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Zählerablesen zum Jahreswechsel und Preisbremsen Strom und Gas

Region/Koblenz – Zählerstände online übermitteln. Bitte der evm: Daten nur digital, per Brief oder Fax melden – Zu Preisbremsen wird im Februar informiert. Wie berichtet, ändern sich um 1. Januar 2023 die Strom- und Gastarife der Energieversorgung Mittelrhein (evm). Um zum Jahreswechsel eine genaue Abgrenzung von altem zum neuen Preis zu erreichen, wollen viele Kundinnen und Kunden ihren Zählerstand zum 31. Dezember 2022 mitteilen. Die evm bittet darum, das nur schriftlich zu tun – online im Kundenportal, im Chat auf der evm-Webseite, per E-Mail, Brief oder Fax. „Prinzipiell ist es nicht notwendig, den Zähler zum Jahreswechsel abzulesen. Die Abgrenzung zum 31. Dezember erfolgt automatisch anhand sogenannter Gradtagszahlen.

Dieses Verfahren ist gesetzlich so vorgegeben. Wer trotzdem den Zählerstand an uns übermitteln will, kann das gerne tun. Wir bitten allerdings darum, auf andere Kontaktkanäle als Telefon oder Kundenzentren zurückzugreifen“, so evm-Pressesprecher Marcelo Peerenboom. Denn das Team dort sei durch das hohe Anfrageaufkommen weiterhin überlastet. Das führt zu langen Wartezeiten, die durch Zählerstandsübermittlungen noch ausgedehnt werden könnten. „Am bequemsten und sichersten für alle Beteiligten ist die Übermittlung über unser Kundenportal. Geht das nicht, stehen weitere Wege bereit. Noch ein Tipp von mir: Die Daten müssen nicht direkt Anfang Januar übermittelt werden. Das geht auch noch einige Wochen später. Wichtig ist nur, dass der Stand zum Jahreswechsel abgelesen und das entsprechende Datum eingetragen wurde“, erklärt Peerenboom.

Kundinnen und Kunden der evm können ihren Zählerstand unter www.evm.de/kundenportal, per E-Mail an zaehlerstand@evm.de, über den Chat auf der evm-Webseite, per Brief oder Fax an 0261 402-71830 übermitteln.

evm informiert über Preisbremsen
Viele Kundenanfragen befürchtet die evm auch beim Thema Preisbremsen für Gas und Strom. Wie geplant, sind die jetzt von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Sie treten ab 1. März 2023 in Kraft und gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2023. Die evm erklärt dazu, dass die Abschläge für Januar und Februar so bleiben, wie zuletzt mitgeteilt. Im März werde dann die Entlastung für Januar und Februar berücksichtigt. „Wir informieren alle Kundinnen und Kunden im Februar über ihre neuen Abschläge“, so Peerenboom. „Sie müssen nichts tun – alle erhalten die Entlastung ganz automatisch. Wir bitten daher auch an dieser Stelle von Fragen an unseren Kundenservice abzusehen. So schaffen wir es gemeinsam, schneller die aufgelaufenen Anfragen abzuarbeiten und die Wartezeit wird für unsere gesamte Kundschaft hoffentlich bald kürzer.“

Aktuelle Informationen zu den Preisbremsen, aber auch zur Energiekrise allgemein finden sich unter www.evm.de/energiekrise.

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Bewältigung der Flut-Folgen im Ahrtal – Kreistag beschließt juristische Prüfung offener DRK-Rechnungen

Ahrweiler – Durch den DRK-Bundesverband sowie verschiedene Landes-, Kreis- und Ortsverbände wurden für Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Flutkatastrophe an den Kreis Ahrweiler Forderungen in Höhe von insgesamt über neun Millionen Euro gerichtet. Hiervon sind aktuell mehrere Rechnungen mit einem Volumen von rund 7,7 Millionen Euro noch nicht beglichen. Den größten Anteil daran hat hierbei eine Rechnung über Verpflegungsleistungen in Höhe von mehr als sechs Millionen Euro.

