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Verkehrs-Ministerium NRW fördert „Eifel e-Bike“ im Kreis Euskirchen mit 900.000 Euro

Region/Düsseldorf/Euskirchen – Minister Wüst nimmt neue E-Bike-Verleihstation in Betrieb. Das Ministerium für Verkehr NRW teilt mit: Im Kreis Euskirchen wird ab heute, 7. Juli 2021, klimaneutrale Mobilität noch einfacher und komfortabler. Verkehrsminister Hendrik Wüst MdL, der Euskirchener Landrat Markus Ramers und weitere lokale Repräsentanten aus Politik und Verwaltung haben am Bahnhof in Bad Münstereifel die erste E-Bike-Verleihstation des voll-digitalisierten Verleihsystems „Eifel e-Bike“ in Betrieb genommen. Das Projekt wird im Rahmen Landeswettbewerbs „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ durch das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium mit rund 900.000 Euro gefördert.

Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Die Zukunft der Mobilität ist digital und vernetzt – auch in ländlichen und suburbanen Räumen. Dank E-Bikes und Pedelecs können Pendler problemlos auch längere Distanzen zurücklegen. Das ‚Eifel e-Bike‘ ist digital buchbar und bezahlbar und ist nahtlos in den ÖPNV integriert. So machen wir Mobilität mit dem klimafreundlichen Fahrrad besser, sicherer und sauberer.“

Mit dem „Eifel e-Bike“ erhält der Kreis Euskirchen als erst zweiter Landkreis bundesweit ein flächendeckendes und 24/7-verfügbares E-Bike-Verleihsystem und bietet den Menschen ein neues und flexibles Mobilitätsangebot mit 120 Pedelecs in enger Verknüpfung zum ÖPNV, um die letzte Meile zwischen Haltestelle und Haustür komfortabel zurücklegen zu können. Die E-Bikes richten sich vor allem an ÖPNV-Pendler, Freizeitradler und Touristen. Das Verleihsystem wird im Auftrag des Kreises Euskirchen betrieben und durch das regionale ÖPNV-Unternehmen Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) in Zusammenarbeit mit der Firma „nextbike“ umgesetzt und koordiniert.

Markus Ramers, Landrat des Kreises Euskirchen: „Der Kreis Euskirchen ist fest entschlossen, die Mobilitätswende aktiv voran zu treiben. Das neue Verleihsystem ‚Eifel e-Bike‘ wird hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Ich freue mich sehr, dass wir dieses tolle Mobilitätsangebot jetzt zusammen mit der RVK und ‚nextbike‘ und dank der finanziellen Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen den Menschen im Kreis Euskirchen sowie natürlich auch unseren zahlreichen Gästen zur Verfügung stellen können.“

Die Ausleihe kann per Smartphone-App von ‚nextbike‘, über das VRS E-Ticket oder per Telefon erfolgen. Das kreisweite Netz der festen Stationen wird ergänzt durch zahlreiche virtuelle Stationen, an denen Fahrten beendet und begonnen werden können. Die virtuellen Stationen werden mit einem entsprechenden Ortsmarker in der App gekennzeichnet.

Sabine Preiser-Marian, Bürgermeisterin der Stadt Bad Münstereifel: „Die E-Bike-Verleihstation ist ein wichtiger Baustein für die Mobilität in unserer Stadt und speziell im Hinblick auf den Ausbau des Bahnhofs zu einer Mobilstation. Besonders bei der Siedlungsstruktur und Topographie von Bad Münstereifel bietet das ‚Eifel e-Bike‘ eine tolle Mobilitätsalternative.“

Dr. Marcel Frank, Geschäftsführer der Regionalverkehr Köln GmbH: „Mit dem ‚Eifel e-Bike‘ startet die RVK bereits ihr drittes E-Bike-Verleihsystem im Großraum Köln/Bonn innerhalb von drei Jahren. Das zeigt, dass die anfängliche Idee sich zu einer nachhaltigen Lösung entwickelt hat und wir sind froh, den Menschen in der Region neben unseren Bussen auch Mobilität auf zwei Rädern anbieten zu können. Die elektrische Tretunterstützung tut ein Übriges, um die Nutzerinnen und Nutzer zu überzeugen. Um Staus in den Großstädten zu verringern, müssen auch in der Region Mobilitätsalternativen zum Pkw geschaffen werden.“

Im Rahmen des „Eifel e-Bike“ wird zudem eine gänzlich neue Variante eines Fahrradverleihsystems erprobt: das „Dorfrad“. Zunächst wird in den Orten Bürvenich und Eppenich (Stadt Zülpich) eine zusätzliche Anzahl von zehn Pedelecs und zehn virtuellen Stationen installiert. Damit wird in diesen Orten ein zum ÖPNV weiteres ergänzendes Angebot bereitgestellt.

Markus Böhm, Geschäftsführer der e-regio GmbH & Co. KG: „E-regio stellt als regionaler Versorger 100 Prozent regenerativen Strom zum Betrieb der E-Bike-Stationen bereit. Damit wird das ‚Eifel e-Bike‘ auch unter Klimaschutzgesichtspunkten im wahrsten Sinne des Wortes eine runde Sache und fügt sich wunderbar in unser anderweitiges Angebot für Elektromobilitätslösungen.“

Übersicht der „Eifel e-Bike-Stationen“ im Kreis Euskirchen:

  • Blankenheim Wald, Bahnhof
  • Dahlem, Bahnhof
  • Euskirchen, Bahnhof
  • Euskirchen-Kuchenheim, Bahnhof
  • Hellenthal, Busbahnhof
  • Kall, Bahnhof
  • Mechernich, Bahnhof
  • Nettersheim, Bahnhof
  • Schleiden, Gemünd-Mitte
  • Zülpich, Mühlenberg

Hintergrund Landeswettbewerb:

Das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalens hat im Rahmen des Landeswettbewerbs „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ Kommunen, kommunale Zweckverbände und SPNV-Aufgabenträger aufgefordert, innovative Konzepte für den ÖPNV im ländlichen Raum zu entwickeln. Durch die Modellprojekte sollen Wege aufgezeigt werden, wie in eher ländlich geprägten und suburbanen Räumen ÖPNV-Angebote neu geschaffen oder die bestehenden Angebote attraktiver gestaltet werden können. Für die Erprobung der Modellprojekte stehen bis zum Jahr 2024 insgesamt 30 Millionen Euro bereit. 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten können gefördert werden. Die maximale Höhe der Zuwendung über die Laufzeit beträgt 5 Millionen Euro für ein Projekt. Insgesamt wurden 38 Projektvorschläge eingereicht. Eine Experten-Jury hat die Bestplatzierten ausgewählt. 15 Projekte profitieren nun von der Landesförderung.

