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Omikron – Keine Quarantänen für ganze Schulklassen im Kreis Mayen-Koblenz

Region/Mayen-Koblenz – Am Dienstag wurde teilweise in den Medien gemeldet, dass das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz die Quarantäneregeln verschärft und bei Omikron-Fällen für alle Schüler derselben Klasse eine Quarantäne anordnet. Dazu erklärt Gabriele Vogt, Leiterin des Gesundheitsamtes: „Dies ist jetzt nicht mehr korrekt, weil wir zwischenzeitlich aufgrund neuer Erkenntnisse zur Omikron-Variante die Vorgehensweise angepasst haben. Seit Ende Dezember waren vereinzelt Quarantänen für gesamte Klassen ausgesprochen worden, da zu diesem Zeitpunkt zu wenige Information zu Omikron vorlagen. Es musste von einer deutlich höheren Ansteckungsgefahr ausgegangen werden, mehrere Fälle an einer Schule lagen vor und aufgrund der Ferien konnten mögliche Kontakte, beispielsweise von Sitznachbarn, nicht mehr eindeutig nachvollzogen werden.“ Ziel sei es gewesen, die Ausbreitung der neuen Variante zu verlangsamen. Entsprechend habe man gemäß der aktuellen Absonderungsverordnung sogenannte Einzelfallentscheidungen getroffen. Ein entsprechendes Vorgehen gab es auch schon bei Ausbruchsgeschehen mit anderen Varianten in Schulen. „Es handelt sich dabei also nicht um eine neue Vorgehensweise des Gesundheitsamtes“, stellt Vogt fest.

Aktuell werden im Landkreis Mayen-Koblenz und für die Stadt Koblenz die gültigen Regelungen der Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz angewendet. Dies bedeutet für einen positiven Omikron-Fall in einer Schulklasse, dass nicht automatisch Quarantänen für die gesamte Klasse pauschal ausgesprochen werden.

Tritt eine Infektion mit der aktuell noch vorherrschenden Delta-Variante des Coronavirus in Schulen auf, besteht für die Schüler innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren Lehrkräfte nur bei einer eigenen Infektion eine Absonderungspflicht. Alle anderen Schüler der Klassen- oder Lerngruppe müssen sich im Regelfall nicht absondern. Sie müssen sich stattdessen für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich mittels Selbsttest testen sowie eine Maske am Platz tragen. Die Testpflicht gilt dabei nicht für geimpfte und genesene Personen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig an einer anlassbezogenen 5-Tages-Testung teilzunehmen. Bei minderjährigen Schülern muss dazu eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorliegen.

Bei einer Infektion mit der Omikron-Variante des Coronavirus in Schulen, besteht für die infizierte Person sowie die Personen, die sich für einen nicht unerheblichen Zeitraum in einem Radius von 1,5 Metern von der positiv getesteten Person aufgehalten haben, eine Absonderungspflicht. Die Absonderung der Kontaktpersonen kann ab dem fünften Tag der Absonderung mittels eines frühestens an diesem Tag vorgenommenen PCR-Tests mit negativem Ergebnis beendet werden. Die Masken- und Testpflicht für die übrigen Schüler der Klasse gilt entsprechend.

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Im Livestream – Neujahrs-Ansprache von Stolbergs Bürgermeister Patrick Haas am 12. Januar

Stolberg – Wie schon im letzten Jahr ist der sonst übliche Neujahrsempfang der Kupferstadt Stolberg im Zinkhütter Hof aufgrund der Corona-Pandemie leider nicht möglich. Der Stolberger Bürgermeister Patrick Haas lädt deshalb erneut alle Stolbergerinnen und Stolberger und natürlich alle interessierten Gäste herzlich ein, seine Neujahrsansprache online live zu verfolgen.

Die Ansprache wird am 12.01.2022 um 19:00 Uhr live aufgenommen und kann im Livestream auf der Startseite der städtischen Homepage (www.stolberg.de), über den städtischen Facebook-Account (@KupferstadtStolbergRhld) oder den städtischen Youtube-Kanal („Kupferstadt Stolberg“) gesehen werden.

