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Digitale Übergabe der Förderurkunde für das Modellvorhaben Smarte.Land.-Regionen an den Landkreis Bernkastel-Wittlich

Wittlich, 27.01.2021 – Der Landkreis Bernkastel-Wittlich ist einer von sieben Landkreisen, die am Modellvorhaben Smarte.Land.Regionen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft teilnehmen. Am 20. Januar 2021 wurde dem Landkreis im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung des 14. Zukunftsforums Ländliche Entwicklung die Förderurkunde überreicht.

Aufgrund der Corona-Pandemie war eine Übergabe vor Ort leider nicht möglich, weswegen Bundesministerin Julia Klöckner alle Landkreise per Live-Schalte besuchte. Landrat Gregor Eibes befand sich zu diesem Zwecke im Dorfgemeinschaftshaus in Klausen, was auch sinnbildlich für ein Teilprojekt steht, in dem Dorfgemeinschaftshäuser als sogenannte „Co-Working-Space“ eine weitere Nutzung erhalten sollen. Die Aufzeichnung der digitalen Übergabe der Förderurkunde können Sie auf der Seite des Zukunftsforums gerne noch einmal ansehen: https://www.zukunftsforum-laendliche-entwicklung.de/zukunftsforum-2021/eroeffnung/

Mit der Übergabe fiel nun der Startschuss für das Projekt Gemeinsam.digital des Landkreises Bernkastel-Wittlich mit dem besonderen Fokus auf die Bereiche Gemeinschaft.digital, Mobilität.digital und Arbeiten.digital. Ein wichtiger Bestandteil dieses Modellvorhabens ist auch die Zusammenarbeit mit den Partnerlandkreisen Coesfeld und Potsdam-Mittelmark. In den nächsten vier Jahren werden in einem gemeinsamen Netzwerk begleitet durch das Fraunhofer-Institut IESE viele Projekte entwickelt und umgesetzt.

Weitere Informationen zum Modellvorhaben Smarte.Land.Regionen finden Interessierte unter https://www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/digitales/smarte-landregionen/mud-smarte-landregionen.html

Zum Projekt Gemeinsam.digital im Landkreis Bernkastel-Wittlich können Interessierte gerne Kontakt aufnehmen mit Sarah Haussmann, Tel.: 06571 14-2239, E-Mail: Sarah.Haussmann@Bernkastel-Wittlich.

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Impftermine: Euskirchener Landrat Ramers kritisiert Fehlstart und fordert kurzfristig Verbesserung

Euskirchen, 26.01.2021 – „Das war leider ein Fehlstart“, ärgert sich Landrat Markus Ramers mit Blick auf den Beginn der Impfanmeldungen am Montagmorgen. „Die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung war am Anfang ebenso überlastet wie deren Homepage, die zeitweise nicht aufgerufen werden konnte. Er appelliert an Land und Kassenärztliche Vereinigung (KV), „dass dringend kurzfristig nachgesteuert werden muss.“ Er werde das Thema am heutigen Abend in einer Video-Konferenz des Landkreistages mit NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ansprechen.

Seit Montagmorgen werden Impftermine für die Menschen vergeben, die 80 Jahre und älter sind. Auch im Kreis Euskirchen haben viele versucht, über die Hotline der KV (0800 / 116 117 01) oder online unter www.116117.de einen Termin für das regionale Impfzentrum in Marmagen zu bekommen. Dies hat aber in vielen Fällen nicht funktioniert. „Es war klar, dass der Andrang gerade am Anfang sehr hoch sein wird und dass es vielleicht Startschwierigkeiten geben würde“, so Ramers. „Mich ärgert aber besonders, dass es viele vermeidbare Fehler gegeben hat, etwa Online-Anmeldeformulare, die eine 4-stellige Telefonnummer nicht akzeptierten, oder die Tatsache, dass sich Privatversicherte nicht anmelden konnten.“

