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NRW Landesregierung fordert Kommunen auf, elektronischen Datenaustausch zwischen Gesundheits-Ämtern bis zum Herbst zu ermöglichen

Region/Düsseldorf – Minister Pinkwart: Wir müssen die Sommermonate nutzen, um die digitale Kontaktpersonennachverfolgung flächendeckend sicherzustellen. Minister Laumann: Die Gesundheitsämter machen einen herausragenden Job. Nun gilt es, die digitalen Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten zu nutzen. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilen mit:

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will die digitale Kontaktpersonennachverfolgung in den Gesundheitsämtern weiter ausbauen und bis zum Herbst einen entscheidenden Schritt voranbringen. Das Wirtschafts- und Digitalministerium und das Gesundheitsministerium haben die Kommunen aufgefordert, den elektronischen Datenaustausch zwischen den Gesundheitsämtern bis zum 30. September 2021 flächendeckend sicherzustellen. Das Gesundheitsministerium hat sich mit einem entsprechenden Erlass an die Kreise und kreisfreien Städte gewandt. Der elektronische Datenaustausch kann unter anderem durch die Software SORMAS Exchange (SORMAS-X) gewährleistet werden. Dadurch wird eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, um Corona-Infektionsketten über kommunale Grenzen hinweg zu verfolgen, gezielte Infektionsschutzmaßnahmen schnell einzuleiten und zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens beizutragen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig leistungsstarke Gesundheitsämter und eine schnelle und verlässliche Kontaktpersonennachverfolgung sind. Die Gesundheitsämter und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben hier einen herausragenden Job gemacht. Aber: Beim digitalen Datenaustausch sehen wir Nachholbedarf. Wir müssen bei den aktuell niedrigen Inzidenzen daher so schnell wie möglich zusehen, dass digitale Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten, wie sie zum Beispiel bei SORMAS-X zur Verfügung stehen, genutzt werden.“

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Landesregierung arbeitet seit Langem intensiv daran, die Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen als zentrale Leistungsinstanz bei der Bewältigung der Pandemie mit digitalen Lösungen für die Kontaktnachvollziehung zu stärken. Wir müssen jetzt die Sommermonate mit geringen Inzidenzen nutzen, um die Digitalisierung in den einzelnen Gesundheitsämtern weiter voranzutreiben und die digitale Kontaktpersonennachverfolgung sowie den sicheren Datenaustausch zwischen den Ämtern flächendeckend sicherzustellen. Dann sind wir in Nordrhein-Westfalen für eine mögliche vierte Corona-Welle im Herbst sehr gut gerüstet.“

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Feierlicher erster Spatenstich – Junior Uni Daun vor Baustart!

Daun – Am gestrigen Mittwoch, 30. Juni 2021 wurde in der Vulkaneifel-Kreisstadt Daun mit einem symbolischen Spatenstich der Startschuss für den Bau einer „Junior Uni“ nach dem Vorbild der Wuppertaler Junior Uni vollzogen. Der neue Junior Uni Campus in Daun wird der einzige seiner Art in Rheinland-Pfalz sein. Die JuniorUni wird eine außerschulische, rein privat finanzierte und gemeinnützige Bildungs- und Forschungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von vier Jahren bis zum Abitur.

Eingeladen waren die Landrätin des Landkreises Vulkaneifel Julia Gieseking, der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Daun, Thomas Scheppe, der Stadtbürgermeister Friedhelm Marder sowie weitere Gäste aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Hervorragende  Zusammenarbeit  und großartiger Zuspruch.

Eröffnet wurde die Feier durch den Kuratoriumsvorsitzenden der  LEPPER Stiftung Peter Lepper. Unter anderem bedankte er sich bei allen Beteiligten für die großartige Unterstützung, die das Projekt Junior Uni Daun erfahren hat. Die schnelle und reibungslose Planungsphase zeige, wie sehr die Stadt Daun und die Kreisverwaltung Vulkaneifel hinter diesem großartigen Projekt stehen.

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Mit 3-G-Regel in den Sommer

Region/Mainz – Der Ministerrat hat am gestrigen Dienstag, 29.06.2021 mit der 24. Corona Bekämpfungsverordnung weitere Öffnungsschritte beschlossen. „Die Menschen in Deutschland haben es durch große Disziplin in langen und für viele auch harten Monaten des Lockdowns geschafft, dass bei uns die Inzidenzen sinken und wir einen schönen Sommer genießen können. Auch die steigende Impfquote hat uns wieder mehr Freiheiten gebracht und macht den Urlaub sicherer. Deswegen haben wir heute weitere Öffnungsschritte beschlossen. Das ist besonders wichtig für die Veranstaltungsbranche, die jetzt mit Vorlauf die kommenden Wochen planen kann“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Anschluss an die Kabinettsitzung.

