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Menschen im Ahrtal warten oft viele Monate auf Geld der ISB

Ahrweiler – Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil macht sich Sorgen um den Fortgang beim privaten Wiederaufbau im Ahrtal. Die Anträge auf Förderung aus dem Wiederaufbaufonds sind bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) angesiedelt. „Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich mit ihren Problemen an mich gewandt,“ so die Parlamentarierin „und fast immer führen Verzögerungen bei der Bearbeitung, Zusatzprüfungen und technische Probleme dazu, dass die Leute auf das Geld zum Start der Maßnahmen oder zum Weiterbau warten. Wir reden hier von Monaten bis zu teilweise einem Jahr.“ Heil betont dabei, dass sie viele Einzeleingaben mit der Bitte um Prüfung bei der Spitze der ISB vorbringt und dabei auch immer auf ein offenes Ohr und eine schnelle Rückmeldung rechnen kann.

Um den Anforderungen der Mittelgeber (Bund und Länder) gerecht zu werden, verlangt die ISB ab bestimmten Wertgrenzen Prüfgutachten, mit denen die Gutachten der Bauherren, selbst nach Bewilligung der Mittel, nochmals bewertet werden. Eine solche Zweitbewertung kostet naturgemäß viel Zeit. Hier sieht Heil das Land Rheinland-Pfalz in der Pflicht, eine Vereinfachung der Abläufe mit dem Bund zu vereinbaren. Hinzu kommen EDV-Probleme, die etwa um den letzten Jahreswechsel herum viele Monate Zeit bei der Antragsbearbeitung gekostet haben. Ein Paradebeispiel mangelnder Abstimmung ist auch die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für moderne energetische Maßnahmen. Die Kombination mit Mitteln der Widderaufbauhilfe kann in bestimmten Fällen zu einer Schlechterstellung führen. Hier muss dringend nachgearbeitet werden.

Mechthild Heil fordert alle Verantwortlichen auf, für eine deutliche Beschleunigung der Antragsverfahren und damit der Auszahlung von Geldern an die privaten Bauherren Sorge zu tragen. „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet nach der verheerenden Flut im Ahrtal der typisch deutsche Bürokratismus fröhliche Urstände feiert“, so das Mitglied des Bauausschusses im Deutschen Bundestag. „Es braucht mehr Vertrauen des Staates in seine Bürger. Das gilt auch für die beauftragten Bausach­verständigen und Architekten, die für die Qualität ihrer Dienstleitungen ohnehin haften müssen. Auch wenn Zusatzprüfungen für erforderlich gehalten werden, sollten unter diesem Vorbehalt zügig Abschlagszahlungen geleistet werden, damit die Menschen beim Bau vorankommen. Für kaum jemanden ist es möglich, angesichts stark gestiegener Zinsen die Zwischen­finanzierung hoher fünfstelliger Summen über ihre Bank zu organisieren.“

 

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Mit Vernetzung gegen Finanzkriminalität

Region/Düsseldorf – Im neuen Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität hat sich Bayerns Finanzminister Füracker gemeinsam mit Amtskollege Dr. Optendrenk informiert, wie Nordrhein-Westfalen seine Steuerfahndung umbaut: „Wir brauchen eine lückenlos enge Zusammenarbeit der Länder beim gemeinsamen Kampf gegen organisierte Finanzkriminalität“

Die Gründung eines bundesweit bislang einzigartigen Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) stößt über Nordrhein-Westfalens Grenzen hinweg auf großes Interesse. Am Mittwoch, 4. September 2024, besuchte der bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat Albert Füracker die neue Behörde gemeinsam mit seinem nordrhein-westfälischen Amtskollegen Dr. Marcus Optendrenk, um sich vor Ort ein Bild zu machen, wie die gesamte Steuerfahndung des Landes mit rund 1200 Beschäftigten hier gebündelt und organisatorisch noch wirkungsvoller aufgestellt wird.

Minister Füracker sprach in Düsseldorf mit der Behördenleitung des LBF NRW über den Aufbauprozess und die Struktur der neuen Behörde, konkret ging es zudem um Deliktsfelder wie Geldwäsche, Umsatzsteuerbetrug und Finanzkriminalität im Netz, um aktuelle Herausforderungen in diesen Bereichen und Maßnahmen. „Angesichts der Dimensionen professionalisierter Finanzkriminalität braucht es für eine erfolgreiche Bekämpfung gebündelte Expertise und angemessene Fahndungskapazitäten. Auch Bayern hat deshalb bereits vor über zehn Jahren die ,Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug‘ gegründet. Als schlagkräftigte Elitetruppe der Steuerfahndung deckt sie seitdem erfolgreich besonders schwere und umfangreiche Steuerstraftaten auf und unterstützt andere Behörden bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“, so Minister Füracker. „Der Austausch ist wichtig, damit wir die Verzahnung unserer Behörden weiter voranbringen können. Beim gemeinsamen Kampf gegen organisierte Finanzkriminalität brauchen wir eine lückenlos enge Zusammenarbeit über die Ländergrenzen hinweg“, betonte Füracker weiter.

Dieses gemeinsame Ziel bekräftigte auch Minister Dr. Optendrenk: „Die Geldströme des Terrors und der Organisierten Kriminalität fließen schnell, international und digital. Bei ihrer effektiven Verfolgung können wir uns Reibungsverluste an Staats- oder Zuständigkeitsgrenzen nicht leisten, wenn wir Straftätern einen Riegel vorschieben und das Geld unserer Bürger schützen wollen“, erklärte er. „Wir sind froh, mit Bayern einen starken Partner innerhalb der Ländergemeinschaft zu haben, um schlanke Kooperationsstrukturen und optimale Schnittstellen zwischen den Ermittlungsbehörden zu fördern.“

