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Erklärung des Ethikbeirates Corona-Schutzimpfungen des Landes Rheinland-Pfalz zur aktuellen Impf-Situation

Region/Mainz, 20.01.2021 – Der Ethikbeirat Corona-Schutzimpfungen ist am vergangenen Freitag zu einer weiteren Video-Konferenz zusammengetreten. Dabei wurde unter anderem der bisherige Start der Impfungen in Rheinland-Pfalz beraten und die aktuelle Situation im Land beleuchtet. Nachstehend finden Sie die gemeinsame Erklärung des Ethikbeirates zur gegenwärtigen Impf-Situation:

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Ministerpräsident Laschet: Unabhängige, auch kritische Stellungnahmen der Experten zur Pandemie-Bekämpfung sind für politische Entscheidungen wichtig

Region/Düsseldorf, 20.01.2021 – Die durch den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen eingesetzte interdisziplinäre Expertenrunde hat sich in mehreren Arbeitssitzungen vor Weihnachten sowie zu Beginn des neuen Jahres intensiv mit der aktuellen Corona-Situation in der Bundesrepublik befasst. Die aus ihrer Sicht wichtigsten Erkenntnisse und Empfehlungen für die Politik von Bund und Ländern legen sie in ihrer vierten Stellungnahme nun vor.

Dazu erklärt Ministerpräsident Armin Laschet: „Ich danke dem Expertenrat Corona einmal mehr für seinen unermüdlichen Einsatz und die prägnante Stellungnahme. Gerade in der jetzigen Situation, in der uns die Mutation des Virus und ein sehr dynamisches Infektionsgeschehen vor große Herausforderungen stellen, ist es umso mehr erforderlich, den Rat von Experten anzuhören und in die politischen Überlegungen einzubeziehen. Dies gilt auch für das fortwährende Überprüfen der laufenden Maßnahmen, die notgedrungen unter hoher Unsicherheit über das Infektionsgeschehen beschlossen worden sind. Unabhängige, auch kritische Stellungnahmen der Experten zur Pandemiebekämpfung sind für politische Entscheidungen wichtig.“

In ihrer Stellungnahme weisen die Experten darauf hin, dass die politischen Entscheidungen aus einem Verständnis künftiger Normalität abgeleitet werden sollten, öffentlich und privat mit dem Virus leben zu können. Dies sei erforderlich, da die Impfstoffe zwar die Chance mit sich brächten, das Virus zu kontrollieren und damit auf ein im Vergleich mit anderen Infektionskrankheiten hinnehmbares Maß zu bringen, allerdings aller Voraussicht nach das Virus nicht zum vollständigen Verschwinden bringen würden. Die Impfkampagne müsse daher durch begleitende Präventionsmaßnahmen wie Schutzkonzepte für Alten- und Pflegeheime, Masken im öffentlichen Raum und eine differenzierte Teststrategie flankiert werden. Auch die veränderten Varianten des Virus erforderten ein genaues Monitoring.

Um die Gesellschaft besser durch die Krise zu führen, empfehlen die Experten ein durch den Bund koordiniertes forschungsbasiertes und interdisziplinär ausgerichtetes Monitoring, um mehr über die Ansteckungsorte und die Dynamik des epidemiologischen Geschehens zu erfahren. Ebenfalls sollte die Corona-Warn-App weiterentwickelt und die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorangetrieben werden, auch um die Kontaktnachverfolgung von Infektionsketten durch die Gesundheitsämter zu verbessern. Grundsätzlich fordern die Experten – wie schon in ihrer dritten Stellungnahme ausführlich ausgearbeitet – eine differenzierte Strategie, die die Kollateralwirkungen ebenso berücksichtigt wie Kriterien, die nach der Wiederöffnung der Gesellschaft ein erneutes exponentielles Wachstum der Infektionszahlen und somit einen dritten Lockdown verhinderten.

Weitere Informationen zu der Arbeit sind abrufbar unter www.land.nrw/de/expertenrat-corona.

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Kreis Düren: Keine erheblichen gesundheitlichen Komplikationen nach Impfungen in Pflegeeinrichtungen

Düren, 20.01.2021 – Einer Mitteilung in den sozialen Medien, wonach es nach Impfungen in Kreis Dürener Senioren- und Pflegeeinrichtungen zu erheblichen gesundheitlichen Komplikationen gekommen sei, tritt der Kreis Düren mit Nachdruck entgegen. „An diesen Vorwürfen ist nichts dran. Das können wir nach eingehender Prüfung der Faktenlage eindeutig sagen“, betont Landrat Wolfgang Spelthahn.