In Rheinland-Pfalz können sich jetzt wieder mehr Freunde treffen und Gemeinschaft genießen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist von Freitag an mit 25 Personen aus verschiedenen Hausständen gestattet. Es kann auch wieder größer privat gefeiert werden: Ab Freitag sind bis zu 100 Gäste möglich. Natürlich mit Vorsicht: Für den Innenbereich gilt die 3-G-Regel: Zutritt haben Geimpfte, Genesene oder Getestete. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt hier und grundsätzlich die Testpflicht. Konzerte, Sportevents und Volksfeste kehren zurück. Künftig können bei Veranstaltungen ganz generell innen wieder bis zu bis 350 Personen, im Freien sogar bis zu 500 Personen teilnehmen. Dabei gilt im Innenbereich entweder die eben erwähnte 3-G-Regel oder eine Maskenpflicht. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Kommune unter 35, sind auch Groß-Veranstaltungen wieder möglich.

Dabei kann sowohl innen als auch im Freien der Veranstaltungsort bis zur halben Kapazität genutzt werden. Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht mit festem Platz beispielsweise im Stadion, sondern auf einem Festplatz oder in einem Park stattfinden, liegt die mögliche Zuschauerzahl grundsätzlich bei 5.000. Auch größere Veranstaltungen sind in Abstimmung mit den örtlichen Behörden zulässig. Ein ganz wichtiges Signal an die jungen Menschen ist, dass Clubs und Discotheken mit guten Lüftungsanlagen und dem Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder öffnen können: Bis zu 350 Besucher und Besucherinnen können dort wieder feiern. Und auch Sportplätze und Musiksäle werden sich wieder füllen: Sport ist drinnen und draußen wieder in einer Gruppe von 50 Personen mit Trainer möglich. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Eine Entlastung gibt es auch für Servicemitarbeiter und   –mitarbeiterinnen in Gastronomie und Hotellerie. Für sie entfällt die Maskenpflicht, wenn ein tagesaktueller Test vorliegt. Und auch die Gäste profitieren: In der Gastronomie entfallen für sie nun auch im Innenbereich Testpflicht und Vorausbuchungspflicht. Diese wird auch für Zoos, Museen, Galerien und ähnliche abgeschafft. Für Auftritte der Breiten- und Laienkultur gelten dieselben Regelungen wie für die Veranstaltungen. In Hotels ist nur noch bei Anreise ein Test notwendig.

Alle Öffnungsschritte werden natürlich von Hygienekonzepten begleitet. Die 3-G-Regel „Zutritt für Geimpfte, Getestete oder Genesene“ spielen vor allem beim Aufeinandertreffen vieler Personen eine zentrale Rolle. Der Entscheidung des Ministerrates waren intensive Beratungen mit dem Corona-Experten-Team vorangegangen.

Signal an die jungen Menschen

„Es war mir ein besonderes Anliegen, dass wir auch den Kindern und Jugendlichen gerecht werden. Sie haben in der Pandemie eine große Last für die gesamte Gesellschaft getragen. Sie haben verzichtet und Disziplin geübt, um diejenigen zu schützen, die besonders gefährdet sind. Deswegen ist es gut, dass wieder mehr geht im Sport, bei Begegnungen und auch in Clubs und Discotheken“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

Impfkampagne schreitet erfolgreich voran, jede Impfung schützt Leben und wiedergewonnene Freiheiten

„Mit dem erfolgreichen Fortschreiten der Impfkampagne zeigt sich immer deutlicher: Impfungen sind der Schlüssel zum dauerhaften Rückgewinn von Freiheiten. Je mehr Impfungen wir durchführen, desto nachhaltiger sinken die Inzidenzen, desto länger und sicherer werden wir das zurückgewonnene kulturelle Leben, das Miteinander und die Freizeit genießen können. Weil das so ist, sind wir sehr froh, dass wir Stand heute bereits mehr als 2,1 Millionen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer bereits einmal und rund 1,4 Millionen sogar schon komplett impfen konnten“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. „Das sind gute Zahlen. Klar ist aber auch: Sie werden für einen dauerhaften Erfolg noch nicht reichen. Wir sehen, dass sich die Zahl der auf einen Impftermin Wartenden schnell und drastisch reduziert. Die ehemaligen Priogruppen eins und zwei sind faktisch abgearbeitet, aus der ehemaligen Priogruppe drei warten nur noch weniger als 35.000 Personen. Zudem stagniert die Zahl derer, die sich nach dem Fall der Priorisierung angemeldet haben und auf einen Termin warten, bei rund 100.000. Ich appelliere daher an alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, die sich bisher noch nicht für eine Impfung registriert haben: Melden Sie sich an, lassen Sie sich impfen. Jede Impfung, die wir diesen Sommer setzen, hilft, sich selbst und andere zu schützen sowie wiedergewonnene Freiheiten auch im Herbst und Winter weiter leben zu können. Und es gibt auch einen direkten Vorteil: Vollständig Geimpfte brauchen keinen Test.“

Sicherheit beim Reisen, damit es aus den schönsten Wochen des Jahres kein böses Erwachen gibt