Die Vernetzung mit anderen Behörden im Bereich Finanzkriminalitätsbekämpfung in Deutschland und der Europäischen Union ist laut Minister Dr. Optendrenk eines der Hauptziele des neuen LBF NRW. „Im vergangenen Jahr hat Nordrhein-Westfalen nationale und internationale Expertinnen und Experten aus Ermittlungsbehörden, der Europäischen Kommission und der Europäischen Staatsanwaltschaft zu einer Fachtagung in Brüssel zusammengebracht mit dem Ziel, gemeinsam mehr Schlagkraft im Kampf gegen organisierte Finanzkriminalität zu entwickeln“, erklärt er. „In der vergangenen Woche war mit der FIOD die niederländische Steuerfahndung im LBF NRW zu Gast. Das sind vielversprechende Ansätze, denn moderne Kriminalitätsbekämpfung braucht einen Schulterschluss.“

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Peter Bauer aus Mannebach wird für langjährige ehrenamtliche Tätigkeiten ausgezeichnet

Daun/Kelberg – Mit der Verleihung der Ehrennadel ehrt das Land Rheinland-Pfalz Bürgerinnen und Bürger, die sich durch eine mindestens zwölfjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Selbstverwaltung, in Vereinigungen mit sozialen oder kulturellen Zwecken oder durch vergleichbare Tätigkeiten ausgezeichnet haben.

Im August 2024 erhielt Herr Peter Bauer aus der Verbandsgemeinde Kelberg diese besondere Ehrung. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Gemeindehaus in Mannebach verlieh Landrätin Julia Gieseking ihm im Namen von Ministerpräsidentin a. D. Malu Dreyer die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz, die zugehörige Urkunde sowie ein Präsent der Kreisverwaltung als Dank für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement.

„Seit Jahrzehnten engagieren Sie sich mit Herzblut für Ihre Region. Dieses tolle Engagement ist nicht selbstverständlich und ich freue mich, Ihre Leistungen mit dieser Ehrung zu honorieren und öffentlich zu würdigen. Herzlichen Dank!“, so Landrätin Julia Gieseking. In ihre Gratulation schloss Landrätin Gieseking ebenfalls Frau Ministerpräsidentin a. D. Malu Dreyer, die Kreisbevölkerung und Kreisgremien sowie den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Herr Thomas Linnertz, mit ein. Zur Verleihung waren ebenfalls Herr Johannes Saxler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kelberg, sowie Malte Möbius, Beigeordneter der Gemeinde Mannebach, anwesend sowie einige Familienmitglieder von Peter Bauer und einige, auch ehemalige, Gemeinderatsmitglieder.

Das ehrenamtliche Engagement von Herr Peter Bauer zeichnet sich durch seinen jahrzehntelangen Einsatz in den Bereichen Naturschutz, Landschaftspflege sowie Heimat- und Geschichtsforschung und Politik aus. Seit 1980 engagierte er sich vielfältig im Eifelverein Ortsgruppe Kelberg und nahm dabei viele Funktionen ein, zum Bei-spiel als Wegepate oder Kulturwart. In der Geschichts- und Heimatforschung hat er zahlreiche Veröffentlichungen in Orts-, Kirchen- oder Familienchroniken geschrieben, sich an Heimatjahrbüchern beteiligt und mehrere Bücher über die Geschichte Mannebachs, über Gelenberg, Reimerath und Bodenbach verfasst. Fast 2.800 Seiten über die Geschichte seiner Heimat – eine beachtliche Leistung und ein wichtiges Zeugnis für die Zukunft! Auch in der Politik war Peter Bauer viele Jahre aktiv und engagierte sich 15 Jahre lang im Ortsgemeinderat Mannebach.

Ihre Gratulation und guten Wünsche für die Zukunft schloss Landrätin Julia Gieseking mit folgenden Worten ab: „Menschen wie Sie werden gebraucht! Ich hoffe, dass Sie noch lange Freude an Ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten haben werden und möchte auch Ihrer Familie herzlich danken, ohne deren Unterstützung und Verständnis ein solches Engagement gar nicht möglich gewesen wäre. Sie haben Ihnen den Rücken freigehalten.“

Der ehemalige Ortsbürgermeister von Mannebach, Walter Eich, und Verbandsgemeindebürgermeister Johannes Saxler, der Herr Bauer für die Verleihung der Ehrennadel vorgeschlagen hatte, schlossen sich ihren Glückwünschen an.

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Übernahme von kommunalen Altschulden – Verbandsgemeinde Kaisersesch wird um 3 Millionen Euro entlastet

Kaisersesch – Justizminister Herbert Mertin übergibt Bescheide zur Kommunalentschuldung an zwölf Kommunen der Verbandsgemeinde Kaisersesch – Zwölf Gemeinden der Verbandsgemeinde Kaisersesch profitieren neben zahlreichen weiteren Kommunen des Landes von dem Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (PEK-RP). Justizminister Herbert Mertin überreichte im Namen von Finanzministerin Doris Ahnen die Bewilligungsbescheide über insgesamt rund drei Millionen Euro an den Stadtbürgermeister von Kaisersesch und die Ortsbürgermeister von Binningen, Dünfus, Forst, Hambuch, Kaifenheim, Kail, Leienkaul, Müllenbach und Zettingen. Für die Ortsgemeinden Brachtendorf und Möntenich nahm Bürgermeister Albert Jung die Bescheide entgegen.

Neben Bürgermeister Albert Jung nahmen auch die Landrätin des Landkreises Cochem-Zell, Anke Beilstein, sowie die Mitglieder des Landtags Benedikt Oster und Jens Münster an dem Termin teil.

