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Soforthilfe für Gas und Wärme passiert den Bundestag

Region/Berlin – Der Bundestag hat gestern in zweiter und dritter Lesung das Gesetz über die sogenannte Dezember-Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden beschlossen. Dieser Beschluss ist ein wichtiger Meilenstein, damit das Gesetz wie geplant bis Mitte November in Kraft treten kann. Die Entlastungen sollen bereits im Dezember 2022 greifen.

Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh sollen im Monat Dezember spürbar entlastet werden. Damit wird der erste Teil der Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme vom 31. Oktober 2022 umgesetzt. Die Bundesregierung arbeitet zudem derzeit intensiv an der Umsetzung der weiteren Entlastungen, konkret der Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen, die in einem nächsten Schritt verabschiedet werden sollen.

Die Soforthilfe für Dezember schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt damit die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse im kommenden Frühjahr. Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio. kWh Gas im Jahr verbrauchen, erhalten für Dezember 2022 eine Entlastung. Diese wird auf Grundlage eines Zwölftels des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des für Dezember 2022 vereinbarten Gaspreises errechnet. Hilfsweise entfällt für Letztverbraucherinnen und -verbraucher von leitungsgebundenem Erdgas zunächst die Pflicht, im Dezember 2022 die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten. Beträge, die Letztverbraucherinnen und -verbraucher dennoch zahlen, sind vom Lieferanten in der nächsten Rechnung zu berücksichtigen. Im Bereich Wärme erfolgt aufgrund anderer Marktgegebenheiten als bei Gas eine einmalige Entlastung für den Dezember in Form eines pauschalen Betrags. Dieser bemisst sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags, zuzüglich eines Anpassungsfaktors in Höhe von 20 Prozent zur Abbildung von zwischenzeitlichen Preissteigerungen.

Bei Mietverhältnissen sind verschiedene Besonderheiten zu beachten.

So gibt es diejenigen Mieter, die über einen eigenen Gasanschluss und folglich ein eigenes Vertragsverhältnis zum Gaslieferanten erfolgen. Dann entfällt die Pflicht, im Dezember 2022 die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten.

Bei vielen Mietern ist das hingegen anders. Viele Mieter haben keinen eigenen Gaszähler in ihrer Mietwohnung haben. In diesem Fall gibt es such kein direktes Vertragsverhältnis zwischen Gaslieferant und Mieter, sondern die Abrechnungen erfolgen hier zwischen Gaslieferant und Vermieter und dann über die Heizkostenabrechnung im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Viele Vermieter haben die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Energiepreise angepasst. In diesem Fall kommen die höheren Preise erst im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 auf die Mieterinnen und Mieter zu, die im Jahr 2023 erstellt wird. In diesen Fällen  sollen Vermietende die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an die Mieterinnen und Mieter weitergeben. Damit profitieren Mieterinnen und Mieter von der Entlastung zu dem Zeitpunkt, in dem sie die gesamte Preissteigerung des Jahres 2022 durch eventuelle Nachzahlungen tragen müssten.

Besonderheiten gelten dann wiederum für Mieterinnen und Mieter, bei denen die Betriebskostenvorauszahlung wegen gestiegener Gas- oder Wärmekosten in den letzten neun Monaten vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits erhöht wurde. Diese Mieterinnen und Mieter müssen den Erhöhungsbetrag im Dezember nicht bezahlen. In Gebäuden mit Zentralheizung muss ein Viertel der im Dezember 2022 anfallenden Betriebskosten nicht bezahlt werden, wenn der Mietvertrag in den letzten neun Monaten neu geschlossen wurde, da bei Neuverträgen davon auszugehen ist, dass die Höhe der Betriebskostenvorauszahlung dem aktuellen Preisniveau entspricht.

Um die Entlastung für den Monat Dezember zu finanzieren, haben die Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen ihrerseits einen Erstattungs- oder einen Vorauszahlungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Umfasst sind rund 1.500 Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen. Sie müssen die Auszahlung des Anspruchs nach Prüfung durch einen Beauftragten über ihre Hausbank bei der KfW beantragen.

