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In 2021 über 2.200 Einser-Absolventen in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Bestenehrung! Ministerpräsident Laschet gratuliert den besten Schülerinnen und Schülern auch in diesem Jahr. Die Staatskanzlei NRW teilt mit: Über 2.200 Schülerinnen und Schüler in ganz Nordrhein-Westfalen haben 2021 ihren Abschluss mit der Note 1,0 („Sehr gut“) gemacht.

Ministerpräsident Armin Laschet hat den Spitzenabsolventen aller weiterführenden Schulen aus Nordrhein-Westfalen – darunter auch Absolventinnen und Absolventen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die eine Abschlussnote bis 1,3 erreicht haben – mit einem persönlichen Glückwunschschreiben herzlich gratuliert. Als Anerkennung erhalten die Schülerinnen und Schüler eine spezielle Urkunde und können zwischen einem Büchergutschein oder einem Geldbetrag zur Spende für einen guten Zweck auswählen.

„Die Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2021 können stolz auf ihre Leistung und ihren Erfolg sein. Um eine solch außergewöhnliche Leistung zu vollbringen, sind neben Talent und Begabung viel Fleiß, harte Arbeit und sicherlich auch die ein oder andere Entbehrung notwendig gewesen“, so Ministerpräsident Armin Laschet in seinem Glückwunschschreiben. Er betonte die schwierigen Bedingungen, unter denen die diesjährigen Absolventinnen und Absolventen ihren Abschluss machen mussten: „Die Corona-Pandemie hat viele harte Einschnitte notwendig gemacht, die jede und jeden von uns ganz persönlich nachhaltig gefordert haben und immer noch fordern. Dass Sie trotz all dieser Einschränkungen einen so hervorragenden Schulabschluss geschafft haben, verdient großen Respekt.“

Alle Einser-Absolventen 2021 erhalten entweder einen Büchergutschein im Wert von 20 Euro oder den gleichen Geldbetrag zur Spende an eine von zwei gemeinnützigen Initiativen zur Auswahl. In diesem Jahr stehen zwei Projekte im Fokus:

Der Rollstuhlbasketballverein RBC Köln 99ers e.V.:

Der multikulturelle Kölner Rollstuhlbasketballverein fördert das Miteinander von Behinderten und Nichtbehinderten „on court“ und „off court“. Dadurch, dass im Rollstuhlbasketball Menschen ohne Behinderung mitspielen können und zudem Rollstuhlbasketball in gemischten Mannschaften von Frauen und Männern gespielt wird, bietet dieser Sport ideale Voraussetzungen für die Integration in jeglicher Hinsicht. Mit dem Projekt „Rollis@School“ sollen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit erhalten, eigene Erfahrungen mit dem Rollstuhl als Fortbewegungsmittel und Sportgerät zu sammeln. Das inklusive Sportangebot soll das gemeinsame Miteinander fördern und Spaß an Spiel und Bewegung bringen.

Initiative Seelenbeben aus Winterberg:

Die ehrenamtliche Initiative Seelenbeben aus Winterberg im Sauerland begleitet trauernde Kinder und Jugendliche sowie deren Familien bei der individuellen Trauerarbeit. Denn Kinder trauern oftmals anders als Erwachsene. Auf dem Weg durch die Trauer werden unter anderem Gruppenstunden inklusive Elterncafé sowie Ausflüge und Projekte mit erlebnispädagogischen Elementen angeboten. Das Team von Seelenbeben steht Kindern und Jugendlichen bereits während des zum Tod führenden Krankheitsverlaufes eines Angehörigen zur Seite, bietet helfende Rituale in den Stunden des Abschieds und sieht sich selbst als „Fels in der Brandung, bis der Sturm vorüber ist“. Die ehrenamtlichen Initiatorinnen verfügen über eine breite fachliche Qualifikation, um Kindern und Jugendlichen Halt und Hilfe zu bieten.

Die Bestenehrung findet seit 2007 jährlich im Herbst statt, bei der traditionell die herausragenden Einser-Absolventinnen und -Absolventen eines Jahrgangs über alle Schulformen hinweg gewürdigt werden.

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Autokino für einen guten Zweck am Nürburgring – Reinerlös kommt Flutopfern im Ahrtal zugute

Nürburgring/Saffig – Der Nürburgring und das Energieunternehmen Westenergie laden zur großen Filmvorführung unter freiem Himmel ein: Besucher dürfen sich am Freitag, den 8. Oktober und Samstag, den 9. Oktober auf unterhaltsame Stunden im Autokino am Nürburgring freuen. Freitags läuft der Spionage-Thriller „Black Widow“ und am Samstag der US-amerikanische Actionfilm „Fast and Furious 9“.

Einlass ist ab 18:00 Uhr auf der Parkfläche B3 am Nürburgring; der Film startet jeweils um 19:30 Uhr.

Um Planung und Vorbereitung kümmert sich Westenergie gemeinsam mit dem Nürburgring. Der Eintritt zur Vorstellung kostet 7,50 Euro pro Person. Einlasskarten können über die Homepage des Nürburgrings  http://nuerburgring.de/events erworben werden. Wie in einem herkömmlichen Filmtheater stehen auch im Autokino jede Menge Popcorn und kalte Getränke bereit. Der Reinerlös des Autokinos wird gespendet und kommt den Flutopfern im Ahrtal zugute. Zusätzlich verdoppelt Westenergie die Spendensumme, die an beiden Tagen eingenommen wird.