Minister Mertin erklärte bei der Übergabe: „Mit einer Verfassungsänderung hat der Landtag den Weg für die Übernahme von kommunalen Altschulden in Höhe von insgesamt rund drei Milliarden Euro freigemacht. Das kommt auch zwölf Gemeinden der Verbandsgemeinde Kaisersesch zugute. Sie werden insgesamt um gut drei Millionen Euro und damit um etwa 55 % der anrechnungsfähigen Liquiditätsschulden entlastet. Dieser Schuldenschnitt bekräftigt die Solidarität zwischen dem Land und den Kommunen. Ich freue mich daher sehr, Ihnen als Vertreter dieser Gemeinden heute die Bewilligungsbescheide überreichen zu dürfen!“

Bürgermeister Albert Jung: „Es freut mich sehr, dass alle zwölf Gemeinden, die an dem Programm PEK-RP teilgenommen haben, insgesamt drei Millionen Euro vom Land Rheinland-Pfalz erhalten. Diese finanzielle Unterstützung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und ich möchte mich im Namen der Gemeinden beim Land Rheinland-Pfalz herzlich für die mittel- bis langfristige Entlastung bedanken, die nicht nur zur Stärkung der kommunalen Finanzsituation beiträgt, sondern unseren Gemeinden auch wieder mehr Handlungsspielraum für ihre zukünftige Entwicklung bietet.“

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Die Stadt Zülpich hat die vergangenen Krisenzeiten gut gemeistert

Zülpich/Herne – „Haushaltssituation der Stadt ist auf deutlichem Stärkungskurs“ – Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) hat die Stadt Zülpich in den letzten Monaten in fünf wesentlichen Handlungsfeldern untersucht. Die überörtliche Prüfung geht der Frage nach, ob die Stadt sachgerecht, rechtmäßig und wirtschaftlich verwaltet wird. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen wurden jetzt durch Sabine Jary, Christina Hasse, Prüferinnen der gpaNRW, und Projektleiter Torsten Binder vorgestellt. Simone Kaspar, Stellvertreterin des Präsidenten der gpaNRW, begrüßte alle Teil-nehmenden der Abschlusspräsentation und ordnete die Ergebnisse für den Rechnungsprüfungsausschuss ein: „Die Stadt Zülpich hat die vergangenen Krisenzeiten gut gemeistert. Natürlich wirken sich die globalen Krisen bis auf die kommunale Ebene aus. Zülpich stellt sich gut auf und ist an vielen Stellen auf einem guten Weg, sich mehr Handlungsfähigkeit zu sichern. Wir möchten mit unseren Ergebnissen und daraus abgeleiteten Empfehlungen bei der Bewältigung kommunaler Herausforderungen zur Seite stehen.“

Stabilisierung des Haushalts liegt weiterhin auf Kurs

„Die Haushaltssituation der Stadt Zülpich hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert. Nach dem Ende des Haushaltssicherungskonzeptes hat sich die Gesamtsituation und da-mit auch das städtische Eigenkapital von Jahr zu Jahr stabilisiert“, so Projektleiter Torsten Bin-der. Der Haushalt 2024 ist mit positiven Jahresergebnissen geplant – ein sehr gutes Zeichen für die Verantwortlichen der Stadt. Zülpich verfolgt konsequent das Ziel, Verbindlichkeiten abzubauen und eine Neuverschuldung zu vermeiden, was sich in den interkommunal niedrigen Gesamtverbindlichkeiten bestätigt. Gleichwohl ist ein Sanierungsstau bei Infrastruktur und Gebäuden zu erkennen, der zukünftige Investitions- und Sanierungsbedarfe erfordert und ggf. zu Kreditaufnahmen führen wird. Um den Haushalt noch besser steuern zu können, empfiehlt die gpaNRW ein weitreichendes Finanzcontrolling einzurichten. Dazu gehören auch klare Richtlinien für die Erreichung der strategischen Ziele und für die eingerichteten operativen Prozesse beim Fördermittelmanagement.

Erforderliche Verbesserungen im Vergabewesen bereits aufgegriffen

Für die Durchführung von Vergabeverfahren hat die Stadt Zülpich 2024 eine zentrale Vergabestelle eingerichtet. Damit soll künftig für alle Fachbereiche die rechtssichere, korruptionspräventive und wirtschaftliche Abwicklung von Auftragsvergaben gewährleistet werden.

Die gpaNRW empfiehlt der Stadt, den Ablauf des Vergabeprozesses verbindlich mit einer Dienstanweisung zu regeln. In Bezug auf Korruption und deren Vermeidung macht die Stadt laut gpa-Prüfung weitere Schritte. So ist eine Gefährdungsanalyse zur Festlegung der besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze in Arbeit.

Moderne IT-Ausstattung an Schulen – weitere Verbesserungen in Planung

Mit über 2.500 Schülerinnen und Schülern hat die Stadt Zülpich ein vergleichsweise großes Schulumfeld. Entsprechend anspruchsvoll gestaltet sich die Digitalisierung der Schulen, den-noch treibt die Stadt die IT-Ausstattung weiter voran. Über 1.100 Endgeräte kommen an den Schulen der Stadt zum Einsatz. Ein Medienentwicklungsplan sollte in Zusammenarbeit mit allen Schulen entstehen.

Stadt hat die richtigen Konzepte im Friedhofswesen

Die Stadt Zülpich hat 22 kommunale, großflächige Friedhöfe. Die gute Organisation und das vorhandene Friedhofskonzept erleichtern in der Praxis die Steuerung der langfristigen Entwicklung der Friedhofsflächen. Dabei geht es u.a. darum, nicht belegte Flächen auszuklammern und für andere Zwecke zu nutzen. Dadurch gelang es beispielsweise, einen Spielplatz auf einer entwidmeten Friedhofsfläche zu errichten. Dieses Vorgehen sieht die gpaNRW besonders posi-tiv und zeichnet die Stadt Zülpich für diese Neuerungen als „gutes Beispiel“ aus. Die Urkunde hierfür überreichte Simone Kaspar im Anschluss an die Präsentation der Prüfungsergebnisse.