In der Sprach-Mitteilung (Audio), die unter anderem im sozialen Netzwerk Facebook verbreitet wurde, ist die Rede davon, dass mehrere Bewohner und Beschäftigte in einem Pflegeheim nach ihrer Impfung gegen das Coronavirus zum Teil starke gesundheitliche Reaktionen gezeigt hätten. Eine Frau behauptet, es seien Herzrhythmusstörungen, Fieber und Schüttelfrist zu beobachten gewesen. „Es hat die Fälle in der beschriebenen Form nicht gegeben“, betont Landrat Wolfgang Spelthahn. Der Kreis Düren betont: Es ist nicht zu außergewöhnlichen Auffälligkeiten gekommen. Die Zahl der Rettungseinsätze in Pflegeeinrichtungen des Kreises Düren bewegt sich nach Impfungen nicht im auffälligen Bereich.

Der Leiter des Kreis Dürener Gesundheitsamtes, Dr. Norbert Schnitzler, sagte, die  allermeisten Impfungen seien in den Heimen gut vertragen worden. Lediglich in einigen wenigen Fällen sei es vorübergehend zu leichten Schmerzen im geimpften Arm, zu Müdigkeit oder zu ähnlich leichten Erscheinungen gekommen, so, wie das auch von der Grippeimpfung bekannt sei. „Diese Reaktionen können nach den Impfungen auftreten“, sagte Dr. Schnitzler. In allen im Kreis Düren beobachteten Fällen seien diese Reaktionen harmlos gewesen.

In der in den sozialen Medien verbreiteten Sprach-Nachricht wird zudem der Zusammenhang zwischen einer Impfung und dem Tod eines Heim-Bewohners hergestellt. Als angeblicher Beleg dient ein Arzt aus dem Kreis Düren, der entsprechend zitiert wird. Gegenüber dem Gesundheitsamt hat der Mediziner heute diesen Zusammenhang nicht bestätigt. Der Verstorbene habe „schwere Vorerkrankungen“ gehabt; sein Tod sei nicht im Zusammenhang mit der Impfung zu sehen.

„Uns ist nicht bekannt, warum diese Audio-Nachricht verbreitet wird“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Sie entbehre jeder Grundlage und führe womöglich dazu, Angst oder gar Panik vor Impfungen zu schüren. Dazu gebe es überhaupt keinen Anlass.

Der Kreis Düren prüft die Herkunft der Sprachmitteilung und behält sich rechtliche Schritte vor.

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Patienten-Beauftragte der Bundesregierung appelliert: SORMAS flächendeckend einführen

Region/Berlin, 20.01.2020 – „Das digitale Nachverfolgungsprogramm SORMAS bietet alle Voraussetzungen, die Kontaktnachverfolgung von COVID-19 Fällen in den Gesundheitsämtern schnell und effizient zu gestalten und damit Infektionsketten systematisch zu unterbrechen. Ich appelliere daher eindringlich an die Kommunen, SORMAS  in ihren Gesundheitsämtern einzuführen“, erklärt die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Prof. Dr. Claudia Schmidtke.

Das vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) federführend entwickelte SORMAS kann Gesundheitsämter erheblich entlasten.  Notwendige Arbeitsschritte der Gesundheitsämter zum Fall- und Kontaktpersonenmanagement sind bereits im System definiert, zum Teil digitalisiert und automatisiert. SORMAS erspart damit zahlreiche Schriftwechsel, Telefonate und redundante Dokumentationen und kann als zentrales Instrument dazu beitragen, die Coronavirus-Pandemie schneller einzudämmen. Die Bundesregierung und die Länder haben daher bereits im November 2020 zur flächendeckenden Einführung von SORMAS in den Gesundheitsämtern aufgerufen.