Erneut können somit alle Stolberger Bürgerinnen und Bürger damit den städtischen Neujahrsempfang verfolgen. Aufgrund der pandemischen Situation ist der sonst übliche Neujahrsempfang im Zinkhütter Hof in diesem Jahr nicht möglich. Fragen beantwortet gerne: Tobias Schneider (Referent Bürgermeisterbüro), tobias.schneider@stolberg.de

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Stadt Aachen sagt Senioren-Karneval 2022 ab

Aachen – Die Leitstelle „Älter werden in Aachen“ des städtischen Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration hat mit Blick auf die aktuelle Corona-Situation und in Absprache mit der Öcher Penn jetzt schweren Herzens entschieden, die beiden im Februar geplanten Sitzungen des Öcher Seniorenkarnevals abzusagen.

„Dieser Entschluss ist uns nicht leichtgefallen“, sagt Fachbereichsleiter Rolf Frankenberger. „Da die weitere Entwicklung der Pandemie jedoch nicht absehbar ist, ist eine verantwortungsbewusste Durchführung der Saalveranstaltungen für uns aktuell nicht möglich.“ Und weiter: „Trotz der bereits weit fortgeschrittenen Planungen ist uns die Gesundheit unserer vor allem älteren Besucher*innen mehr wert als die Freude am Karneval.“

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NRW Ministerin Scharrenbach – Rund 13 Euro mehr Wohngeld seit dem 1. Januar 2022

Region/Düsseldorf – Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: „Der nächste Meilenstein ist erreicht: Mit Beginn des neuen Jahres ist eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt worden. Seit dem 1. Januar 2022 erhalten Wohngeldhaushalte in Nordrhein-Westfalen im Schnitt rund 13 Euro mehr pro Monat. Wohngeld ist eine wichtige Säule für Menschen mit geringerem Einkommen. Künftig wird alle zwei Jahre das Wohngeld an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Diese regelmäßige Fortschreibung sichert die Leistungsfähigkeit der Wohngeldzahlungen. Insgesamt werden 2022 voraussichtlich rund 390 Millionen Euro Wohngeld an nordrhein-westfälische Haushalte ausgezahlt.“

Durch die Wohngeldreform in 2020 haben mehr Haushalte Anspruch auf diese Leistung. Wohngeld kann beantragt werden, wenn ein Mindesteinkommen vorhanden ist und durch das Wohngeld Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder SGB XII (Sozialhilfe) vermieden werden kann.

„Die automatische Erhöhung des Wohngeldes erfolgt erstmals zum 1. Januar 2022. Wenn ein Wohngeldhaushalt im Jahr 2021 Wohngeld erhalten hat und die Wohngeldbewilligung noch in das Jahr 2022 hineinreicht, wird die Erhöhung bereits mit der Auszahlung im Januar 2022 berücksichtigt. So entfaltet der Entlastungsbetrag bei den bewilligten Zahlungen schon zum Jahreswechsel seine Wirkung – ohne dass eine neue Beantragung nötig wäre. Das ist gut für alle Haushalte, die Wohngeld erhalten“, so die Ministerin weiter.

Ende 2020 bezogen 153 190 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld; das waren 23,9 Prozent mehr Haushalte als zum Jahresende 2019 (damals: 123 606).

Wer unverbindlich und schnell prüfen möchte, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann den „Wohngeldrechner“ auf der Webseite des Ministeriums unter https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld nutzen.

Hintergrund:

  • Wohngeldreform in Stufen:
    • Mit der am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform wurde das Wohngeld zum ersten Mal seit der Wohngeldnovelle 2016 erhöht.
    • Da seit dem 1. Januar 2021 der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid beim Heizen mit Öl oder Erdgas einen Preis bekommen hat, wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2021 um zehn Prozent erhöht, um Haushalte, die Wohngeld erhalten, gezielt zu entlasten.
    • Zum 1. Januar 2022 ist die Dynamisierung des Wohngeldes in Kraft getreten: Dies bedeutet, dass alle zwei Jahre das Wohngeld angepasst wird.
  • Wohngeld ist ein vom Bund und den Ländern jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.
  • Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf.
  • Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung. (Wohngeldtabellen)
  • Zuständig für die Bewilligung sind die örtlichen Wohngeldbehörden in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen.
  • Wohngeld wird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten gezahlt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
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Marienhaus impft! Zusatztermine im Januar im Kreis Ahrweiler

