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COVID 19: 5 bestätigte Neuinfektionen im Landkreis Vulkaneifel

Daun, 25.10.2020 – Dem Gesundheitsamt des Landkreises Vulkaneifel sind seit dem gestrigen Tag 5 weitere bestätigte Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 gemeldet worden. Die Anzahl der bisher positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen mit Wohnsitz im Landkreis Vulkaneifel erhöht sich somit auf insgesamt 259 Personen. Bei den 5 Neuinfizierten handelt es sich ausschließlich um enge Kontaktpersonen von bereits positiv getesten Personen, die auf Grund dessen bereits unter Quarantäne stehen.

Aus der häuslichen Isolation/ Quarantäne konnten nach den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes als genesen bislang insgesamt 152 Personen entlassen werden, eine davon am heutigen Tag.

Stand Samstag, 24.10.2020, 15:00 Uhr sind aktuell 101 Personen mit Wohnsitz im Landkreis Vulkaneifel akut an COVID-19 erkrankt. Davon bedürfen derzeit 15 Personen einer stationären Behandlung. Seit Beginn der Pandemie gibt es bisher 6 Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19 zu beklagen.

Insgesamt gab es im Landkreis Vulkaneifel in den letzten 7 Tagen 52 bestätigte Neuinfektionen. Der 7-Tage-Inzidenz ( Fälle der letzten 7 Tage/ 100.000 Einwohner) im Landkreis Vulkaneifel liegt aktuell bei 85,7.

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Weiter steigende Fallzahlen auch im Kreis Mayen-Koblenz

Region/Kreis MYK, 25.10.2020 – Es gibt insgesamt 37 neue positiv auf das Coronavirus getestete Personen in Stadt und Landkreis. Die Anzahl aktiver Corona-Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Mayen-Koblenz liegt damit derzeit bei 294:

174 im Kreis MYK (+ 18) und

120 in der Stadt (+ 19) Koblenz.

Die Zahl aller aktiven Corona-Fälle sowie in Klammern die neu positiv Getesteten (+) und Genesenen (-) in den Städten und Verbandsgemeinden (VG) des Kreises Mayen-Koblenz sowie in der Stadt Koblenz stellen sich wie folgt dar:

Stadt Andernach           20        ( + 1 / – 0 )

Stadt Bendorf              23        ( + 1 / – 0 )

Stadt Koblenz              120       ( + 19 / – 0 )

Stadt Mayen                 9          ( + 2 / – 0 )

VG Maifeld                   19        ( + 3 / – 0 )

VG Mendig                   2          ( + 0 / – 0 )

VG Pellenz                   5          ( + 0 / – 0 )

VG Rhein-Mosel           34        ( + 3 / – 0 )

VG Vallendar                16        ( + 0 / – 0 )

VG Vordereifel             7          ( + 0 / – 0 )

VG Weißenthurm          39        ( + 8 / – 0 )

Insgesamt sind von 1.194 Personen aus Stadt und Kreis, bei denen das Coronavirus bislang nachgewiesen wurde, 860 Menschen genesen. Es gibt insgesamt 38 Todesfälle zu beklagen, 17 im Landkreis und 21 in Koblenz, die im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion stehen. Darüber hinaus ist jeweils eine infizierte Person aus dem Landkreis und aus Koblenz verstorben, bei der die Todesursache nicht in Verbindung mit Corona steht.

Maßgebend für die Einstufung eines Landkreises oder einer Stadt als Risikogebiet ist die vom Land Rheinland-Pfalz veröffentlichte Inzidenzzahl. Der täglich veröffentlichte 7-Tages-Wert (pro 100.000 Einwohner) ist für den Landkreis und die Stadt Koblenz auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums unter https://kurzelinks.de/7TageWertRLP abrufbar.

Information:

Alle Informationen für Reiserückkehrer gibt es im Internet unter www.kvmyk.de/reiserückkehrer.

Die Corona-Ambulanz in der Weiersbachhalle (In der Weiersbach, 56727 Mayen) in Mayen ist montags bis freitags von 12 bis 14 Uhr geöffnet.

