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Freie Wähler im Eifelkreis Bitburg-Prüm nominieren Landrats-Kandidatin

Bitburg – Die Freie Wähler Gemeinschaft (FWG) des Eifelkreises Bitburg-Prüm nominierte am Donnerstagabend, den 06. Mai 2021 in einem Online-Meeting Dr. Julia Köster einstimmig als Kandidatin für die Landratswahl in ihrem Kreis im September dieses Jahres. „Die öffentliche Suche nach einem Kandidaten oder Kandidatin mit Leitungserfahrung in der Verwaltung rief mich auf den Plan“, erklärt die 49-jährige promovierte Juristin. Als derzeitige Amtsleiterin des Finanzamts Bitburg-Prüm und vorherige Stellvertreterin der Amtsleitung in den Nachbarämtern Trier und Wittlich erfüllt sie die Voraussetzungen für das Amt als Landrätin. Die Vorsitzende der FWG, Christine Kausen, freut sich besonders, dass die Bürgerinnen und Bürger des Eifelkreises mit Julia Köster eine parteilose Kandidatin zur Wahl haben, die die nötige Amtsneutralität und Unabhängigkeit mitbringt.

Als politische Quereinsteigerin will Julia Köster offen auf alle Parteien zugehen und gemeinsam den Eifelkreis weiter voranbringen. Dabei will sie die gewonnenen Erkenntnisse aus der Corona-Krise positiv einsetzen. „Die Pandemie hat den ländlichen Raum zum Gewinner gemacht. Die lokalen Unternehmen und die Landwirtschaft haben dem Eifelkreis in der Krise wirtschaftliche Stabilität gegeben. Ich möchte mich zur Anwältin der Familienunternehmen und der Landwirtschaft machen, um diese Entwicklung fortzusetzen. Gleichzeitig müssen die Fachkräfte gesichert werden. Positiv ist, dass die Digitalisierung Distanzen verringert, z. B. durch Arbeiten im Homeoffice und damit das Land als Wohnort stärkt. Als Mutter von zwei Kindern ist mir der Schutz unserer Umwelt und ihrer Ressourcen sehr wichtig. Der Wert einer funktionierenden flächendeckenden Gesundheitsversorgung und Verwaltung ist aktuell präsenter als je zuvor. Diese gilt es gerade jetzt zu sichern und zu stärken. Hierzu gehört vor allem der Erhalt der Krankenhäuser sowie der ärztlichen Versorgung durch Haus- und Fachärzte.“

Tragfähige Konzepte für die Digitalisierung von Schulen und Verwaltung im Kreis müssen ihrer Ansicht nach weiterentwickelt und ausgebaut werden. Kinder und Jugendliche sind in ihren Augen die größten Verlierer der Krise. Hier ergeben sich neue Aufgabenschwerpunkte zur Abfederung der Pandemiefolgen. Erfolgreiche Projekte wie der „Zukunftscheck Dorf“ und das Kreisentwicklungskonzept möchte Julia Köster fortsetzen. Als Landrätin werde sie die Blaulichtfamilie, Vereine und das Ehrenamt fördern. „Die Ehrenamtlichen sind der Kitt in unserer Gesellschaft“, resümiert sie.

Die Pandemie hat uns allen bewusst gemacht, wie sehr kulturelle Angebote unsere Lebensqualität beeinflussen. Die gestalterischen Aufgaben des Kreises in diesem Bereich sind daher ein besonderer Anreiz für Köster. „In meiner Familie wird viel musiziert und wir haben alle Hunger auf Musik, Theater und kulturelle Veranstaltungen jeder Art. Damit stehen wir nicht allein. Ich hoffe, dass der Kreis seine Gestaltungsaufgaben in der Kultur bald wieder ausüben kann.“ Julia Köster freut sich darauf, im Laufe des Wahlkampfes mit den Bürgerinnen und Bürgern des Eifelkreises ins Gespräch zu kommen.

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Bildungs-Leuchtturm wird zum Wahrzeichen für Daun werden

Daun – Hervorragende Zusammenarbeit – Hand in Hand zur Stärkung der Region. Die Stifterin und Vorstandsvorsitzende der LEPPER Stiftung, Doris G. Lepper sowie Peter Lepper, Vorsitzender des Kuratoriums der LEPPER Stiftung, waren von dem eindeutigen Zuspruch überwältigt: „Wir sind hocherfreut darüber, dass der Stadtrat sich so einstimmig für die Realisierung der Junior Uni Daun ausgesprochen hat. Das zeigt, wie sehr die Stadt hinter diesem großartigen Projekt steht.

Wir sind sehr dankbar dafür und freuen uns riesig über diesen Rückhalt. Das Ergebnis ist ein hervorragendes Beispiel dafür, welche Ziele man gemeinsam – unabhängig von Parteizugehörigkeiten – für die Allgemeinheit erreichen kann. Wir danken dem Stadtrat, der Verwaltung und allem voran dem Stadtbürgermeister Friedhelm Marder für die hervorragende Zusammenarbeit und sein starkes Engagement für die Junior Uni Daun und somit für junge Menschen und zur Verbesserung von Chancengleichheit im Bildungsbereich.

