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Eine kleine Pumpe, die Leben rettet

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 02.02.2021 – Die Kardiologen des Krankenhauses Maria Hilf nutzen Impella-Pumpen, um schwer herzkranke Patienten und Patientinnen zu behandeln. Der 85-jährige Patient, der Anfang Dezember von seinem Hausarzt in die Kardiologie des Krankenhauses Maria Hilf überwiesen wurde, litt schon bei kleinsten Belastungen unter einem ausgeprägten Engegefühl und Schmerzen in der Brust. „Wir führten bei ihm eine Untersuchung mit dem Herzkatheter durch und diagnostizierten mehrere Engstellen in den Herzkranzgefäßen“, erläutert Dr. Theodoros Ballidis.

Das war ein besorgniserregender Befund, erinnert sich der Chefarzt der Inneren Medizin/Kardiologie und Leiter der Schlaganfalleinheit. „Der Patient brauchte eigentlich eine Bypass-Operation.“ Die kam für ihn aber nicht in Frage, weil sie wegen seines hohen Alters viel zu riskant für ihn war. So erhielt er zunächst Medikamente, die seine Beschwerden jedoch nicht linderten. Daraufhin entschieden Dr. Ballidis und sein Team, die verengten Gefäße im Herzkatheterlabor zu behandeln. Dieser ebenfalls riskante Eingriff konnte bei ihm deshalb durchgeführt werden, „weil wir gleichzeitig sein Herz mit Hilfe einer kleinen, aber sehr wirksamen Pumpe unterstützt haben“, sagt er. Seit wenigen Wochen steht diese Impella-Herzpumpe den Kardiologen im Krankenhaus Maria Hilf für schwer herzkranke Patientinnen und Patienten zur Verfügung, für die eine Bypass-OP eine zu große Belastung wäre.

Die Behandlung wird dadurch für diese Patienten deutlich sicherer. Die Impella-Pumpe wird vor dem Eingriff im Herzkatheterlabor durch einen kleinen Schnitt in der Leistenarterie bis in die linke Herzkammer geschoben. Hier befördert die kleinere bis zu zweieinhalb Liter Blut pro Minute aus der linken Herzkammer in den Körper. Damit stabilisiert sie den Kreislauf und versorgt die Organe mit sauerstoffreichem Blut. Die große Pumpe kann sogar fast die gesamte Herzfunktion übernehmen. Sie ist in der Lage bis zu 4,3 Liter Blut in der Minute in das Kreislaufsystem zu pumpen. Währenddessen können die Kardiologen die verengten Herzkranzgefäße mit einer Ballondilatation aufdehnen oder besonders stark verkalkte und verhärtete Stellen mit Hilfe kleiner Diamantbohrer wieder durchlässig machen und dann mit Stents, also Gefäßstützen stabilisieren. Nach diesem Eingriff geht es den Patienten deutlich besser, denn ihr Herzmuskel wird wieder mit Blut versorgt und ist leistungsfähiger.

Mit der Impella-Pumpe konnten Dr. Ballidis auch einer 81-jährige Patientin helfen, die an Silvester mit einem akuten Herzinfarkt ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Bei ihr diagnostizierten die Kardiologen eine sogenannte Hauptstammstenose, eine Verengung in der Koronar-Arterie, durch die das sauerstoffreiche Blut fließt, das den Herzmuskel versorgt. „Das ist ebenfalls eine klare Indikation für eine Bypass-Operation, die wir der zierlichen Frau aber auf keinen Fall zumuten wollten“, so Dr. Ballidis. Sie hätte nicht die Reserven gehabt, um sich von diesem schweren Eingriff wieder zu erholen, sagt er. Deshalb führte er zusammen mit seinem Team den Eingriff im Herzkatheterlabor durch, die Impella-Pumpe sorgte währenddessen für einen stabilen Kreislauf. Auch sie konnte – genau wie der 85-jährige Patient – wenige Tage später das Krankenhaus verlassen. „Es geht beiden wieder gut“, freut sich Dr. Ballidis.