Beim Bürgertelefon des Kreises Euskirchen liefen ebenfalls ab 8 Uhr die Leitungen heiß – bis zum frühen Nachmittag waren es annähernd 500 Anrufe. Verzweifelte Seniorinnen und Senioren meldeten sich hier, um ihren Frust und Unmut abzuladen. „Wir sind heute ein regelrechtes Kummertelefon“, sagt DRK-Geschäftsführer Rolf Klöcker, der das Bürgertelefon im Auftrag des Kreises betreibt. Landrat Ramers nutzte den Besuch beim DRK-Zentrum, um selber zum Hörer zu greifen und eine Stunde lang Rede und Antwort zu stehen. „Ich kann den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgertelefons nur danken. Sie gehen geduldig und kompetent auf die Fragen und Beschwerden der Bürger ein“, so Ramers. „Aber sie können keine Impftermine vergeben. Das geht einzig und alleine über die Kassenärztliche Vereinigung.“ Der Landrat appelliert trotz des Fehlstarts an die Seniorinnen und Senioren, nicht die Geduld zu verlieren und sich weiter um einen Termin zu bemühen.

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Bätzing-Lichtenthäler: Bereits über 66 Mio. Euro an anspruchs-berechtigte Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz ausgezahlt

Region/Mainz, 26.01.2021 – Das Ausgleichszahlungsverfahren für Krankenhäuser aufgrund von Sonder­belastungen durch das Coronavirus wird nach dem in der vergangenen Woche vorgelegten Verordnungsentwurf des Bundes angepasst und zumindest bis zum 28. Februar 2021 verlängert werden. Rheinland-Pfalz hatte sich immer wieder auf der Bundesebene dafür eingesetzt.

„Ich begrüße sehr, dass das Bundesgesundheitsministerium angesichts der anhaltenden hohen Infektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der damit einhergehend hohen Zahl stationär behandlungsbedürftiger Patientinnen und Patienten die Möglichkeit für Krankenhäuser, Ausgleichszahlungen zu erhalten, um einen Monat verlängert“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Auch, wenn die Umsetzung dieses neuen Verfahrens zu Beginn schwer administrierbar schien und eine Reihe von Auslegungsfragen nach sich gezogen hat, so konnten noch vor Weihnachten die ersten anspruchsberechtigten Krankenhäuser bestimmt werden.“

In Rheinland-Pfalz sind für den Zeitraum ab 18. November 2020 auf Basis der Datenmeldungen der anspruchsberechtigten Krankenhäuser bislang bereits über 66 Mio. Euro als Abschlagszahlungen ausgezahlt worden. Auch dies zeige, wie dringend notwendig die Weitergeltung eines Ausgleichszahlungsverfahrens sei, so die Ministerin. Die Ausgleichszahlungen dienen der Sicherung wirtschaftlichen Stabilität, Leistungs­fähigkeit und Liquidität der Krankenhäuser, um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.

Im Dezember erfolgte auf Drängen von Rheinland-Pfalz und anderer Länder eine erste Anpassung des Verfahrens. Auf Initiative von Rheinland-Pfalz kam es zudem zu einer rechtlichen Klarstellung durch das Bundesgesundheitsministerium, welche zur Folge hat, dass für die Ermittlung der Höhe der Ausgleichszahlungen nicht nur einzelne Krankenhausstandorte, sondern alle Standorte eines Krankenhauses zu berück­sichtigen sind. Der auf Bundesebene aktuell vorliegende Verordnungsentwurf zur Verlängerung der Ausgleichszahlungen eröffnet zudem die Möglichkeit, weitere Krankenhäuser auch ohne Zuordnung zu einer Notfallstufe zu bestimmen, wenn diese bestimmten Fachabteilungen vorhalten.

Aus Sicht von Rheinland-Pfalz müssen die Entwicklungen der Infektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und die Belegungssituation sowie die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser kontinuierlich eng beobachtet und bewertet werden, um das Ausgleichszahlungsverfahren durch weitere, notwendige Anpassungen zu optimieren und möglicherweise auch weiter zu verlängern. „Es ist unbedingt erforderlich, die wirtschaftliche Stabilität und Leistungsfähigkeit sowie die Liquidität der Krankenhäuser zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung insgesamt zu sichern“, betonte Bätzing-Lichtenthäler.

