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Bistum Trier beklagt Defizit in zweistelliger Millionenhöhe

Region/Trier, 04.01.2021 – „Trotz allem viele
Gestaltungsmöglichkeiten“ sieht der Trierer Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg. Das hat er bei der Vorstellung der Haushaltsplanung 2021 und des Geschäftsberichts 2020 am 17. Dezember in Trier gesagt. Zu den bekannten Herausforderungen wie die Umsetzung der Synodenbeschlüsse, der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Raum der Kirche, die zurückgehenden finanziellen Ressourcen oder wachsenden Kirchenaustrittszahlen seien mit der Corona-Pandemie eine weitere dazugekommen. Dennoch sei er „ein wenig zuversichtlicher“.

Zwar müsse das Bistum mit weniger Ressourcen auskommen; allein in 2020 mit rund 10 Prozent, also etwa 30 Millionen Euro, weniger Kirchensteuern. „Auch im kommenden Jahr rechnen wir mit 22 Millionen Euro weniger Einnahmen.“ Da werde es umso notwendiger, „dass wir unsere Ziele in den Blick nehmen und entscheiden, wofür wir unsere Ressourcen verwenden wollen und welche konkreten Aufgaben vorrangig angegangen werden“. Dies werde möglich, weil nach den Klärungen mit Rom das Bistum nun ein klares Zielbild für die weitere Kirchenentwicklung vor Augen habe.

„Welche Wege führen uns zum Ziel?“

„Mit einem klaren Ziel vor Augen lässt es sich auch leichter unterscheiden“, sagte der Verwaltungschef des Bistums: „Welche Wege führen uns zum Ziel, welche führen uns davon weg? Welche Aufgaben belasten uns, welche fördern und motivieren uns auf das Ziel hin? Was ist sinnvoll zentral anzulegen, was sollte dezentral und vor Ort behandelt und entschieden werden?“ Er kündigte einen „Prozess der Aufgabenkritik“ an, der helfen soll, „die vorhandenen Ressourcen im Bereich Finanzen wie auch Personal sinnvoll und zielgerichtet einzusetzen“.

Verlust 2021: 46,6 Mio. Euro

Der Haushaltsplan für 2021, den Manfred Wagner, Leiter des Strategiebereichs „Ziele und Entwicklung“ im Bischöflichen Generalvikariat Trier vorstellte, sieht einen Verlust von 46,6 Mio. Euro vor. Operativen Erträgen in Höhe von 421 Mio. Euro stehen Aufwendungen von 433,4 Mio. Euro gegen. Diesem negativ geplanten Verwaltungsergebnis von minus 12,4 Mio. Euro stehen Finanzerträge von 16,5 Mio. Euro und Finanzaufwendungen von 53,9 Mio. Euro entgegen, so dass der Haushaltsplan insgesamt ein Defizit ausweist.

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Impfstart im Kreis Ahrweiler Anfang Januar -Terminvergabe für Impfzentrum Grafschaft-Gelsdorf startet am 4. Januar 2021

Ahrweiler, 03.01.2021 – Nachdem der Kreis Ahrweiler zum Impfstart am 27. Dezember keinen Impfstoff seitens des Landes Rheinland-Pfalz zugewiesen bekommen hatte, werden ab dem 4. Januar 2021 auch im Kreis Termine für die Corona-Schutzimpfungen durch das Land vergeben.

„Endlich können wir damit beginnen, die besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen aktiv vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen“, betonen Landrat Dr. Jürgen Pföhler und Dr. Stefan Voss, Leiter des Gesundheitsamtes.

Die Corona-Schutzimpfungen im Impfzentrum Grafschaft-Gelsdorf starten am 7. Januar 2021. „Die Organisation der Corona-Impfungen war und ist für alle Beteiligten eine Mammutaufgabe. Wir freuen uns alle sehr, dass es endlich losgeht“, so Fabian Schneider, Impfzentrumskoordinator des Kreises. Zunächst hat die gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes priorisierte Gruppe der über 80-Jährigen die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Sie wird postalisch informiert. Interessierte Bürger aus dieser Gruppe können sich ab dem 4. Januar 2021 aber auch aktiv bei der zentralen Terminvergabestelle des Landes über die Telefonnummer 0800 / 57 58 100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de melden.