Lebensrettend kann die Impella-Pumpe bei Patienten sein, die einen kardiogenen Schock erleiden, zum Beispiel bei einem schweren Herzinfarkt, einer Herzmuskelentzündung oder einem akut auftretenden Herzklappenfehler. Denn das Herz ist in diesem Fall zu schwach, um genügend Blut in den Körper zu pumpen und das kann zu einem Versagen der Organe führen. Die Patienten müssen schnellstmöglich behandelt werden. „Mit der Impella-Pumpe können wir auch bei diesen Patienten dafür sorgen, dass weiterhin sauerstoffreiches Blut in den Körper gepumpt wird und die Organe versorgt werden“, so Dr. Ballidis. Das schenkt den Kardiologen ausreichend Zeit, um die Ursache der massiven Herzschwäche zu diagnostizieren und zu behandeln. Bei diesen Patientinnen und Patienten bleibt die Pumpe bis über eine Woche im Herzen. So wird es bei seiner Arbeit unterstützt und kann sich wieder erholen.

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Impfstoff-Gipfel war wichtig für weitere verlässliche Planung

Region/Mainz, 02.02.2021 – „Der Impfstoff-Gipfel war wichtig für eine weitere verlässliche Planung“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Anschluss an die intensiven Beratungen zwischen Bund und Ländern, der EU–Kommission, den Impfstoffproduzenten und Zulieferern. Die Ministerpräsidentin hatte sich für den Gipfel stark gemacht, weil die Länder ohne verlässliche Lieferangaben Bürgerinnen und Bürgern keine verlässlichen Impftermine anbieten können. Zum ersten Mal seien alle Akteure an einen Tisch gekommen, um für mehr Planbarkeit und eine Erhöhung des Impfstoffes für die Bevölkerung in Europa zu sorgen. Viel sei in der Vorbereitung zum Gipfel in Bewegung geraten: So habe der Mainzer Impfstoffhersteller BioNTech zugesagt, mehr Impfstoff als bislang vereinbart an die EU liefern zu wollen.

Im Rahmen der Impfstrategie werden Bund und Länder gemeinsam einen nationalen Impf-Plan modellieren auf der Basis der heute vorgestellten Quartals-Lieferzahlen. Ein erstes Ergebnis soll zur MPK am 10. Februar vorliegen. Damit soll die Impfplanung besser abgestimmt werden können. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass von hohem Wert war, dass heute alle, die in dem komplexen Prozess von der Produktion des Impfstoffs bis zum Impftermin für die Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Rolle spielen, miteinander im Gespräch waren. Der gemeinsame Dank gilt den produzierenden Unternehmen, den betroffenen Verbänden und Organisationen sowie den beiden EU-Kommissaren Kyriakides und Breton. „Es ist eine großartige Leistung der Wissenschaft und der forschenden Impfstoffhersteller, gerade auch aus Deutschland, dass rund ein Jahr nach Beginn der Pandemie Impfstoffe unterschiedlicher Art verfügbar werden. Dafür gebührt diesen großer Dank und Respekt.

„Ich bin besonders stolz darauf, dass zwei Unternehmen aus Rheinland-Pfalz BioNTECH und Schott maßgeblich Impfstoff bereit stellen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Ein weiteres Ergebnis des Impfstoffgipfels sei, dass der Bund Lieferketten für Verpackungsmaterial über eine Notfall-Plattform innerhalb Europas sicherstellen wolle.

Die Hersteller der mRNA-Impfstoffe berichteten, dass besonders der Mangel an Lipiden dafür verantwortlich sei, dass keine weiteren Produktionssteigerungen möglich seien. Für diesen Rohstoffengpass sollen in der EU Lösungen gefunden werden Impfstoff-Hersteller versprechen Liefersicherheit BioNTech stellt 75 Millionen Impfeinheiten für das zweite Quartal in Aussicht. Und auch der britisch-schwedische Hersteller AstraZeneca habe nun angekündigt, doch mehr Impfstoff zu liefern als geplant. „Ich danke den Unternehmen, die sich jenseits der unternehmerischen Konkurrenz zusammenschließen, um die Produktion des Impfstoffes in Deutschland anzukurbeln“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

BioNTech habe dargelegt, dass sie das Produktionsnetzwerk in ganz Europa ausbauen werden. So stammten daraus ganz wesentlich die zusätzlich zugesagten 75 Millionen Dosen für die gesamte EU. Das neue Werk in Marburg werde zum Großteil zuliefern, so der Finanzvorstand von BioNTech, Dr. Sierk Poetting, beim Impfstoff-Gipfel. Bund und Länder wollen die Unternehmen wo immer möglich unterstützen, um die notwendigen Fachkräfte für die neuen Produktionsanlagen zu gewinnen, damit die Anlagen auch personell voll ausgelastet werden können.