Die Formulierungshilfe für das Gesetz war am 2. November vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens haben sich im Kern folgende Neuerungen ergeben:

  • Die Besteuerung der Entlastung wird für das Veranlagungsjahr 2023 vorgesehen. Sie wird nicht in diesem Gesetz geregelt, sondern nur darin anauf die Einkommensteuer (Solidaritätszuschlag) entrichten, mit der Abrechnung der Versorger und Verwalter frühestens für den Veranlagungszeitraum 2023 zu versteuern sein. Nähere Details werden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Gas- und Wärmepreisbremse geregelt.
  • Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Leistungserbringer der Eingliederungshilfe (SGB IX, Teil 2) sowie bestimmte weitere Bildungseinrichtungen (z.B. der Kammern) werden in den Kreis der Einrichtungen aufgenommen, die die Soforthilfe unabhängig von ihrem Verbrauch erhalten.

Das Gesetz soll am 14.11.2022 im Bundesrat abschließend beraten werden und danach schnellstmöglich in Kraft treten.

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ADD bewilligt rund 30 Millionen Euro für den kommunalen Wiederaufbau im Flutgebiet

Region/Trier – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat im September rund 15,8 Millionen Euro und im Oktober rund 13,7 Millionen Euro an Förderungen für den Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur in den von der Flut betroffenen Kommunen bewilligt. Die Gelder stammen aus dem von Bund und Ländern zur Verfügung gestellten Wiederaufbaufonds.

„Der Wiederaufbaustab der ADD arbeitet gemeinsam mit den Kommunen am zügigen Aufbau der zerstörten Infrastruktur in den Flutgebieten. Diese ist für das öffentliche Leben von enormer Bedeutung“, so ADD-Präsident Thomas Linnertz.

Im Landkreis Ahrweiler flossen insgesamt rund 20 Millionen Euro an die Antragsteller. Davon erhielt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises rund vier Millionen Euro. Rund 900.000 Euro gingen in die Verbandsgemeinde Altenahr für die Wiederherstellung beschädigter Wirtschaftswege in der Ortsgemeinde Lind. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler konnte mit ebenfalls rund 900.000 Euro die Hochwasserschäden am Feuerwehrhaus Heimersheim beseitigen und in Schuld in der Verbandsgemeinde Adenau konnte der Hangrutsch in der Römerstraße mit einer Summe von rund 800.000 Euro beseitigt werden.

Für Projekte im Eifelkreis Bitburg-Prüm wurden insgesamt rund 2 Millionen Euro bewilligt. So konnte beispielsweise mit 340.000 Euro die Ortsgemeinde Körperich (Verbandsgemeinde Südeifel) das Schwimmbad sanieren. Der Vulkaneifelkreis Daun erhielt rund 1,07 Millionen Euro für verschiedene Wiederaufbaumaßnahmen.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ist für die Bewilligung der Wiederaufbauhilfen für allgemeine kommunale Infrastruktureinrichtungen wie beispielsweise Schulen, Kindertagesstätten, Rathäuser, Sportplätze, Feuerwehrgerätehäuser, Friedhöfe, Straßen oder Radwege verantwortlich.

Die Wiederherstellungskosten der öffentlichen Infrastruktur der Kommunen sowie gemeinnütziger Träger sozialer Infrastruktur werden mit bis zu 100 Prozent aus Mitteln des Wiederaufbaufonds gefördert.

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Ein zu einhundert Prozent batteriebetriebenes Abfall-Sammelfahrzeug im Echtbetrieb erprobt

Region/Mayen-Koblenz – Um die Fahrzeugflotte mit Blick in die Zukunft umweltfreundlicher und nachhaltiger gestalten zu können, hat der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel (AZV) im Rahmen einer dreiwöchigen Testphase ein zu einhundert Prozent batteriebetriebenes Abfallsammelfahrzeug im Echtbetrieb erprobt.

Dieses Abfallsammelfahrzeug wurde kürzlich einigen Vertretern der Verbandsversammlung vorgestellt. „Das Thema Elektromobilität wird uns in Zukunft immer mehr begleiten, sodass frühzeitig über den entsprechenden Einsatz nachgedacht werden muss. Durch die batteriebetriebene Antriebstechnik könnten wir als Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel bei einer sukzessiven Umrüstung unserer Fahrzeugflotte einen aktiven und sinnvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten und so die CO2-Bilanz umweltgerecht verbessern“, freut AZV-Verbandsvorsteher und Erster Kreisbeigeordneter Pascal Badziong.