Bürgermeister Ulf Hürtgen erklärt abschließend zu den Ergebnissen der gpaNRW: „Im Namen der Stadt Zülpich bedanke ich mich bei den Prüferinnen und Prüfern der gpaNRW für den um-fassenden Bericht. Die Ergebnisse sind eine Bestätigung unseres jahrelangen, auf Konsolidierung ausgerichteten Handelns und dem sehr gut funktionierenden Zusammenspiel zwischen Verwaltung und Politik mit überwiegend gemeinsam getragenen Entscheidungen. Die Ergebnisse des gpa-Berichts zeigen uns, dass wir bereits in vielen Bereichen auf einem sehr guten Weg sind. Wir betrachten den Bericht aber auch als Auftrag: Die Empfehlungen der gpaNRW bieten uns wichtige Anhaltspunkte dafür, wo konkret anzusetzen ist, um Strukturen und Abläufe weiter verbessern zu können.“

Infos zur gpaNRW und deren turnusgemäßen Prüfung

Die gpaNRW hat die Stadt Zülpich im Rahmen der turnusgemäßen Prüfung aller kleinen kreis-angehörigen Kommunen mit einer Einwohnerzahl von 18.001 bis 25.000 in folgenden Handlungsfeldern geprüft:

Finanzen

Vergabewesen

Informationstechnik an Schulen

ordnungsbehördliche Bestattungen

Friedhofswesen

Alle Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zu den thematischen Handlungsfeldern sind im Prüfungsbericht für die Stadt Zülpich zusammengefasst.

Die gpaNRW ist Teil der staatlichen Aufsicht des Landes über die Kommunen und wurde im Jahr 2003 gegründet. Sie hat ihren Sitz in Herne. Ihr ist durch Gesetz und Gemeindeordnung die überörtliche Prüfung aller 396 Kommunen, der 30 Kreise sowie der Städteregion Aachen, der beiden Landschaftsverbände und des Regionalverbandes Ruhr (RVR) übertragen. Präsident der gpaNRW ist seit 15. September 2023 Bürgermeister a.D. Michael Esken.

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Nordrhein-Westfalen startet Monitoring für Freiflächen-Photovoltaik

Region/Düsseldorf – NRW Ministerin Neubaur: Mit präzisen Daten treiben wir den Ausbau der Solarenergie auf Freiflächen ambitioniert voran – Der Ausbau der Photovoltaik in Nordrhein-Westfalen schreitet rasant voran. 2023 war ein Rekordjahr mit einem Ausbau von mehr als 2 Gigawatt installierter Leistung und auch 2024 setzt sich die Dynamik fort. Neben dem Zubau von Dachflächen-Photovoltaik arbeitet das Land auch daran den Ausbau auf der Freifläche voranzubringen. Um präzise zu erfassen, auf welchen Flächen neue Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen entstehen und eine sachgerechte Basis für mögliche künftige Steuerungen des Zubaus durch den Landesentwicklungsplan NRW zu schaffen, hat das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium ein spezielles Monitoring beauftragt.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat nun seinen ersten Monitoring-Bericht vorgelegt und analysiert unter anderem, in welchem Umfang einzelne Flächenarten wie Ackerflächen, Halden oder Deponien durch die in den Jahren 2022 und 2023 in Betrieb genommenen Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in Anspruch genommen wurden. Es zeigt sich, dass weniger als 25 Prozent der neu installierten Leistung von insgesamt rund 190 MW in den Jahren 2022 und 2023 auf landwirtschaftlichen Flächen (Ackerfläche und Grünland) errichtet wurde. Rund 30 Prozent der Leistung entstand auf Gewerbe- und Industriefläche und rund 20 Prozent auf oder am Rand von ehemaligen Abbauflächen, insbesondere von Tagebauen.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Der massive Ausbau der Solarenergie ist für die erfolgreiche Transformation unseres Energiesystems unverzichtbar und zudem ökonomisch sinnvoll. In Nordrhein-Westfalen boomt der Ausbau der Photovoltaik, aber besonders der Ausbau auf Freiflächen muss weiter zulegen. Dafür haben wir unter anderem mit der Änderung des Landesentwicklungsplans wichtige Weichen gestellt. Mit dem Monitoring des LANUV halten wir nun nach, wo in NRW wie viel Freiflächen-Photovoltaik zugebaut wird. Diese Daten helfen uns, den PV-Ausbau auf Freiflächen ambitioniert voranzutreiben und dabei einzelne Interessen, wie etwa die der Landwirtschaft, noch besser im Blick zu haben.“

Das LANUV hat in seinem ersten Monitoring-Bericht den Anlagenbestand der Freiflächen-Photovoltaik mit Stand 31.12.2023 ausgewertet und dabei Anlagen ab einer Leistung von mindestens 100 Kilowatt berücksichtigt. Der Bericht gibt Auskunft über den Ausbaustand der Freiflächen-Photovoltaik in den sechs Planungsregionen, sowie allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens. Er enthält Übersichten, welche Arten von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in welchem Umfang installiert wurden (z. B. klassische oder Agri-Photovoltaik-Anlagen). Darüber hinaus wird unter anderem erfasst, Anlagen welcher Leistungsklasse besonders häufig installiert wurden und wie viele Anlagen innerhalb und außerhalb der EEG-Förderkulisse entstanden sind. Der Monitoring-Bericht soll jährlich erscheinen und den weiteren Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik flankieren.

Der erste Monitoring-Bericht 2024 des LANUV ist hier abrufbar.

 Zum Hintergrund

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im April dieses Jahres die 2. Änderung des Landesentwicklungsplans in Kraft gesetzt und damit die mögliche Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergie gegenüber 2023 deutlich erweitert. Außerdem führt das Wirtschaftsministerium die insbesondere an Kommunen gerichtete Informations-Kampagne „Freiflächen-Photovoltaik in NRW“ durch.

Weitere Daten zu Dach- und Freiflächen-Photovoltaik in Nordrhein-Westfalen sind im Energieatlas NRW des LANUV verfügbar.

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Arbeitsministerin Dörte Schall und Handwerkskammer Koblenz ziehen Bilanz der „Freiwilligen Aufbauzeit im Ahrtal“

Bad Neuenahr-Ahrweiler/Mainz – Von der Flutkatastrophe im Ahrtal vor drei Jahren waren auch rund 500 Handwerksbetriebe betroffen. In vielen wurde ausgebildet oder stand mit dem Beginn des neuen Ausbildungsjahres auch die Frage im Raum, ob eine Lehre unter den neuen Rahmenbedingungen überhaupt möglich sei.