Die Corona-Ambulanz in Koblenz (CGM Arena, Jupp-Gauchel-Straße 10, 56075 Koblenz) hat folgende Öffnungszeiten:

Montag: 10 bis 16 Uhr

Dienstag bis Freitag: 10 bis 13 Uhr

Beide Ambulanzen können ohne Anmeldung von Bürgern der Stadt Koblenz und des Landkreises Mayen-Koblenz aufgesucht werden. Bürger anderer Landkreise wenden sich bitte an die für sie zuständige Corona-Ambulanz.

Für Corona-Patienten und -verdachtsfälle wird außerdem unter www.coronaambulanz-myk.de auf die Praxen verwiesen, die spezielle Coronasprechstunden eingerichtet haben, bei denen auf eine strenge Trennung zu den sonstigen Praxisbesuchern geachtet wird. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Hausärzte im Landkreis Mayen-Koblenz, die Corona-Sprechstunden anbieten. Jeder Verdachtsfall sollte sich daher zunächst telefonisch an seinen Hausarzt wenden, um die Möglichkeiten und das weitere Vorgehen zu besprechen.

An Wochenenden und Feiertagen sind die Corona-Ambulanzen in Koblenz und Mayen geschlossen. Patienten können sich in dieser Zeit unter der kostenfreien Rufnummer 116117 an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden oder direkt die bekannten Bereitschaftspraxen ansteuern.

Infos: https://www.kv-rlp.de/patienten/aerztlicher-bereitschaftsdienst/.

Bei Fragen rund um die Corona-Pandemie können sich Bürger aus der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz hier telefonisch informieren:

  • Corona-Hotline der Kreisverwaltung: Tel. 0261/108-730
  • Bürgertelefon der Stadt Koblenz: 0261/129-6655 (+++NEU+++)

Beide Hotlines sind von Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr, erreichbar und an Wochenenden und Feiertagen nicht besetzt.

Unter Tel. 0800/575 81 00 können sich Bürger zudem an die Corona-Hotline des Landes Rheinland-Pfalz wenden.

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Einsatz zusätzlicher Schulbusse nach den Herbstferien im Landkreis Bitburg-Prüm

Bitburg/Prüm, 23.10.2020 – Infolge der verschärften Corona-Lage im Eifelkreis Bitburg-Prüm setzt die Kreisverwaltung ab Montag, den 26. Oktober, weitere Zusatzbusse im Schülerverkehr ein. Die sogenannten „Verstärkerbusse“ sollen die im regulären Linienverkehr betriebenen Fahrzeuge auf besonders stark besetzten Linien entlasten und damit die Infektionsgefahr in den Schulbussen weiter reduzieren. Wegen der sehr hohen Infektionszahlen wurden diesmal vorrangig Busse im Gebiet der Verbandsgemeinde Prüm hinzu bestellt.

Im Einzelnen fahren ab Montag die folgenden zusätzlichen Busse:

  • Hinfahrt morgens von Habscheid und Großlangenfeld nach Bleialf
  • Hinfahrt morgens von Daleiden, Irrhausen, Arzfeld und Lichtenborn nach Prüm
  • Hinfahrt morgens von Gondelsheim, Weinsheim und Dausfelder Höhe nach Prüm
  • Rückfahrt mittags von Prüm nach Dausfelder Höhe und Weinsheim
  • Rückfahrt mittags von Niederprüm über Prüm nach Olzheim, Neuendorf und Reuth
  • Mittags fährt der Zusatzbus von Bitburg St. Matthias über ZOB nach Nattenheim jetzt zusätzlich Bickendorf und Seffern an. Dafür sollen die Schüler aus Fließem nur noch den regulären Linienbus der Linie 404 verwenden.

Die Verstärkerfahrten dürfen nur von Schülern genutzt werden, die über ein gültiges SchülerMobilticket verfügen. Um eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Schüler auf die einzelnen Fahrzeuge zu gewährleisten sollen die Schüler aus den genannten Orten vorrangig die Verstärkerbusse nutzen. Das Ticket berechtigt jedoch weiterhin auch zur Nutzung des jeweiligen Linienbusses.