Hintergrund ist, dass die Kreisverwaltung Bedenken hinsichtlich der Rechnungslegung hat. Diese Vorbehalte wurden durch eine erste externe juristische Einschätzung geteilt. Daher hat die Verwaltung den Mitgliedern des Kreistags eine weiterführende und umfassende Prüfung der noch offenen Beträge durch eine Rechtsanwaltskanzlei vorgeschlagen. Dieser Vorgehensweise haben die Kreistagsmitglieder in der heutigen Sitzung einstimmig zugestimmt.

Landrätin Cornelia Weigand hierzu: „Wir haben uns intensiv mit den Rechnungen des DRK befasst und immer wieder das Gespräch gesucht, um die für uns offenen Fragen zur Rechnungslegung zu klären. Leider ist uns dies nicht gelungen. Denn nach wie vor ist für uns nicht ersichtlich, ob die genannten Leistungen in Gänze erbracht worden sind, ob die Rechnungsstellung inhaltlich korrekt ist und ob die abgerechneten Leistungen überhaupt beauftragt wurden. Bei allen Geldern, die wir verausgaben, handelt es sich letztlich aber um öffentliche Mittel, die wir besonders sorgsam und vertrauensvoll einsetzen müssen.“

Eine mögliche Auftragserteilung – so sie denn stattgefunden hat – fällt in die Zeit, in der die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) die Einsatzleitung im Ahrtal innehatte. Die ADD wurde daher um Prüfung und Bestätigung der sachlichen Richtigkeit der genannten Rechnungen gebeten. Dies ist jedoch nicht erfolgt und es wurde lediglich auf die Datenablage aus dieser Zeit verwiesen.

Die Kreisverwaltung steht auch weiterhin mit dem DRK in intensivem Austausch, um die Vielzahl an Einzelfragen zu den jeweiligen Rechnungspositionen zu klären. Weigand betont: „Die Kommunikation und gute Zusammenarbeit mit dem DRK – und hier allen voran mit dem DRK Kreisverband Ahrweiler, der insbesondere während der Corona-Pandemie ein stets verlässlicher Partner an unserer Seite war – sind für uns auch weiterhin ein wichtiges Anliegen. Wir werden daher von unserer Seite Alles tun, um gemeinsam eine Lösung zu finden.“

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Der Karlspreis 2023 geht an den Präsidenten der Ukraine Wolodymyr Selenskyj und an das ukrainische Volk

Aachen – Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj und das ukrainische Volk werden im Jahr 2023 mit dem Aachener Karlspreis ausgezeichnet. Das gaben der Vorsitzende des Direktoriums der Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen, Dr. Jürgen Linden, und die Aachener Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen am gestrigen Freitag, 16. Dezember 2022 in Aachen bekannt.

„Die Entscheidung für den diesjährigen Karlspreisträger ist einstimmig getroffen worden“, eröffnet Dr. Jürgen Linden. „Wir betrachten diese Karlspreisverleihung 2023 als einen Akt der Solidarität mit der Ukraine. Zugleich sehen wir sie als Zeichen der Ermutigung für das ukrainische Volk und seinen Präsidenten, für die Demokratie und die Menschenrechte, vor allem aber für Leib und Leben der Menschen und die europäische Werte, die in diesem Krieg verteidigt werden.“ Linden hob besonders den unglaublichen Mut und den neuen politischen Stil von Präsident Selenskyj hervor, der die Klammer zwischen der Ukraine und der europäischen Gesellschaft bilde und zeitgleich für sein eigenes Volk die Verteidigungsbereitschaft auch in schwierigsten Zeiten hochhalte. „Gleichzeitig“, so Dr. Linden, „gibt er die Hoffnung, dass dieses Unterfangen auch erfolgreich ist.“