Was Herr Marder und sein Team im Zusammenhang mit dem Projekt in den vergangenen Monaten für die Stadt Daun bewegt haben, ist einfach großartig! Sobald uns die Baugenehmigung durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel erteilt wird, kann mit dem Bau begonnen werden. Wir sind guter Dinge, dass es bald losgehen kann.“ Auch Stadtbürgermeister Friedhelm Marder sieht dem Projekt freudig entgegen: „Die Junior Uni ist ein zukunftsweisendes Vorzeigeprojekt für jung bis alt, für Daun, die Region und darüber hinaus. Wir danken der LEPPER Stiftung dafür, eine für Daun so großartige Sache anzugehen. Wir freuen uns sehr darauf.“

Zu hundert Prozent durch die LEPPER Stiftung finanziert und getragen.

Die Junior Uni Daun wird zu hundert Prozent durch die LEPPER Stiftung finanziert und getragen werden. In Kooperation mit allen bereits bestehenden Bildungseinrichtungen wie Schulen und Hochschulen werden leidenschaftlich engagierte und authentische Dozentinnen und Dozenten mit pädagogischer Kompetenz das Selbstbewusstsein der jungen Besucher stärken und qualifizieren sie – ausdrücklich unabhängig vom Einkommen und Sozialstatus der Familien – zum besseren Einstieg in Berufsbildung oder Studium. Das erhöht enorm die Chancengleichheit im Bildungsbereich.

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„Perspektivplan Rheinland-Pfalz“ ermöglicht vorsichtige Schritte nach vorne

Region/Mainz – „Die Corona-Infektionszahlen gehen stabil zurück, die Zahl der Geimpften steigt an und immer mehr Aktivtäten sind jetzt auch wieder im Freien möglich. Das schafft uns neue Öffnungsmöglichkeiten. Uns ist daher wichtig, einen ‚Perspektivplan Rheinland-Pfalz‘ vorzulegen, der aufzeigt, wie wir vorsichtig, aber bestimmt aus dem Lockdown kommen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach dem Corona-Kabinett.

Der Ministerrat hat sich heute mit Öffnungsperspektiven für die kommenden Wochen befasst und dabei die besondere Situation in Handel, Gastronomie, Tourismus, Kultur und Sport im Freien in den Fokus genommen. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Bundesnotbremse nicht greift, soll mit Wirkung ab Mittwoch, 12. Mai 2021 – pünktlich zu Christi Himmelfahrt – ein abgestuftes Konzept von Öffnungsstrategien greifen. Die Details werden von den zuständigen Ministerien erarbeitet und die Landesregierung wird sich in den kommenden Tagen eng mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Industrie- und Handelskammern, dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga sowie dem Einzelhandelsverband beraten und abstimmen. Ein Beschluss soll am kommenden Dienstag im Ministerrat getroffen werden. Ministerpräsidentin Malu Dreyer sagte, das biete der stark betroffenen Tourismus- und Gastronomiebranche eine wichtige Perspektive insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Pfingstferien.

Die Länder hätten die Möglichkeit, bei Inzidenzwerten unter 100 Öffnungen zu ermöglichen. Das soll in dem dreistufigen „Perspektivplan Rheinland-Pfalz“ umgesetzt werden. Wichtig bleibe, das Infektionsgeschehen weiterhin abzusenken und mit einer klugen Öffnungsstrategie zu begleiten. Vom kommenden Mittwoch an sollen als Stufe 1 grundsätzlich im gesamten Handel gleiche Bedingungen wie im Lebensmitteleinzelhandel gelten, zudem soll die Vermietung von Ferienwohnungen und die Übernachtung in Wohnmobilen mit eigenen sanitären Anlagen möglich sein. Weitere Anpassungen im Bereich Sport werden folgen.

Rechtzeitig zum Pfingstwochenende, ab Freitag dem 21. Mai (Stufe 2) sowie ab Mittwoch, dem 2. Juni zu Fronleichnam (Stufe 3) sollen dann weitere Öffnungsschritte erfolgen.

„Das Licht am Ende des Tunnels wird jeden Tag heller. Wir gehen mit vorsichtigen Schritten einem guten Sommer entgegen. Viele Menschen im Land sind bereits geimpft. Wir bleiben aber vorsichtig, denn die Gefahr durch das Virus ist noch nicht abgewendet. Und auch wenn sich die Situation auf den Intensivstationen entspannt, so ist das medizinische Personal am Ende der Belastbarkeit angelangt“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Jetzt gelte es, noch einmal alle Kraft und Solidarität aufzubringen und diese Krise zu überwinden.

