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Warnstufe 1 für den Kreis Ahrweiler

Ahrweiler – Seit diesem Sonntag, 12. September 2021, gilt die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (26. CoBeLVO) mit der auch ein neues Warnstufen-System eingeführt wird. Die Sieben-Tage-Inzidenz wird ab sofort nicht mehr als einziger Parameter für den Erlass von Maßnahmen betrachtet. Denn aufgrund der steigenden Zahl geimpfter Menschen, ist diese alleine nur noch wenig aussagekräftig. Die neuen Warnstufen 1, 2 und 3 setzen sich künftig aus der Sieben-Tage-Inzidenz, dem Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert und dem Anteil der mit Covid-19-Erkrankten belegten Intensivbetten zusammen.

Durch das sogenannte „2G+“-System sollen vollständig geimpfte Personen und Genesene weiterhin ein großes Stück an „Normalität“ genießen können, da sie weiterhin nicht der Testpflicht unterliegen und zum Beispiel bei Veranstaltungen, Zusammenkünften und beim Sport keine zahlenmäßige Einschränkungen hinnehmen müssen. Kinder bis einschließlich elf Jahre sind den geimpften oder genesenen Erwachsenen gleichgestellt.

Entscheidend für die Einteilung in eine der drei Corona-Warnstufen sind nun neben dem Leitindikator „Sieben-Tages-Inzidenz“ (bezogen auf den Landkreis) die Leitindikatoren „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ (bezogen auf das Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan – hierzu zählen: Koblenz, Westerwald, Altenkirchen, Mayen-Koblenz, Cochem-Zell, Simmern, Emsland und Ahrweiler) sowie der „Anteil Intensivbetten“ (prozentualer Anteil landesweit).

Sofern zwei der drei Leitindikatoren an drei aufeinanderfolgenden Werktagen einen bestimmten Wert überschritten haben, greifen ab dem übernächsten Tag die Regelungen der nächst höheren Warnstufe; umgekehrt gilt das Gleiche.

Aufgrund der Werte der vergangenen drei Werktage befindet sich der Landkreis Ahrweiler ab dem heutigen Sonntag in Warnstufe 1.

Die 26. CoBeLVO und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Ahrweiler (https://kreis-ahrweiler.de) und auf der Internetseite des Landes (www.corona.rlp.de > Rechtsgrundlagen).

Die tagesaktuellen Fallzahlen und Leitindikatoren gibt es unter https://lua.rlp.de > Unsere Themen > Infektionsschutz > Meldedaten zum Coronavirus.

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Neuer Streckenabschnitt auf dem Nürburgring eingeweiht

Nürburg – Die Sabine-Schmitz-Kurve ist am gestrigen Freitagabend auf dem Nürburgring eingeweiht worden. Damit trägt die Linkskurve der Nordschleife nahe Nürburg nun offiziell ihren Namen. Die Enthüllung des neuen Streckenabschnitt-Schildes fand im Beisein ihrer Familie statt. Die gebürtige Adenauerin war zeitlebens fest mit der Rennstrecke verbunden und galt als ihre bekannteste Botschafterin. Sie ist die erste Rennfahrerin überhaupt, die in der über 90-jährigen Geschichte der Rennstrecke eine eigene Kurve auf dem Nürburgring bekommt.

Mit einer eigenen Kurve ordnet der Nürburgring Sabine Schmitz in die Reihe ihrer prägendsten Persönlichkeiten ein. Neben ihr tragen nur drei weitere Streckenabschnitte die Namen von Rennfahrern: Formel-1-Rekordweltmeister Michael Schumacher, Rudolf Caracciola, der legendäre Sieger des Eröffnungsrennens 1927, sowie Stefan Bellof. Letzterer hatte vor rund 40 Jahren beim Training zum 1000-Kilometer-Rennen den ewigen Rundenrekord bei einer Renn-Veranstaltung auf der Nordschleife aufgestellt.

Die Sabine-Schmitz-Kurve liegt am Ortsrand von Nürburg – nur wenige Meter entfernt von hier wuchs die Rennfahrerin auf. Zudem ist die Stelle für Zuschauer schnell und problemlos zugänglich. Beides entscheidende Kriterien bei der Wahl der Kurve, denn Sabine Schmitz hatte eine einmalige Bindung zu den Fans und zu ihrer Heimat. Die Kurve wird in Zukunft deshalb auch ein Ort des gemeinsamen Erinnerns sein.