Auch der Geschäftsführer des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel, Frank Diederichs, zeigt sich über die vielversprechende Testphase erfreut: „Elektrofahrzeuge fahren emissionsfrei, sind leiser als konventionelle Fahrzeuge und in der Gesamtbilanz klima- und umweltfreundlicher. Letztlich müssen die Erkenntnisse aus diesem Test aber auch Grundlage für eine gute und tragfähige Tourenplanung sein“.

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Landrätin des Kreises Ahrweiler nimmt zu Forderungen der Fraktions-Vorsitzenden Stellung

Ahrweiler – „Der Wiederaufbau des von der Flutkatastrophe zerstörten Ahrtals hat für die Kreisverwaltung höchste Priorität. Dies spiegelt sich auch in den Tagesordnungen jeder einzelnen Gremiensitzung in den vergangenen Monaten wider.“ Mit diesen Worten reagiert Landrätin Cornelia Weigand auf die Kritik der Fraktionsvorsitzenden im Kreistag von CDU, SPD und FDP hinsichtlich mangelnder Informationen und Berichterstattung zum Wiederaufbau seitens der Verwaltung.

So haben unter anderem der Kreis- und Umweltausschuss (KUA) und der Kreistag in ihren Sitzungen regelmäßig Themen des Wiederaufbaus in den Blick genommen. In den vergangenen sieben Sitzungen seit der Amtseinführung von Landrätin Weigand hat sich der KUA in 43 Tagesordnungspunkten unmittelbar mit dem Thema Wiederaufbau befasst, der Kreistag in den vergangenen drei Sitzungen im Rahmen von fünf Tagesordnungspunkten. Der KUA ist mit sehr weitreichenden Kompetenzen ausgestattet, sodass die meisten Entscheidungen direkt dort getroffen werden. Auch in allen Sitzungen des Werksausschusses Eigenbetrieb Schul- und Gebäudemanagement (ESG) wurde engmaschig über die Entwicklungen zum Wiederaufbau der Schulen in Kreisträgerschaft berichtet und entsprechende Beschlüsse gefasst. Hier ist die überwiegende Anzahl an Maßnahmen zum Wiederaufbau der kreiseigenen Infrastruktur angesiedelt.

Darüber hinaus steht mit der „Lenkungsgruppe Wiederaufbau“ ein weiteres Gremium für Fragen rund um das Thema Wiederaufbau zur Verfügung. Neben den drei Kreisbeigeordneten gehören ihm alle Fraktionsvorsitzenden der im Kreistag vertretenen Parteien an. Die Lenkungsgruppe hat bereits dreimal getagt, zuletzt am 21. Oktober 2022 unter Teilnahme von Staatssekretärin Nicole Steingaß, Beauftragte für den Wiederaufbau des Landes Rheinland-Pfalz, Thomas Linnertz, Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und Thomas Weimer, Leiter des Verbindungsbüros der Landesregierung für den Wiederaufbau im Ahrtal an. Hier können alle zum Wiederaufbau relevanten Themen und Fragen angesprochen und diskutiert werden.

Die Tagesordnung der 36. Sitzung des Kreis- und Umweltausschusses am 14. November 2022 sieht zudem unter Tagesordnungspunkt 3 einen weiteren umfangreichen Bericht zum Sachstand Wiederaufbau – insbesondere mit Blick auf die Aufgabenfelder der Kreisverwaltung – vor.

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Probealarm im Ahrtal – Test der neuen Sirenen am Samstag 12. November

Ahrweiler – Der Aufbau des elektronischen Sirenenwarnnetzes für die ahranliegenden Gemeinden ist abgeschlossen. Um die Funktionsfähigkeit der 85 neuen Sirenen zu überprüfen, werden sie erstmals am Samstag, 12. November 2022, gegen 12 Uhr, ausgelöst. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Probealarm. Es besteht kein Grund zur Sorge. In den Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr sowie den Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig wird ein rund 15 Sekunden langer auf- und wieder abschwellender Ton zu hören sein.

Das Alarmsignal wird sich hierbei von den turnusmäßigen Feuerwehr-Probealarmierungen am jeweils ersten Samstag im Monat unterscheiden, um keine Verunsicherung bei Einsatzkräften und Bevölkerung zu erzeugen.

Die neuen, auf elektronischer Basis arbeitenden Sirenenanlagen im Ahrtal sind für Fälle eines Stromausfalls akkugepuffert und können auch Sprachdurchsagen aussenden. Somit könnten nach Aussenden des Warntons auch weitere Handlungsanleitungen zum Verhalten oder empfohlenen Maßnahmen an die Bevölkerung übermittelt werden.