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Qualitäts-Offensive der Regionalmarke EIFEL – EIFEL Produzenten wieder besser positionieren

Prüm – Bereits seit 17 Jahren entwickelt sich die Regionalmarke EIFEL stetig weiter. Sie verfolgt die Zielsetzungen von höherer Wertschöpfung durch bessere und engere Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Handwerk, Tourismus und Naturschutz in der Eifel. Dabei stehen im Kern definierte Qualitätsanforderungen und regelmäßige neutrale Kontrollen.

Waren anfänglich vereinzelte Produkte wie der EIFEL Premium Schinken oder auch der EIFEL Edelbrand neben touristischen Betrieben wie Hotels und Restaurants im Fokus, so steht die Qualitätsmarke mittlerweile deutlich breiter da. Die Regionalmarke EIFEL besteht aus 4 Kern-Geschäftsfeldern: aus EIFEL Arbeitgebern, die ein regionales Fachkräftenetzwerk bilden, aus EIFEL Energiepartnern, die in der Region grünen Strom und Biogas erzeugen und vermarkten, aus EIFEL Gastgebern, die mit ausgezeichnetem Service und regionalen Speisen und Getränken Gäste begeistern und aus EIFEL Produzenten, die garantiert regionale Lebensmittel aus der Eifel herstellen.

Im Bereich der EIFEL Produzenten hat sich in den letzten Jahren ein Innovationsstau gebildet. Derzeit werden vom Markenmanagement frische Ideen und neue Lösungen für diese Säule gesucht und nach und nach umgesetzt. Dabei werden primär 2 Schwerpunkte gesetzt, die das Qualitätsnetzwerk der EIFEL Produzenten auch wieder attraktiver für neue Mitglieder machen sollen.

Zum einen geht es um die Weiterentwicklung und die Verstetigung der Erfolgsstory der EIFEL Eier. Da mittlerweile mit ca. 20 Familienbetrieben etwas mehr als 100 Millionen EIFEL Eier produziert und vermarktet werden, benötigt diese Sortimentsgruppe eine qualitative Aufwertung und gleichzeitig eine Absicherung hinsichtlich der Lieferbeziehungen – vornehmlich in den Handel. Diese Themen werden in Kürze bei einem internen Expertenworkshop, der die Geflügel haltenden EIFEL Produzenten weiterbilden und auf den neuesten Stand bringen soll, erörtert, diskutiert und dann im Sinne einer zukunftsfähigen Strategie gemeinsam auf den Weg gebracht.

Der zweite Schwerpunkt der Q-Offensive findet im Bereich „EIFEL Fleisch und Wurst“ statt. Als Zielsetzung passt die Formulierung „Regionalmarke EIFEL Fleisch 2.0“ treffend dazu. Gerade im Bereich Fleisch tragen die deutlich intensiveren Kooperationen der Regionalmarke EIFEL mit der Schweine-Vermarktungs-Genossenschaft (SVG) aus Idenheim und deren angeschlossenen Landwirten bereits erste Früchte. Mit einem neuen und exklusiven Konzept, dem „EIFEL Plus Schwein“, tragen SVG und Regionalmarke EIFEL dazu bei, dass gemeinsam mit Partnern aus den Bereichen Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung (Metzgereien, Wurstherstellung) und dem Lebensmittel-Einzelhandel, den Verbrauchern beste regionale Fleischqualität angeboten werden können. Dabei wird dem Landwirt für seine Arbeit immer ein allgemeingültiger Marktpreis für seine Tiere gezahlt, der allerdings nach unten durch einen garantierten Mindestpreis abgesichert ist. Mit diesem Preis kann der Landwirt eine dauerhafte Betriebsführung sicherstellen. „Bei unserem neuen „EIFEL Plus Schwein“ kommt eine weitere Aufwertung dazu: „EIFEL Plus Schwein“ bedeutet gleichzeitig mehr Tierwohl (vergleichbar mit der bekannten Haltungsform 2) – mehr Platz, zusätzliches Beschäftigungsmaterial, Fütterung mit 70 % Getreide, davon mehr als 50 % aus der Eifel. Für dieses Mehr an Tierwohl erhält der Landwirt direkt vom Handel bzw. vom letzten Glied der Wertschöpfungskette 15,- Euro mehr Geld pro Tier – ohne Abzüge“, so Markus Pfeifer, Geschäftsführer der Regionalmarke EIFEL.

„Regionalmarke EIFEL Fleisch 2.0“ deckt somit die aktuellen Verbraucherwünsche nachvollziehbar nach besseren Haltungsbedingungen der Tiere ab. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass auch die höheren Kosten und Leistungen für mehr Tierwohl als „Tierwohlprämie“ direkt an den Landwirt der Region fließen. Nur so werden wichtige Strukturen erhalten, die schließlich die Lebensmittelversorgung perspektivisch für uns alle sicherstellen. Bäuerliche Familienbetriebe als Vertragslandwirte, neutrale Kontrollen über alle Stufen der Wertschöpfungskette, regionale Produktion bei kurzen Wegen – das werden die neuen Trends. Markus Pfeifer dazu: „Gerade mit unseren EIFEL Produzenten müssen wir wieder deutlich mehr gestalten, weniger verwalten. Das „EIFEL Plus Schwein“ ist bereits in der Umsetzungsphase – in der Osteifel. Mit drei sehr guten, der SVG angeschlossenen, landwirtschaftlichen Betrieben, kurzen Wegen zum Schlachthof, Verarbeitung zu Frischfleisch und Wurst durch die Firma Hünten und als Abnehmer mit REWE Hundertmark mit insgesamt 12 Filialen setzen wir alle positive Zeichen für die Zukunft. Die Verbraucher müssen sich nun aber auch auf unser regionales Konzept einlassen – zum Wohle der Landwirtschaft, zum Wohle der Region, zum Wohle der Umwelt.“
www.regionalmarke-eifel.de