Ihr gesamtes Leben verbrachte die Rennfahrerin an und auf der 20,832 Kilometer langen Nordschleife. Mehr als 30 Jahre lang bewegte sie hier Fahrzeuge am Limit – 33.000 Runden waren es insgesamt. Mit ihren Fahrkünsten und ihrer offenherzigen Art erlangte sie weltweit Bekanntheit, trat unter anderem im britischen Automagazin „Top Gear“ auf. Als erste und bislang einzige Frau gewann sie 1996 und 1997 das 24h-Rennen auf dem Nürburgring. Sabine Schmitz verstarb im März dieses Jahres im Alter von nur 51 Jahren.

Lange blieb es nicht ruhig in der neuen Sabine-Schmitz-Kurve. Am frühen Samstagmorgen jagten die Piloten beim Sechs-Stunden-Rennen der Nürburgring Langstrecken-Serie durch die Grüne Hölle. Eine Rennserie, in der Sabine Schmitz selbst jahrzehntelang ihre Runden auf der Nordschleife drehte.

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Innenministerium Rheinland-Pfalz sucht Kooperations-Vereine „Für ein buntes Miteinander“

Region/Mainz – Die Leitstelle Kriminalprävention im Ministerium des Innern und für Sport unterstützt in Kooperation mit den regionalen Sportbünden und dem Landessportbund Sportvereine dabei, das Thema Respekt und Toleranz im Sport zu fördern. Mit der Aktion „Für ein buntes Miteinander. Gegen Rassismus und Diskriminierung im Sport“ soll ein Beitrag dazu geleistet werden, Hass und Hetze im Sport zu bekämpfen. Sie richtet sich explizit gegen Rassismus und (rechts)extremistische Tendenzen im Sport und verurteilt darüber hinaus auch jegliche Form der Diskriminierung wie beispielsweise Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit, Sexismus und Homophobie. Die Kampagne ist ein Baustein des Themenschwerpunkts der Landesregierung „Miteinander Gut Leben – Rheinland-Pfalz gegen Hass und Hetze“.

Bereits im ersten Kooperationszeitraum, der am 1. Mai 2020 startete, wurden die Inhalte der Kampagne von 15 beteiligten Kooperationsvereinen in die Fläche getragen. Ziel der Kooperation ist es, das Engagement der Vereine für ein buntes Miteinander und die klare Positionierung gegen Rassismus und Diskriminierung im Sport zu fördern.

Die hierfür erforderlichen Ressourcen, wie die Vermittlung von Referent*innen, Textbausteine für Websites oder Stadionzeitungen sowie Werbemittel werden von der Leitstelle Kriminalprävention kostenfrei zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus zahlt das Ministerium des Innern und für Sport den Kooperationsvereinen zur Umsetzung der Kampagne einen Betrag von bis zu 3.000 Euro. Beteiligte Vereine können mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages den Titel „Verein für ein buntes Miteinander. Gegen Rassismus und Diskriminierung im Sport“ für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen und zusätzlich für Trikots oder andere Vereinsbekleidung, die mit dem Logo der Kampagne bedruckt werden, bis zu 1.000 Euro erhalten.

„Sport steht für Fairness, Respekt und Toleranz. Er bringt Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Nationalität zusammen und kann damit helfen, Vorurteile abzubauen und Toleranz zu lernen“, so Innen- und Sportminister Roger Lewentz. Er könne darüber hinaus einen bedeutenden Beitrag für die Integration leisten. Dies könne jedoch nur gelingen, wenn der Sport frei von Vorbehalten und Vorurteilen sei.

Die Ausschreibung sowie ausführliche Informationen zu den Kooperationsverträgen finden interessierte Vereine auf der Internetseite der Leitstelle Kriminalprävention unter www.buntesmiteinander.rlp.de. Stichtag für Einsendungen mit einem aussagekräftigen Motivationsschreiben an das Postfach kriminalpraevention@mdi.polizei.rlp.de ist der 31. Oktober 2021.

Aus allen Bewerbungen werden 15 Sportvereine für den Kooperationszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 ausgewählt.

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Benefizspiel zugunsten der Flutopfer in Euskirchen

Euskirchen – Die Traditionsmannschaft des 1.FC Köln gastiert am Freitag, 24. September, im Euskirchener Erftstadion. Dort wird das Team aus ehemaligen Spielern des Bundesligisten gegen eine Auswahl von Euskirchener Fußballern antreten, die von Thorsten Kolbeck trainiert wird. Doch nicht nur auf dem Rasen ist die Besetzung hochkarätig, denn moderiert und kommentiert wird das Spielgeschehen von Bürgermeister Sacha Reichelt und Lokalsport-Redakteur Tom Steinicke. Der Eintritt zu diesem Benefizspiel ist kostenlos, es wird um Spenden zugunsten der Euskirchener Flutopfer gebeten.

