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Corona-Kontrolltag in Rheinland-Pfalz – Mindestabstände und Maskenpflicht überwiegend eingehalten

Region/Mainz, 29.01.2021 – Beim landesweiten Corona-Kontrolltag am 28. Januar sind unter Mitwirkung der Polizei insgesamt 2543 Personen kontrolliert worden. Dabei wurden 983 Ordnungswidrigkeiten nach der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung bzw. gegen regional gültige Allgemeinverfügungen festgestellt. Die Polizei registrierte 361 Verstöße gegen die neue Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) in Geschäften sowie dem öffentlichen Personennahverkehr. Zudem wurden weitere 450 Verstöße im Zusammenhang mit der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzeichnet.

In 59 Fällen musste die Polizei gegen unzulässige Personenansammlungen im öffentlichen Raum vorgehen. Und 63 Mal wurde der Mindestabstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten. In zehn Fällen wurden unzulässige private Veranstaltungen festgestellt. „Der Großteil der Bürgerinnen und Bürger hielt sich an die bestehenden Vorgaben und zeigte auch Verständnis für die Kontrollmaßnahmen“, so Innenminister Roger Lewentz.

An den gemeinsamen Kontrollen mit den zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden waren landesweit rund 460 Polizistinnen und Polizisten im Rahmen der Amtshilfe beteiligt. „Ich bin sehr froh darüber, dass auch nach fast einem Jahr Corona-Pandemie noch immer eine solche Disziplin bei der Einhaltung der Regeln an den Tag gelegt wird“, bilanzierte Minister Lewentz. Die zurzeit leicht rückläufigen Infektionszahlen zeigten zudem, dass die getroffenen Maßnahmen offenbar wirkten.

Schwerpunkte der gemeinsamen Aktion waren neben der Kontrolle der landesweit gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung auch die Überwachung der ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen einzelner Kommunen, wie beispielsweise der nächtlichen Ausgangsbeschränkung in den Städten Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer, Worms und dem Rhein-Pfalz-Kreis.

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Euskirchener Landrat Ramers gibt sein Haushaltsdebüt – Entwurf des Kreishaushaltes vorgestellt

Euskirchen, 28.01.2021 – Der Haushalt des Kreises Euskirchen stellt gleich in zweifacher Hinsicht eine Premiere dar – es ist der erste Haushalt, der durch Landrat Markus Ramers eingebracht und der in Form einer Online-Präsentation vorgestellt wurde.

Der Haushaltsentwurf 2021 umfasst Aufwendungen von ca. 400,2 Mio. € und Erträge in einer Größenordnung von rd. 390,2 Mio. €. Durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 10 Mio. € sollen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden entlastet werden.

Wie in den vergangenen Jahren setzt damit der Kreis auf Vorschlag des Landrates und des Kreiskämmerers auch für den Haushalt 2021 wieder Eigenkapital ein, um die Kreisumlage zu senken und damit die kreisangehörigen Kommunen zu entlasten. „Eine gemeindefreundliche Haushaltspolitik ist wichtiger denn je. Wir wissen noch nicht, wie sich die Pandemie auf die finanzielle Lage unserer Kommunen auswirken wird. Deshalb wollen wir die Städte und Gemeinden so weit wie möglich entlasten“, so Landrat Ramers.

Anders als die Städte und Gemeinden verfügt der Kreis nicht über eigene Steuereinnahmen und finanziert sich in erster Linie über Kreisumlage und Schlüsselzuweisungen. Neben der Allgemeinen Umlage erhebt der Kreis Euskirchen eine Jugendamtsumlage, eine ÖPNV-Umlage sowie eine Förderschulumlage.

Wesentlich für die Entwicklung der gestiegenen Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahreshaushalt sind die mit einer Steigerung von über 3,2 Mio. € erneut deutlich höhere Landschaftsumlage, höhere Personalaufwendungen, die Verteuerung der Erziehungshilfen und der Kindertagesstätten einschließlich Tagespflege. Erfreulich, da die Sozialaufwendungen entlastend, ist eine Gesetzesänderung aus dem September 2020, wonach der Bundesanteil für die Kosten der Unterkunft im Sozialbudget dauerhaft und rückwirkend zum 01.01.2020 um 25 %-Punkte erhöht wurde. Dies trägt zu einer spürbaren Entlastung der Kreisfinanzen bei.

Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie machen sich im Haushalt 2021 nicht unmittelbar bemerkbar. Mehraufwendungen und Mindererträge sind nach dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) zu isolieren und damit für 2021 nicht kreisumlagerelevant.

Die Allgemeine Umlage reduziert sich im Vergleich zum Vorjahr nach vorliegendem Haushaltsentwurf um 3,3 Mio. € auf rd. 87,4 Mio. €. Dagegen steigt die Jugendamtsumlage auf ca. 72,5 Mio. €, was einer Erhöhung von rd. 7,4 Mio. € entspricht. Die Umlagesätze ergeben sich aus der Division des Bedarfs durch die Umlagegrundlagen. ÖPNV- und Förderschulumlage unterliegen besonderen Berechnungsmethoden, wobei die ÖPNV-Umlage um 1,7 Mio. € steigt und sich die Förderschulumlage wie im Vorjahr nur leicht um lediglich rd. 38.000 € erhöht. Bezogen auf die Umlagesätze 2021 heißt das für die Allgemeine Umlage einen Wert von 30,28 % und damit ein Minus von 2,14 %-Punkten. Die Jugendamtsumlage entwickelt sich von 23,23 % im Vorjahr auf 25,09 %.

Im Vergleich der 31 Kreise in NRW steht der Kreis Euskirchen gut da. Bei den Umlagesätzen der Allgemeinen Umlage im Jahr 2020 entspricht der Umlagesatz von 32,42 % dem 7. Platz in NRW bzw. dem 3. Platz im Rheinland. Beim Aufkommen der Allgemeinen Kreisumlage je Einwohner liegt der Kreis Euskirchen mit 472,38 € (Vorjahr: 444,79 €) ebenfalls auf einem sehr niedrigen 5. Platz in NRW. Bei der Jugendamtsumlage liegen derartige Vergleichswerte zwar nicht vor, laut Kreiskämmerer Hessenius ist es jedoch allgemein bekannt, dass die Kreise in NRW, in denen eine einzige Institution die Jugendamtsaufgaben für das gesamte Kreisgebiet wahrnimmt, wirtschaftlicher arbeiten als die Regionen, in denen die Jugendamtsstruktur stark zersplittert ist.

Schwergewichte des Kreishaushaltes bleiben nach wie vor die weiter steigenden Aufwendungen des Sozial- und Jugendbereichs, die zusammen mit der Landschaftsumlage wie im Vorjahr ca. 71 % des Zuschussbedarfs des aktuellen Haushaltsentwurfs bilden. Hierunter fallen insbesondere die Kindergärten und Tagespflege, die Hilfen zur Erziehung, Grundsicherungsleistungen, Hilfen zur Pflege, Pflegewohngeld, Hilfen zum Lebensunterhalt und die Eingliederungshilfen.

Vergleicht man die Entwicklung der vergangenen 10 Jahre, so fällt auf, dass die Allgemeine Kreisumlage insgesamt um 9,3 Mio. € gestiegen ist. Die hier enthaltene Landschaftsumlage stieg in diesem Zeitraum um 16,3 Mio. €, während die restliche Allgemeine Umlage um 7,0 Mio. € gesunken ist. Im selben Zeitraum stieg die Jugendamtsumlage um 38 Mio. €.

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Modellprojekt ZOAST Eifel geht an den Start

Region/Mainz, 28.01.2021 – Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler nahm die Schlusszeichnung einer Vereinbarung zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in der Eifel vor. Zuvor hatten die Verbände der rheinland-pfälzischen Krankenkassen sowie das belgische Krankenhaus St. Josef in St. Vith den Vertrag unterschrieben. „Das ist ein richtungsweisender Schritt in Richtung einer deutlich erleichterten, entbürokratisierten Inanspruchnahme medizinischer Dienstleistungen über die Binnengrenze hinweg. Wenn sich das Modellprojekt bewährt, dann haben wir mit dieser Vereinbarung ein Stück europäische Geschichte geschrieben“, begrüßte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler die Einrichtung der ZOAST Eifel (fr.: Zones Organisées d’Accès aux Soins Transfrontaliers: Zone der grenzüberschreitenden Inanspruchnahme medizinischer Dienstleistungen).

Vor mehr als zehn Jahren hatten die nur etwa 20 Fahrminuten voneinander entfernten Krankenhäuser in Prüm und St. Vith eine Kooperation im Bereich der bildgebenden Verfahren eingeleitet. Bei Betrachtung des Leistungsangebots der beiden Kranken­häuser war auch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Geburtshilfe naheliegend. Während es in St. Vith eine klinische Geburtshilfe gibt, ist eine solche in Prüm nicht vorhanden.

