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Gutscheinaktion zur Belebung des Aachener Einzelhandels und der Gastronomie wird bis 16. April verlängert

Aachen – Die städtisch subventionierten Gutscheine sollen jetzt bis Ostern die Umsätze in Einzelhandel und Gastronomie ankurbeln. Einlösen kann man die Gutscheine bis Ende 2025 bei mehr als 150 Aachener Unternehmen. Auch eine Einlösung in mehreren Teilbeträgen ist möglich. In den vergangenen Wochen wurden über die Aktion Gutscheine im Gegenwert von mehr als 300.000 Euro verkauft. Gleichzeitig steigerte sich die Anzahl der Unternehmen, in denen die Gutscheine eingelöst werden können, um rund 70 Prozent.

Nachdem die Gutscheinaktion in der Adventszeit ausgesprochen gut angelaufen ist und eigentlich nur bis zum 31. Januar angesetzt war, teilte die Stadt jetzt mit, dass die beliebte Aktion zur Unterstützung des Einzelhandels und der Gastronomie bis zum 16. April verlängert wird. Eine Einlösung der Gutscheine ist bis zum 31. Dezember 2025 möglich.

Großer Zuspruch zur Aktion

„Wir freuen uns, dass die Aktion sowohl bei Kund*innen als auch im Handel so großen Zuspruch bekommen hat. Wir planen daher eine Verlängerung der Subvention bis Ostern. Hierdurch können wir die in kurzer Zeit bekannt gewordene Fördermaßnahme für Handel und Gastronomie noch populärer und erfolgreicher machen. Durch den Kauf der Gutscheine profitieren die Kund*innen und unterstützen mit der Einlösung vor Ort in schwierigen Zeiten die lokalen Geschäftstreibenden“, so Dieter Begaß, Leiter des städtischen Fachbereichs Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa.

Gegenwert von mehr als 300.00 Euro

In den vergangenen Wochen wurden über die Aktion Gutscheine im Gegenwert von mehr als 300.000 Euro verkauft. Gleichzeitig steigerte sich die Anzahl der Unternehmen, in denen die Gutscheine eingelöst werden können, um rund 70 Prozent.

Geschenk-Gutscheine mit Rabatt

Bei der Umsetzung des Gutscheinsystems wird mit dem bereits etablierten Geschenkgutschein „Schenk Lokal“ zusammengearbeitet. Die Stadt Aachen subventioniert die Aktion in Form einer Rabattierung auf die verkauften Gutscheine. Der Rabatt beträgt 20 Prozent pro Gutschein, jedoch ist der subventionierte Betrag auf maximal 20 Euro pro Gutschein begrenzt. Ein Gutschein in Höhe von beispielsweise 100 Euro kostet demnach nur 80 Euro. Pro Endverbraucher*in kann täglich maximal ein subventionierter Gutschein erworben werden. So soll möglichst vielen Bürger*innen der Kauf eines Gutscheins ermöglicht werden. Dieser ist sowohl bei einigen an „Schenk Lokal“ teilnehmenden Betrieben als auch beim aachen tourist service e.V. käuflich zu erwerben. Zudem können die Gutscheine über www.schenk-lokal.de/stadt-aachen gekauft werden.

Anmeldung noch möglich

Anmeldung zur Teilnahme an der Gutscheinaktion für Einzelhandel und Gastronomie sind weiterhin möglich. Inzwischen sind mehr als 150 Akzeptanzstellen für „Schenk Lokal“-Gutscheine in Aachen etabliert. Diese nehmen direkt und automatisch an der Aktion teil. Interessierte Einzelhändler*innen und Gastronom*innen aus Aachen haben die Möglichkeit, sich bei „Schenk Lokal“ anzumelden, um ebenfalls von der Gutscheinaktion profitieren zu können. Betriebe mit maximal fünf Mitarbeitenden nehmen kostenfrei an „Schenk Lokal“ teil.

Ein entsprechendes Anmeldeformular ist unter dem Link www.schenk-lokal.de/stadt-aachen/anmeldung/ erreichbar.

