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Gemeinsamer Appell der Innenminister der Niederlande und Nordrhein-Westfalens

Region/Düsseldorf – Minister Reul: Bitte bleiben Sie zu Hause! Wenn wir jetzt nachlassen, würden wir all unsere bisherigen Anstrengungen zunichtemachen. Zum Ende des Lockdowns in den Niederlanden am Mittwoch (28. April 2021) appellieren der niederländische Minister für Justiz und Sicherheit, Ferdinand Grapperhaus, und der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul an die Bürgerinnen und Bürger, nicht in die Niederlande zu fahren.

„Vermeiden Sie unnötige Reisen und kommen Sie erst in besseren Zeiten wieder in die Niederlande. Jetzt ist nicht die Zeit für Geselligkeit, für Freundschaftsbesuche oder zum Einkaufen auf der anderen Seite der Grenze“, sagt der niederländische Minister Ferdinand Grapperhaus. „In besseren Zeiten sind Sie wieder willkommen. Aber zurzeit helfen Sie uns dadurch, dass Sie in Ihrem eigenen Land bleiben.“

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul erklärt: „Das gute Wetter darf uns nicht dazu verleiten, alle Vorsicht über Bord zu werfen. Daher bitte ich vor allem die Bürgerinnen und Bürger in den Grenzregionen: Bleiben Sie zu Hause! Ich weiß, es fällt schwer, aber ein bisschen müssen wir noch durchhalten. Normalerweise leben wir ein offenes, grenzenloses Europa. Doch das Coronavirus lebt von der Mobilität und von Begegnungen. Wenn wir jetzt nachlassen, würden wir all unsere bisherigen Anstrengungen zunichtemachen.“

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Corona-Notbremse ab sofort durch Bundesgesetz geregelt

Region/Düsseldorf – Das vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist gestern in Kraft getreten. Die dort geregelten bundesweiten Beschränkungen („Bundesnotbremse“) gelten ab heute, Samstag, 24. April 2021, in Kreisen und kreisfreien Städten, die an drei Tagen in Folge den 7-Tages-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überstiegen haben. Um welche Kreise und kreisfreien Städte es sich dabei konkret handelt, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales heute bekannt gemacht. Veränderungen werden in gleicher Weise bekannt gemacht werden.

Darüber hinaus gelten die bisher in Nordrhein-Westfalen bereits ergriffenen Schutzmaßnahmen fort. Die Landesregierung hat die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung bis zunächst einschließlich 14. Mai 2021 verlängert. Dies bedeutet für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100, dass neben den Schutzmaßnahmen der Bundesnotbremse weitergehende Schutzmaßnahmen aus der Coronaschutzverordnung fortgelten. So ist sichergestellt, dass das bisherige Schutzniveau in Nordrhein-Westfalen nicht abgesenkt wird.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes bündeln wir nochmal die Kräfte von Bund, Ländern und Kommunen, um die dritte Welle der Pandemie zu brechen. Zentraler Punkt in der Bekämpfung der Pandemie bleibt die massive Reduzierung von Kontakten, die auch das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In Nordrhein-Westfalen bleiben wir vorsichtig und in einigen Punkten bei notwendigen, teilweise strengeren Regeln, die so bereits gelten. Es ist angesichts der nach wie vor hohen Zahlen insbesondere auf Intensivstationen im Land nicht der Zeitpunkt für Öffnungen. Wir müssen weiterhin gemeinsam und vorsichtig handeln, um Leben zu schützen und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.“

Die sich aus dem Infektionsschutzgesetz und der Coronaschutzverordnung ergebenden Regelungen für Nordrhein-Westfalen im Überblick:

  7-Tage-Inzidenz ≤100 7-Tage-Inzidenz >100

 

Ausgangs-
beschränkungen
Keine Ausgangsbeschränkungen Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr mit Ausnahmen
Kontakt-
beschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind nur erlaubt für entweder Angehörige des eigenen Haushalts + 1 Person eines weiteren Haushalts oder insgesamt bis zu 5 Personen aus zwei Haushalten Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind nur erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts + 1 Person eines weiteren Haushalts
Einkaufen für den täglichen Bedarf Für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche Begrenzung auf 1 Kundin/Kunde pro 10 Quadratmeter. Bei Verkaufsflächen größer als 800 Quadratmeter Begrenzung auf 1 Kundin/Kunde pro 20 Quadratmeter Für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche Begrenzung auf 1 Kundin/Kunde pro 20 Quadratmeter. Bei Verkaufsflächen größer als 800 Quadratmeter Begrenzung auf 1 Kundin/Kunde pro 40 Quadratmeter
Einkaufen über den täglichen Bedarf hinaus Einkauf nach vorheriger Terminbuchung möglich, max. 1 Kundin/Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche Bei einem Inzidenzwert von 101-150: Einkauf nach vorheriger Terminbuchung möglich, max. 1 Kundin/Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche, tagesaktuelles negatives Testergebnis erforderlich.

Bei einem Inzidenzwert über 150: Geschäfte sind geschlossen.

Sport Sport ist im Freien (auch auf Außensportanlagen) bei Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen erlaubt. Bei Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist Sport in Gruppen von maximal 20 Personen möglich. Erlaubt bleibt im Freien (auch auf Außensportanlagen) die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands. Bei Kindern unter 14 Jahren ist Sport in Gruppen von maximal 5 Personen zulässig.
Kultur Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern und Kinos sind untersagt.

Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.

Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern und Kinos mit Ausnahme von Autokinos sind untersagt.

Auch der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.

Zoos und Botanische Gärten Der Besuch von Zoos und Botanischen Gärten ist mit vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Be­sucherin/Be­sucher pro 20 Quadratmeter. Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten bleiben bei angemessenen Schutz- und Hygienekonzepten geöffnet. Voraussetzung für den Zutritt ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis.
Weitere Freizeit-einrichtungen Fitnessstudios, Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Klubs, Spielhallen, Spielbanken, Prostitutionsstätten sind geschlossen.