Die Sicherstellung der stationären Versorgung kann auch mit Hilfe eines grenzübergreifenden Leistungsangebotes möglich sein. „Nicht zuletzt, weil in den letzten Jahren auf rheinland-pfälzer Seite mehrere Krankenhäuser ihre Geburtshilfen geschlossen haben, ist für die schwangeren Frauen in der Eifel die Möglichkeit der Inanspruchnahme der stationären Geburtshilfe am Krankenhaus St. Josef in St. Vith eine sinnvolle und notwendige Ergänzung“, sagte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Frauen mit Wohnsitz im Landkreis Bitburg-Prüm oder im Landkreis Vulkaneifel können sich unmittelbar an das Krankenhaus St. Josef in St. Vith wenden“, betonte die Ministerin.

Die regionale Beschränkung, aber auch die auf bestimmte medizinische Leistungsbereiche wie hier die Geburtshilfe fokussierende Betrachtung ist typisch für die so genannten ZOAST. Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Rheinland-Pfalz sowie das Krankenhaus St. Josef auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens waren frühzeitig in die Erarbeitung der Vereinbarung dieses grenzübergreifenden Modellprojekts eingebunden, um den Menschen in den grenznahen Gebieten eine bestmögliche medizinische Versorgung zu bieten. Als Leistungserbringer und Kostenträger sind sie die tragenden Säulen der Regelung.

Erklärtes Ziel der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Rheinland-Pfalz ist eine hochwertige Versorgung der Versicherten auch im ländlichen Raum. „Daher begrüßen wir diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Verbesserung der Versorgung in Rheinland-Pfalz, aber auch in Belgien“, so Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Die GKV hat den Gestaltungsprozess von Anfang an am Runden Tisch konstruktiv mitgestaltet. „Um dieses Angebot noch weiter abzurunden steht noch auf unserer To-Do-Liste, dass künftig auch belgische Patienten Leistungen im Krankenhaus Prüm erhalten können“, so Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz. Auf diese Weise wird eine qualitätsgesicherte und zugleich wirtschaftliche medizinische Versorgung sichergestellt. Im Sinne guter Versorgung und zum Wohl der Versicherten entspricht es hier auch dem europäischen Gedanken, dass die Versicherten auch auf Krankenhäuser in der Umgebung zugehen können.

Das Modellprojekt sieht u. a. folgende Punkte vor:

  • Schaffung einer „ZOAST Eifel“
  • Inanspruchnahme geburtshilflicher Leistungen des Krankenhauses St. Josef in St. Vith / Belgien durch Frauen aus der Eifel.
  • Modellprojekt für zunächst ein Jahr mit laufendem Monitoring und Möglichkeit der automatischen Verlängerung.
  • Das Land Rheinland-Pfalz trägt die Eigenanteile bei Entbindungen, zurzeit etwa 200 Euro pro Geburt.
  • Der Vertrag gestattet explizit die spätere Erweiterung für belgische Patientinnen und Patienten / Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen in Rheinland-Pfalz.
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Innenminister Lewentz: 5,9 Mio. Euro für Glasfaserausbau in der Vulkaneifel

Daun/Mainz, 28.01.2021 – Innenminister Roger Lewentz hat dem Landkreis Vulkaneifel Mittel in vorläufiger Höhe von rund 5,9 Millionen Euro für die Anbindung von Haushalten mit Glasfaser zugesagt. Nach den Planungen des Landkreises werden über 100 Gemeinden in den Verbandsgemeinden Daun, Kelberg und Gerolstein ausgebaut. Die Haushalte können anschließend eine Glasfaserleitung bis ins Gebäude mit mindestens 1 Gbit/s nutzen.

„Das Glasfaser-Projekt im Landkreis Vulkaneifel ist eines von derzeit 44 laufenden Breitbandinfrastruktur-Projekten im Land. Mit dem Nachtragshaushalt hat das Land noch einmal zusätzliche Fördermittel in Höhe von 122,3 Millionen Euro für Breitbandprojekte bereitgestellt“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Im Landkreis würden wie in vielen anderen Kreisen im Land die Möglichkeiten eines weiteren Förderaufrufs genutzt, um parallel zum bereits laufenden Projekt weitere Haushalte anzubinden.