Hintergrund:

Im Rahmen des Ausgleichszahlungsverfahrens 1.0 für Krankenhäuser, das vom 16. März bis 30. September 2020 galt, hat Rheinland-Pfalz bislang rund 464 Mio. Euro zur Auszahlung an die Krankenhäuser veranlasst.

Im neuen Ausgleichszahlungsverfahren 2.0 ab dem 18. November 2020 (bis zunächst 31. Januar 2021) erhalten nur noch die seitens der Krankenhausplanungsbehörden der Länder entsprechend den bundesgesetzlichen Regelungen bestimmten und damit anspruchsberechtigten Krankenhäuser Ausgleichszahlungen. Die auf Basis der RKI-Daten und aktuellen Inzidenzwerten in den Landkreisen und kreisfreien Städten laufend zu aktualisierende Liste der Bestimmungen ist auf der Internetseite des MSAGD veröffentlicht.

Der aktuelle Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht u.a. eine Verlängerung des Ausgleichszahlungsverfahren bis zum 28. Februar 2021 vor. Dieser sieht vor, dass auch weitere Krankenhäuser – auch ohne Zuordnung zu einer Notfallstufe bestimmt werden, wenn diese eine Spezialisierung in der Behandlung von Lungenerkrankungen oder Herzerkrankungen und der Behandlung langzeitbeatmeter Patientinnen und Patienten aufwiesen, sofern sie für die Sicherstellung der stationären Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten erforderlich sind.

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Interviewreihe der DLG Eifel mit Malte Duisberg Geschäftsführer der Stiftung Evangelisches Alten- und Pflegeheim Gemünd, EvA

Schleiden/Gemünd, 25.01.2021 – Malte Duisberg, Geschäftsführer der Stiftung Evangelisches Alten- und Pflegeheim Gemünd (EvA), spricht im Interview über die Vorzüge der Dienstleistungsgenossenschaft Eifel.

Warum ist für Sie solidarisches Handeln hier bei uns in der Eifel konkret so wichtig?

In der Eifel sind wir in unseren jeweils spezifischen Arbeitsfeldern manches Mal auf uns alleine gestellt sind. Da ist es wichtig, dass man über seinen Tellerrand hinausschaut. Man kann dann nämlich feststellen, dass andere Unternehmen, die vielleicht aus anderen Branchen kommen, dennoch ganz ähnliche Probleme und Fragestellungen haben. Das ermöglicht gemeinsame Lösungsansätze, von denen alle profitieren – auch kostentechnisch.

Dazu gehört natürlich die Bereitschaft, sich daran zu beteiligen und solidarisch mit anderen zu sein, auch wenn ich im ersten Schritt vielleicht nicht selbst davon profitiere. Gerade in der Corona-Pandemie zeigt sich aber, wie die Menschen in der Eifel in besonderem Maße füreinander einstehen und sich helfen. Das ist real existierende Solidarität! Darauf können die Mitglieder der DLG hervorragend aufbauen.

Inwiefern hat Ihnen und „EvA“ die Zusammenarbeit in der DLG Eifel schon geholfen?

Die Stiftung EvA als Anbieter im Bereich der Pflege und Betreuung ist mit ihren fast 250 Mitarbeitenden auch ein Unternehmen der Dienstleistungsbranche. Durch die Corona-Pandemie war das Thema „Homeoffice“ bei uns brandaktuell, worüber wir uns innerhalb der DLG Eifel mit anderen „Betroffenen“ austauschen konnten und uns auch umsetzbare Lösungen vorgestellt wurden. Ebenso in Fragen zur Personalgewinnung oder zum Digitalisierungsprozess. Überall lebt die DLG Eifel vom offenen Austausch.