Das Programm beginnt um 18 Uhr. Die Veranstaltung wird durch den ETSC und Peter Barth unterstützt, die sich um die Verpflegung der Besucher kümmern. Es gelten die 3G-Regeln. Wer sich kurzfristig noch testen lassen möchte, kann dies beim Corona-Testzentrum des Malteser Hilfsdienstes tun, das an diesem Tag die Öffnungszeiten verlängert.

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Wie Seelsorger aus der Pfarreien-Gemeinschaft Grafschaft den Flutopfern helfen

Grafschaft – Ein offenes Ohr und ein Dach über dem Kopf. In den vergangenen Wochen war Sabine Dettinger aufmerksame Nachbarin, Seelsorgerin und gleichzeitig selbst Betroffene der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal. Sie ist Gemeindereferentin in der Pfarreiengemeinschaft Grafschaft und wohnt in der Altstadt von Ahrweiler.

„Materiell geht es mir gut“, lautet ihre Antwort auf die Frage, die ihr immer wieder gestellt wird: „Bist du stark betroffen?“ Betroffen sei hier in der Region jeder. Sie erinnert daran, dass auch in der Pfarreiengemeinschaft Grafschaft Menschen leben, die es schwer getroffen hat. „Manche haben nahe Angehörige verloren, Häuser wurden komplett zerstört – das dürfen wir nicht vergessen.“ Diesen Menschen hat Pfarrer Alexander Burg unmittelbar nach der Flut unkompliziert das Pfarrheim als Wohnmöglichkeit für den Übergang angeboten. Im Pfarrheim Karweiler ist wiederum das „Familiennest“, ein Angebot der Familienbildungsstätte eingezogen und im Pfarr- und Jugendheim in Gelsdorf sind ebenfalls Familien untergebracht. Die Räumlichkeiten der Pfarrgemeinde werden also auf unterschiedliche Weise zur Unterstützung genutzt. Auch Gruppenangebote für Kinder sollen stattfinden, allerdings können aufgrund der Corona-Pandemie noch keine konkreten Aussagen getroffen werden.

In den ersten zwei Wochen ist Sabine Dettinger durch die zerstörten Straßen gelaufen und hat Wasser und Brot verteilt, hat nachgehört, wie es den Menschen geht und gleichzeitig Kontakt mit ihren Familienmitgliedern gehalten, deren Häuser zum Teil sehr stark zerstört sind. „Im Pfarrhaus hier auf der Grafschaft habe ich zusammen mit der Sekretärin und einer Obermessdienerin täglich zehn bis zwölf Kannen Kaffee gekocht und diese in die Stadt gebracht“, berichtet sie. Hinzu kamen die Koordination von Hilfsangeboten, die stete Aktualisierung der Homepage und der Facebook-Seite und in enger Absprache mit dem Dechanten hat sie gottesdienstliche Angebote in Ahrweiler übernommen.

„Mir graut es vor dem Winter. Es wird kalt und dunkel und Bad Neuenahr-Ahrweiler ist jetzt schon eine Art Geisterstadt, weil viele Menschen nicht vor Ort sind“, sagt sie. Ihr Eindruck lautet, dass die Menschen immer noch unter Schock stünden und traumatisiert seien. Da sei es gut, dass es viele Angebote für gebe und Seelsorgerinnen und Seelsorger in den Straßen präsent. Weiterhin hat auch das Seelsorgeteam von der Pfarreiengemeinschaft selbstverständlich ein offenes Ohr für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe.

Weitere Informationen zur Hochwasserhilfe von Bistum Trier und Caritas und die Spendenkonten sind zu finden unter https://t1p.de/hochwasser-hilfe. Näheres zur Pfarreiengemeinschaft Grafschaft gibt es auf www.kk-grafschaft.de und unter Tel.: 02641-913942-0.

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Tag des offenen Denkmals 2021 würdigt Bedeutung des kulturellen Erbes in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – NRW Ministerin Scharrenbach: Am morgigen Sonntag, 12. September 2021 findet der Tag des offenen Denkmals bundesweit unter dem Motto „Sein & Schein – in Geschichte, Architektur und Denkmalpflege“ statt.

Nachdem der Tag des offenen Denkmals im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie digital durchgeführt wurde, sollen in diesem Jahr auch wieder Begegnungen vor Ort stattfinden. In Nordrhein-Westfalen werden viele Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vereine und Kirchen die Türen und Tore ihrer Denkmäler öffnen. Begleitet durch Expertinnen und Experten der Architektur und Denkmalpflege sowie durch Eigentümerinnen und Eigentümer können sich die Besucherinnen und Besucher an diesem Tag einen Zugang zur Geschichte, zu den vorhandenen Werten, den Möglichkeiten der Konservierung und der Vielseitigkeit der Vermittlungsmethoden der reichen Denkmallandschaft unseres Landes verschaffen.