Gute Laune beim Ahr-Handwerk (von links Ralf Hellrich, Dörte Schall und Kurt Krautscheid) mit Blick auf die Ausbildungszahlen: nach der Flutkatastrophe 2021 gab es Sorgen, die Ausbildung in den Handwerksbetrieben würde nun runtergefahren aufgrund der vielfältigen Probleme, die es zu lösen galt. Stattdessen wurden Rekordwerte bei der Zahl neu abgeschlossener Lehrverträge erreicht, wobei sich auch das Projekt ‚Freiwillige Aufbauzeit im Ahrtal‘ deutlich bemerkbar machte. Foto: Photo Herzmann

Was niemand ahnen konnte: bereits 2021 stieg die Zahl der Lehrlinge in Handwerksbetrieben entlang der Ahr deutlich. Zusätzlich kamen viele junge Helfer in die Krisenregion und wollten anpacken. „Diese Ausgangslage lief auf das Handwerk zu und wir haben unter anderem mit dem Arbeitsministerium das Projekt ‚Freiwillige Aufbauzeit im Ahrtal‘ initiiert, das gezielt interessierte Jugendliche über ein Praktikum hin zur handwerklichen Ausbildung führen sollte“, erinnert sich Ralf Hellrich als Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer (HwK) Koblenz. Eine Idee, die sich zum Volltreffer entwickelte, wie jüngst die neue Arbeitsministerin Dörte Schall, Ralf Hellrich und HwK-Präsident Kurt Krautscheid im „Flutkrisenzentrum des Handwerks“ berichteten.

Die Ahr-Akademie der HwK wurde direkt nach der Flut zum Treffpunkt des handwerklichen Krisenstabes und war nun auch Veranstaltungsort der Pressekonferenz zum Projekt ‚Freiwillige Aufbauzeit im Ahrtal‘. Zuvor ging es bei einem Betriebsbesuch in der Schreinerei Mülligan in den Praxistest. Hier, in der Bad Neuenahrer Tischlerwerkstatt, spielte sich eine der vielen Erfolgsgeschichten des Projektes ab, denn der ehemalige Student Constantin Sper fand über die ‚Freiwillige Aufbauzeit im Ahrtal‘ nicht nur eine Lehrstelle, sondern auch seine eigentliche Berufung. „Im Verlauf meiner ersten Studiensemester merkte ich, dass ich doch lieber etwas Praktisches machen möchte. Die ‚Freiwillige Aufbauzeit im Ahrtal‘ war die perfekte Gelegenheit, mich im Handwerk auszuprobieren“, erklärte Sper, dessen Elternhaus selbst von der Flut betroffen war und der so auch direkte Kontakte mit dem wiederaufbauenden Handwerk hatte.

„Interesse an Handwerksberufen wecken und beim Wiederaufbau des Ahrtals anpacken: Das ist die Idee der Freiwilligen Aufbauzeit im Ahrtal. Gemeinsam mit der Handwerkskammer Koblenz haben wir ein Angebot entwickelt, das es jungen Menschen ermöglicht, neben dem sozialen Engagement für ihre Heimat auch handwerkliche Grundfähigkeiten zu erlernen und verschiedene Handwerksberufe kennenzulernen“, erklärte Arbeitsministerin Dörte Schall bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit und in der Handwerkskammer.

Das Projekt ‚Freiwillige Aufbauzeit im Ahrtal‘ bietet seit März 2022 jungen Menschen bis 27 Jahren die Chance, sich im Handwerk beruflich zu orientieren. Im Rahmen von Betriebspraktika haben die Teilnehmer die Möglichkeit, sich in den unterschiedlichsten Gewerken auszuprobieren, so als Maurer, Tischler, Fliesenleger oder Kfz-Mechatroniker. Seit Projektbeginn 2022 konnten 46 Teilnehmer Erfahrungen im Handwerk sammeln. Bisher wurden weit über 100 Praktika in rund 70 Handwerksbetrieben im Ahrtal absolviert. Das Angebot wird ergänzt durch eine fachpraktische Qualifizierung in den Lehrwerkstätten der Handwerkskammer Koblenz. Im Projekt stehen fortlaufend zwölf Plätze für Teilnehmer bis 27 Jahre zur Verfügung. Sie erhalten ein monatliches Entgelt von 470 Euro und eine Unterkunft. Auch Kosten für An- und Abreise zu Beginn und zum Ende des Projektes werden erstattet.

„Das Handwerk ist maßgeblich am Wiederaufbau im Ahrtal beteiligt und hält darüber hinaus für Nachwuchskräfte viele interessante wie erfolgsorientierte Zukunftsaussichten bereit. Das Angebot von 130 Ausbildungsberufen ist da und wir arbeiten mit vielfältigen Möglichkeiten, das Jugendlichen näher zu bringen – auch in Kombination aus Berufsfindung und Wiederaufbau durch das Handwerk“, erklärte Kurt Krautscheid, der durch die Pressekonferenz führte. Ralf Hellrich ergänzte: „Unser Projekt steht für eine Win-Win-Situation, denn Jugendliche, die sich gleichzeitig am Wiederaufbau beteiligen wollen, lernen potenzielle Ausbildungsbetriebe kennen und können sich in unterschiedlichen Handwerksberufen ausprobieren. Das kommt den jungen Menschen, dem Handwerk wie auch der Region zugute.“

Dafür stehen auch die aktuellen Ausbildungszahlen. Wurden im Landkreis Ahrweiler im Jahr vor der verheerenden Flut 262 neue Ausbildungsverhältnisse abgeschlossen, stieg diese Zahl 2021 auf 273, dann 2022 sogar auf den Langzeithöchststand von 306. 2023 gab es 273 neue Ausbildungsverhältnisse „und aktuell liegen wir auf einem Kurs, der ein vergleichbares Ergebnis erwarten lässt. Das sind richtig gute Nachrichten. Das Projekt hat dabei seinen Beitrag geleistet“, so Hellrich.