Der ukrainische Botschafter in Berlin, Oleksii Makeiev, der zur Pressekonferenz per Videokonferenz zugeschaltet war, erklärte „im Namen des Präsidenten, der Regierung und des freien Volkes“, welche „Riesen-Ehre“ es sei, mit dem Internationalen Karlspreis ausgezeichnet zu werden. Präsident Wolodymyr Selenskyj nehme den Preis mit Freuden an. „Der Karlspreis ist ein sehr wichtiges Zeichen der Unterstützung und ein besonderes Zeichen der Solidarität mit unserem Land und unserem Volk. Er ermutigt uns in unserem Kampf für die europäischen und demokratischen Werte, für die Freiheit und ein zukünftiges friedliches Leben“, ergänzte Makeiev. „Wir müssen leider feststellen, dass Frieden nicht vom Himmel fällt, sondern erkämpft werden muss“, sagte der ukrainische Botschafter und bedankte sich ausdrücklich bei allen Menschen in Deutschland und in vielen europäischen Ländern, die seine Mitbürgerinnen und Mitbürger in den vergangenen Monaten in Schutz genommen hätten. „Damit haben Sie die Freiheit sowie unsere gemeinsame, friedliche, europäische Zusammenarbeit geschützt“.

In der Begründung des Karlspreisdirektoriums heißt es unter anderem: „Das ukrainische Volk ist Opfer eines völkerrechtswidrigen und unsäglich brutalen russischen Angriffskrieges. Das ukrainische Volk verteidigt unter der Führung seines Präsidenten Wolodymyr Selenskyj nicht nur die Souveränität seines Landes und das Leben seiner Bürger, sondern auch Europa und die europäischen Werte“. Selenskyi sei Halt und Vorbild für sein Volk – „er steht gegen Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung, für die Sicherstellung des alltäglich Notwendigen, für die existenziell notwendige Verteidigungsausrüstung und die Zuversicht, für das Ziel einer freien, unabhängigen und souveränen Ukraine, die Teil einer europäischen Völkerfamilie ist.“

Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen erinnerte an den erst wenige Tagen alten Beschluss des Aachener Stadtrats, eine Solidaritätspartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Chernihiv aufzubauen: „Wir wissen, dass wir mit der Preisverleihung nicht den Krieg beenden oder die direkten Folgen des Krieges mildern können. Doch das Gespräch mit Chernihiv hat deutlich gemacht, dass Solidarität, mentale Unterstützung und Ermutigung eine wichtige Botschaft für die Menschen in der Ukraine sind – zusätzlich zu den nötigen und versprochenen Hilfsmaßnahmen des deutschen Staates und der EU.“ Sie betonte: „Wir wollen dem ukrainischen Volk mit dem Karlspreis demonstrieren, dass es wahrgenommen wird, dass wir an seiner Seite stehen. Das tun wir hier in Aachen mit unseren Mitteln und mit vollem Herzen.“

In der Begründung ist zu lesen: „Wolodymyr Selenskyj ist in diesem Verteidigungskrieg nicht nur der Präsident seines Volkes und der Oberbefehlshaber der ukrainischen Armee, er ist auch der Motivator, Kommunikator, der Motor und die Klammer zwischen der Ukraine und der großen Phalanx der Unterstützer“. In seinem jüngst erschienen Buch „Botschaft aus der Ukraine“ unterstreicht der studierte Jurist Selenskyi, der seine Popularität vor der Präsidentschaft vor allem als Schauspieler, Fernsehmoderator, Drehbuchautor und Filmproduzent erlangte, seine Vorstellung von der Ukraine „als demokratische und freie Nation, als eine Wertegesellschaft nach europäischem Vorbild und als Teil Europas.“ Selenskyj, so das Karlspreisdirektorium, bekenne sich zu den Zielen der Europäischen Union. Deshalb habe Ursula von der Leyen ihn zu Recht mit den Worten charakterisiert: „Sie sind einer von uns. Wir wollen Sie drin haben.“