„In den Denkmallisten der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden sind fast 90.000 Bau- und Bodendenkmäler verzeichnet. Unter Schutz stehen beispielsweise die berühmten UNESCO-Welterbestätten, ganze Siedlungen, große und kleine Industriedenkmäler, die Landschaft prägende Ensembles, historische Gärten, zahlreiche einzelne Gebäude, aber auch Kleinode wie Grabsteine und Wegekreuze. Diese laden zu faszinierenden Entdeckungen ein“, so Ministerin Ina Scharrenbach.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat in den letzten Jahren den Denkmalschutz wesentlich gestärkt und seit 2017 immer wieder die Finanzmittel für Denkmalschutz und die Denkmalpflege deutlich erhöht: Mit dem Landeshaushalt 2021 wurden die Zuschüsse und Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes um weitere 12 Millionen Euro auf jetzt 21,3 Millionen Euro angehoben.

„Insbesondere private Eigentümerinnen und Eigentümer werden so im Rahmen des jährlichen Denkmalförderprogramms in ihrem großartigen Bemühen unterstützt, das historisch-kulturelle Erbe für die nachkommenden Generationen zu sichern“, betont Ministerin Scharrenbach, „Dafür gebührt ihnen unser Dank und unsere Anerkennung.“

Die Einführung eines Förderprogrammes für Verkehrshistorische Kulturgüter, die neue Website „roemer.NRW“ und die Durchführung der Archäologischen Landesausstellung unter dem Titel „Roms fließende Grenzen“, die im Herbst 2021 beginnen wird, sind weitere Beispiele für das vielfältige Engagement der Landesregierung in der Denkmalpflege.

Zusätzlich steht über die landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, ein Kreditprogramm „NRW.BANK. Baudenkmäler“ zur Verfügung: Maßnahmen zur Modernisierung, zur Sanierung und zum Umbau von besonders erhaltenswerter Bausubstanz werden mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt. Der Mindestbetrag beträgt 25.000 Euro, der Höchstbetrag 2 Millionen Euro.

Hintergrund

Seit 1993 gibt es den Tag des offenen Denkmals. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten steht, koordiniert bundesweit die jährlich stattfindende Aktion. Der Tag des offenen Denkmals ist der deutsche Beitrag zu den European Heritage Days. Die bundesweite Eröffnung des Tags des offenen Denkmals 2021 findet in der Lutherstadt Wittenberg statt. Neben Veranstaltungen vor Ort ist zusätzlich die Anmeldung von digitalen Formaten möglich.

Weitere Informationen und das bundesweite Programm:

https://www.tag-des-offenen-denkmals.de/

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RLP Innenminister Lewentz: Denkmaltag widmet sich Tradition und Fortschritt im 19. Jh.

Region/Mainz – Minister Roger Lewentz hat gemeinsam mit der Generaldirektorin Kulturelles Erbe, Dr. Heike Otto, und Landeskonservatorin Dr. Roswitha Kaiser das rheinland-pfälzische Programm zum Tag des offenen Denkmals am  morgigen Sonntag, dem 12. September vorgestellt und eine Broschüre der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) präsentiert. Die GDKE bespielt den Aktionstag seit 2018 als Denkmaltag, in diesem Jahr unter dem Titel „Tradition und Fortschritt im 19. Jahrhundert“. So soll der Blick fokussiert auf das Bundesland gelenkt und das bundesweite Programm um regionale Aspekte ergänzt werden. Das spannende kulturelle Erbe des Landes soll zu Vor-Ort-Besichtigungen animieren.

„Nach dem rein digitalen Angebot im vergangenen Jahr nehmen wir zwar noch immer Rücksicht auf die anhaltende Corona-Pandemie, wollen aber überall da, wo es möglich ist, den Besucherinnen und Besuchern die Gelegenheit bieten, mit unseren Kulturdenkmälern unmittelbar in Kontakt zu treten. Die Vielschichtigkeit des 19. Jahrhunderts zwischen Tradition und Innovation, die sich in den Werken der Architektur, Kunst und Technik spiegelt, lässt sich an vielen Beispielen im ganzen Land aufzeigen“, so Lewentz. Anlässlich des Denkmaltages stelle eine neue Broschüre der GDKE in 27 kurzen Aufsätzen Kulturdenkmäler aus Rheinland-Pfalz vor. Es handele sich sowohl um solche, die neu entdeckt oder erfasst wurden, als auch beispielsweise um erfolgreiche Umnutzungen.