Weitere Informationen zu den künftigen Sirenensignalen und ihrer Bedeutung für die Bevölkerung folgen in Kürze. Hierzu wird es auch einen neuen Flyer geben, der über die entsprechenden Töne zur Warnungen und Entwarnungen informiert.

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Papst Franziskus nimmt Rücktrittsgesuch von Aachener Weihbischof Bündgens an

Aachen – Papst Franziskus hat den Rücktritt von Weihbischof Johannes Bündgens angenommen. Dies teilte der Heilige Stuhl am heutigen Dienstagmittag über die Apostolische Nuntiatur mit. Sein Rücktrittsgesuch hatte der 66-Jährige im Oktober eingereicht, nachdem gegen ihn ein Strafbefehl rechtskräftig wurde.

„Es ist für alle Seiten gut, dass der Papst eine zügige Entscheidung getroffen hat“, sagt Bischof Helmut Dieser. „Persönlich bedauere ich sehr, dass die vergangenen Jahre zu dieser Entwicklung geführt haben.“ Johannes Bündgens wurde 2006 zum Weihbischof geweiht. Die Ernennung eines Bischofs erfolgt durch den Papst, der auch über ein Rücktrittsgesuch entscheidet.

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Martinsfeuer in den Eifelregionen – Kein Altöl und Autoreifen ins Martinsfeuer

Region/Mechernich – Ordnungsamtschefin Silvia Jambor rät zum Umschichten der Holz- und Reisighaufen, damit darin befindliche Tiere entkommen können. Vor dem Anzünden einmal komplett umgeschichtet werden sollten Holz- und Reisighaufen für sogenannte Brauchtumsfeuer. Und zwar, um Kleinsäugern, Vögeln, Amphibien und Insekten das Entkommen zu ermöglichen. Darauf weist die unter anderem für das Ordnungswesen zuständige Fachgebietsleiterin Silvia Jambor von der Stadtverwaltung Mechernich rechtzeitig vor dem Fest St. Martin und den damit verbundenen Fackelzügen und Martinsfeuern hin.

Die Empfehlungen aus dem Rathaus gelten auch für die in unserer Gegend nicht so verbreiteten Osterfeuer im Frühling, bei denen die Wahrscheinlichkeit noch höher ist, dass sich in den Holz- und Reisighaufen über den Winter Tiere eingerichtet haben. „Einige Vogelarten ziehen dort ihre Jungen auf, Igel nutzen die Haufen als Tagesversteck“, heißt es dazu in einer entsprechenden Verfügung des Kreises.

„Kein Ort für Müllverbrennung“

Gehölzhaufen, die schon lange liegen, beherbergen eine Vielzahl an Amphibien, Reptilien und Insekten in den bodennahen Schichten. Haufen, die nachweislich bereits ein Nest mit Gelege beherbergen, dürfen nicht mehr umgeschichtet oder angezündet werden. Brauchtumsfeuer dürfen auch nicht zur Müllbeseitigung missbraucht werden.

Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste dürfen verbrannt werden. Alle weiteren Abfälle, wie Sperrmüll und Altreifen sind nicht zugelassen. Auch das Verbrennen von beschichtetem oder behandeltem Holz ist verboten. Dazu zählen auch behandelte Paletten, lackiertes oder furniertes Holz. Auch die Zuhilfenahme von Brandbeschleunigern wie Altöle, Diesel und anderer flüssige Brennstoffe ist nicht erlaubt. Brauchtumsfeuer sind anzuzeigen.

 

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer zur Sonder-MPK vom 2. November 2022

Region/Mainz/Berlin – Bei der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz haben sich Regierungschefs und -chefinnen auf Details zum Entlastungspaket geeinigt. Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Verbraucher und Verbraucherinnen in Rheinland-Pfalz werden deutlich entlastet“.

„Unser Ziel bei allen Beratungen war, gemeinsam gut durch den Winter zu kommen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. Nach den ersten wichtigen Schritten – genügend Gas-Reserven zu beschaffen und deutliche Energiesparmaßnahmen zu beschließen – habe man heute einen konkreten Fahrplan vorgelegt, wann und wie die Entlastungen bei den Bürgern und Bürgerinnen ankommen.