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Stadt Meckenheim erhält 304.860 Euro aus dem Sofortprogramm Innenstadt NRW

Meckenheim – Fördermittel für die Altstadt und den Neuen Markt. Positive Nachrichten aus Düsseldorf sind im Rathaus eingegangen. Das Land wird die Fördermittel für die Innenstadt, um die sich die Stadt Meckenheim beworben hatte, gänzlich bewilligen. Es handelt sich um eine Summe in Höhe von 304.860 Euro aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021“. Die förderfähigen Gesamtausgaben betragen 330.400 Euro. „Das ist eine sehr erfreuliche Nachricht“, sagte Bürgermeister Holger Jung, der gemeinsam mit Wirtschaftsförderer Dirk Schwindenhammer über die Bestätigung aus dem NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und die weitere Verwendung des Geldes informierte.

Die Fördermittel werden für beide Meckenheimer Innenstadtzentren, sowohl für die Altstadt als auch für den Neuen Markt eingesetzt. „Durch die Zusage aus Düsseldorf erhalten wir finanzielle Spielräume, den Auswirkungen der andauernden Corona-Pandemie, aber auch den Herausforderungen des sich ändernden Einkaufsverhaltens entgegenzutreten. Unser Bestreben ist es, die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, die Gastronominnen und Gastronomen und die Dienstleisterinnen und Dienstleister zu unterstützen, um Geschäftsaufgaben und Leerstände zu vermeiden“, erklärte Jung.

Ein zentraler Punkt ist daher, Informationen über aktuelle oder sich abzeichnende Leerstände zu erhalten. Darauf aufbauend können dann Konzepte und Maßnahmen erarbeitet werden, um Leerstände zu verhindern, wieder adäquat zu vermieten oder Nachnutzungskonzepte zu realisieren. „Wichtig ist hierbei, die Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer zu informieren und mit ihnen gemeinsam Handlungskonzepte zu kreieren“, erörterte Schwindenhammer.

Untersucht werden sollen auch etwaige Nachnutzungsmöglichkeiten. So ist zum Beispiel angedacht, Beschäftigte, die in Meckenheim leben, aber zur Arbeit pendeln, zu befragen, ob sie an Co-Working-Spaces und ähnlichen Konzepten Interesse haben. Auch ein möglicher Bedarf seitens der Arbeitgebenden ist von Interesse. Die gesammelten Informationen sollen elektronisch verarbeitet werden und teilweise auch in digitaler Form der Öffentlichkeit zugänglich sein. „Mit einem Online-Fragebogen sollen die Immobiliendaten erhoben und ausgewählte Daten öffentlich im Internet präsentiert werden“, berichtete Schwindenhammer. Perspektivisch könnten weitere Daten zur Stadt ergänzt werden. Die Darstellung eigne sich zusätzlich auch als Online-Einkaufsführer, -Branchenbuch oder -Kompetenzatlas.

Flankierend werden auch das Citymarketing und die Öffentlichkeitsarbeit gefördert. Ziel ist es, die Attraktivität der Innenstadt sowie Handel, Gastronomie und Dienstleistungen wieder mehr in den Fokus der Bürgerinnen und Bürger zu rücken. Unternehmen, die Interesse haben, sich in der Innenstadt anzusiedeln, sollen ebenfalls von den Qualitäten angesprochen werden. Um den gesamten Prozess begleiten und steuern zu können, möchte die Stadt eine „Zukunftsmanagerin Innenstadt“ bzw. einen „Zukunftsmanager Innenstadt“ einstellen. Die Personalkosten werden pauschal mit 75.000 Euro durch das Land gefördert.

Zudem wurden Fördermittel für die Aufwertung der Innenstadt zugesagt. Ergänzend zu den Maßnahmen des integrierten Handlungskonzepts sollen in der Altstadt mehr Grünelemente für eine weitere Attraktivitätssteigerung sorgen. Hier soll mit mobilen Pflanzkübeln gearbeitet werden, die mit heimischen, insektenfreundlichen oder trockenheitsresistenten Pflanzen sowie mit Stadtbäumen bepflanzt werden. Außerdem ist die Begrünung der Treppenanlage am Kirchplatz vorgesehen.

Um die Fußgängerzone Neuer Markt aufzuwerten, soll die Begrünung ergänzt werden. „Wir können uns vorstellen, die Aktion ‚Gießen und genießen‘, bei der Obstgroßkisten mit Obstbäumen, Gemüse und Erdbeeren oder zuletzt mit Pflanzen aus der Forschung bestückt wurden, zu verstetigen“, informierte Schwindenhammer. Ein kleines Budget ist außerdem für Straßenkunstprojekte angemeldet.