Der bundesweite Tag des offenen Denkmals widmet sich in diesem Jahr unter dem übergreifenden Motto „Sein und Schein – in Geschichte, Architektur und Denkmalpflege“ der Illusion als Darstellungsmittel der Kunst, insbesondere vor dem Hintergrund des Verhältnisses zwischen künstlerischem Original und Rekonstruktion. Rheinland-Pfalz präsentiert in diesem Jahr 148 Denkmäler. Zu den Highlights gehören das Römische Theater in Mainz, das Fort Großfürst Constantin in Koblenz, das ehemalige Minoritenkloster in Oberwesel, die ehemalige Prämonstratenserabtei in Bendorf-Sayn, die Abtei Rommersdorf in Neuwied, St. Cyriakus in Frankenthal-Eppstein sowie die Erlöserkirche in Ludwigshafen-Gartenstadt.

„Mich begeistert dabei immer wieder das Engagement der Eigentümerinnen und Eigentümer für ihr Denkmal, die unglaublich viele planerische Ideen entwickeln und eine Vielzahl von handwerklichen und restauratorischen Leistungen möglich machen“, so die Generaldirektorin der GDKE, Dr. Heike Otto.

Für die Besucherinnen und Besucher ist das Programm der Denkmäler wie auch der digitalen Angebote auf der Website der Deutschen Stiftung Denkmalschutz einsehbar (www.tag-des-offenen-denkmals.de). Über den Suchfilter kann auch das Angebot der einzelnen Bundesländer, darunter das von Rheinland-Pfalz, abgerufen werden.

„Die digitalen Angebote im vergangenen Jahr waren eine gute Alternative inmitten der Corona-Pandemie. Zugleich konnten wir dabei feststellen, dass die digitalen Angebote sogar helfen können, Schwellenängste abzubauen und neue Interessentengruppen zu erschließen – vor allem in der jungen Generation“, so die Landeskonservatorin Dr. Roswitha Kaiser, „in diesem Jahr wollen wir zeigen, dass sich beide Formate gegenseitig ergänzen. Insofern wird das Präsentationspektrum am Tag des offenen Denkmals in Zukunft ausgeweitet und aktualisiert werden“. Zu den digitalen Angeboten zählen unter anderem Fotostrecken, Videos, Instagram-Stories, virtuelle Rundgänge/Vorträge und Audio-Aufnahmen.

„Erst im Juli wurde die Stadt Bad Ems als eine der ‚Great Spas of Europe‘ in das Unesco-Weltkulturerbe aufgenommen. Als eines der traditionsreichsten Kurbäder in Deutschland ist Bad Ems mit seinem weitgehend aus dem 19. Jahrhundert stammenden Baubestand die bedeutendste unter den historischen Kurstädten in Rheinland-Pfalz. Das Motto „Tradition und Fortschritt im 19. Jahrhundert“ des diesjährigen Denkmaltages knüpft bestens an den großartigen Erfolg der Anerkennung von Bad Ems als Weltkulturerbe an und unterstreicht, wie viel Rheinland-Pfalz aus dieser Epoche kulturell zu bieten hat“, so Innenminister Roger Lewentz. Umso mehr freue er sich auf die zentrale rheinland-pfälzische Eröffnungsveranstaltung des Denkmaltages am Sonntag im Marmorsaal des Bad Emser Kursaalgebäudes.

Der Tag des offenen Denkmals bietet Eigentümern, Ehrenamtlichen, Vereinen und den Institutionen der Denkmalpflege die Möglichkeit, ihre Arbeit mit dem kulturellen Erbe und die daran geknüpften Leistungen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Der Denkmaltag Rheinland-Pfalz der GDKE versteht sich dabei als Beitrag zum Tag des offenen Denkmals.

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Wohnraum in Schleiden gesucht!

Schleiden – Mit einem Appell richtet sich die Stadt Schleiden nun an alle Bürger*innen: Wegen ungesicherter Wohnsituationen über die Wintermonate wird für Hochwasser-Betroffene dringend Wohnraum benötigt!

Bei der Hochwasser-Katastrophe wurden allein im Schleidener Tal 1.500 Haushalte durch das Hochwasser massiv beschädigt. Bei der Erhebung zur aktuellen Wohn- und Versorgungssituation haben insgesamt 67 Personen eine ungesicherte bzw. ungewisse Wohnsituation bis Frühjahr 2022 angegeben. Die Stadt Schleiden möchte die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nun dahingehend unterstützen, die Wohnsituation – gerade über die Wintermonate – zu sichern.