Solarien dürfen betrieben werden.

In Wettannahmestellen ist nur die Entgegennahme von Spielscheinen zulässig.

Fitnessstudios, Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Klubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Solarien, Prostitutionsstätten sind geschlossen.
Körpernahe Dienstleistungen Die Erbringung von körpernahen Dienstleistungen ist unter strengen Hygieneauflagen erlaubt. Nichtmedizinische körpernahe Dienstleistungen sind untersagt, außer: Besuche bei Friseuren und bei der Fußpflege sind mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis weiterhin möglich.
Büroarbeit Unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz gilt: Firmen müssen ihren Beschäftigten im Fall von Büroarbeit anbieten, diese in der eigenen Wohnung auszuführen, sofern keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten müssen das Angebot annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitern zwei Tests pro Woche anzubieten.

Die Ausgangsbeschränkung gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 von 22 Uhr bis 5 Uhr. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr bleibt körperliche Bewegung, also z.B. Spazierengehen, Radfahren, Joggen, im Freien für Einzelpersonen erlaubt. Außerdem sind triftige Gründe für eine Ausnahme von der Ausgangssperre etwa die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, (veterinär)medizinische Notfälle, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger, die Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren.

Das Land stellt auf Grundlage der Daten des Robert-Koch-Institutes per Allgemeinverfügung jeweils fest, wann welche Regelungen in welchem Kreis und welcher kreisfreien Stadt gelten.

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Schutz der menschlichen Ernährung und des Klimas gehören in das Grundgesetz!

Region/Mayen-Koblenz – Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, begrüßt das von ihm unterstützte und heute veröffentlichte Zukunftskonzept des Deutschen Bauernverbandes (DBV) mit dem Titel „Eine neue Partnerschaft für Ernährung und Landwirtschaft“. Hierin wird eine starke heimische Landwirtschaft, Ernährungssicherung und Nachhaltigkeit gefordert.

Horper: „Der Staat ist für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und damit auch für die Grundlagen der menschlichen Ernährung und das Klima verantwortlich. Diesen Punkten werden aber in Diskussionen zu Gesetzesvorhaben zu wenig Bedeutung beigemessen, daher fordern wir eine entsprechende Berücksichtigung im Grundgesetz. Es ist äußerst wichtig, dass endlich ein Grundstein dafür gelegt wird, dass nicht marktfähige Umweltleistungen dauerhaft von Staat und Gesellschaft anerkannt und honoriert werden“. Horper macht deutlich, dass in Rheinland-Pfalz bereits heute 35 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen unter besonderer Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bewirtschaftet werden. Jetzt müsse auch der Ernährungssicherung der Bevölkerung Rechnung getragen werden. Außerdem seien die landwirtschaftlichen Familien in der Lebensmittelkette zu stärken. Hierfür sei endlich ein rechtlicher Rahmen für eine verbindliche Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichnung von nachhaltig erzeugten deutschen Produkten unerlässlich. Auch das Kartellrecht müsse verstärkt dem Schutz der landwirtschaftlichen Erzeuger und ihrer Zusammenschlüsse gerecht werden.

„Die Diskussionen zum Insektenschutzpaket machen deutlich, wie schnell gesetzliche Auflagen private Kooperationen zerstören und damit sowohl dem Naturschutz als auch der Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe schaden können. Die Politik muss endlich Kooperationen im Natur- und Landschaftsschutz den Vorzug vor ordnungsrechtlichen Auflagen geben. Wir befinden uns in sehr sensiblen gesetzgebenden Verfahren. Sehr schnell ist eine Stellschraube überdreht, die schließlich zum Verlust vieler landwirtschaftlicher Arbeitsplätze führen kann. Das DBV-Zukunftskonzept für die deutsche und somit auch für die rheinland-pfälzische Landwirtschaft ist daher ein wichtiger und folgerichtiger Schritt, den die Politik aufnehmen und ernsthaft berücksichtigen muss“, fordert BWV-Präsident Horper.

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Nordrhein-Westfalen setzt auf klare und verlässliche Regeln für den Schul- und Unterrichts-Betrieb

Region/Düsseldorf – „Notbremse“ im Infektionsschutzgesetz des Bundes. Die Landesregierung wird im schulischen Bereich die Vorgaben aus dem neuen Infektionsschutzgesetz schnellstmöglich und mit der größtmöglichen Klarheit für die Schulen umsetzen. Die Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb werden in der Coronabetreuungsverordnung noch heute angepasst. Danach gilt für den Schulbetrieb ab Montag, dem 26. April:

  • Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen.
  • Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus.
  • Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt – es findet Distanzunterricht statt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Regional bedeutet hier, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt. Der Inzidenzwert in einer einzelnen kreisangehörigen Gemeinde ist nicht maßgeblich.
  • Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebes unberührt.
  • Pädagogische Betreuungsangebote sind eingerichtet.

Das Schulministerium hat alle Schulen und Schulträger noch am gestrigen Abend über das künftige Verfahren informiert, wonach die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht erfolgt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung darüber trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft. Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wieder zum Wechselunterricht zurück.

Für alle jetzt schon betroffenen Kreise und kreisfreien Städte mit einer seit drei Tagen bestehenden Inzidenz von mindestens 165 bedeutet dies, dass faktisch ab Montag, 26. April 2021, die Einschränkungen für den Schulbetrieb (Distanzunterricht) wirksam werden. Alle Schulen, für deren Standort keine Regelungen wegen einer Inzidenz von mindestens 165 getroffen werden, setzen den Schulbetrieb bis auf Weiteres im Wechselunterricht unter Einhaltung der bereits etablierten Schutz- und Hygienekonzepte fort. Die pädagogischen Betreuungsangebote bleiben unverändert erhalten.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Landesregierung folgt mit den ab Montag geltenden Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb den Vorgaben des Bundes und setzt diese im Interesse der Planungssicherheit der Schulen umgehend um. Aufgrund der Inzidenzwerte in Nordrhein-Westfalen führt das neue Bundesgesetz automatisch dazu, dass viele Kinder im Rahmen des Distanzunterrichtes nicht in den Schulen, sondern wieder daheim lernen müssen. Das wird für viele Familien erneut eine enorme Herausforderung und für die Schülerinnen und Schüler trotz des mittlerweile deutlich verbesserten Distanzunterrichts eine große Enttäuschung sein. Es bleibt das Ziel dieser Landesregierung, auch in den letzten Wochen dieses Schuljahres den Kindern wieder Unterricht in Präsenzform anbieten zu können, sobald das Infektionsgeschehen dies zulässt, denn Kinder brauchen Kinder und Schule findet in der Schule statt.“