Das Land konnte durch die Förderung des Breitbandausbaus die Versorgung in den letzten Jahren insbesondere im ländlichen Raum deutlich steigern. „Bereits 92,9 Prozent der Haushalte können auf Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s zugreifen. 49,2 Prozent der Haushalte in Rheinland-Pfalz verfügen sogar schon über Gigabit-Bandbreiten“, so der Minister.

Der konkrete Projektumfang nebst damit einhergehender Tiefbauleistungen, neu zu schaffender Glasfaserkabel-Kilometer und Leerrohr-Infrastruktur im Landkreis Vulkaneifel wird im Rahmen des endgültigen Zuwendungsbescheids des Landes in abschließender Höhe festgesetzt.

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1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland – Landesregierung bekräftigt Engagement im Kampf gegen Antisemitismus

Region/Düsseldorf, 27.01.2021 – Ministerpräsident Armin Laschet: Möge dieses Jubiläum unsere Gesellschaft stark machen für ein friedliches Zusammenleben und gegen jede Form von Antisemitismus. Die Landesregierung teilt mit:

Vor dem Hintergrund des 1700-jährigen Bestehens der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland und des 76. Jahrestages der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau am 27. Januar hat das Landeskabinett  am Dienstag, 26. Januar 2021, eine Erklärung zum jüdischen Leben in Nordrhein-Westfalen verabschiedet und damit ein deutliches Zeichen zur Bekämpfung des Antisemitismus gesetzt.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Der 27. Januar erinnert uns jedes Jahr an die unfassbaren Verbrechen der Shoa und an die Befreiung des Konzentrationslagers in Auschwitz. Er mahnt uns jedes Jahr, wozu blinder Hass, Verachtung und Wegsehen führen können. Diese Mahnung darf niemals verhallen, wir müssen sie – so schmerzhaft und grausam sie ist – in uns tragen und sie unserem politischen und gesellschaftlichen Leben zugrunde legen. ‚Nie wieder‘ muss unser aller Handeln und Entscheiden prägen.“

„Jüdisches Leben gehört zu Deutschland – seit 1700 Jahren“, so der Ministerpräsident weiter. „Dieses besondere Jubiläumsjahr bietet die Chance, die tiefe Verwurzelung des Judentums in der Geschichte unseres Landes stärker bekanntzumachen und noch immer bestehende Vorurteile gegen Jüdinnen und Juden abzubauen. Wir erleben im Zuge der Corona-Pandemie ein erneutes Aufleben von wirren und verachtenden, auch antisemitischen Verschwörungsmythen, denen von Beginn an die Stirn geboten werden muss. Möge dieses Jubiläum unsere Gesellschaft stark machen für ein friedliches Zusammenleben und gegen jede Form von Antisemitismus.“

Mit der Erklärung zum jüdischen Leben in Nordrhein-Westfalen bekräftigt die Landesregierung ihr stetiges Engagement gegen Antisemitismus. Bereits 2018 wurde das Amt der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet.

Die Antisemitismusbeauftrage des Landes Nordrhein-Westfalen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Antisemitismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und gefährdet die Grundwerte unseres Zusammenlebens. Dass die Landesregierung mit ihrem heutigen Kabinettsbeschluss ihr Engagement in der Bekämpfung des Antisemitismus bekräftigt und weitere Präventionsschritte einleiten wird, ist eine gute Unterstützung auch meiner Arbeit und zeigt die große Bedeutung dieses Themas für die Arbeit der Landesregierung. Besonders hervorheben möchte ich die Meldestelle Antisemitismus, die dieses Jahr eingerichtet wird. Gerade im Festjahr 2021, in dem 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland gefeiert wird, ist es wichtiger denn je, dass wir als Gesellschaft zusammenstehen und alles dafür Nötige unternehmen, damit Jüdinnen und Juden endlich frei und ohne Angst hier leben können.“

1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland

Ein Dekret des römischen Kaisers Konstantin, datiert auf den 11. Dezember 321, gilt als ältester Nachweis für die Existenz einer Jüdischen Gemeinschaft in Deutschland. Dieses legte fest, dass Juden städtische Ämter in der Kurie, der Stadtverwaltung Kölns, bekleiden dürfen und sollen. Die jüdische Gemeinde in Köln gilt damit als die älteste nördlich der Alpen. Nordrhein-Westfalen ist mit rund 27.000 Menschen jüdischen Glaubens Heimat der größten jüdischen Gemeinschaft in Deutschland.