Verfügen Sie über eine Zweitwohnung, eine Ferienwohnung, ein Gästehaus, ein leerstehendes Wohnhaus oder eine leerstehende Wohnung und würden das betreffende Wohnobjekt für mehrere Monate zur Verfügung stellen? „Der Wohnraum muss nicht zwingend im Stadtgebiet Schleiden liegen“, so der Erste Beigeordnete, Marcel Wolter. „Auch Bürger*innen der umliegenden Kommunen, die helfen möchten, sind aufgerufen, sich bei der Verwaltung zu melden.“

Bitte melden Sie Ihr Angebot unter hochwasser@schleiden.de. Die Stadt Schleiden wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen sowie Eckdaten zu Ihrem Hilfsangebot besprechen.

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Glaubenswoche im Veytal ab Sonntag 12. September

Mechernich – Eine Glaubenswoche unter dem Motto „Aufbruch/Neuanfang?!“ findet im Seelsorgebereich Veytal statt und zwar von Sonntag, 12., bis Freitag, 17. September an.

„Neues schaffen, neu bauen, die Zukunft liegt vor uns. Ich wünsche Euch einen gelungenen Aufbruch und einen wahrhaftigen Neuanfang“, wünschte Pfarrer Wycislok bereits im Vorfeld in einer Ansprache an alle Mitglieder, Gläubigen und Teilnehmer. Gabriele Keus im Namen des Pfarrgemeinderates: „Bis auf die Gottesdienste werden die einzelnen Einheiten ehrenamtlich vorbereitet und durchgeführt, so wird ein ansprechendes Programm in allen fünf Gemeinden angeboten.“

Veranstaltungen

Die Woche im Zeichen des Glaubens und der Hoffnung beginnt am Sonntag, 12. September, um 9.30 Uhr mit einer Messe in Antweiler Wachendorf, ab 11 Uhr in Kommern und später einer Lichtandacht ab 20 Uhr in der Wachendorfer Kapelle (nicht Bruder-Klaus-Kapelle).

Montag, 13. September, geht es weiter: ab 9 Uhr mit parallel stattfindenden Messen in Kommern und Obergartzem sowie einer Betstunde der St. Sebastianus-Schützen-Bruderschaft Kommern ab 19 Uhr weiter. Ab 18 Uhr stehen dann eine Meditationsandacht in der Marienkapelle Obergartzem und ab 19.30 Uhr ein Abendgebet in der Kapelle in Rißdorf auf dem Plan.

Eine Betstunde bietet die „kfd Kommern“ am Dienstag, 14. September, an. Um 17 Uhr steht eine Wallfahrt zur Matthias-Säule von der Kommerner Pfarrkirche (Treffpunkt Parkplatz) in Schwerfen inklusive anschließender Andacht der dortigen St. Matthiasbruderschaft. Zeitgleich (17 Uhr) findet eine Michaelsandacht in der Pfarrkirche Satzvey statt. Ab 18.30 Uhr soll mit einer heiligen Messe in Obergartzem den Verstorbenen gedacht werden.

Der Mittwoch, 15. September, beginnt um 9 Uhr mit einer Messe in Kommern und endet mit einem Abendgebet unter Mitwirkung des Gospelchors in Obergartzem ab 19.30 Uhr.

Für Gläubige und Interessierte bietet der Donnerstag, 26. September: eine Messe (ab 9 Uhr) in der Pfarrkirche Antweiler inklusive Gebete für die Verstorbenen. Danach folgen verschiedene Betstunden der jeweiligen Messdiener: Ab 16 Uhr in Obergartzem, 17 Uhr in Antweiler und in Satzvey, schließlich dann um 18 Uhr in Kommern. Ein Gebet für die Verstorbenen mit einer heiligen Messe wird in Lessenich ab 18 Uhr angeboten.

Abschluss und Infos

Ihren Abschluss findet die Woche am Freitag, 17. September. Mit einer Messe in Satzvey um 9 Uhr geht’s los, ab 15 Uhr startet ein Familien- und Kinderpilgerweg zur Marienkapelle (Start ab Dorfgemeinschaftsraum Firmenich). Die Woche im Zeichen des Aufbruchs wird beendet um 19 Uhr mit einem Wortgottesdienst unter Mitwirkung des Kirchenchores in Kommern.

Nähere Informationen erhalten Interessierte entweder im Pfarrbüro des Seelsorgebereichs Veytal (Kirchberg 14, 53894 Mechernich-Kommern), telefonisch unter 02443 6959 oder per Mail unter pastoralbuero@kath-zuelpich-veytal.de. Das Programm ist auch auf der Internetseite des Seelsorgebereiches Veytal (www.veytal.jimdo.com) vollständig abrufbar.