Strategische Partnerschaften zur Produktionserhöhung

„Deutschland ist ein Hochtechnologie-Standort und Rheinland-Pfalz ist sehr stark aufgestellt im Bereich Biotechnologie, Pharma- und Chemiebranche. Das wird uns jetzt helfen, die Produktion anzukurbeln“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Strategische Partnerschaften sollen helfen, die Impfstofferträge zu steigern. So werde Sanofi für BioNTech 20 Millionen Fläschchen abfüllen. Jeder Hersteller habe erklärt, dass es ein großes eigenes Interesse gäbe, dass alles mit größter Geschwindigkeit laufe. Ministerpräsidentin Malu Dreyer dankte ganz besonders dem Mainzer Impfstoffentwickler BioNTech. „Sie haben Tag und Nacht an der Entwicklung des Impfstoffs gearbeitet, und Sie arbeiten aktuell ebenfalls Tag und Nacht an der Produktion. Ihr Einsatz kann Leben retten. Dafür danke ich Ihnen!“ Der rheinland-pfälzische Spezialglashersteller Schott ist zudem der größte Produzent der Impfstoff-Fläschchen. Die kurzfristige Versorgung sei gewährleistet. Schott produziere zwei Milliarden Fläschchen für den Impfstoff.

Vor dem Hintergrund, dass weltweit ein großer Bedarf an Impfstoffen besteht und dass angesichts von Virusmutanten auch weitere Impfkampagnen notwendig werden können, soll auch weiterhin der Produktionsaufbau spezifischer Vorprodukte in Deutschland und in der EU vorangetrieben werden. So herrsche zum Beispiel bei Lipiden, die in der Produktion von mRNA-Stoffen benötigt werden, eine Rohstoffknappheit. Eine Verteil-Plattform soll möglichen Engpässen entgegenwirken, um die Vergabe von Impfzubehör zu koordinieren und zu regeln. Der Verband der Chemischen Industrie hatte eine ähnliche Plattform für die Produktion von Desinfektionsmitteln eingerichtet. Der Bund werde daher eine Matching Plattform aufbauen für Impfzubehörstoffe, am Beispiel der Notfallplattform, auf der die Marktteilnehmer der Impfstoffherstellung und Impfungen Über- und Unterkapazitäten ausgleichen und eine optimale Versorgung mit Impfstoffvorprodukten sowie medizinischen Verbrauchsmaterialien sicherstellen können. Die Länder wollen sicherstellen, dass die Impfzentren daran teilnehmen.

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Innenminister Lewentz: Zulauf im „Reichsbürger“- Spektrum hält an

Region/Mainz, 02.02.2021 – Der Zulauf im „Reichsbürger“-Spektrum hat sich nach Beobachtung des Verfassungsschutzes in Rheinland-Pfalz auch 2020 fortgesetzt. Wurden diesem Spektrum zum Jahresende 2019 noch rund 650 Personen zugerechnet, stieg die Zahl bis Ende 2020 auf nunmehr etwa 700 Personen an – Tendenz weiter steigend. Damit verläuft die Entwicklung parallel zu der im übrigen Bundesgebiet.

Rheinland-Pfalz bildet im bundesweiten Vergleich nach wie vor keinen Schwerpunkt ab. Ein Grund zur Entwarnung sieht Innenminister Roger Lewentz darin jedoch nicht und mahnt: „Wir wissen, dass es innerhalb dieser Szene von Staatsverweigerern und Rechtsleugnern ein großes Aggressionspotenzial und eine ausgeprägte Waffenaffinität gibt“. Nicht wenige „Reichsbürger“ zeigten auch sonst auffällige Verhaltensmuster.

