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Sicherheit im ÖPNV – Mayen-Koblenzer Landrat wendet sich an Aufsichtsbehörde LBM

Region/Mayen-Koblenz – Die Beschwerden, die die Kreisverwaltung zu Linienfahrten der Verkehrsbetriebe von Transdev erreichen, reißen nicht ab. Angeführt werden dabei unter anderem immer wieder Sicherheitsmängel im Schülerverkehr. Nachdem alle bislang bekanntgewordenen Verstöße unmittelbar an den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz als zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet worden sind, hat sich Landrat Dr. Alexander Saftig jetzt persönlich in einem Schreiben an den LBM gewandt.

„Aus meiner Sicht ist die Sicherheit der Fahrgäste unverhandelbar. Und als Auftragnehmer ist die Firma Transdev in der unternehmerischen Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheit“, betont der Landrat darin und fragt nach, wie die Aufsichtsbehörde mit den Verstößen von Transdev umgeht und dafür Sorge trägt, dass alle sicherheitsrelevanten Aspekte sowie die Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr eingehalten werden.

Als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde hat der LBM dem Unternehmen Transdev bereits zum zweiten Mal die vorläufige Erlaubnis zum Betrieb der drei Linienbündel „Maifeld“, „Pellenz“ und „Vordereifel“ erteilt. Die einstweilige Konzession gilt bis zum 30. Juni.

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Landrat Wolfgang Spelthahn präsentiert erste Wasserstoff-Busse für den Kreis Düren

Düren – Der Kreis Düren wird seiner Vorreiterrolle gerecht: Am gestrigen Montag, 9. Mai präsentierte Landrat Wolfgang Spelthahn die ersten fünf mit Wasserstoff betriebenen Busse, die ab heute im normalen Linienverkehr eingesetzt werden. „Wir gehen heute einen weiteren großen Schritt auf dem Weg zur Wasserstoff-Modellregion“, betonte der Landrat. Es sei außerdem ein weitere Schritt zur Klimaneutralität des Kreises, „die wir bis 2035 anstreben“, so der Landrat.

Es herrschte strahlender Sonnenschein bei der Vorstellung, dem Anlass und dem Thema angemessen. Denn mit Sonnenenergie wird bald auch der Wasserstoff hergestellt, den die Busse benötigen. Dies geschieht am Brainergy Park in Jülich, wo ein großer Solarpark entsteht und ein sogenannter Elektrolyseur errichtet wird, mit dem der Wasserstoff produziert wird. Zudem sind mehrere Wasserstofftankstellen geplant, die erste im Dürener Gewerbegebiet „Im Großen Tal“ an der Autobahn A 4 ist bald fertig. „Bei uns greift eins ins andere“, betonte der Landrat, vor allem ist es uns wichtig, dieses innovative Thema tatsächlich sichtbar zu machen. „Wir wollen nicht abstrakt über Klimaschutz und Elektromobilität sprechen, sondern zeigen, dass es wirklich geht“, unterstrich der Landrat.

Schon jetzt seien die Busse wirtschaftlich zu betreiben. Angesichts des hohen Diesel-Preises lohnt es sich, Wasserstoff zu tanken. Außerdem werden die Busse finanziell gefördert. Die Differenz zwischen einem herkömmlichen Dieselbus und einem Wasserstoffbus wird ausgeglichen. Insgesamt gehe es um 1,3 Millionen Euro, wie Hans-Peter Geulen, Geschäftsführer beim Aachener Verkehrs-Verbund sagte.

Von nun an werden jedes Jahr zehn weitere Wasserstoffbusse hinzukommen, sagten Jan-Oliver Mau und Nik, Asbach, die beiden Geschäftsführer der Rurtalbus GmbH. Die neuen Fahrzeuge des portugiesischen Herstellers Caetano bieten mehr Sitzplätze (36) als die bisher eingesetzten Busse und sind mit Klimaanlage und USB-Anschlüssen ausgestattet.

Die Busse verfügen über eine Reichweite von rund 400 Kilometern und können in zirka neun Minuten betankt werden. Die Rurtalbus setzt bisher schon fünf auf Batteriebasis betriebene Elektrobusse im Stadtverkehr ein. „Emissionsfreie Mobilität ist ein immens wichtiger Baustein für den Klimaschutz“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn nach einer kurzen Testfahrt mit einem der neuen Wasserstoffbusse, an der Vertreter der Rurtalbus GmbH, des Aachener Verkehrsverbundes und aus Verwaltung und Politik teilnahmen. Einhelliges Urteil danach:  komfortabel, leise, angenehm.