Hiervon unabhängig bereiten sich derzeit die Senioreneinrichtungen im Kreis auf die Impfungen durch die mobilen Impfteams vor und stehen hierzu in engem Austausch mit dem Impfzentrumskoordinator des Kreises. Wann die Impfungen beginnen, hängt letztendlich von der Meldung über die Impfbereitschaft der Senioreneinrichtungen an die Landeskoordinationsstelle ab. „Vor allem in den Senioreneinrichtungen ergeben sich hohe Infektions- und Sterberaten. Jede Impfung hier kann dazu beitragen, Leben zu schützen“, so Landrat Dr. Jürgen Pföhler und Dr. Stefan Voss.

Zum Hintergrund: Da zu Beginn des offiziellen Impfstarts nur wenig Impfstoff verfügbar war, wurde in Rheinland-Pfalz zunächst Einrichtungen in den Regionen ein Impfangebot gemacht, in denen zum Stichtag 16. Dezember eine überdurchschnittliche Sieben-Tages-Inzidenz vorlag. Dies war und ist im Kreis Ahrweiler nicht der Fall.

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Neujahrsansprache der Bundeskanzlerin – Mit Hoffnung in das neue Jahr

Berlin, 01.01.2021 – “ Nie in den letzten 15 Jahren haben wir alle das alte Jahr als so schwer empfungen und nie haben wir trotz aller Sorgen und mancher Skepsis mit so viel Hoffnung dem neuen Jahr entgegengesehen, so Bundeskanzlerin Angela Merkel bei Ihrer Neujahrsansprache.

Hier ( Neujahrsansprache ) kommen Sie zur Neujahrsansprache / Video unserer Bundeskanzlerin ! 

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Starker Andrang in Naherholungs-Gebieten, Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen appellieren, zuhause zu bleiben!

StädteRegion Aachen, 30.12.2020 – „Problematischer“ Besucherandrang in Naherholungsgebieten – bitte bleiben Sie Zuhause! Das gilt auch für die Silvesternacht.

Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, auf Kurztrips in die Eifel oder in andere Naherholungsgebiete zu verzichten. Da die Parkplätze wegen der hohen Zahl an Tagesbesuchern in den vergangenen Tagen vielerorts nicht ausreichten, mussten Polizei- und Ordnungskräfte zur Verstärkung hinzugerufen werden, um die Einhaltung der Maskenpflicht und die geltenden Kontaktbeschränkungen umzusetzen. „Große Menschenansammlungen erhöhen immer das Risiko einer weiteren Ausbreitung der Pandemie“, mahnen die Krisenstäbe.

Jede und jeder Einzelne kann dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und einzugrenzen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören Kontakte zu reduzieren sowie die AHA+AL-Regeln zu beachten (Abstand halten, Hygieneregeln einhalten, Alltagsmasken tragen, Corona-Warn-App installieren und lüften). Die Kontaktbeschränkungen bleiben weiterhin bestehen: Treffen im öffentlichen Raum ohne Einhaltung des Mindestabstandes sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu reduzieren. Maximal dürfen sich fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitzählen. Das gilt auch in der Silvesternacht.

In dieser Ausnahmesituation gilt: Je mehr Menschen sich an die Empfehlungen und Regeln halten, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, die Ausbreitung des Virus einzugrenzen.

Helfen Sie mit: Halten Sie Abstand, halten Sie zusammen!