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RVK-Busflotte im Kreis Euskirchen nimmt neue Formen an

Euskirchen – Seit 2017 erfolgt ein Umbau der Busflotte im Kreis Euskirchen von dieselbetriebenen Fahrzeugen hin zu umweltfreundlichen Bio-Erdgasbussen. Zu den bereits vorhandenen 23 Fahrzeugen kommen ab sofort 15 neue Fahrzeuge hinzu. Dabei handelt es sich um umweltfreundliche Citaro CNG, genauer neun Solobusse und sechs Gelenkbusse, die ab sofort alte Dieselfahrzeuge ersetzen. Zu erkennen sind die neuen Fahrzeuge im Übrigen an dem „Buckel“ im vorderen Bereich des Busdaches.
Der Flottenumbau der RVK resultiert aus einer Vorgabe des in 2017 vom Kreis Euskirchen beschlossenen Nahverkehrsplans, der den sukzessiven Einsatz von Bussen mit emissionsarmen Antriebstechniken vorsieht.

Zwei Gelenkbusse mit Bio-Erdgasantrieb. Hier auf dem Gelände der RVK-Niederlassung. Foto: RVK

Landrat Markus Ramers dazu: „Die Reduzierung des CO²-Ausstoßes im Verkehr ist eine Aufgabe, der sich der Kreis Euskirchen verpflichtet fühlt. Über unser kommunales Unternehmen RVK kann ein entscheidender Beitrag geleistet werden.“

Dank der Förderung durch das Ministerium für Verkehr des Landes NRW wurde der Kauf der gasbetriebenen Busse für den Kreis mit 180.000 Euro unterstützt. Das Land hatte 2019 zusätzliche Fördermöglichkeiten für den Einsatz emissionsarmer Busse im Öffentlichen Personennahverkehr geschaffen.

Insgesamt sind nun 38 Busse desselben Typs im Einsatz, die an der 2019 auf dem Gelände der Niederlassung errichteten Gastankstelle betankt werden. Die Tankstelle wurde für diesen Zweck im Laufe der vergangenen Monate erweitert. Sie war auf die Betankung von 40 Fahrzeugen ausgelegt, wird aber im Laufe des Sommers zusätzlich auch 23 Gasbusse der Stadtverkehr Euskirchen (SVE) mit versorgen.
Marcel Frank, Geschäftsführer der RVK, forciert den Umbau der Busflotte zu Gas, hat aber zusammen mit dem Kreis auch weitere Antriebe im Blick: „Da wir uns im Kreis mit dem geplanten Aus- und Weiterbildungszentrum für klimaneutrale und digitale Mobilität in Mechernich absolut technologieoffen und vorwärtsgewandt aufstellen wollen, sind die Gasbusse unser erster, aber nicht unser letzter Schritt hin zu einer klimafreundlichen Mobilität.“

Bei Flottenerweiterungen werden die lokalen und topografischen Erfordernisse ebenso wie die technischen Weiterentwicklungen mit ins Kalkül genommen. So wird zukünftig auch der Einsatz von
Wasserstoff-Bussen geprüft.Was zeichnet die Bio-Ergasbusse aus?
Die Reichweiten und Betankungszeiten dieser Busse sind mit Dieselbussen gleichzusetzen, was im Regionalverkehr von entscheidender Bedeutung ist.

Hinsichtlich des Klimagedankens sind es die deutlich reduzierten Schadstoffemissionen, die für den Einsatz der Busse sprechen. Im Kreis Euskirchen kann mit dem Wechsel auf Bio-Methan bei einer Laufleistung von 50 000 Kilometer pro Jahr und Bus zum Beispiel 45 Tonnen CO2 einsparen. Das wären bei 38 Bussen über 1700 Tonnen im Jahr und somit bei einer Lebensdauer von 10 Jahren über 17000 Tonnen. Ganz wichtig sind auch die Feinstäube, die gegen Null gehen. Zudem sind die Stand- und vor allem Fahrgeräusche der Busse reduziert.