Haben Ihre Mitarbeiter bereits von den hochwertigen Dienstleistungen der DLG Eifel Gebrauch gemacht?

Ja, und profitiert. Die Beratercafés sind ein echter Gewinn! In überschaubarer Runde steht neben dem Informationsaustausch auch die konkrete Erarbeitung von Sachthemen im Mittelpunkt. Und die Teilnehmenden lernen sich dabei besser kennen, können also ihre Netzwerke ausbauen. Einige Mitarbeitende haben auch schon an Workshops teilgenommen, z.B. zum wichtigen Thema Resilienz. Hier ist die Zusammenarbeit der DLG mit dem Eichenberg Institut aus Koblenz ein absoluter Qualitätsfaktor. Den Mitarbeitenden des Instituts gelingt es, komplexe Fragestellungen für alle Mitglieder der DLG greifbar und umsetzbar zu machen.

Es geht der DLG Eifel auch um die Erhöhung der Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Region Eifel. Warum und wie hilft sie?

Bei vielen Unternehmen ist die „versteckte Attraktivität“ das Problem. Es sind oft Firmen, die seit langen Jahren am Markt sind, aber denen es nicht gelingt, ihre Besonderheiten an den Mann und die Frau zu bringen: sichere Arbeitsplätze, faire Bezahlung, persönliche Entwicklungsmöglichkeiten, Teamarbeit auf Augenhöhe oder Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die DLG kann durch ihre Beratung diese Vorzüge herausarbeiten und eine Plattform bieten, auf der diese wichtigen Aspekte vorgestellt und vermarktet werden. Die Erkenntnisse daraus müssen dann aber auch die Verantwortlichen in diesen Firmen umsetzen, damit sie nicht nur schöne Werbung bleiben. So kann die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden.

Unabhängig davon bleibt eine wichtige Aufgabe in der Region, bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen zu schaffen, die wir für unsere Arbeit dringend benötigen und die sich hier ansiedeln wollen. Hier können die Mitglieder der DLG gemeinsam Signale in Richtung Kommunen und Wohnungswirtschaft senden, denn Wohnen und Arbeiten sind gerade für die junge Generation untrennbare Argumente für oder gegen einen Arbeitsplatz.

Was wünschen Sie sich?

Meine Hoffnung ist, dass noch viele weitere Firmen sich von der Idee eines gemeinsamen Vorgehens und Profitierens anstecken lassen und aktiv mit ihren Erfahrungen aber auch Fragestellungen einbringen. Einfach: mitmachen, mitmachen, mitmachen!

Mit Malte Duisberg sprach Kirsten Röder

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Digitale Unterstützung bei der Behandlung von COVID-19 Patienten in NRW

Region/Düsseldorf, 25.01.2021 – Das Land fördert die Anschaffung von Televisitenwagen in Krankenhäusern mit bis zu drei Millionen Euro. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Das Land führt die Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses fort und fördert die Anschaffung von Televisitenwagen in Krankenhäusern mit bis zu drei Millionen Euro. Ziel ist, dass sich die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich technisch so ausstatten können, dass sie bei der Behandlung von an COVID-19 erkrankten Patienten auch Televisiten und Telekonsile durchführen und so aus der Ferne auf die Expertise des Virtuellen Krankenhauses Nordrhein-Westfalen zugreifen können.

Bei der Visite am Krankenbett kann der Arzt dann mittels Videokonferenztechnik und weiterer technischer Komponenten Kontakt zu Fachärzten aufnehmen, die über besondere hochschulmedizinische Fachkenntnisse verfügen, um eine digitale Konsultation durchzuführen.