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Dienstag 170 mehr nachgewiesene Fälle. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 14248. 12435 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 272. In den vergangenen Tagen sind zwei 84-jährige Frauen sowie fünf Männer im Alter von 68, 82, 84, 85 und 91 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1541 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 174.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

 

Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 639 6077 168
Alsdorf 120 1284 174
Baesweiler 57 912 137
Eschweiler 151 1358 189
Herzogenrath 95 1181 155
Monschau 16 204 111
Roetgen 69 214 231
Simmerath 72 344 182
Stolberg 189 1607 227
Würselen 129 1061 163
noch nicht lokal zugeordnet 4 6  
Gesamtergebnis 1541 14248 174

 *Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli bleibt Silvester und Neujahr geschlossen.

Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) bleibt am 31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) geschlossen. Ab Samstag, den 02.01.2021 hat das GAZ wieder regulär geöffnet.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.

Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Erreichbarkeit des Bürgertelefon zum Jahresende
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.

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Kreis Düren: Impfungen sind erfolgreich angelaufen – wie geht es jetzt weiter? Ausgangs-Beschränkung gilt zunächst bis 4. Januar

Düren, 30.12.2020 – Die Impfungen gegen das Coronavirus sind im Kreis Düren erfolgreich angelaufen. Bis zum Jahresende werden die ersten 2000 Menschen geimpft sein – mit erster Priorität in den Senioren- und Pflegeeinrichtungen. „Unser Ziel ist es, zunächst die besonders gefährdeten Menschen zu impfen“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.

Morgen werden 19 der 48 vollstationären Seniorenheime geimpft sein – wie geht es dann weiter? Noch ist unklar, welche Mengen Impfstoff zu Jahresbeginn zur Verfügung stehen. Die Impfdosen werden dem Kreis Düren über das Land NRW zugeteilt. Fest steht: Sobald weiterer Impfstoff den Kreis erreicht, wird sofort weiter geimpft. „Wir gehen dabei nach einer Prioritätenliste vor, die sich nach den Vorgaben der Ständigen Impfkommission in Berlin und des Landes richtet“, betont Landrat Wolfgang Spelthahn. Wenn Bewohner und Pflegepersonal in den Heimen geimpft sind, kommen Beschäftigte im Rettungsdient und bestimmtes medizinisches Personal in Krankenhäusern an die Reihe. Nachfolgend sind die Beschäftigten ambulanter Pflegedienste vorgesehen sowie mit sehr hoher Priorität Menschen, die älter sind als 80 Jahre.

Der Kreis Düren wird wie immer umfassend und aktuell darüber informieren, wie es weitergeht. Dabei ist der Kreis auch an die Vorgaben des Bundes und des Landes gebunden. Ob die Menschen zum Beispiel individuell schriftlich benachrichtigt werden, wann sie geimpft werden können, steht derzeit noch nicht fest. „Klar ist aber, dass wir über alle unsere Kanäle informieren werden“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Außerdem gibt es Infos über die lokalen Medien (Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen, Online). „Es ist sichergestellt, dass alle Menschen zeitig und zügig im Bilde sind“, betont der Landrat.

Derzeit fallen die Infektionszahlen im Kreis Düren. Der Inzidenzwert (Zahl der Neu-Infektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gerechnet) liegt seit dem 2. Weihnachtstag unter 200 (heute bei 130,4). Dennoch muss die aktuell geltende Allgemeinverfügung (AV) des Kreises Düren zunächst bis Montag, 4. Januar, verlängert werden. Dies betrifft auch die derzeit gültige Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr. Die Regelung ist mit dem Land NRW abgestimmt. Die Verlängerung der AV hat mehrere Gründe: Zum einen sind die derzeitigen Fallzahlen nicht so aussagekräftig, da über die Feiertage deutlich weniger getestet wurde und wird. Außerdem ist die Lage in den Krankenhäusern äußerst angespannt. Aktuell werden 81 Menschen stationär behandelt, davon 20 auf Intensivstationen. Derzeit sind kaum Intensivbetten frei, da neben Covid-Patienten auch Menschen mit anderen sehr ernsthaften Erkrankungen behandelt werden (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Unfall). Somit besteht grundsätzlich das Risiko, dass man zum Beispiel bei einem Unfall nicht bestmöglich versorgt werden kann. Das Krankenhauspersonal arbeitet an der Belastungsgrenze. Zudem ist die Zahl der Todesfälle immer noch hoch. „Unser oberstes Ziel ist es nach wie vor, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten“, betont Landrat Wolfgang Spelthahn. Dies gelinge letztlich nur, wenn sich die Ausbreitung des Virus eindämmen lasse. Die Ausgangsbeschränkung dient dem Zweck, Kontakte einzuschränken. Auch in den nächsten Tagen wird angesichts der Feiertage nicht wie sonst üblich getestet werden. Mit wieder aussagekräftigeren Fallzahlen rechnet der Leiter der Kreis-Gesundheitsamtes, Dr. Norbert Schnitzler, deshalb nicht vor Ende kommender Woche.