Bad Neuenahr-Ahrweiler – Auch Anfang 2022 verwandelt sich die Cafeteria des Krankenhauses Maria Hilf in Bad Neuenahr jeweils montags und dienstags in eine Impfzentrale. „Die Nachfrage ist ungebrochen groß“, sagt der Kaufmännische Direktor Thorsten Kopp. „Um noch mehr Menschen zu erreichen, machen wir im Januar zwei Zusatztermine möglich“. Ergänzend zum bestehenden Angebot, können sich Impfwillige auch am Samstag, den 8. Januar (10-13 Uhr) und Mittwoch, den 12. Januar (15-18 Uhr) ihre Booster-, Erst- oder Zweitimpfungen abholen.

Aufgrund der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO), die Auffrischungsimpfung vorzuziehen. Statt der bisherigen Zeitspanne von sechs Monaten, boostert das Marienhaus-Team daher schon ab drei Monaten nach der Zweitimpfung. Menschen, die mit dem Wirkstoff von Johnson & Johnson immunisiert wurden, können sich bereits nach vier Wochen boostern lassen. Zum Einsatz kommt der Wirkstoff von BioNTech/Pfizer.

„Auffrischungsimpfungen schützen nachweislich vor schweren Krankheitsverläufen und minimieren gleichzeitig die Übertragung in der Bevölkerung“, betont Dr. Josef Spanier, Ärztlicher Direktor des Krankenhauses. Entsprechend lautet das Motto der Impfkampagne: „Ein kleiner Pieks für dich – ein großer Schutz für Alle“.

Zum Termin mitzubringen sind der Personalausweis, der Impfausweis, die Versichertenkarte und – wenn möglich – der vorab ausgefüllte Aufklärungsbogen sowie die Einwilligungserklärung des RKI, die über die Homepage des Marienhaus Klinikums im Kreis Ahrweiler sowie unter www.marienhaus.de/pieks runtergeladen werden können.

Zu folgenden offenen Impfterminen können Impfwillige ohne vorherige Anmeldung vorbeikommen:

Krankenhaus Maria Hilf Bad Neuenahr (Dahlienweg 3, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler)

  • Samstag, 08.01. 10-13 Uhr (Zusatztermin)
  • Montag, 10.01. 15-18 Uhr
  • Dienstag, 11.01. 15-18 Uhr
  • Mittwoch, 12.01. 15-18 Uhr (Zusatztermin)
  • Montag, 17.01. 15-18 Uhr
  • Dienstag, 18.01. 15-18 Uhr

Im St. Josef Krankenhaus Adenau (Mühlenstraße 31-35, 53518 Adenau) wird an folgenden Terminen geimpft:

  • Mittwoch, 12.01. 13-16 Uhr
  • Mittwoch, 19.01. 13-16 Uhr
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Drohender Lieferengpass bei BioNTech – Unter 30-Jährige sollten kurzfristig Impftermin wahrnehmen

Euskirchen – Boostern jetzt ab 12 Jahren möglich. Ab Donnerstag, 6. Januar, ist es aber auch möglich, spontan und ohne Termin zu den Impfstellen zu kommen (außer Kreiskrankenhaus Mechernich – bitte Termin buchen). Auffrischungsimpfungen (3. Impfung, „Booster-Impfung“) sind nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten nach der Zweitimpfung zulässig oder vier Wochen nach der Impfung mit dem Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson. Als Impfstoffe werden BioNTech (unter 30 Jahre) oder Moderna (ab 30 Jahre) verimpft. Booster-Impfungen sind gemäß dem jüngsten Impferlass jetzt für alle ab 12 Jahren (bisher: 18 Jahre) möglich. Diese Impfungen müssen übrigens nicht zwangsläufig von einem Kinderarzt bzw. einer Kinderärztin durchgeführt werden.