„Es geht um die Verbesserung von Lebensqualität“, fasste der Bürgermeister zusammen. Folglich sollen im Fortgang der Projekte auch die Bürgerinnen und Bürger mitgenommen und an den Prozessen beteiligt werden.

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Anpassung der Parkgebühren in Maria Laach auf parkdauer-abhängige Staffelpreise ab Freitag 04. Januar

Maria Laach – Besucherparkplatz erhält Staffelpreise mit Wirkung zum 04. Januar 2022. Der Sonntagmorgen ist weiterhin bis 12:30 Uhr kostenfrei. Nach der im Dezember angekündigten Anpassung der Parkgebühren auf dem Besucherparkplatz wurden der Abtei konstruktiv und von aufrichtigem Interesse geprägten Impulse diesbezüglich vorgetragen.

Nach Prüfung dieser führen die Benediktiner von Maria Laach daher ab dem 4. Februar Staffelpreise für das Parken auf dem Besucherparkplatz ein. Diese wollen den vorgetragenen Bedürfnissen von Kurzzeitparkern Rechnung tragen.

Es treten folgende Anpassungen in Kraft: Die ersten 30 Minuten Parken sind zukünftig kostenfrei. Für PKW bis 2,30 Meter Höhe gilt dann: Die erste angefangene Stunde danach kostet 1 €. Die zweite angefangene Stunde danach kostet 3 €. Ab der dritten angefangenen Stunde bis Ende des Kalendertags, also 24 Uhr, gilt ein Tageshöchstsatz von 5 €. Für Busse, Wohnmobile, höhere Fahrzeuge als 2,30 Meter Höhe sowie Fahrzeuge mit Aufbauten sind jeweils 2 EUR mehr zu entrichten.

Für Viel-Besucher sind Monatskarten weiterhin zu 14 € erhältlich. Auf der Webseite der Abtei sind diese Informationen für Besucher ebenfalls verfügbar. Der Sonntagmorgen bleibt bis 12:30 Uhr weiterhin gebührenfrei. Die Benediktiner von Maria Laach laden in dieser Zeit zum gemeinsamen Gottesdienst ein.

Seit über 920 Jahren besteht die Abtei Maria Laach als Kloster des Benediktiner-Ordens. Das katholische Kloster zählt zu den geistigen und spirituellen Zentren im nördlichen Rheinland-Pfalz. Rund 30 Mönche leben in dem Klostergebäude. Die Begegnungsstätte für Kunst, Kultur, Erholung und Musik bietet Angebote für jeden Geschmack. Ausstellungen, Lesungen oder Konzerte werden Kulturinteressierten regelmäßig angeboten. Darüber hinaus laden die Wanderwege rund um den Laacher See zu Bewegung ein. Die Abtei gilt als eines der attraktivsten Ausflugs-Ziele in Rheinland-Pfalz. Jährlich besuchen rund 700.000 Interessierte die abwechslungsreiche Klosteranlage.

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Hohe Rückstände bei Corona-Zahlen in Landkreis Mayen-Koblenz und Stadt

Region/Mayen-Koblenz – Aktuelle Positiv-Meldungen spiegeln nicht die Realität wider. Die zuletzt veröffentlichten 7-Tages-Inzidenzen des Landkreises Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz liegen deutlich unter dem Bundes- und Landesdurchschnitt. Dies spiegelt nicht den tatsächlichen Stand der Neuinfektionen wider. Aufgrund zahlreicher Krankheitsausfälle im Corona-Zentrum bestehen aktuell hohe Rückstände bei der Erfassung der positiven Fälle, die im laufenden Betrieb aufgrund steigender Fallzahlen nicht aufgearbeitet werden konnten.

Im Kreishaus reagiert man auf den Engpass mit einer kurzfristigen Verstärkung des Personals aus anderen Abteilungen der Verwaltung. Durch diese Maßnahmen und die Aufarbeitung der Fälle am Wochenende soll die Erfassung bis Anfang kommender Woche wieder auf aktuellem Stand sein. Das Gesundheitsamt weist aufgrund der ausstehenden Nachmeldungen darauf hin, dass  die Inzidenzen in den kommenden Tagen spürbar nach oben schnellen werden. Die in den vergangenen Tagen gemeldeten Zahlen der Genesenen sind auf dem aktuellen Stand, da Corona-positive Personen automatisch nach zehn Tagen als genesen gewertet werden.