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Kreuzimpfungen mit AstraZeneca und BioNTech – Begonnene Impfserien werden mit mRNA-Impfstoff fortgesetzt

Ahrweiler – Bereits begonnene Impfserien mit AstraZeneca werden in den rheinland-pfälzischen Impfzentren und damit auch im Landesimpfzentrum in Grafschaft-Gelsdorf seit diesem Montag, 5. Juli 2021, grundsätzlich mit einem mRNA-Impfstoff beendet. Hierfür stehen derzeit die Vakzine von BioNTech/Pfizer oder Moderna zur Verfügung. Darüber hinaus erfolgt die Zweitimpfung in einer verkürzten Frist von mindestens vier Wochen.

Mit diesem Vorgehen schließt sich Rheinland-Pfalz dem bundesweiten Vorgehen auf Basis einer Sondersitzung der Gesundheitsministerkonferenz vom 2. Juli an. Grundlage ist eine Mitteilung der Ständigen Impfkommission (STIKO), die diese sogenannten heterologen Impfungen aufgrund der höheren Wirksamkeit sowie der Möglichkeit, die Zweitimpfung zu einem früheren Zeitpunkt durchführen zu können, empfiehlt.

Für den Betrieb des Landesimpfzentrums in Grafschaft-Gelsdorf bedeutet dies, dass seit dieser Woche allen Personen bei einer vorgesehenen Zweitimpfung mit AstraZeneca der mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer angeboten wird. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, bei der Zweitimpfung zwischen AstraZeneca oder dem mRNA-Impfstoff zu wählen. Alle Termine für Zweitimpfungen bleiben darüber hinaus bestehen, Verschiebungen oder Verkürzungen des Impfabstandes erfolgen nach Vorgabe des Landes nicht.

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Aufhol-Programm für Kinder und Jugendliche in Höhe von rund 107 Millionen Euro, um Folgen der Corona-Pandemie abzumildern

Region/Düsseldorf – Familienminister Joachim Stamp: Kinder und Jugendliche dürfen nicht die Verlierer der Pandemie werden. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW teilt mit: Die Corona-Pandemie stellt viele Kinder und Jugendliche vor große Herausforderungen. Auf soziale Kontakte, Sport und das gemeinsame Erleben in der Gruppe mussten viele junge Menschen über lange Zeit verzichten. Die meisten Familien haben sich sehr verantwortungsvoll und aufopfernd um ihre Kinder gekümmert. Wegfallende soziale Bezüge und das Erleben mit Gleichaltrigen konnten sie aber vielfach nicht kompensieren. Kindern und Jugendlichen sollen daher neue Perspektiven und mehr Zuversicht vermittelt werden. Um negative Folgen für die Entwicklung abzumildern, haben Bund und Land das Programm „Aufholen nach Corona“ beschlossen und stellen hierfür Mittel für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung. Aus dem Bereich des Familienministeriums werden dabei rund 107 Millionen Euro investiert. Diese Summe ist Teil des Gesamtprogramms „Aufholen nach Corona“, das einschließlich der Angebote des Ministeriums für Schule und Bildung 539 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen umfasst.

Ein Schwerpunkt des Programms ist die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe für Angebote der sozialen Arbeit an Schulen, Mittel für zusätzliche Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Freiwilligen Ökologischen Jahr sowie für Angebote für Jugendarbeit und Jugendferien.

Familienminister Joachim Stamp: „Kinder und Jugendliche dürfen nicht die Verlierer der Pandemie werden. Sie haben während der Pandemie enorme Einschränkungen hinnehmen müssen, vor allem im sozialen Bereich. Mit dem Aufholprogramm sollen den Kindern und Jugendlichen wieder mehr Perspektiven und Zuversicht ermöglicht werden. Deswegen investieren wir gemeinsam mit dem Bund in Nordrhein-Westfalen, um jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, soziale Kontakte in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit neu zu ermöglichen und gemeinsames Erleben wieder zum Alltag zu machen.“

Um dies zu erreichen, stellt das Land gemeinsam mit dem Bund den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Jugendämtern) insgesamt rund 93 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittelverteilung auf die Kommunen soll gewährleisten, dass vor Ort entsprechend der konkreten Bedarfe Projekte, Angebote und Leistungen gefördert werden.

Die Jugendämter können damit eigene Angebote und solche freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe in folgenden Bereichen fördern:

  • Angebote der Jugendsozialarbeit
  • Angebote der sozialen Arbeit an Schulen
  • Plätze für junge Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Freiwilligen Ökologischen Jahr an Schulen und in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe

Hierfür stehen rund 68 Millionen Euro zur Verfügung. Sie sollen für neue Angebote, zur Ausweitung bestehender Angebote oder zur Kompensation pandemiebedingter Mehrausgaben bei diesen Angeboten verwendet werden.

Darüber hinaus können die Kommunen eigene Angebote oder solche freier Träger in folgenden Bereichen fördern:

  • Angebote der außerschulischen Jugendarbeit mit dem Charakter des gemeinsamen sozialen und kulturellen Erlebens
  • Jugendfreizeitangebote
  • internationale Jugendbegegnungen
  • Wochenend- und Ferienfreizeiten
  • nichtkommerzielle Jugendreisen

Hierfür stehen weitere rund 25 Millionen Euro zur Verfügung. Auch diese Mittel sollen für neue Angebote, zur Ausweitung bestehender Angebote oder zur Kompensation pandemiebedingter Mehrausgaben bei diesen Angeboten verwendet werden.

Weitere 4 Millionen Euro erhalten die im Landesjugendring NRW zusammengeschlossenen Jugendverbände insbesondere für überörtliche Aktivitäten der Jugendbildung, Jugendfreizeiten, internationale Jugendbegegnungen, Wochenend- und Ferienangebote sowie Ferienreisen. Auch hier stehen die Mittel für neue Angebote, zur Ausweitung bereits bestehender und geplanter Angebote sowie zur Kompensation pandemiebedingter Mehrausgaben zur Verfügung.

