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Marienhaus Bad Neuenahr-Ahrweiler impft! – Auch 2022 heißt es „Ärmel hoch“

Bad Neuenahr-Ahrweiler – Rund 2.500 Covid-Impfungen hat das Marienhaus Klinikum im Kreis Ahrweiler in den vergangenen Wochen an die Bevölkerung verabreicht. Dank des anhaltenden Engagements seitens der Mitarbeiter:innen wurde die Kampagne nun ins neue Jahr verlängert.

Seit Mitte November bietet das Marienhaus Klinikum im Kreis Ahrweiler an seinen drei Standorten in Bad Neuenahr, Adenau und Burgbrohl Corona-Schutzimpfungen an. „Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage haben wir entschieden, die Kampagne ins neue Jahr zu verlängern“, sagt der Kaufmännische Direktor Thorsten Kopp und dankt seinen Mitarbeiter:innen für das anhaltend hohe Engagement im Impfdienst.

Nach einer kurzen Impfpause zwischen den Jahren, geht es im Januar 2022 mit neuen Terminen weiter. Unter dem Motto „Marienhaus impft! Ein kleiner Pieks für dich – ein großer Schutz für Alle“ erhalten Impfwillige, die 16 Jahre oder älter sind, sowohl Booster- als auch Erst- und Zweitimpfungen. Um möglichst viele Menschen möglichst unkompliziert zu erreichen, bietet das Klinikum offene Impftermine ohne vorherige Anmeldung an. Im Gegenzug heißt das natürlich, dass Impfwillige entsprechende Wartezeiten einkalkulieren sollten. Damit niemand unnötig ansteht, werden die Wartenden zeitnah darüber informiert, wie viel Impfstoff am jeweiligen Tag noch vorrätig ist.

Je nach Verfügbarkeit entscheidet sich tagesaktuell, ob die Impfungen mit BioNTech/Pfizer oder Moderna durchgeführt werden. Beide mRNA-Impfstoffe beruhen auf den gleichen Wirkmechanismen und werden von Experten als gleichwertig eingestuft. Es ist daher kein Problem, wenn der Booster-Impfstoff nicht dem der Erst- oder Zweitimpfung entspricht. Dennoch gilt es zu beachten, dass das Marienhaus-Team auf Grundlage einer entsprechenden STIKO-Empfehlung Moderna nicht an Schwangere sowie Personen unter 30 Jahren verimpft. Welcher Impfstoff am jeweiligen Tag zum Einsatz kommt, wird möglichst zeitnah auf der Klinik-Homepage sowie mithilfe von Plakaten im Wartebereich vor dem Krankenhaus kommuniziert.

Zu folgenden offenen Impfterminen können Impfwillige ohne vorherige Anmeldung vorbeikommen: Krankenhaus Maria Hilf Bad Neuenahr (Dahlienweg 3, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler)

  • Montag, 20.12.) 15-18 Uhr
  • Dienstag, 21.12.) 15-18 Uhr
  • keine Impfungen in KW 52
  • Montag, 03.01.) 15-18 Uhr
  • Dienstag, 04.01.) 15-18 Uhr
  • Montag, 10.01.) 15-18 Uhr
  • Dienstag, 11.01.) 15-18 Uhr
  • Montag, 17.01.) 15-18 Uhr
  • Dienstag, 18.01.) 15-18 Uhr

St. Josef Krankenhaus Adenau (Mühlenstraße 31-35, 53518 Adenau)

  • Mittwoch, 22.12.) 13-16 Uhr
  • keine Impfungen in KW 52
  • Mittwoch, 05.01.) 13-16 Uhr
  • Mittwoch, 12.01.) 13-16 Uhr
  • Mittwoch, 19.01.) 13-16 Uhr

Zum Termin mitzubringen sind der Personalausweis, der Impfausweis, die Versichertenkarte und – wenn möglich – der vorab ausgefüllte Aufklärungsbogen sowie die Einwilligungserklärung des RKI, die über die Homepage des Marienhaus Klinikums im Kreis Ahrweiler sowie unter www.marienhaus.de/pieks runtergeladen werden können.