„Mit dem Autokino von Westenergie bieten wir den Bürgerinnen und Bürgern auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie ein unterhaltsames und sicheres Freizeitangebot. Uns ist es ein besonderes Anliegen, dass der Reinerlös des Autokinos unseren Mitmenschen im Ahrtal für den Wiederaufbau zugutekommt und daher verdoppeln wir die Spendensumme zusätzlich“, erklärt Fabian Vocktmann, Kommunalmanager bei Westenergie.

Westenergie sichert nicht nur eine zuverlässige Versorgung mit Strom und Gas, sondern übernimmt auch traditionell gesellschaftliche Verantwortung im Versorgungsgebiet von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Das Energieunternehmen unterstützt zahlreiche Einrichtungen und trägt dazu bei, dass den Menschen in der Region ein breites kulturelles, sportliches und soziales Angebot zur Verfügung steht.

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Kreissparkasse Bitburg-Prüm, Dart-Star Max Hopp, Streif Haus GmbH und Bebado spenden gemeinsam mehr als 8.000 € zugunsten der Flutopfer im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Bitburg – Benefiz-Dartevent begeistert junge Dart-Fans im Kundenzentrum der Kreissparkasse Bitburg-Prüm. Der bekannteste deutsche Dartprofi Max Hopp (25) war am 22. September 2021 zu Gast im Kundenzentrum der Kreissparkasse in Bitburg. Auf Einladung der Sparkasse kamen rund 100 junge und junggebliebene Dartfans zusammen, haben gemeinsam mit dem „Maximiser“ gedartet und viele wertvolle Tipps und Tricks erhalten. Hopp nahm sich viel Zeit für seine Fans, gab Autogramme, beantwortete Fragen und stand gerne für Erinnerungsfotos bereit.

Partner der Veranstaltung waren die STREIF-Haus GmbH aus Weinsheim, Bebado und als lokaler Dartverein der DC „Kroko“ aus Sülm, der für die professionelle Dartanlage mit insgesamt 16 Scheiben sowie für die Experten und Wertungsrichter gesorgt hat. Beim Wettbewerb im Turnier-Modus mit 64 Teilnehmern haben die Vereinsmitglieder zudem die Turnierleitung übernommen, fleißig Punkte gezählt und notiert.

Max Hopp spendet seine Gage des Abends zugunsten der Flutopfer im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Mit den weiteren Spenden der Kreissparkasse Bitburg-Prüm, der STREIF-Haus GmbH und Bebado kamen insgesamt 8.000 Euro zusammen, die auf das Spendenkonto des Deutschen Roten Kreuzes zur Linderung der Unwetterkatastrophe im Eifelkreis überwiesen werden. Durch die Einnahmen der Tombola, bei der am Abend attraktive Preise verlost wurden, konnte die engdültige Spendensumme schließlich noch auf 8.719 Euro erhöht werden.

Mark Kaffenberger, Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Bitburg-Prüm, zeigte sich begeistert: „Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit Max Hopp, der STREIF-Haus GmbH und Bebado diese stolze Summe an den DRK Kreisverband Bitburg-Prüm spenden dürfen. Vielen Dank an Max Hopp, alle Beteiligten, Partner und alle Gäste, die diesen Abend zu einem ganz besonderen Erlebnis gemacht haben.“

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Wirtschaft

Shop-Eröffnung Männersache in der Marktstraße Mayen

Mayen – Oberbürgermeister Dirk Meid und Christina Wolff gratulierten zur Neueröffnung. Zur Neueröffnung besuchte Oberbürgermeister Dirk Meid und Christina Wolff, Mitarbeiterin der Wirtschaftsförderung, Geschäftsführer Guido Braun-Ragusa und gratulierten ihm im Namen der Stadt Mayen zur Eröffnung des „Männersacheshop“ in der Mayener Marktstraße.

Im Herzen von Mayen, direkt gegenüber dem schiefen Turm der Clemenskirche, findet man den neuen Shop, welcher von Inhaber Guido Braun-Ragusa mit viel Herzblut und liebevollen Details eingerichtet wurde. Dort ist es auch möglich während eines Einkaufs einen Kaffee oder kleine Snacks zu genießen, denn ein kleines Bistro, welches die Mayener Innenstadt schmückt, vollendet das Männersachen-Konzept von Braun-Ragusa. Seine Internetseite Männersacheshop.de ist aktuell noch in Arbeit,  jedoch wird diese in den kommenden Wochen online gehen. Auch dort kann man seine Casuals & Outfits, Geschenkideen und Wohnaccessoires speziell für Männer finden.

Geöffnet hat der Shop immer montags bis freitags von 09:30 bis 18:30 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr.

Öffnungszeitenänderungen und neue Aktionen, wie zum Beispiel Gin-Tastings, können auf Facebook oder Instagram eingesehen werden. Einfach dem @männersacheshop.de folgen und immer auf dem neusten Stand sein.

„Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und vor allem zahlreiche, zufriedene Gäste“, so der Stadtchef. Er überreichte Guido Braun-Ragusa das Wappen der Stadt Mayen aus Schiefer. Den Worten des Stadtchefs schloss sich die Mitarbeiterin der Wirtschaftsförderung, Christina Wolff an.

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Bistum Aachen erhält zum wiederholten Mal das Zertifikat „audit berufundfamilie“

Aachen – Das Bischöfliche Generalvikariat Aachen hat mit seinen bistümlichen Einrichtungen – dem Forum Mönchengladbach, den Beratungsstellen des Bistums Aachen, dem Katechetischen Institut, der Bischöflichen Akademie des Bistums Aachen und den Büros der Regionen – zum wiederholten Mal das Zertifikat „audit berufundfamilie“ als familienfreundlicher Arbeitgeber erhalten. „Wir freuen uns über die erneute Zertifizierung.