„Wir sind zuversichtlich, dass es mit diesen Mitteln gelingt, verstärkt Angebote zu schaffen, die sich an den aktuellen Bedürfnissen der jungen Menschen vor Ort orientieren“, sagte Minister Stamp.

Die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe können bei den für sie zuständigen Jugendämtern zeitnah weitere Informationen über die konkreten Möglichkeiten der Förderung erfahren.

Neben Kindern und Jugendlichen hat die Landesregierung auch werdende Familien und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern im Blick. Sie schauen auf eine lange Zeit mit teils einschneidenden Einschränkungen während der Corona-Pandemie zurück. Für gezielte Angebote soll die bestehende Bundesstiftung Frühe Hilfen, befristet für die Jahre 2021 und 2022, aus Bundesmitteln um 50 Millionen Euro aufgestockt werden. Nordrhein-Westfalen erhält rund 10 Millionen Euro dieser Mittel und wird sie für Maßnahmen auf kommunaler Ebene als fachbezogene Pauschale an die Kommunen mit eigenem Jugendamt weitergeben.

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Pionierarbeit: Aachen nimmt zwei Wasserstoff-Fahrzeuge für die Abfallsammlung in Betrieb

Aachen – Damit ist Aachen europaweit eine der ersten Städte, die solche Nutzfahrzeuge einsetzt. Um das Ziel der Emissionsfreiheit von Fahrzeugen zu erreichen, wurde auch die erste elektrifizierte Kehrmaschine angeschafft. Eine hohe Fördermittelsumme unterstützt das Projekt.

„Das, was wir heute hier erleben, ist absolute Pionierarbeit“, sagt Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen. „Wir haben uns als Stadt Aachen dazu verpflichtet, ab 2030 klimaneutral zu sein.“ Und ein wichtiger Teil auf dem Weg, dieses Ziel zu erreichen, ist heute in Betrieb genommen worden: zwei Wasserstofffahrzeuge für die Abfallsammlung des Aachener Stadtbetriebs. Damit ist Aachen europaweit eine der ersten Städte, die überhaupt Wasserstofffahrzeuge in diesem Bereich einsetzt. „Das zeigt, was Aachen kann: Innovation und sich trauen, diese wichtigen Aufgaben mutig anzugehen. Wir sind Vorreiter als Teil der Wasserstoff-Modellregion.“

Fuhrpark auf alternative Systeme umstellen

„Das ist heute ein ganz besonderer und erfreulicher Tag für uns“, sagt Stadtbetriebsleiter Thomas Thalau. „Als kommunaler Dienstleister arbeiten wir für die Stadtbevölkerung und das mitten in der Stadt – mit einer großen Belastung durch Lärm und Abgase. Deshalb haben wir schon früh damit angefangen, unseren Fuhrpark auf alternative Systeme umzustellen. Bei unseren großen Maschinen, wie den Abfallsammelfahrzeugen, war das bislang schwer. Jetzt haben wir ein hervorragendes Ergebnis. Wir können klimaneutral unterwegs sein und haben dabei auch noch eine ganz andere, niedrige Lärmbelastung. Das ist gut für die Bürger*innen wie auch für unsere eigenen Mitarbeitenden.“

Hohe Fördermittelsumme unterstütz das Projekt

Verkehr in Aachen, der mit Kraftfahrzeugen zurückgelegt wird, soll möglichst emissionsfrei stattfinden. Um die Umsetzung zu beschleunigen, hat die Stadtverwaltung beträchtliche Projektförderungen akquiriert. Einen wesentlichen Anteil daran haben Julia Scholtes, Projektleiterin „AachenMooVe!“, und ihr Team. „Die Anschaffungskosten belaufen sich auf rund eine Millionen Euro pro Wasserstofffahrzeug, rund 80 Prozent werden aus dem Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Mitteln des Landes NRW gefördert.“ In diesem Rahmen wurde auch die Anschaffung einer batterieelektrischen Kehrmaschine unterstützt, die bereits seit einigen Wochen in der Innenstadt im Einsatz ist. Die Anschaffung dieser Fahrzeuge ist ein Teil des Förderprojektes „AachenMooVe!“, das noch bis Juni 2022 läuft.

Den Innovationsgeist der Stadt Aachen bei diesem Projekt betont auch Klaus Mees vom NRW-Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie. „Ich arbeite bereits seit 15 Jahren am Thema Wasserstoff, bislang konnte man dabei noch nicht viel in der Umsetzung sehen. Deshalb freut es mich umso mehr, Sie bei diesem Prozess begleitet zu haben. Die Bedeutung für NRW ist immens.“

Größte Reichweitenkonfiguration

Ab nächster Woche werden die neuen Fahrzeuge in der Innenstadt für die Sammlung der Bioabfälle eingesetzt. Ein Wasserstofffahrzeug ist mit einem Brennstoffzellenelektroantrieb ausgestattet. Dabei wird in der Brennstoffzelle aus Wasserstoff Strom erzeugt, der für den Elektroantrieb genutzt wird. Das Auto hat einen Elektromotor. Den Strom dafür produziert das Fahrzeug selbst aus gasförmigem Wasserstoff in einer Brennstoffzelle. Der Wasserstoff in der Brennstoffzelle reagiert mit Luft und produziert dabei elektrische Energie. Die treibt dann den Elektromotor im Fahrzeug an – und am Ende tropft nur Wasser aus dem Auspuff.