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Booster-Impfungen am Krankenhaus Mechernich ab Dienstag 21. Dezember möglich

Mechernich – Das Krankenhaus Mechernich richtet zum 21. Dezember 2021 eine weitere öffentliche Impfstelle im Kreis Euskirchen ein. An insgesamt sechs Tagen wird es hier die Möglichkeit geben, eine Auffrischungsimpfung zu erhalten (Erst- und Zweitimpfungen sind nicht möglich!). Die Impfung erfolgt ausschließlich nach Terminvergabe. Termine können ab sofort online über die Anmeldeplattform des Kreises Euskirchen (https://corona.kreis-euskirchen.de/impfen) gebucht werden. Hierzu kann einfach online der Standort „Krankenhaus Mechernich“ als Impfstelle ausgewählt werden. Wir bitten Interessenten darum, einen gebuchten Termin unbedingt einzuhalten oder rechtzeitig online wieder frei zu geben.

Wann?

Das Angebot besteht jeweils von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr an folgenden Tagen:

Dezember 2021 Januar 2022

  • Dienstag, 21.12.2021
  • Dienstag, 28.12.2021
  • Dienstag, 04.01.2022
  • Donnerstag, 06.01.2022
  • Dienstag, 11.01.2022
  • Donnerstag, 13.01.2022

Wo?

Die Impfungen erfolgen in den angegliederten Räumen der Geriatrischen Tagesklinik, die über einen separaten Eingang über den Krankenhaus-Vorplatz zu erreichen sind (barrierefrei). Parkmöglichkeiten gibt es im angrenzenden Parkhaus. Ab dort ist die Impfstelle bereits ausgeschildert. Das Impfangebot folgt der STIKO-Empfehlung und richtet sich ausschließlich an Personen ab 18 Jahren, deren zweite COVID-Impfung mindestens fünf Monate zurückliegt (vier Wochen nach Impfung mit Johnson & Johnson). Zum Impftermin sind folgende Dokumente mitzubringen:

  • Personalausweis
  • Impfausweis
  • ausgefüllter Aufklärungsbogen
  • ausgefüllte Einwilligungserklärung

Digitaler Impfnachweis: Ein QR-Code wird am Impftermin nicht vor Ort ausgestellt. Die Digitalisierung des Nachweises ist jedoch in jeder beliebigen Apotheke möglich. Was?

An allen Impfaktionstagen stehen zwei Impfstoffe zur Verfügung:

Biontech für Personen unter 30 Jahren
Moderna für Personen ab 30 Jahren

Eine freie Impfstoffwahl ist nicht möglich! Die Hygieneschutzbestimmungen sind vor Ort einzuhalten. Während des gesamten Aufenthaltes in den Räumen der Geriatrischen Tagesklinik gilt die FFP2-Maskenpflicht!

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Weiterhin erhebliche Probleme im ÖPNV in MYK – Verkehrs-Unternehmer erhält Abmahnung

Region/Mayen-Koblenz – Am 12. Dezember sind die neuen Busfahrpläne in Mayen-Koblenz in Kraft getreten. Bei den zum Transdev-Konzern gehörenden Verkehrsbetrieben Rhein-Eifel-Mosel (VREM) gibt es von Beginn an massive Probleme bei der Erbringung der vertraglich festgelegten Fahrten.

Um übergangsweise wenigstens die Schülerverkehre sicherzustellen, hatten der Landkreis Mayen-Koblenz und der Verkehrsverbund Rhein-Mosel die Transdev dazu aufgefordert, alle Kräfte in eine reibungslose Erbringung der Schülerverkehre zu stecken und die dafür erforderlichen Umplanungen der Dienstpläne vorzunehmen.

„Dies ist zwar erfolgt und heute sind bereits mehr Kinder zur Schule gekommen, doch einen vollständig funktionierenden Schülerverkehr gibt es leider immer noch nicht – vom regulären Betrieb aller Fahrten ganz zu schweigen“ stellen Landkreis und Verkehrsverbund fest. Aufgrund dieses nicht zu akzeptierenden Zustandes wird dem Unternehmen gegenüber eine Abmahnung ausgesprochen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für den ÖPNV auf Landesebene wird ebenfalls eingeschaltet.