Was bedeutet das für die Bürger?

Positive Personen werden anlassbezogen und je nach verfügbaren Kapazitäten weiterhin telefonisch vom Gesundheitsamt angerufen. Alle positiven Personen erhalten ihr offizielles Isolationsschreiben unaufgefordert per Post, nachdem dem Gesundheitsamt die entsprechende Labormeldung eines PCR-Tests übermittelt wurde.

Folgende Regelungen sind zu beachten:

Nach der Absonderungsverordnung ist jede Corona-positive Person verpflichtet, sich ab dem Tag der Testung selbstständig unaufgefordert für zehn Tage in Isolation zu begeben. Diese kann frühestens am achten Tag der häuslichen Isolation durch einen negativen Test beendet werden. Auch Hausstandsangehörige und enge Kontaktpersonen sind verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Informationen, wer als Kontaktperson gilt, wie lange die Quarantäne läuft und wer von ihr befreit ist, gibt es unter www.kvmyk.de/corona.

Kontaktpersonen erhalten ihre Verfügungen, nachdem die positive Person dem Gesundheitsamt in einer E-Mail an kontaktperson19@kvmyk.de die Kontaktdaten dieser Personen übermittelt hat. Hierfür soll die entsprechende Vorlage, die es ebenfalls unter www.kvmyk.de/corona gibt, verwendet werden.

Für Rückfragen gilt:

Bei individuellen medizinischen Fragen sollen sich Betroffene an ihren Hausarzt wenden. Bei allgemeinen Fragen werden Betroffene gebeten, sich vor einer Kontaktaufnahme über die geltenden Regelungen unter www.kvmyk.de/corona zu informieren. Sollten darüber hinaus Fragen entstehen, besteht die Möglichkeit diese per E-Mail an corona@kvmyk.de zu stellen. Aufgrund des aktuell hohen Aufkommens kann die Bearbeitung mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Außerdem steht die Corona-Hotline des Landkreises an Wochentagen von 9 bis 12 Uhr zur Verfügung. Die Corona-Hotline kann keine fallindividuellen Fragen beantworten. Zusätzlich wird darum gebeten, von Anrufen in den Außenstellen des Gesundheitsamtes in Andernach, Koblenz und Mayen abzusehen, da die dortigen Mitarbeiter nicht in die Corona-Fallbearbeitung involviert und mit andere Aufgaben des Gesundheitsamtes befasst sind.

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Nordrhein-Westfalen setzt Beschluss der Länder zu Groß-Veranstaltungen konsequent um

Region/Düsseldorf – Einheitliche Regelungen gelten in Nordrhein-Westfalen bereits ab heute. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Die Landesregierung setzt den gestern Mittwoch, 2. Februar 2022 gefassten Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder zu einheitlichen Regelungen für überregionale Großveranstaltungen unmittelbar um und hat die Coronaschutzverordnung des Landes angepasst. Sie gelten in Nordrhein-Westfalen ab dem heutigen Donnerstag, 3. Februar 2022.

Neben den bereits bisher zulässigen Veranstaltungen mit bis zu 750 Personen kann bei überregionalen Großveranstaltungen die Zuschauerkapazität ausgeweitet werden: bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt dann eine maximale Auslastung von 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als insgesamt 4.000 Zuschauer. Bei Veranstaltungen im Freien liegt die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als insgesamt 10.000 Zuschauer. Wenn diese erhöhte Zuschauerkapazität genutzt werden soll, gilt bei den Veranstaltungen grundsätzlich die 2G+-Regelung sowie die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske in allen Bereichen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Es ist gut, dass die Bundesländer sich auf ein einheitliches Vorgehen verständigt haben. Damit insbesondere die Vereine schnell Planungssicherheit haben, setzen wir die neuen Regelungen unverzüglich in Nordrhein-Westfalen um. Bereits ab morgen können daher wieder mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen zugelassen werden.“

Grundlage dafür sind und bleiben das Einhalten der Basisschutzregelungen wie 2G+ und das Tragen mindestens einer medizinischen Maske.