Nähere Informationen zu den Fahrzeiten sowie die übrigen Verstärkerbusse finden Sie auf der Homepage des VRT unter https://www.vrt-info.de/news/zusaetzliche-verstaerkerfahrten-im-schuelerverkehr.

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Auch im Kreis Euskirchen steigen die Zahlen weiter

Euskirchen, 23.10.2020 – Die Inzidenz (neue bestätigte COVID-19-Fälle in den letzten 7 Tagen je 100.000 Einwohner) beträgt 60,8 (51,0).

  • COVID-19-Fälle insgesamt: 985 (956)
  • davon aktuell coronapositiv: 136 (117)
  • davon genesen: 818 (808)
  • begründete Verdachtsfälle: 9 (9)
  • Todesfälle (führende Todesursache COVID-19): 28 (28)
  • Todesfälle (nicht führende Todesursache COVID-19): 2 (2)
  • Todesfälle (Ursache wird noch ermittelt): 1 (1)
  • Aktuell befinden sich 709 (655) Menschen in Quarantäne.
  • Die Inzidenz (neue bestätigte COVID-19-Fälle in den letzten 7 Tagen je 100.000 Einwohner) beträgt 60,8 (51,0).Die Fallzahlen nach Kommunen:

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Kreis Düren: Landrat Wolfgang Spelthahn erneuert seinen Appell, die Hygieneregeln zu beachten

Düren, 23.10.2020 – 495 Menschen sind aktuell im Kreis Düren nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert. Gegenüber gestern (22.10.) gab es somit 120 Neuinfektionen. 1134 Personen sind wieder genesen. Insgesamt sind seit Ausbruch der Pandemie 1673 Menschen positiv getestet worden (Stand: 13.30 Uhr).

„Angesichts der wieder hohen Zahl an Neuinfektionen erneuere ich meinen Appell, alle Kontakte so weit wie möglich zu minimieren, die Abstandsgebote einzuhalten, die Hygieneregeln zu beachten und konsequent Masken zu tragen, wo immer es notwendig ist. Bitte helfen Sie mit, die Verbreitung des Virus zu verringern“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.

Unterdessen hat der Lebensmittelverarbeitungsbetrieb, der zuletzt von positiven Fällen betroffen war, zunächst als weitere Vorsichtsmaßnahme seinen Betrieb vollständig eingestellt. Eine zweite Testreihe am Mittwoch ergab 27 weitere positive Fälle, so dass in dem Unternehmen nun insgesamt 53 Beschäftigte aus dem Kreis Düren mit dem Coronavirus infiziert sind; sie befinden sich alle in Quarantäne.

Die 495 Infizierten verteilen sich wie folgt auf das Kreisgebiet:

Aldenhoven: 89 (Gesamtzahl aller jemals Erkrankten je Ort: 179); Düren: 152 (581); Heimbach: 6 (14); Hürtgenwald: 7 (31); Inden: 4 (33); Jülich: 106 (284); Kreuzau: 24 (68); Langerwehe: 6 (105); Linnich: 6 (69); Merzenich: 33 (58); Nideggen: 17 (46); Niederzier: 13 (76); Nörvenich: 13 (48); Titz: 4 (40); Vettweiß: 15 (41). Die Anzahl der Todesopfer beträgt 44. Anmerkung: In der Gemeinde Merzenich sind noch nicht alle derzeit positiven Fälle berücksichtigt; da die aktuellen Testergebnisse des Lebensmittel-verarbeitungsbetriebes noch nicht eingearbeitet werden konnten.