Das 1700. Jubiläum dieses historischen Datums verdeutlicht die lange gemeinsame Geschichte jüdischer und nicht-jüdischer Bevölkerung in Deutschland. 2021 wird das Jubiläum mit zahlreichen Veranstaltungen gefeiert. Zur Förderung und Koordinierung der Veranstaltungen dieses Festjahres hat sich der Verein „321 – 2021: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland e.V.“ gegründet, den das Land Nordrhein-Westfalen fördert.

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SARS-CoV-2: Modellprojekt zur Erfassung der britischen Virusmutation in Nordrhein-Westfalen gestartet

Region/Düsseldorf, 27.01.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: In den letzten Wochen mehrten sich die weltweiten Berichte zu weiteren Varianten von SARS-CoV-2. Dazu zählen insbesondere die neue sogenannten britische SARS-CoV-2 Variante (B.1.1.7), die zunächst in Großbritannien beobachtet wurde und sich dort rasch verbreitet hat, und die südafrikanische Variante (B.1.351). Aufgrund der bislang weitgehend Unklarheit über die Verbreitung der verschiedenen Virusmutationen in Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Modellprojekt „Molekulare Surveillance von SARS-CoV-2-Varianten in NRW“ gestartet, das deren Verbreitung möglichst schnell und umfassend erfassen soll. Leiter des mit rund 200.000 Euro geförderten Projekts ist Professor Alexander Mellmann vom Institut für Hygiene des Universitätsklinikums Münster. Universitäre Projektpartner sind zudem Professor Alexander Dilthey vom Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene und Professor Jörg Timm vom Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: „Mir ist es ein besonderes Anliegen zu untersuchen, ob sich die Varianten in Nordrhein-Westfalen unterschiedlich verbreitet haben, beispielsweise in den Grenzregionen zu den Niederlanden. Noch diese Woche wird damit begonnen, rund 1.000 positive SARS-CoV-2 Proben insbesondere aus dieser Region zu sammeln und auszuwerten.“ In den Niederlanden gilt die Variante B.1.1.7 bereits als verbreitet und dies mit steigender Tendenz. Es wird davon ausgegangen, dass die Virusmutation ansteckender ist als die ursprüngliche SARS-CoV-2 Variante.

„Ich freue mich über diese kurzfristige Zusammenarbeit von universitärer Medizin in Kooperation mit einigen großen Laboren. Das Modellprojekt wird ein gemeinsamer Kraftakt, der aber notwendig ist, um über die gegenwärtige Verbreitung der SARS-CoV-2-Mutationen näheren Aufschluss zu bekommen. Glücklicherweise können wir aber auf bereits bestehenden Strukturen und Kooperationen zurückgreifen“, so Professor Alexander Mellmann.

Das Projekt ist eine Punktprävalenzstudie. Das heißt, es soll vor allem die Frage beantwortet werden, in welchem Umfang in Nordrhein-Westfalen bereits SARS-CoV-2-Varianten wie beispielsweise die Variante B.1.1.7 oder B.1.351 zu einem bestimmten Zeitpunkt vorkommen. Zudem soll geklärt werden, ob es neben den bekannten noch weitere Virusvarianten gibt.

Bisher sind in Nordrhein-Westfalen elf Fälle einer SARS-CoV-2 Infektion mit der B.1.1.7 Variante sowie drei Fälle einer Infektion mit der B.1.351 Variante bekannt, die anhand einer Gesamtgenomsequenzierung nachgewiesen wurden. Weitere Verdachtsfälle liegen aufgrund spezifischer PCR-Untersuchungen vor bzw. werden derzeit sequenziert.

Gemäß Infektionsschutzgesetz ist ergänzend zum Untersuchungsbefund das Typisierungsergebnis ein übermittlungspflichtiger Bestandteil der SARS-CoV-2 Meldung, somit wird das Typisierungsergebnis auch dem RKI bekannt.

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Gefahrloser Unterricht auch in der Corona-Pandemie: Energieverorgung Mittelrhein stellt Geräte für bessere Luftqualität zur Verfügung

Region/Koblenz, 27.01.2021 – Schulen und Kindergärten sind derzeit aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. Der Unterricht läuft online und über Aufgabenpakete für die Schüler weiter. Um einen sicheren Schulbetrieb bald wieder möglich zu machen, beschäftigen sich immer mehr Schulträger mit dem Thema der sauberen Luft. So auch die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel.

Peter Nebenführ von der evm erklärt die Funktionsweise des Luftreinigers vor Ort. Foto: Thomas Frey.

