef sind viele Fachexpertisen, Berechnungen und Analysen notwendig. Mit den Direktmaßnahmen haben wir die Möglichkeit, zeitnah, das heißt bereits 2023 und 2024 effektive Hochwasserschutzmaßnahmen im Schleidener Tal selbst vorzunehmen“, so Wolter abschließend.

Die Direktmaßnahmen werden nicht über die kommunale Wiederaufbauhilfe gefördert – hier greift eine andere Förderrichtlinie mit einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent.

Direktmaßnahmen im Überblick

Hochwasserangepasste Flächennutzung in Gemünd, Mauel

Die Fläche des ehemaligen Bolzplatzes in Mauel ist prädestiniert, um dem Gewässer bei höherem Wasserstand mehr Raum zu geben und die nachfolgende Bebauung der Innenstadt zu schützen. Durch eine Absenkung des Geländeniveaus kann eine Retentionsfläche entstehen, so dass die Urft sich künftig in diesem Bereich „schlängeln“ kann.

Raum für den Fluss in Gemünd, Malsbenden

Die ehemalige Kindertagesstätte „Wingertchen“ wurde durch die Flutkatastrophe schwer beschädigt, so dass sie an dieser Stelle nicht wieder aufgebaut wird. Durch die beabsichtige Folgenutzung des Gebäudes als Vereinsstätte der KG Rot-Weiß Gemünd wird die Außenfläche nicht mehr im ursprünglichen Umfang benötigt. So kann das Geländeprofil zwischen der Urft und dem Gebäude abgetragen werden, so dass der Urft künftig mehr Raum gegeben werden kann.

Eindeichungsmaßnahme in Gemünd, Lompig-Bach

Der „Lompig“-Bach entspringt weit oberhalb der Jugendherberge Gemünd, nahe der Ortschaft Wolfgarten. Er fließt mit starkem natürlichem Gefälle durch ein schluchtenartiges Tal zum Einlauf in eine Verrohrung oberhalb der Jugendherberge. Das Einlaufbauwerk wurde bei der Flutkatastrophe zerstört, so dass die Verrohrung die ankommenden Wassermengen nicht mehr abführen konnte. Die im Frühjahr 2020 eröffnete Jugendherberge wurde von Wasser und Schlamm durchströmt und ist schwer beschädigt worden. Durch die Errichtung einer Regenrückhaltung als kaskadenförmige Deiche oder in Form einer Schutzmauer kann in diesem Bereich der Hochwasserschutz erheblich verbessert werden.

Gewässerrückhaltung in Schleiden, Holgenbach

Der Holgenbach in Schleiden verläuft rund 500 Meter verrohrt durch den Kernort Schleiden, bevor er in die Olef mündet. Die Dimension des Rohres reichte in der Flutnacht nicht aus, so dass Wasser und Schlamm aus den Schächten austraten und die Straßen bergab flossen. Oberhalb der Bebauung ist zur Rückhaltung die Anlegung eines Deiches oder der Bau einer Schutzmauer möglich. Zudem könnte eine Auenlandschaft mit überschwemmbaren Flächen angelegt werden, indem das Gelände in dem Bereich abgetragen wird.

Gewässerrückhaltung in Oberhausen, Rinkenbach

Der Rinkenbach im Ortsteil Oberhausen fließt von seiner Quelle offen durch Gärten, bis zur Verrohrung, die unter dem Dorfgemeinschaftshaus mit Kindertagesstätte und der Bundesstraße herführt, bis er in die Olef mündet. Das Einlaufbauwerk vor der Kindertagesstätte konnte die Wassermassen der Flutkatastrophe nicht aufnehmen, so dass Wasser und Geröll durch den Kindergarten und andere Gebäude flossen. Oberhalb der Bebauung kann durch Deichbau und/oder Geländeabtrag mit Auenlandschaft für eine Rückhaltung des Baches gesorgt werden.