Die SchulMail vom 22. April 2021 finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw/22042021-informationen-zum-schulbetrieb-ab-26-april-2021

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Bundes-Notbremse bietet Grundlage für weitere Öffnung des Sports in RLP

Region/Mainz – Mit einem eindringlichen Appell hatte sich der organisierte Sport – darunter auch der Landessportbund (LSB) und die regionalen Sportbünde in Rheinland-Pfalz – im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahren zum aktualisierten Bundesinfektionsschutzgesetz (ISfG) an die politischen Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene gewendet und seine mehrfach kommunizierte Minimalforderung für den Sport mit Blick auf das Verfahren bekräftigt. Dieser Forderung ist nun in Teilen nachgegeben worden.

Im Gegensatz zur ersten Entwurfsfassung können Kinder im Rahmen der am Mittwoch vom Bundestag und heute seitens des Bundesrats beschlossenen „Bundesnotbremse“ in Gruppen bis zu fünf Personen bei einer 7-Tages-Inzidenz größer als 100 im Freien kontaktfrei Sport treiben. Auch darf kontaktfreier Individualsport alleine, zu zweit oder mit den Personen des eigenen Hausstands sowohl im Freien als auch im Innenbereich ausgeführt werden. Zudem darf auch während der Ausgangsbeschränkung bis 24 Uhr Sport alleine im Freien betrieben werden.

„Wir sind zufrieden, dass im Gesetzgebungsverfahren zur sogenannten Bundesnotbremse zugunsten des Sports differenziert wurde. Insbesondere die Trainingsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Fünfer-Gruppen bei einer 7-Tages-Inzidenz größer als 100 sind ein Kompromiss, der dem organisierten Sport besonders wichtig war“, kommentiert LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick. Die am Mittwoch vom Bundestag beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes besagt unter §28b Nummer 3 ISfG, dass „für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres die Ausübung von Sport ferner zulässig“ ist „in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern“. Zusätzliche Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Testergebnis innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung vorlegen. Für Sportler*innen ab 15 Jahren ist kontaktfreier Individualsport alleine, zu zweit oder mit den Personen des eigenen Hausstands sowohl im Freien als auch in gedeckten Anlagen wie Sport- oder Tennishallen erlaubt. Zwar hat der LSB in seiner Minimalforderung von einer altersunabhängigen Sportausübung in Fünfergruppen gesprochen, aber realistisch betrachtet sieht die Bundesnotbremse damit sogar großzügigere Regelungen für Sportangebote für Kinder im Freien sowie Individualsport im Innenbereich vor, als dies im Vergleich zur aktuellen Situation in Rheinland-Pfalz – beschrieben in den Allgemeinverfügungen der Städte und Kreise ab einer Inzidenz von über 100 – erlaubt ist.

„Man könnte sagen, dass die Bundesnotbremse die Grundlage für weitere Öffnungen des Sports in Rheinland-Pfalz bietet“, bewertet auch Christof Palm, neuer LSB-Hauptgeschäftsführer, die Notbremse aus Sicht des Sports nicht so negativ wie manche Kolleg*innen in anderen Bundesländern. „Dass andere Bundesländer zu einer anderen Einschätzung gelangen ist teilweise verständlich, waren dort die Regelungen weniger restriktiv“, so Palm weiter. So ist nun auch in Rheinland-Pfalz unter anderem das Tennisspielen in Hallen zu zweit auch bei einer Inzidenz von über 100 wieder erlaubt.

Des Weiteren sieht das aktualisierte Bundesinfektionsschutzgesetz eine Öffnung der Außensportanlagen der Vereine auch bei einer 7-Tages-Inzidenz von 100 und mehr vor. Zudem wird die Sportausübung alleine auch während der in der „Bundesnotbremse“ beschlossenen Ausgangsbeschränkung erlaubt sein – jedoch im Zeitfenster der Ausgangsbeschränkung nicht auf den Vereinssportanlagen (§ 28b Nummer 2 neuer Buchstabe g ISfG). Mit den Ausnahmen für den Kinder-, Jugend- und Individualsport möchten die Gesetzgeber die vom organisierten Sport und unterschiedlichen Wissenschaftler*innen aus Medizin und Forschung seit Wochen proklamierte Bedeutung des Sports für die Gesundheit der Bevölkerung und insbesondere auch der motorischen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen.

Bund über 100 – Land unter 100

Mit Inkrafttreten der Bundesnotbremse ist klar geregelt, dass bei einer Inzidenz von über 100 der Bund und unter 100 das Land zuständig ist. Insofern hat der Landessportbund gemeinsam mit den drei Sportbünden im heutigen konstruktiven Austausch mit Innenstaatssekretär Randolf Stich nochmals die bereits in seinem Offenen Brief an die Landesregierung formulierten Vorstellungen mit Blick auf die kommende Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes konkretisiert. Diese sind weitestgehend so auch seitens des für den Sport im Land verantwortlichen Innenministeriums zur Vorbereitung der kommenden Corona-Bekämpfungsverordnung an das Gesundheitsministerium weitergereicht worden.

Zudem hat der Landessportbund Staatssekretär Stich gebeten, sich über die Sportministerkonferenz dafür einzusetzen, dass es möglichst schnell konkrete Auslegungsrichtlinien oder FAQs hinsichtlich der den Sport betreffenden Passagen der Bundesnotbremse geben muss – beispielsweise die Klärung der Frage, wie viele Fünfergruppen pro Sportplatz bzw. Sportanlage möglich sind.