Die zuletzt gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales lautet: 124,3. Die Werte aller Kreise gibt es tagesaktuell (Datenstand vom Vortag) auf: https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw

Hier gibt es Rat und Hilfe:

Telefonzentrale des Kreises Düren: 02421/22-0
Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle): 02421/22-10 36 900
Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle): 02421/22-10 36 999
Corona-Hotline: 02421/22-10 53 920
Job-com: 02421/22-15 60 000
Service-Nummer für Unternehmen: 02421/22-10 61 214
Jugendamt und Frühe Hilfen: 02421/22-10 51 900

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Stadtbürgermeister sagt Allerheiligen, Gräbersegnung und Martinsumzug in Daun und Stadtteilen ab

Daun, 23.10.2020 – Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, aus gegebenem Anlass unter den Bedingungen die uns die Pandemie abverlangt, kann in diesem Jahr kein Martinsumzug in der Kernstadt und unseren Stadtteilen durchgeführt werden. Die Grundschule und auch unsere Kindergärten werden mit der entsprechenden Anzahl Martinswecken beliefert um den Kindern auch zu zeigen das wir an sie denken und unsere Kultur & Brauchtumswerte keinesfalls vernachlässigen wollen . Dies geschieht ebenso mit der Unterstützung unserer Ortsvorsteher in unseren Stadteilen für Jung und Alt nach Brauch vor Ort.

Coronabedingt wird es auch keine Gräbersegnung auf dem Friedhof Wehrbüsch und den Friedhöfen der betroffenen Stadtteile wie gewohnt geben, allerdings werden die hauptamtlichen Seelsorger in Stille alle Friedhöfe besuchen und jedes Grab segnen.

Am Volkstrauertag werden wir mit einer kleinen Abordnung in Stille auch die Kranzniederlegung im Gedenken durchführen. Der uns bekannte bisher übliche Rahmen entfällt leider.

Entwicklungsbedingte Änderungen versuche ich möglichst aktuell mitzuteilen. Hierzu verweise ich auf die Internetseite der Stadt Daun unter Daun.de

Bleiben Sie gesund!

Herzlichst,

Ihr Friedhelm Marder,

Stadtbürgermeister

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Corona-Fallzahlen im Landkreis Bernkastel-Wittlich steigen weiter – Schärfere Regeln ab dem 27. Oktober

Wittlich, 23.10.2020 – Die Corona-Pandemie entwickelt im Landkreis Bernkastel-Wittlich aktuell eine besondere Dynamik. So stieg die 7-Tages-Inzidenz von 57,8 Fällen je 100.000 Einwohner am 18. Oktober binnen 4 Tagen auf einen Wert von 108,5 – Tendenz steigend. Mit Stand vom 22. Oktober 2020 zählte der Landkreis insgesamt 164 aktive COVID-19-Fälle.

Wenn auch einzelne Infektionsgeschehen – sei es in Seniorenheimen, Kindertagesstätten oder auf Flusskreuzfahrtschiffen – eine besondere Aufmerksamkeit genießen, liegt dieser Entwicklung ein gestreutes, nicht eindeutig eingrenzbares Infektionsgeschehen zugrunde.

Daher hat die Taskforce in ihrer jüngsten Sitzung am 22. Oktober 2020 die dringende Empfehlung ausgesprochen, den in der Vorwoche beschlossenen Maßnahmenkatalog auszuweiten. Landrat Gregor Eibes bedauert die geringe Halbwertzeit der ersten Allgemeinverfügung, die nach gerade mal einer Woche Gültigkeit durch neuere und weitreichendere Regelungen ersetzt werden muss, sieht aber in Anbetracht der immensen Fallzahlensteigerung unumwunden ein, dass es zu dem mit dem Land verabredeten Vorgehen keine Alternative gibt. „Es ist geradezu der Sinn des Corona-Warn und Aktionsplans, dass in Ansehung des Infektionsgeschehens regionalisierte Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie ergriffen werden“, erläutert Eibes den Erlass einer neuen Allgemeinverfügung und ergänzt: „Dieser Intention folgend haben wir gemeinsam mit der Taskforce die Maßnahmen des Stufenplans aufgegriffen, von denen wir uns einen Effekt auf das Pandemiegeschehen erhoffen.“