Gewässerrückhaltung in Olef, Selbach

Der Selbach mündet verrohrt im Ortsteil Olef in den gleichnamigen Fluss. Bei der Flutkatastrophe hat die Verrohrung die Wassermassen nicht ableiten können und es kam zur Überflutung des historischen Ortskernes von Olef und der angrenzenden Bebauung. Oberhalb der Ortschaft fließt der Selbach bereits verrohrt durch ein Tal. Mit dem Ausbau der Verrohrung, könnte ein naturnaher Gewässerlauf entstehen, der die hydraulische Belastung des Gewässers im Ort entzerrt und Sedimente im Ufer und Auenbereich zurück hält.

 

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Dach- und Fassaden-Begrünung – Neues Förderprogramm im Landkreis Mayen-Koblenz

Region/Mayen-Koblenz – Der Klimawandel schreitet voran und die generelle Erwärmung, aber vor allem auch Wetterextreme, wie Hitze- und Starkregenereignisse, nehmen weiter zu. Dieser Bedrohung gilt es entgegenzusteuern. Aus diesem Grund hat der Kreistag Mayen-Koblenz ein neues Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung beschlossen.

Denn: Begrünte Dächer und Fassaden helfen, die negativen Folgen des Klimawandels zu reduzieren. Sie kühlen Gebäude bei Hitze und halten insbesondere bei starken Regenfällen Niederschlagswasser zurück. Begrünungen binden darüber hinaus Staub und Luftschadstoffe und verbessern das Mikroklima. Im Winter stellt die Begrünung eine zusätzliche Dämmung dar. Nicht zuletzt wird dadurch Lebensraum für Insekten und andere Lebewesen geschaffen.

Durch den Landkreis gefördert wird nur eine freiwillige Begrünung von Dächern und Fassaden. Eine Begrünung, die in Bebauungsplänen oder ähnlichen Regelungen festgesetzt ist, ist von einer Förderung ausgeschlossen. Gefördert wird bei Wohn- und Nebengebäuden wie Garagen oder Carports sowohl im Gebäudebestand als auch bei Neubauten. Die Förderung erfolgt in Form eines Festzuschusses wobei die Förderhöhe maximal 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten beträgt. Dach- und Fassadenbegrünungen werden mit maximal 2.000 Euro pro Grundstück gefördert. Bei Solargründächern, das heißt einer gleichzeitigen Nutzung von Dächern für Photovoltaik und Dachbegrünung, erhöht sich die maximale Förderung auf 3.000 Euro.

Da einige Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz mehr von Belastungen durch extreme Hitze betroffen sind als andere, erfolgt die Förderung vorrangig für stark belastete Orte. Eine Liste aller Gemeinden, die beim Förderprogramm berücksichtigt werden können, gibt es ebenso wie den Förderantrag auf der Internetseite der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter der Adresse www.kvmyk.de/gebaeudegruen. Hilfe und weitere Auskünfte gibt es zudem bei Rüdiger Kape, Tel. 0261/108-420, ruediger.kape@kvmyk.de oder Lina Jaeger, Tel. 0261/108-417, lina.jaeger@kvmyk.de von der Integrierten Umweltberatung im Landkreis.

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Vertreter von DRK, DLRG, Malteser, THW, PSNV-E, Rettungsdienst, Leitstelle und Führungsstab in Euskirchen geehrt

Euskirchen – Verleihung der Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Einsatzmedaille des Landes NRW an die Helferinnen und Helfer bei der Flutkatastrophe 2021. Als Zeichen der Anerkennung für ihren Einsatz in der Flutkatastrophe sind am Abend Vertreter von Feuerwehren und Hilfsorganisationen mit der Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Einsatzmedaille des Landes NRW ausgezeichnet worden, die eigens für diesen Zweck gestiftet wurde.

Gruppenbild, Landrat Markus Ramers hat die Helfer*innen stellvertretend für Innenminister Herbert Reul geehrt. Foto: Sven Gnädig / Pressestelle Kreis Euskirchen

Die altsilberne Medaille trägt auf der Vorderseite die Kurzbezeichnung des Einsatzes „Unwetterkatastrophe 2021″ sowie den Schriftzug „Dank den Helferinnen und Helfern“. Auf der Rückseite befindet sich das nordrhein-westfälische Landeswappen. Zusätzlich erhalten die Medaillenträger eine Urkunde.