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Krankenhäuser erhalten zum 1. Juni 2021 62 Millionen Euro vom Land Rheinland-Pfalz

Region/Mainz – „In diesem Jahr erhalten die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz zusätzlich zum Krankenhausinvestitionsprogramm für Einzelmaßnahmen 62 Millionen Euro pauschale Fördermittel vom Land, das sind 7,8 Millionen Euro mehr als in den Vorjahren“, erklärte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler heute in Mainz.

Rheinland-Pfalz stellt den Krankenhäusern in diesem Jahr somit inklusive der Finanzmittel zur Umsetzung des Krankenhausstrukturfonds insgesamt rund 198 Millionen Euro zur Verfügung. Die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser werden bis Ende 2024 insgesamt rund 230 Millionen Euro über den Krankenhausstrukturfonds erhalten, wovon rund 127 Millionen Euro Bundes- und rund 103 Millionen Euro Landesmittel sind. Darüber hinaus erhalten die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz rund 200 Millionen Euro über den Krankenhauszukunftsfonds. Von den rund 200 Millionen Euro hat das Land 30 Prozent, also rund 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die restlichen Mittel stammen vom Bund.

Die Erhöhung der pauschalen Fördermittel ist unter anderem Gegenstand einer Änderung der Landesverordnung, die die pauschalen Fördermittel regelt und am 17. April 2021 in Kraft getreten ist. Diese sieht vor, dass die Krankenhäuser zur Sicherung ihrer Liquidität in der durch die Pandemie auch wirtschaftlich angespannten Lage die pauschalen Fördermittel als Gesamtbetrag bereits zum 1. Juni 2021 ausgezahlt erhalten.

Die pauschalen Fördermittel werden auf alle Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz nach einem vorgegebenen Schlüssel, der die Fallzahlen und die Aufgabenstellung der Krankenhäuser berücksichtigt, verteilt. Mit diesen Mitteln finanzieren die Kranken­häuser die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter – zum Beispiel Krankenhaus­betten, Nachttischschränke, medizinische Geräte vom Röntgengerät bis zum Kernspintomographen. Die Pauschalförderung wird zusätzlich zur Einzelförderung, die für größere Baumaßnahmen vorgesehen ist, und zusätzlich zur Förderung im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds sowie des Krankenhauszukunftsfonds gewährt.

Ministerin Bätzing-Lichtenthäler ist es weiterhin ein wichtiges Anliegen, diese Mittel unbürokratisch zu gewähren. „Die Krankenhäuser können über die Verwendung der pauschalen Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung frei verfügen“, erläuterte Bätzing-Lichtenthäler. „Die Verantwortlichen vor Ort sollen selbst entscheiden können, ob sie ein Sortiment Krankenhausbetten einkaufen oder in einen Röntgenapparat oder einen Kernspintomographen investieren. Sie müssen lediglich einmal im Jahr nachweisen, dass sie die Mittel zweckentsprechend verwendet haben. Durch die deutliche Aufstockung trägt das Land der Kostenentwicklung und dem gestiegenen Investitionsbedarf in diesem Bereich Rechnung“, so die Ministerin.

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Faire Abiturprüfungen in herausfordernden Zeiten – Zentralabitur 2021 in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Ab dem 23. April werden in Nordrhein-Westfalen rund 79.000 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs und Waldorf-Schulen sowie rund 11.000 Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen und privaten Berufskollegs ihre Abiturprüfungen ablegen.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Wir haben frühzeitig sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen auch in diesem Schuljahr faire Abiturprüfungen ablegen können, die zu einem vollwertigen Abitur führen werden. Es ist mir sehr wichtig, den diesjährigen Prüflingen diese Sicherheit zu geben, denn ihnen wurde in den vergangenen Monaten einiges abverlangt. Deswegen haben wir lange im Voraus die nötigen Vorkehrungen getroffen, die die Durchführung der diesjährigen Abiturprüfungen ermöglichen – unter gleichzeitiger Wahrung des bundesweiten Prüfungsniveaus, um die Vergleichbarkeit zu sichern. Den Schulen wurde eine Checkliste übersandt, mit praktischen und organisatorischen Hinweisen zur Durchführung der Abiturprüfungen in Corona-Zeiten. Der Landesregierung ist wichtig, dass die Prüfungen mit Corona-Selbst- oder Bürgertests abgesichert und weitere strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden sollen.“

Um faire Prüfungen sicherzustellen, die den pandemiebedingten Herausforderungen und der besonderen Situation der Abschlussjahrgänge 2021 in geeigneter Weise Rechnung tragen, hatte das Ministerium für Schule und Bildung bereits in den vergangenen Monaten verschiedene Maßnahmen ergriffen. Dazu hat die Landesregierung Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfungen sowie eine dazugehörige Checkliste den Schulen zukommen lassen. Zu den getroffenen vorbereitenden Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Der Beginn der Abiturprüfungen war um neun Tage verschoben worden, um den Schülerinnen und Schülern auch nach den Osterferien noch Zeit für eine gezielte Vorbereitung auf ihre Abiturprüfung zu ermöglichen. An den neun zusätzlichen Tagen wurden die Schülerinnen und Schüler noch einmal gezielt vorbereitet.
  • Erweiterung der Aufgabenauswahl: Die Aufgabenkommissionen für die Prüfungen an den allgemeinbildenden Schulformen haben in diesem Jahr für die meisten Fächer zusätzliche Aufgaben erarbeitet. Das ist die Grundlage dafür, dass Lehrerinnen und Lehrer sowie zum Teil auch Schülerinnen und Schüler in ausgewählten Fächern erweiterte Auswahlmöglichkeiten erhalten. Dadurch bietet sich in diesem Jahr insbesondere den Lehrkräften – natürlich unter Beachtung von unveränderten Qualitätsanforderungen – ein größerer Spielraum zwischen fachlich anspruchsvollen Aufgaben jene auszuwählen, die am besten zum erteilten Unterricht passen.
  • In den Vorgaben für das Berufliche Gymnasium sind frühzeitig Hinweise auf besonders prüfungsrelevante Themen aufgenommen worden. Diese Vorgehensweise entspricht den Maßnahmen, die auch andere Bundesländer für die Beruflichen Gymnasien getroffen haben, um eine bestmögliche Vorbereitung auf die schriftliche Abiturprüfung im Schuljahr 2020/2021 gewährleisten zu können.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten nach Beratung durch die Schule die Möglichkeit zur Nutzung des Nachschreibetermins, wenn sie im Haupttermin an drei Tagen einer Kalenderwoche Klausuren schreiben müssten.

