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Wirtschaft

Neue Ausbildungs- und Prüfungs-Verordnung im Malerhandwerk in Kraft getreten

Manderscheid/Prüm – Die Mitglieder der Maler- und Lackierer-Innung Bernkastel-Wittlich kamen Anfang März zur Jahreshauptversammlung zusammen. Obermeister Stephan Gerhard hatte in die Heidsmühle in Manderscheid eingeladen und eine umfangreiche Tagesordnung im Gepäck. Einer der Hauptpunkte waren Neuigkeiten aus dem Ausbildungs- und Prüfungswesen. Hierüber berichtete Lehrlingswart Stefan Teusch seinen Innungskollegen. Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung im Malerhandwerk ist in Kraft getreten. Die Prüfungen erfolgen nun in Form der sogenannten „gestreckten Gesellenprüfung“. Die frühere Zwischenprüfung ist jetzt Teil 1 der Gesellenprüfung. Das Ergebnis fließt zu 30 Prozent in die Gesamtprüfungsleistung am Ende der Ausbildung ein. Es wird damit das Ziel verfolgt, unter anderem die Motivation der Auszubildenden schon gleich zu Beginn der Ausbildung zu steigern und Lerninhalte der ersten zwei Jahre konkreter bewerten zu können.

Für die Abnahme der Prüfung ist der Gesellenprüfungsausschuss verantwortlich. Hier standen Neuwahlen der Arbeitgebervertreter an. Für die nächste Wahlperiode ab 1. August werden acht Innungsmitglieder für fünf Jahre hierfür verantwortlich zeichnen.

Im Rahmen ihrer Verantwortung für die Ausbildung im Handwerk beteiligt sich die Innung auch an den anstehenden Renovierungsarbeiten in den Werkstatträumen an der Berufsbildenden Schule in Wittlich. „Wir wollen den Auszubildenden eine bestmögliche Lernumgebung bieten“, so Obermeister Gerhard.

Um neue Auszubildende zu finden, wird man an der Berufsinfomesse „Berufszukunft Handwerk“ am 16. Mai im Wittlicher Casino dabei sein. Diese Veranstaltung für das Baugewerbe richtet sich gezielt an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 8 bis 10 der abgehenden Schulen aus Wittlich, Manderscheid und Salmtal. Auf der Website www.berufszukunfthandwerk.de können die Jugendlichen im Vorfeld eine individuelle Beratung vom Handwerkerprofi für diesen Tag buchen.

Innungsberater Gerhard Müller berichtete der Versammlung über seine Aktivitäten und Betriebsbesuche der letzten Monate. Für das laufende Jahr wird die Arbeit noch intensiviert werden.

Neues aus der Fachwelt lieferte Dipl.-Ing. Hans-Joachim Rolof. Hierbei ging es um Veränderungen im Baurecht, über verschiedene neue Regeln in der VOB, Ergänzungen in den BFS Merkblättern (technische Richtlinien für das Maler- und Lackiererhandwerk) sowie um die TRGS 519. Letztere regelt die korrekte Ausführung von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) mit Asbest. Was nach nüchternem Alltag klingt, verstand Rolof mit viel Witz und Fachverstand als sehr unterhaltsamen Punkt darzubringen.

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Politik

Fünf Millionen Euro für bäuerliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Damit die Energieversorgung der Landwirtschaft gesichert ist – Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Energiekrise treffen auch die landwirtschaftlichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen. Um für mögliche Stromausfälle in der Tierhaltung und bei der Lebensmittellagerung in landwirtschaftlichen Betrieben gewappnet zu sein, stellt das Land fünf Millionen Euro im Jahr 2023 bereit. Landwirtschaftliche Betriebe können Geld für die Anschaffung und Montage von Technik zur Sicherung der Notstromversorgung erhalten.

Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Für die tierwohlgerechte Versorgung der Nutztiere und zur ordnungsgemäßen Lagerung frischer Lebensmittel ist eine kontinuierliche Energieversorgung unerlässlich. Ohne Strom können Kühe nicht gemolken werden, Obst und Gemüse würden verderben und die Regale im Supermarkt blieben leer. Unsere Bäuerinnen und Bauern versorgen uns mit hochwertigen und gesunden Lebensmitteln. Damit erfüllen sie eine sehr wichtige Aufgabe. Wir unterstützen deshalb unsere landwirtschaftlichen Betriebe, damit sie ihre Ställe und Lagerräume in jeder Situation mit der notwendigen Energie versorgen können.“

Die Förderung pro Betrieb beträgt maximal 20.000 Euro und kann seit dem 17. März 2023 bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW beantragt werden. Mit diesem Förderprogramm kann beispielsweise die Stromversorgung für die Melktechnik oder die Kühlung von Obst- und Gemüselägern auf landwirtschaftlichen Betrieben durch die Aufrüstung von Blockheizkraftwerken zu Notstromversorgern sichergestellt werden.