Sie alle haben sich um den Dank der Landesregierung, des Parlaments und der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Euskirchen und ganz Nordrhein-Westfalens verdient gemacht. In der größten Naturkatastrophe seit Gründung unseres Bundeslands haben die Helfer angepackt, organisiert, sich bis zur Erschöpfung für ihre Mitmenschen eingesetzt.

Landrat Markus Ramers hat die Helfer*innen stellvertretend für Innenminister Herbert Reul geehrt. Insgesamt werden im Kreis Euskirchen rund 3.500 Medaillen und Urkunden überreicht. Stellvertretend haben Wehrleiter und Bürgermeister*innen aller elf Kommunen die Medaillen für die Feuerwehren entgegengenommen. Für die Einsatzkräfte der Organisationen waren Vertreter von DRK, DLRG, Malteser, THW, PSNV-E, Rettungsdienst, Leitstelle, Führungsstab anwesend. Landrat Markus Ramers: „Sie alle sind das beste Beispiel, was es in Krisenzeiten braucht: Tapfere Männer und Frauen, die unsere Bevölkerung schützen. Denn der wichtigste Faktor im Bevölkerungsschutz sind die Menschen, die sich im Haupt- oder Ehrenamt für unsere Sicherheit einsetzen. Ich bin stolz, Ihnen heute diese Ehrung zuteilwerden zu lassen. Die Menschen im Kreis Euskirchen können sich auf Sie verlassen.“

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BMWK setzt Bundesnetzagentur als Treuhänderin für Gazprom Germania ein

Region/Berlin – Erwerb der Gazprom Germania GmbH durch JSC Palmary schwebend unwirksam. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt die Bundesnetzagentur vorübergehend als Treuhänderin für die Gazprom Germania Gruppe ein. Die entsprechende Anordnung wird heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Hintergrund der Entscheidung sind unter anderem unklare Rechtsverhältnisse sowie der Verstoß gegen die Meldepflicht im Rahmen der Außenwirtschaftsverordnung. Die Gazprom Germania GmbH betreibt in Deutschland kritische Infrastruktur und hat damit eine herausragende Bedeutung für die Gasversorgung.

Bundesminister Robert Habeck erklärte dazu. „Die Anordnung der Treuhandverwaltung dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit. Dieser Schritt ist zwingend notwendig. Die Versorgungssicherheit ist aktuell gewährleistet.“

Die Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur wird auf Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes bis zum 30. September 2022 angeordnet. Dies betrifft sämtliche Stimmrechte aus Geschäftsanteilen an der Gazprom Germania GmbH. Die Wahrnehmung der Stimmrechte der Gesellschafter der Gazprom Germania GmbH wird ausgeschlossen. Die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen an der Gazprom Germania GmbH gehen auf die BNetzA über. Die BNetzA ist insbesondere berechtigt, Mitglieder der Geschäftsführung abzuberufen und neu zu bestellen sowie der Geschäftsführung Weisungen zu erteilen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in Bezug auf das Vermögen der Gazprom Germania GmbH wird beschränkt und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur.

Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) war der mittelbare Erwerb der Gazprom Germania GmbH durch JSC Palmary (Russland) und Gazprom export business services LLC (GPEBS, Russland) zur Kenntnis gelangt. Da die Gazprom Germania GmbH kritische Infrastruktur betreibt, muss jeder Erwerb durch einen Nicht-EU-Investor vom BMWK genehmigt werden. Unklar ist, wer wirtschaftlich und rechtlich hinter den beiden genannten Unternehmen steht. Zudem hat der Erwerber die Liquidierung der Gazprom Germania angeordnet, was, so lange der Erwerb nicht genehmigt ist, nicht rechtmäßig ist.