Auch unter den Bundesländern in der Kultusministerkonferenz hatte Einigkeit bestanden, an den schriftlichen Abiturprüfungen festzuhalten. Ministerin Gebauer: „Allen Schülerinnen und Schülern wünsche ich viel Erfolg bei den nun beginnenden Abiturprüfungen. Das Abitur stellt für die Schülerinnen und Schüler den Abschluss der schulischen Laufbahn dar. Dieses wichtige Lebensereignis ist nicht zuletzt das Ergebnis einer intensiven Vorbereitung. Die Schülerinnen und Schüler können schon jetzt sehr stolz darauf sein, dass sie sich trotz erschwerter Umstände dieser Aufgabe stellen. Sie können sich gewiss sein, dass dieses Jahr viele Menschen mit ihnen mitfiebern und ihnen besonderen Respekt zollen. Unsere Leitlinie war und ist, dass den Schülerinnen und Schülern auch in diesem Jahr durch die Pandemie für ihre Bildungs- und Berufswege keine Nachteile entstehen dürfen. Ich danke ausdrücklich auch allen Schulleitungen und Lehrkräften, die in den vergangenen Monaten die Abiturientinnen und Abiturienten in diesem Schuljahr begleitet und gut vorbereitet haben.“

Die schriftlichen Abiturprüfungen werden zwischen dem 23. April und dem 5. Mai geschrieben. Ab dem 7. Mai finden die mündlichen Prüfungen statt. Der letztmögliche Tag der Zeugnisausgabe ist der 3. Juli. Die genauen Prüfungstermine für die einzelnen Fächer an den allgemein bildenden Schulen finden Sie hier.

Die genauen Prüfungstermine für die einzelnen Fächer an den Beruflichen Gymnasien finden Sie hier.

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Rheinland-Pfalz stemmt sich gegen die dritte Welle der Pandemie

Region/Mainz – „Wir befinden uns aktuell mitten in der dritten Welle und somit in einer sehr schwierigen Phase der Corona-Pandemie. Die Infektionen steigen und ich weiß, dass sich viele Menschen Sorgen machen. Die Lage ist ernst, die 7-Tage-Inzidenz in Rheinland-Pfalz liegt auf einem Höchststand dieses Jahr und die Situation auf den Intensivstationen wird zunehmend angespannt. Wir haben in Rheinland-Pfalz deswegen nicht auf ein Infektionsschutzgesetz gewartet. Wir handeln, in dem wir die Maßnahmen der Notbremse aus dem Perspektivplan, den Bund und Länder Anfang März beschlossen haben, konsequent anwenden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer in Mainz bei einer Pressekonferenz zur aktuellen Corona-Lage im Land. „Wir sind mit klaren rechtlichen Grundlagen, schnellen und effektiven Impfungen, breit angelegten Testungen sowie guten und vorausschauenden Vorbereitungen in den Krankhäusern gut für die aktuelle Lage aufgestellt.“ Dabei freue sie sich besonders, dass Rheinland-Pfalz als eines der ersten Bundesländer vom kommenden Freitag an allen Personen der Priorisierungsgruppe III die Registrierung für eine Impfung ermöglichen wird.

Rheinland-Pfalz wird keinen Einspruch gegen das Infektionsschutzgesetz erheben

Mit Blick auf die angekündigte Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes betonte die Ministerpräsidentin erneut, dass Rheinland-Pfalz die diskutierten Maßnahmen bereits zu großen Teilen konsequent umsetzt und an einigen Stellen sogar heute schon darüber hinaus geht. Das Land ziehe ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 konsequent die Notbremse. Auch wenn es viel Kritik an dem Entwurf der Bundesregierung zum Infektionsschutzgesetz gebe, werde Rheinland-Pfalz im Bundesrat nicht den Vermittlungsausschuss anrufen. „Die Bekämpfung der Pandemie verlangt schnelles, entschlossenes Handeln. Und wir verfolgen alle die gleichen Ziele. Wir wollen bundesweit einheitlich die 3. Welle brechen. Wir wollen eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden und wir wollen das Infektionsrisiko einzudämmen“, so die Ministerpräsidentin.

Aktuell haben 22 Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz Verschärfungen im Wege der Musterallgemeinverfügungen erlassen, da sie seit mindestens 3 Tagen bei der 7-Tage-Inzidenz über 100 liegen. Hierzu gehören Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und Terminshopping im Einzelhandel.

Mit Ludwigshafen, Mainz und Worms haben außerdem drei Kommunen Maßnahmen für Inzidenzen über 200 erlassen. Hierzu gehören Schließungen bzw. Umstellung auf Terminshopping weiterer Bereiche des Einzelhandels oder die Testpflicht bei Friseurbesuchen. „Das macht deutlich: In Rheinland-Pfalz gibt es klare Maßnahmen und Vorgehensweisen, die durch die Kommunen konsequent durchgesetzt werden“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Als zentrale Punkte des geplanten Infektionsschutzgesetzes nannte die Ministerpräsidentin die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. „Ein Spaziergang am Abend oder eine Joggingrunde werden möglich sein. Die Regelung ist weniger streng als unsere bisherige. Ich will nochmals sagen: Wir wissen, dass nicht der Aufenthalt draußen in der Nacht das Problem ist, es geht darum mittelbar zu verhindern, dass Menschen sich zu Hause mit anderen treffen“, so die Ministerpräsidentin.