„Mein Eindruck ist jedoch, dass die bisherige Umsetzung nur schleppend verläuft“, so die Patientenbeauftragte weiter: „Jetzt sind die Kommunen gefordert, dieses Angebot auch tatsächlich anzunehmen und SORMAS endlich flächendeckend einzusetzen. Das wäre ein wichtiger Schritt, um zu einer effektiven Nachverfolgung und Eindämmung der Fälle zurückkehren zu können. Jetzt ist nicht die Zeit, aus parteipolitischen Erwägungen auf sinnvolle und effektive Instrumente zu verzichten. Die Bewältigung der Pandemie kann nur gelingen, wenn wir alle an einem Strang ziehen.“

Die Umstellung auf SORMAS wurde vom HZI mittlerweile auf ein Plug-and-Play-fähiges Niveau gehoben, so dass bei einer Übernahme des Programms kaum Aufwand anfällt und die Einsatzbereitschaft inklusive Schulung innerhalb von 48 Stunden erfolgen kann. Durch die Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit steht SORMAS als einheitliche digitale Lösung allen Gesundheitsämtern kostenfrei zur Verfügung und ermöglicht die dringend notwendige flächendeckende digitale Vernetzung aller relevanten Akteure – von den zuständigen Gesundheitsämtern über die Landesbehörden bis hin zum Robert Koch-Institut.

Ausführliche Informationen zu SORMAS (Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System) sind hier zu finden: www.sormas-oegd.de

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Minister Laumann lädt zum „Digitalen Impfdialog” für Beschäftigte im Gesundheitswesen

Region/Düsseldorf, 20.01.2021 – Seit Ende Dezember laufen die Coronaschutzimpfungen in den stationären Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Bislang wurden rund 300.000 Impfungen durchgeführt. Zudem sind seit dem 18. Januar 2021 die Impfungen in den besonders von COVID-19 betroffenen Bereichen der nordrhein-westfälischen Krankenhäuser gestartet. Um für die wichtigen Impfungen des medizinischen Fachpersonals zu werben, mögliche Bedenken zu diskutieren und Fragen rund um die Impfung zu beantworten, lädt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gemeinsam mit Dr. med. Carola Holzner, Sandra Postel und Dr. med. Burkhard Rieke zu zwei „Digitalen Impfdialogen“ ein.

Dr. med. Carola Holzner ist auch unter dem Namen „Doc Caro“ bekannt und arbeitet als leitende Oberärztin der Notaufnahme am Universitätsklinikum Essen. Sandra Postel ist Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Nordrhein-Westfahlen. Dr. med. Burkhard Rieke ist als niedergelassener Internist mit den Schwerpunkten Tropenmedizin und Infektiologie tätig und führt darüber hinaus seit vielen Jahren Impfkurse für Ärztinnen und Ärzte durch.

Die „Digitalen Impfdialoge“ finden statt

 

  • Donnerstag, 21. Januar 2021, 11.00 bis 12.30 Uhr
  • Montag, 25. Januar 2021, 19.00 bis 20.30 Uhr

Die Veranstaltungen richten sich an Beschäftigte im Gesundheitswesen, insbesondere in den Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und den ambulanten Pflegediensten. Moderiert wird die Veranstaltung von Jürgen Zurheide (u. a. WDR).

Nach kurzen Eingangsstatements wird die Runde für Fragen der angemeldeten Beschäftigten zum Thema Impfungen geöffnet.

Der Livestream kann hier verfolgt werden.

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Stadt Wittlich erhält rund 4 Millionen Euro für Freibad-Sanierung

Wittlich/Mainz, 19.01.2021 – Innenminister Roger Lewentz hat der Stadt Wittlich eine Zuwendung aus dem Sonderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ für die Sanierung des Freibadteiles des Vitelliusbades in Höhe von insgesamt 4.068.000 Euro zugesagt. Der Bund übernimmt davon einen Betrag von 2.074.000 Euro.

Das Sonderprogramm des Bundes und der Länder ist auf öffentliche Einrichtungen ausgerichtet, die im besonderen Maße der sozialen Integration dienen. Es ergänzt damit die klassische gebietsbezogene Städtebauförderung. „Das Freibad in Wittlich ist Bestandteil einer gesamtstädtischen Entwicklungsstrategie und leistet einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen, integrativen und sozialen Leben in der Stadt. In fußläufiger Erreichbarkeit von der Innenstadt gelegen bietet es den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt eine wichtige Naherholungsmöglichkeit“, erklärte Minister Lewentz bei der Übergabe des Förderbescheides.

Bürgermeister Joachim Rodenkirch bedankte sich für die großzügige Förderung und sieht hierin eine Bestätigung der von den Gremien beschlossenen Planung. Rodenkirch betonte, dass somit ein bedarfsgerechter und nachhaltiger Schwimmbetrieb für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wittlich und dem Umland auch in Zukunft dauerhaft ermöglicht werden kann.