Final hebt das Direktorium durch die Verleihung des Karlspreises 2023 hervor, „dass die Ukraine Teil Europas ist und die Bevölkerung und ihre Regierungsvertreter, an der Spitze Präsident Wolodymyr Selenskyj, europäische Werte vertreten und verteidigen und deshalb die Ermutigung verdienen, rasch Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union zu führen.“ Und weiter: „Die Karlspreisgesellschaft fühlt sich geehrt, dass Präsident Selenskyj persönlich und stellvertretend für sein Volk die Ehrung des Jahres 2023 annimmt.“

Der Karlspreis an Wolodymyr Selenskyj und das ukrainische Volk soll traditionell am Himmelfahrtstag verliehen werden, ob dies möglich sein wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt ungewiss. Sowohl das Format der Veranstaltung als auch der Zeitpunkt hänge von der dann vorliegenden Kriegslage und den entsprechenden Sicherheitskonzeptionen ab, so Dr. Jürgen Linden. „Ich gehe aber davon aus, dass wir die Planungen in den ersten Wochen des neuen Jahres konkretisieren können.“

Info zum Karlspreis

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj und das ukrainische Volk sind Träger des 64. Internationalen Karlspreises zu Aachen. Im Jahr 2022 wurden die belarussischen Bürgerrechtlerinnen Maria Kalesnikava, Swetlana Tichanowskaja und Veronica Tsepkalo sowie im Jahr 2020/21 der rumänische Staatspräsident Klaus Iohannis mit dem Preis ausgezeichnet.

Der Internationale Karlspreis zu Aachen gilt als einer der bedeutendsten europäischen Preise. Er wird seit 1950 an Personen und Institutionen verliehen, die sich um die Einigung Europas verdient gemacht haben. Zu den früheren Preisträgern gehörten unter anderem Konrad Adenauer (1954), die Europäische Kommission (1969), der spanische König Juan Carlos I. (1982), Francois Mitterand und Helmut Kohl (1988), Václav Havel (1991), Königin Beatrix der Niederlande (1996), der amerikanische Präsident Bill Clinton (2000), der luxemburgische Premierminister Jean-Claude Juncker (2006), Bundeskanzlerin Angela Merkel (2008), Jean-Claude Trichet (2011) oder Martin Schulz (2015), damals Präsident des Europäischen Parlaments. 2016 ging der Karlspreis an Papst Franziskus, im Jahr 2018 folgte der Staatspräsident Emmanuel Macron. Im März 2004 erhielt Papst Johannes Paul II. einen außerordentlichen Karlspreis, der in Rom verliehen wurde.

Urkunde und Medaille

Verliehen wird neben einer Urkunde auch eine Medaille, die auf der Vorderseite das älteste Aachener Stadtsiegel aus dem 12. Jahrhundert mit thronendem Karl dem Großen und auf der Rückseite eine Inschrift für den jeweiligen Preisträger zeigt.

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Präsident Wolodymyr Selenskyj und das ukrainische Volk sind die Karlspreisträger 2023

Region/Düsseldorf/Aachen – NRW Ministerpräsident Hendrik Wüst und Europaminister Nathanael Liminski gratulieren zur Entscheidung des Direktoriums der Gesellschaft für die Verleihung des Internationalen Karlspreises der Stadt Aachen, den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und das ukrainische Volk mit dem Internationalen Karlspreis 2023 auszuzeichnen. Die Entscheidung wurde am heutigen Freitagnachmittag, 16. Dezember bekanntgegeben.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Die Auszeichnung von Präsident Selenskyj und dem ukrainischen Volk mit dem Internationalen Karlspreis 2023 ist ein klares Signal in Zeiten des Krieges. Sie steht für die Hochachtung vor dem unbändigen Mut und dem ungebrochenen Stolz der Ukrainerinnen und Ukrainer. Und sie steht für die tiefe Demut, die wir für die Bedingungslosigkeit empfinden, mit der die Menschen in der Ukraine ihre Heimat verteidigen. Mit dem Karlspreis macht das demokratische Europa deutlich: Wir stehen an Eurer Seite!