Als Kirche sehen wir eine besondere Verantwortung darin, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Verantwortung für Familie zu stärken. Wir ermutigen Männer und Frauen gleichermaßen, Familienaufgaben, sei es die Erziehung der Kinder oder die Betreuung von Angehörigen, wahrzunehmen“, sagen Margherita Onorato-Simonis, Leiterin der Hauptabteilung Personal, und Personalreferentin Aline Krings.

Mit verlässlichen Rahmenbedingungen unterstützt das Bistum Aachen seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Familie und Beruf besser zur vereinbaren. So können in Notsituationen – sei es, um für pflegebedürftige Angehörige da zu sein, die auf Hilfe angewiesene Ehefrau und das erkrankte Kind – individuelle Lösungen entwickelt werden, etwa flexible Kernarbeitszeiten. Neben einer befristeten Reduzierung des Beschäftigungsverhältnisses, Sonderurlaub oder Arbeitsbefreiung bietet das Bistum in Kooperation mit der Caritas auch eine kostenlose Pflegeerstberatung an. Diese beinhaltet zum Beispiel die Feststellung des Pflege- und Unterstützungsbedarfes sowie geeignete Hilfen für den Erkrankten und Entlastungsmöglichkeiten für die Angehörigen. Um die Balance zwischen Familie und Beruf zu erhöhen und Doppel- bzw. Mehrfachbelastungen auszugleichen, entwickelt das Bistum Aachen sein Gesundheitsmanagement kontinuierlich weiter.

Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Verleihung zum zweiten Mal in Folge online statt. Zu den Gratulanten zählte neben Key-Note-Speakerin Dr. Auma Obama auch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Christine Lambrecht. Sie betonte, dass gerade in diesen außergewöhnlichen Zeiten deutlich wurde, dass familienbewusste Unternehmen nicht nur besser und schneller in den Krisenmodus umstellen konnten, sondern auch zufriedenere Beschäftigte haben.

Für die Re-Zertifizierung haben das Bischöfliche Generalvikariat Aachen und die bistümlichen Einrichtungen ein dreimonatiges Audit-Verfahren durchlaufen. Das Bistum Aachen ist seit 2011 mit dem Zertifikat „audit berufundfamilie“ ausgezeichnet. Das Audit ist eine Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung.

Weitere Informationen: www.kirche-als-arbeitgeber.de

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Enorme Unterstützungs-Leistung durch das THW im Kreis Ahrweiler

Ahrweiler – Wichtige Brücke am Ahrtor wird in Kürze fertiggestellt. Die Flutkatastrophe im Kreis Ahrweiler Mitte Juli hat auch 62 Brücken über die Ahr zerstört und weitere beschädigt. Nur wenige Tage nach der Flut konnten mehrere Ortschaften und Ortsteile durch Notbehelfsbrücken wieder zugänglich gemacht werden. Für eine längerfristige Nutzung baut das Technische Hilfswerk seit mehreren Wochen zahlreiche Flussquerungen im gesamten Flutgebiet mit Behelfsbrücken wieder auf. Dafür ist ein großer Personal- und Material-Aufwand der THW-Fachgruppe Brückenbau erforderlich.

„Ohne die enorme Unterstützungsleistung des THW wären wir vor allem mit Blick auf die Ahrüberquerungen längst noch nicht so gut voran gekommen“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies, MdL, und dankt den freiwilligen Helferinnen und Helfern für ihr außerordentliches Engagement. „Der Aufbau der Brücken und die damit verbundene Wiederherstellung wichtiger Verbindungs- und Versorgungswege sind nicht nur eine immense Erleichterung für den Alltag der Menschen, sondern vielmehr ein wichtiger Impuls für den Wiederaufbau unseres Ahrtals“, so Gies weiter.

Bereits seit dem 15. Juli sind THW-Kräfte im gesamten Schadensgebiet im Einsatz, um mit den THW-Behelfsbrücken wichtige Versorgungswege für die Bevölkerung wieder herzustellen. Dazu gehören beispielsweise die bereits fertiggestellte Brücke zwischen Mayschoss und Laach, die Fahrzeugbrücke in Dernau und die Brücke an der Landgrafenstraße in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Diese ist mit einer Länge von mehr als 50 Metern einer der größten und schwersten Brücken, die das THW bisher in seiner Geschichte in Deutschland errichtet hat.

Für den Brückenbau wird vor allem ein befestigtes Ufer benötigt, das in vielen Fällen an der Ahr durch das Hochwasser zerstört wurde und zunächst wieder aufgeschüttet werden muss. Zudem müssen Flächen zur Auflage der Brückenkonstruktion hergestellt werden, bevor mit dem Aufbau einer Behelfsbrücke begonnen werden kann. Das dies in manchen Fällen trotz eines ohnehin schon ambitionierten Zeitplans sogar noch schneller umgesetzt werden kann als geplant, zeigt sich jetzt in Ahrweiler: Die Öffnung der wichtigen Verbindung zwischen Ahrtor und Ramersbacher Straße mit einer Fußgänger- und einer Fahrzeugbrücke ist bereits für die kommende Woche geplant.

Der Bau weiterer Behelfsbrücken über die Ahr läuft auf Hochtouren. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf dem Wiederaufbau der Verkehrsinfrastruktur im Rahmen mittelfristiger Lösungen. Dies erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem THW und den kommunalen Vertretern vor Ort, dem Landesbetrieb Mobilität sowie der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier als Genehmigungsbehörde.