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Impfungen werden ausgeweitet – Terminvergabe für Impfzentren startet am 4. Januar 2021

Region, 30.12.2020 – Aufgrund der Tatsache, dass anfänglich nur wenig Impfstoff verfügbar war, wurde in Rheinland-Pfalz zunächst Einrichtungen in den Regionen ein Impfangebot gemacht, in denen zum Stichtag 16. Dezember eine überdurchschnittliche Sieben-Tages-Inzidenz vorlag.

In der Zwischenzeit sind weitere Impfstoff-Lieferungen eingetroffen, sodass Rheinland-Pfalz die anfängliche Kopplung an den Inzidenzwert bereits am gestrigen Abend aufgehoben hat. Somit kann bereits seit heute grundsätzlich in allen Alten- und Pflegeheime geimpft werden, in denen Impfbereitschaft besteht.

Die Impfung kann in allen Einrichtungen erfolgen, die der Koordinierungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Impfbereitschaft gemeldet haben. Aktuell sind 73 Einrichtungen startklar für die Impfung. Diese erfolgt entweder über die mobilen Impfteams oder in Eigenorganisation der Einrichtungen. Diese können in Zusammenarbeit mit einer Hausärztin und einem Hausarzt sowie einer Apothekerin und einem Apotheker vor Ort Impfungen in Eigenorganisation durchführen. Die Impfstofflieferung für diese Impfungen erfolgt ebenfalls über die Koordinierungsstelle des DRK.

Die Corona-Schutzimpfungen in den 31 rheinland-pfälzischen Impfzentren starten am 11. Januar 2021, zunächst für die gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes priorisierte Gruppe, insbesondere der über 80-Jährigen. Die Terminvergabe für die Impftermine erfolgt ab dem 4. Januar entweder telefonisch über die Telefonnummer 0800 / 57 58 100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de

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Brexit: Was sich für Verbraucher ab 1. Januar 2021 alles ändert. Was bleibt. Was unklar ist

Region, 30.12.2020 – Was bedeutet der Brexit für Verbraucher? Der Countdown läuft. Am 31. Dezember 2020 endet die Übergangsphase. Doch was bedeutet das für Verbraucher? Was wird sich ändern? Was bleibt? Was ist unklar?

Was wird sich ändern?

  1. Die Einreisebestimmungen

Bis 30. September 2021 ist die Einreise für EU-Bürger mit einem Personalausweis oder einem Reisepass möglich. Ab 1. Oktober 2021 ist die Einreise nur noch mit einem Reisepass gestattet. Wer allerdings über einen  „settled“ oder „pre-settled“-Status verfügt, Grenzgänger oder ein „S2-Healthcare-Visitor“ ist, kann seinen Personalausweis auch noch bis 31. Dezember 2025 zur Einreise nutzen. Für Kurzzeitaufenthalte, zum Beispiel für einen Urlaub, ist kein Visum  erforderlich.

  1. Studiengebühren

Wer sein Studium im Juli 2021/2022 beginnt, bezahlt nicht mehr die gleichen Studiengebühren wie britische Studierende. Es werden die internationalen Studiengebühren, die meist höher sind, fällig.