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Online-Vortrag am Donnerstag 03. Februar gibt Tipps für die Zeit nach Corona und der Flutkatastrophe

Ahrweiler – „Marketing (Mut)macher“ – digitale Veranstaltung für Vereine. Die Corona-Pandemie stellt viele Vereine im Kreis Ahrweiler bis heute vor große Herausforderungen. Was bleibt übrig vom klassischen Vereinsleben? Und was hat sich möglicherweise dauerhaft verändert? Mit der verheerenden Flut kamen zudem neue Fragen und Probleme auf, mit denen sich Vereine im Ahrtal auseinandersetzen müssen.

Die Kreisverwaltung Ahrweiler möchte unterstützen und Vereinen im Rahmen des Projekts „Weitermachen! Kreis Ahrweiler“ die Möglichkeit geben, ihr Potential für die Zukunft zu erkennen und zu nutzen. Die Online-Veranstaltung „Marketing (Mut)macher“ am Donnerstag, 3. Februar 2022, 19 Uhr, soll erste Impulse geben. Als Dozenten konnten Steffi Lingscheidt (SWR) und Marius Reichert (WDR) gewonnen werden.

Folgende Fragen werden unter anderem thematisiert:

– Wie ist der Verein aufgestellt und wie soll er sich entwickeln?

– Wie können neue Mitglieder gewonnen werden?

– Wie kann der Verein präsentiert werden?

– Wie können auch Soziale Medien genutzt werden, um den Verein nach vorne zu bringen?

Interessierte gemeinnützige Vereine und Institutionen sowie bürgerschaftliche Initiativen und Gruppen können an der kostenfreien Veranstaltung einfach per Mausklick teilnehmen. Der Link zur Teilnahme wird kurz vor der Veranstaltung unter https://kreis-ahrweiler.de/weitermachen > „Veranstaltungen“ freigeschaltet.

Weitere Informationen gibt es auch beim Team „Weitermachen! Kreis Ahrweiler“ der Kreisverwaltung Ahrweiler telefonisch unter 02641 / 975-565 oder per E-Mail an Weitermachen@kreis-ahrweiler.de.

Zum Hintergrund:

Als Wertschätzung und Anerkennung des Ehrenamtes setzt der Kreis Ahrweiler seit Jahren auf viele Fördermöglichkeiten und Kreisauszeichnungen, mit denen die Vereine, die Jugend- und Seniorenarbeit, aber auch das bürgerschaftliche Engagement zum Wohl der Gemeinschaft unterstützt werden. Mit der Aktion „Weitermachen! Kreis Ahrweiler“ im Rahmen des bundesweiten Projekts „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ verfügt der Landkreis seit 2020 über eine weitere Möglichkeit zur nachhaltigen Stärkung des Ehrenamtes. Der Kreis ist dabei einer von bundesweit 18 Landkreisen, der mit seinem Projektbeitrag einzigartige Impulse in der Ehrenamtsförderung setzt.

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1 Jahr nach der Flut – Gedenken – Gedanken – Danken

Bad Münstereifel – Planung zur Gedenkveranstaltung aufgenommen. Am 26.01.2022 fand die erste Arbeitskreissitzung für eine geplante Gedenkveranstaltung im Zuge des Jahrestages der Flutkatastrophe statt. Für diese Veranstaltung arbeiten die Stadt Bad Münstereifel, die einzelnen Ortsteile, die Kirchen, die Schützen, der Stadtmarketingverein, die Bürgerstiftung der Stadt Bad Münstereifel, das City Outlet und weitere Vereine Hand in Hand.

Die Auswirkungen der unvorstellbaren Wassermassen, die während der Flutkatastrophe am 14.-15.07.2021 große Teile des Stadtgebietes zerstörten, sind auch sechs Monate nach der Flut noch deutlich sichtbar. Die Wucht der Zerstörung hat viele Leben grundlegend verändert und einige sogar genommen. Um diese verlorenen Menschenleben nicht in Vergessenheit geraten zu lassen und den vielen Personen, die bei dem Wiederaufbau tatkräftig geholfen haben, zu danken und den Austausch innerhalb der Bürgerschaft zu ermöglichen, wird es eine vielfältige Veranstaltung zum Jahrestag der Flut geben.