„Viele Menschen, auch ich, freuen sich auf den Urlaub. Jetzt müssen wir dafür Sorge tragen, dass es nach den schönsten Wochen des Jahres kein böses Erwachen gibt. Wir können in Echtzeit in vielen Urlaubsregionen beobachten, wie die Corona-Infektionszahlen schon jetzt wieder signifikant steigen. Die neue hochansteckende Delta-Variante spielt dabei eine große Rolle. Portugal gilt bereits als Virusvariantengebiet. Die Türkei, Teile Spaniens, Schwedens und auch Gebiete in Kroatien sind nicht nur beliebte Reisegebiete, sondern auch Risikogebiete. Daher appelliere ich an alle Reisenden, auch im Urlaub die AHA-Regeln zu beachten und sich unbedingt vor der Einreise zu testen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Für Einreisen aus Risiko-, Hochrisiko- und Virusvariantengebieten sei das auch gesetzlich vorgeschrieben.

Experten raten zu Besonnenheit – höhere Inzidenzen heute führten nicht mehr automatisch zur Überlastung des Gesundheitssystems morgen

Die Corona-Experten waren sich in der Einschätzung der Delta-Variante einig, dass man die hochansteckende Mutation ernst nehmen müsse, die Gesellschaft aber heute viel besser geschützt sei als in den ersten zwei Wellen. Die gefährdeten Personengruppen seien jetzt durch die Impfung vor schweren Verläufen geschützt. Eine höhere Inzidenz bedeute jetzt nicht mehr gleichzeitig eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems.

Es sei jetzt an der Zeit, bei der Risikobewertung vom kollektiven hin zum individuellen Risiko zu kommen, sagte der Hygieniker der Unimedizin in Mainz, Dr. Wolfgang Kohnen. Heute gebe es ein niedrigeres kollektives Risiko durch den hohen Anteil der besonders Gefährdeten an der Impfung. „Der relativ hohe Anteil der Geimpften wirkt sich positiv auf die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe aus. Die Inzidenz bleibt als Frühwarnsystem wichtig, aber wir werden sie künftig stärker in Relation zur Situation in den Krankenhäusern setzen müssen“, so Kohnen. Mit Blick auf die Zukunft sei die Anwendung der erlernten Hygienemaßnahmen weiterhin wichtig, um Lockdowns zu verhindern.

In Bezug auf den Schulbetrieb nach den Ferien sagte der Mainzer Virologe Prof. Bodo Plachter: „Wenn der Rest der Bevölkerung geschützt ist, können wir die Situation in der Schule entspannt sehen. Wir wissen, dass Kinder bis 12 Jahre ohne Vorerkrankungen so gut wie kein Gesundheitsrisiko haben. Von ihnen geht auch keine Gefahr für andere aus, wenn Eltern, Erzieher und Erzieherinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen geimpft und damit vor schweren Krankheitsverläufen geschützt sind.“

Die Regelungen zum 2. Juli 2021 im Überblick

  • Auch weiterhin gilt: Wer vollständig geimpft ist, braucht keinen Test.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit 25 Personen aus verschiedenen Haushalten gestattet.
  • Als Personenbegrenzung gilt nunmehr eine Person pro 5 Quadratmeter.
  • Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt grundsätzlich die Testpflicht.
  • Bei privaten Feiern sind bis zu 100 Gäste möglich. Für Feiern im Innenbereich gilt die Testpflicht.
  • Der Bereich Veranstaltungen ist komplett neu geregelt. Künftig unterschieden nach:

– Veranstaltungen innen bis 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Zuschauerinnen und Zuschauer (T/Z)

– Veranstaltungen im Freien bis 500 T/Z

– Großveranstaltungen innen über 350 T/Z bei max. 50 Prozent Auslastung des Veranstaltungsorts und max. 5.000 T/Z

– Großveranstaltungen im Freien mit festen Plätzen in Stadien o.ä. über 500 T/Z bei max. 50 Prozent Auslastung des Veranstaltungsorts und max. 5.000 T/Z

– Großveranstaltungen im Freien auf einem abgrenzbaren Veranstaltungsort (Festplatz/Straßenraum) über 500 bis max. 5.000 T/Z

– Großveranstaltungen mit über 5.000 T/Z können in Abstimmung mit den örtlichen Behörden zugelassen werden.

Für jeden dieser Veranstaltungstypen sind auf die Situation abgestimmte Schutzmaßnahmen vorgesehen. Damit sind unter diesen Vorgaben kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und Kirmes möglich. Generell gilt: Großveranstaltungen können nur in Kommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 stattfinden.