„Städtebauförderung ist grundsätzlich wie ein Dauerkonjunkturprogramm, von dem alle in der Stadt profitieren. Sie wertet das direkte Umfeld auf und stärkt es für die Zukunft. Mit der Förderung des Freibades soll der Schwimmstandort Wittlich gestärkt werden. Die grundsätzliche barrierefreie Ausgestaltung des gesamten Bades soll allen Bürgerinnen und Bürgern die Teilhabe an dieser Sportstätte ermöglichen“, sagte Minister Lewentz, der darauf hinwies, dass auch der Hallenbadneubau mit Fördermitteln der Sportförderung unterstützt werde. „Der Stadt Wittlich soll es durch die Bereitstellung der Fördermittel aus beiden Förderprogrammen ermöglicht werden, die Bäderinfrastruktur bedarfsorientiert und zukunftsgerecht auszustatten.“

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Landesregierung in NRW legt zwei neue Förderprogramme für Medienkunst und digitale Kultur auf

Region/Düsseldorf, 19.01.2021 – Bewerbung ab sofort möglich: 940.000 Euro für Kooperationsprojekte im Bereich Medienkunst – Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Medienkunst in Nordrhein-Westfalen finanziell und inhaltlich stärken. Nordrhein-Westfalen ist seit den Pioniertagen der Videokunst eine wichtige Wirkungsstätte für Medienkünstlerinnen und Medienkünstler. Mit der Einrichtung von zwei neuen Programmen im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur schafft die Landesregierung im Bereich der Medienkunst und digitalen Kultur nun zusätzliche Fördermöglichkeiten: Über die Programmlinien „Medienkunstfonds“ und „Medienkunstfellows“ stehen für den Zeitraum 2021-2023 insgesamt 940.000 Euro für Kooperationsprojekte und Stipendien zur Verfügung.

„Ziel der neuen Förderprogramme ist es, die über viele Jahre hinweg gewachsene Landschaft der Medienkunst in Nordrhein-Westfalen zu stärken und die Weiterentwicklung innovativer Ansätze zu unterstützen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Vernetzung von nordrhein-westfälischen Initiativen mit überregionalen und internationalen Akteuren im Bereich der Medienkunst“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Die neuen Förderprogramme umfassen zwei Kernbereiche:

Der „Medienkunstfonds – Fonds zur Förderung neuer kooperativer Prozesse“ setzt sich zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Institutionen und freien Initiativen aus Kunst, Kultur, Wissenschaft und Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen, die sich in einem neu entwickelten Projektvorhaben mit dem zeitgenössischen technologischen Wandel auseinandersetzen. Unterstützt werden künstlerische und künstlerisch-forschende Kooperationsprojekte mit einem Gesamtvolumen von 700.000 Euro für den Zeitraum 2021–2023.

Die „Medienkunstfellows – Fellowships für Kunst, Technologie und Gesellschaft“ basieren jeweils auf einer von einer Institution oder freien Initiative in Nordrhein-Westfalen ausgesprochenen Einladung an Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Aktivistinnen und Aktivisten, Publizistinnen und Publizisten oder Kuratorinnen und Kuratoren, um für eine bestimmte Zeit in Nordrhein-Westfalen zu leben, Impulse einzubringen und ergebnisoffen zu forschen. Die Fellowships werden mit einem Gesamtvolumen von 240.000 Euro für den Zeitraum 2021–2023 gefördert.

Medienkunst thematisiert, erforscht und übersetzt den medialen und technologischen Wandel und seine Konsequenzen für die Gesellschaft. Das Spektrum ist dabei vielfältig und reicht von der bildenden Kunst, über Film, Musik und Performance bis hin zu neueren medialen Formen wie der virtuellen Realität und Immersion. International bedeutende Protagonisten und Protagonistinnen wie Nam June Paik, Marcel Odenbach, Agnes Meyer-Brandis, Rosemarie Trockel und Mischa Kuball wirken oder haben in Nordrhein-Westfalen gewirkt und in der Medienkunst für wegweisende Impulse gesorgt. Unter anderem mit der Kunsthochschule für Medien in Köln sowie dem Hartware MedienKunstVerein in Dortmund verfügt Nordrhein-Westfalen zudem über renommierte Institutionen in diesem Bereich.