Bio-Gas ist ein regenerativer Kraftstoff, der aus nachwachsenden Stoffen und zu einem großen Anteil aus Abfallprodukten wie Gülle, Mist, landwirtschaftlichen und Bioabfällen gewonnen wird. Durch die Abspaltung von CO2 wird das Gas in Bio-Erdgas umgewandelt. Bio-Erdgas ist besonders umweltfreundlich und ist im Einsatz klimaneutral.
Zusätzlicher Gewinn für Fahrgast und Fahrpersonal WLAN ist das Zauberwort, bei dem vielleicht so mancher Fahrgast aufhorcht. All jene, die auf ihrer Fahrt von A nach B ihre Mailanfragen beantworten oder ihre Social Media-Plattformen checken wollen, kommen in den 15 neuen Bussen nun gut zum „Zug“.

Kostenfreies WLAN und doppelte USB-Ladebuchsen können ab sofort durch die Fahrgäste genutzt werden – zeitgemäß, aber dennoch keineswegs selbstverständlich. Zudem gibt es die inzwischen üblichen Ausstattungen wie Klimaanlagen, Monitore, Klapprampen und variable Plätze als Sitzplätze oder für Kinderwagen, Rollstühle und zugelassene E-Scooter.

Der Austausch der alten Dieselbusse gegen neuere Fahrzeuge kommt aber auch dem Fahrpersonal zugute. Neben dem Gasantrieb fallen hier mehr Komfort und technische Aufwertungen ins Gewicht. Janine Theis etwa, die als Sachbearbeiterin, aber auch Busfahrerin in der Niederlassung arbeitet, ist gespannt auf die neuen Busse: „Ich freue mich besonders auf die Gelenkbusse, da ich jeden Morgen eine Schulfahrt damit fahren werde. Das Fahrgefühl, der Komfort und die technischen Hilfen, z.B. der Abbiegeassistent, gefallen mir sehr.“ Ab Werk sind die Busse mit einem „Toter Winkel-“ oder auch Abbiegeassistenten ausgestattet, der insbesondere Radfahrer im toten Winkel erkennbar macht.

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Rund 500.000 Erstimpfungen in der Priogruppe 1

Region/Mainz – „In Rheinland-Pfalz halten wir uns weiterhin an die von der Bundesimpfverordnung vorgegebene Priorisierung. Die Impfungen der Priogruppe 2 finden grundsätzlich vor den Impfungen der Priogruppe 3 statt“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Die Impfbereitschaft ist groß: Wir stellen fest, dass es nach wie vor noch zu zahlreichen Registrierungen der Priogruppen 1 und 2 kommt. Allein in den vergangenen zwei Wochen haben sich 140.000 Menschen dieser Gruppen registriert.“

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Verfassungsschutz beobachtet Querdenken-Szene in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Innenminister Reul: Aus manchen Corona-Skeptikern sind Demokratie-Feinde geworden. Der Verfassungsschutz wird ab sofort Teile der sogenannten „Querdenken-Szene“ in Nordrhein-Westfalen beobachten. Das sind insbesondere rund 20 regionale Gruppen der „Querdenken-Bewegung“ sowie die Gruppierung „Corona-Rebellen Düsseldorf“, da bei ihnen hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht der demokratiefeindlichen und sicherheitsgefährdenden Delegitimierung des Staates vorliegen. Solche Anhaltspunkte ergeben sich zum Beispiel dann, wenn sich Anhänger der Protestbewegung mit Rechtsextremisten vernetzen, gewalttätig gegen Sicherheitskräfte und staatliche Einrichtungen vorgehen oder ständig die staatlichen Schutzmaßnahmen verächtlich machen, um das Vertrauen der Menschen zu erschüttern.

Innenminister Herbert Reul: „Es ist legitim, gegen staatliche Maßnahmen zu demonstrieren. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist in Deutschland ein hohes Gut und wird daher vom Staat besonders geschützt. Teile der Querdenker wollen aber genau diesen Staat bekämpfen. Aus manchen Corona-Skeptikern sind Demokratie-Feinde geworden, die unsere Freiheit und Sicherheit bedrohen. Wir begrüßen den demokratischen Protest, extremistische Querschläger aber beobachten wir – auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln.“

Bereits seit März vergangenen Jahres hat der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz die Protestbewegungen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen im Blick. Dazu gehören etwa 50 unterschiedliche Gruppierungen im Netz und in der realen Welt. Hier versammeln sich unter anderem Kritiker der Schulmedizin, Impfgegner, Esoteriker, Aussteiger, Hooligans, Reichsbürger, Rechtsextremisten, aber auch Bürgerinnen und Bürger aus vielen Teilen der Gesellschaft.

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Keine “ Blauen Briefe “ in NRW

Region/Düsseldorf – Ministerin Gebauer: Wir sichern auch 2021 die Abschlüsse und Bildungswege unserer Schülerinnen und Schüler. Der Landtag hat das Zweite Bildungssicherungsgesetz verabschiedet, mit dem eine Vielzahl von Regelungen für die schulischen Bildungsgänge, Prüfungen und Abschlüsse unter den Bedingungen der Coronavirus-Pandemie getroffen werden. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mit dem Zweiten Bildungssicherungsgesetz sind umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Bildungswege unserer Schülerinnen und Schüler nun rechtlich verankert.