Es gelte daher, das „Reichsbürger“-Spektrum weiter aufmerksam im Blick zu behalten und alle rechtlich möglichen Mittel auszuschöpfen, um etwaigen Gefahren entschieden und rechtzeitig zu begegnen. Mit besonderem Nachdruck werden daher der Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse und der Einzug von Waffen fortgesetzt. „Rheinland-Pfalz beschreitet hierbei einen erfolgreichen Weg“, so Lewentz. Ganz wesentlich zu dem Erfolg beigetragen haben die enge Zusammenarbeit von Verfassungsschutz, Polizei, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD und den örtlichen Waffenbehörden.

Die Zahlen sprechen für sich: Im Rahmen von Einzelfallprüfungen seien seit November 2016 mit Stichtag 31.12.2020 bereits in 50 von insgesamt 73 Fällen waffenrechtliche Erlaubnisse bestandskräftig entzogen oder freiwillig abgegeben worden. Dabei wurden 132 erlaubnispflichtige Waffen, die in privatem Besitz waren, eingezogen. Weitere rund 800 erlaubnispflichtige Waffen wurden in zwei Fällen des Entzugs von Handelserlaubnissen eingezogen. Die 23 noch laufenden Verfahren werden konsequent zu Ende gebracht. „Erklärtes Ziel ist es: Keine Waffe in Reichsbürgerhand!“, betonte Lewentz.

Auch in anderer Hinsicht bleibe im Hinblick auf das „Reichsbürger“-Spektrum Wachsamkeit geboten: Im Zuge der Corona-Krise beobachtet der Verfassungsschutz ein entgegen bisheriger Praxis verstärktes, öffentlichkeitswirksames Auftreten von Personen aus dem „Reichsbürger“-Milieu bei Protesten, die sich gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie richten. Dabei instrumentalisierten sie die Proteste, um die freiheitliche Demokratie anzugreifen. „Die schändlichen Bilder wehender Reichsflaggen vor dem Deutschen Bundestag in Berlin sind Symbol für eine zunehmende Demokratiefeindlichkeit. Das muss uns alle wachrütteln“, so Lewentz.

Besonders bedenklich sei die Melange aus Hetze, Verschwörungsdenken und Lügen, die sich auch, aber eben nicht nur, in der „Reichsbürger“-Szene zunehmend verbreite und nach außen getragen werde. Gleiches treffe aktuell für eine sich abzeichnende neue Form des Extremismus innerhalb der Corona-Protestszene zu, die sich keinem der der bekannten ideologischen Muster zurechnen lässt. Es bleibe abzuwarten, inwieweit sich hieraus gefährliche Synergieeffekte zwischen Teilen des „Reichsbürger“-Spektrums und besagtem Umfeld ergeben könnten, unterstrich der Minister. „Der Verfassungsschutz wird das demokratiefeindliche Geschehen weiter im Auge behalten und analysieren“, hält der Innenminister fest und appelliert: „Alle Demokratinnen und Demokraten sind aufgefordert, dem Treiben der Hetzer und Lügner eine klare Absage zu erteilen“.

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Corona – Verfahren zu Einzelfall-Entscheidungen bei Priorisierung aus humanitären Gründen

Region/Mainz, 01.02.2021 – Bei der Priorisierung innerhalb der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO können derzeit noch nicht alle Krankheitsbilder und Impfindikationen berücksichtigt werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, in begrenzten Ausnahmefällen Einzelfallentscheidungen zu ermöglichen, die eine Einstufung in eine der Priorisierungs­gruppen der Corona-Impfverordnung regeln.

„Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit Ernst Merz, dem früheren langjährigen Präsidenten des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz, ein entsprechendes Ver­waltungs­verfahren entwickelt, um Personen, die nicht explizit in der Empfehlung der STIKO genannt sind, in die jeweilige Priorisierungskategorie einzuordnen“, informierte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

In eng begrenzten Ausnahmefällen können Anträge auf Priorisierung für eine Corona-Schutzimpfung eingereicht werden. Nach einer Vorprüfung durch das Gesundheits­ministerium wird dieser Einzelfallantrag vom Ethikbeirat medizin-ethisch anhand eines strengen, auf der Impfverordnung des Bundes sowie den Empfehlungen der STIKO basierenden Prüfungs- und Bewertungskatalogs geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung spricht der Ethikbeirat eine Empfehlung an das Gesundheitsministerium aus, das über den Einzelfallantrag entscheidet.

Durch die Priorisierungsentscheidung wird die anspruchsberechtigte Person einer Impfindikationsgruppe der Corona-Impfverordnung des Bundes zugeordnet.