„Mit der Aufbauzeit sind wir neue Wege bei der Berufsorientierung gegangen und haben gleichzeitig den Wiederaufbau in der Flutregion unterstützt. Viele der Teilnehmenden haben aus dem Projekt heraus eine Ausbildung im Handwerk begonnen. Sie sind die Fachkräfte von morgen, die mit ihrem Engagement und ihrem handwerklichen Geschick ihre Region auch in Zukunft voranbringen werden“, so Arbeitsministerin Schall.

Neben den interessierten Jugendlichen brauche es aber auch Handwerksbetriebe, die Praktikumsplätze zur Verfügung stellen. Über ihre Erfahrungen im Projekt berichteten Alexander Lehnhoff, Betriebsinhaber der Schreinerei Mülligann aus Bad Neuenahr-Ahrweiler und zugleich Ausbildungsmeister von Constantin Sper. „Nach anfänglicher Skepsis, ob ein solches zusätzliches Projekt wirklich etwas bringen kann, bin ich heute davon überzeugt: das hat uns wirklich weitergebracht. Sowohl uns als Betrieb wie auch Constantin profitieren. Das stärkt uns als Team im Unternehmen und ist natürlich auch eine wertvolle Verstärkung bei der Auftragsabwicklung. Und zu tun haben wir reichlich.“

Das zunächst für ein Jahr angesetzte Modellprojekt wurde zuletzt bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Im Jahr 2024 stellt das Land rund 149.000 Euro für die Umsetzung des Projekts zur Verfügung. Weitere 37.000 Euro werden von der Handwerkskammer Koblenz getragen.

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In Nordrhein-Westfalen boomt der Ausbau der Solarenergie

Region/Düsseldorf – 211.000 neue Anlagen in 2023 –  Bürokratieentlastungen bei kleinen Photovoltaikanlagen in Nordrhein-Westfalen zeigen Wirkung. Minister Dr. Optendrenk: Mehr PV-Anlagen – weniger Aufwand. Schon für tausende Anlagen war keine steuerliche Registrierung beim Finanzamt mehr notwendig. Das baut für alle Beteiligten spürbar Bürokratieaufwand ab und stärkt gleichzeitig den Ausbau erneuerbarer Energien

Ministerin Neubaur: In Nordrhein-Westfalen boomt der Ausbau der Solarenergie und wir wollen noch besser werden. Dafür räumen wir Hemmnisse aus dem Weg und entrümpeln bürokratische Abläufe für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen

Der Ausbau der Photovoltaikanlagen ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende, um zuverlässig, unabhängig und nachhaltig Energie zu erzeugen. Besonders die vielen kleinen Photovoltaik-Anlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern spielen hierbei eine zentrale Rolle. Die Landesregierung hat sich 2022 im Bundesrat erfolgreich für eine Reduzierung der Bürokratie bei kleinen Photovoltaik-Anlagen eingesetzt. Die neuen Regelungen zeigen in Nordrhein-Westfalen nun ihre positive Wirkung: im Jahr 2023 sind im Land mehr als 211.000 Anlagen neu in Betrieb genommen worden – ein Plus bei der installierten Leistung von 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese positive Entwicklung hält auch in 2024 an. Nach den ersten sechs Monaten liegt Nordrhein-Westfalen mit rund 106.000 neuen Anlagen im Ländervergleich auf Platz 3.

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Die Finanzverwaltung unterstützt den Ausbau der Photovoltaikanlagen nach Kräften. Mit Erfolg: Das erfreuliche Mehr an Photovoltaikanlagen und der gleichzeitige Bürokratieabbau für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Finanzverwaltung ist ein Gewinn für alle Beteiligten.“

Damit war die Initiative, die Bürokratie bei kleinen Photovoltaikanlagen spürbar zu reduzieren, erfolgreich. „Uns war wichtig, dass der Betrieb kleiner Solaranlagen nicht durch unnötige bürokratische Hürden erschwert wird. Das haben wir erreicht: Im Vergleich zum Vorjahr mussten sich in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 tausende Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen nicht mehr beim Finanzamt registrieren und keine zusätzlichen steuerlichen Erklärungen abgeben. Dieser Schritt hat nicht nur die Verwaltung vereinfacht, sondern auch den Ausbau erneuerbarer Energien gestärkt“, erläutert Minister Dr. Optendrenk. “Wir haben gezeigt, dass es auch im Steuerrecht genügend Ansatzpunkte für einen erfolgreichen und spürbaren Abbau von Hindernissen gibt. Auch bei anderen überregulierten Themen wie der umsatzsteuerlichen Behandlung von Kleinunternehmern setzen wir auf den Abbau von Bürokratie. Zudem sprechen wir uns entschieden gegen die Einführung unnötiger neuer Melde- und Erklärungspflichten aus, wie sie die Bundesregierung gerade mit ihrem Entwurf für das Steuerfortentwicklungsgesetz vorgelegt hat.“

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Der massive Ausbau der Photovoltaik ist entscheidend für die erfolgreiche Transformation unseres Energiesystems. In NRW boomt der Ausbau der Solarenergie und wir wollen noch besser werden. Dafür räumen wir Hemmnisse aus dem Weg und entrümpeln bürokratische Abläufe für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen. Besonders der Wegfall steuerlicher Pflichten bringt den Ausbau von Photovoltaik auf Dachflächen deutlich voran. Dadurch wird es den Bürgerinnen und Bürgern deutlich leichter gemacht, mit einer eigenen PV-Anlage aktiv an der Energiewende mitzuwirken.“

Seit 2022 profitieren die Betreiber von Anlagen auf Einfamilienhäusern sowie auf nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden (z.B. Gewerbeimmobilie mit einer Gewerbeeinheit) mit einer Bruttoleistung bis zu 30 Kilowatt (peak) von Steuerbefreiungen bei der Einkommensteuer. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze aktuell bei 15 Kilowatt (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bis zum Jahressteuergesetz 2022 galt eine Vereinfachungsregel lediglich für Anlagen mit einer Leistung bis zu 10 Kilowatt (peak). Aus Sicht der Länder war dies angesichts der Leistung moderner Anlagen deutlich zu wenig.