Und das alles passenderweise bei strahlend blauem Himmel. „Wir sind Pioniere“, betonte der Landrat, „und deshalb scheint die Sonne heute vollkommen zu Recht.“

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Noch eine Woche bis zum Zensus 2022 – Über vier Millionen Immobilien-Besitzer werden in NRW befragt

Region/Düsseldorf – In einer Woche ist es soweit: In Deutschland beginnt der Zensus 2022. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, erhalten ab dem 16. Mai 2022 über vier Millionen nordrhein-westfälische Eigentümerinnen
und Eigentümer von Wohnraum bzw. deren Beauftragte Post von
IT.NRW mit den individuellen Zugangsdaten zum Online-Fragebogen zur Gebäudeund Wohnungszählung.

Gefragt wird beispielsweise nach dem Gebäudetyp, dem Baujahr, dem Energieträger und der Heizungsart des Gebäudes. Auch die Wohnungsgröße, die Art der Nutzung und die Höhe der Nettokaltmiete sind im Fragenkatalog enthalten. Einen Musterfragebogen finden Sie im Internet unter https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wirdbefragt/
Musterfragebogen_GWZ/Fragebogen.html?nn=352818.

Alle Fragen können online beantwortet werden. Die Online-Meldung ist umweltschonend, da Druck und Versand von Papierfragebogen entfallen können. Bedienung und Nutzerführung wurden in der Online-Befragung bewusst einfach gehalten. So werden
den Befragten z. B. durch eine gezielte Filterführung nur die Fragen angezeigt, die von ihnen tatsächlich zu beantworten sind.

Mit den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung wird eine zuverlässige Datengrundlage für wohnungspolitische und raumplanerische Maßnahmen geschaffen.

So liefern die Ergebnisse u. A. wichtige Informationen über Neubauten, Leerstände, Eigentumsverhältnisse und regionale Verteilungen von Miethöhen. Kombiniert mit weiteren Merkmalen wie der Altersstruktur der Bevölkerung lässt sich so z. B. die Nachfrage
nach Wohnraum abschätzen.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 in Deutschland finden Sie im Internet unter http://www.zensus2022.de – spezielle Informationen zum Zensus 2022 in Nordrhein- Westfalen unter der Adresse https://www.it.nrw/zensus-2022.

IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden. (IT.NRW)

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Testphase für neue Hochwasser-Vorhersage an Flüssen in Nordrhein-Westfalen gestartet

Region/Düsseldorf – Staatssekretär Dr. Bottermann: Ziel ist es, durch verlässliche Prognosen das Frühwarnsystem zu verbessen. Jede gewonnene Minute kann helfen, Leben zu retten. Ein hydrologisches Modell zur Hochwasservorhersage wird die Behörden und die Menschen in Nordrhein-Westfalen künftig früher und besser auf drohende Überflutungen und Hochwasserrisiken vorbereiten. In Duisburg haben das Umweltministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) am Donnerstag den Testbetrieb eines modellbasierten Hochwasservorhersagetools gestartet. Es soll Prognosen für Hochwassermeldepegel an zunächst folgenden 14 Gewässern in Nordrhein-Westfalen liefern: Berkel, Dinkel, Emmer, Ems, Erft, Inde, Issel, Lenne, Lippe, Nethe, Ruhr, Rur, Sieg und Werre.

Die Einführung und stetige Verbesserung von Hochwasservorhersagesystemen waren ein zentraler Punkt der Aufarbeitung der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 sowie des im Januar 2022 vorgelegten 10-Punkte-Arbeitsplans „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“.