Die zwei Fahrzeuge in Aachen sind mit der größte Reichweitenkonfiguration ausgestattet, die aktuell auf dem Markt erhältlich ist. „Es ist modular aufgebaut“, erklärt Achim Knoll, Leiter des Bereichs Einkauf des Stadtbetriebs. Die Fahrzeuge haben drei Brennstoffzellen mit 90kW Leistung und vier Tanks für insgesamt 20 Kilogramm Wasserstoff. Mit einem On-Board-Charger kann zur Vergrößerung der Reichweite die Antriebsbatterie vorgeladen werden. „Unsere Abfallsammelfahrzeuge fahren im Schnitt rund 80 Kilometer am Tag“, erläutert Knoll. „Dabei kommt uns das viele Anfahren und Abbremsen zugute, wodurch sich die Batterien wieder aufladen. Dadurch sparen wir bis zu 40 Prozent Energie ein. Durch die langen Fahrten bis nach Weisweiler benötigen wir dann die zusätzliche Energie aus dem Wasserstoffantrieb.“ Getankt wird vorerst an der bisher einzigen Wasserstofftankstelle in Aachen am Prager Ring. „Es gibt allerdings auch die Idee, dass wir als Aachener Stadtbetrieb eine eigenständige Wasserstofftankstelle errichten.“

Nationale Wasserstoffstrategie

Zwei weitere wasserstoffbetriebene Abfallsammelfahrzeuge sind bereits in der Vergabe, die Fördermittel dazu bewilligt; die Lieferung ist für das kommende Jahr avisiert. Damit setzt die Stadt Aachen die Bestrebungen der nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierungen schon heute um. Auch die Anschaffung weiterer elektrifizierter Kehrmaschinen ist angestrebt.

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Nordrhein-Westfalen setzt STIKO-Empfehlung zu Zweitimpfungen mit mRNA-Impfstoff um

Region/Düsseldorf – Rund 2,4 Millionen Termine für Erstimpfungen in den nordrhein-westfälischen Impfzentren im Juli möglich. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Die Landesregierung wird den gestrigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) konsequent umsetzen und Menschen, die ihre Erstimpfung mit dem Wirkstoff AstraZeneca erhalten haben, eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff ermöglichen. Sie folgt damit der gestrigen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), sogenanntes heterologes Impfen (Impfen mit zwei Impfstoffen) zu ermöglichen, um so den Impfschutz vor der neuen Delta-Variante des Coronavirus zu erhöhen.

Konkret bedeutet das: Jeder Person, die im Impfzentrum eine Erstimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten hat, wird im Impfzentrum eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (derzeit Biontech) angeboten. Personen, die in Impfzentren bereits einen Termin für eine Zweitimpfung mit AstraZeneca haben, müssen nichts unternehmen, der Impfstoff wird automatisch umgestellt. Die gebuchten Termine, insbesondere in den kommenden Tagen, sollen wie geplant wahrgenommen werden.

Wo entsprechend der STIKO-Empfehlung eine Verkürzung des Impfintervalls erforderlich wird, kontaktieren die Impfzentren die betreffenden Personen zum Zweck einer Änderung des Zweitimpftermins automatisch.

Jeder volljährigen impfwilligen Person, die sich im Juli und August 2021 mit dem Impfstoff von AstraZeneca erstmalig impfen lässt, wird zur Vervollständigung der Impfserie in einem Abstand von mindestens vier Wochen eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten.

Wer die Erstimpfung mit AstraZeneca bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten erhalten hat, soll dort grundsätzlich auch die Zweitimpfung erhalten. Das MAGS geht davon aus, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ebenfalls entsprechend der STIKO-Empfehlung die Zweitimpfungen auf einen mRNA-Impstoff umstellen werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: “Das Virus stellt uns immer wieder vor neue Herausforderungen. Wir können aber mittlerweile schnell reagieren. Durch heterologe Impfungen können wir den Impfschutz für Menschen, die eine Erstimpfung mit Astra Zeneca erhalten haben, merklich steigern.”

Die Impfkampagne wird hierdurch nicht verlangsamt: Im Juli werden rund 2,4 Millionen Termine für Erstimpfungen in den Impfzentren des Landes Nordrhein-Westfalen möglich sein. Seit vergangenem Samstag (26. Juni 2021) können inzwischen alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren in Nordrhein-Westfalen Impftermine in einem der 53 Impfzentren buchen. In den kommenden 14 Tagen sind bereits viele Termine ausgebucht. Das Ministerium erwartet in den kommenden Wochen aber eine deutliche Steigerung der Impfstofflieferungen durch den Bund. Es werden somit fortlaufend neue Termine in den Terminbuchungssystemen der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt.

Alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die bislang noch keinen Impftermin erhalten haben, können weiterhin Termine für Impfungen in Impfzentren online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil ( (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland) buchen. Das Ministerium weist darüber hinaus darauf hin, dass Kinder im Alter von 12 bis unter 16 Jahren, für die durch die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Impfung empfohlen wird (bspw. wg. einer Vorerkrankung), beim niedergelassenen Kinder- oder Hausarzt ein Impfangebot erhalten.

Zudem gilt ab Montag: Eine Umbuchung eines bereits vereinbarten Zweittermins für eine Impfung mit BioNTech oder Moderna, z.B. aufgrund von Urlaub, ist innerhalb des durch die Impfstoffzulassung vorgesehenen Zeitraums möglich. Das Ministerium bittet jedoch darum, von dieser Möglichkeit nur im Ausnahmefall Gebrauch zu machen. Eine Umbuchung kann über die bekannten Rufnummern zur Terminbuchung oder online erfolgen. Zudem wird ab Montag die Buchung für Genesene, die nur einen einzelnen Impftermin benötigen, ermöglicht.

„Seit vergangenen Samstag haben rund 257.000 Personen etwas mehr als 513.000 neue Termine für Erst- und Zweitimpfungen gebucht. Dadurch, dass wir in den nächsten Wochen große Mengen an Impfstofflieferungen seitens des Bundes erwarten, werden in den Impfzentren zudem immer wieder neue Termine freigeschaltet. Ich rate daher jedem, der noch keinen Termin buchen konnte: Überprüfen Sie regelmäßig die Online-Portale nach freien Terminen. Über die Hotline können die Bürgerinnen und Bürger zudem Impftermine in anderen Impfzentren außerhalb ihres Wohnortes vereinbaren. Sollte es im örtlichen Impfzentrum keinen Termin geben, kann problemlos auch ein Termin in einem der anderen 52 Impfzentren gebucht werden“, erklärt Laumann.