Währenddessen versucht der Verkehrsverbund aufgrund der zahlreichen krankheitsbedingten Ausfälle weiterhin mit allen Kräften regionale verfügbare Busfahrer anderer Unternehmen zur Unterstützung zu vermitteln. Kreisverwaltung und Verkehrsverbund weisen darauf hin, dass sämtliche Fahrt- und Taxikosten aufgrund ausgefallender Fahrten von der Transdev übernommen werden. Das Formular dazu gibt es unter anderem unter www.kvmyk.de.

Die Unternehmens-Hotline ist unter 02633/2009600 zu erreichen, um Fahrgästen Auskünfte geben zu können.

Die jeweils am nächsten Tag absehbar ausfallenden Linien werden am Vortag durch die Transdev mitgeteilt und auf der Homepage des VRM unter www.vrminfo.de veröffentlicht.

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Neues Zeitalter in der Betreuung beim Haus Sonne e.V. in Bad Münstereifel

Bad Münstereifel – „Verein Haus Sonne“: Digitalisierung schafft Nähe an jedem Ort zu jeder Zeit – Technik mit Förderung der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW und Unterstützung des Forschungszentrums Jülich beschafft.

Wer immer seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenständig regeln kann, ist auf Hilfe und Unterstützung angewiesen. Der gemeinnützige Betreuungsverein Haus Sonne e.V. in Bad Münstereifel betreut ca. 150 Menschen, die krankheitsbedingt auf unterschiedliche Hilfen angewiesen sind, z.B. bei Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Behördenangelegenheiten oder weiteren vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen.

Während einer Schulungsveranstaltung zur neuen Digitaltechnik im Betreuungsbereich des Verein Haus Sonne in der früheren Kapelle des „Haus Maria Königin“ und jetzigen Kulturkapelle in Bad Münstereifel. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Die Mitarbeiter*innen des Vereins beraten, schulen und unterstützen mehr als 40 ehrenamtliche Gesetzliche Betreuer*innen, die sich ihrerseits um erwachsene Frauen und Männer kümmern, die nicht mehr alle Entscheidungen des täglichen Lebens alleine treffen und umsetzen können. In dem Zusammenhang erfolgt auch eine Beratung zu sowie Ausstellung von Vorsorgevollmachten.

Die Arbeit der Gesetzlichen Betreuer*innen beim Verein Haus Sonne wird seit kurzem enorm erleichtert durch den Einsatz modernster Kommunikationstechnik mit vollständig vernetzten Endgeräten wie Smartphones, Tablets, PCs, einem Whiteboard und einer immer und überall erreichbaren und vermittlungsfähigen Telefonanlage.

Telefonzentrale von überall steuerbar

Thomas Hochgürtel von der Organisationsentwicklung des Haus Sonne e.V.: „Man kann ohne Übertreibung sagen, dass wir damit eine positive und zukunftsorientierte Entwicklung umsetzen.“ Persönliche Kontakte seien unerlässlich, aber um administrative Dinge zu regeln, müssten nun nicht mehr alle Beteiligten an einem Ort versammelt werden. Man könne sich immer und überall zusammenschalten und vernetzen, auch bei Konferenzen und Schulungen und dabei auf alle relevanten Informationen zugreifen.

„Das bringt eine unglaubliche Vereinfachung und Stringenz in die Abläufe“, so Anke Zimmermann, die zugleich EDV-Koordinatorin und Gesetzliche Betreuerin ist. Gefördert wurde die digitale Umstellung beim Betreuungsbüro des Verein Haus Sonne von der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW und als Projektträger zusätzlich vom Forschungszentrum Jülich unterstützt.

Norbert Bung, Abteilungsleiter des Betreuungsvereins, lobt die Digitalisierung sehr: „Zusätzliche mobile Geräte ermöglichen uns ortsunabhängiges Arbeiten – egal ob in einer Einrichtung, bei Betreuten zu Hause oder bei einer Konferenz mit mehreren Beteiligten vor dem Whiteboard – Digitalisierung schafft Präsenz und Nähe an nahezu jedem Ort und macht ein Arbeiten auch im Homeoffice möglich.“

„Die neue Telefonanlage lässt sich von den mobilen Geräten aus steuern“, so Anke Zimmermann: „Alle Kontakte sind auch unterwegs abrufbar.“ Thomas Hochgürtel: „Die neue Technik ermöglicht Konferenzlösungen für externe Fortbildungen mit Ehrenamtlern, anderen Betreuungsvereinen oder internen Absprachen im Wohn- und Betreuungsverbund.“ Anke Zimmermann: „Die neue Software beinhaltet eine papierlose Akte, das spart Zeit und Ressourcen!“