  1. Die Europäischen Gerichtsverfahren entfallen

Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, das Europäische Mahnverfahren sowie der Europäische Vollstreckungstitel entfallen. Somit wird es für Verbraucher zunehmend schwieriger, ihre Ansprüche gegenüber Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich durchzusetzen.

Was bleibt?

  1. Die Bahngastrechte

Die Bahngastrechte gelten für grenzüberschreitende Fahrten von der EU nach UK, von UK nach Europa und für Fahrten innerhalb des Vereinigten Königreiches. Zugreisende können weiterhin, unter bestimmten Voraussetzungen, bei einer Verspätung ab 120 Minuten 50 % des Ticketpreises zurückverlangen. Bei einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten sind es 25 %.

  1. Die Busgastrechte

Bei den Busgastrechten können Verbraucher, deren Busfahrt annulliert wurde, unter bestimmten Voraussetzungen, die Erstattung des Fahrpreises verlangen und sich ggfs. zum Abfahrtsort zurückbringen lassen.

  1. Die Fahrgastrechte für Fährpassagiere

Fährpassagiere haben zum Beispiel auch weiterhin das Recht auf eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Ticketpreises, falls die Verspätung 2 Stunden, bei einer planmäßigen Fahrtzeit zwischen 4 und 8 Stunden, beträgt.

  1. Die Anerkennung des nationalen Führerscheins

Wer in UK Auto fahren möchte, kann dies weiterhin mit einem deutschen, europäischen oder internationalen Führerschein tun.

  1. Die gesetzliche Gewährleistung bei Einkäufen im Laden

Wer in Großbritannien im Laden kauft, kauft nach britischem Recht. Ist die Ware defekt, können Verbraucher vom Händler Reparatur oder Ersatz verlangen. Bei Neuwaren: In England, Wales und Nordirland 6 Jahre lang. In Schottland 5 Jahre lang.

  1. Die kostenlose Bearbeitung von grenzüberschreitenden Verbraucherbeschwerden

Auch nach der Übergangsphase nimmt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland Verbraucherbeschwerden gegen britische Unternehmen entgegen. Diese werden weiterhin mit den britischen Kollegen gemeinsam bearbeitet. Der Service ist für Verbraucher kostenlos.

  1. Die Europäische Krankenversicherungskarte behält für kurzzeitige Aufenthalte ihre Gültigkeit

Die seitens der deutschen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sowie die Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) behält bei vorübergehenden Aufenthalten, zum Beispiel für Urlaube, im Vereinigten Königreich nach dem 1. Januar 2021 im bisherigen Format ihre Gültigkeit.

Zur Info: Mit der EHIC können Sie während ihres Urlaubs in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich in Notfällen und bei ungeplanten Behandlungen zum Arzt gehen und bekommen die gleichen Leistungen wie Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Reiselandes. Die Kosten für die medizinisch notwendige Versorgung werden normalerweise von der Krankenkasse übernommen. Es kann jedoch sein, dass Sie in Vorleistung gehen müssen.

Aber dennoch ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung empfehlenswert, da über die EHIC nur ungeplante Notfallbehandlungen und Unfälle abgedeckt sind. Außerdem erstatten die Krankenkassen unter Umständen nicht den kompletten Betrag zurück.  Weitere Informationen: Brexit – GKV-Spitzenverband, DVKA

Was ist unklar?

Die Roaming-Gebühren

Die Europäische Union hat die Roaming-Gebühren für mobiles Telefonieren und Surfen innerhalb der EU abgeschafft. Telefonieren, SMS versenden und Surfen kostet im EU-Ausland, Norwegen, Island und Liechtenstein genau so viel wie zu Hause (Roam like at home). Diese Regelung entfällt für das Vereinigte Königreich nach dem 31. Dezember 2020.