Im Rahmen dieser Veranstaltungstage um den 14./17.07.2022 soll es einen gemeinsamen Gedenkgottesdienst geben, es werden Orte der Begegnung für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen und alle Helfenden und Unterstützenden sind an diesem Wochenende herzlich Willkommen. Zusätzlich wird es eine Dokumentation geben, die die Geschehnisse und Auswirkungen der Flut zeigt, aber auch die bisherigen Schritte des Wiederaufbaus und die Zukunftsperspektiven darstellt.

Das detaillierte Programm wird weiter ausgearbeitet und rechtzeitig veröffentlicht.

 

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Eifelkreis Bitburg-Prüm erhält Fördermittel-Zusage aus dem DigitalPakt Schule in Höhe von 2,7 Mio. Euro

Bitburg – Im Rahmen des DigitalPaktes Schule gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur. Zur Vernetzung der Schulen und die Ausstattung mit IT-Systemen können Kommunen für ihre Investitionen Fördermittel beantragen.

Auf Grundlage eines entsprechenden Förderantrages erhielt der Eifelkreis Bitburg-Prüm für die 12 Schulen in seiner Trägerschaft nun eine Förderbewilligung über insgesamt 2,7 Mio. Euro für die Errichtung und Verbesserung digitaler und technischer Infrastrukturen sowie der Lehr-Lern-Infrastrukturen.

Die Fördergelder werden vorrangig in die Vernetzung der Gebäude und in die Schulserver investiert. Weiterhin ist die Einrichtung drahtloser Netzzugänge geplant. Ein Teil der Mittel fließt weiterhin in die Anschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten, digitaler Arbeitsgeräte und weiterer mobiler Endgeräte.

Insgesamt investiert der Eifelkreis Bitburg-Prüm im Rahmen des DigitalPaktes Schule knapp 5 Mio. Euro in die Digitalisierung des Bildungsbereiches. Hiervon sind bereits Leistungen in Höhe von über 2,3 Mio. Euro beauftragt und 1,0 Mio. Euro abgeflossen.

Derzeit erhalten alle Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5, die kreiseigene Schulen besuchen, ein Angebot für die Ausstattung mit einem mobilen Endgerät. Dies hatte der Kreistag so beschlossen. Hier wurden in der Zwischenzeit bereits 2.000 Verträge abgeschlossen und 1.100 Geräte ausgegeben.

In Kürze ist zudem die Ausstattung aller Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten vorgesehen. Die diesbezüglichen Kosten übernimmt das Land Rheinland-Pfalz. Die vollständige Umsetzung des DigitalPaktes Schule ist bis 2024 vorgesehen.

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Impfstelle Marmagen jetzt auch sonntags geöffnet

Euskirchen – Rund 38.500 Impfungen sind im Dezember und Januar an den öffentlichen Impfstellen im Kreisgebiet verabreicht worden. Allein die Hälfte davon geht auf’s Konto der ehemaligen Eifelhöhenklinik in Marmagen. Hier wurden bis Ende Dezember über 11.000 Menschen geimpft, bis Ende Januar sind weitere 8.000 hinzugekommen.

„Auch wenn die Impfbereitschaft zuletzt etwas nachlässt, werden wir zunächst weiterhin Impfangebote in Euskirchen und Marmagen vorhalten“, betont Landrat Markus Ramers. Darüber hinaus befinden sich derzeit weitere mobile Impfungen in Planung, etwa in Schulen oder in verschiedenen Dörfern. „Wir wollen es den Menschen so einfach wie möglich machen, sich mit einer Impfung gegen Corona bzw. schwere Folgeschäden zu schützen.“ Wo es aktuelle Impfmöglichkeiten – neben den Hausärzten – gibt, finden Interessenten auf der Homepage der Kreisverwaltung unter https://corona.kreis-euskirchen.de

Wer Wartezeiten vermeiden möchte, kann sich hier im Buchungsportal einen festen Termin buchen (verpflichtend beim Kinderimpfen). Wer lieber spontan zu einer Impfstelle gehen möchte, kann dies natürlich auch tun. Bitte in jedem Fall Personalausweis und Impfpass mitbringen.