Zudem gilt seit 2023 bei der Umsatzsteuer für die Lieferung oder Installation vieler Photovoltaikanlagen ein Nullsteuersatz. Dies wirkt sich vor allem bei der Anschaffung der Anlagen positiv aus: Insbesondere private Betreiberinnen und Betreiber können ihre neue Anlage somit günstiger erwerben.

Finanzverwaltung erläutert viele Anwendungsfragen online in ihrem Service-Portal

Viele Fragen aus der täglichen Anwendungspraxis erläutert die Finanzverwaltung online in ihrem Service-Portal unter Ihre Photovoltaikanlage und das Finanzamt | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier wird z.B. im Detail erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Erleichterungen in Anspruch genommen werden können.

Auch im Bereich der Umsatzsteuer wurden die bundeseinheitlichen Anwendungsregelungen noch einmal aktualisiert (BMF-Schreiben vom 30.11.2023 ). Hierbei ist unter anderem der Katalog der dem Nullsteuersatz unterliegenden Leistungen und Komponenten erweitert worden.

Minister Dr. Optendrenk: „Unser jahrelanges Engagement auf allen Entscheidungsebenen war erfolgreich. Die Finanzverwaltung schöpft die gegebenen Spielräume für eine Entbürokratisierung der Photovoltaikanlagen voll aus. Das ist im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger gut gelungen.“

 

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Nordrhein-Westfalen goes klimaneutral – Land unterstützt die Anschaffung von elektrischen LKW mit bis zu 300.000 Euro je Fahrzeug

Region/Düsseldorf – NRW Ministerin Neubaur: Wir schließen die Förderlücke des Bundes und packen in NRW die Antriebswende im Schwerlastverkehr an – Der Güterverkehr auf der Straße ist für rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor verantwortlich. Elektrische Antriebe leisten einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Emissionen und zum Klimaschutz. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt deshalb einmalig mit insgesamt 15 Millionen Euro die klimaneutrale und zukunftsgerichtete Umstellung der Flotten in der NRW-Logistikbranche.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Im Verkehrssektor Emissionen einsparen, heißt richtig sparen. In kaum einem anderen Bereich werden mehr Treibhausgasemissionen ausgestoßen. Für schwere emissionsfreie LKW sind die Anschaffungskosten derzeit zwei bis drei Mal so hoch wie bei Dieselfahrzeugen. Ohne Förderung können viele Unternehmen ihre Flotten nicht umstellen. Um die zeitliche Lücke bis zur Wirtschaftlichkeit zu verkürzen, unterstützt das Land die Branche einmalig bei der Anschaffung von modernen elektrisch angetriebenen Lastkraftwagen mit bis zu 300.000 Euro pro Fahrzeug. Wir schließen damit die Förderlücke des Bundes und packen in Nordrhein-Westfalen die Antriebswende im Schwerlastverkehr an.“

Logistikunternehmen, Speditionen und kommunale Unternehmen mit einem Standort in Nordrhein-Westfalen, die auf emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge umstellen wollen, können ab 18. September Anträge stellen. Die zulässige Gesamtmasse muss mehr als zwölf Tonnen (Fahrzeugklasse N3) betragen.

Gefördert werden der Kauf und das Leasing von neuen batterieelektrischen oder Brennstoffzellen-LKW:

  • Die Fahrzeuge können mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Mehrkosten bezuschusst werden.
  • Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf maximal 300.000 Euro je Fahrzeug und maximal 500.000 Euro je Unternehmen bzw. Unternehmensverbund.

Die Anträge werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in einem wettbewerblichen Verfahren bewilligt. Die Reihenfolge orientiert sich an der niedrigsten beantragten Fördersumme je Fahrzeug. Förderanträge im Rahmen des Förderaufrufs können ab dem 18. September bis zum 16. Oktober 2024 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Über Details zum Förderaufruf können sich Logistiker in einem Webinar am 21. August 2024 informieren. Weitere Informationen finden Sie hier: https://bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche

Der Förderaufruf ist Teil eines umfassenden Pakets an Unterstützungsmaßnahmen des Landes für die Logistikbranche zur Umstellung ihrer Flotten auf emissionsfreie Antriebe. So wird die Erstellung von Umsetzungskonzepten im Rahmen des Förderprogramms „progres.NRW – Emissionsarme Mobilität“ gefördert. Zudem bietet das Land ein vielfältiges Angebot an Informationen und Unterstützung, wie einen Praxisleitfaden zur Flottenumstellung mit begleitenden Seminaren.

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Wie schreitet der Wiederaufbau in Bad Münstereifel voran?

Bad Münstereifel – Um sich ein Bild vom aktuellen Stand des Wiederaufbaus zu machen, hat Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, am Mittwoch, 07. August die Ortschaften Arloff, Iversheim und Schönau sowie den städtischen Bauhof besucht. Neben dem Wiederaufbau spielten dabei auch die Aufgaben im Hochwasserschutz eine große Rolle.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, war es ein Anliegen, sich davon erneut ein Bild vor Ort zu machen. Im Fokus ihres Besuchs am Mittwoch, 7. August 2024, standen diesmal die Dörfer. Die Wiederaufbaumaßnahmen in der Kernstadt sind nahezu abgeschlossen.
„Seit drei Jahren packen wir gemeinsam an und bauen Bad Münstereifel wieder auf. Uns war von vorne herein klar, dass der Wiederaufbau ein Marathon wird. Nach drei Jahren können wir mit Stolz sagen: Wir haben einen Großteil der Strecke zurückgelegt. Mit dem Wiederaufbauplan für die öffentliche Infrastruktur in Höhe von über 175 Millionen Euro sind die Weichen gestellt: Insbesondere in der Kernstadt von Bad Münstereifel ist der Wiederaufbau weitgehend abgeschlossen. In den betroffenen Ortslagen schreitet der Wiederaufbau weiter mit großen Schritten voran.

