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Landratswahl im Kreis Ahrweiler am 23. Januar 2022

Ahrweiler – Der Kreisbeigeordnete und Kreiswahlleiter Friedhelm Münch ruft alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger auf, an der Wahl der Landrätin/des Landrats des Kreises Ahrweiler am Sonntag, 23. Januar 2022, teilzunehmen. „Die Wahl ist eine wichtige Richtungsentscheidung für die Zukunft des Kreises“, so Münch.

Die Wahlbenachrichtigungen sollten zwischenzeitlich allen Wahlberechtigten zugestellt worden sein und auch die Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahl besteht bereits. Wichtig: Zuständig für die Erteilung von Briefwahlunterlagen (inklusive Wahlschein) sind die Verwaltungen der drei Städte, der vier Verbandsgemeinden und der Gemeinde Grafschaft. Briefwahlunterlagen können dort unter anderem auf folgenden Wegen beantragt werden:

– Online (Internetadresse beziehungsweise QR-Code siehe Vorderseite der Wahlbenachrichtigung)

– schriftlich per Post anhand der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

– persönlich im Rathaus der zuständigen Verwaltung

Fragen, beispielsweise wenn keine Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde, beantwortet die zuständige Stadt-, Verbandsgemeinde- beziehungsweise Gemeindeverwaltung. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich.

Kreiswahlleiter Münch betont: „Das aktive Wahlrecht ist eines der wichtigsten Elemente der Demokratie und gibt den Wahlberechtigten die Möglichkeit, über Politik und Verwaltung des Kreises mitzubestimmen. Der Wiederaufbau des so schwer getroffenen Ahrtals und die zukunftsfähige Entwicklung des Kreises setzen umsichtige Führungsentscheidungen voraus. Nutzen Sie daher Ihre Stimme bei der Landratswahl.“

Bei der Landratswahl treten eine Bewerberin und drei Bewerber an. Dies sind: Für die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Horst Gies aus Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie als Einzelbewerber (in alphabetischer Reihenfolge) Dr. Axel Ritter aus Bad Neuenahr-Ahrweiler, Christoph Schmitt aus Niederzissen sowie Cornelia Weigand aus Altenahr.

Sollte keiner der zur Wahl Stehenden am 23. Januar mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinen können, findet zwei Wochen später, am 6. Februar 2022, eine Stichwahl statt. Beachten Sie bitte: Briefwahlunterlagen für die etwaige Stichwahl können beziehungsweise sollten vorsorglich bereits mit den Unterlagen für die eigentliche Wahl mit beantragt werden.