Koordiniert werden die beiden neuen Förderprogramme des Landes vom medienwerk.nrw, das als Schnittstelle zwischen Kulturinstitutionen, Initiativen und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft fungiert. Projektvorhaben können ab sofort unter medienwerk.nrw eingereicht werden. Frist ist der 15. April 2021 (Medienkunstfellows) beziehungsweise der 19. April 2021 (Medienkunstfonds). Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.mkw.nrw/kultur/sparten/medienkunst-nrw

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Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz teilt mit

Region/Mainz, 18.01.2021 – Verringerte Impfstofflieferungen in den kommenden Wochen durch den Bund –  Bundesregierung muss Ländern endlich Auskunft über Größenordnung geben. „Die Bundesregierung muss den Ländern endlich eine verbindliche Auskunft über die Größenordnung der verringerten Impfstofflieferungen der kommenden Wochen geben. Es kann nicht sein, dass die Länder nach einer ersten Information am vergangenen Freitag, noch immer keine genauen Zahlen über die Größenordnung der verringerten Impfstofflieferungen der nächsten Wochen haben. Dies erschwert eine vorausschauende Planung der Impfungen“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

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Friseure appellieren an Politik und die Solidarität der Gesellschaft

Region Eifel, 18.01.2021 – „Es muss dringend was passieren“, fasst Sabine Schömann-Kuhnen, Friseurmeisterin aus Hetzerath, die Situation im Friseurhandwerk zusammen. Sie sieht die Saloninhaber von der Politik im Stich gelassen. Sie vermisst aber auch, wie viele ihrer Kollegen, die Solidarität der Gesellschaft. „Die Politik hat unsere ganzen Bemühungen, die wir seit dem letzten Lockdown mit großem finanziellen Aufwand betrieben haben, schlichtweg missachtet. Unsere Hygienestandards in den Salons sind durch die Anordnungen der Berufsgenossenschaft höher als die der Landesverordnung“, führt sie an. „Ein Friseurbesuch bedeutet kein Infektionsrisiko. Mir sind keine Infektionen bekannt, die nachweislich durch einen Friseurbesuch entstanden sind.“ Und dennoch mussten auch die Friseursalons seit dem 16. Dezember schließen. Bis zum 31. Januar dürfen Friseure nicht öffnen und es dürfen keine Friseurdienstleistungen ausgeführt werden. Die Zeit danach? Ungewiss!

Die Regelung der Schließung und der Untersagung von Friseurdienstleistungen trifft alle gleich. Sollte man meinen, doch weit gefehlt! Schömann-Kuhnen bringt es auf den Punkt: „Schauen Sie sich doch die Fußballprofis, Politiker und einige Kunden an, die scheinbar nicht vor vier Wochen das letzte Mal auf einem Friseurstuhl saßen. Schömann-Kuhnen ist auch Obermeisterin der Friseur-Innung Bernkastel-Wittlich. Innungskollegen melden sich bei ihr und machen ihrem Ärger Luft. Bei vielen ist es reine Verzweiflung und die Angst vor der Zukunft. „Es macht schon traurig, wenn man hört, dass Friseurkollegen von Mitarbeitern und Kunden hintergangen werden. Der Salon darf nicht öffnen und der Kunde kontaktiert seinen Friseur privat und man trifft sich „auf einen Kaffee“ in den heimischen vier Wänden. Kurzum: Schwarzarbeit. Dieser Wildwuchs trifft die Saloninhaber schwer. Emotional wie finanziell. Denn wer sich jetzt frisieren lässt, der kommt nicht sofort nach dem Lockdown in den Salon. „Statt solidarisch gemeinsam die Zeit zu meistern wird gegen einander gekämpft. Das ist einfach sehr schade.“