„Es ist uns ein Anliegen, in begründeten Einzelfällen aus humanitären Gründen durch Einzelfallentscheidungen zu ermöglichen, dass Betroffene in eine Gruppe mit höherer Priorität eingeordnet werden“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Dies betreffe insbesondere Menschen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen in besonderen Versorgungs- oder Pflegesituationen, für die ein erhöhtes Risiko angenommen werden kann.

Nähere Informationen sowie den Antrag finden Sie unter www.corona.rlp.de.

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Bundeswehr im Schnelltest-Einsatz im Kreis Euskirchen

Euskirchen, 01.02.2021 – 26 Soldatinnen und Soldaten unterstützen Seniorenheime. Schulung durch DRK. Die Bundeswehr bleibt in der Pandemiebekämpfung ein starker Partner für den Kreis Euskirchen: Am Montagmorgen begrüßte Landrat Markus Ramers ein Kontingent von weiteren 26 Soldatinnen und Soldaten. Sie werden ab sofort in Senioreneinrichtungen im Kreisgebiet eingesetzt, um das dortige Personal bei den Schnelltests zu unterstützen.

Nach der Begrüßung durch Landrat Markus Ramers (Mitte) übernahm das DRK die Schulung der Soldatinnen und Soldaten. Foto: W. Andres / Kreisverwaltung

Neun Seniorenheime hatten beim Kreis Euskirchen einen Bedarf zur Unterstützung durch die Bundeswehr bei Corona-Schnelltests angemeldet. Deshalb helfen die Soldatinnen und Soldaten ab heute beim Testen von Besuchern, Personal und Dienstleistern wie Handwerkern. „Die Bundeswehr unterstützt uns ja bereits seit Längerem bei der Kontaktnachverfolgung und auch im regionalen Impfzentrum“, so Landrat Ramers. „Ich freue mich, dass wir jetzt Verstärkung für unsere Alten- und Pflegeheime begrüßen können.“

Vor ihrem „Schnelltest-Einsatz“ in den Heimen wurden die Soldatinnen und Soldaten im Kreishaus geschult. Dr. Heiner Schierbaum und Daniel Hermanns vom Deutschen Roten Kreuz erklärten das genaue Verfahren. Eine weitere Produktschulung folgte in den Heimen, da dort unterschiedliche Schnelltestsysteme im Einsatz sind.

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Schüler lernen Unternehmen der Region in Kurz-Videos kennen

Region/Koblenz, 01.02.2021 – Ausbildungsberufe und Unternehmen im Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz in 15-minütigen Videoclips kennen lernen – das ermöglichen die digitalen Berufsorientierungstage, die am 9. Februar starten. Unter anderem berichten dabei Auszubildende aus den unterschiedlichsten Branchen von ihren Ausbildungsberufen. Die Kurzbeiträge können per Smartphone oder den PC über einen Zeitraum von vier Wochen angeschaut werden. Ergänzend bieten die Unternehmen „Live-Sprechstunden“ ohne zeitliche Vorgaben an. Abgerundet wird das Programm mit einem direkten Chat für alle Schüler, die sich nicht live mit ihrer Kamera zeigen möchten.

Angeboten werden die Berufsorientierungstage in Kooperation mit „FindMe!“ – einer Plattform, die darauf spezialisiert ist, den Erstkontakt zwischen Unternehmen und Schülern herzustellen. Für die Teilnahme an der digitalen Berufsmesse können die Schüler die kostenlose App über den Google Play-Store oder den Apple App Store herunterladen. Für die Anmeldung in der App wird lediglich eine E-Mail-Adresse benötigt. Auch ein Zugriff per Notebook und PC wird möglich sein.

Weiter Informationen zu „FindMe!“ sowie den Link zu den digitalen Berufsorientierungstagen gibt es auf der Homepage der Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein unter www.wfg-myk.de/digitaleBerufsorientierungstage

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Weitere 20 Millionen Euro für die Entzerrung der Schülerverkehre in NRW

Region/Düsseldorf, 01.02.2021 – Verkehrsministerium erinnert an Förderung zusätzlicher Schulbusse. Das Ministerium für Verkehr teilt mit: Die Landesregierung ruft Schulträger und Landschaftsverbände dazu auf, weiterhin die Förderung des Landes für zusätzliche Schulbusse zu nutzen. Das Verkehrsministerium hat das Schulbusprogramm durch den Erlass neuer Richtlinien im Dezember 2020 bis zu den Osterferien verlängert und zusätzlich 20 Millionen Euro bereitgestellt.