„Wir benötigen verlässliche Tools, um so gut es geht vorhersagen zu können, wann und wo Hochwasser droht. Ziel ist es, die Daten und Bewertungen der Meteorologie und der Hydrologie bestmöglich zusammenzuführen. Was am Rhein bereits Standard ist, soll künftig auch an kleineren Flüssen möglich werden“, betonte Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann bei der Vorstellung des Tools in Duisburg. „Unser Ziel als Landesregierung ist es, durch verlässliche Prognosen das Frühwarnsystem zu verbessen, damit die zuständigen Behörden die Lageentwicklung bestmöglich einschätzen und von Hochwasser Betroffene sich und ihr Hab und Gut in Sicherheit bringen können. Der Testbetrieb des pegelbasierten Vorhersagesystems ist ein Baustein auf dem Weg, dieses Ziel zu erreichen. Jede gewonnene Minute kann helfen, Leben zu retten.“

Mit dem Start der modellbasierten Hochwasservorhersage werden die zusätzlich gewonnenen Daten schon ab dem heutigen Tag, 5. Mai, fester Bestandteil des hydrologischen Informationssystems für die zuständigen Bezirksregierungen. „Im Falle eines Hochwassers werden diese Informationen nach kurzfristiger fachlicher Überprüfung über die Bezirksregierungen dem Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt. Nach Validierung der Ergebnisse im Testbetrieb sollen die Vorhersagen auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“, skizzierte die LANUV-Präsidentin Dr. Sibylle Pawlowski. Die ausgewiesene Wasserexpertin hat in dieser Woche die Leitung des LANUV übernommen und die Nachfolge von Dr. Thomas Delschen angetreten.

Der aktuelle Modelldatensatz deckt in zehn Teilmodellen 22.600 Teileinzugsgebiete ab. Bernd Mehlig, Leiter des Hochwasserinformationsdienstes im LANUV, erläuterte hierzu: „Als Eingangsdaten werden die aktuellen Messdaten der hydrologischen Messstellen des LANUV sowie die Messdaten und die meteorologischen Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes verwendet. Wir wollen auf Dauer für alle Hochwassermeldepegel eine Vorhersage berechnen beziehungsweise ausgeben können.“

Die Juli-Katastrophe hat vor Augen geführt, wie zerstörerisch die Folgen des Klimawandels auch in Nordrhein-Westfalen sein können. „Neben dem Wiederaufbau und der Unterstützung der von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Regionen und Menschen ist es unser Ziel, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen, um künftig auf derartige Extrem-Ereignisse besser vorbereitet zu sein. Die Hochwasservorhersage ist hier ein wesentlicher Baustein. Ein Hochwasser verhindern kann sie indes nicht“, so Staatssekretär Bottermann.

Grundlage für die schwerpunktmäßigen Aufgaben der kommenden Monate und Jahre liefert der im Januar vorgelegte Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“. Er umfasst insgesamt zehn Handlungsfelder für den Hochwasserschutz und das Management von Starkregenereignissen. In der Vorwoche war die vom Umweltministerium neu eingerichtete Hochwasserschutz-Kommission erstmals zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Die Kommission soll die Umsetzung des Arbeitsplans begleiten und an der Fortentwicklung mitwirken.

Weitere Informationen:  

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Schutzschild der Bundesregierung für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen startet Schritt für Schritt

Region/Berlin/Frankfurt – Das Kriegsgeschehen in der Ukraine hat spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Auch die Sanktionen wirken sich auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen hatten Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits am 8. April ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt. Die ersten beiden Programme sind nun startklar:

  1. Die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen sind bereits gestartet. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können Anträge seit dem April 2022 gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission.
  2. Das KfW-Kreditprogramm, sog. „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“, um kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen zu sichern, startet in Kürze. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten. Dieses Programm startet voraussichtlich am 9. Mai 2022. Auch hier befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Beihilfengesprächen mit der EU-Kommission.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Nach zwei Jahren Corona-Pandemie kommt durch den Krieg Russlands eine neue Belastung hinzu, die die Konjunktur und die Wirtschaft trifft. Der Krieg gegen die Ukraine und seine wirtschaftlichen Auswirkungen erinnern uns daran, dass wir verwundbar sind. Die Stärke von liberalen Demokratien macht aber aus, dass wir um Ausgleich ringen und so zu Lösungen kommen, die uns gemeinsam voranbringen. Wir zeigen Woche für Woche, dass gerade Demokratien im Angesicht von Krieg und Krisen leistungs- und handlungsfähig sind und sich sehr schnell auf diese neue Lage mit einer Reihe von Maßnahmen eingestellt und gegengehalten haben. Auf diesem Weg werden wir entschlossen weiter gehen und uns Schritt für Schritt aus der Klammer russischer Importe lösen. Zugleich tut die Bundesregierung alles, um die Substanz unserer Wirtschaft auch in schwerer Zeit zu erhalten mit einem zielgerichteten Schutzschild für unsere Unternehmen, welches wir jetzt zügig umsetzen.“