Wichtig: Aufgrund von bundesweiten Lieferengpässen ist in den kommenden Wochen mit einem Engpass des BioNTech-Impfstoffes zu rechnen. Wer jünger als 30 Jahre ist und sich impfen bzw. boostern lassen möchte (insbesondere alle unter 18 Jahren), sollte daher nach Möglichkeit diese Woche noch einen Impftermin wahrnehmen. Über die Homepage des Kreises Euskirchen https://corona.kreis-euskirchen.de kann man online einen Termin für die Impfstellen in Euskirchen (Kreishaus, Malteser), Mechernich (Kreiskrankenhaus) und Marmagen (Eifelhöhenklinik) buchen. Eine telefonische Terminbuchung ist unter 02251 / 15-1545 möglich.

Hier die Impfstellen im Kreisgebiet im Überblick.

  • Euskirchen: Malteser-Zentrum, Am Schwalbenberg 5, 53879 Euskirchen – Impfungen nur sonntags (außer 23. Januar) von 9.30 Uhr bis 15.30 Uhr (ohne Termin: bis 14.30 Uhr).
  • Marmagen: Eifelhöhen-Klinik, Dr. Konrad-Adenauer-Str. 1, 53947 Nettersheim-Marmagen – Impfungen montags bis samstags von 9.30 – 15.30 Uhr (ohne Termin: bis 14.30 Uhr)
  • Euskirchen: Kreisverwaltung, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen – Impfungen montags bis freitags von 14 bis 19 Uhr (ohne Termin bis 18 Uhr)
  • Mechernich: Kreiskrankenhaus, St. Elisabeth-Straße 2-6, 53894 Mechernich – Impfungen an besonders ausgewiesenen Tagen, siehe Anmeldeportal auf der Kreis-Homepage.
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Landratswahl im Kreis Ahrweiler am 23. Januar 2022

Ahrweiler – Der Kreisbeigeordnete und Kreiswahlleiter Friedhelm Münch ruft alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger auf, an der Wahl der Landrätin/des Landrats des Kreises Ahrweiler am Sonntag, 23. Januar 2022, teilzunehmen. „Die Wahl ist eine wichtige Richtungsentscheidung für die Zukunft des Kreises“, so Münch.

Die Wahlbenachrichtigungen sollten zwischenzeitlich allen Wahlberechtigten zugestellt worden sein und auch die Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahl besteht bereits. Wichtig: Zuständig für die Erteilung von Briefwahlunterlagen (inklusive Wahlschein) sind die Verwaltungen der drei Städte, der vier Verbandsgemeinden und der Gemeinde Grafschaft. Briefwahlunterlagen können dort unter anderem auf folgenden Wegen beantragt werden:

– Online (Internetadresse beziehungsweise QR-Code siehe Vorderseite der Wahlbenachrichtigung)

– schriftlich per Post anhand der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

– persönlich im Rathaus der zuständigen Verwaltung

Fragen, beispielsweise wenn keine Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde, beantwortet die zuständige Stadt-, Verbandsgemeinde- beziehungsweise Gemeindeverwaltung. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich.

Kreiswahlleiter Münch betont: „Das aktive Wahlrecht ist eines der wichtigsten Elemente der Demokratie und gibt den Wahlberechtigten die Möglichkeit, über Politik und Verwaltung des Kreises mitzubestimmen. Der Wiederaufbau des so schwer getroffenen Ahrtals und die zukunftsfähige Entwicklung des Kreises setzen umsichtige Führungsentscheidungen voraus. Nutzen Sie daher Ihre Stimme bei der Landratswahl.“

Bei der Landratswahl treten eine Bewerberin und drei Bewerber an. Dies sind: Für die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Horst Gies aus Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie als Einzelbewerber (in alphabetischer Reihenfolge) Dr. Axel Ritter aus Bad Neuenahr-Ahrweiler, Christoph Schmitt aus Niederzissen sowie Cornelia Weigand aus Altenahr.

Sollte keiner der zur Wahl Stehenden am 23. Januar mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinen können, findet zwei Wochen später, am 6. Februar 2022, eine Stichwahl statt. Beachten Sie bitte: Briefwahlunterlagen für die etwaige Stichwahl können beziehungsweise sollten vorsorglich bereits mit den Unterlagen für die eigentliche Wahl mit beantragt werden.