  • Öffnung von Clubs und Diskotheken für bis zu 350 Besucherinnen und Besucher unter Beachtung von Schutzmaßnahmen wie zwingende Testpflicht und eine Personenbegrenzung.
  • Prostitutionsgewerbe ist in engen Grenzen wieder zulässig.
  • Bei den körpernahen Dienstleistungen entfällt für die Beschäftigten mit tagesaktuellem Test die Maskenpflicht.
  • Für die Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeiter entfällt in Hotels und Gastronomie mit tagesaktuellem Test die Maskenpflicht. Für Gäste in der Gastronomie entfällt die Testpflicht sowie die Vorausbuchungspflicht. In Hotels gilt die Testpflicht nur noch bei Anreise statt alle 48 Stunden.
  • Sport ist im Freien und innen in einer Gruppe von 50 Personen (mit Trainer/anleitende Person) möglich. Geimpfte und Genesene zählen bei der Bestimmung der Gruppengröße nicht mit.
  • In Zoos, Museen, Galerien u.ä. entfällt die Vorausbuchungspflicht.
  • Beim praktischen Fahrunterricht kann die Maskenpflicht entfallen, wenn sowohl Lehrer/Lehrerin als auch Schüler/Schülerin damit einverstanden sind. Dann gilt die Testpflicht.
  • Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht in Gruppengrößen wie beim Sport möglich.
  • Proben Laienkultur in Gruppengrößen wie im Sport möglich.
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Erleichterungen für Ferienfreizeiten in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte wurden die Regelungen für Ferienfreizeiten und Ferienprogramme angepasst – Coronatests sorgen für mehr Sicherheit und unbeschwerte Ferien. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW teilen mit:

Angesichts der aktuell niedrigen Inzidenzzahlen sind die Regelungen für Ferienreisen und Ferienangebote der Jugendverbände und Jugendhilfeträger angepasst worden. Abgesichert durch Coronatests ist nun bei der im ganzen Land geltenden Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von höchstens 35) bei den Ferienaktionen eine weitgehende Normalität möglich.

Konkret heißt das:

  • Bei Kinder- und Jugendreisen dürfen auch Gruppen von mehr als 25 jungen Menschen gemeinsam betreut werden und gemeinsame Aktivitäten ausüben. Eine Aufteilung in kleinere feste Gruppen ist nicht mehr erforderlich. Dafür ist neben den bislang vorgeschriebenen zwei Coronatests pro Woche auch zum Ende der Reise nochmal ein gemeinsamer Test vorgesehen. Hierdurch soll eine Weiterverbreitung möglicher Infektionen in den letzten Tagen nach der Rückkehr vermieden werden. Als Test kommen entweder kostenfreie Bürgertests oder gemeinsam vorgenommene Selbsttests infrage.
  • Bei anderen Ferienangeboten für Kinder und Jugendliche dürfen ab sofort im Freien 50 und in Innenräumen 30 junge Menschen gemeinsam betreut werden. Hier ist zu Beginn und am Anfang jeder neuen Woche ein Coronatest erforderlich. Nur bei größeren und täglich wechselnden Gruppen muss alle drei Tage ein Test erfolgen.

Bei allen Angeboten gilt eine Maskenpflicht nur noch bei größeren Gruppen in Innenräumen (mehr als 20 junge Menschen sowie fünf Betreuer; die Regelung gilt nicht beim Essen). Auch Mindestabstände dürfen unterschritten werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche, die in vielerlei Hinsicht besonders stark unter der Pandemie gelitten haben, möglichst unbeschwerte Ferien genießen können. Diejenigen, die nicht wegfahren können, sollen nicht gegenüber anderen jungen Menschen, die verreisen, benachteiligt werden. Sie haben gegenüber den Älteren große Solidarität bewiesen und sich das redlich verdient. Dank der aktuell niedrigen Inzidenzahlen und den landesweit leicht verfügbaren Coronatests können wir das sehr gut verantworten.“

Jugend- und Familienminister Joachim Stamp: „Kinder und Jugendliche haben während der Pandemie enorme Einschränkungen hinnehmen müssen, vor allem im sozialen Bereich. Wir möchten Kindern und Jugendlichen gerade jetzt in den Ferien wieder Treffen, Spaß und soziales Erleben ermöglichen. Kinder und Jugendliche brauchen soziale Kontakte. Wir möchten ihnen mehr Normalität ermöglichen und gemeinsames Erleben wieder zum Alltag zu machen. Den Trägern, die sich sehr für die Durchführung von Ferienangeboten engagieren, möchte ich für ihre Arbeit und ihr Engagement unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie danken.”

Die Regelungen des § 12 der Coronaschutzverordnung gelten für Ferienaktionen aller freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Sozialhilfe.

Alle Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung sind unter dem nachfolgenden Link zu finden: https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Gemeinsame Werte sind Basis der deutsch-amerikanischen Freundschaft

Region/Mainz – Beim Abschiedsbesuch der amerikanischen Generalkonsulin Patricia Lacina in der Staatskanzlei sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „In einer Zeit, in der das deutsch-amerikanische Verhältnis zuletzt auf manche Probe gestellt wurde, hat Generalkonsulin Patricia Lacina in Frankfurt stets die starken und historischen Bande der USA zu Deutschland betont und die engen Beziehungen unserer Länder gefestigt. Mit ihr hatten wir eine verlässliche Partnerin, die sich für das transatlantische Verhältnis und ihre Landsleute in Deutschland und speziell auch in Rheinland-Pfalz sehr engagiert eingesetzt hat.“ Die Ministerpräsidentin äußerte den Wunsch, diesen guten Austausch auch mit dem Nachfolger im Amt des Generalkonsuls, Norman Thatcher Scharpf, zeitnah fortsetzen zu wollen.