Diese Pandemie hat uns alle mit einigen Unsicherheiten konfrontiert, auch und gerade im Bereich Schule. Die Landesregierung hat frühzeitig gehandelt und weitreichende Anpassungen beschlossen, um unseren Schülerinnen und Schülern in diesen herausfordernden Zeiten für ihre schulischen Laufbahnen ein höchstmögliches Maß an Verlässlichkeit zu bieten. Es gilt die Zusage der Landesregierung, den Schülerinnen und Schülern faire Prüfungen, anerkannte Schulabschlüsse und erfolgreiche weitere Bildungswege zu ermöglichen. Das Zweite Bildungssicherungsgesetz bildet dafür den letzten rechtlichen Baustein.“

Das Zweite Bildungssicherungsgesetz enthält unter anderem die folgenden Regelungen:

  • Am Ende der Erprobungsstufe wird die Entscheidung über eine Wiederholung an der bisherigen Schule oder einen Schulformwechsel nach einer Beratung durch die Schule grundsätzlich den Eltern überlassen. Die Erprobungsstufenkonferenz wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes eine Empfehlung dazu aussprechen, ob eine Schülerin oder ein Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen sollte.
  • Es wird am Ende des Schuljahres 2021 Versetzungsentscheidungen Mit einer Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden erweiterte Nachprüfungsmöglichkeiten geschaffen. Auf dem Verordnungsweg wird außerdem das freiwillige Wiederholen einer Klasse ermöglicht, ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer an einer Schule.
  • Es wird in diesem Schuljahr keine Blauen Briefe Ein „Blauer Brief“ setzt voraus, dass sich die Leistungen in einem Fach seit dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben. Um mögliche Corona-bedingte Benachteiligungen auszugleichen, soll dieses Jahr gelten: Minderleistungen in einem Fach, die abweichend von der im letzten Zeugnis erteilten Note nicht mehr ausreichend sind, werden bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Diese Regelung gilt für höchstens ein Fach, in dem sich die Leistungen nach dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben.
  • Die zentralen schriftlichen Leistungsüberprüfungen am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe finden auch in diesem Schuljahr 2021 nicht statt. Die Schulen können die für die zentralen Klausuren entwickelten Aufgaben dennoch – sofern dies vor Ort als sinnvoll angesehen wird – nutzen.
  • Die Sprachstandsfeststellungen finden erst im Schuljahr 2021/2022 wieder statt.
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Luca-App hilft dem Gesundheitsamt in Mayen-Koblenz

Region/Mayen-Koblenz – Landrat Saftig und Oberbürgermeister Langner hoffen auf rege Nutzung. Mit der Luca-App soll ein Stück Normalität in der Corona-Pandemie ins Alltagsleben im Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz zurückkehren. Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz ist eines von insgesamt sechs Gesundheitsämtern in Rheinland-Pfalz, die in einem Modellversuch die Luca-App zur digitalen und verschlüsselten Kontaktregistrierung und –nachverfolgung nutzen.

Landrat Dr. Alexander Saftig und der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner wissen nur allzu gut, dass sich die Menschen in Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz nach Freiheiten, Begegnungen, Veranstaltungen und Zusammenkünften sehnen. „Die Luca-App trägt mit ihrem Konzept dazu bei, dass uns genau das gelingen kann, wenn es zu Lockerungen kommt“, sagt David Langner. „Alles ist komplett freiwillig, aber je mehr Menschen und Betriebe sich an der Nutzung von Luca beteiligen, desto besser funktioniert die Idee hinter der App“, betont Landrat Saftig.

Die Luca-App kann sowohl bei privaten Treffen als auch in Geschäften und Gastronomiebetrieben sowie bei Veranstaltungen genutzt werden. Insbesondere für Kunden und Unternehmer reduziert die einfache, digitale Art der Kontaktverfolgung den Aufwand der manuellen Kontaktnachverfolgung und erleichtert damit die Arbeit des Gesundheitsamtes erheblich. Ganz konkret ersetzt die Luca-App die bisherige Zettelwirtschaft mit häufig schlecht lesbaren handschriftlichen Einträgen durch einfaches digitales Einchecken. „Die bislang handschriftlich geführten Kontaktlisten, bei denen man die eigenen Daten im Gegensatz zu Luca sogar unverschlüsselt preisgibt, sind aber selbstverständlich auch weiterhin erlaubt. Wer die Luca-App also nicht nutzen möchte, muss es nicht. Doch jede Nutzung hilft dem Gesundheitsamt und trägt dazu bei, Infektionsketten schneller zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen“, erläutert Landrat Dr. Alexander Saftig.