Um soziale und wirtschaftliche Verwerfungen zu verhindern haben Bund und Länder bereits drei Entastungspakete in Höhe von 95 Milliarden Euro und einen wirtschaftlichen Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden beschlossen. „Wir können nicht alle Zusatzkosten abfedern, aber mit der Gas- und Strompreisbremse, dem „Deutschlandticket“ und den steuerlichen Erleichterungen bei Geringverdienern und dem Abflachen der kalten Progression haben wir ganz erhebliche Hilfen geschaffen, die die Menschen schnell und konkret im Portemonnaie spüren werden“, so die Ministerpräsidentin weiter.

Gaspreisbremse senkt Gasrechnung ab Februar

„Die Abschlagszahlungen in diesem Herbst waren für alle ein Preisschock und für einige wurden sie zur existentiellen Bedrohung. Deswegen wird der Staat im Rahmen einer Soforthilfe die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme übernehmen. Damit soll auch der Zeitraum bis zur Einführung der Gaspreisbremse rückwirkend zum 1. Februar 2022 überbrückt werden. Für private Haushalte und Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) sowie Vereine wird der Preis beim Gas gedeckelt. Für 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung vom September 2022 zugrunde liegt, wird ein Preis von 12 Cent festgesetzt. Damit haben Verbraucherinnen und Verbraucher Planungssicherheit bis zum April 2024“, so die Ministerpräsidentin. Als Vergleichswert wird die Jahresverbrauchsprognose zugrunde gelegt, die den Haushalten mit der Abschlagszahlung für September 2022 zugesandt wurde. „Auch für viele Industriebetriebe stellen die hohen Preise eine existenzielle Bedrohung da. Rheinland-Pfalz ist mit unserer energieintensiven Industrie davon besonders betroffen. Deshalb begrüße ich auch besonders, dass für die Industrie der Gaspreis auf sieben Cent netto pro Kilowattstunde von Januar 2023 bis April 2024 für ein Gas-Grundkontingent von 70 Prozent des historischen Verbrauchs reduziert wird“, so die Ministerpräsidentin weiter.

Strompreisbremse senkt Stromrechnung schon ab Januar deutlich

„Auch beim Strompreis werden wir mit einer Deckelung Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft entlasten“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Stromverbrauch wird bei 80 Prozent gemessen am Vorjahresverbrauch auf 40 Cent pro kWh gedeckelt. Bei der Industrie werden 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 13 Cent pro kWh begrenzt. Damit geben wir den Bürger und Bürgerinnen und Unternehmen auch beim Strompreis Planungssicherheit und entlasten sie erheblich. Auch das ist für unser Industrieland ein wichtiger Schritt. Diese immense Entlastung wird helfen, international konkurrenzfähig zu bleiben. Das ist sehr wichtig, um Arbeitsplätze zu erhalten“, so die Ministerpräsidentin weiter. Trotzdem bleibe das ganz klare Signal weiter Energie zu sparen – fürs Klima und fürs Portemonnaie.

Härtefallregelung

„12 Milliarden Euro werden zusätzlich für Härtefallregelungen für Unternehmen, aber auch Krankenhäuser, Unikliniken, Kultureinrichtungen, in Not geratene Stadtwerke bereitgestellt,“ so die Ministerpräsidentin.

Wohngeld wird von 600 000 auf 1,4 Millionen Empfänger erweitert

„Energiekosten und Mietkosten treffen Menschen mit sehr niedrigem Einkommen am härtesten. Deswegen wird der Empfängerkreis deutlich ausgeweitet. Zudem wird das Wohngeld um 190 Euro aufgestockt, ein einmaliger Heizkostenzuschuss kommt hinzu und wird auch für Empfänger von BaföG und Ausbildungshilfen gewährt“, so die Ministerpräsidentin.