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Liebevoll verpackte Geschenke in Aachen übergeben – „Wunschzettel-Aktion“ war voller Erfolg

Aachen – Schon seit vierzehn Jahren gibt es in Aachen die allweihnachtliche „Wunschzettelaktion“, mit der die Stadt dafür sorgt, dass auch benachteiligte Kinder und Jugendliche ein Geschenk unter dem Weihnachtsbaum vorfinden. Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen freut sich Gastgeberin des Wunschzettel-Weihnachtsbaums zu sein, um auch Kindern, die nicht im Kreise ihrer Eltern und Geschwister Weihnachten feiern können, einen Herzenswunsch zu erfüllen.

Tolle Bescherung dank vieler engagierter Aachener*innen

Der Startschuss zur diesjährigen erfolgreichen Wunschzettelaktion fiel am 24. November. Die Oberbürgermeisterin hatte dazu aufgerufen, die Weihnachtswünsche der Kinder und Jugendlichen zu erfüllen, die in verschiedenen Aachener Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind. Insgesamt hatten über 340 Kinder und Jugendliche aus den Einrichtungen des Evangelischen Kinder- und Jugendhilfezentrums Brand, des Zentrums für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Maria im Tann und des Zentrums für soziale Arbeit Burtscheid Wunschkarten geschrieben.

Viele liebe schenkende Menschen fragten nach, ob man noch etwas dazu schenken dürfe und ob man etwas Persönliches mit in die Weihnachtskarte reinschreiben dürfe. Heute (16. Dezember) wurden die liebevoll und zusätzlich mit Süßigkeiten, Schleifen und Bändchen verpackten Geschenke an die Träger der drei Einrichtungen übergeben. „Heiligabend wird es dank der vielen engagierten Aachenerinnen und Aachener eine Bescherung geben. Kinder in unseren Jugendhilfe Einrichtungen werden ihre Geschenke mit leuchtenden Augen unter dem Tannenbaum hervorholen und auspacken. Es ist schön, wie viele Menschen sich jedes Jahr immer wieder beteiligen und den Kindern und Jugendlichen zeigen, dass sie in Aachen besonders im Blick sind“, so Keupen beim heutigen Abholtermin.

Großer Dank der Einrichtungen

Nach dem Auftakt waren alle Wunschzettel bereits nach nicht einmal einer Woche vergriffen. Bürger*innen, die „zu spät waren“, um selber einen Wunschzettel zu ergattern, spendeten noch einmal über 370 Euro. Mit diesen Spenden kauften die Mitarbeitenden zwölf Geschenke, die leider nicht den Weg zurück ins Rathaus gefunden haben. Zusätzliche unterstützt die Oberbürgermeisterin die Einrichtungen traditionell mit einem Scheck in Höhe von jeweils 500 Euro.

Damit war der Wunschzettel-Weihnachtsbaum auch in diesem Jahr ein voller Erfolg.

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Das Trinkwasser im Ahrtal ist sicher – Einzige Ausnahme bildet der Ort Reimerzhoven

Ahrweiler – Aus gegebenem Anlass weist die Kreisverwaltung Ahrweiler noch einmal daraufhin, dass das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz im gesamten Kreis Ahrweiler – mit Ausnahme des Ortes Reimerzhoven (Verbandsgemeinde Altenahr) –  uneingeschränkt verwendet werden kann und kein Abkochgebot mehr besteht.

Nachdem zahlreiche Laborkontrollen in den Versorgungsbereichen die geforderte Qualität nach der Trinkwasserverordnung bestätigt haben, wurden die vormals bestehenden Abkochgebote schrittweise vom Gesundheitsamt aufgehoben. Die Desinfektion des Trinkwassers mit Chlor und weitere zusätzliche Laborkontrollen werden seitdem weiterhin fortgesetzt. Auch dabei gab es bisher keine Hinweise auf Grenzwertüberschreitungen.

Durch die Flutkatastrophe waren ausgedehnte Schäden im Trinkwasserverteilnetz aufgetreten, die neben umfangreichen technischen Maßnahmen ein vorsorgliches Abkochgebot erforderlich machten.