Das BMWK hat die Genehmigung zum Erwerb nicht erteilt. Somit ist jede damit verbundene Rechtshandlung und auch der Erwerb als solcher schwebend unwirksam (§ 15 Abs. 3 AWG). Die Palmary ist damit nicht neue mittelbare Eigentümerin der Gazprom Germania GbmH. Das BMWK führt ein Investitionsprüfungsverfahren und setzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) für eine Übergangszeit als Treuhänderin ein. So ist sichergestellt, dass das Prüfrecht effektiv ausgeübt werden kann und keine vollendeten, gesetzeswidrigen Fakten geschaffen werden.

Bundesminister Robert Habeck betonte: „Die Bundesregierung tut das Notwendige, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Dazu zählt auch, dass wir Energieinfrastrukturen in Deutschland nicht willkürlichen Entscheidungen des Kremls aussetzen. Die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Geschäfte in Deutschland muss gesichert sein. Das ist auch wichtig, damit die Versorgung in europäischen Partnerländern funktioniert. Die unklaren Rechtsverhältnisse, Verstöße gegen die Meldepflicht und die Ankündigung der Liquidierung der Gazprom Germania zwingen die Bundesregierung nun zu diesem Schritt. Wir haben die Genehmigung für den Erwerb nicht erteilt. Stattdessen übernimmt die Bundesnetzagentur als Treuhänderin die Funktion einer Gesellschafterin. Sie kann alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um weiter die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.“

Gazprom Germania fungierte bisher als Holding für Aktivitäten von Gazprom in Deutschland und anderen europäischen Ländern, insbesondere auch beim Betrieb von kritischer Infrastruktur. Dazu zählen der Energiehandel sowie der Gastransport und Betrieb von Gasspeichern. Daher ist die Einsetzung eines Treuhänders erforderlich, um die Geschäfte fortzuführen und so die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Zur Versorgungssicherheit gibt die Bundesnetzagentur einen täglichen Lagebericht heraus.

Die Anordnung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist dann dort einsehbar.

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Zukunft des GK-Mittelrhein

Region/Mayen-Koblenz/Ismaning – Intensive Verhandlungen zwischen Gesellschaftern und den Sana Kliniken kommen voran. Gesellschafterversammlung beschließt Verlängerung des Managementvertrags mit Gesundheitsdienstleister bis März 2023 – Details für strategische Partnerschaft auf der Agenda. Die Verhandlungen zwischen den Gesellschaftern des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GK-Mittelrhein) und den Sana Kliniken kommen gut voran. „Die Gespräche sind von gegenseitigem Vertrauen und Respekt geprägt. Unserem Ziel, die gemeinsame Partnerschaft über den bisherigen Managementvertrag hinaus zu vertiefen, kommen wir näher. Beide Seiten haben sich inzwischen eine Perspektive zum Einstieg von Sana erarbeitet. Aktuell werden die noch wenigen offenen Fragestellungen gemeinsam erörtert“, erklärt der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung des GK-Mittelrhein.

Die Gesellschafterversammlung habe in ihrer Sitzung daher beschlossen, den mit den Sana Kliniken vereinbarten Managementvertrag um weitere drei Monate bis Ende März 2023 zu verlängern. Damit erhalten sowohl die bisherigen Gesellschafter als auch Sana die notwendige Zeit und Flexibilität, um in den nächsten Wochen Details der künftigen strategischen Partnerschaft abschließend zu klären. Letztlich steht die vertragliche Einigung unter dem Vorbehalt der Beschlüsse in den Gremien der einzelnen Gesellschafter.

Der bisherige Management-Vertrag hätte bis zum 31. März 2022 gekündigt werden können und wäre dann nach fast dreijähriger Laufzeit Ende 2022 ausgelaufen. Am GK-Mittelrhein sind neben den beiden kommunalen Gesellschaftern Stadt Koblenz und Landkreis Mayen-Koblenz mit jeweils 26,50 Prozent vier Stiftungen (Stiftung Evangelisches Stift St. Martin, Stiftung Hospital zum Heiligen Geist, Stiftung Seniorenhaus zum Heiligen Geist, Stiftung Diakoniegemeinschaft Paulinenstift) als weitere vier Gesellschafter mit zusammen 47 Prozent stimmberechtigt beteiligt. Seit März 2020 haben die Sana Kliniken das Management im GK-Mittelrhein inne.