Mit Präsident Wolodymyr Selenskyj wird ein entschlossener Kämpfer für die Werte des freien Europas ausgezeichnet. Präsident Selenskyj wurde zum Symbol des ukrainischen Freiheitskampfes, in dem es um nicht weniger geht als die staatliche Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine, die Rechte und Freiheit ihrer Menschen. Seine Botschaften sind ein Appell, der uns allen gilt: Gleichgültigkeit ist keine Option. Das ukrainische Bekenntnis zu Europa muss uns Verpflichtung und Auftrag sein. Jetzt und in Zukunft. Dazu stehen wir in Nordrhein-Westfalen uneingeschränkt.“

Europaminister Nathanael Liminski: „Die Botschaft aus Aachen ist eine Botschaft Europas an die Ukraine: Wir stehen an der Seite der Ukraine und unterstützen ihren Kampf für Freiheit und Unabhängigkeit. Eine Nation, die für Werte kämpft, die unsere Werte sind, ist Teil der europäischen Familie. Deshalb hat das Land Nordrhein-Westfalen Hunderttausende Schutzsuchende aus der Ukraine aufgenommen. Deshalb helfen wir den Opfern des Krieges vor Ort. Und deshalb bauen wir schon heute Brücken in die Zukunft mit unserer Partnerschaft mit der Region Dnipropetrowsk.“

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Strompreisbremse – Bauernverbände setzen sich erfolgreich für Biogasbetriebe ein

Region/Koblenz – Dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau ist es gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband und weiteren Landesverbänden gelungen, die landwirtschaftlichen Biogasbetriebe vor schweren wirtschaftlichen Belastungen zu bewahren.

Der Deutsche Bundestag hat gestern mit großer Mehrheit entschieden, dass Biogasanlagen auch in Zukunft wirtschaftlich arbeiten und weiter zur Stärkung einer von fossilen Brennstoffen unabhängigen Energieversorgung beitragen können. Die geplanten Eingriffe, die die Strompreisbremse ursprünglich vorsah und für viele Biogasanlagenbetreiber wirtschaftlich verheerende Folgen gehabt hätten, hat der Gesetzgeber revidiert. Das Ergebnis konnte nur erzielt werden, weil BWV-Präsident Michael Horper sowie weitere ehren- und hauptamtliche Vertreter des BWV viele Gespräche auf Bundes- und Landesebene geführt und die Entscheidungsträger von der Bedeutung der Biogasanlagen überzeugt haben. Nur aufgrund dieser Aufklärungsarbeit konnten Entscheidungen zu Lasten der landwirtschaftlichen Betriebe verhindert werden.

„Ich freue mich“, so Horper, „dass es uns gemeinsam gelungen ist, den Fortbestand der bäuerlichen Biogasanlagen zum Wohle aller zu sichern und danke allen, die sich in den letzten Wochen vehement dafür eingesetzt haben.“

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Ampelkoalition verabschiedet Energie-Preisbremsen ohne verbindliche Regelung für Flutgebiete

Ahrweiler – „Seit Wochen fehlt es nicht an Hinweisen aus unserer Region, dass bei den Gas- und Strompreisbremsen in Bezug auf den Jahresverbrauch 2021 als Berechnungsgrundlage die besondere Situation in den Flutgebieten berücksichtigt werden muss“, so die örtliche CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil. „Aber alle Bemühungen von mir und vielen anderen haben bei der Ampelkoalition in Berlin nicht gewirkt – die Gesetze wurden am Donnerstag im Bundestag mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen ohne eine verbindliche Regelung für die Flutgebiete verabschiedet.“ Das sei deshalb besonders enttäuschend, weil der Einsatz für unsere geschundene Region bei Besuchen und Reden von Regierungsvertretern immer gerne in den Mittelpunkt gestellt werde.