Bundesfinanzminister Lindner: “Mit den notwendigen Sanktionen treffen wir das Regime von Wladimir Putin. Aber auch Unternehmen in Deutschland leiden unter den Folgewirkungen des russischen Angriffskriegs. Zur Abfederung benötigen sie kurzfristig Liquidität. Deshalb wollen wir diesen Firmen mit einem KfW-Sonderprogramm und erweiterten Bürgschaftsprogrammen beistehen. Wir unterstützen die betroffenen Unternehmen zielgenau. Gleichzeitig gehen wir verantwortungsbewusst mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler um. Die Hilfen werden befristet sein. Als Stoßdämpfer sollen sie Strukturbrüche verhindern, ohne Marktkräfte aufzulösen.“

Vorstandsvorsitzender der KfW, Stefan Wintels: „Die KfW hat in ihrer über 70jährigen Geschichte immer wieder geholfen, besondere Herausforderungen zu meistern. Neben der Corona-Pandemie sind jetzt auch die Folgen des entsetzlichen Krieges in der Ukraine in unserer gesamten Gesellschaft immer mehr zu spüren. Wir unterstützen bereits Kommunen mit einem Hilfsprogramm aus KfW-Mitteln bei der Unterbringung von Geflüchteten. Gemeinsam mit dem Bund stehen wir nun auch den Unternehmen in Deutschland zur Seite, die unter den Folgen des Krieges leiden.“

Nähere Informationen zu den Programmen:

  1. Wesentliche Eckpunkte des KfW-Sonderprogramms UBR:

KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten

  • eine für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Mio. Euro,
  • eine für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.

Wer wird gefördert?

Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung

Was wird gefördert?

Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt den Hausbanken eine

  • 80%ige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. 500 Mio. EUR Jahresumsatz) und
  • 70%ige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.

Hierdurch wird die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht.

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

Welche Konditionen gelten?

Kredite mit folgenden Eigenschaften:

  • 6 Jahre Laufzeit
  • bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • 6 Jahre Zinsbindung

Vergünstigter Zinssatz im Standardverfahren in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens, der Besicherung des Kredits und der Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt. Der tagesaktuelle Zinssatz ist der KfW-Seite zu entnehmen (Link: https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger).

Im Rahmen der Konsortialfinanzierungsvariante individuelle Kreditstrukturen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren. Die KfW übernimmt die Konditionen des Finanzierungspartners.

Programmbefristung

Das KfW-Kreditprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.

  1. Wesentliche Eckpunkte zum Großbürgschaftsprogrammen

Wer wird gefördert?

Unternehmen ab 20 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen

Was kann verbürgt werden?

Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80%, in besonders betroffenen Einzelfällen bis zu 90%. 

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, bspw. durch

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

Programmbefristung:

Das erweiterte Großbürgschaftsprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.

  1. Wesentliche Eckpunkte zu den erweiterten Programmen der Bürgschaftsbanken

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf bis zu 2,5 Mio. Euro

Was kann verbürgt werden?

Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt max. 80%. 

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, bspw. durch

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

Programmbefristung:

Die erweiterten Programme der Bürgschaftsbanken sind gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.

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NRW Ministerin Scharrenbach – Lebendige Dörfer sind, worauf es ankommt

Region/Düsseldorf – Programmrahmen von 26,9 Millionen Euro für 265 Projekte in Gemeinden im ländlichen Raum. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat heute das „Dorferneuerungsprogramm 2022“ veröffentlicht: Mit dem Programmrahmen in Höhe von 26,9 Millionen Euro können 265 Projekte in Orten und Ortsteilen bis zu 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner angeschoben werden. Damit werden Investitionen von über 57 Millionen Euro ermöglicht.