Dieser Effekt ist bitter nötig, liegt doch die Inzidenz mehr als doppelt so hoch als die Schwelle zur Alarmstufe rot (50 Fälle je 100.000 Einwohner). Konkret sind es folgende Maßnahmen, die mittels einer Allgemeinverfügung verfügt werden und ab dem 27. Oktober für einen Zeitraum von 14 Tagen greifen sollen:

  1. Die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen im Außenbereich wird auf 100 Personen begrenzt.  Die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen im Innenbereich wird auf 50 Personen begrenzt. Die Regelungen von § 2 Abs. 4 der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (11. CoBeLVO) haben ungeachtet der beschlossenen Maßnahmen weiterhin Geltung. Ausnahmen können nur bei Vorliegen eines mit der Kreisordnungsbehörde abgestimmten Hygienekonzeptes zugelassen werden.
  2. Die Zahl der Teilnehmer für private Feiern und Zusammenkünfte mit zuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis im öffentlichen Raum sowie in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen wird unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen auf 10 Personen oder auf die Zusammenkunft der Angehörigen aus höchstens zwei Hausständen begrenzt. Jede darüber hinaus gehende Ansammlung von Personen in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen anlässlich privater Zusammenkünfte oder Feiern ist untersagt. Es ergeht die dringende Empfehlung, diese Personenbegrenzung auch im privaten Raum einzuhalten.
  3. An allen weiterführenden Schulen gilt während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, eine Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Grundschulen, die Primarstufen an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung und Schulen mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung. Die Hygienekonzepte der Schulen bleiben darüber hinaus unberührt.
  4. Das gemeinsame sportliche Training auf Sportanlagen im Freien ist nur mit bis zu 30 Personen bei festen Kleingruppen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen im Kontaktsport ist untersagt. Als Kontaktsport wird jeder Sport angesehen, bei dem der vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden. Wettkämpfe können stattfinden, jedoch ohne Zuschauer. Von Zusammenkünften und Feierlichkeiten nach sportlichen Veranstaltungen wird dringend abgeraten.
  5. Das gemeinsame sportliche Training auf Sportanlagen im Innenbereich (Hallen, etc.) ist nur mit bis zu 15 Personen bei festen Kleingruppen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport sind nicht zulässig. Als Kontaktsport wird jeder Sport angesehen, bei dem der vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.  Ferner wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 qm Fläche begrenzt. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden. Wettkämpfe sind zulässig. Zuschauer sind allgemein nicht zugelassen.
  6. Gruppenkursangebote in Fitnessstudios sind mit max. 6 Personen zzgl. dem Übungsleiter zulässig. Duschen und Umkleiden dürfen nur einzeln genutzt werden.
  7. Gruppenkursangebote in Tanzschulen sind mit max. 6 Personen zzgl. dem Tanzlehrer zulässig. Duschen und Umkleiden dürfen nur einzeln genutzt werden.
  8. In Hallenbädern, Saunen und für Wellnessangebote ist die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 qm begrenzt. Duschen und Umkleiden dürfen nur einzeln genutzt werden. Die Nutzung eines vorhandenen Restaurantbereiches richtet sich nach den Vorschriften der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung für die Gastronomie einschließlich des betreffenden Hygienekonzeptes.
  9. Für Floh- und Trödelmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte und ähnliche Märkte gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände. Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen wird auf max. 100 Personen begrenzt. Ferner wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 10 qm Fläche begrenzt. Diese Personenbegrenzung gilt nicht auf Wochenmärkten die ausschließlich Lebensmittel anbieten.

Deutlich hervorzuheben ist, dass die vorgenannten Maßnahmen regelmäßig die in der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz getroffenen Regelungen übersteigen. Dies bedeutet vereinfacht: Zunächst gilt das, was in der Allgemeinverfügung steht. Danach greifen die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung oder auf deren Grundlage erlassener weiterer Papiere (z. B. Hygienekonzepte).