„Die Telemedizin kann die medizinische Versorgung unterstützen und verbessern. Das zeigt sich insbesondere in der Pandemie sehr deutlich. Unsere neue Förderung unterstützt Kliniken dabei, sich fit für die Telemedizin zu machen. Die Landesregierung leistet damit einmal mehr einen Beitrag dazu, eine hochklassige medizinische Versorgung landesweit – also auch außerhalb der Ballungsräume – sicherzustellen”, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Um die intensivmedizinischen Kapazitäten aller Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen optimal zu nutzen und die Behandlung von an COVID-19 erkrankten Patienten sicher zu stellen, wurde im April letzten Jahres die Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses mit dem Fokus auf die Intensivmedizin und die Infektiologie in Betrieb genommen. Durch Telekonsile und Televisiten wird hochschulmedizinische Fachexpertise zur Behandlung von schwer an COVID-19 erkrankten Patienten landesweit zur Verfügung gestellt. Patientengefährdende Transporte zwischen Krankenhäusern werden auf diese Weise verringert und die vor Ort vorhandenen Ressourcen können bestmöglich genutzt werden.

Krankenhäuser können unter virtuelles-krankenhaus.nrw/home Termine für Telekonsile und elektronische Visiten vereinbaren.

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Die evm ermöglicht Städten und Gemeinden den Einstieg in die Welt der klugen Dinge – Jetzt bewerben

Region/Koblenz, 25.01.2021 – Parkplätze die melden, ob sie frei sind oder nicht oder Räume, die selbst ihr Klima und die Luftqualität überwachen. Mit Hilfe moderne LoRaWAN-Funktechnik und speziellen Sensoren lassen sich solche und viele weitere Details sichtbar machen und messen. Gemeinsam mit kommunalen Partnern entwickelt die Unternehmensgruppe Energieversorgung Mittelrhein (evm-Gruppe) intelligente Lösungen, um die Technik für mehr Lebensqualität vor Ort einzusetzen. Jetzt ist die evm-Gruppe auf der Suche nach drei Partnerkommunen, mit denen sie weitere Erfahrungen im Echtbetrieb sammeln kann.

Mit intelligenter Technik zur smarten City

Die Entwicklung von smarten Anwendungen in Städten und Kommunen steht noch am Anfang, eröffnet Pionieren aber vor allem eins: Freiraum für Kreativität. „Die LoRaWAN-Technik ermöglicht Kommunen den Start zu einer Smart City (z.dt. intelligente Stadt). Bisher können wir noch nicht sagen, wo die Technik in Zukunft überall zum Einsatz kommen wird. Die Kommunen liefern viele Ideen für Anwendungsfälle und wir entwickeln die technischen Lösungen“, erklärt Claudia Probst, Leiterin der kommunalen Betreuung Städte und Gemeinden bei der evm . Dabei bauen alle smarten Projekte auf einer ähnlichen Technik auf: Spezielle Sensoren sammeln in der Kommune Daten, diese werden per sogenannter LoRaWAN-Funktechnik an eine Basisstation übermittelt. LoRaWAN steht für „Long Range Wide Area Network“. Frei übersetzt handelt es sich um ein Netzwerk, in dem Daten über hohe Reichweiten von bis zu 15 Kilometern mit geringer Größe übertragen werden können. Unterschiedliche Sensoren können jetzt die Daten von Pegelständen, Parkraumsensoren oder über Besucherzahlen aus der Fläche einsammeln und übermitteln. „Besonders interessiert zeigen sich unsere Partner an Lösungen zur Parkraumüberwachung. So kann beispielsweise die Belegung einzelner Parkplätze überprüft werden. Es besteht auch die Möglichkeit zu kontrollieren, ob Autos an Stellen stehen, wo sie nicht stehen sollten, wie zum Beispiel vor Feuerwehrzufahrten“, berichtet Claudia Probst. Gerade durch die Corona-Pandemie gewinnen auch die Sensoren zur Überprüfung der Luftraumqualität an Bedeutung. „Diese und ähnliche Messungen gibt bereits als Insellösungen. Durch LoRaWAN können unterschiedliche Anwendungen jedoch mit einem Übertragungsweg abbilden werden“, resümiert Claudia Probst. Kommunen, die mit einer Basisstation den Sprung in die Welt der schlauen Dinge wagen, können zusätzliche Anwendungen schrittweise erweitern.