„Seit 2017 erleben Orte und Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern nahezu einen Boom: Dorfgemeinschaftshäuser, Plätze, der Ausbau der Nah- und Grundversorgung, die Verbesserung von Straßenverhältnissen, Maßnahmen zur Erhaltung der ortsbild-prägender Gebäude und vieles mehr. Mit der ‚Dorferneuerung 2022‘ sind seit 2018 rund 123 Millionen Euro zusätzlich in unseren ländlichen Raum geflossen. Damit investiert die nordrhein-westfälische Landesregierung in die Zukunftsfähigkeit unserer Dörfer, Orte und Ortsteile – für jung wie für alt. Für Vereine und Kommunen. Für den Zusammenhalt und die Gleichwertigkeit von Lebensbedingungen. Für ein Mehr an Barrierefreiheit und für ein Mehr an Energieeffizienz. Für die Landesregierung gilt mit Blick auf unsere Dörfer der Dreiklang: Bewahren, stärken, gestalten“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die „Dorferneuerung 2022“ setzt sich aus dem Sonderprogramm zur Förderung von Feuerwehrgerätehäusern in Höhe von 20,1 Millionen Euro und der Dorferneuerung zusammen: Mit der Veröffentlichung der Dorferneuerung werden 21,1 Millionen Euro in 2022 zugewiesen. Für weitere Projekte in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro wird eine Förderung in Aussicht gestellt, um für die Kommunen zeitliche Flexibilität bei der Umsetzung auf der einen Seite und Planbarkeit auf der anderen Seite zu schaffen.

Nordrhein-Westfalen gilt bereits heute als Vorreiterland für innovative Lösungen und umfassende Förderungen im Bereich Flächen und Stadtentwicklung, Städtebau und Bauwirtschaft.

Der Fokus liegt stets auf zukunftsweisenden Konzepten: Die Digitalisierung beim Planen und Bauen schreitet voran. Die Verwendung ökologischer Bauprodukte wird gezielt gefördert. Die Entwicklung von Gemeinden im ländlichen wie im städtischen Raum mit neuen Flächen-, Energie-, Wohn-, Mobilitäts- und Umweltlösungen wird konsequent vorangetrieben.

„Eine Politik, die wirkt: Städte und Gemeinden – egal, wie groß oder klein – wandeln sich, verändern sich mit den Menschen und zugleich für die Menschen. Unser ländlicher Raum in Nordrhein-Westfalen ist ein Innovationstreiber, wenn es darum geht, Infrastrukturen fit für die Zukunft zu machen“, so Ministerin Scharrenbach abschließend.

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175 Millionen für Wiederaufbau-Plan Bad Münstereifel

Bad Münstereifel – Ministerin Ina Scharrenbach überreichte Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian den Bewilligungsbescheid über mehr als 175 Millionen Euro. Am 22. April hatte die Bezirksregierung Köln die Prüfung des kommunalen Wiederaufbauplans der Stadt Bad Münstereifel abgeschlossen. Gestern, 4 Tage später, am Dienstag, 26. April 2022, überreichte Frau Ministerin Ina Scharrenbach Frau Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian den Bewilligungsbescheid im Rathaus der Stadt persönlich.

„Ich bin froh und dankbar, dass wir innerhalb kurzer Zeit den Bewilligungsbescheid für unseren erst am 29.3.2022 vom Rat einstimmig beschlossenen Wiederaufbauplan erhalten haben“, sagt Sabine Preiser-Marian. „Der Wiederaufbau unserer Stadt mit den 57 Ortschaften läuft seit Monaten auf Hochtouren. Nun können wir sicher sein, alle Schäden im Stadtgebiet wie geplant beseitigen zu können.“ Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Ina Scharrenbach betonte: „Der Wiederaufbau schreitet in Nordrhein-Westfalen jeden Tag weiter voran. Und in Bad Münstereifel machen wir heute mit der Förderung einen richtigen großen Schritt. Ob das Stadtarchiv, die Feuerwehrgerätehäuser, das Schulzentrum Konvikt oder die Kindertagesstätten in der Trierer Straße und Fabrikstraße: Mit dem Wiederaufbauplan und der damit verbundenen Förderung von 175.652.121 Euro des Landes Nordrhein-Westfalen sind nun die Weichen für den weiteren Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur in Bad Münstereifel gestellt. Gemeinsam packen wir an und bauen wieder auf.“