Mechthild Heil erläutert weiter, dass die Nachricht aus dem Ahrtal bei den Bundestagsabgeordneten der Ampelkoalition durchaus angekommen sei: „Die Koalitionsfraktionen haben einen Entschließungsantrag zu Gas- und Strompreisbremse gefasst, in dem die Besonderheit der Flutgebiete in einem Halbsatz angesprochen wird.“ Eine solche Entschließung sei allerdings leider nicht rechtverbindlich. „Es ist deshalb umso unverständlicher, dass in den umfangreichen Änderungen von 350 Seiten, die die Ampelkoalition in der Nacht vor den abschließenden Beratungen an den Gesetzentwürfen vorgenommen hat, sich keine rechtsverbindliche Regelung zu den Flutgebieten findet.“

Im Ergebnis seien die Flutgeschädigten nun auf den guten Willen ihrer Energieversorger angewiesen, dass diese der unverbindlichen Entschließung des Bundestages folgen und deren spezielle Situation bei der Verbrauchsprognose für die Preisbremsen berücksichtigen. Es sei absehbar, dass hier unnötiger Weise viel zusätzliches Streitpotenzial entsteht. „Gut gemeint ist nicht gut gemacht und ein Entschließungsantrag ist an dieser Stelle eindeutig nicht ausreichend, das hätte in die Gesetze gemusst“, so Mechthild Heil abschließend.

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RLP Minister Ebling begrüßt Kaufvertrag für Brohl-Wellpappe-Gelände im Ahrtal

Ahrbrück/Mainz – Der Eigentümer der Firma Brohl Wellpappe und die Ortsgemeinde Ahrbrück (Landkreis Ahrweiler) haben einen Kaufvertrag für das Gelände der Firma sowie weitere Grundstücke in Ahrbrück unterzeichnet. Innenminister Michael Ebling begrüßte den Vertragsabschluss, der den Weg freimacht für die Bebauung des ehemaligen Firmengeländes mit Wohn- und Gewerbeflächen. Die Eigentümerfamilie hatte bereits kurz nach der Flut im Ahrtal angeboten, der stark betroffenen Gemeinde das Werksgelände für einen symbolischen Euro zu überlassen, damit neue Flächen für Wohnraum geschaffen werden können.

„Mit dem Verkauf des ehemaligen Firmengeländes an die Ortsgemeinde ist ein weiterer wichtiger Schritt getan, damit in Ahrbrück schon bald Häuser und Wohnungen für Menschen entstehen können, die nach der Flut nicht mehr am bisherigen Ort bauen können oder wollen. Direkt nach Unterbreitung des großzügigen Angebotes durch den Eigentümer hatte das Innenministerium eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, um die Ortsgemeinde bei den Planungen zu unterstützen. Für das Konversionsmanagement wurden bereits im Februar 684.000 Euro an Fördermitteln bewilligt. Weitere Fördermittel in Millionenhöhe zum Rückbau der Gewerbehallen auf dem Gelände sind in Aussicht gestellt“, sagte Innenminister Ebling. Er sprach sich für eine zügige Umsetzung des Neubauprojektes aus.

Mit dem Ankauf der Grundstücke ist die Voraussetzung dafür geschaffen, dass der Rückbau der Werkshallen auf dem Gelände voraussichtlich Anfang des Jahres 2023 ausgeschrieben werden kann.

„Bauflächen sind im Ahrtal ein knappes Gut. Umso wichtiger sind Projekte wie jenes in Ahrbrück, bei denen bereits versiegelte Flächen in neuen Wohn- und Gewerberaum umgewandelt werden. Das ist nicht nur eine wertvolle Möglichkeit für Betroffene der Flut, ein neues Zuhause in ihrer Heimatregion zu finden, sondern kommt auch dem Klima- und Umweltschutz zugute“, sagte Ebling.

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So kommt der Weihnachtsbaum sicher nach Hause

Region/Stuttgart – Jedes Jahr schmücken rund 30 Millionen Deutsche ihr Heim mit einem Weihnachtsbaum. Ob Nordmanntanne, Blaufichte oder Nobilis – viele werden vom Verkaufsstand mit dem Auto nach Hause transportiert. Die Experten von DEKRA erklären, was zu beachten ist, damit der Baum ans Ziel gelangt, ohne Schaden anzurichten.