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26. CoBeLVO schränkt Kinder- und Jugendsport erheblich ein

Region/Mainz – LSB und Sportbünde äußern kurz vor Inkrafttreten der neuen Verordnung Kritik und Unverständnis. Die ab Sonntag, 12. September gültige 26. Corona-Bekämpfungsverordnung (26. CoBeLVO) sieht der organisierte Sport in Rheinland-Pfalz kritisch. Die neuen Corona-Warnstufen, die anhand der drei Leitindikatoren gebildet wurden und in einem dreistufigen System weitergehende Schutzmaßnahmen erfordern, werden aus Sicht des Landessportbundes Rheinland-Pfalz (LSB) verstärkt negative Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendsport haben. „Da die Warnstufen für den Sport eine Begrenzung der Anzahl nicht-immunisierter Personen vorsieht und die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen noch größtenteils nicht geimpft oder genesen ist, wird es zwangsläufig erhebliche Probleme für die Aufrechterhaltung eines geregelten Trainings- und Wettkampfbetriebs geben“, befürchtet LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick. Auch die Testpflicht für Veranstaltungen im Außenbereich ist für den Sport eine Verschärfung, die nicht zu verstehen ist.

Die 26. CoBeLVO bringt einen neuen Maßstab zur Bewertung der aktuellen Situation und entsprechender Einführung von Schutzmaßnahmen. Maßgeblich wird nicht mehr allein die 7-Tage-Inzidenz sein, sondern auch die Zahl der Hospitalisierungsfälle sowie die Belegung der Intensivbetten. Anhand dieser drei Indikatoren wird es ein dreistufiges Warnsystem geben. Die nächste Warnstufe wird jeweils dann ausgerufen, wenn mindestens zwei der drei Indikatoren an drei aufeinanderfolgenden Tagen erreicht werden. Allerdings sind künftig von diesen Einschränkungen ausschließlich die Personen betroffen, die nicht geimpft oder genesen sind, also die nicht immunisierte Personen.

Bei Warnstufe 1 sind maximal 25 nicht immunisierte Personen zulässig, bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl auf 10, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen. Geimpfte und Genesene können ohne Begrenzung Sport treiben. Diese Begrenzungen für die nicht immunisierten Personen gelten für den Innen- und Außenbereich gleichermaßen. Im Innenbereich gilt für sie zusätzlich die Testpflicht, auch hier wieder ausgenommen Geimpfte und Genesene, Kinder bis 11 Jahre sowie weiterhin die Schüler*innen. „Die neuen Regelungen dürften für den Sportbetrieb im Erwachsenenbereich keine großen Auswirkungen haben, da hier ein Großteil bereits geimpft und genesen ist, wenn gleich der organisatorische Aufwand auch hier größer wird. Deutliche Auswirkungen wird es aber auf den Kinder- und Jugendsport ab 12 Jahren geben, da hier ein Großteil der Kinder eben noch nicht geimpft und genesen ist. Spätestens ab Warnstufe 2 wird es erhebliche Probleme geben, in diesem Altersbereich einen geregelten Trainings- und Wettkampfbetrieb durchzuführen“, prognostiziert Christof Palm, Hauptgeschäftsführer des LSB.

Bei Veranstaltungen gibt es sowohl im Innen- als auch Außenbereich Begrenzungen der Personenzahlen abhängig von der jeweiligen Warnstufe. Die Begrenzung der Personenzahlen gelten nur für nicht immunisierte Personen, Geimpfte und Genesene sowie Kinder bis 11 Jahre können ohne Einschränkungen teilnehmen. Neu ist, dass nunmehr auch bei Veranstaltungen im Außenbereich die Testpflicht gilt. Die Regelungen für Veranstaltungen gelten somit auch für die Zuschauer*innen von Sportveranstaltungen. Damit muss künftig auch bei Sportveranstaltungen, beispielsweise im Spielbetrieb im Außenbereich, von den nicht immunisierten Zuschauern die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangt werden.

Martin Hämmerle, Abteilungsleiter der LSB-Sportjugend, kritisiert, dass „die Belange von Kindern und Jugendlichen – insbesondere im Sport – für die Regierung in Rheinland-Pfalz eine untergeordnete Rolle“ spielten. Mit Blick auf die Herbstferien müssten sich Eltern wieder die Frage nach Betreuungsangeboten für ihre Kinder stellen, da aus heutiger Sicht Ferien- und Freizeitangebote nicht stattfinden könnten. „Viele Eltern waren und sind durch diese Situation überlastet“, so Hämmerle. „Diese Überlastung hat zusätzlich zu einer gestiegenen Anzahl an Fällen der Kindewohlgefährdung geführt. Fragwürdig sind die neuen Regelungen dahingehend, dass keine Unterscheidung zwischen Indoor- und Outdoorangeboten gemacht wird.“ Nachdem Kinder und Jugendliche in der Pandemie mit großer Verantwortung und Solidarität alle Einschränkungen hingenommen hätten, seien die neuen Regelungen ein Rückschritt. „Viele Studien zeigen, dass außerschulische Freizeitaktivitäten in der Pandemie gefehlt haben und dass der künstlich erzeugte Bewegungsmangel sich negativ auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirkt“, sagt Hämmerle. Die Quote an Kinder mit einer Adipositas-Diagnose seit 2020 um 60 Prozent gestiegen – und auch psychische Auffälligkeiten bei Kindern hätten zugenommen.“