„Zusätzliche Schulbusse leisten einen wichtigen Beitrag zur Entzerrung der Schülerverkehre. Ich freue mich, dass so viele Schulträger unser Angebot nutzen und zusätzliche Busse einsetzen. Davon brauchen wir noch mehr. Bevor viele Schülerinnen und Schüler zum Präsenzunterricht zurückkehren, ist der richtige Zeitpunkt, zusätzliche Busse zu organisieren“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Insgesamt hat die Landesregierung seit dem Start des Förderprogramms im August 33,5 Millionen Euro bereitgestellt. Seitdem haben 165 Kommunen und 16 Träger von Ersatzschulen Anträge über rund 20 Millionen Euro für zusätzliche Schülerverkehre gestellt.

Verkehrsminister Wüst: „Wir wollen die Kommunen auch ermutigen, gemeinsam mit Schulen und Verkehrsunternehmen die Schulanfangszeiten zu entzerren, damit weniger Schüler gleichzeitig unterwegs sind. Deshalb haben wir Möglichkeiten geschaffen, auch die Kosten für zusätzliche Fahrten mit Bestandsbussen zu finanzieren.“

Gefördert werden außerdem zusätzliche Fahrten in Kleinbussen zu Förderschulen, wenn in einzelnen Fahrzeugen Förderschüler zum Beispiel aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können oder dürfen.

Die Förderrichtlinie zum Schulbusprogramm sieht eine Vollfinanzierung der Mehrausgaben vor. Antragsteller können die Kommunen sowohl in ihrer Funktion als Aufgabenträger des ÖPNV als auch als Schulträger sowie Träger von Ersatzschulen sein. Nach Angaben des Verbands Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) stehen im Land bis zu 1000 zusätzliche Busse zur Verfügung.

Der NWO bietet Unterstützung bei der Suche nach freien Kapazitäten an. Schulträger können sich direkt an den NWO wenden und erhalten von ihm eine aktuelle Liste von Unternehmen mit Linien- und Reisebussen, die verfügbar sind – inklusive Fahrpersonal.

Die Förderrichtlinien finden Sie unter www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Corona-Virus-Massnahmen-im-Bereich-OePNV_Nahverkehr/richtlinien-schuelerverkehrsfoerderung-2021.pdf und die zugehörigen Antragsformulare unter www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Corona-Virus-Massnahmen-im-Bereich-OePNV_Nahverkehr/20201201-antragsformular.pdf.

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Finanzämter unterstützen in Corona-Pandemie: Mehr Liquidität für betroffene Unternehmen – mehr Zeit für Steuerberater

Region/Düsseldorf, 31.01.2021 – Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auch 2021 möglich / Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 wird voraussichtlich durch Bundesgesetz um sechs Monate verlängert / Minister Lienenkämper: Es ist uns wichtig, dass wir in der aktuellen Situation weiterhin schnell und unbürokratisch helfen. Das Ministerium der Finanzen teilt mit:

Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können auch für das Jahr 2021 die Herabsetzung beziehungsweise Erstattung einer bereits gezahlten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei ihrem Finanzamt beantragen. Die Erleichterung kann auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die erstmals eine Dauerfristverlängerung für das Jahr 2021 beantragen. Eine bereits beantragte Dauerfristverlängerung bleibt bestehen. Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, empfehlen die Finanzämter, dies elektronisch mit dem Formular zur Beantragung einer Dauerfristverlängerung 2021 über das Online-Finanzamt „ELSTER“ anzumelden. Die Antragstellung ist bis zum 31. März 2021 möglich.

„Mit dieser Maßnahme stellen wir den Unternehmen unmittelbar und kurzfristig Liquidität zur Verfügung“, erklärt Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen. „Unsere zu Beginn der Corona-Krise initiierte Maßnahme wird damit konsequent fortgeführt. Den in Nordrhein-Westfalen ansässigen Unternehmen stand hierdurch im vergangenen Jahr zusätzliche Liquidität in einem Gesamtvolumen von rund 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung.“

Darüber hinaus hat der Bundestag die Abgabefrist für die Steuererklärungen für das Jahr 2019, die von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erstellt werden, um sechs Monate, bis zum 31. August 2021, verlängert. Mit der Zustimmung des Bundesrates ist zu rechnen.