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Erdgas-Umstellung im Kreis Mayen-Koblenz – Geräte werden bald angepasst

Region/Mayen-Koblenz – Erster Schalttermin im Kreis Mayen-Koblenz am 3. Mai – Monteure setzen bei Gaskunden notwendige Ersatzteile ein. Das Projekt „Erdgasumstellung im Bereich Mittelrhein I“ tritt in diesem Jahr in die entscheidende Phase. Nachdem im Jahr 2020 die gasbetriebenen Geräte von Monteuren erfasst worden sind, geht es in diesem Jahr um die Anpassung der einzelnen Geräte. Dies ist notwendig, damit zum Beispiel Erdgasheizungen auch nach den Schaltterminen reibungslos und sicher funktionieren.

Bei den Energienetzen Mittelrhein (enm) laufen die Vorbereitungen für die Umstellung L-Gas auf H-Gas auf Hochtouren. Auf Basis der 2020 erhobenen Daten wurden die jeweils notwendigen Ersatzteile beschafft, die nun im nächsten Schritt in den Anlagen der Kunden eingebaut werden müssen. „Dies geschieht oft vor dem jeweiligen Schalttermin, vor allem bei Brennwertgeräten in der Regel aber auch erst nach der Schaltung.  Dies hängt vom jeweiligen Gerät ab“, informiert der Sprecher der evm-Gruppe, Marcelo Peerenboom. Die Monteure kündigen ihren Besuch beim Kunden im Vorfeld an. Der erste Schalttermin steht am 3. Mai an. Im Kreis Mayen-Koblenz sind von diesem Gebäude in folgenden Verbandsgemeinden und Städte betroffen:

  • VG Maifeld
  • VG Vordereifel
  • Stadt Mayen

Die Umstellung kommt nicht von ungefähr: Derzeit beliefert die Netzgesellschaft der Energieversorgung Mittelrhein (evm) die Kunden in der Region mit sogenanntem L-Gas aus deutschen und niederländischen Vorkommen. Deren Vorräte gehen zur Neige, sodass künftig H-Gas durch die Leitungen strömen wird, das im Wesentlichen aus norwegischen und russischen Quellen stammt. Da dieses eine andere Zusammensetzung hat, sind bei den meisten Geräten bei Erdgaskunden Anpassungen notwendig.

Bisher kein Monteurbesuch? Bitte melden!

Wer in den aufgeführten Orten wohnt und deren Gerät bisher noch nicht von einem Monteur registriert wurde, sollte sich dringend im Erdgasbüro melden. „Einige Bürger haben unseren Monteuren bisher nicht die Möglichkeit gegeben, die Geräte in Augenschein zu nehmen. Diese sollten sich möglichst umgehend melden, damit dieser Besuch nachgeholt werden kann, damit wir noch notwendige Teile vor dem Schalttermin beschaffen können“, erklärt Marcelo Peerenboom. Ebenso sollten sich die Kunden melden, die in der Zwischenzeit ein Gerät ausgetauscht haben. Auch aus Sicherheitsgründen ist es wichtig, dass alle Geräte an die neue Gasqualität angepasst werden. Die Kosten werden über eine spezielle, bundesweite Umlage refinanziert.

Wer Fragen zur Erdgasumstellung hat, kann sich an das eigens eingerichtete Erdgasbüro unter Telefon 0261 2999-60100 wenden. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.enm.de/Erdgasumstellung. Fragen können auch per E-Mail an erdgasumstellung@enm.de gerichtet werden.

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Reisereportage auch als Hörbuch „Ein schöner Tag in der Eifel“

Region/Köln – Das filmische Reisetagebuch „ENDLICH EIFEL – Ein schöner Tag“ war gerade in Deutschlandpremiere (am 27. Dezember ab 21 Uhr im Streamingportal Video.Taxi) zu sehen. Parallel dazu erscheint die Audioversion zum Film im Verlag der Hörbuchmanufaktur Berlin und ist ab sofort auf allen bekannten Streamingdiensten (Spotify, Audible, Apple Music etc.) verfügbar. Der Hörbuch-Titel ist außerdem in den Pool des Unterhaltungsangebots der ICE Züge der Deutschen Bahn (DB) aufgenommen.