Zudem begrüßte Ministerpräsidentin Malu Dreyer verbindlichere Regelungen im Bereich Arbeit und Wirtschaft. So müssten Arbeitgeber zweimal pro Woche Tests anbieten.  Auch das Homeoffice werde sehr viel verbindlicher geregelt.

Neu sei zudem, dass ab einer Inzidenz von 165 Fernunterricht erteilt werden muss. „Dieser Vorgabe des Bundes hätte es nicht bedurft. In Rheinland-Pfalz setzen sich Gesundheitsämter, Schulträger und ADD ab einer Inzidenz ab 100 zusammen und entscheiden über passgenaue Maßnahmen“, erläuterte die Ministerpräsidentin. Sie sei aber froh, dass der rheinland-pfälzische Wunsch, die Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten offen zu halten, angenommen wurde. Dies sei gerade für Familien mit kleineren Kindern ganz wichtig. Allerdings müssten hier nun Tests vorgelegt werden.

Lehrer und Lehrerinnen der weiterführenden Schulen sollen schnell geimpft werden – bis Monatsende sollen eine Million Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen eine Impfung erhalten haben.

Das Impfen ist ein essenzieller Baustein, um die Pandemie zu besiegen. „Die Corona-Schutzimpfungen in Rheinland-Pfalz schreiten weiter gut voran und können mit größeren Impfstofflieferungen, die der Bund angekündigt hat, immer weiter gesteigert werden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Vergangene Woche wurde in Rheinland-Pfalz die Millionste Impfung verabreicht, mehr als 20 Prozent der Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen haben bereits mindestens ihre Erstimpfung erhalten. An dieser Stelle ein großes Dankeschön an alle Beteiligten, die daran mitwirken, die Bürger und Bürgerinnen schnellstmöglich zu impfen.“

Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler kündigten außerdem an, dass von Freitag an Terminregistrierungen für alle Personen der Prioritätsgruppe III möglich sind. „Das betrifft wohl deutlich mehr als eine Million weitere Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. „Die ersten Impfungen werden voraussichtlich ab Ende Mai stattfinden können.“

Mit der kompletten Öffnung der Prioritätsgruppe III können laut Bundesimpfverordnung dann auch alle Menschen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen tätig sind, geimpft werden. „Dies umfasst – und das ist der Landesregierung sehr wichtig – somit auch Lehrer und Lehrerinnen an weiterführenden Schulen“, erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Auch Bildungsministerin Stefanie Hubig begrüßte die Öffnung der Prioritätsgruppe III für die Lehrkräfte. „Dafür habe ich mich in den vergangenen Wochen eingesetzt, denn wir müssen gemeinsam alles tun, um Schule so sicher wie möglich zu machen und unseren Schülerinnen und Schülern ihr Recht auf Bildung zu gewährleisten. Dazu gehört neben den Impfungen das regelmäßige Testen sowie die Maskenpflicht und das konsequente Einhalten der AHA+L-Regeln“, sagte Hubig. Lehrerinnen und Lehrer der weiterführenden Schulen sollen bis Mitte Mai ein erstes Impfangebot erhalten haben. „Das ist wichtig, weil sie eine besondere Aufgabe wahrnehmen, wenn sie die Kinder beim Testen in der Schule beaufsichtigen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

Impfberechtigt in der Prioritätsgruppe III sind dann außerdem – neben den Menschen zwischen 60- und 69 Jahren, die sich bereits seit dem 7. April registrieren können – folgende Personengruppen:

  • Menschen mit Vorerkrankungen wie beispielsweise Herzinsuffizienz, rheumatologischen Erkrankungen, Asthma bronchiale oder HIV-Infizierten sowie bis zu zwei Kontaktpersonen der Betroffenen.
  • Personen, die in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind. Welche Bereiche dies betrifft, definiert der Bund in seiner KRITIS-Verordnung. Gemeint sind im Kern Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Konkret sind das beispielsweise das Apothekenwesen, die Pharmawirtschaft, die Ernährungswirtschaft, die Wasser- und Energieversorgung und das Transport- und Verkehrswesen.
  • Personen, die mit niedrigem Expositionsrisiko für eine Corona-Infektion in medizinischen Einrichtungen arbeiten, insbesondere in Laboren, und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut
  • Mitarbeitende im Lebensmitteleinzelhandel
  • Mitglieder von Verfassungsorganen
  • Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Corona-Infektion besteht. Dies betrifft beispielsweise Obdachlose und wohnungslose Menschen, Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, Streetworker, Mitarbeitende sowie Ehrenamtliche und Helferinnen und Helfer in Fachberatungsstellen der Wohnungslosenhilfe, Mitarbeitende in der Schuldnerberatung, in Betreuungsvereinen oder in der Suchtberatung, wenn unmittelbarer Kontakt zu den Klienten und damit verbunden erhöhtes Infektionsrisiko besteht,    suchterkrankte Menschen in Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, bürgerschaftlich Engagierte in „Initiativen des Ehrenamts in der häuslichen Pflege“ sowie Mitglieder pflegebezogener Selbsthilfegruppen nach der Landesverordnung. Über die Zugehörigkeit zu diesen Gruppen ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen.

Mehr Infos zu den Impfberechtigten der Prioritätsgruppe drei in Kürze unter corona.rlp.de

Die Ministerpräsidentin appellierte zugleich an die Menschen in Rheinland-Pfalz, Impftermine wahrzunehmen oder nötigenfalls abzusagen, wenn sie diese nicht antreten können oder wollen. „Andernfalls verzögern sich Termine für alle. Die Bekämpfung der Corona-Pandemie ist und bleibt eine Aufgabe, die die Solidarität und Mithilfe der gesamten Gesellschaft erfordert“, sagte sie.