Allerdings haben viele deutsche Netzbetreiber zurzeit laufende Roaming-Verträge mit britischen Netzbetreibern. Bislang gibt es keine Anzeichen dafür, dass diese Verträge nach der Übergangsphase aufgelöst werden sollen. Die Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica (O2), 1 & 1 gaben gegenüber der Deutschen Presseagentur an, bis auf Weiteres nichts an den bestehenden Tarifen ändern zu wollen. Das heißt, es werden keine zusätzlichen Roaming-Gebühren fällig.

Wenn die Netzbetreiber allerdings eines Tages die Verträge kündigen, könnten für Reisende aus anderen EU-Ländern, die sich in Großbritannien aufhalten, wieder Roaming-Gebühren anfallen.

Fragen Sie auf jeden Fall vor Ihrem Urlaub in UK bei Ihrem Provider nach, wie er sich in Sachen Roaming entschieden hat und wieviel Sie ggfs. bezahlen müssen.

Wo gibt es weitere Informationen zum Brexit?

Auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums: www.evz.de >> Reisen & Verkehr >> Der Brexit. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert. Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie sich mit Hilfe des Formulars direkt ans EVZ Deutschland wenden.

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Breitband-Versorgung für Schulen im Kreis Mayen-Koblenz schreitet voran

Region/Kreis MYK, 30.12.2020 – Die Digitalisierung bestimmt heutzutage nahezu alle Lebensbereiche. Deshalb ist die Verfügbarkeit einer leistungsfähigen Breitbandanbindung zum wichtigsten Standortfaktor für den Landkreises Mayen-Koblenz geworden – und zwar nicht nur, um Unternehmen im Landkreis zu halten oder neu anzusiedeln, sondern auch für die Sicherung es attraktiven Schul- und Bildungsstandortes.

Eine leistungsfähige und bedarfsgerechte Breitbandversorgung für die ganze Region zählt daher zu einem der wichtigsten Leitprojekte des Landkreises Mayen-Koblenz und der Wirtschaftsgesellschaft (WFG) am Mittelrhein und wird weiter vorangetrieben. „Ich bin froh über diese Entwicklung. Denn zur zeitgemäßen digitalen Ausstattung einer Schule gehört auch die breitbandige Internet-Anbindung, damit die Möglichkeiten der digitalen Bildung – das hat uns die Corona-Pandemie deutlich vor Augen gehalten – ohne Einschränkungen von Schülern und Lehrern ausgeschöpft werden können“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig.

Für die folgenden Schulen im Landkreis ist eine Erschließung mit Glasfaser durch die WFG bereits beauftragt worden:

  • August-Horch-Berufsbildende Schule Andernach
  • Geschwister-Scholl-Realschule plus Andernach
  • -Thomas-Realschule plus Andernach
  • Elisabeth-Schule Andernach
  • Kurfürst-Salentin-Gymnasium Andernach
  • Bertha-von-Suttner-Gymnasium Andernach
  • Karl-Fries-Realschule plus Bendorf
  • Wilhelm-Remy-Gymnasium Bendorf
  • Theodor-Heuss-Schule Bendorf
  • Megina-Gymnasium Mayen

Weitere Schulen im Landkreis Mayen-Koblenz werden eigenwirtschaftlich durch das Unternehmen Innogy SE erschlossen. Dazu gehören die folgenden Bildungseinrichtungen:

  • Carl-Burger-Berufsbildende Schule Mayen
  • Albert-Schweitzer-Realschule plus Mayen
  • Genoveva-Schule Mayen
  • Elisabeth-Schule Mayen
  • Realschule plus und Fachoberschule Untermosel
  • Kurfürst-Balduin-Gymnasium Münstermaifeld
  • Integrierte Gesamtschule Maifeld in Polch
  • Integrierte Gesamtschule Pellenz in Plaidt
  • Realschule plus und Fachoberschule Mendig
  • Stephanus Schule Polch
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Die Polizei ist zum Jahreswechsel deutlich verstärkt im Einsatz