„Die transatlantischen Beziehungen erholen sich derzeit nicht nur, sondern werden zukunftsfest aufgestellt. Ich bin erleichtert, dass der Abzug der US-Truppen aus Deutschland und Rheinland-Pfalz im Besonderen gestoppt werden konnte. Das Bekenntnis zum Multilateralismus, der ‚neue Ton‘ ebenso wie die Agenda der US-Administration stimmen uns zuversichtlich.“ Die Ministerpräsidentin nannte als konkrete Beispiele das Bekenntnis der USA zum Nato-Bündnis, die Betonung der Kooperation zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union, die Rückkehr zum Pariser Klimaabkommen sowie die progressive Besetzung des Kabinetts von Präsident Joe Biden. „All das zeigt, wir teilen und verteidigen gemeinsame Werte“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Sie wünschte Patricia Lacina persönlich und beruflich alles Gute und viel Erfolg für ihre neue Aufgabe als Chief Deputy of Mission in der US-amerikanischen Botschaft in Indien.

Patricia Lacina war seit Juli 2018 Generalkonsulin im US-Generalkonsulat Frankfurt. Auf ihren Stationen im Ausland diente Patricia Lacina als Management Officer in Kairo, Deputy Director im Regional Support Center in Frankfurt und als Director of Human Resources in Wien und Brüssel. Zu ihren weiteren Stationen gehörten Buenos Aires, Nairobi, Moskau, Bogota und Mexiko City. In Washington arbeitete sie zudem im Bureau of International Organizations Affairs als Office Director of Global Systems.

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IHK Aachen fordert klimafreundlichen Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen

Aachen – Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen macht sich angesichts steigender Klimaschutzanstrengungen in Deutschland und Europa für eine pragmatische Klimapolitik stark. Durch die von der Bundesregierung verschärften Klimaziele müssen sich Unternehmen auf höhere CO2-Preise und strengere Vorgaben einstellen, vor allem in der Industrie. „Steigende CO2-Preise erhöhen den Wettbewerbsdruck auf unsere heimische Wirtschaft“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer. „Deutschland hat bereits die höchsten Energiepreise in Europa. Gleichzeitig kommen wir beim Ausbau erneuerbarer Energien nicht voran. Ambitionierte Klimaziele sind wichtig, die Politik muss aber ihre Hausaufgaben machen. Die Versorgung mit Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen darf nicht ins Hintertreffen geraten.“

Gemeinsam mit Dr. Stephan Kranz, Geschäftsführer der Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH aus Stolberg, und Dr. Olaf Unruh, Geschäftsführer des Büros für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH (BET) aus Aachen, rückt die IHK Aachen die Herausforderungen der aktuellen Klimaschutzanforderungen in den Fokus der öffentlichen Diskussion: Eine aktuelle Blitzumfrage der IHK Aachen zu den Auswirkungen der Klimapolitik auf den Mittelstand zeigt, dass ein Großteil der regionalen Unternehmen die Auswirkungen der nationalen CO2-Minderungsziele noch nicht einschätzen kann, gleichzeitig allerdings mit weiter steigenden Energiekosten rechnet. Die im Januar auf fossile Brennstoffe eingeführte nationale CO2-Steuer hat bei der Mehrheit der befragten Unternehmen bereits direkte Auswirkungen auf deren Energiekosten. Damit verbundene Mehrkosten könnten nur wenige Betriebe an ihre Kunden weitergeben. Bayer warnt: „Diese aktuelle Entwicklung ist ein Dilemma für unsere Unternehmen und gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit unserer Region.“

Daran anknüpfend macht Dr. Stephan Kranz aus Sicht eines energieintensiven Unternehmens deutlich: „Grüne Energie und klimaneutrale Brennstoffe, zum Beispiel Wasserstoff, müssen bezahlbar sein: Wir brauchen jetzt die passenden Rahmenbedingungen, weil wir heute langfristig wirkende Investitionsentscheidungen treffen.“ Dr. Olaf Unruh betont: „Die nationale Klimaschutz- und Energiewendegesetzgebung ist nicht konsistent. Eine Reform ist zwingend notwendig. Das Bundeswirtschaftsministerium hat zumindest erkannt, dass die eigene Prognose für die Stromverbrauchsentwicklung vor dem Hintergrund der Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zu niedrig lag. Darüber hinaus eröffnet eine transparente Förderung große Chancen für die klimaneutrale Energieversorgung und den Export von Technologie.“

Die IHK Aachen bilanziert: Um Klimaschutz und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit unter einen Hut zu bringen, ist jetzt ein schneller unbürokratischer Ausbau erneuerbarer Energien notwendig. „Es gibt noch viel zu wenig grünen Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen“, resümiert Bayer und verweist auf das Energiewende-Cockpit der IHK Aachen. Mit dem kostenfreien Internet-Angebot können relevante Kennzahlen der Energiewende jederzeit abgebildet werden: Es zeigt den Status-quo des Stromnetzausbaus in Deutschland und der erneuerbaren Energien an, die durchschnittlichen Börsenstrompreise und energiebedingte Emissionen. Zudem können Unternehmen mit dem verlinkten CO2-Rechner der IHK-Organisation spezifische CO2-Preise abschätzen. Des Weiteren informiert die Online-Plattform über Neuigkeiten beim Aufbau der Wasserstoffwirtschaft. Interessierte können das Energiewende-Cockpit der IHK Aachen unter www.energiewende-cockpit-ihk.de aufrufen.