„Es ist sicherlich schwer, bei der Masse an Regelungen den Überblick zu behalten“, räumt der Landrat ein: „Mit dem differenzierten Vorgehen wollen wir allerdings auch drastischeren Maßnahmen vorbeugen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragen.“

Generell wiederholt er den Appell der Vorwoche, die AHA-Regeln konsequent einzuhalten, die da lauten: Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen. Auch das regelmäßige Lüften von geschlossenen Räumen und das Meiden größerer Menschenansammlungen gewinne immer mehr an Bedeutung.

Denn in einem ist sich der Landrat sicher: „Nur die konsequente Einhaltung der Regeln kann zum Erfolg der verfügten Maßnahmen führen.“ Denn das Nichtbeachten würde die Bemühungen von Vielen konterkarieren. Daher appelliert er insbesondere an die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen.

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Eindämmung der Corona-Lage im Eifelkreis Bitburg-Prüm: Verschärfte Regelungen ab Sonntag, 25.Oktober

Bitburg/Prüm, 23.10.2020 – Um die unaufhörliche Ausbreitung des Coronavirus im Eifelkreis Bitburg-Prüm einzudämmen, wurden in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz folgende Regelungen getroffen:

Maskenpflicht an Schulen:

Gemäß einer ab Sonntag geltenden Änderung der Allgemeinverfügung gilt in allen Schulen im Eifelkreis eine Maskenpflicht  auch im Unterricht. Ausgenommen sind Grundschulen, Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder motorische Entwicklung. Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Pausenzeiten außerhalb der Gebäude die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden kann, solange der Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten wird. Um hiervon Gebrauch zu machen, wird den Schulen angeraten, die Anzahl der Pausen spürbar zu erhöhen.

Mit dieser Regelung weicht der Eifelkreis Bitburg-Prüm von den Empfehlungen des Landes für Kommunen bei Warnstufe Rot ab, deren Umsetzung von anderen Städten und Landkreisen angekündigt wurde.

Weitere Reduzierung von Veranstaltungsgrößen

Veranstaltungen gewerblicher oder öffentlicher Art in geschlossenen Räumen sind unter Beachtung der aktuell geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung RLP nur zulässig, solange nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig anwesend sind. Als Richtgröße müssen je Person 5m² zur Verfügung stehen. Die Personenzahl wurde zuletzt am 15. Oktober auf 75 Teilnehmer begrenzt.

Reduzierung der Teilnehmerzahl bei Bestattungen

Um auch bei Bestattungen die Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten, wurde der Teilnehmerkreis bis zum 30. November begrenzt. Bei Bestattungen im Freien oder in geschlossenen Räumen dürfen demnach teilnehmen:

  1. Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartnerin/Lebenspartner sowie Verlobte/Verlobter der Verstorbenen/des Verstorbenen,
  2. Verwandte der Verstorbenen/ des Verstorbenen im ersten oder

zweiten Grad sowie deren Ehegattinnen/Ehegatten oder Lebenspartnerinnen/Lebenspartner, sowie

  1. Personen zweier weiterer Hausstände.

Alle hier aufgezeigten Maßnahmen werden auf Grundlage einer Allgemeinverfügung ab kommendem Sonntag, den 25. Oktober, wirksam.

Absage von Martinsumzügen und Gräbersegnungen

Darüber hinaus weist die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm nochmals auf die bereits unter www.bitburg-pruem.de veröffentlichte Pressemitteilung vom 21. Oktober hin und bittet aufgrund der aktuellen Pandemielage eindringlich darum, die diesjährigen Martinsumzüge umfänglich abzusagen, da die Ansteckungsgefahr aufgrund der zu erwartenden Menschenansammlungen – auch unter Berücksichtigung der Maskenpflicht – als zu groß eingestuft wird.

Gleiches gilt für Gräbersegnungen über Allerheiligen. Als Zeichen eines gemeinsamen Gedenkens haben verschiedene Pfarreien angekündigt, am Allerheiligentag die Glocken aller Kirchen und Kapellen zur Mittagszeit läuten.

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Corona-Pandemie: StädteRegion Aachen ordnet weitergehende Schutzmaßnahmen an

StädteRegion Aachen, 23.10.2020 – Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen und eine aktualisierte Coronaschutzverordnung erlassen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von der Kommune durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden.