Luca macht den Unterschied

Doch warum ausgerechnet Luca und keine andere App, wie etwa die Corona-Warn-App? Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich eine ganze Reihe unterschiedlicher Systeme angesehen und sich am Ende zusammen mit der großen Mehrheit der Bundesländer für Luca entschieden. Ziel ist, eine bundeseinheitliche Lösung zur digitalen Kontaktnachverfolgung zu schaffen. Auf den ersten Blick scheinen die Corona-Warn-App mit ihrer neuen Eincheck-Funktion und die Luca-App zwar ganz ähnlich zu funktionieren, im Detail gibt es aber deutliche Unterschiede. Denn während bei der Corona-Warn-App keine konkreten Personendaten hinterlegt werden und lediglich eine anonymisierte Warnung an die App-Nutzer erfolgt, werden bei der Luca-App sehr wohl kurzzeitig persönliche Daten gespeichert, auf die das Gesundheitsamt im Ernstfall zugreifen kann. Letzteres ist für die Kontaktnachverfolgung entscheidend. „Wir alle lernen in dieser Pandemie täglich neu dazu und sollte es künftig auch möglich sein, dass unser Gesundheitsamt über die neu eingeführte Software Sormas Daten anderer Kontaktverfolgungs-Apps verarbeiten kann, werden wir uns bemühen, auch dies anzubieten. Aktuell aber ist Luca die App der Stunde“, sagt der Landrat.

Luca ermöglicht also nicht nur die Erfassung von Kontaktdaten, sondern im Infektionsfall auch eine einfache, verschlüsselte Übermittlung der Daten ans Gesundheitsamt und eine automatische Information der Bürgerinnen und Bürger über Risikokontakte in der App. Die angegebenen Kontaktdaten können dabei nur von den Gesundheitsämtern eingesehen werden. Weder die Betreiber von Luca noch die Veranstalter können die Kontaktdaten lesen. Ein weiterer Vorteil von Luca: Bürger, die über kein Smartphone verfügen oder die App nicht auf ihrem Gerät nutzen möchten, haben dennoch die Chance von dem attraktiven System zu profitieren und zwar über die Nutzung eines kostengünstigen Luca-Schlüsselanhängers. Mit dem analogen Gegenstück zur App können Nutzer auch ohne Smartphone in Standorten einchecken. Schon bald soll der Schlüsselanhänger im Luca-eigenen Webshop bestellt werden können. Parallel dazu ist der Landkreis Mayen-Koblenz bemüht, eine beträchtliche Anzahl solcher Anhänger zu besorgen, um interessierte Bürger in Mayen-Koblenz und Koblenz unkompliziert mit dem Produkt versorgen zu können. Die Lieferzeit für die Schlüsselanhänger beträgt derzeit allerdings gut vier bis sechs Wochen.

App bietet Nutzern viele Vorteile

Die digitale Lösung der Luca-App bietet Betrieben und Veranstaltern sowie Kunden und Besuchern zahlreiche Vorteile. Und so funktionierts: Nachdem die kostenlose Luca-App auf dem Smartphone des Nutzers installiert wurde, müssen einmalig persönliche Angaben wie Name, Adresse, Mobilnummer und E-Mail-Adresse darin hinterlegt werden. Die App generiert anschließend sich ständig ändernde und verschlüsselte QR-Codes für den Nutzer. Besucht der Nutzer beispielsweise einen Einzelhandelsbetrieb oder, sobald wieder möglich, ein Restaurant, scannt der jeweilige Unternehmer den verschlüsselten QR-Code des Gastes mithilfe eines Tablets, Smartphones oder QR-Code-Lesegerätes. Der Datensatz wird zweifachverschlüsselt auf einem sicheren Server gespeichert und spätestens nach 30 Tagen wieder gelöscht. Für den Betrieb selbst bleibt der Kunde anonym, da der Betrieb die gescannten Daten seiner Kunden nicht auslesen kann.

Wird ein Besucher später positiv auf das Coronavirus getestet, kann er dies melden, indem er die in der App gespeicherte Historie seiner Kontakte an das Gesundheitsamt übermittelt. Zur Kontaktnachverfolgung informiert das Gesundheitsamt schließlich den jeweiligen Betrieb, indem sich der Besucher aufgehalten hat und bittet um Freigabe des relevanten Zeitfensters eines Check-Ins. Nach erfolgter Freigabe kann nur das Gesundheitsamt die übermittelten QR-Codes weiterer Besucher entschlüsseln und gezielt Kontaktpersonen informieren.

Die Anleitung für Privatpersonen und Betriebe sowie viele weitere nützliche Informationen gibt es unter www.luca-app.de

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Impfkampagne Nordrhein-Westfalen: Minister Laumann stellt weiteren Impffahrplan vor

Region/Düsseldorf – Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat heute den weiteren Impffahrplan für Nordrhein-Westfalen für die kommenden Wochen vorgestellt. Ab Donnerstag, 6. Mai 2021, werden viele weitere Personengruppen ein Impfangebot im Impfzentrum erhalten und einen Impftermin vereinbaren können. Damit ermöglicht Nordrhein-Westfalen nun regelhaft auch die Impfung einer großen Personengruppe der Priorität 3. Neben Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen gehören zu den nun Impfberechtigten auch Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten. Darüber hinaus erhalten Beschäftigte an weiterführenden Schulen ein Impfangebot, genauso wie einzelne Personengruppen der Justiz.