Enorme Schäden durch Flut und Starkregen

Auf über 177 Millionen Euro belaufen sich nach vorläufigen Schätzungen die Schäden, die Starkregen und Flut im Juli 2021 an der öffentlichen Infrastruktur im gesamten Stadtgebiet von Bad Münstereifel verursacht haben. Betroffen sind u.a. 29 städtische Gebäude wie Rathaus, Stadtarchiv, Feuerwehrhäuser, Schulen und KITAs, mehr als 100 Straßen inkl. Straßenbeleuchtung sowie 81 Wirtschaftswege, 45 Brücken, fast 3.900 Gewässerstellen und viele der insgesamt 380 Denkmäler im Stadtgebiet.

Wiederaufbau der Straßen am teuersten

Der größte Posten sind die Straßenbaumaßnahmen mit 21,7 Millionen Euro, allein für die Kölner Straße sind 2,4 Millionen Euro veranschlagt. Der Wiederaufbau des Stadtarchivs schlägt mit 17,5 Millionen Euro zu Buche, das Feuerwehrgerätehaus in Bad Münstereifel mit 10,3 Millionen Euro. Insgesamt haben Experten mehr als 1000 kommunale Schäden erfasst.

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Euskirchen – Ministerin Ina Scharrenbach überreicht Bewilligungs-Bescheid über mehr als 96 Millionen Euro

Euskirchen – Die Stadt Euskirchen konnte sich am heutigen Dienstag über eine positive Nachricht freuen. Nachdem die Flutkatastrophe im Juli des vergangenen Jahres viele städtische Gebäude, darunter das City-Forum, den Kulturhof mitsamt Stadtbibliothek und Stadtmuseum sowie sieben Kindertagesstätten hart getroffen hatte, wurde mit großem Engagement an einem Plan für den Wiederaufbau gearbeitet. „Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wirklich gute und effiziente Arbeit geleistet“, lobte Bürgermeister Sacha Reichelt. Denn trotz des tragischen Verlustes des Technischen Beigeordneten Oliver Knaup konnte der Wiederaufbauplan im gesetzten Zeitrahmen erstellt und beim Land Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.

Gut einen Monat später besuchte die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Ina Scharrenbach, die Kreisstadt, um den Bewilligungsbescheid im Beisein von Landrat Markus Ramers und dem Landtagsabgeordneten Klaus Voussem zu überreichen. Für die Verwaltung bedeutet dieses höchst positive Zeichen, dass der Wiederaufbauplan mit dem Rückhalt des Landes weiter verfolgt werden kann. „Der Wiederaufbau schreitet in Nordrhein-Westfalen jeden Tag weiter voran. Und in Euskirchen machen wir heute mit der Förderung einen großen Schritt. Ob beispielsweise der Neubau des City-Forums, die Sanierung der Turnhalle der Marienschule oder der Neubau der Kindertagesstätten Kirchheim, Roitzheim und Wißkirchen: Mit dem Wiederaufbauplan und der damit verbundenen Förderung von 96.732.305 Euro des Landes Nordrhein-Westfalen sind nun die Weichen für den weiteren Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur in Euskirchen gestellt. Gemeinsam packen wir an und bauen wieder auf“, so Ministerin Ina Scharrenbach.

Zur Übergabe wurde Ministerin Scharrenbach in die Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Euskirchen eingeladen, die von der Flut stark betroffen war, aber nun wenige Tage vor der Wiedereröffnung steht. In diesen Räumen kann man deutlich sehen, was mit Engagement und guter Zusammenarbeit in kurzer Zeit zu erreichen ist.

„Auch wenn der Wiederaufbau eine umfangreiche Aufgabe sein wird, die die Stadt Euskirchen noch einige Jahre beschäftigen und prägen wird, zeigt sich, dass man auf einem guten Weg ist, das Heimatstädtchen zukunftsträchtig wiederaufzubauen“, betonte Bürgermeister Sacha Reichelt.