Aktuelle Informationen des Kreis-Gesundheitsamtes zum Abkochgebot nach der Flutkatastrophe sowie alle hierzu veröffentlichten Meldungen gibt es unter https://Kreis-ahrweiler.de > Gesundheit & Soziales > Gesundheitsamt > Abkochgebot für die Hochwasser-Betroffenen im Kreis Ahrweiler.

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Tourismus

Weihnachtliche Aktion auf Burg Nideggen und im Burgenmuseum

Düren – Das Burgenmuseum hat sich auch in diesem Jahr wieder zwei tolle Aktionen für die Adventszeit ausgedacht: Der Sternen-Krippenweg lädt interessierte Familien zu einem Spaziergang rund um die Burg ein. Zudem wohnen wieder Weihnachtswichtel im Burgenmuseum, die entdeckt werden wollen.

 Es können auf dem Sternen-Krippenweg verschiedene Krippenszenen entdeckt werden, die teilweise beleuchtet sind und so für eine stimmungsvolle Adventswanderung sorgen. Außerdem finden sich in den Krippen liebevoll gestaltete Figuren. Alle Kinder sind herzlich dazu eingeladen, den Sternen-Krippenweg aktiv mitzugestalten, indem zu Hause Sterne gebastelt und diese während des Spaziergangs an die Krippen gehängt werden. Dabei sind der Kreativität der kleinen Bastler keine Grenzen gesetzt: Ob aus Papier, Perlen, Holz, Filz oder Karton – Hauptsache schön weihnachtlich.

Neben dem Sternen-Krippenweg bietet das Burgenmuseum noch eine weitere Advents-Aktion an: Auf Bitten des Museumsteams sind einige Weihnachtswichtel in die verschiedenen Räumen des Burgenmuseums eingezogen. Sie fühlen sich in den alten Mauern sehr wohl und möchten entdeckt werden – sie machen es den kleinen Entdeckern aber nicht gerade leicht! Alle Kinder sind herzlich eingeladen, die Wichtel zu suchen – für die Teilnahme gibt es am Ende eine kleine Belohnung, die sich jedes Kind an der Museumskasse abholen darf.

Das Museum hat von Dienstag bis Sonntag von 10 bis 17 Uhr geöffnet, letzter Einlass ist um 16.30 Uhr. Der Sternen-Krippenweg um die Burg können bis zum 27. Dezember 2021 aufgesucht werden, die Wichtelaktion im Museum bis zum 26. Dezember. Gerade in Zeiten von Corona kann jede Familie für sich durchs Museum gehen und die Wichtelstationen suchen und hat somit Platz genug. Der Sternen- und Krippenweg ist im Freien. Der Spazierweg um die Burg herum dauert ca. 30 bis 45 Minuten.

Mehr Informationen gibt es im Burgenmuseum: 02427/6340 und unter burgenmuseum@kreis-dueren.de

Der Eintritt ins Museum kostet 7 Euro für Familien, 3 Euro für Erwachsene und 2 Euro für Kinder ab 6 Jahren. Der Sternen- und Krippenweg um die Burg herum ist kostenfrei. Es besteht die 2G-Regelung. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Beschränkungen ausgenommen.

Das Burgenmuseum wünscht viel Vergnügen und eine schöne Advents- und Weihnachtszeit!

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Abschlussbilanz Schwerpunkttage für Kontrollen zur 3G-Pflicht im Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – In einer dreitägigen überregionalen Aktion ist die Einhaltung der 3G-Pflicht in Bussen und Bahnen in Nordrhein-Westfalen kontrolliert worden. Verkehrsunternehmen und Ordnungsbehörden haben dabei 559 Fahrgäste ohne den erforderlichen 3G-Nachweis angetroffen. Wer keinen Nachweis erbringen konnte, muss jetzt mit einem Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt rechnen.