„Ich begrüße die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2019, weil sie zu einer deutlichen Entlastung der Steuerberaterinnen und Steuerberater beiträgt“, betont Minister Lienenkämper. „Sie stehen durch die Corona-Pandemie vor besonderen zusätzlichen Herausforderungen. Damit sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Corona-Hilfsanträge und auch für die fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen haben, ist diese Fristverlängerung richtig.“

Mit der Verlängerung der Abgabefrist wird gleichzeitig auch die – regulär fünfzehnmonatige – zinsfreie Karenzzeit für Steuernachforderungen und Steuererstattungen für den Veranlagungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert. Damit fallen Zinsen erst ab dem 1. Oktober 2021 an. Die abschließende Beratung des Gesetzes-entwurfs im Bundesrat ist für den 12. Februar 2021 geplant.

„Es ist uns wichtig, dass wir in der aktuellen Situation weiterhin schnell und unbürokratisch helfen. So können wir Unternehmen unterstützen und Arbeitsplätze sichern“, so Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen.

Hintergrund:

Die Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen unterstützt von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bereits mit einer Reihe von steuerlichen Maßnahmen.

Auf Antrag grundsätzlich möglich sind:

  • zinslose Steuerstundungen
    (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer)
  • Herabsetzung von laufenden Vorauszahlungen
    (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer)
  • Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019
  • (Einkommen- und Körperschaftsteuer)
  • Fristverlängerung zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung
  • (bei unverschuldeter Hinderung an pünktlicher Übermittlung)
  • Fristverlängerungen zur Abgabe der Jahressteuererklärung
  • Fristverlängerungen für die Nachreichung von angeforderten Unterlagen und Belegen
  • Antrag auf Erlass festgesetzter Verspätungszuschläge bei (rückwirkender) Fristverlängerung

Die notwendigen Antragsformulare sowie weitere Informationen stehen online unter finanzverwaltung.nrw/corona zur Verfügung.

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Bundespolizei sagt Danke – Zivilcourage lohnt sich

Region/Trier, 30.01.2021 – Zivilcourage – Danke sagen. Heute, Samstag, 30.01.2021, sprach der Inspektionsleiter der Bundespolizeiinspektion Trier, Stefan Jäger, einem aufmerksamen Bürger Dank und Anerkennung für dessen besonders couragiertes Einschreiten aus.

Tobias Romes hatte im Dezember 2019 in einem Regionalexpress auf der Fahrt von Wittlich nach Trier eine verbale Auseinandersetzung zwischen einem aggressiven Fahrgast und der eingesetzten Zugbegleiterin verfolgt. Als die Situation zu eskalieren drohte, erhob sich der damals 25 Jahre alte Romes von seinem Sitzplatz und stand der Frau bei. Dabei nahm er die körperlichen Angriffe des Straftäters in Kauf und hielt diesen stand.

Polizeidirektor Stefan Jäger betonte: „Nur durch Ihren selbstlosen Einsatz konnte Schlimmeres verhindert und der Täter gestellt werden. Ein solches Einschreiten ist alles andere als selbstverständlich.“

Mit einem Präsent und einer Dankesurkunde für Herrn Romes unterstrich der Leiter der Bundespolizeiinspektion die lobenden Worte. Er überreichte dem beherzten Helfer eine Dankesurkunde und bedankte sich bei ihm mit einem Präsent. Sein Resümee:“

Die Gesellschaft lebt davon, dass Menschen nicht wegschauen, sondern da, wo sie helfen können, für das Richtige einstehen.

So, wie Herr Romes es getan hat.“ (von ots)

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Gesundheitsamt erinnert: Was für Angehörige der Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen wichtig ist

Region/Mayen-Koblenz, 30.01.2021 – Mit jedem Besuch steigt das Infektionsrisiko. Ältere Menschen benötigen aktuell ganz besonderen Schutz, da sie durch das Coronavirus besonders gefährdet sind. Das gilt vor allem auch für die Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen. Umso wichtiger ist es, gerade die in den Einrichtungen lebenden Menschen bestmöglich vor einer Infektion zu schützen, darauf weist das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz noch einmal ausdrücklich hin.