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Kompetenz-Team Katastrophen-Schutz nimmt am heutigen Freitag 24. September Arbeit in Nordrhein-Westfalen auf

Region/Düsseldorf – NRW Innenminister Reul: Im Team gibt es einen beeindruckenden Sachverstand und wahnsinnig viel Erfahrung. Ich bin sicher, dass uns der Blick von außen dabei hilft, uns für mögliche Katastrophen in der Zukunft noch besser zu wappnen. Das Ministerium des Innern NRW teilt mit:

Am heutigen Freitag, 24. September hat das von Innenminister Herbert Reul berufene Kompetenzteam Katastrophenschutz seine Arbeit aufgenommen. Insgesamt 13 erfahrene Experten aus verschiedenen Organisationen und Verbänden sind dazu im nordrhein-westfälischen Ministerium des Innern zu einer konstituierenden Sitzung zusammengekommen.

Mit dem Beratungsgremium verfolge er das Ziel, „die wichtigsten Probleme im Katastrophenschutz zu benennen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung zu erarbeiten“, so Innenminister Herbert Reul.

Zu den möglichen Szenarien mit denen sich das Kompetenzteam Katastrophenschutz befassen soll, gehören etwa Natur- und Klimaereignisse, die Freisetzung gefährlicher Stoffe, Störungen oder Ausfälle kritischer Infrastruktur, Cyberangriffe und Terroranschläge. Darüber hinaus soll das Team offene Fragen beantworten, die sich im Rückblick auf die Flutkatastrophe im Juli 2021 ergeben.

„Im Team gibt es einen beeindruckenden Sachverstand und wahnsinnig viel Erfahrung. Ich bin sicher, dass uns der Blick von außen dabei hilft, uns für mögliche Katastrophen in der Zukunft noch besser zu wappnen“, so Minister Reul.

Mitglieder des Kompetenzteams sind:

  • Dirk Engstenberg (Hauptamtlicher Kreisbrandmeister, Kreisfeuerwehr des Rhein-Sieg-Kreises e.V.)
  • Bernd Heinen (Inspekteur der Polizei Nordrhein-Westfalen a.D.)
  • Andreas Klos (Leitender Branddirektor, Berufsfeuerwehr Krefeld)
  • Uwe Krischer (Landesbeauftragter für Bevölkerungsschutz, Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein-Westfalen)
  • Detlef Raphael (Beigeordneter, Städtetag Nordrhein-Westfalen)
  • Dominic Mollocher (Hauptamtlicher Leiter der Geschäftsstelle DLRG Landesverband Nordrhein, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Nordrhein e.V.)
  • Manfred Nielson (Admiral a. D., Bundeswehr)
  • Oliver Röhrs (Leiter Notfallvorsorge, Malteser Hilfsdienst e.V. Landes-/Regionalgeschäftsstelle NRW)
  • Ingo Schlotterbeck (Geschäftsführer des ASB Regionalverband OWL e.V., Arbeiter-Samariter-Bund NRW e.V.)
  • Udo Schröder-Hörster (Hauptamtliches Mitglied des Landesvorstandes, Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Nordrhein-Westfalen)
  • Bernd Springer (Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Nordrhein-Westfalen)
  • Andreas Wohland (Beigeordneter, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e.V.)
  • Dr. Kai Zentara (Beigeordneter, Landkreistag Nordrhein-Westfalen).
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Kinder- und Jugendarbeit – Neue Blockhütte in Nörvenich eingeweiht

Düren – Vom Bus in die Hütte – so könnte man die Evolution des Freizeitangebotes für Jugendliche in Nörvenich kurz beschreiben. Dahinter steckt aber viel mehr. Landrat Wolfgang Spelthahn hat gemeinsam mit Bürgermeister Timo Czech und weiteren Vertretern nämlich die neue Blockhütte in der Kreuzstraße in Frauwüllesheim offiziell eröffnet.

Das sehr gut ausgestattete, kleine Holzhaus in der Kreuzstraße ist damit eine feste Einrichtung und Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche. „Die Einrichtung ist wirklich sehr schön geworden. Es ist wichtig, dass die jungen Menschen einen so tollen Ort haben, um ihre Freizeit zu verbringen“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Zuvor fuhr der Jugendbus „Wilde 13“ den Standort an, um die Zeit zu überbrücken und ein Freizeitangebot zu schaffen, bis die Hütte fertiggestellt wurde. Neben einem Aufenthaltsraum mit Brett- und Videospielen gibt es dort auch eine Küche und Badezimmer. Umgeben von Wiesen findet sich hier ein optimaler Ort zum Spielen. „Besonders junge Familien finden es schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Wir im Kreis Düren haben hier große Flächen und stellen eine gute Betreuung der Kinder, unter anderem in diesen Einrichtungen, sicher“, sagt der Landrat.

Die Gesamtkosten der Blockhütte belaufen sich auf rund 54.400 Euro, von denen der Kreis Düren rund 90 Prozent bezuschusst hat. Die Blockhütte wurde im Rahmen des Investitionsprogramms der Offenen Kinder- und Jugendarbeit realisiert. „An dieser Blockhütte haben viele Hände vor allem ehrenamtlich mitgearbeitet. Wir sind sehr dankbar dafür. Es ist eine Investition in die Zukunft“, sagt Nörvenichs Bürgermeister Timo Czech.