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Online-Info-Veranstaltung am Mittwoch, 30. Juni: evm macht E-Mobilität einfach

Region/Mayen-Koblenz/Cochem-Zell – Förderung beim Kauf von E-Autos möglich – evm liefert Wallbox und Ladestrom. Elektromobilität ist voll im Trend. Die Anzahl der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge steigt Jahr für Jahr an. Allein im vergangenen Jahr wurden in Deutschland rund 195.000 E-Fahrzeuge neu zugelassen. „Wer auf Elektromobilität umsteigt, der leistet einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz, da er kein CO2 ausstößt, wenn er unterwegs ist“, unterstreicht der Sprecher der Energieversorgung Mittelrhein (evm), Marcelo Peerenboom. Daher unterstützt die evm alle, die den Einstieg in die Elektromobilität wagen möchten. Wie dieser unkompliziert gelingen kann, können Interessierte im Rahmen einer kostenlosen Online-Infoveranstaltung erfahren: Am Mittwoch, 30. Juni, informieren evm-Experten von 17 bis 18 Uhr.

Jetzt über Förderungen informieren – kostenlose Online-Infoveranstaltung der evm

Dank zahlreicher Förderungen lohnt sich im Moment der Umstieg von einem Verbrenner auf ein rein elektrisch betriebenes Auto besonders. Der Kauf eines E-Autos wird derzeit vom Staat mit 9.000 Euro unterstützt. Auch für den Ausbau von Lademöglichkeiten zu Hause gibt es eine Förderung von 900 Euro von der KfW-Förderbank. Und für ihre Stromkunden legt die evm noch einmal 200 Euro Förderung obendrauf.

Weitere Informationen rund um die Elektromobilität und die Fördermöglichkeiten werden in der Online-Veranstaltung präsentiert. „Alle die sich überlegen, ein Elektroauto anzuschaffen oder sich für E-Mobilität interessieren, sind herzlich eingeladen“, so Peerenboom. „Gemeinsam mit dem Landkreis Cochem-Zell, vertreten durch den Landrat Manfred Schnur und dem Klimaschutzmanager Alexander Ehl, informieren wir über Förderungen, die beim Kauf einer Wallbox oder eines E-Autos möglich sind und wie die evm Ihnen den Einstieg in die Elektromobilität noch einfacher macht.“

Die Online-Infoveranstaltung findet am Mittwoch, 30. Juni 2021 von 17 bis 18 Uhr statt. Anmelden können sich Interessierte kostenlos unter www.evm.de/cochem.

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Verteilnetzstudie NRW: Landesregierung treibt digitales und smartes Stromnetz der Zukunft voran

Region/Düsseldorf – Minister Pinkwart: Wir brauchen mehr Steuerbarkeit und Flexibilität. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW teilt mit: Für eine erfolgreiche Energiewende braucht es ein leistungsfähiges Stromnetz, das Erzeugung, Speicher und Verbrauch intelligent miteinander verknüpft. Besonders das Verteilnetz steht mit dem wachsenden Anteil der Elektromobilität und der Zunahme an dezentralen Energiequellen vor großen Herausforderungen: Um die Weiterentwicklung voranzutreiben, hat das Wirtschafts- und Energieministerium ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es untersucht die Bedarfe für die Jahre 2030 und 2040 und bietet den Netzbetreibern eine wichtige Hilfestellung für die passgenaue Entwicklung in den nächsten Jahren. Die Ergebnisse des Gutachtens liegen mittlerweile vor.

Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Verteilnetzstudie zeigt auf, welche große Chancen die Digitalisierung für die Sektorenkopplung in Nordrhein-Westfalen bietet. Nun sind nicht nur die Netzbetreiber gefordert, ihre Verteilnetze für diese Herausforderungen weiterzuentwickeln. Auch der Bund muss zügig die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, denn wir brauchen noch mehr Steuerbarkeit und Flexibilisierung von Netznutzern in den Verteilnetzen.“

Das Gutachten wurde gemeinsam von der ef.Ruhr, dem Institut für Elektrische Anlagen und Netze, Digitalisierung und Energiewirtschaft der RWTH Aachen sowie dem Lehrstuhl für Elektrische Energieversorgungstechnik der Bergischen Universität Wuppertal erarbeitet und heute im Rahmen eines Workshops vorgestellt.