Welche schwerwiegenden Folgen Coronavirus-Infektionen in Senioren- und Pflegeheimen haben können, ist in den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten in einigen Einrichtungen im Landkreis Mayen-Koblenz sowie in der Stadt Koblenz leider mehr als deutlich geworden. Angehörige sollten sich daher dringend die Frage stellen, ob ein geplanter persönlicher Besuch tatsächlich notwendig ist. „Jeder sollte das im Einzelfall abwägen und mit seinen Angehörigen in der Einrichtung telefonisch besprechen, falls das möglich ist. Wir wissen, dass diese Entscheidung nicht leicht ist und den älteren Menschen die Gesellschaft ihrer Lieben sehr fehlt. Doch man muss sich bewusst sein, dass mit jedem Besuch das Risiko, dass das Coronavirus in eine Einrichtung gelangt, steigt. Und auch die Wahrscheinlichkeit, sich als Besucher mit dem Virus anzustecken steigt“, sagt Dr. Ludwig Prinz, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes.

Die Häufung von positiven Coronafällen in den Senioren- und Pflegeheimen bereitet auch Landrat Dr. Alexander Saftig große Sorge – ebenso wie die Gefahr, die das neuartige mutierte Coronavirus mit sich bringt. „Wir lassen deshalb ab sofort auch stichprobenartig Tests aus diesen Einrichtungen durch Speziallabore auf mögliche Mutationen hin untersuchen. Denn gerade die neuartigen Formen des Coronavirus verbreiten sich unglaublich aggressiv und rasant“, betont Landrat Saftig. „Es muss unser aller Ziel sein, die alten und schwachen Menschen in unserer Gesellschaft vor dem heimtückischen Virus zu schützen.“

Info:

Falls ein Besuch in Senioren- und Pflegeeinrichtungen ansteht, sollten sich Besucher dringend an folgende Regeln halten:

 

  • Ebenso wie Pflege- und medizinisches Personal muss gemäß Landesverordnung aktuell jeder Besucher vor Betreten der Einrichtung mittels Schnelltest auf das Coronavirus getestet werden, solange im Landkreis innerhalb von sieben Tagen die Rate der Neuinfektionen höher ist im Landesdurchschnitt. Da Besucher das Testergebnis abwarten müssen, sollten sie eine Vorlaufzeit von rund 30 Minuten bei ihrem Besuch einplanen.
  • Bei Betreten der Einrichtung müssen Besucher zwingend Kontaktlisten ausfüllen. Ein Zutritt ohne die Angabe von persönlichen Kontaktdaten ist nicht möglich.
  • Besucher müssen während des gesamten Aufenthalts durchgehend eine FFP2-Maske tragen und sollten vermeiden, mit den Händen den Mund, die Augen oder die Nase zu berühren. Soweit es dem Bewohner gesundheitlich zuzumuten ist, sollte auch dieser sicherheitshalber während der Besuchszeit eine FFP2-Maske tragen.
  • Besucher sollten sich bei Betreten der Einrichtung und nach Berühren von Türklinken die Hände desinfizieren.
  • Besucher sollten den geltenden Mindestabstand zu anderen Menschen – insbesondere zu Bewohnern sowie zum Personal der Einrichtung einhalten.
  • Besucher sollten jeglichen Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmungen) mit den Bewohnern vermeiden.
  • Angehörige mit Hinweisen auf einen Infekt der Atemwege sollten von einem Besuch absehen und diesen verschieben.

Das Gesundheitsamt kann in Ausbruchs- und unklaren Infektionssituationen in Absprache mit der Heimaufsicht Besuchsverbote erlassen, die je nach Situation für einzelne Wohnbereiche oder die gesamte Einrichtung gelten. Infizierte Bewohner und deren Kontaktpersonen stehen unter Quarantäne und dürfen keinen Besuch empfangen. Für schwerstkranke oder sterbende, infizierte Bewohner gibt es hinsichtlich des besagten Besuchsverbots jedoch großzügige Ausnahmeregelungen, die unbürokratisch umgesetzt werden.