Deutschlandticket für 49 Euro

Bund und Länder sind sich einig, dass wir den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zukunftsfähig und attraktiv aufstellen wollen. Ein Teil dessen wird das digitale, deutschlandweit gültige „Deutschlandticket“. „Das Deutschlandticket entlastet viele Haushalte und kann einen deutlichen Anreiz setzen, das Auto stehen zu lassen und das Klima zu schonen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

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Bundeskabinett verabschiedet Soforthilfe Dezember für Gas und Wärme

Region/Berlin – Die Bundesregierung hat heute im Kabinett auf Vorlage des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums einen Entwurf für das Soforthilfegesetz für Gas und Wärme auf den Weg gebracht. Haushaltskunden sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh sollen hiermit im Monat Dezember spürbar entlastet werden . Mit diesem Vorschlag setzt die Bundesregierung den ersten Teil der Empfehlungen des Zwischenberichts der von der Bundesregierung eingesetzten ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme vom 10. Oktober 2022 um. Die gemeinsame Arbeitsgruppe des Bundeskanzleramts, des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums arbeitet intensiv an der Umsetzung der weiteren Elemente, konkret der Gas- und Strompreisbremsen, die in einem nächsten Schritt verabschiedet werden sollen.

Hierzu Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft und im Jahresverlauf 2022 zu extremen Preissteigerungen bei Haushalten und Unternehmen geführt. Auch wenn die Großhandelspreise zuletzt zurückgegangen sind, bleibt die weitere Entwicklung unsicher. Private Verbraucher und Unternehmen leiden zunehmend unter diesen hohen Preisen und brauchen dringend eine Entlastung. Die heute im Kabinett verabschiedete Soforthilfe Dezember ist daher ein ganz wichtiger erster Schritt. Weitere Schritte werden folgen und wir arbeiten in der Bundesregierung mit Hochdruck an der Umsetzung der Gas- und Strompreisbremsen. All diese Fragen sind sehr komplex und wir brauchen hier eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Akteure, damit die Entlastungsmaßnahmen so schnell wie möglich auch wirksam werden können.“

Die Soforthilfe Dezember schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr.

Haushalten und kleinere Unternehmen, die über sogenannte Standardlastprofile abgerechnet werden, und weniger als 1.500 Megawattstunden Gas im Jahr verbrauchen wird die Abschlagszahlung im Dezember erlassen.

Konkret entfällt für Letztverbraucher von Erdgas im Dezember 2022 die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten. Die Abschlagszahlungen im Dezember entfallen. Beträge, die Letztverbraucher dennoch zahlen, sind in der nächsten Rechnung vom Erdgaslieferanten zu berücksichtigen.

Für die Jahresendabrechnung heißt das Folgendes: Die Entlastung wird auf Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Lieferant für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des Gaspreises vom Dezember errechnet.

Im Bereich Wärme erfolgt aufgrund anderer Vertragsstrukturen als bei Gas die Entlastung für den Dezember durch eine pauschale Zahlung, die sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags zuzüglich eines Anpassungsfaktors bemisst.

Bei Mietverhältnissen ist die Besonderheit zu beachten, dass viele Mieter keinen eigenen Gaszähler in ihrer Mietwohnung haben. In diesem Fall gibt es kein direktes Vertragsverhältnis zwischen Gaslieferant und Mieter, sondern die Abrechnungen erfolgen hier zwischen Gaslieferant und Vermieter und dann über die Heizkostenabrechnung im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Folglich gelten in diesen Mietverhältnissen auch Besonderheiten für die Soforthilfe im Dezember.

Viele Vermietende haben die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Energiepreise angepasst. In diesem Fall kommen die höheren Preise im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 auf die Mieterinnen und Mieter zu, die aber erst im Jahr 2023 erstellt wird. Der Vorschlag der Bundesregierung sieht deshalb vor, dass Vermietende die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an die Mieterinnen und Mieter weitergeben, wenn die monatlichen Vorauszahlungen noch nicht angepasst worden sind. Damit profitieren Mieterinnen und Mieter von der Entlastung zu dem Zeitpunkt, in dem sie die gesamte Preissteigerung des Jahres 2022 durch eventuelle Nachzahlungen tragen müssten.

Weitere Besonderheiten gelten für Mieterinnen und Mieter, bei denen die Betriebskostenvorauszahlung wegen gestiegener Gas- oder Wärmekosten in den letzten neun Monaten vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits erhöht wurde. Diese Mieterinnen und Mieter müssen den Erhöhungsbetrag im Dezember nicht bezahlen. In Gebäuden mit Gaszentralheizung muss ein Viertel der im Dezember 2022 anfallenden Betriebskosten nicht bezahlt werden, wenn der Mietvertrag in den letzten neun Monaten neu geschlossen wurde. Denn bei Neuverträgen ist davon auszugehen, dass die Höhe der Betriebskostenvorauszahlung dem aktuellen Preisniveau entspricht.