Als Trägerin von acht Grundschulen ist es ihr ein Anliegen, möglichst bald wieder einen gefahrlosen Unterricht nach allen Maßnahmen der Landesregierung und des Bundesumweltamts zu ermöglichen. Sie steht hierbei auch im engen Austausch mit den vier Grundschulen, die in direkter Trägerschaft der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde sind.

Dazu testet sie nun ein Luftdesinfektionsgerät und eine CO2-Ampel, die von der Energieversorgung Mittelrhein (evm) zur Verfügung gestellt werden. „Wir wollen den Schulen in unserem Versorgungsgebiet unter die Arme greifen. Denn es gibt so viele unterschiedliche Produkte am Markt. Hier nutzen wir unsere Expertise und geben unser Wissen gerne weiter“, erklärt Berthold Nick, Leiter der Kommunalen Betreuung Verbandsgemeinden bei der evm. Die CO2-Ampeln stellt die Ausbildungswerkstatt der evm-Gruppe gerade selbst her und verteilt diese nach und nach auch an Partnerschulen. „Beim Luftreiniger arbeiten wir mit einer Firma zusammen, die 15 Jahre Erfahrung mit Lufthygiene in sensiblen und medizinischen Bereichen hat“, erklärt Peter Nebenführ, Projektmanager der evm. „Der Vorteil: Die Geräte sind mobil, brauchen keine Filter oder Chemikalien und sind einfach in der Handhabung – perfekt also für den Einsatz in Schulen.“

Saubere Luft in Astrid-Lindgren-Grundschule

Beide Geräte werden in einem der Klassenräume der Astrid-Lindgren-Grundschule in Winningen getestet. Aktuell herrscht hier die Notfallbetreuung. Etwa 15 Kinder sind derzeit in den Klassenräumen. Perfekt für den Test, denn das Luftdesinfektionsgerät ist für einen Raum mit etwa 20 Personen ausgelegt. Das sogenannte UV-C-Gerät saugt Raumluft am Boden an und leitet sie durch UV-C-Lampen. Dadurch werden alle darin befindlichen Viren und Bakterien abgetötet. Darunter fallen neben Covid-19 zum Beispiel auch Erreger der Magen-Darm-Grippe. Die saubere Luft wird anschließend nach oben an die Decke geblasen. So wälzt sich die Luft drei Mal pro Stunde um. „Lüften spielt natürlich weiterhin eine zentrale Rolle“, erklärt Bruno Seibeld, Bürgermeister der Verbandsgemeinde. „Drei Mal pro Stunde ist das vorgesehen. Doch die Geräte, die wir hier in den nächsten Wochen testen, können einen zusätzlichen Schutz bieten und sind daher eine sinnvolle Ergänzung – übrigens auch nach Meinung des Umweltbundesamts.“ Die Behörde empfiehlt grundsätzlich das regelmäßige Lüften, insbesondere Querlüften mit offenen Türen und Fenstern. Als Ergänzung oder, wo das nicht immer möglich ist, sollen Luftreiniger zum Einsatz kommen und die Aerosol-Belastung reduzieren. „Ich bin gespannt, wie die Geräte abschneiden. Sollten sie unsere Erwartungen erfüllen, wollen wir uns in der nächsten Gremiensitzung über eine mögliche Anschaffung beraten“, so Seibeld. Auch Dörthe Frölich, Leiterin der Grundschule in Winningen, ist vorsichtig optimistisch: „Schulen und gerade auch Grundschulen sind wichtig für den gesamten späteren Lebensweg der Kinder. Daher müssen sie so schnell wie möglich wieder öffnen. Ich hoffe, dass wir durch die innovative Technik hier auf einem guten Weg zu einem gefahrlosen Schulbetrieb sind.“

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Digitale Übergabe der Förderurkunde für das Modellvorhaben Smarte.Land.-Regionen an den Landkreis Bernkastel-Wittlich

Wittlich, 27.01.2021 – Der Landkreis Bernkastel-Wittlich ist einer von sieben Landkreisen, die am Modellvorhaben Smarte.Land.Regionen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft teilnehmen. Am 20. Januar 2021 wurde dem Landkreis im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung des 14. Zukunftsforums Ländliche Entwicklung die Förderurkunde überreicht.