Die wesentlichen Ergebnisse im Überblick:

Damit die Sektorenkopplung und Einbindung neuer Verbraucher gelingt, müssen die Netze erheblich ausgebaut werden. Die Investitionsbedarfe allein für Nordrhein-Westfalen betragen bei einer Entwicklung zu rund 4 Millionen Elektrofahrzeugen und rund 1,6 Millionen Wärmepumpen mehr als 15 Milliarden Euro.

Angesichts der hohen Investitionskosten berechnet das Gutachten Einsparpotenziale: Die intelligente Steuerung von Ladevorgängen bei Elektrofahrzeugen ist die mit Abstand wichtigste Einflussgröße, um das Verteilnetz entscheidend zu entlasten. Sie kann das Investitionsvolumen um mehr als die Hälfte verringern.

Auch die intelligente Verteilung von Schnellladestationen kann das Stromnetz entlasten und den Investitionsbedarf reduzieren, auch wenn die Einspareffekte weitaus geringer sind als bei der Steuerung von Ladevorgängen. Hierzu sollten vor allem an Autobahnraststätten und Quartieren große Ladeinfrastruktur-Hubs entstehen.

Das Gutachten ist zum Download verfügbar unter: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/verteilnetzstudie-nrw.

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RLP Innenminister Lewentz: Land unterstützt Bundeswehr nach Anschlag in Mali

Region/Mainz – Bei einem Selbstmordanschlag in Mali wurden am Freitag zwölf deutsche Soldaten verwundet, drei von ihnen schwer. Die Bundeswehr hat für den Transport der verletzten Soldaten vom Flughafen Köln-Wahn in das BundeswehrZentralkrankenhaus Koblenz einen Amtshilfeantrag an das Land Rheinland-Pfalz gerichtet. Zum Einsatz kommt unter anderem der vom Land vorgehaltene und in Koblenz stationierte Großraumintensivtransportwagen (GITW).

„Es ist selbstverständlich, dass wir der Bundeswehr sofort unsere Unterstützung zur bestmöglichen Behandlung der Soldaten zugesagt haben. Bei Großraumrettungswagen hofft man immer, dass man sie nie braucht, da sie für Katastrophenfälle und größere Schadenslagen vorgehalten werden. Aber Situationen wie diese zeigen, dass wir im rheinland-pfälzischen Katastrophenschutz auch für den Fall der Fälle gerüstet sind“, so Innenminister Roger Lewentz. Er lobte die gute Zusammenarbeit mit der Bundeswehr, die sich auch im Zusammenhang mit Corona bewährt habe. Seit nunmehr einigen Monaten unterstützt die Bundeswehr das Land bei der Pandemiebewältigung.

Der Großraumintensivtransportwagen, der bei der Berufsfeuerwehr in Koblenz stationiert ist, kann mehrere Intensivpatienten unter medizinischer Betreuung gleichzeitig transportieren. Daneben kommen auch der Großraumrettungswagen (GRTW) und ein weiterer Intensivtransportwagen (ITW) aus Trier zum Einsatz. Die Organisation des Transports obliegt dem BundeswehrZentralkrankenhaus, das ebenfalls mit eigenen Fahrzeugen am Transport beteiligt ist. Erst im Januar hatte sich der Minister bei einem Termin vor Ort über die medizinische Funktionalität dieser Spezialfahrzeuge und die einsatztaktischen Grundsätze in solchen Situationen ausgetauscht.

„Den verwundeten Soldaten wünsche ich eine schnelle und vollständige Genesung. Gleichzeitig denke ich an ihre Familien sowie die Kameradinnen und Kameraden aus dem gemeinsamen Auslandseinsatz, in dem sie sich Tag für Tag in den Dienst des Landes stellen und dabei ihr Leben riskieren“, betonte Lewentz, der im März 2020 gemeinsam mit Generalinspekteur Eberhard Zorn selbst in Mali und Niger war.

Der GITW in Koblenz wurde im Zuge der Pandemie gemeinsam vom Land Rheinland-Pfalz und vom BundeswehrZentralkrankenhaus zum Transport von beatmungspflichtigen Corona-Patienten mit zusätzlichen medizinischen Geräten ausgestattet und kann somit auch als Großraumintensivtransportwagen eingesetzt werden. Das spielt dann eine Rolle, wenn mehrere beatmungspflichtige Intensivpatienten gleichzeitig verlegt werden müssen. „Die fortwährend sehr gute Zusammenarbeit zwischen dem BundeswehrZentralkrankenhaus, dem Sanitätsdienst der Bundeswehr in Koblenz sowie dem rheinland-pfälzischen Katastrophenschutz, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst zahlt sich bei solchen Ad-hoc Einsätzen konkret aus“, so der Innenminister.

Insgesamt verfügt Rheinland-Pfalz über drei Großraumfahrzeuge zum Patiententransport als zentrale Landeskomponenten des Katastrophenschutzes. In die medizintechnische Modernisierung wurden über 300.000 Euro Landesmittel investiert. Die Spezialfahrzeuge sind dezentral bei den Berufsfeuerwehren Koblenz, Trier und Ludwigshafen stationiert und können, sofern nötig, zusammengezogen werden. Ein solches Fahrzeug ist üblicherweise fünf- bis zehnmal jährlich im Einsatz. So waren im März 2020 beispielsweise zwei italienische Corona-Patienten von Köln aus ins BundeswehrZentralkrankenhaus nach Koblenz gebracht worden, die zuvor mit einer MedEvac-Maschine der Luftwaffe von Italien nach Deutschland gekommen waren. Auch damals hatte die Bundeswehr das Land um Unterstützung gebeten.