Um die Entlastung für den Monat Dezember zu finanzieren, haben die Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen ihrerseits einen Erstattungs- oder einen Vorauszahlungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Betroffen sind rund 1.500 Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen. Sie müssen die Auszahlung des Anspruchs nach einem Prüfverfahren durch einen mandatierten Dienstleister über ihre Hausbank bei der KfW beantragen.

Das Gesetz soll nun zügig im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden. Ziel, ist es, dass möglichst bereits ab Mitte November 2022 Anträge der Erdgas- und Wärmeversorger möglich sind, damit die Versorger das Geld rechtzeitig erhalten. Alle Akteure – Versorger, Banken und staatliche Stellen sind aufgerufen, in einer gemeinsamen Kraftanstrengung, die Entlastungen rechtzeitig zu ermöglichen.

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2,5 Milliarden über die nächsten fünf Jahre für Umsetzung des neuen Krankenhaus-Plans Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Minister Laumann: Landesregierung setzt deutliches Zeichen und hält Versprechen des Koalitionsvertrags. Die Landesregierung setzt ein deutliches Zeichen zur Stärkung der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen: Mit dem Haushaltsplanentwurf 2023 wird der Grundstein für die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung sowie für notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen in den kommenden fünf Jahre mit einem Volumen von insgesamt zusätzlichen rund 2,5 Milliarden Euro gelegt. Hinzu kommen jährliche Pauschalmittel für Krankenhausinvestitionen, die ab dem Jahr 2023 um 195 Millionen Euro auf insgesamt 765 Millionen Euro erhöht werden. Da mit der neuen Krankenhausplanung eine zielgerichtete Verbesserung der Strukturen erfolgt, ist ab dem Jahr 2023 dagegen zunächst keine Einzelförderung mehr vorgesehen. Die dafür bislang veranschlagten Mittel in Höhe von zuletzt 100 Millionen Euro sowie die nicht mehr benötigten Kofinanzierungsmittel für den Bundesstrukturfonds in Höhe von 95 Millionen Euro werden zur Erhöhung der Pauschalförderung genutzt.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Wir geben mit dem Haushaltsplanentwurf 2023 ein klares Signal: Auch in finanziell und wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist die Stärkung der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen ein ganz zentrales Anliegen dieser Landesregierung. Das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart. Und dieses Versprechen halten wir. Wir alle wissen: In der Krankenhauslandschaft kann es kein ‚Weiter so‘ geben. Deshalb werden wir in Nordrhein-Westfalen den bundesweit fortschrittlichsten Krankenhausplan umsetzen. Die Landesregierung will die dafür notwendigen Strukturveränderungen und Investitionen – auch mit Blick auf Klimaanpassungsmaßnahmen – mit erheblichen zusätzlichen Mitteln unterstützen. Das zeigt auch, welche Bedeutung wir als Landesregierung dem Strukturwandel und der Verbesserung der medizinischen und stationären Versorgung beimessen. Krankenhausplanung ist Ländersache. Das ist gut so und dieser Verantwortung werden wir als Landesregierung gerecht.“

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags stehen für das Jahr 2023 für die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung zunächst zehn Millionen Euro nebst einer Verpflichtungsermächtigung von 2,5 Milliarden Euro bereit. Daher können bereits in 2023 Förderungen für strukturverändernde Maßnahmen ausgesprochen werden, die in den folgenden Jahren umgesetzt werden.

Zum Hintergrund:

Die Landesregierung verstärkt damit auch in dieser Legislaturperiode die Krankenhausförderung deutlich. Von 2017 bis 2022 haben die Krankenhäuser bereits rund zwei Milliarden Euro mehr vom Land erhalten als in der Legislaturperiode 2012-2017.

Die Finanzierung der Krankenhausstrukturen ist dual organisiert: Die Betriebskosten der Krankenhäuser werden von den Krankenkassen über sogenannte Fallpauschalen finanziert. Sie umfassen alle Kosten, die für die Behandlung der Patienten entstehen. In der Vergangenheit hat der Bund zudem Fonds für besondere Bedarfe aufgelegt, die durch die Länder kofinanziert wurden. Die Bundesländer wiederrum sind für die Investitionskosten zuständig. Diese umfassen beispielsweise Kosten für den Umbau von Gebäuden oder zur Anschaffung von Großgeräten.