Sport unterliegt massiven Einschränkungen durch 26. CoBeLVO

Der Kinder- und Jugendsport ab 12 Jahren wird unter den Beschränkungen der Warnstufen leiden. „Schon in Warnstufe 1 sind in der neuen 26. CoBeLVO die Beschränkungen deutlich höher als in der letzten Verordnung, ab Warnstufe 2 ist die ordnungsgemäße Durchführung des Trainingsbetriebes fraglich“, unterstreicht LSB-Hauptgeschäftsführer Christof Palm. „Ab Warnstufe 3 sind Trainings- und Spielbetrieb in dieser Altersgruppe kaum mehr durchführbar. Das ist nicht wirklich nachvollziehbar, zumal der Schulsport am Vormittag ohne Einschränkungen durchgeführt werden kann. Angesichts der Tatsache, dass unsere Vereine durch den eingeschränkten Trainings- und Wettkampfbetrieb in den vergangenen anderthalb Jahren massive Mitgliederverluste gerade in diesem Altersbereich hinnehmen mussten, wird eine neuerliche starke Einschränkung zu noch größeren Problemen in unseren Vereinen führen.“ Natürlich unterstützt der organisierte Sport im Land die landesweite Impfkampagne, und hat sogar eine eigene Impfkampagne initiiert. Aber es dauere sicherlich noch ein paar Wochen, bis auch bei den Jugendlichen die Impfquote – und das ist auch das Ziel des Sports – deutlich ansteige. Aus diesem Grund plädiert der organisierte Sport in RLP dafür, dass es im Sport bzw. auch bei vielen anderen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe lockerere Regelugen geben müsse als etwa in der Gastronomie. Palm: „Unser Vorschlag wäre hier, die Altersbegrenzung der nicht zu Berücksichtigenden von 11 auf 15, noch besser auf 17 Jahre, deutlich nach oben zu ziehen.“

Auch die eingeführte Testpflicht für Veranstaltungen im Außenbereich ist aus LSB-Sicht „eine nicht zu verstehende Verschärfung im Vergleich zur 25.CoBeLVO und wird für einen immensen organisatorischen Aufwand in den Vereinen führen. In der Praxis bedeute dies, dass die Vereine bei jedem Spiel – auch in den untersten Kreisklassen mit nur wenigen Zuschauern – die Kontrolle der Impf-, Genesenen- und Testnachweise sicherstellen müssten. Selbst begleitende Eltern, die das Spiel anschauen, müssten die entsprechenden Nachweise erbringen. „Das ist völlig praxisfern und überzogen“, kritisiert Palm. „Verglichen mit den Regelungen für die Gastronomie, bei der die Testpflicht nur im Innenbereich gilt, ist das eine nicht wirklich nachvollziehbare Erschwernis für den Spielbetrieb.“ Der LSB-Vorschlag: keine Testpflicht im Außenbereich.

Die Einschränkungen für den Sport in der 26. CoBeLVO sind die schärfsten seit langer Zeit“, bewertet LSB-Präsident Bärnwick. Man muss einen Unterschied machen zwischen Gastronomie im Innenbereich und Spiel- oder Übungsbetrieb im Außenbereich. Die Beschränkungen sind auch nicht mehr mit erhöhtem Aerosolausstoß beim Sport begründbar, da nachweisbar die Ansteckung im Außenbereich kaum bis nicht vorhanden ist. Aus Sicht der Sportbünde ist in der neuen Verordnung kein anderer Bereich derart stringenten Einschränkungen unterlegen wie der Vereinssport. Da der Sport trotz der Unterstützung des Ministeriums des Innern und für Sport zu wenig Gehör für seine Belange findet, werden sich die Sportorganisationen im Land in Zukunft zusätzlich direkt an das Gesundheitsministerium wenden, um dort die Anliegen des rheinland-pfälzischen Sports zu platzieren.

Einen ausführlichen Kommentar der Sportjugenden in Rheinland-Pfalz zur Kritik an der 26. CoBeLVO finden Sie unter: www.sportjugend.de.