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NRW Ministerin Gebauer: Wir starten ins neue Schuljahr mit voller Präsenz

Region/Düsseldorf – Das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilt mit: Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat das feste Ziel der Landesregierung bekräftigt, das neue Schuljahr mit vollem Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu beginnen: „Die wichtigste Botschaft noch vor den Sommerferien für die Schülerinnen und Schüler, für die Eltern und für die Lehrkräfte lautet: Wir starten ins neue Schuljahr 2021/22 grundsätzlich so, wie wir das aktuelle Schuljahr nächste Woche verabschieden werden: mit voller Präsenz unter Beibehaltung der strengen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz. Der Präsenzunterricht ist die beste Form des Lernens. Aber: Die Landesregierung wird die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens vor allem mit Blick auf mögliche Auswirkungen des Reisens in den Sommerferien und die Delta-Variante weiter genau beobachten. Wir bleiben achtsam und werden daher in das neue Schuljahr mit Tagen der Vorsicht starten. Das Ziel: Achtsam sein und alles dafür tun, dass Präsenzunterricht stattfindet.“

Für den Schulbetrieb ab dem 18. August 2021 bedeutet dies Folgendes:

  1. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
  2. Einschulungsfeiern, Klassenfahrten und Schüleraustausche können wieder stattfinden.
  3. Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort und werden in den Schulen umgesetzt. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.
  4. Alle Schülerinnen, Schüler sowie das Personal an den Schulen werden weiter zweimal pro Woche getestet, um den größtmöglichen Schutz für nicht oder noch nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. In der Primarstufe der Grund- und Förderschulen werden weiterhin die kindgerechten, PCR-basierten Lolli-Tests durchgeführt, die weiterführenden Schulen arbeiten weiterhin mit Antigen-Selbsttest. Der Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat dafür die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
  5. Das neue Schuljahr startet mit der Maskenpflicht im Schulgebäude und im Unterricht. Es bleibt dabei, dass die Maskenpflicht draußen auf dem Schulgelände aufgehoben ist. „Die Notwendigkeit einer Maskenpflicht wird im Lichte des Infektionsgeschehens in den ersten Tagen des Schulbetriebs ständig überprüft werden“, so Gebauer.

Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Schulen in Nordrhein-Westfalen über diese ersten Rahmenvorgaben hinaus vor Beginn des Schuljahres über die genauen Eckpunkte des Schulbetriebs informieren.

Um die Auswirkungen der Pandemie auf die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler abzufedern, hat die Landesregierung bereits das Programm „Extra-Zeit zum Lernen NRW“ gestartet. Insgesamt 36 Millionen Euro stellt die Landesregierung bis zum Sommer 2022 für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer betonte, dass die Extra-Zeit auf großes Interesse stoße. Allein in den Monaten März bis Mai wurden bereits über 2.800 Gruppen- und Individualmaßnahmen im Umfang von 5,2 Millionen Euro bewilligt.

Aufbauend auf den Erfahrungen mit der „Extra-Zeit“ bereitet das Ministerium für Schule und Bildung aktuell die Umsetzung des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“ vor. Von einer Milliarde Euro, die für die Kompensation von Lernrückständen vorgesehen sind, entfallen auf Nordrhein-Westfalen rund 215 Millionen Euro. Das Land wird die Mittel in gleicher Höhe aufstocken. Ministerin Gebauer: „Ich freue mich, dass der Bund nun ebenfalls ein Aufholprogramm aufgesetzt hat. Wir werden die Extra-Zeit mit dem Bundesprogramm sinnvoll verbinden und ein abgestimmtes Gesamtkonzept entwickeln, das verschiedene Aspekte von schulischer und außerschulischer Bildung berücksichtigt. Damit werden wir eine wirksame Unterstützung der Kinder und Jugendlichen, ihrer Familien und der Schulen ermöglichen.“ Die Unterstützung soll in drei Säulen erfolgen: mit Budgets für Schulträger und auch direkt für Schulen zur Förderung der Schülerinnen und Schüler; mit zusätzlichen Mitteln für mehr Personal in Schulen zur Verstärkung des pädagogischen Personals und für weitere Kooperationsprojekte des Landes mit weiteren Partnern.

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Hinter uns liegt ein anstrengendes Schuljahr mit Präsenz,- Distanz- und Wechselunterricht. Unsere Schülerinnen und Schüler mussten in der Pandemie größte Entbehrungen und Einschränkungen auf sich nehmen. Das war enorm anstrengend und bleibt hoffentlich einmalig. Deswegen arbeiten wir mit voller Kraft daran, dass das neue Schuljahr mit größtmöglicher Normalität beginnt.“