Aufgrund der Corona-Pandemie war eine Übergabe vor Ort leider nicht möglich, weswegen Bundesministerin Julia Klöckner alle Landkreise per Live-Schalte besuchte. Landrat Gregor Eibes befand sich zu diesem Zwecke im Dorfgemeinschaftshaus in Klausen, was auch sinnbildlich für ein Teilprojekt steht, in dem Dorfgemeinschaftshäuser als sogenannte „Co-Working-Space“ eine weitere Nutzung erhalten sollen. Die Aufzeichnung der digitalen Übergabe der Förderurkunde können Sie auf der Seite des Zukunftsforums gerne noch einmal ansehen: https://www.zukunftsforum-laendliche-entwicklung.de/zukunftsforum-2021/eroeffnung/

Mit der Übergabe fiel nun der Startschuss für das Projekt Gemeinsam.digital des Landkreises Bernkastel-Wittlich mit dem besonderen Fokus auf die Bereiche Gemeinschaft.digital, Mobilität.digital und Arbeiten.digital. Ein wichtiger Bestandteil dieses Modellvorhabens ist auch die Zusammenarbeit mit den Partnerlandkreisen Coesfeld und Potsdam-Mittelmark. In den nächsten vier Jahren werden in einem gemeinsamen Netzwerk begleitet durch das Fraunhofer-Institut IESE viele Projekte entwickelt und umgesetzt.

Weitere Informationen zum Modellvorhaben Smarte.Land.Regionen finden Interessierte unter https://www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/digitales/smarte-landregionen/mud-smarte-landregionen.html

Zum Projekt Gemeinsam.digital im Landkreis Bernkastel-Wittlich können Interessierte gerne Kontakt aufnehmen mit Sarah Haussmann, Tel.: 06571 14-2239, E-Mail: Sarah.Haussmann@Bernkastel-Wittlich.

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Impftermine: Euskirchener Landrat Ramers kritisiert Fehlstart und fordert kurzfristig Verbesserung

Euskirchen, 26.01.2021 – „Das war leider ein Fehlstart“, ärgert sich Landrat Markus Ramers mit Blick auf den Beginn der Impfanmeldungen am Montagmorgen. „Die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung war am Anfang ebenso überlastet wie deren Homepage, die zeitweise nicht aufgerufen werden konnte. Er appelliert an Land und Kassenärztliche Vereinigung (KV), „dass dringend kurzfristig nachgesteuert werden muss.“ Er werde das Thema am heutigen Abend in einer Video-Konferenz des Landkreistages mit NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ansprechen.

Seit Montagmorgen werden Impftermine für die Menschen vergeben, die 80 Jahre und älter sind. Auch im Kreis Euskirchen haben viele versucht, über die Hotline der KV (0800 / 116 117 01) oder online unter www.116117.de einen Termin für das regionale Impfzentrum in Marmagen zu bekommen. Dies hat aber in vielen Fällen nicht funktioniert. „Es war klar, dass der Andrang gerade am Anfang sehr hoch sein wird und dass es vielleicht Startschwierigkeiten geben würde“, so Ramers. „Mich ärgert aber besonders, dass es viele vermeidbare Fehler gegeben hat, etwa Online-Anmeldeformulare, die eine 4-stellige Telefonnummer nicht akzeptierten, oder die Tatsache, dass sich Privatversicherte nicht anmelden konnten.“

Beim Bürgertelefon des Kreises Euskirchen liefen ebenfalls ab 8 Uhr die Leitungen heiß – bis zum frühen Nachmittag waren es annähernd 500 Anrufe. Verzweifelte Seniorinnen und Senioren meldeten sich hier, um ihren Frust und Unmut abzuladen. „Wir sind heute ein regelrechtes Kummertelefon“, sagt DRK-Geschäftsführer Rolf Klöcker, der das Bürgertelefon im Auftrag des Kreises betreibt. Landrat Ramers nutzte den Besuch beim DRK-Zentrum, um selber zum Hörer zu greifen und eine Stunde lang Rede und Antwort zu stehen. „Ich kann den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgertelefons nur danken. Sie gehen geduldig und kompetent auf die Fragen und Beschwerden der Bürger ein“, so Ramers. „Aber sie können keine Impftermine vergeben. Das geht einzig und alleine über die Kassenärztliche Vereinigung.“ Der Landrat appelliert trotz des Fehlstarts an die Seniorinnen und Senioren, nicht die Geduld zu verlieren und sich weiter um einen Termin zu bemühen.