Unterstützung für Pioniere – jetzt bewerben

Interessierte Kommunen können ihre Projektbeschreibung noch bis zum 15. Februar einreichen. Die Projekte, die am meisten überzeugen, erhalten die technische Ausstattung für einen von fünf Anwendungsfällen, den sie frei wählen können. Die anfallenden Kosten übernimmt die evm-Gruppe. Weitere Informationen dazu erhalten Interessierte unter www.smartmacher.evm.de/smartepioniere.

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Verdacht auf mutiertes Coronavirus im Kreis Düren hat sich heute bestätigt

Düren, 23.01.2021 – Der gestern kommunizierte Verdacht, wonach es im Kreis Düren einen ersten Fall des mutierten Coronavirus gibt, hat sich heute Vormittag bestätigt. Das untersuchende Labor teilte dem Kreis-Gesundheitsamt den entsprechenden Befund schriftlich mit. Danach handelt es sich um die Variante B.1.1.7 (sogenannte „England-Mutante“).

Der betroffenen Person geht es soweit gut, sie befindet sich in strikter Quarantäne. „Es ist von Vorteil, dass wir genau wissen, wo sich die Person angesteckt hat. Es handelt sich also nicht um ein diffuses Geschehen“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn.

Die betroffene Person hat sich außerhalb des Kreisgebietes im unmittelbaren persönlichen Umfeld infiziert. Weitere Maßnahmen seien zunächst nicht notwendig, teilt das Kreis-Gesundheitsamt mit. „Es ist nun aber umso wichtiger, sich streng an alle Hygiene-Maßnahmen zu halten“, sagte Gesundheitsamtsleiter Dr. Norbert Schnitzler.

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Neue Regeln zur Maskenpflicht, für Schulen und Hotspot-Gebiete in Rheinland-Pfalz gültig ab Montag, 25. Januar

Region/Mainz, 23.01.2021 – In Rheinland-Pfalz gilt vom kommenden Montag, 25. Januar, an eine neue Maskenpflicht. Die entsprechende Regelung sowie einige weitere Neuerungen sind in der ersten Änderungsverordnung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz festgeschrieben, die heute im Ministerrat besprochen wurde.

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NRW-Verkehrsminister Wüst: Kostenlose Mietfahrzeuge für Klinikpersonal und Altenpfleger

Region/Düsseldorf, 23.01.2021 – Landesregierung NRW verlängert Sofortprogramm. Das Ministerium für Verkehr teilt mit: Gesundheitspersonal kann weiterhin kostenfreie Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit nutzen. Das Verkehrsministerium hat das Förderprogramm für die Mobilität von Menschen, die in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, im öffentlichen Rettungsdienst und in weiteren Einrichtungen arbeiten, verlängert. Sie können Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit kostenlos anmieten, wenn sie kein eigenes Auto nutzen können.

„Wir sorgen dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gesundheitsämtern gut zur Arbeit kommen. Sie halten seit Monaten mit ihrem Einsatz das Gesundheitssystem am Laufen. Da kann unser Förderprogramm eine echte Entlastung sein“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Das Förderprogramm für kostenlose Mietfahrzeuge für Gesundheitspersonal ist befristet bis zum 31. März 2021. Die Mietfahrzeuge können zunächst für die Dauer von bis zu einem Monat angemietet werden. Sofern danach weiterhin ein Bedarf besteht, gibt es die Möglichkeit der Verlängerung des Anmietzeitraums. Voraussetzung ist, dass Beschäftigte eine gültige Fahrerlaubnis haben, aber für den Weg zu ihrem Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen kein eigenes oder dienstliches Fahrzeug nutzen können.