Die erste gemeinsame Produktion des MEDIENWERK EIFEL stellt eine besondere Visitenkarte der Eifelregion vor: neben touristisch reizvollen Schauplätzen hat das Team außergewöhnliche Eifel-Typen besucht. Mit dabei sind Geschichten aus der ganzen Eifel: aus dem luxemburgischen Echternach, aus der mystischen Teufelsschlucht, aus Daun-Gemünden, vom Weinfelder Maar, aus Dockweiler, aus dem romantischen Monreal, von der Gerolsteiner Ranchgang und vom Kalvarienberg im Lampertstal.

Ausschnitte des Making-of vom Filmdreh „ENDLICH EIFEL – Ein schöner Tag“ sind auf Instagram und Facebook (@medienwerkeifel) zu sehen. Hier kann man auch das Team vom MEDIENWERK EIFEL vor und hinter der Kamera kennenlernen.

Die Tickets für die Filmpremiere „ENDLICH EIFEL – Ein schöner Tag“ sind für 6 Euro erhältlich unter https://www.eifeldrei.tv/medienwerkeifel/. Der Film ist nach dem Ticketkauf und Eingabe eines Codes (drei Monate gültig) auf allen Geräten mit Internet-Zugang (Smart-TV, Smartphone, Tablets, PC etc.) abrufbar. Und einen kurzen Filmtrailer zur Einstimmung gibt es schon jetzt.

Mit der Online-Premiere möchte das MEDIENWERK EIFEL Unternehmen, Organisationen, Kommunen und Dienstleister in der Eifel motivieren zum einen Tickets (in verschiedenen Bundle-Größen) für Erstaufführung zu erwerben (auch als attraktive, kostengünstige Weihnachtsgratifikation) und zum anderen eigene Imagefilme beispielsweise für das Employer Branding (Arbeitgebermarkenbildung) oder Recruiting Maßnahmen (Personalgewinnung) mit dem Filmteam zu erstellen. Auch touristische und gastronomische Betriebe können Tickets an ihre Gäste weitergeben, von der Präsentation der Eifel profitieren oder eigene Film-Porträts in Auftrag geben.

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Erneuter Bombenfund in der Euskirchener Kernstadt – Entschärfung erfolgt gegen 16.30 Uhr

Euskirchen – Am heutigen Dienstag (04.01.2022) ist auf dem Gelände der Sportanlage im Auel in Euskirchen ein Teil einer amerikanischen Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden worden. Ein Teil der Bombe wurde bereits beim Aufprall zerstört, so dass nur noch ein Zünder von zweien übrig ist. Es handelte sich vermutlich um eine 500 Kilo Bombe, von der noch die Hälfte vorhanden ist.

Nach Rücksprache mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst wird ab 15 Uhr der umliegende Bereich des Fundorts der Bombe durch das Ordnungsamt der Kreisstadt Euskirchen, die Feuerwehr und die Polizei für die Entschärfung geräumt. Davon betroffen ist ein Radius von circa 300 Metern um den Fundort. Den Anordnungen der eingesetzten Kräfte ist Folge zu leisten.

Für die Bewohner des betroffenen Evakuierungsbereichs, die nicht bei Familien oder Freunden unterkommen können, ist ab 15 Uhr eine Sammelstelle in der Turnhalle der Paul-Gerhardt- Schule, Billiger Straße2, 53879 Euskirchen eingerichtet, in der sie sich bis zum Ende der Entschärfung aufhalten können. Für Personen, die sich in häuslicher Absonderung befinden, ist eine Sammelstelle in der Turnhalle der Kaplan-Kellermann-Realschule (ehemalige Georgschule), Stettiner Straße 31, eingerichtet.

Die Zugangsstraßen des Evakuierungsbereichs werden um 15 Uhr vollständig gesperrt.

Die Entschärfung der Bombe ist gegen 16.30 Uhr vorgesehen.

Für Betroffene, die beim Verlassen ihres Hauses Hilfe benötigen, ist eine Hotline eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: 02251/14227.

Aktuelle Informationen von Stadt und Polizei sind auf den Social-Media-Kanälen (Facebook und Instagram) der Stadt Euskirchen zu finden.