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Bätzing-Lichtenthäler: Bereits über 66 Mio. Euro an anspruchs-berechtigte Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz ausgezahlt

Region/Mainz, 26.01.2021 – Das Ausgleichszahlungsverfahren für Krankenhäuser aufgrund von Sonder­belastungen durch das Coronavirus wird nach dem in der vergangenen Woche vorgelegten Verordnungsentwurf des Bundes angepasst und zumindest bis zum 28. Februar 2021 verlängert werden. Rheinland-Pfalz hatte sich immer wieder auf der Bundesebene dafür eingesetzt.

„Ich begrüße sehr, dass das Bundesgesundheitsministerium angesichts der anhaltenden hohen Infektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der damit einhergehend hohen Zahl stationär behandlungsbedürftiger Patientinnen und Patienten die Möglichkeit für Krankenhäuser, Ausgleichszahlungen zu erhalten, um einen Monat verlängert“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Auch, wenn die Umsetzung dieses neuen Verfahrens zu Beginn schwer administrierbar schien und eine Reihe von Auslegungsfragen nach sich gezogen hat, so konnten noch vor Weihnachten die ersten anspruchsberechtigten Krankenhäuser bestimmt werden.“

In Rheinland-Pfalz sind für den Zeitraum ab 18. November 2020 auf Basis der Datenmeldungen der anspruchsberechtigten Krankenhäuser bislang bereits über 66 Mio. Euro als Abschlagszahlungen ausgezahlt worden. Auch dies zeige, wie dringend notwendig die Weitergeltung eines Ausgleichszahlungsverfahrens sei, so die Ministerin. Die Ausgleichszahlungen dienen der Sicherung wirtschaftlichen Stabilität, Leistungs­fähigkeit und Liquidität der Krankenhäuser, um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.

Im Dezember erfolgte auf Drängen von Rheinland-Pfalz und anderer Länder eine erste Anpassung des Verfahrens. Auf Initiative von Rheinland-Pfalz kam es zudem zu einer rechtlichen Klarstellung durch das Bundesgesundheitsministerium, welche zur Folge hat, dass für die Ermittlung der Höhe der Ausgleichszahlungen nicht nur einzelne Krankenhausstandorte, sondern alle Standorte eines Krankenhauses zu berück­sichtigen sind. Der auf Bundesebene aktuell vorliegende Verordnungsentwurf zur Verlängerung der Ausgleichszahlungen eröffnet zudem die Möglichkeit, weitere Krankenhäuser auch ohne Zuordnung zu einer Notfallstufe zu bestimmen, wenn diese bestimmten Fachabteilungen vorhalten.

Aus Sicht von Rheinland-Pfalz müssen die Entwicklungen der Infektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und die Belegungssituation sowie die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser kontinuierlich eng beobachtet und bewertet werden, um das Ausgleichszahlungsverfahren durch weitere, notwendige Anpassungen zu optimieren und möglicherweise auch weiter zu verlängern. „Es ist unbedingt erforderlich, die wirtschaftliche Stabilität und Leistungsfähigkeit sowie die Liquidität der Krankenhäuser zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung insgesamt zu sichern“, betonte Bätzing-Lichtenthäler.

Hintergrund:

Im Rahmen des Ausgleichszahlungsverfahrens 1.0 für Krankenhäuser, das vom 16. März bis 30. September 2020 galt, hat Rheinland-Pfalz bislang rund 464 Mio. Euro zur Auszahlung an die Krankenhäuser veranlasst.

Im neuen Ausgleichszahlungsverfahren 2.0 ab dem 18. November 2020 (bis zunächst 31. Januar 2021) erhalten nur noch die seitens der Krankenhausplanungsbehörden der Länder entsprechend den bundesgesetzlichen Regelungen bestimmten und damit anspruchsberechtigten Krankenhäuser Ausgleichszahlungen. Die auf Basis der RKI-Daten und aktuellen Inzidenzwerten in den Landkreisen und kreisfreien Städten laufend zu aktualisierende Liste der Bestimmungen ist auf der Internetseite des MSAGD veröffentlicht.

Der aktuelle Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht u.a. eine Verlängerung des Ausgleichszahlungsverfahren bis zum 28. Februar 2021 vor. Dieser sieht vor, dass auch weitere Krankenhäuser – auch ohne Zuordnung zu einer Notfallstufe bestimmt werden, wenn diese eine Spezialisierung in der Behandlung von Lungenerkrankungen oder Herzerkrankungen und der Behandlung langzeitbeatmeter Patientinnen und Patienten aufwiesen, sofern sie für die Sicherstellung der stationären Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten erforderlich sind.