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E-Bürgerauto startet bald in Mayen-Koblenz

Region/Mayen-Koblenz – Acht Elektro-Autos stehen den Mayen-Koblenzern ab Mitte Mai zum Ausleihen zur Verfügung. Die Vorbereitungen für das Projekt „e-Bürgerauto“ befinden sich in den letzten Zügen. Dabei stellt der Landkreis Mayen-Koblenz seinen Städten und Verbandsgemeinden für die Dauer von drei Jahren jeweils ein Elektroauto zur Verfügung, das sich alle Einwohner der jeweils teilnehmenden Gemeinde kostenlos ausleihen können. Ab Mitte Mai sollen die Fahrzeuge in den Verbandsgemeinden Mendig, Pellenz, Maifeld, Rhein-Mosel, Weißenthurm sowie in den Städten Andernach, Mayen und Bendorf zur Verfügung stehen.

Innerhalb der Städte und Verbandsgemeinden werden die Fahrzeuge während der drei Jahre in unterschiedlichen Stadtteilen und Ortsgemeinden stationiert sein. „In einigen Kommunen erfolgt der Wechsel jährlich, in anderen nach einigen Monaten. Durch die unterschiedlichen Standorte sollen möglichst viele Mayen-Koblenzer in den Genuss kommen, die Autos nutzen zu können“, sagt Nico Hickel, Klimaschutzmanager im Kreishaus. Die Fahrzeuge sind für Alltagsfahrten vorgesehen, Nutzungsdauer und Kilometerleistung werden grundsätzlich nicht begrenzt. Es wird jedoch von ehrenamtlichen Kümmerern darauf geachtet, dass die Fahrzeuge nicht nur von einer Person dauerhaft oder für regelmäßige Fahrten gebucht werden. „Erwünscht sind kürzere Ausleihzeiträume von ein paar Stunden oder auch ein- bis zweitägige Buchungen, bei denen die Nutzer ein besseres Verständnis für den Umgang mit den Elektrofahrzeugen entwickeln können, inwieweit ein solches Fahrzeug den eigenen Bedürfnissen entspricht“, erklärt Nico Hickel.

Für die Nutzer ist das Ausleihen kostenlos. Die Leasing-Kosten der Fahrzeuge trägt der Landkreis Mayen-Koblenz, die Kosten für das Laden an den jeweiligen Standorten die Gemeinde. Bei den „E-Bürgerautos“ handelt es sich um das Modell Kona Elektro von Hyundai, das unter anderem mit Heckfahrkamera, Parksensoren und Navigation und genügend Stauraum für den Alltag ausgestattet ist und eine Reichweite von rund 300 Kilometern bietet. Buchen kann man die Autos online oder per App über den Carsharing-Anbieter Regio.Mobil. Der Zutritt zu den Autos erfolgt in der Regel ebenfalls per App. Darüber hinaus besteht für Bürger ohne Smartphone die Möglichkeit, mittels einer Karte das Auto freizuschalten. Diese kann im Rahmen der Registrierung angefordert werden. Die genauen Standorte und weitere wichtige Informationen werden zeitnah veröffentlicht.

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Profitiert Mechernich vom „Indeschen Ozean“?

Mechernich/Euskirchen/Kerpen – Mit dem Ende der Braunkohle wird sich im Rheinland die Welt verändern. Über hundert Jahren haben Tagebaue, Klüttenfabriken und Kraftwerke nicht nur die Landschaft, sondern auch die Wirtschaft und das Leben der Menschen im so genannten „Rheinischen Revier“ bestimmt.

Bis in die siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts reichten Tagebauten, Kraftwerke und verarbeitende Betriebe bis an die Mechernicher Stadtgrenzen heran. Was jüngere Menschen vielleicht nicht mehr wissen: Sowohl der Zülpicher Wassersportsee, als auch der Füssenicher Naturschutzsee sind Relikte dieser Epoche, nämlich mit Wasser gefüllte frühere Braunkohletagebaue.

Die Frage, die alle in der Politik und bei dem Energiegiganten RWE beschäftigt, ist wie es weitergehen soll nach Ende der Braunkohle-Verstromung in einigen Jahren. Und zwar wirtschaftlich, aber auch landschaftlich, denn die frühere RWE-Tochter „Rheinbraun“, jetzt RWE Power, hinterlässt nicht nur offene Fragen, sondern auch offene Riesenlöcher in der Erde, die teils mit Wasser gefüllt und touristisch genutzt werden sollen, wie der scherzhaft „Indescher Ozean“ genannte Binnensee, der bei Inden im Düren-Jülicher Land volllaufen soll.