Minister Laumann erklärt: „Fast jeder Dritte hat in Nordrhein-Westfalen bereits eine Erstimpfung erhalten. Die Impfkampagne läuft inzwischen auf Hochtouren. Bis im Juni die Priorisierung voraussichtlich aufgehoben wird, wollen wir in Nordrhein-Westfalen noch einmal ordentlich Strecke machen und so viele Menschen der Priorität 1, 2 und 3 wie möglich geimpft haben. Die Impfkontingente sind nach wie vor begrenzt und es werden sicherlich nicht alle sofort geimpft werden können. Aber wir machen nun noch einmal einer sehr großen Personengruppe ein Impfangebot.“

Die folgenden Personengruppen können ab Donnerstag, 6. Mai, 8.00 Uhr über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen einen Impftermin in einem Impfzentrum buchen. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil: (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland.

Für alle Personengruppen kommt mRNA-Impfstoff zum Einsatz – das heißt von BioNTech oder Moderna. Eine Wahl des Impfstoffs ist nicht möglich.

An folgende Personengruppen richtet sich das Angebot:

  • Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren: Anspruchsberechtigt sind maximal zwei Kontaktpersonen je schwangere Person bzw. je nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person (d.h. die pflegebedürftige Person muss zu Hause gepflegt werden). Als Nachweis ist das vom MAGS bereitgestellte Formular zu verwenden. Kontaktpersonen von Schwangeren haben darüber hinaus eine Kopie des Mutterpasses vorzulegen. Kontaktpersonen von sich nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen haben eine Kopie des Nachweises der Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person vorzulegen. Die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen nicht als Pflegepersonen bei der Pflegekasse benannt sein. Das Alter und die Art der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich.
  • Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen: Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können, sind den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zuzuordnen ist. Eine Pflegebedürftigkeit ist nicht nachzuweisen.
  • Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten: Dazu zählen grundsätzlich alle im Verkauf Beschäftigten inkl. der Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden oder Minijobber.
  • Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
  • Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
  • Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher
  • Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
  • Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz

Wichtig: Der Nachweis der Impfberechtigung muss bei den Berufsgruppen über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen. Diese ist zum Impftermin im Impfzentrum mitzubringen. Zudem ist das Arbeitsstättenprinzip aufgehoben. Die oben genannten Personengruppen können einen Termin in einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren.

Dazu erklärt Gesundheitsminister Laumann: „Zwei Personengruppen liegen mir besonders am Herzen: Die Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel und in den Drogeriemärkten. Sie haben täglich Kundenkontakt und halten unsere Versorgung seit Beginn der Corona-Pandemie aufrecht. Und sie haben keine große Lobby wie andere Berufsgruppen. Sie erhalten jetzt ein Impfangebot, damit sie bei ihrer täglichen Arbeit keine Angst mehr vor einer möglichen Infektion haben müssen. Schwer erkrankte Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können selbst noch nicht geimpft werden. Umso wichtiger ist es mir, dass wir in Nordrhein-Westfalen diesen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von der Pflegebedürftigkeit, dadurch einen besonderen Schutz geben, dass wir ihren Eltern nun ein Impfangebot machen.“

Die Impforganisation der folgenden Personengruppe erfolgt vor Ort über die Kreise und kreisfreien Städte in Abstimmung mit den Trägern bzw. den Arbeitgebern:

Personen, die in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern untergebracht oder tätig sind, sind bis zum 31. Mai 2021 zu impfen.

In Kürze werden zudem durch zunächst 100.000 zusätzliche Impfdosen auch aufsuchende Impfangebote in sozial benachteiligten Stadtteilen mit besonders hohen Inzidenzen ermöglicht werden. Nordrhein-Westfalen geht hier voran. Neben der Impfung von obdachlosen Personen sollen Menschen in benachteiligten Stadtteilen mit beengten Wohnverhältnissen dadurch schnell und unbürokratisch geschützt werden. Nach dem Start in Köln soll basierend auf diesen Erfahrungen das weitere Vorgehen in den kommenden Wochen fixiert und forciert werden.

Ab der zweiten Maihälfte wird zudem auch für Beschäftigte der Polizei, des Katastrophenschutzes sowie der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr die Möglichkeit zur Terminbuchung im Impfzentrum eröffnet.

Minister Laumann weist zudem darauf hin, dass es sinnvoll sein kann, in den Arztpraxen das Impfintervall des AstraZeneca-Impfstoffs von zwölf auf neun Wochen zu verkürzen, um die Akzeptanz dieses Impfstoffs weiter zu erhöhen: „Gerade vor den Ferien stellen sich viele Mitbürgerinnen und Mitbürger die Frage, ob sie noch vor dem Urlaub vollständig geimpft werden können. Dafür spricht einiges, wenn der Abstand zwischen erster und zweiter Impfung bei AstraZeneca nicht doppelt so lang ist wie bei einer mRNA-Impfung.“