„Im Durchschnitt erfolgen in Nordrhein-Westfalen derzeit rund 90.000 Erstimpfungen pro Tag. Mittlerweile sind über 55 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal geimpft worden. Mit Blick auf die sich verbreitende Delta-Variante fällt der Steigerung der Zweitimpfungsquote zudem eine besondere Bedeutung zu. Diese ist in den letzten Wochen deutlich angestiegen: Mittlerweile sind fast 40 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft und damit vor einem schweren Krankheitsverlauf sehr gut geschützt. Jeder, der sich noch nicht um einen Impftermin bemüht hat, sollte dies nun schnellstmöglich nachholen, damit wir die Freiheiten, die wir jetzt haben, nicht wieder verlieren“, ergänzt Minister Laumann. Zur Verbesserung des Schutzes gegen die Delta-Variante des SARS-Cov-2-Virus wird nun auch das Impfintervall für die mRNA-Impfstoffe (BioNTech und Moderna) in den Impfzentren auf 4 Wochen verkürzt.

Das Ministerium stellt den Impfzentren in der 27. und 28. Kalenderwoche zudem mehr als 190.000 Dosen des Impfstoffs Johnson & Johnson zur Verfügung. Dieser wird den Kreisen und kreisfreien Städten ausschließlich für aufsuchende Impfangebote folgender, schwer erreichbarer Gruppen zur Verfügung gestellt:

  • Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft,
  • Beschäftigte in der Fleischindustrie, bei Paketdiensten, im Öffentlichen Personennahverkehr, im Baugewerbe sowie im Reinigungsgewerbe,
  • 24-Stunden-Pflegekräfte,
  • Sexarbeiterinnen bzw. -arbeiter,
  • Langzeitpatientinnen und -patienten in somatischen und psychiatrischen Krankenhäusern,
  • Bewohnerinnen und Bewohner sozial benachteiligter Stadtteile,
  • weitere Personengruppen mit geringer Erreichbarkeit über die Impfzentren oder ambulanten Arztpraxen.
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Landesregierung RLP startet Impf-Kampagne für junge Erwachsene und Studierende vom 7. – 14. Juli

Region/Mainz – 30.000 Impfdosen stehen zur Verfügung. Die Landesregierung plant zusammen mit den rheinland-pfälzischen Hochschulen eine Impf-Kampagne für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahren. Die Sonder-Impfaktionen finden an den Hochschulstandorten in Kaiserslautern, Koblenz, Landau, Ludwigshafen, Mainz und Trier statt. Hierzu stellt das Land insgesamt 30.000 Impfdosen zur Verfügung. Jeder der sechs Standorte erhält 5.000 Dosen des Impfstoffs des Mainzer Biotechnologie-Unternehmens BioNTech.

„Nach drei digitalen Semestern haben wir gute Aussichten für das Wintersemester, das wieder mit Präsenzveranstaltungen starten kann. Die steigende Impfquote und die sinkende Inzidenz machen dies möglich. Wir als Landesregierung wollen einen sicheren Semesterbeginn. Daher starten wir eine Impf-Kampagne für Studierende, die aber auch allen jungen Menschen in der Ausbildung offensteht“, erläutert Clemens Hoch, Wissenschafts- und Gesundheitsminister des Landes. „Wer sich jetzt im Juli impfen lässt, kann gut geschützt ins Wintersemester starten. Eine hohe Impfquote unter den Studierenden macht es dann möglich, dass wir dann im kommenden Semester wieder mehr Normalität an den Hochschulen erleben werden.“

Die Impfangebote an den Hochschulen stehen allen 18- bis 27jährigen aus Rheinland-Pfalz zur Verfügung. So können sich Studierende, die aus Rheinland-Pfalz stammen oder an einer rheinland-pfälzischen Hochschule eingeschrieben sind, sowie alle jungen Erwachsenen von 18 bis 27 Jahren mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz eine Impfung erhalten. „Das Angebot gilt allen jungen Erwachsenen, egal ob man für einen Master oder Meister lernt. Ich würde mich freuen, wenn möglich viele dieses Angebot annehmen würden. Denn Impfen schützt jeden einzelnen und unsere Gesellschaft“, ergänzt Hoch. Die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern des Landes signalisierten ihre Unterstützung.

Prof. Dr. Kristian Bosselmann-Cyran, Präsident der Hochschule Koblenz und Vorsitzender der Landeshochschulpräsidentenkonferenz, betonte: „Die rheinland-pfälzischen Hochschulen begrüßen die Initiative der Landesregierung für die Impfung der 18- bis 27jährigen sehr. Damit wird auch für die Studierenden im Land ein Zeichen gesetzt: Sie haben sich in den langen Phasen der Pandemiebekämpfung außerordentlich solidarisch verhalten und erhebliche Einschränkungen in ihrem Studienverlauf hingenommen. Es wird Zeit, dass diejenigen, die teilweise seit dem Sommersemester 2020 noch keinen einzigen Besuch auf ihrem Campus unternehmen durften, jetzt einen Schritt in die Normalität gehen können. Gerade jetzt – angesichts der zahlreichen Fragezeichen um den Verlauf der Delta-Variante – brauchen die Hochschulen ein Signal, dass ein akademisches Studium in Präsenz und ohne Gefährdung möglich wird. Wir hoffen alle, dass die Impfung den erhofften Erfolg haben wird.“

„Als Landesstudierendenvertretung heißen wir die groß angelegte Impfkampagne der Landesregierung für Studierende durch ein unbürokratisches Angebot vor Ort sehr willkommen. Wir freuen uns über die Perspektive einer geöffneten Hochschule, die wieder als Lernort und sozialer Raum genutzt werden kann. Um nächstes Semester diesem universitären Leben wieder ein Stück näher zu kommen, ist dieser Vorstoß unerlässlich. Wir freuen uns, dass studentische Anliegen Gehör fanden und appellieren an die Studierenden, wenn möglich, das Angebot einer Impfung wahrzunehmen“, ergänzt Raffael Plum, Sprecher der LandesAStenKonferenz Rheinland-Pfalz.

Die Impf-Kampagne für Studierende erfolgt vom 7. bis 14. Juli mit Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes an den sechs Hochschulstandorten. Informationen zum Ablauf erfolgen vor Ort durch die Hochschulen.