Krankenhäuser sind auf schwierige Lage sehr gut vorbereitet

„Die dritte Welle hat seit einiger Zeit auch die Krankenhäuser erreicht – aber wir sind auch darauf sehr gut vorbereitet“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Wir spüren die Herausforderungen: Die Zahl der COVID-Patienteninnen und Patienten in den Kliniken steigt, die Liegedauer auf Intensivstationen verlängert sich, immer mehr junge Menschen haben schwere Verläufe. Umso wichtiger ist es aber, dass wir aktuell noch rund 22 Prozent unser Intensivbetten frei haben. Ein Wert, der laut DIVI-Register so hoch liegt wie in keinem anderen Bundesland.“ Grund hierfür sei vor allem, dass seit Beginn der Pandemie die Intensivbetten massiv aufgestockt worden sind. Aktuell stehen mehr als 1.600 Intensivbetten zur Verfügung. Zudem könnten innerhalb von 7 Tagen zusätzliche 433 Intensivbetten in den Notbetrieb genommen werden.

Prof. Dr. Norbert Pfeiffer, Medizinischer Vorstand und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Mainz, lobte darüber hinaus die gut funktionierende Zusammenarbeit der Krankenhäuser im rheinland-pfälzischen Netzwerk, die sich in der Pandemie verstärkt und bewährt habe: „Die Covid-Situation bleibt weiterhin herausfordernd. Die Zusammenarbeit der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz funktioniert regional und auf Landesebene sehr gut. In diesem Verbund helfen wir uns solidarisch und sind daher in der Lage, selbst Überlastungen in einzelnen Krankenhäusern abzufangen und Patienten bestmöglich in den jeweiligen Häusern mit der besten Kapazitätslage zu versorgen. Durch konsequenten, engen Austausch der Krankenhäuser untereinander haben wir es bisher gut geschafft, die Lasten gleichmäßig zu verteilen, so dass es nicht zu einer Überforderung einzelner Krankenhäuser kommt. Die Lage bleibt jedoch weiter angespannt, und wir sind auf die Disziplin der Mitbürgerinnen und Mitbürger angewiesen, um weitere Infektionen und Erkrankungen so gering wie möglich zu halten“, sagte Pfeiffer.

Flächendeckend Testungen für alle in Rheinland-Pfalz möglich

Nicht nur im Bereich der Krankenhäuser, auch im für die Eindämmung der Pandemie wichtigen Feld der anlasslosen Testungen ist Rheinland-Pfalz gut aufgestellt, erläuterte Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. „Insgesamt gibt es in Rheinland-Pfalz mittlerweile rund 1.200 Teststellen. Wir verfügen sowohl über stationäre, als auch über mobile und Drive-in-Teststellen.“ Bisher seien allein an die kommunalen Teststellen und Hilfsorganisationen gut 1,6 Millionen PoC-Testkits ausgegeben worden. Es sei davon auszugehen, dass in allen Teststellen des Landes – zu den kommunalen kommen noch private wie beispielsweise bei Apotheken und Ärzten, aber auch von kommerziellen Anbietern hinzu – insgesamt etwa 6 Millionen Tests seit dem 8. März durchgeführt worden sind. „Das Testangebot wird von den Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz gut angenommen. Wir haben fast ein flächendeckendes Angebot an Teststellen aufbauen können. Um auch die letzten Lücken zu schließen, brauchen wir örtliche Testnetzwerke, die das Angebot in Struktur und Menge erweitern helfen“, sagte Placzek.

Modellkommunen

Es bleibe darüber hinaus trotz der hohen Inzidenzen wichtig, Alternativen für die Zeit nach dem Lockdown zu entwickeln. „Wir benötigen Perspektiven für die Wirtschaft, die Gastronomie, die Kulturbranche – für das gesellschaftliche Miteinander. Aus diesem Grund planen wir selbstverständlich weiter für Lockerungen mit Augenmaß – immer unter der Prämisse, dass es die Infektionszahlen zulassen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „So können zum Beispiel mit der Möglichkeit der Bewerbung für Modellkommunen Wege zurück in die Normalität entwickelt werden.“

Rheinland-pfälzische Kommunen haben im Rahmen eines Modellprojektes die Möglichkeit, ihre Infektionszahlen zu senken und gleichzeitig einen Weg zurück in die Normalität zu finden. Für die Teilnahme gibt es keine Bewerbungsfrist, so dass alle Kommunen ausreichend Zeit haben, um schlüssige Konzepte zu entwickeln.

Aktuell liegen der Entwicklungsagentur neun Bewerbungen vor. Diese werden von einem Team aus Staatskanzlei, Gesundheitsministerium, Innenministerium und Entwicklungsagentur geprüft. Neben der 7-Tage Inzidenz von unter 50 und der Nutzung von SORMAS sowie der Luca-App müssen sie eine Reihe von Kriterien erfüllen.

Luca zur Kontaktnachverfolgung

Als dritte zentrale Säule im Kampf gegen die Pandemie neben Impfen und Testen nannte Ministerpräsidentin Malu Dreyer die Kontaktnachverfolgung. Digitale Lösungen wie luca könnten die Gesundheitsämter hierbei erheblich entlasten. Die Länder hätten sich daher Anfang März mit der Bundesregierung darauf verständigt, eine möglichst einheitliche Lösung zu finden. Stand heute machten 16 Bundesländer mit. Deutschlandweit könnten dann 300 von 375 Gesundheitsämtern mit luca arbeiten.

„Mir war es immer wichtig, dass wir uns in der Pandemiebekämpfung abstimmen und uns an die getroffenen Absprachen halten. Und das gilt jetzt auch bei luca. Hessen, das Saarland, Baden-Württemberg und auch ganz viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen nutzen luca bereits oder werden dies in Zukunft tun“, sagte die Ministerpräsidentin.

Seit dem 12. April 2021 nutzten die ersten Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz luca. Die Entwickler, der Landesbetrieb Daten und Information sowie die Kommunen arbeiteten mit Hochdruck daran, in den kommenden Wochen alle Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz mit luca zu vernetzen.