„Pumpen laufen ewig weiter“

„Die Pumpen, die dem Grundwasserpegel bis in unsere Regionen regulieren, werden auch nach Ende des Bergbaus niemals ganz abgestellt werden können“, sagte ein früherer Spandäuer und Ex-Bergbauingenieur bei Rheinbraun aus Mechernich dem „Bürgerbrief“. Für neue Arbeitsplätze soll der Tourismus im Rheinischen Revier sorgen. Das ist auch bitter nötig, denn das Ende des Kohleabbaus kostet mehrere Zehntausend ihre Jobs.

In Kerpen haben sich jetzt die beteiligten Kreise, darunter auch Euskirchen, und die Stadt Mönchengladbach zusammengetan, um das Revier in Zukunft touristisch zu nutzen. Es wurde eine sogenannte Absichtserklärung unterzeichnet, für den Kreis Euskirchen von Iris Poth, der Leiterin der Stabsstelle Struktur- und Wirtschaftsförderung sowie Geschäftsführerin der Nordeifel Tourismus GmbH, und Patrick Schmidder, dem Geschäftsführer der Nordeifel Tourismus GmbH in Kall.

Im auf Unbedarfte gestelzt wirkenden Pressetext wird die Gegend  „Strukturwandelregion“ genannt. „Erstmals“ hätten sich dort „im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) geförderten Projekts »Innovationsnetzwerk Tourismus im Rheinischen Revier« (2019–2022)“ Partner zusammengefunden, um die touristische Entwicklung voranzutreiben.

Das Projekt werde unter Koordination des Rhein-Erft-Tourismus e. V. gemeinsam mit Partnern aus den Landkreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg, dem Rhein-Erft-Kreis, dem Rhein-Kreis Neuss, der StädteRegion Aachen und der Stadt Mönchengladbach sowie der Grünmetropole e. V., dem „indeland Tourismus e. V.“, der „Neuland Hambach GmbH“, dem Zweckverband „Landfolge Garzweiler“ und der Zukunftsagentur Rheinisches Revier durchgeführt. Informationen unter www.innovationsnetzwerk-tourismus.de

Erholung schon in der „Füllphase“

Die Absichtserklärung sei ein Meilenstein auf dem möglicherweise sehr langen Weg zu einer „Tourismusregion Rheinland“, so die Kreisverwaltung zum Mechernicher „Bürgerbrief“. Jetzt wolle man „Eckpfeiler für die strategische Entwicklung setzen“. Es solle ein „attraktiver Lebens- und Arbeitsraum“ entstehen, der „gleichzeitig Besucher anzieht“. Wichtig sei ihm ein abgestimmtes Tourismuskonzept für den Gesamtraum, erklärte Frank Rock, der Landrat des Erftkreises.

In den kommenden Jahren sollen „sichtbare touristische Akzente“ gesetzt werden und so genannte gemeinsame „Leuchtturmprojekte“ und „attraktive Naherholungsangebote schon während der Füllphase der Tagebauseen“ Die Verantwortlichen wollen „Wir-Gefühl“ und „regionale Identifikation der im Revier lebenden Menschen“ stärken. Die Schlüsselrolle könnte das „Innovationsnetzwerk Tourismus“ spielen.

Viele Tourismus-Experten seien sich einig, dass der Charakter der Region nicht nur von dem sich verändernden Landschaftsbild und der zukünftigen Seenlandschaft geprägt werden wird. Auch die Bergbau- und Industriegeschichte spiele eine wichtige Rolle und solle daher an mehreren Orten für unterschiedliche Zielgruppen erlebbar werden. Das Wo und Wie könnte unter dem Titel „Strategiekonzept Tourismusentwicklung im Rheinischen Revier“ erarbeitet werden. Ein entsprechender Förderantrag sei bereits gestellt. Die Region hoffe auf schnelle Bewilligung, hieß es. Das Land NRW jedenfalls unterstütze das touristische Vorhaben im Rheinischen Revier ausdrücklich.

Laut einer 2021 durchgeführten Online-Umfrage, an der rund 200 Fachleute und 400 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, sähen fast zwei Drittel der Befragten in der Entstehung der Rheinischen Seenlandschaft zwischen Niederrhein und Eifel die größten Potenziale im Revier, so die Pressemitteilung des Kreises.