Neben den Sonder-Impfaktionen an den Hochschulen stehen allen Erwachsenen ab 18 Jahren weiterhin die Möglichkeit zur Verfügung, sich über das Impfportal des Landes für eine Impfung im Impfzentrum zu registrieren. Die Ständige Impfkommission empfiehlt allen Erwachsenen ab 18 Jahren eine Corona-Schutzimpfung. Aufgrund der zügigen Abarbeitung der bisherigen Warteliste wird über den Sommer hier eine schnelle Terminvergabe möglich werden.

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Restdosen-Börse für’s Impfzentrum im Kreis Euskirchen ab Montag, 05. Juli

Euskirchen – Neuer Impferlass: STIKO empfiehlt Kreuzimpfung / Ab Montag sind Umbuchungen über die Kassenärztliche Vereinigung möglich. Das Regionale Impfzentrum des Kreises Euskirchen verfügt täglich über eine geringe Zahl von Impfstoff-Restdosen aus bereits angebrochenen Vials bzw. aufgrund nicht wahrgenommener Termine. Die Termine für diese Restdosen werden täglich im Betriebszeitraum des Impfzentrums zwischen 14 und 20 Uhr fortlaufend auf der Corona-Page des Kreises Euskirchen vergeben: https://corona.kreis-euskirchen.de/restdosen

Dabei kann – je nach Verfügbarkeit – ein bestimmter Impfstoff ausgewählt werden. Wer einen Erstimpftermin mit dem Impfstoff von AstraZeneca wählt, erhält – wie von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen – beim Zweit-Impftermin einen mRNA-Impfstoff (heterologe Impfung).

Anmelden können sich Bürgerinnen und Bürger unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie sind älter als 18 Jahre
  • Sie können das Regionale Impfzentrum des Kreises Euskirchen in Nettersheim-Marmagen innerhalb von einer Stunde erreichen.
  • Bei ihnen liegt keine medizinische Indikation vor, die gegen eine Impfung mit einem Corona-Impfstoff spricht.

Nach der Eingabe der persönlichen Daten erhält man einen Anruf des Regionalen Impfzentrums, der erst die endgültige Terminbestätigung ist.

Kreuzimpfung

Künftig sollen Menschen, die als erste Dosis mit dem Impfstoff von Astra Zeneca geimpft worden sind, als zweite Dosis mit einem Abstand von mindestens vier Wochen einen mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) erhalten können. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat diese sogenannte Kreuzimpfung ausdrücklich empfohlen.

Wer den Impfstoff wechseln, aber am vorher vereinbarten Termin festhalten möchte, muss nichts unternehmen. Jeder kann direkt im Impfzentrum mitteilen, welcher Impfstoff verimpft werden soll. Wer aber seinen Impftermin vorziehen möchte, kann dies ab Montag, 5. Juli, über die Anmeldeportale der Kassenärztlichen Vereinigung tun (www.116117.de oder Tel. 0800 / 116 117 01).

Wichtig: Die vorgeschriebenen Impfintervalle sind dabei zu beachten. BionTech drei bis sechs Wochen, Moderna vier bis sechs Wochen und bei einer heterologen Impfung mindestens vier Wochen.

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NRW Landesregierung fordert Kommunen auf, elektronischen Datenaustausch zwischen Gesundheits-Ämtern bis zum Herbst zu ermöglichen

Region/Düsseldorf – Minister Pinkwart: Wir müssen die Sommermonate nutzen, um die digitale Kontaktpersonennachverfolgung flächendeckend sicherzustellen. Minister Laumann: Die Gesundheitsämter machen einen herausragenden Job. Nun gilt es, die digitalen Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten zu nutzen. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilen mit:

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will die digitale Kontaktpersonennachverfolgung in den Gesundheitsämtern weiter ausbauen und bis zum Herbst einen entscheidenden Schritt voranbringen. Das Wirtschafts- und Digitalministerium und das Gesundheitsministerium haben die Kommunen aufgefordert, den elektronischen Datenaustausch zwischen den Gesundheitsämtern bis zum 30. September 2021 flächendeckend sicherzustellen. Das Gesundheitsministerium hat sich mit einem entsprechenden Erlass an die Kreise und kreisfreien Städte gewandt. Der elektronische Datenaustausch kann unter anderem durch die Software SORMAS Exchange (SORMAS-X) gewährleistet werden. Dadurch wird eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, um Corona-Infektionsketten über kommunale Grenzen hinweg zu verfolgen, gezielte Infektionsschutzmaßnahmen schnell einzuleiten und zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens beizutragen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig leistungsstarke Gesundheitsämter und eine schnelle und verlässliche Kontaktpersonennachverfolgung sind. Die Gesundheitsämter und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben hier einen herausragenden Job gemacht. Aber: Beim digitalen Datenaustausch sehen wir Nachholbedarf. Wir müssen bei den aktuell niedrigen Inzidenzen daher so schnell wie möglich zusehen, dass digitale Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten, wie sie zum Beispiel bei SORMAS-X zur Verfügung stehen, genutzt werden.“

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Landesregierung arbeitet seit Langem intensiv daran, die Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen als zentrale Leistungsinstanz bei der Bewältigung der Pandemie mit digitalen Lösungen für die Kontaktnachvollziehung zu stärken. Wir müssen jetzt die Sommermonate mit geringen Inzidenzen nutzen, um die Digitalisierung in den einzelnen Gesundheitsämtern weiter voranzutreiben und die digitale Kontaktpersonennachverfolgung sowie den sicheren Datenaustausch zwischen den Ämtern flächendeckend sicherzustellen. Dann sind wir in Nordrhein-Westfalen für eine mögliche vierte Corona-Welle im Herbst sehr gut gerüstet.“

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Feierlicher erster Spatenstich – Junior Uni Daun vor Baustart!

Daun – Am gestrigen Mittwoch, 30. Juni 2021 wurde in der Vulkaneifel-Kreisstadt Daun mit einem symbolischen Spatenstich der Startschuss für den Bau einer „Junior Uni“ nach dem Vorbild der Wuppertaler Junior Uni vollzogen. Der neue Junior Uni Campus in Daun wird der einzige seiner Art in Rheinland-Pfalz sein. Die JuniorUni wird eine außerschulische, rein privat finanzierte und gemeinnützige Bildungs- und Forschungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von vier Jahren bis zum Abitur.