Da der Inzidenzwert in der StädteRegion Aachen heute bereits bei 140 liegt (Stand 23.10.2020), werden für das Gebiet der StädteRegion (außer Stadt Aachen) in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit unter Beteiligung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der zuständigen Bezirksregierung weitergehende Schutzmaßnahmen angeordnet. Die Stadt Aachen erläßt eine eigene Allgemeinverfügung.

Über die Regelungen der Coronaschutzverordnung hinaus sind – abhängig von der Art der Veranstaltung – die nachfolgend aufgeführten Anordnungen einzuhalten:

Alkoholverbot bei Sportveranstaltungen

Zusätzlich zur Maskenpflicht regelt die neue Verfügung für Sportveranstaltungen im Innen- und Außenbereich, dass der Ausschank sowie der Konsum von alkoholischen Getränken verboten ist.

Versammlungen nach dem Versammlungsrecht

Für Versammlungen nach dem Versammlungsrecht werden in Abstimmung mit der Versammlungsbehörde, über die besonderen Regelungen der Coronaschutzverordnung hinaus, das Mitführen und Konsumieren von Alkohol sowie anderer berauschender Mittel während der gesamten Dauer der Versammlung untersagt. Ebenso haben Versammlungsteilnehmende an Orten, an denen das Abstandsgebot nicht sicher eingehalten werden kann, während der gesamten Dauer der Versammlung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Alkoholkonsumverbot

Neben dem Betrieb von gastronomischen Einrichtungen sowie dem Verkauf von alkoholischen Getränken bleibt es weiterhin verboten, zwischen 23 Uhr und 6 Uhr im öffentlichen Raum, auf den Straßen und in den Anlagen, alkoholische Getränke zu konsumieren.

Die Allgemeinverfügung vom 14. Oktober wurde aufgehoben. Die neue Verfügung gilt ab morgen und voraussichtlich bis zum Ablauf des 31. Oktober 2020. Sie ist nachzulesen unter www.staedteregion-aachen.de/corona.

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Zur aktuellen Situation im Verbund-krankenhaus Wittlich / Bernkastel

Wittlich/Bernkastel-Kues, 23.10.2020 – Insgesamt werden an beiden Standorten 9 COVID-Patienten auf COVID-Isolierstationen behandelt. In der Intensivstation werden zurzeit keine COVID-Patienten behandelt.

Am Standort Wittlich, St. Elisabeth Krankenhaus, werden alle ambulanten und stationären Patientenbehandlungen durchgeführt.

Es gilt die Besucherregelung 1 Besucher pro Tag und Patient. Die Legitimation erfolgt durch eine mitzuführende Besucherkarte.

Die Praxen sind erreichbar und arbeiten im Regelbetrieb.

Am Standort Bernkastel-Kues, Cusanus Krankenhaus, werden ambulante Behandlungen durchgeführt. Das Infektionsgeschehen betrifft nicht das MVZ oder die ansässigen Praxen.

Notfälle werden weiterhin im Cusanus Krankenhaus aufgenommen. Die Intensivabteilung ist bei der Rettungsleitstelle angemeldet und kann Patienten behandeln. Die Psychiatrie kann ebenfalls in vollem Umfang Patienten behandeln. Patienten, die nicht lebensbedrohlich erkrankt sind, können im St. Elisabethkrankenhaus in Wittlich oder den umliegenden Kliniken aufgenommen werden.

Es besteht ein generelles Besuchsverbot für Patienten, die stationär behandelt werden. Ausnahmen können mit den behandelnden Ärzte gemäß der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ vereinbart werden.

Das MVZ und die Praxen sind erreichbar und arbeiten im Regelbetrieb.

Die Testungen der Kontaktpersonen der aufgetretenen COVID-Fälle sind alle durchgeführt worden. Das präventive Screening der Mitarbeiter wird heute abgeschlossen. Wenn die Ergebnisse vorliegen, wird das weitere Vorgehen mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.