„Die Anbindung der Gesundheitsämter ist aber nur der erste Schritt. Wie alle Maßnahmen in der Pandemie müssen möglichst viele Menschen mitmachen, die Angebote wahrnehmen und Maßnahmen verantwortungsvoll umsetzen“, mahnte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Nutzung von luca sei denkbar einfach, für die Bürgerinnen und Bürger, die Geschäfte und Betriebe sowie die Kultureinrichtungen kostenfrei und auch ohne Smartphone und App möglich. „Ich möchte eines ganz deutlich machen: luca wird unseren Gesundheitsämtern sehr helfen. Es ist aber kein Allheilmittel und auch kein Ersatz für Kontaktbeschränkungen, die Notbremse, die Hygieneregeln und andere Maßnahmen der Pandemiebekämpfung“, so die Ministerpräsidentin.

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Daniel Ris wird Intendant in Senftenberg

Mayen – Der Intendant der Burgfestspiele Mayen wechselt zur Saison 2022/23 an die „Neue Bühne Senftenberg“. Am 15. April 2021 einigte sich die Findungskommission im Ergebnis eines umfassenden Auswahlprozesses einstimmig auf Daniel Ris. Sein Vertrag in Mayen endet mit Ablauf der diesjährigen Saison Ende August.

Die „Neue Bühne Senftenberg“ hat 95 festangestellte Mitarbeitende und spielt ganzjährig. Sie verfügt über die drei Spielstätten Hauptbühne, Studiobühne und Rangfoyer sowie die Freilichtspielstätte Amphitheater mit 600 Plätzen. 2005 wurde das Theater von der renommierten Zeitschrift „Theater heute“ zum Theater des Jahres gewählt.

Der Findungskommission gehörten Landrat Siegurd Heinze und Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich, die Leiterin des Referats Darstellende Kunst und Musik im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Cerstin Gerecht, die Intendantin des Landestheaters Schwaben, Kathrin Mädler, sowie der Intendant der Uckermärkischen Bühnen Schwedt, André Nicke, an.

Der Landrat sagte in seiner Funktion als Vorsitzender der Findungskommission und der Verbandsversammlung zur Entscheidung: „Daniel Ris überzeugte die Findungskommission sowohl in Auftreten, Qualifikation und Erfahrung, als auch in seiner künstlerischen Konzeptskizze inklusive Spielplanentwurf zur erfolgreichen Leitung und Entwicklung des Hauses neue Bühne. Er hat genaue Vorstellungen davon, was das Haus ist, was es sein muss und werden will.“ Der Senftenberger Bürgermeister Andreas Fredrich fügt hinzu: „Im Ergebnis des Auswahlverfahrens konnte Herr Ris vollumfänglich und mit bestem Gewissen für diese verantwortungsvolle Tätigkeit empfohlen werden.“ Daniel Ris freut sich auf die neue Aufgabe: „Die Intendanz in Senftenberg ist eine schöne, große Herausforderung. Aber jetzt drücke ich uns hier in Mayen erstmal die Daumen für den Theatersommer 2021.“

Tickets für die Burgfestspiele gibt es bei: Bell Regional, Touristikcenter, Rosengasse 5, 56727 Mayen, unter der Ticket-Hotline: 02651 / 494942, per Mail an tickets@touristikcenter-mayen.de  und im Online-Ticketing unter www.burgfestspiele-mayen.de .

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Meisterschaft im FVM wird beendet und annulliert

Region/Hennef – Meisterschaft auf Verbands- und Kreisebene wird beendet und annulliert. Entscheidung zum Pokalwettbewerb der Herren und Frauen noch offen. Die laufenden Meisterschaftswettbewerbe der Spielzeit 2020/21 im Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) sind mit sofortiger Wirkung beendet. Das haben der FVM-Beirat und der FVM-Jugendbeirat einstimmig beschlossen. Die Entscheidung umfasst alle Ligen der Herren, Frauen und Jugend von der Mittelrheinliga bis in die Kreisligen inklusive der Futsal-Mittelrheinliga.

Da die für eine sportliche Wertung erforderliche Anzahl an Spielen nicht mehr erreicht werden kann, wird die Spielzeit annulliert. Das heißt, es gibt keine Meister, Auf- und Absteiger. Gemäß der vor der Saison geänderten WDFV-Spielordnungen hätten mindestens 50 Prozent der Spiele einer Staffel ausgetragen werden müssen, um eine Wertung des Wettbewerbs zu erreichen.

Beendet ohne Wertung sind auch die Pokalwettbewerbe im Jugendbereich auf Verbands- und Kreisebene.

Noch offen ist die Entscheidung bei den Pokalwettbewerben der Herren (Bitburger-Pokal) und Frauen auf Verbands- und Kreisebene. Die Vertreter*innen der spielleitenden Stellen führen in den nächsten Tagen Gespräche mit allen beteiligten Vereinen. Ziel ist es, einen Teilnehmer für den DFB-Pokal der Herren und Frauen zu melden.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der daraus resultierenden politischen Entscheidungen war die Saison seit November 2020 unterbrochen.

„Für unsere Vereine und alle Spielerinnen und Spieler in unserem Verbandsgebiet ist es extrem bitter, dass zum zweiten Mal in Folge eine Saison abgebrochen werden muss“, erklärt FVM-Präsident Bernd Neuendorf. „Letztlich hatte der FVM angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens aber keine andere Wahl. Wir wollten unbedingt zu einer sportlichen Wertung der Saison kommen. Das ist unsere Aufgabe als Fußball-Verband. Die Pandemie hat uns aber alle ausgebremst.“

Zur Beendigung ohne Wertung sagt Markus Müller, Vorsitzender des Verbandsspielausschusses: „Die Entscheidung zur Annullierung der Saison ist zweifellos ein massiver Eingriff in den Spielbetrieb. Wir haben die Entscheidung deshalb auf allen Ebenen sorgfältig vorbereitet und breit abgestimmt. Ich danke auch allen Vereinen, die sich unter anderem in Schaltkonferenzen in diesen Prozess eingebracht haben. Die spielleitenden Stellen werden sich ab sofort damit beschäftigen, wie es mit der nächsten Saison weitergeht.“