Eingeladen waren die Landrätin des Landkreises Vulkaneifel Julia Gieseking, der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Daun, Thomas Scheppe, der Stadtbürgermeister Friedhelm Marder sowie weitere Gäste aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Hervorragende  Zusammenarbeit  und großartiger Zuspruch.

Eröffnet wurde die Feier durch den Kuratoriumsvorsitzenden der  LEPPER Stiftung Peter Lepper. Unter anderem bedankte er sich bei allen Beteiligten für die großartige Unterstützung, die das Projekt Junior Uni Daun erfahren hat. Die schnelle und reibungslose Planungsphase zeige, wie sehr die Stadt Daun und die Kreisverwaltung Vulkaneifel hinter diesem großartigen Projekt stehen.

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Mit 3-G-Regel in den Sommer

Region/Mainz – Der Ministerrat hat am gestrigen Dienstag, 29.06.2021 mit der 24. Corona Bekämpfungsverordnung weitere Öffnungsschritte beschlossen. „Die Menschen in Deutschland haben es durch große Disziplin in langen und für viele auch harten Monaten des Lockdowns geschafft, dass bei uns die Inzidenzen sinken und wir einen schönen Sommer genießen können. Auch die steigende Impfquote hat uns wieder mehr Freiheiten gebracht und macht den Urlaub sicherer. Deswegen haben wir heute weitere Öffnungsschritte beschlossen. Das ist besonders wichtig für die Veranstaltungsbranche, die jetzt mit Vorlauf die kommenden Wochen planen kann“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Anschluss an die Kabinettsitzung.

In Rheinland-Pfalz können sich jetzt wieder mehr Freunde treffen und Gemeinschaft genießen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist von Freitag an mit 25 Personen aus verschiedenen Hausständen gestattet. Es kann auch wieder größer privat gefeiert werden: Ab Freitag sind bis zu 100 Gäste möglich. Natürlich mit Vorsicht: Für den Innenbereich gilt die 3-G-Regel: Zutritt haben Geimpfte, Genesene oder Getestete. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt hier und grundsätzlich die Testpflicht. Konzerte, Sportevents und Volksfeste kehren zurück. Künftig können bei Veranstaltungen ganz generell innen wieder bis zu bis 350 Personen, im Freien sogar bis zu 500 Personen teilnehmen. Dabei gilt im Innenbereich entweder die eben erwähnte 3-G-Regel oder eine Maskenpflicht. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Kommune unter 35, sind auch Groß-Veranstaltungen wieder möglich.

Dabei kann sowohl innen als auch im Freien der Veranstaltungsort bis zur halben Kapazität genutzt werden. Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht mit festem Platz beispielsweise im Stadion, sondern auf einem Festplatz oder in einem Park stattfinden, liegt die mögliche Zuschauerzahl grundsätzlich bei 5.000. Auch größere Veranstaltungen sind in Abstimmung mit den örtlichen Behörden zulässig. Ein ganz wichtiges Signal an die jungen Menschen ist, dass Clubs und Discotheken mit guten Lüftungsanlagen und dem Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder öffnen können: Bis zu 350 Besucher und Besucherinnen können dort wieder feiern. Und auch Sportplätze und Musiksäle werden sich wieder füllen: Sport ist drinnen und draußen wieder in einer Gruppe von 50 Personen mit Trainer möglich. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Eine Entlastung gibt es auch für Servicemitarbeiter und   –mitarbeiterinnen in Gastronomie und Hotellerie. Für sie entfällt die Maskenpflicht, wenn ein tagesaktueller Test vorliegt. Und auch die Gäste profitieren: In der Gastronomie entfallen für sie nun auch im Innenbereich Testpflicht und Vorausbuchungspflicht. Diese wird auch für Zoos, Museen, Galerien und ähnliche abgeschafft. Für Auftritte der Breiten- und Laienkultur gelten dieselben Regelungen wie für die Veranstaltungen. In Hotels ist nur noch bei Anreise ein Test notwendig.

Alle Öffnungsschritte werden natürlich von Hygienekonzepten begleitet. Die 3-G-Regel „Zutritt für Geimpfte, Getestete oder Genesene“ spielen vor allem beim Aufeinandertreffen vieler Personen eine zentrale Rolle. Der Entscheidung des Ministerrates waren intensive Beratungen mit dem Corona-Experten-Team vorangegangen.

Signal an die jungen Menschen

„Es war mir ein besonderes Anliegen, dass wir auch den Kindern und Jugendlichen gerecht werden. Sie haben in der Pandemie eine große Last für die gesamte Gesellschaft getragen. Sie haben verzichtet und Disziplin geübt, um diejenigen zu schützen, die besonders gefährdet sind. Deswegen ist es gut, dass wieder mehr geht im Sport, bei Begegnungen und auch in Clubs und Discotheken“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

Impfkampagne schreitet erfolgreich voran, jede Impfung schützt Leben und wiedergewonnene Freiheiten

„Mit dem erfolgreichen Fortschreiten der Impfkampagne zeigt sich immer deutlicher: Impfungen sind der Schlüssel zum dauerhaften Rückgewinn von Freiheiten. Je mehr Impfungen wir durchführen, desto nachhaltiger sinken die Inzidenzen, desto länger und sicherer werden wir das zurückgewonnene kulturelle Leben, das Miteinander und die Freizeit genießen können. Weil das so ist, sind wir sehr froh, dass wir Stand heute bereits mehr als 2,1 Millionen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer bereits einmal und rund 1,4 Millionen sogar schon komplett impfen konnten“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. „Das sind gute Zahlen. Klar ist aber auch: Sie werden für einen dauerhaften Erfolg noch nicht reichen. Wir sehen, dass sich die Zahl der auf einen Impftermin Wartenden schnell und drastisch reduziert. Die ehemaligen Priogruppen eins und zwei sind faktisch abgearbeitet, aus der ehemaligen Priogruppe drei warten nur noch weniger als 35.000 Personen. Zudem stagniert die Zahl derer, die sich nach dem Fall der Priorisierung angemeldet haben und auf einen Termin warten, bei rund 100.000. Ich appelliere daher an alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, die sich bisher noch nicht für eine Impfung registriert haben: Melden Sie sich an, lassen Sie sich impfen. Jede Impfung, die wir diesen Sommer setzen, hilft, sich selbst und andere zu schützen sowie wiedergewonnene Freiheiten auch im Herbst und Winter weiter leben zu können. Und es gibt auch einen direkten Vorteil: Vollständig Geimpfte brauchen keinen Test.“