„Wer den Weihnachtsbaum mit dem Auto transportiert, muss darauf achten, dass der Baum den Fahrer nicht behindert oder in irgendeiner Form die Sicht einschränkt“, sagt Martin Kugele, Sachverständiger bei DEKRA. „Daher empfiehlt es sich, die Zweige mit einem Netz einzufassen, wie dies an den Verkaufsstellen in der Regel geschieht.“

Expander genügen nicht
Bei Fahrzeugen mit Dachreling oder Gepäckträger lässt sich der Baum gut auf dem Autodach befördern. Mit dem Stamm nach vorn ausgerichtet, wird er mit reißfesten Spanngurten gegen Verrutschen und Herabfallen gesichert. Expander reichen hier nicht aus: Wie Crashtests zeigen, kann sich der Baum sonst bei einer Vollbremsung lösen und zum gefährlichen Geschoss werden. Auch beim Transport auf dem Anhänger muss der Baum fest verzurrt werden.

Viele schieben den Baum einfach durch die geöffnete Heckklappe in den Innenraum. Hier ist der Baum so zu fixieren, dass er nicht die Sicht oder Bewegungsfreiheit des Fahrers behindern oder verrutschen kann. Mit einer Schutzfolie schützt man den Innenraum vor Verschmutzung: Klebriges Baumharz ist schwer zu beseitigen. Achtung: Bei einer Fahrt mit geöffneter Heckklappe können schädliche Abgase in den Fahrgastraum eindringen. Deshalb ist eine gute Belüftung des Innenraums wichtig.

Bei Dunkelheit aktive rote Leuchte erforderlich
Häufig ragt der Baum mehr oder weniger weit über das Fahrzeugheck hinaus. „Steht er mehr als einen Meter über die Rückstrahler hinaus, muss bei Tageslicht an der Spitze ein rotes Fähnchen oder Schild von 30 mal 30 Zentimeter Größe hängen“, erklärt Kugele.

„Wird es schon dunkel oder die Sicht ist schlecht, sind eine aktive rote Leuchte und ein roter Rückstrahler ein Muss. Die Leuchte darf maximal 150 Zentimeter, der Rückstrahler höchstens 90 Zentimeter über der Fahrbahn angebracht sein.“ Vor dem Losfahren schaut man besser noch einmal nach, ob nicht die Rücklichter oder das Kennzeichen verdeckt sind.

Über die Fahrzeugseite hinaus darf der Christbaum gar nicht überstehen, nach vorn nur in Ausnahmefällen. Nur wenn er in 2,50 Meter Höhe über der Fahrbahn angebracht ist, darf er nach vorn um 50 Zentimeter hinausragen.

 

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Statement von Landrätin Weigand zur Schließung der stat. Gynäkologie und Geburtshilfe am Standort Bad Neuenahr

Ahrweiler – Die Marienhaus-Gruppe hatte vergangene Woche die Schließung der stationären Gynäkologie und Geburtshilfe am Standort Bad Neuenahr angekündigt. In einer ersten Stellungnahme zeigte sich Landrätin Cornelia Weigand von dieser Entwicklung überrascht.

„Die kurzfristige Ankündigung der Schließung der Geburtenstation und der stationären Gynäkologie im Marienhaus Klinikum sorgt nicht nur bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, sondern – verständlicherweise – vor allem in weiten Teilen der Kreisbevölkerung für Unverständnis und Sorgen. Die Schließung ist für unseren Kreis ein herber Verlust und wir nehmen die Ängste und Befürchtungen der Menschen sehr ernst. Daher werden wir auf Kreisebene alles in unserer Macht Stehende tun, um Frauen jeden Alters wie auch jungen Familien und gebärenden Frauen dennoch die bestmögliche Versorgung anzubieten“, betont Landrätin Cornelia Weigand.