Für den Wiederaufbau von zerstörtem Eigentum von Bürgerinnen und Bürger wurden rund 58 Millionen Euro bewilligt. Insgesamt ist das eine riesige Leistung von Bürgermeisterin Preiser-Marian, der gesamten Verwaltung und der Stadtgesellschaft. Eine starke Gemeinschaft ist Ausdruck einer starken Heimat oder andersherum: Unsere Heimat ist stark, weil wir Menschen wie Sie in einer starken Gemeinschaft haben,“ sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian sowie Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung und des Stadtrates nahmen die Ministerin an der Mehrzweckhalle in Arloff in Empfang. Dort erläuterte die Bürgermeisterin anhand einiger Beispiele das breite Spektrum des Wiederaufbaus. So berichtete sie über den Wiederaufbau der drei befahrbaren Erftbrücken in Iversheim. Kürzlich erst wurde dort die komplett neu errichtete Brücke Euskirchener Straße freigegeben. Des Weiteren beschrieb Preiser-Marian die Erneuerung und die Erhöhung der Erftmauern in Arloff, die teilweise bereits abgeschlossen sind. Diese sollen zudem am Ortseingang verlängert werden, um ein Umströmen der Mauern bei Hochwasser zu minimieren.

Ebenfalls in Arloff wurde vor kurzem erst der wiederaufgebaute Kunstrasensportplatz mit einem Fest eröffnet. Der Großteil der Kosten stammt aus der Wiederaufbauförderung des Landes und des Bundes. Ebenfalls mit Hilfe von Wiederaufbaumitteln wurden die zerstörten Sportplätze in Mutscheid sowie – in Initiative des heimischen Sportvereins – in Schönau erneuert. Um in Arloff und Mutscheid ein „Upgrade“ vom vorgesehenen Natur- auf den Kunstrasenplatz und ein dauerhaft zugängliches Kleinspielfeld zu ermöglichen, flossen weitere Gelder aus dem städtischen Haushalt, Fördermitteln des Landes sowie Spenden. Mit der Restaurierung des Sportplatzes Bad Münstereifel steht noch ein der großen Maßnahmen im Wiederaufbau an.

Eine weitere Maßnahme, die Preiser-Marian der Ministerin vorstellte, war die Wiederherstellung eines langen Abschnitts des Dreisbachs in Schönau. Insgesamt gilt es für die Stadt, mehr als 300 Maßnahmen im Wiederaufbau abzuwickeln. Im April 2022 hatte Ministerin Ina Scharrenbach im kurstädtischen Rathaus einen Bewilligungsbescheid überbracht, der der Stadt rund 175,6 Millionen Euro an Wiederaufbaumitteln zusicherte. Rund zwei Jahre später ist klar, dass der Wiederaufbau teurer werden wird. Deshalb hatte der Stadtrat im Frühjahr beschlossen, einen Änderungsantrag über weitere 37,5 Millionen Euro bei der Bezirksregierung einzureichen.

Nicht enthalten sind hier die Kosten für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadt, da der Bezirksregierung laut eigenen Angaben die entsprechenden Entscheidungskriterien noch nicht vorliegen. „Die Stadt hat ein Fachbüro mit der Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes beauftragt, das derzeit erarbeitet wird. Aus den ersten Erkenntnissen haben wir 15 Maßnahmen erstellt, die wir so oder ähnlich gerne umsetzen möchten. Das halten wir auch für dringend notwendig“, betonte Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian: „Nach den ersten Berechnungen wird die Umsetzung aller Maßnahmen rund 25 Millionen Euro kosten. Alleine aus Mitteln des städtischen Haushalts ist das nicht zu stemmen. Hier benötigen wir dringend Unterstützung.“

Im Mittelpunkt der 15 Maßnahmen stehen über das Stadtgebiet verteilt neun Hochwasser- und zwei Regenrückhaltebecken mit einem Rückhaltevolumen von insgesamt bis zu 400.000 m³. Bei einer Rundfahrt zeigte Preiser-Marian der Ministerin unter anderem die oben erwähnten Maßnahmen sowie auch das Kerbtal des Dreisbachs südlich von Schönau, in dem eines der Hochwasserrückhaltebecken entstehen soll. Der Dreisbach hatte am 14./15. Juli 2021 in Schönau zu Überschwemmungen geführt. Das Becken soll bis zu 21.5000 m³ Wasser fassen, die geschätzten Kosten für den Bau liegen bei rund 1,35 Millionen Euro. Alle Retentionsbecken, die auf landwirtschaftlich genutzten Flächen geplant sind, werden nur bei extremen Starkregenereignissen benötigt und können ansonsten wie bisher bewirtschaftet werden. Erste informelle Gespräche mit Eigentümern verschiedener betroffener Flächen verliefen bislang durchweg positiv. Die städtischen Vorhaben ergänzen die Maßnahmen des Erftverbandes, der die Verbesserung des interkommunalen Hochwasserschutz begleitet: das seit 1976 betriebene Hochwasserrückhaltebecken Eicherscheid sowie das geplante Hochwasserrückhaltebecken Möschemer Mühle. Letzteres soll westlich des Gewerbegebiets am Eschweiler Bach entstehen.

Das mit einem Retentionsvolumen von bis zu 100.000 m³ und einem Investitionsvolumen von rund 3,1 Millionen Euro größte kommunale Hochwasserrückhaltebecken, das die Bürgermeisterin der Ministerin aus Zeitgründen nur in der anfänglichen Präsentation vorstellte, soll südwestlich von Gilsdorf am Eschweiler Bach entstehen. Ebenfalls in der Präsentation sprach die Bürgermeisterin über das geplante Regenrückhaltebecken bei Arloff, das bei Starkregen einen Zufluss in den Ort über die Holzgasse verhindern soll. Auch die Freilegung des verrohrten Mündungsbereichs des Holzbachs in die Erft sowie den Umbau des Erftprofils in Teilen Kirspenichs thematisierte sie.