Sicherheit beim Reisen, damit es aus den schönsten Wochen des Jahres kein böses Erwachen gibt

„Viele Menschen, auch ich, freuen sich auf den Urlaub. Jetzt müssen wir dafür Sorge tragen, dass es nach den schönsten Wochen des Jahres kein böses Erwachen gibt. Wir können in Echtzeit in vielen Urlaubsregionen beobachten, wie die Corona-Infektionszahlen schon jetzt wieder signifikant steigen. Die neue hochansteckende Delta-Variante spielt dabei eine große Rolle. Portugal gilt bereits als Virusvariantengebiet. Die Türkei, Teile Spaniens, Schwedens und auch Gebiete in Kroatien sind nicht nur beliebte Reisegebiete, sondern auch Risikogebiete. Daher appelliere ich an alle Reisenden, auch im Urlaub die AHA-Regeln zu beachten und sich unbedingt vor der Einreise zu testen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Für Einreisen aus Risiko-, Hochrisiko- und Virusvariantengebieten sei das auch gesetzlich vorgeschrieben.

Experten raten zu Besonnenheit – höhere Inzidenzen heute führten nicht mehr automatisch zur Überlastung des Gesundheitssystems morgen

Die Corona-Experten waren sich in der Einschätzung der Delta-Variante einig, dass man die hochansteckende Mutation ernst nehmen müsse, die Gesellschaft aber heute viel besser geschützt sei als in den ersten zwei Wellen. Die gefährdeten Personengruppen seien jetzt durch die Impfung vor schweren Verläufen geschützt. Eine höhere Inzidenz bedeute jetzt nicht mehr gleichzeitig eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems.

Es sei jetzt an der Zeit, bei der Risikobewertung vom kollektiven hin zum individuellen Risiko zu kommen, sagte der Hygieniker der Unimedizin in Mainz, Dr. Wolfgang Kohnen. Heute gebe es ein niedrigeres kollektives Risiko durch den hohen Anteil der besonders Gefährdeten an der Impfung. „Der relativ hohe Anteil der Geimpften wirkt sich positiv auf die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe aus. Die Inzidenz bleibt als Frühwarnsystem wichtig, aber wir werden sie künftig stärker in Relation zur Situation in den Krankenhäusern setzen müssen“, so Kohnen. Mit Blick auf die Zukunft sei die Anwendung der erlernten Hygienemaßnahmen weiterhin wichtig, um Lockdowns zu verhindern.

In Bezug auf den Schulbetrieb nach den Ferien sagte der Mainzer Virologe Prof. Bodo Plachter: „Wenn der Rest der Bevölkerung geschützt ist, können wir die Situation in der Schule entspannt sehen. Wir wissen, dass Kinder bis 12 Jahre ohne Vorerkrankungen so gut wie kein Gesundheitsrisiko haben. Von ihnen geht auch keine Gefahr für andere aus, wenn Eltern, Erzieher und Erzieherinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen geimpft und damit vor schweren Krankheitsverläufen geschützt sind.“

Die Regelungen zum 2. Juli 2021 im Überblick

  • Auch weiterhin gilt: Wer vollständig geimpft ist, braucht keinen Test.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit 25 Personen aus verschiedenen Haushalten gestattet.
  • Als Personenbegrenzung gilt nunmehr eine Person pro 5 Quadratmeter.
  • Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt grundsätzlich die Testpflicht.
  • Bei privaten Feiern sind bis zu 100 Gäste möglich. Für Feiern im Innenbereich gilt die Testpflicht.
  • Der Bereich Veranstaltungen ist komplett neu geregelt. Künftig unterschieden nach:

– Veranstaltungen innen bis 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Zuschauerinnen und Zuschauer (T/Z)

– Veranstaltungen im Freien bis 500 T/Z

– Großveranstaltungen innen über 350 T/Z bei max. 50 Prozent Auslastung des Veranstaltungsorts und max. 5.000 T/Z

– Großveranstaltungen im Freien mit festen Plätzen in Stadien o.ä. über 500 T/Z bei max. 50 Prozent Auslastung des Veranstaltungsorts und max. 5.000 T/Z

– Großveranstaltungen im Freien auf einem abgrenzbaren Veranstaltungsort (Festplatz/Straßenraum) über 500 bis max. 5.000 T/Z

– Großveranstaltungen mit über 5.000 T/Z können in Abstimmung mit den örtlichen Behörden zugelassen werden.

Für jeden dieser Veranstaltungstypen sind auf die Situation abgestimmte Schutzmaßnahmen vorgesehen. Damit sind unter diesen Vorgaben kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und Kirmes möglich. Generell gilt: Großveranstaltungen können nur in Kommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 stattfinden.

  • Öffnung von Clubs und Diskotheken für bis zu 350 Besucherinnen und Besucher unter Beachtung von Schutzmaßnahmen wie zwingende Testpflicht und eine Personenbegrenzung.
  • Prostitutionsgewerbe ist in engen Grenzen wieder zulässig.
  • Bei den körpernahen Dienstleistungen entfällt für die Beschäftigten mit tagesaktuellem Test die Maskenpflicht.
  • Für die Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeiter entfällt in Hotels und Gastronomie mit tagesaktuellem Test die Maskenpflicht. Für Gäste in der Gastronomie entfällt die Testpflicht sowie die Vorausbuchungspflicht. In Hotels gilt die Testpflicht nur noch bei Anreise statt alle 48 Stunden.
  • Sport ist im Freien und innen in einer Gruppe von 50 Personen (mit Trainer/anleitende Person) möglich. Geimpfte und Genesene zählen bei der Bestimmung der Gruppengröße nicht mit.
  • In Zoos, Museen, Galerien u.ä. entfällt die Vorausbuchungspflicht.
  • Beim praktischen Fahrunterricht kann die Maskenpflicht entfallen, wenn sowohl Lehrer/Lehrerin als auch Schüler/Schülerin damit einverstanden sind. Dann gilt die Testpflicht.
  • Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht in Gruppengrößen wie beim Sport möglich.
  • Proben Laienkultur in Gruppengrößen wie im Sport möglich.