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Wirtschaft

Unternehmens-Besuch bei der SORTCO GmbH & Co. KG im Industriegebiet Brohltal Ost / A 61

Brohltal/Niederzissen – Im Rahmen der Wirtschaftsförderung besuchte Bürgermeister Johannes Bell das Unternehmen SORTCO GmbH & Co. KG im Industriegebiet Brohltal Ost / A 61. Er wurde begleitet von Niederzissens Ortsbürgermeister Rolf Hans und Wirtschaftsförderer Peter Engels. Geschäftsführer Lars Ruttmann führte die Gäste durch das Unternehmen, welches zum 1. März 2021 in sein neues Produktions- und Verwaltungsgebäude eingezogen ist. Er gab einen Einblick in die junge Firmengeschichte und erklärte die   Betriebsabläufe in der modernen Halle sowie an den Maschinen. Derzeit sind 17 Mitarbeiter*innen beschäftigt. Um der ständig steigenden Nachfrage gerecht zu werden, ist man auf der Suche nach weiteren Mitarbeitern*innen.

Das Unternehmen SORTCO GmbH & Co. KG hat sich auf die optische Sortierung, Entstaubung, Siebung und Entmetallisierung von Kunststoff-Granulaten spezialisiert. Seit dem Jahr 2015 werden diese Arbeiten für die Großhersteller von Kunststoffen in der chemischen Industrie angeboten. Derzeit beträgt die Sortierkapazität ca. 15.000 Tonnen im Jahr.

„Bei der Herstellung und Compoundierung von Kunststoff-Granulaten sind Verbrennungen in Form von Black- Specks (schwarzen Flecken) und Farbabweichungen unvermeidbar. Sie sind jedoch häufig so klein, dass sie als Fehler erst bei einer nachfolgenden thermischen Verarbeitung bemerkt werden und hier zu Verarbeitungsproblemen und erhöhtem Ausschuß führen“, so Lars Ruttmann beim Rundgang durch das Unternehmen. Er freut sich, dass Compoundeure und Verarbeiter mit hohen Qualitätsansprüchen den Service der SORTCO GmbH & Co. KG schätzen und die Rohstoffe reinigen lassen.

„Die aus den sortierten Granulaten hergestellten Endprodukte erfüllen höchste optische und funktionelle Anforderungen und vermeiden die unnötige Verschwendung von zeit-, personal-, und kostenintensiven Folgeschäden. Ressourcen werden ebenso wie die Umwelt geschont“, betont Ruttmann.

Möglich wird dies durch den Einsatz von hochauflösenden Kameras, die in speziellen Sortieranlagen jedes einzelne Granulatkorn in Hochgeschwindigkeit kontrollieren und die fehlerhaften Teile mit einem Druckluftimpuls aus dem Materialstrom entfernen. Der Fokus der Dienstleistung liegt dabei auf der sicheren Entfernung von Black-Specks. Die Entstaubung und Entmetallisierung im gleichen Arbeitsschritt erhöht die Produktqualität weiter.

Stolz ist man bei SORTCO GmbH & Co. KG darauf, dass die Kunden mit dem sortierten Produkt eine bislang unerreichte Prozessstabilität und Verarbeitungssicherheit erzielen. Maschinenstillstand und Reparaturen an Spritzgußmaschinen und Werkzeugen oder unnötiges Recycling von fehlerhaften Bauteilen und Produktionsabfall wird vermieden.

„Ein weiteres hoch innovatives Unternehmen hat sich mit SORTCO GmbH & Co. KG im Industriegebiet Brohltal Ost / A 61 angesiedelt. Wir freuen uns für die Standortwahl und wünschen dem Unternehmen viele Aufträge und Erfolg in den künftigen Jahren“, so Bürgermeister Johannes Bell, der auch Vorsitzender des Zweckverbandes ist unisono mit seinem Stellvertreter Rolf Hans und Wirtschaftsförderer Peter Engels.

Interessenten an Grundstücken im Industriegebiet Brohltal Ost / A 61 können sich an den Wirtschaftsförderer Peter Engels, Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal, Tel.: 02636/9740-205, Fax: 02636/80146,  E-Mail: peter.engels@brohltal.de wenden.

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Antragsverfahren für Wiederaufbau-Hilfe in Rheinland-Pfalz startet am Montag 27. September

Region/Mainz – 15 Milliarden Euro stehen für Betroffene der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz bereit. „Das Wiederaufbaubeschleunigungsgesetz und die jetzt vorliegende Verwaltungsvorschrift zu den Förderrichtlinien schaffen eine finanzielle Unterstützung für die Betroffenen, um Wiederaufbau und Reparaturen zu stemmen, wie es sie in Rheinland-Pfalz nach einem Hochwasser noch nie gegeben hat“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer, als sie zusammen mit Kabinettsmitgliedern die Förderrichtlinien in Mainz vorgestellt hat. „Mit einem historischen Hilfspaket werden die Menschen in den betroffenen Regionen der Extremwetterkatastrophe finanziell unterstützt. Dazu wird Rheinland-Pfalz 15 Milliarden Euro aus dem nationalen Aufbaufonds 2021 für den Wiederaufbau erhalten. Von Montag an können die Betroffenen erste Förderanträge stellen. Die Wiederaufbauhilfen sollen möglichst schnell und unbürokratisch gewährt werden und dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Der Ministerrat hat eine Verwaltungsvorschrift beschlossen, die das entsprechende Förderverfahren regelt.“

„65.000 Menschen in Rheinland-Pfalz sind von der Flut betroffen. Mehr als 40.000 allein im Ahrtal. Ich bin daher sehr froh, dass ab Montag die Wiederaufbauhilfe beantragt werden kann. Mit dem Sondervermögen und der jetzt vorliegenden Förderrichtlinie haben Privathaushalte, Unternehmen, Landwirtschaftsbetriebe, Winzer und Winzerinnen, Vereine und Kommunen eine Planungsgrundlage“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Bei der Erarbeitung der Förderrichtlinien war uns wichtig, einen Aufbau zu fördern, der hochwasserresistent und nachhaltig ist. Er soll den Menschen ermöglichen, in ihrer Heimat zu bleiben und diese wiederaufzubauen. Da wo das nicht möglich ist, soll der Wiederaufbau auf hochwassersicheren Ausweichflächen möglich sein. Ich bin voller Respekt für die Tatkraft der Menschen im Ahrtal, aber auch in Trier-Ehrang und den anderen Gebieten, die von der Flut im Juli schwer betroffen wurden. Sie haben Schutt beseitigt, ihre Häuser entkernt, wo möglich auch schon Schäden beseitigt. Sehr viel wurde schon geschafft“, betonte die Ministerpräsidentin.