Auf ausgewählten Zulaufstrecken zu insgesamt zehn Hauptbahnhöfen in Nordrhein-Westfalen haben Verkehrsunternehmen und Ordnungsbehörden von Montag, 13. Dezember, bis Mittwoch, 15. Dezember, jeweils zwischen 7 und 15 Uhr die Einhaltung der 3G-Pflicht kontrolliert. Ziel der gemeinsamen Aktion des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, der SPNV-Aufgabenträger, des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der Deutschen Bahn AG und weiterer Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie der Bundespolizei war es, Fahrgäste für die Einhaltung der 3G-Regel zu sensibilisieren. Zeitgleich zu den Kontrollen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) haben auch die kommunalen Verkehrsunternehmen gemeinsam mit den Ordnungsämtern in Bussen und Straßenbahnen in großen Städten kontrolliert. Im Rahmen der Kontrollen zur Einhaltung der 3G-Pflicht ist auch die Maskenpflicht in Zügen, Bussen und Straßenbahnen kontrolliert worden. Dabei wurden insgesamt lediglich 35 Verstöße festgestellt.

Verkehrsministerin Ina Brandes: „Bus- und Bahnfahren ist auch in Corona-Zeiten sicher. Die meisten Fahrgäste halten sich an die 3G-Regel und an die Maskenpflicht. Das haben die vergangenen Schwerpunkttage gezeigt. Natürlich wird es auch weiterhin Überprüfungen geben. Es ist wichtig, dass wir uns alle an die Schutzregeln halten. Mein herzlicher Dank an alle Einsatzkräfte, die engagiert Tag für Tag in Bussen und Bahnen kontrollieren und so für mehr Schutz und Sicherheit sorgen.“

Wer mit Bus und Bahn fahren will, muss seit dem 24. November geimpft, genesen oder getestet sein. Seit der bundesweiten Einführung der 3G-Regel im Nahverkehr am 24. November werden stichprobenartig entsprechende Nachweise kontrolliert. In der überregionalen Aktion der vergangenen drei Tage wurde die Einhaltung der 3G-Regel zusätzlich und verstärkt überprüft. Wer gegen die Regel verstößt, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen.

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Corona Kontrolltag Rheinland-Pfalz – Landesweit mehr als 5000 Personen kontrolliert

Region/Mainz – Unter Mitwirkung der Polizei sind beim landesweiten Corona-Kontrolltag in Rheinland-Pfalz laut Innenminister Roger Lewentz insgesamt rund 5200 Personen kontrolliert worden. Die kontrollierten Personen zeigten dabei zumeist Verständnis für die Maßnahmen. Im Ergebnis wurden 345 Ordnungswidrigkeiten nach der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung bzw. gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt.

Anlässlich des Landeskontrolltages verschaffte sich Innenminister Lewentz in Mainz ein Bild von den gemeinsamen Streifen und Kontrollmaßnahmen der kommunalen Vollzugsdienste und der Polizei. „Ich halte es für besonders wichtig, dass in dieser weiterhin kritischen, pandemischen Situation die Vernünftigen gestärkt und geschützt werden. Dazu gehört eine konsequente Ansprache und Sanktionierung derjenigen, die sich nicht an die Regeln halten.“

Im Vergleich zum letzten landesweiten Kontrolltag am 2. Dezember 2021 waren 745 Verstöße weniger festgestellt worden. Die Polizei registrierte dabei etwa 200 Verstöße gegen die Maskenpflicht. Mehr als 80 Mal wurde gegen die 3G, 2G oder 2G+ Regelung verstoßen. Davon entfielen 13 Verstöße auf  den öffentlichen Personen-Nahverkehr. Hinzu kommen 41 Verstöße in der Gastronomie.

„Losgelöst von den Ordnungswidrigkeiten wurden auch acht Strafverfahren aufgrund von gefälschten Impfausweisen eingeleitet“, so Lewentz. An den gemeinsamen Kontrollen mit den zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden seien landesweit mehr als 400 Polizistinnen und Polizisten im Rahmen der Amtshilfe beteiligt gewesen. Mehr als 100 Polizeibeamte der Bereitschaftspolizei unterstützten zusätzlich.

„Der direkte Vergleich zum letzten Kontrolltag lässt erkennen, dass die Kontrollen durch Ordnungsbehörden und Polizei dazu beitragen, die Zahl der Verstöße zu minimieren. Niemand darf sich in dem Glauben befinden, Verstöße würden nicht erkannt und nicht sanktioniert. Die Kontrollen leisten einen wichtigen Beitrag zur Durchbrechung der vierten Welle“, sagte Lewentz.