Neue Öffnungszeiten gibt es ab der kommenden Woche in Marmagen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Sonntagsterminen ist die Impfstelle in der ehemaligen Klinik jetzt auch sonntags geöffnet. Dafür bleibt die Einrichtung mittwochs und donnerstags geschlossen. Ausnahmsweise ist auch der kommende Montag, 7.2., geschlossen.

Ab dem 8. Februar ist die Impfstelle also täglich außer mittwochs und donnerstags von 9.30 bis 15.30 Uhr (ohne Terminbuchung: bis 14.30 Uhr) geöffnet.

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Jetzt für Vereine abstimmen – Noch bis 11. Februar für evm-Palettenparty abstimmen

Region/Mayen-Koblenz – Die Abstimmungsphase zur evm-Palettenparty ist gestartet. Insgesamt 23 Karnevalsvereine und -gruppen aus der Region nehmen an dem Rennen um 11 x 555 Euro teil. Karnevalisten treten bei evm-Palettenparty gegeneinander an – Allgemeinheit kann noch bis 11. Februar abstimmen.

23 Vereine aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz haben sich für die diesjährige evm-Palettenparty beworben. Sie alle wollen sich ihre Chance auf 555 Euro sichern. Die bekommen die elf Vereine, die von der Allgemeinheit die meisten Stimmen sammeln können. Abstimmen kann dabei jeder unter evm.de/palettenparty. „Wir freuen uns, dass wir so viele Vereine an unserer Aktion teilnehmen – alte Bekannte und auch neue Gesichter. Und das trotz widriger Bedingungen durch die Corona-Pandemie“, erklärt Marcelo Peerenboom, Pressesprecher der Energieversorgung Mittelrhein (evm). „Auch im Jahr 2022 kann die Session in vielen Gemeinden der Region wieder nicht wie gewohnt stattfinden. Trotzdem haben sich viele Vereine wieder coronakonforme Alternativen ausgedacht, um den Karneval trotzdem zu feiern. Dieses Engagement möchten wir unterstützen.“ Schon zum zweiten Mal in Folge verlost das Energie- und Dienstleistungsunternehmen, anstelle der Paletten mit Wurfmaterial, daher je 555 Euro an insgesamt elf Vereine.

Noch bis Freitag, 11. Februar, 11.11 Uhr, können alle, die möchten, einmal täglich für ihre Favoriten abstimmen. Mit dabei sind in diesem Jahr:

Koblenz

  • Gülser Seemöwen e.V., Koblenz
  • KFK Schälsjer e.V., Koblenz
  • KKG Rot-Weiß-Grün Kowelenzer Schängelcher 1922 e.V., Koblenz
  • KuK-Rübenach e.V. mit den Höppeditzjer, Koblenz

Rhein-Lahn-Kreis

  • Die Hoschemer Zuckerbunne, Lahnstein

Westerwaldkreis

  • Fastnachtsfreunde Maxsain, Maxsain
  • Schloss-Garde Mons Tabor 1986 e.V., Montabaur

Landkreis Ahrweiler

  • Förderverein des Kindergartens Sausewind Ramersbach e.V., Bad Neuenahr-Ahrweiler

Landkreis Mayen-Koblenz

  • Burgmöhnen von Monreal e.V., Monreal
  • Große Ochtendunger Karnevalsgesellschaft e.V., Ochtendung
  • Kotteme Karnevalsfreunde, Kottenheim
  • Möhnenclub Lieblich e.V. Dieblich, Dieblich
  • Prinzengarde 1896 Andernach e.V., Andernach

Rhein-Hunsrück-Kreis

  • Bälzer Sangesgilde KG Knorrköpp e.V., Boppard
  • CV Bad Salzig, Boppard
  • Faschingsgruppen Diefebacher Nachtigalle und Zugvögel, Tiefenbach
  • Narrenclub Rheinhöhe e.V., Rheinböllen

Landkreis Vulkaneifel

  • Jirrelsteener Narrenbande, Gerolstein
  • KV Strohna Hohna e.V., Strohn

Landkreis Neuwied

  • Hönninger Karnevalsgesellschaft 1891 e.V., Bad Hönningen
  • Karnevalsclub Kurtscheid 1967 e.V., Ehlscheid
  • Prinzengarde Kasbach, Linz am Rhein
  • Stadtsoldatencorps Rut-Wiess 1934 e.V. Linz am Rhein, Linz am Rhein

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.evm.de/palettenparty.