„Tausende Menschen in den betroffenen Gebieten haben durch die Flutkatastrophe massive Schäden zu beklagen, nicht wenige haben alles verloren. Wir unterstützen die Geschädigten beim Wiederaufbau mit umfassenden finanziellen Hilfen. Die Unterstützung für Privathaushalte reicht von einer Pauschale für Schäden am eigenen Hausrat bis hin zur Förderung des Wiederaufbaus zerstörter Gebäude. Damit die Betroffenen möglichst schnell Geld erhalten, setzen wir auf ein elektronisches, einfaches Antragsverfahren. Auch Abschlagszahlungen sind möglich, wenn zum Beispiel noch Erlaubnisse und Genehmigungen nachgereicht werden müssen. Es ist unsere oberste Priorität, den Betroffenen jetzt einfach, unbürokratisch und dabei sicher die dringend notwendige finanzielle Hilfe zukommen zu lassen. Mein Dank gilt an dieser Stelle auch der Solidarität der Länder und des Bundes, die gemeinsam den nationalen Aufbaufonds finanzieren“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen zu den Hilfen für Privathaushalte.

Klimaschutzministerin Anne Spiegel erklärte: „Die starke Zerstörung der Infrastrukturen der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung in den Hochwassergebieten der Ahr und Eifel erfordern einen schnellen, aber auch nachhaltigen Wiederaufbau. Es ist sehr wichtig, dass wir den Kommunen mit den Mitteln des Aufbaufonds die erforderliche Planungssicherheit geben können. Wir werden die Maßnahmenträger durch intensive Beratung und durch ein effizientes Förderverfahren bestmöglich unterstützen.“ Ministerin Spiegel betonte den Geist der Zusammenarbeit: „Der nachhaltige und klimaangepasste Wiederaufbau der Daseinsvorsorge, die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen wie auch die Beseitigung der Schäden an unseren Gewässern sind gewaltige Aufgaben, die nur gemeinsam bewältigt werden können. Mein ausdrücklicher Dank gilt dem unermüdlichen Einsatz der Handelnden und aller Helfenden vor Ort.“

„Die schreckliche Hochwasserkatastrophe an der Ahr hat die wirtschaftliche Grundlage vieler Unternehmer, Handwerksbetriebe, Winzer und Landwirte schwer getroffen und teilweise sogar völlig zerstört. Die Wiederaufbauhilfen sind ein entscheidender Schritt auf dem Weg zurück ins Wirtschaftsleben. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Wirtschaftskammern, dem DLR Mosel, der Investitions- und Strukturbank und den Kreisverwaltungen, die die betroffenen Betriebe im Antragsverfahren eng begleiten und fachkundig beraten werden, garantieren wir praxisnahe Abläufe“, so Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Sie bedankte sich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. „Im engen Dialog arbeiten wir daran, das Verfahren möglichst einfach und schlank, aber dennoch sicher zu gestalten – und fortlaufend zu optimieren. Ich begrüße, dass wir dabei auch Abschlagszahlungen auf Reparaturkosten auszahlen können. Wir setzen uns darüber hinaus weiterhin für einen direkten Gesprächsdraht zwischen Bund und Europäischer Union ein, um die notwendigen Rahmen und förderrechtlichen Spielräume zu erweitern“, so Ministerin Schmitt.

„Vom Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur, darunter Rathäuser, Gemeindehallen, Feuerwehrhäuser und -fahrzeuge, Schulen, Kindergärten, Spielplätze und Straßen, profitieren alle. Deshalb sorgt das Land für eine umfassende Unterstützung der Kommunen. Sie erhalten nicht nur eine Förderung von bis zu 100 Prozent der Wiederaufbaukosten für die öffentliche Infrastruktur, sondern die teilweise selbst schwer getroffenen Gemeindeverwaltungen sollen auch durch zusätzliches Personal unterstützt werden“, sagte Innenminister Roger Lewentz. „Auch private Träger sozialer Infrastruktur, insbesondere gemeinnützige Vereine, erhalten einen umfassenden Zuschuss, teils in Höhe von bis zu 100 Prozent der Wiederaufbaukosten. Damit sorgen wir dafür, dass das öffentliche Leben zügig wieder funktioniert“, so Minister Lewentz.

Beim Wiederaufbau im Ahrtal steht der Schutz der Bevölkerung an erster Stelle. Bei der Zukunftskonferenz am 30. September wird die Landesregierung darüber informieren, wie sich die neue Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes an der Ahr aufgrund der Erkenntnisse aus dem Hochwasser vom Juli in den einzelnen Orten darstellt und auf die Möglichkeit der Wiedererrichtung von zerstörten Bauwerken auswirkt. In Bürgerkonferenzen sollen dann detaillierte Fragen in den einzelnen Ortsgemeinden besprochen werden können. „Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die Gemeinden, Verbandsgemeinden, der Landkreis und die Landesregierung schaffen damit die Planungsgrundlage für eine dem Klimawandel angepasste Infrastruktur sowie eine hochwasserangepasste Dorf- und Stadtgestaltung. Das ist ein wichtiger Meilenstein für ein Ahrtal mit Zukunft“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Finanzministerin Doris Ahnen, Klimaschutzministerin Anne Spiegel, Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Innenminister Roger Lewentz.