Ein besonderes Augenmerk liegt aktuell zudem auf dem Phänomen coronakritischer Montagsspaziergänge, Ansammlungen und Demonstrationen. „Die freie Meinungskundgabe endet dort, wo sich Menschen aggressiv verhalten oder sich und andere bewusst in Gefahr bringen, sich mit dem Virus zu infizieren. Wir dulden auch keine Einschüchterung oder gar Bedrohungen von Verantwortungsträgern, die bestrebt sind, gemeinsam mit großen Teilen der Gesellschaft einen Weg aus der Pandemie zu finden“, so der Minister.

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Anpassung der Coronaschutz-Verordnung in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Verbot von Tanzveranstaltungen wird ausgeweitet. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung den aktuellen Entwicklungen des Infektions- und Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen angepasst und verlängert. Zentrales Anliegen der Landesregierung ist es, die weitere Ausbreitung des Virus und insbesondere der Omikron-Variante zu verhindern.

Insgesamt sind 72,9 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. 27,8 Prozent haben bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten. Mit der Änderung der Verordnung werden nun einige Ergänzungen der Schutzmaßnahmen gerade auch mit Blick auf die anstehenden Feiertage vorgenommen. Darüber hinaus bleiben die wichtigen AHA+L-Standards im Alltag für alle Menschen, unabhängig von ihrem Impfstatus, von Bedeutung.

„Insbesondere vor dem Hintergrund der Omikron-Variante kann keine Entwarnung gegeben werden. Wir schaffen nun frühzeitig Planungssicherheit für die Feiertage und den Jahreswechsel. Mein erster Appell an alle Bürgerinnen und Bürger ist, unnötige Kontakte zu vermeiden, die AHA-Regeln zu beachten und sich schnellstmöglich impfen oder boostern zu lassen. Nun weiß ich natürlich auch, dass die Weihnachtsfeiertage nicht die Zeit sind, in der die Menschen auf Kontakte verzichten wollen. Daher mein zweiter Appell: Nutzen Sie die Möglichkeit zur kostenlosen Bürgertestung“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

Verbot von Tanzveranstaltungen

Das Betriebsverbot von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen wird auf vom Infektionssetting her vergleichbare Veranstaltungen ausgeweitet. Somit sind öffentliche Tanzveranstaltungen sowie private Tanz- und Diskoveranstaltungen untersagt. Darunter fallen auch etwa Silvesterbälle in der Gastronomie und vergleichbare Veranstaltungen, wenn das Tanzen Schwerpunkt der Veranstaltung ist.

Feuerwerksverbot

Wie im vergangenen Jahr sind zum Jahreswechsel öffentlich veranstaltete Feuerwerke auf von den Kommunen zu bestimmenden Plätzen untersagt. Darunter fällt auch jegliche private Verwendung von Pyrotechnik auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen. Die betroffenen Plätze und Straßen werden von den zuständigen Behörden durch Allgemeinverfügungen bestimmt.

Regelung zur Maskenpflicht beim gemeinsamen Singen

Immunisierte Mitglieder von Chören und Sängerinnen und Sänger, die geimpft oder genesen sind, können bei Auftritten im Rahmen kultureller Angebote auf das Tragen einer Maske verzichten. Dies gilt auch für die dafür erforderlichen Proben. Für alle Menschen, die nicht im Chor oder als Sängerin oder Sänger auftreten bzw. für einen Auftritt proben, ist das Tragen einer medizinischen Maske beim gemeinsamen Singen erforderlich. Dies gilt entsprechend auch für Gottesdienste.

Tests für Schülerinnen und Schüler

In der Schulwoche vom 20. bis 23. Dezember werden weiterhin alle Schultestungen wie üblich durchgeführt. Somit gelten Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 26. Dezember als getestet. Aufgrund der dann anschließenden Weihnachtsferien gelten – wie bereits in den Herbstferien – Schülerinnen und Schüler vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 nicht als getestete Personen. Das bedeutet für nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren, dass sie in dieser Zeit nur dann den vollständig immunisierten Personen gleichgestellt sind, wenn sie über einen Einzeltestnachweis verfügen.

Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen bis zum 12. Januar 2022.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung wird zeitnah unter www.land.nrw/corona eingestellt.