In der Friseur-Innung Westeifel sieht die Situation nicht viel anders aus. Guido Wirtz, Saloninhaber aus Körperich, hat dazu noch mit der Grenznähe zu Luxemburg ein weiteres Problem. Denn in Luxemburg darf wieder frisiert werden. „Wir haben tolle Stammkunden. Die warten auf uns. Aber dem ein oder anderen wird die Zeit doch zu lange und er sieht sich gezwungen einen anderen Salon in Luxemburg zu besuchen. Auch wenn es vielleicht doppelt so viel kostet.“ Sein Appell als Obermeister richtet sich an alle Kunden: „Fragt euren Friseur bitte nicht, ob er eine Ausnahme macht und er euch die Haare schneidet. Ihr tut ihm damit keinen Gefallen. Wartet auf die Salonöffnung. Wir brauchen euch dann mehr denn je.“ Wirtz ist auch Landesinnungsmeister vom Landesverband Friseur & Kosmetik Rheinland. Besonders bemängelt er auch die schleppenden Unterstützungen von Seiten der Politik. „Versprechen alleine reicht nicht, das Geld muss auch kommen. Ich schätze, dass 30 Prozent der selbstständigen Friseure bundesweit diesen zweiten Lockdown nicht überleben werden.“ Wirtz ist vom Hygienekonzept der Friseure ebenso überzeugt wie seine Obermeisterkollegin Schömann-Kuhnen. Bei Einhaltung ist ein Friseurbesuch sicher! Er fordert: „Mit Ende Januar muss der Lockdown für die Friseure vorbei sein. Sonst ist es mit dem ein oder anderen Friseur bald vorbei.“

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Vier Millionen Euro für den Landkreis Ahrweiler – Innenminister Lewentz übergibt Förderbescheid

Ahrweiler, 18.01.2021 – Innenminister Roger Lewentz hat dem Landkreis Ahrweiler eine Förderung in Höhe von vier Millionen Euro aus dem Investitionsstock 2020 für den Um- und Anbau des Verwaltungsgebäudes der Kreisverwaltung Ahrweiler zugesagt. Den Förderbescheid übergab Lewentz am Freitag, 15. Januar 2021, in der Kreisverwaltung Ahrweiler an Landrat Dr. Jürgen Pföhler.

(v. l.): Jörg Hamacher, Werkleiter Eigenbetrieb Schulen Gebäudemanagement, Erich Seul, Fachbereichsleiter, Innenminister Roger Lewentz und Landrat Dr. Jürgen Pföhler bei der Übergabe des Förderbescheids. Foto: Kreisverwaltung Ahrweiler / Bernhard Risse

„Der Landkreis Ahrweiler beabsichtigt mit den gewährten Fördermitteln in Höhe von vier Millionen Euro den Umbau, die Sanierung und die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes der Kreisverwaltung in Ahrweiler“, so Innenminister Roger Lewentz. Ein Anbau soll künftig das Raumangebot des Verwaltungsgebäudes erweitern. Dringend erforderlich machen diesen, die in den letzten Jahren stark gewachsenen personellen Strukturen. Zudem sollen die Tiefgarage und die Heizungsanlage saniert werden. Vorgesehen sind ebenfalls der Umbau der Zulassungsstelle, die Umgestaltung des Eingangsbereiches und ein Austausch der Verglasung der Fenster.

Ein Termin, zwei Förderbescheide: Innenminister Roger Lewentz (Mitte) übergab jeweils einen Förderbescheid für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler an Bürgermeister Guido Orthen sowie für den Kreis an Landrat Dr. Jürgen Pföhler. Foto: Kreisverwaltung Ahrweiler / Bernhard Risse

Landrat Pföhler betonte: „Mit der Erweiterung und dem Umbau stellen wir die Kreisverwaltung für die Zukunft gut auf. Wir sind daher sehr froh, dass wir nun mit der Übergabe des Förderbescheids die nächsten Schritte des Projekts einleiten können.“ Bereits im August 2018 hatte der Werksausschuss des Eigenbetriebs Schulen Gebäudemanagement dem Entwurf zum Erweiterungs- und Umbau zugestimmt. Grundlage hierfür war unter anderem eine Raumbedarfsanalyse, die in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro und einer Projektgruppe des RheinAhrCampus erstellt worden war. Daraufhin beantragte der Kreis eine Förderung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, die durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord fachlich geprüft wurde. In einem nächsten Schritt kann die Kreisverwaltung jetzt den Bauantrag stellen. Im Anschluss daran folgen die konkreten Ausführungsplanungen, Ausschreibungen und Vergaben. Der Baubeginn ist für das kommende Jahr geplant, die voraussichtliche Bauzeit wird rund 19 Monate betragen.

Der Investitionsstock ist ein Förderinstrument des Landes, mit dessen Mitteln kommunale Vorhaben gefördert werden, für die keine anderen Landesmittel ausdrücklich bereitgestellt werden. Typische Fälle für eine Förderung aus dem Investitionsstock des Landes sind Maßnahmen an Verwaltungsgebäuden, aber auch an Gemeindehallen und -häusern.