Nach intensiven Gesprächen schlägt sie zur weiteren Vorgehensweise Folgendes vor:

In einem ersten Schritt hat Landrätin Weigand einen Runden Tisch „Schließung der Geburtenstation/Gynäkologie“ einberufen, um gemeinsam mit allen Verantwortlichen kurz- und längerfristige Lösungen zu erarbeiten. Zu diesem Austausch eingeladen wurden Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz (MWG RLP), Vertreter der Marienhaus-Gruppe als Träger des Klinikums, Vertreter der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie die Fraktionsvorsitzenden der im Kreistag vertretenen Parteien. Ein erstes Treffen, auch unter Einbezug des entsprechenden Fachbereichs der Kreisverwaltung, findet bereits in Kürze statt.

„Ziel dieser Runde ist es, eine Diskussion mit Weitblick zu führen und im Schulterschluss mit allen Beteiligten tragfähige, zukunftsgerechte und bedarfsorientierte Ergebnisse im Sinne der betroffenen Frauen zu erzielen“, sagt Weigand.

Um auch den Bürgerinnen und Bürgern im Kreis die Möglichkeit zu geben, sich in die Diskussion einzubringen, plant die Landrätin zusammen mit den Bürgermeistern der acht Kommunen sowie den Fraktionsvorsitzenden im Kreistag kurzfristig eine Online-Petition, die sich an das Land Rheinland-Pfalz richtet. „Die Menschen in unserem Kreis müssen gehört werden und zum Ausdruck bringen können, dass der Wegfall der beiden Abteilungen ein fatales Signal für die hiesige Region ist“, so die Landrätin.

Darüber hinaus lädt Landrätin Weigand eine Vertreterin beziehungsweise einen Vertreter des MWG RLP zur kommenden Sitzung des Kreistags am 16. Dezember 2022 ein, um die kommunalpolitischen Vertreterinnen und Vertreter unmittelbar zu informieren und einen direkten Austausch zu ermöglichen.

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Bund und Länder weiten Mittelstands-Förderung mit Bürgschaftsbanken erheblich aus

Region/Berlin – Um kleine und mittlere Betriebe bei den anstehenden Aufgaben und der erforderlichen Finanzierung angemessen zu unterstützen, stärken der Bund und die Länder ab 2023 die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften.

„Die Erhöhung und Verbesserung der Bürgschaften und der Beteiligungsfinanzierung dient der stärkeren Unterstützung von Transformationsvorhaben, für die höhere Finanzierungsvolumina benötigt werden als in der Vergangenheit. Zudem steigt seit Jahren der Kapitalbedarf der für den Strukturwandel besonders wichtigen Unternehmensnachfolgen. Deshalb sind das sehr wichtige Maßnahmen“, erläutert Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand.

Bürgschaften von bis zu 2 Millionen Euro möglich

Bürgschaftsbanken können für Kredit- und Leasingnehmer ab dem 1. Januar 2023 Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro übernehmen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Parallel dazu können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften dann i.d.R. mit bis zu 1,5 Millionen Beteiligungskapital statt bisher einer Million Euro unterstützen. Neben der deutlichen Erhöhung der Bürgschafts- und Beteiligungsobergrenze wurden einige Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen.

Durch die Verbesserung der Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen unterstützen Bund und Länder in Zusammenarbeit mit den Bürgschaftsbanken mittelständische Unternehmen bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen und fördern die Transformation der Wirtschaft.

Hintergrund zu den Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen von Bund und Ländern

Das Bürgschaftsinstrument hat seit Anfang der 50er-Jahre des letzten Jahrhunderts einen wichtigen Beitrag zum Aufbau eines starken Mittelstands in Deutschland geleistet. Alle fünf Jahre werden die Rahmenbedingungen der entsprechenden Verträge zwischen Bund, Ländern und Bürgschaftsbanken neu ausgearbeitet. Mit den für die kommende Förderperiode vom 1.1.2023 bis 31.12.2027 geltenden Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen ist eine gute Grundlage geschaffen worden, um die mittelständische Wirtschaft und die dort Beschäftigten bestmöglich zu unterstützen.