Das Angebot richtet sich an alle Beschäftigte von Krankenhäusern – also neben Akutkliniken auch Psychiatrien – und Dialysezentren. Darüber hinaus sind Beschäftigte in voll- oder teilstationären Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Behinderung, Beschäftigte der kommunalen Gesundheitsämter, die in direktem Kontakt zu Corona-infizierten Personen stehen können und Mitarbeiter des öffentlichen Rettungsdienstes sowie stationärer Alten- und Pflegeeinrichtungen eingeschlossen. Teilnahmeberechtigt sind auch Beschäftigte der 53 offiziellen kommunalen Impfzentren des Landes Nordrhein-Westfalen (Übersicht Impfzentren: https://www.mags.nrw/coronavirus-impfzentren-nrw). Außerdem können Auszubildende sowie Beschäftigte das Programm nutzen, die nur vorübergehend in den oben genannten Einrichtungen tätig sind, etwa Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen oder Beschäftigte in Freiwilligendiensten.

Beschäftigte können ihren Bedarf an einem Mietfahrzeug über ein einheitliches Formular anmelden. Das Formular und ein Merkblatt mit Informationen auch zu den teilnehmenden Autovermietern steht auf der Corona-Informationsseite des Verkehrsministeriums unter www.vm.nrw.de oder https://www.mobil.nrw/mietfahrzeugprogramm.html zur Verfügung. Unter dem zweiten Link befindet sich auch eine Karte, auf der man sich die nächstgelegenen Anmietstationen anzeigen lassen kann.

Die Klinik- beziehungsweise Einrichtungsleitung unterzeichnet das Formular und bestätigt, dass der Beschäftigte das Angebot in Anspruch nehmen darf. Gegen Vorlage des Formulars kann das Personal das Mietfahrzeug direkt bei einer teilnehmenden Autovermietung anmieten. Um die Abrechnung müssen sich die Teilnehmer nicht kümmern – das übernimmt der Autovermieter direkt mit der Bezirksregierung Münster, die dieses Programm zentral für das ganze Land betreut.

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NRW-Ministerin Gebauer: Auch in Pandemiezeiten gibt es Zeugnisse

Region/Düsseldorf, 23.01.2021 – Halbjahreszeugnisse im Schuljahr 2020/21. Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Auch zum Ende des Schulhalbjahres 2020/2021 werden die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen aussagekräftige Zeugnisse erhalten. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Das vergangene Schulhalbjahr hat fast vollständig im Präsenzunterricht stattgefunden. Daher gibt es Zeugnisse. Es zahlt sich jetzt aus, dass unsere Schulen so lange wie möglich Präsenzunterricht erteilt haben. Damit konnten wir unseren Schülerinnen und Schüler auch in Zeiten der Pandemie ein Stück Normalität geben und Lernerfolge dokumentieren und sichern.“

Aufgrund der besonderen Pandemiesituation haben die Schulen in diesem Jahr bei der Zeugnisvergabe flexible Möglichkeiten. Die Schulen können die Zeugnisse auf dem Postweg versenden oder eine Abholung an den Schulen anbieten. Mit Zustimmung der Eltern kann auch eine elektronische Vorabübermittlung mit späterer Aushändigung erfolgen. Über die konkrete Ausgestaltung der Zeugnisübergabe entscheiden die Schulen in eigener Zuständigkeit. Die im Zusammenhang mit der Zeugnisvergabe bestehenden Beratungspflichten, vor allem in der Grundschule, bleiben unverändert.

Die Zeugniskonferenzen und die vorbereitenden Dienstgeschäfte in den Schulen können wie gewohnt unter Beachtung der erforderlichen Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Das Ministerium für Schule und Bildung hat den Schule jedoch empfohlen, digitale Formen der Durchführung von Konferenzen zu nutzen.

Abschließend betonte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Unseren Schülerinnen und Schülern darf durch die Pandemie kein Nachteil entstehen. Das ist die Leitlinie der gesamten Landesregierung. Deshalb muss und wird es auch in Pandemiezeiten Zeugnisse geben, damit die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsweg erfolgreich fortsetzen können. Jetzt kommt es darauf an, alle Vorkehrungen zu treffen, nun den Verlauf des Schuljahres 2020/2021 weiterhin sicher und erfolgreich zu gestalten.“