Region, 30.12.2020 – Die rheinland-pfälzische Polizei wird zum Jahreswechsel verstärkt die Einhaltung der Vorgaben zur Corona-Bekämpfung kontrollieren. „Die Polizeipräsidien werden in enger Abstimmung mit den zuständigen Ordnungsbehörden durch eine verstärkte Präsenz ein  frühzeitiges Eingreifen und konsequentes Verfolgen erheblicher Störungen und Straftaten  sicherstellen“, kündigte Innenminister Roger Lewentz an. Die Polizeipräsidien haben die Stärken der Dienstgruppen an Silvester deutlich erhöht, zudem werden insgesamt rund 150 Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei zur Unterstützung eingesetzt. Zusätzlich setzen die Präsidien auch Diensthundeführer/innen ein.

Lewentz appellierte an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger: „Die Zeiten sind leider nicht für ausgelassenes Feiern. Mit der gebotenen Zurückhaltung kann aber jeder mit dazu beitragen, dass 2021 die Pandemie zurückgedrängt wird und dann auch wieder mehr gefeiert werden darf.“

Die Polizei unterstützt die originär zuständigen kommunalen Vollzugsdienste bei der Überwachung der Einhaltung der Verbote und Beschränkungen im Rahmen der Vollzugs- oder Amtshilfe und in Eilzuständigkeit. Neben den Innenstädten der Ober- und Mittelzentren steht die Überwachung der Ausgangssperren in den Bereichen Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal im besonderen Fokus. Dort stehen weitere zusätzliche Unterstützungskräfte zur Verfügung.

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KSK Mayen erweitert die Jugendförderung – Stiftungskapital „Für unsere Jugend“ auf 4,6 Mio. Euro aufgestockt

Mayen/Region, 28.12.2020 – Erneut gute Nachrichten für die Kinder und Jugendlichen in der Region: die Kreissparkasse Mayen hat das Kapital ihrer Stiftung „Für unsere Jugend“ um weitere 200.000 Euro auf aktuell stattliche 4,6 Mio. Euro aufgestockt. „Das ist unsere erfreuliche Botschaft an alle, die sich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren und dafür sorgen, dass junge Menschen gefördert werden, dass sie in der Gemeinschaft Sport treiben, sich musikalisch betätigen oder anderen sinnvollen Freizeitbeschäftigungen nachgehen können“, so der KSK-Vorstandsvorsitzende Karl-Josef Esch.

Die Sparkassen-Stiftung wurde 1981 gegründet und hat sich die Förderung der Jugendpflege in der Region auf die Fahnen geschrieben. Seither wurde das Stiftungskapital immer weiter aufgestockt, um die wichtige Jugendarbeit in den Vereinen, Schulen und Kindergärten tatkräftig zu unterstützen.

„Mit den Erträgen aus unserer Jugendstiftung konnten wir in den fast 40 Jahren unzählige Anfragen unterstützen und damit vieles möglich machen“, berichtet Vorstandsmitglied Christoph Weitzel. Neben vielen Einzelmaßnahmen setzt das Stiftungskuratorium auch regelmäßig Schwerpunkte – zuletzt mit der Aktion „Rote Decken für kalte Tage“, mit der die Grundschulkinder in Zeiten von Corona unterstützt werden. Und auch die Kita-Kinder wurden gefördert und freuten sich über die beliebten Tonie-Boxen, weil der traditionelle Vorlesetag im Kindergarten in diesem Jahr leider nicht stattfinden konnte.

Landrat Dr. Alexander Saftig, als Vorsitzender des Stiftungskuratoriums und der KSK-Vorstand konnten im Dezember in der Sitzung des Stiftungskuratoriums über die Ausweitung des Stiftungskapitals berichten.

„Die Förderung unserer Kinder und Jugendlichen ist eine Investition in eine gute Zukunft, deshalb liegt sie uns besonders am Herzen. Wir freuen uns über Förderanträge für interessante Projekte und Maßnahmen in der Jugendarbeit, die die Vertreter der Vereine und Institutionen gerne über www.kskmayen.de stellen können“, betont Karl-Josef Esch abschließend.