Auf der Website www.wiederaufbau.rlp.de finden Betroffene Informationen zur Wiederaufbauhilfe, Antworten auf die häufigsten Fragen und sie gelangen ab Antragsstart über diese Website auch zu den Formularen. 

  1. Aufbauhilfen für Privathaushalte

Antragstellung:

  • Anträge von Privathaushalten können vom 27. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das digitale Self Service Portal (SSP) der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden. Der Link zum Online-Förderportal sowie weitere Informationen sind ab Montag auf den Seiten isb.rlp.de/unwetterhilfen zu finden.
  • Die ISB hat für die Antragstellung von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr und samstags und sonntags und feiertags in der Zeit von 10 Uhr bis 15 Uhr ein Servicetelefon eingerichtet. 06131/6172-1444 und 06131/6172-1500, für Schäden am Hausrat: 06131/6172-1900. Bei Fragen finden Sie zudem ein Kontaktformular auf der Website (https://isb.rlp.de/service/beratung/kontakt-aufbauhilfe.html).
  • Online-Anträge können Betroffene auch an den Computern der Infopoints ausfüllen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, auf die Beratung und Unterstützung der dort eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückzugreifen.

Förderung

  • Die Zuwendung erfolgt als Billigkeitsleistung in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Mietausfällen bzw. der Verringerung von Mieteinahmen, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.
  • Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen und dem Anteil des Hausrates, der betroffen ist, bemisst. Ein Ein-Personen-Haushalt erhält 13.000 Euro, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, 8.500 Euro für die zweite Person, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).
  • Zuwendungsfähig sind bis zur Höhe des entstandenen Schadens u.a.:
  • die Kosten zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden, an sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit der privaten Wohngebäude einschließlich Garagen und Stellplätze erforderlich sind
  • sowie Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz für durch das Schadensereignis zerstörte Wohngebäude unter bestimmten Voraussetzungen auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben) sowie an untergeordneten Gewerberäumen in Gebäuden mit überwiegendem Wohnzweck,
  • die Kosten für anerkannte Maßnahmen des Denkmalschutzes,
  • die Kosten für die Erstellung bestimmter Gutachten und für Planungsunterlagen,
  • die Kosten von Abriss- und Aufräumarbeiten, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang stehen,
  • in begründeten Fällen auch Kosten für Modernisierungsmaßnahmen, soweit hierfür eine Rechtspflicht besteht oder sie unter den Voraussetzungen von § 3 Absatz 2 AufbhV 2021 zwingend erforderlich sind.
  1. Aufbauhilfen für gewerbliche Unternehmen

Antragstellung

  • Unternehmen und Freiberufler können ab dem 27. September bei durch die Flut entstandenen Schäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis zu sechs Monaten kompensiert.
  • Darüber hinaus können die Kosten für die Gutachtenerstellung sowie in zwingenden Fällen die Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen (wie etwa für die Sicherung von Gebäuden) geltend gemacht werden. Erstattet werden im Regelfall 80 Prozent der Kosten, in Härtefällen kann eine Förderung von bis zu 100 Prozent erfolgen.

Zum Verfahren:

Das Antragsverfahren gestaltet sich wie folgt

  • Identitätsnachweis durch die IHK oder HWK: Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, muss sichergestellt werden, dass Ihr Unternehmen auch tatsächlich existiert. Diesen Nachweis erhalten Sie von den IHK und HWK. Mitglieder einer IHK oder HWK wenden sich bitte an ihre jeweilige Kammer. Nicht-Kammermitglieder wenden sich bitte an die IHK Koblenz oder die IHK Trier. Das Dokument finden Sie auf den Seiten der ISB
  • Bescheinigung der örtlichen Gemeinde, dass eine Betriebsstätte Ihres Unternehmens durch die Flutkatastrophe am 14./15. Juli 2021 beschädigt wurde oder aufgrund zerstörter Infrastruktur nicht erreichbar war.
  • Gutachten, in denen die Schadenshöhe festgestellt wird. Bei der Antragsstellung ist nicht das komplette Gutachten einzureichen, sondern eine vom Gutachter bzw. Gutachterin auszufüllende Bescheinigung. Diese finden Sie auf den Seiten der ISB.
  • Anträge können bei der ISB über ein Portal online gestellt werden isb.rlp.de/unwetterhilfen
  1. Aufbauhilfen für Landwirtschaft, Weinbau
  • Die Hochwasserhilfen dienen dazu, Schäden an Flächen einschließlich Aufwuchs einschließlich Schadensbeseitigung auszugleichen sowie für Schäden und Verluste an Betriebsgebäuden, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie Einrichtungen, Vorräten und Tierbeständen die Kosten der Reparatur und Wiederherstellung zu fördern oder den eingetretenen Verlust des Marktwertes auszugleichen.
  • Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. entstandenen Schäden, in Härtefällen bis zu 100 Prozent.
  • Anträge zur Förderung von Kosten für an Betriebsgebäuden, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie Einrichtungen etc. entstandene Schäden können ab 27. September 2021 über das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel gestellt werden.
  • Die Antragsformulare sind beim DLR Mosel, Görresstr. 10,54470 Bernkastel-Kues zu erhalten oder auf der Homepage des DLR Mosel gemeinsam mit einem Merkblatt und einer Liste mit den häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) zu finden: https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Foerderprogramme/Fluthilfe
  • Anträge zur Unterstützung bei Flächenschäden nehmen die örtlichen Kreisverwaltungen entgegen. Die Antragsformulare, ein Merkblatt und eine Liste mit den häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) sind auf der Homepage der jeweiligen Kreisverwaltung eingestellt.
  1. Aufbauhilfen für Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur beim Wiederaufbau wasser- und abfallwirtschaftlicher Anlagen, Gewässer und Hochwasserschutz
  • In diesem Bereich richten sich die Hochwasserhilfen an wasser- und abfallwirtschaftliche Einrichtungen, wie insbesondere Trinkwasserversorgungsanlagen, Abwasseranlagen, Abfallentsorgungsanlagen, an Anlagen zum Schutz vor Hochwasser sowie an die Wiederherstellung von Gewässern.
  • Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben werden in der Regel komplett, also zu 100 Prozent, bezuschusst.
  • Anträge können ab Anfang Oktober online unter https://wasserportal.rlp-umwelt.de/servlet/is/8300/ eingereicht werden und müssen bis spätestens 30. Juni 2023 vorliegen.
  1. Aufbauhilfen für die Forstwirtschaft
  • Gefördert werden durch die Naturkatastrophe verursachte Schäden, wie beispielsweise der Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung forstwirtschaftlicher Betriebsgebäude, Maschinen, Anlagen und Geräte, Schäden an forstwirtschaftlicher Wegeinfrastruktur, Schäden an Forstkulturen sowie Aufwuchsschäden an forstwirtschaftlichen Nutzflächen.
  • Der Zuschuss kann bis zu 80 Prozent des Schadens, in begründeten Härtefällen und bei Maßnahmen öffentlicher Träger bis zu max. 100 Prozent des Schadens betragen.
  • Anträge können ab Anfang Oktober bei den Kreisverwaltungen oder dem DLR eingereicht werden und müssen bis spätestens 30. Juni 2023 vorliegen.
  1. Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur

Antragsstellung

  • Zuständige Bewilligungsbehörde für die Kommunen und sonstigen Träger öffentlicher Infrastruktur ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
  • Die Kommunen erstellen eine Übersicht der erforderlichen Maßnahmen für ihr jeweiliges Gebiet und melden diese an den jeweiligen Landkreis. Die Landkreise prüfen und priorisieren diese und fügen die Übersichten der Kommunen mit ihren eigenen Maßnahmen zu einem Maßnahmenplan zusammen. Diesen melden sie dem Innenministerium, das das Schadensbudget für jeden Landkreis festlegt.
  • Auf der Grundlage des Maßnahmenplans werden die aufgeführten Einzelmaßnahmen beantragt und bewilligt. Für jede Einzelmaßnahme stellen die Maßnahmenträger einen Antrag bei der ADD.
  • Wichtige und dringliche Maßnahmen können jedoch auch im Vorgriff auf den Maßnahmenplan zeitnah bewilligt werden.
  • Für bestimmte Infrastrukturen (Krankenhäuser, wasser- und abfallwirtschaftliche Anlagen, Gewässerbau und Hochwasserschutz sowie Telekommunikationsinfrastruktur) ist ein fachgesondertes Verfahren angedacht mit Antragsstellung beim MWG, MKUEM bzw. MASTD.

Verfahren

  • Auf eine baufachliche Prüfung wird in der Regel verzichtet. Bei der Förderung von kommunalen Hochbaumaßnahmen wird sie auf bestimmte Fallgestaltungen beschränkt und in einer geringeren Tiefe als üblich durchgeführt. Dabei richtet sich der Umfang der Prüfung nach der Zuwendungssumme.
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden vereinfacht durchgeführt und nur dann, wenn verschiedene Alternativen ernsthaft in Betracht kommen.
  • Wiederaufbaumaßnahmen von Gemeinden wurden von der Kommunalaufsicht im Einvernehmen mit dem Finanzministerium pauschal aus dringenden Gründen des Gemeinwohls für notwendig erklärt, sodass es keiner kommunalaufsichtlichen Stellungnahme im einzelnen Förderverfahren bedarf.

Förderung

  • Bei der öffentlichen Infrastruktur orientiert sich der Zuschuss an den Kosten der Wiederherstellung der beschädigten oder zerstörten Sache.
  • Gemeinden können für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur Hilfen in Höhe von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt werden. Für bestimmte Infrastrukturen, wie im Bereich der Energie- und Wasserwirtschaft, von Telekommunikationsnetzen sowie bei gemeinnützigen Trägern sozialer Infrastruktur kann die Förderquote auch bei privaten Trägern bis zu 100 Prozent betragen.
  • Bei den anderen Förderberechtigten mit Infrastrukturen in nichtkommunaler Trägerschaft erfolgt ein Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent.
  • Kommunales Eigentum kann bis zu 100 Prozent gefördert werden und das vom ersten Euro an. Es gibt also für die Kommunen generell keine Bagatellregelung.
  • Weiterhin gefördert werden:
  • Beschädigte Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge
  • Ausgaben für Aufräum-, Abriss- und Entsorgungsarbeiten
  • Dringend erforderliche temporäre Maßnahmen
  • Kosten für die Erstellung von Gutachten, Planunterlagen und Vermessung
  • Kosten für begleitende Maßnahmen, zum Beispiel Beratung und Wissensvermittlung