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Stromspar-Hilfen für Geringverdiener – Am Freitag 01. April hat die neue Förderperiode begonnen

Region/Berlin – Minister Habeck setzt Beratungs- und Hilfsangebot „Stromspar-Check“ fort – mehr mobile Beratungsangebote geplant. Die Energiesparberatung „Stromspar-Check“ wird auch in diesem Jahr fortgesetzt. Am Freitag 01. April hat die neue Förderperiode begonnen. Durch neue temporäre mobile Beratungsstellen soll das Angebot in den kommenden Monaten in bestimmten Regionen möglichst erweitert werden. Das Hilfsangebot ist vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen gedacht, wie Arbeitslosengeld-II-Empfänger, Geringverdienende und Menschen mit kleinen Renten. Es umfasst eine direkte Beratung zu möglichen Energie-Einsparmöglichkeiten im eigenen Zuhause sowie Gratis-Soforthilfen, wie LED, sowie finanzielle Zuschüsse. Das Angebot ergänzt damit die Energiesparberatungen der Verbraucherzentralen, die vor allem rechtliche Fragen klären.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Die steigenden Kosten für Strom und Gas treffen Arbeitslose, Geringverdienende und ältere Menschen mit kleiner Rente besonders hart. Sie mussten schon vor der Energiepreiskrise rund zehn Prozent ihres Einkommens für Energiekosten aufwenden. Umso wichtiger ist schnelle und nachhaltige Hilfe. Diese leistet das kostenlose Beratungsangebot Stromspar-Check, gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.“

In 150 Städten und Landkreisen beraten umfassend geschulte Stromspar-Teams Haushalte in ihren Wohnungen zum Energie- und Wassersparen, Heizen und Lüften. Mit den Gratis-Soforthilfen wie beispielsweise LEDs, schaltbare Steckerleisten, wassersparende Duschköpfe oder Zeitschaltuhren kann ein Haushalt im Durchschnitt 200 Euro im Jahr einsparen. Darüber hinaus gibt es einen Zuschuss für den Austausch alter stromfressender Kühlschränke und Gefriertruhen. Bis März 2023 sind mindestens 27.000 solcher Vor-Ort-Beratungen geplant. Zusätzlich sollen temporäre Beratungsstandorte in Wohnvierteln mit vielen Geringverdienern eingerichtet werden. Haushalte, die keinen Stromspar-Check-Standort in ihrer Nähe haben, können sich online oder am Telefon beraten lassen.

Seit 2008 haben über eine Millionen Menschen das Angebot des Stromspar-Checks in Anspruch genommen. Dahinter stehen rund 390.000 Haushalte, die insgesamt 640.000 Tonnen CO2-Ausstoß eingespart haben.

Der durchschnittliche Haushalt spart jährlich bis zu 20 Prozent seiner Energiekosten und 420 kg CO2. Auch die öffentliche Hand profitiert. Durch reduzierte Transferleistungen für Heizenergie und Warmwasser sparten Bund und Kommunen bisher 121 Millionen Euro.

Getragen wird das Projekt vom Deutschen Caritasverband (DCV) und Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD).

Mehr: www.stromspar-check.de

Hintergrund:

Bis März 2022 wurde der Stromspar-Check vom Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert. Die neue NKI-Förderung läuft ab April für ein Jahr unter dem Dach des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

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SGD Nord gewinnt Rechtsstreit zugunsten des Trinkwasser-Schutzes im Bereich der Birgeler Brunnen

Gerolstein/Birgel/Koblenz.Trinkwasser gilt als das blaue Gold. Es handelt sich um ein überlebenswichtiges Lebensmittel, was trinkbares Wasser zum kostbarsten Rohstoff der Welt macht. In Birgel, Verbandsgemeinde Gerolstein ist diese wertvolle Ressource durch Nitrateinträge aus der landwirtschaftlichen Düngung im Bereich der Trinkwasserbrunnen gefährdet, weshalb die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde rechtliche Schritte zum Schutz des Trinkwassers einleitete. Dass diese Rechtsverordnungen wirksam sind, bestätigten nun Urteile des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.