Karl Werring, Präsident der Landwirtschaftskammer NRW: „Die Sicherstellung einer kontinuierlichen Energieversorgung hat im letzten Jahr auf den landwirtschaftlichen Betrieben an Bedeutung zugenommen. Wir sind froh darüber, dass das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Mittel bereitgestellt hat. Die geplante Förderung soll es den Betrieben ermöglichen, die Betriebsabläufe zu jedem Zeitpunkt aufrecht erhalten zu können.“

Um bei Stromausfällen die Versorgung der Nutztiere und damit auch der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen mit frischen Lebensmitteln sicherzustellen, leistet der Ausbau und die Modernisierung zur Sicherung der Stromversorgung einen wichtigen Beitrag. Durch die Energiekrise hat die Vorbereitung auf ein Szenario mit längeren Stromausfällen nochmals deutlich an Bedeutung gewonnen.

Hintergrund:

Die fünf Millionen Euro stammen aus dem Sondervermögen „Krisenbewältigung“. Die Landesregierung hatte im Dezember vergangenen Jahres beschlossen, zusätzlich in einem ersten Schritt 1,6 Milliarden Euro Mittel bereitzustellen, um unter anderem die Folgen der Energiekrise abzufedern. Insbesondere Preissteigerungen für öffentliche Stellen und Einrichtungen, Institutionen der Daseinsvorsorge sowie bei Unternehmen sollen damit aufgefangen werden.

Weitere Informationen werden zeitnah auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW (www.landwirtschaftskammer.de) veröffentlicht.

Link zu Förderunterlagen:

https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/tierwohlinvestitionen/index.htm

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News

Starkregen- und Hochwasser-Infomobil kommt nach Kall

Kall – Hochwasserschutz zum Anfassen – Gleich zwei Standorte im Kaller Gemeindegebiet steuert das Starkregen- und Hochwasser-Infomobil des Hochwasser Kompetenz Centrum e.V. in den kommenden Wochen an. Am Freitag, 24. März 2023, macht es von 12 bis 16 Uhr Station An der Hardt 6 am Sötenicher Pfarrheim und am Dienstag, 4 April 2023, von 11 bis 15 Uhr in der Bahnhofstr. 9 auf dem Kaller Rathausvorplatz. „Wir beraten zum praxisgerechten und wirtschaftlichen Überflutungsschutz für ihr eigenes Haus und zeigen Objektschutzmaßnahmen im Einsatz“, kündigen die Hochwasserschutz-Experten an.

Informiert werden soll dabei über das richtige Verhalten vor, während und nach einem Hochwasser. Geschultes Personal möchte dazu detaillierte Informationen über die Schutzmaßnahmen sowie Tipps zum Einbau der Vorrichtungen ins eigene Haus vermitteln. Neben Empfehlungen zum richtigen Verhalten wird auch eine mobile Ausstellung zum Thema geboten sowie der sogenannte Hochwasser-Pass. Der Hochwasser-Pass ist ein Dokument zur Standortanalyse, Bewertung und Maßnahmen-Empfehlung zum Thema Starkregen und Hochwasser für bestehende oder geplante Privat- und Gewerbeimmobilien.

Persönlicher Ansprechpartner vor Ort wird Hans-Thodor Arenz sein, der über die Emailadresse hans-theodor.arenz@hkc-online.de erreichbar ist.

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Tourismus

30.000 Exemplare – Tipps für Ausflüge und Wanderungen – Kostenloses „Zeitvertreib“-Heft erschienen

Alsdorf – Viele Ausflugs- und Freizeittipps finden sich auch in der jüngsten Auflage der „Zeitverteib“-Broschüre für 2023. Ein Exemplar des Heftes haben die Macher Dr. Norbert und Marlene Dreßen jetzt bei einem Besuch im Alsdorfer Rathaus Bürgermeister Alfred Sonders überreicht.

Der freute sich als Vorsitzender des Grünmetropole e.V. über das Heft, das auch vom Kreis Düren unterstützt wird. „Das Heft ist ein tolles Medium, das im gesamten Verbreitungsraum der Grünmetropole erscheint. Hier gibt es eine Menge Tipps, um diese Region vielleicht noch einmal mit ganz anderen Augen zu entdecken“, sagte Sonders.

30.000 Exemplare der kostenlosen Broschüre sind gedruckt und auch am Empfang im Alsdorfer Rathaus zu finden, ebenso im Energeticon und in Geschäftsstellen der Sparkasse. Wie im vergangenen Jahr ist der Rur-Ufer-Radweg ein Schwerpunkt des Heftes. Vorgestellt werden die Etappen Signal de Botrange bis Rurberg, Rurberg bis Düren, Düren bis Linnich und Linnich bis Roermond – jeweils mit vielen Ausflugszielen, die entlang der Route liegen. Auch online lässt sich die Erlebnisregion entdecken unter: www.zeitvertreib.org. (apa)

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News

Spielgemeinschaft Ahrtal und Förderverein Burgruine Arenberg e. V. freuen sich über Auszeichnung

Ahrweiler – Ehrenamtspreis des Kreises Ahrweiler verliehen – Nach zwei Jahren flutbedingter Pause wurden nun zwei Vereine aus dem Kreis Ahrweiler mit dem Ehrenamtspreis ausgezeichnet: Die Spielgemeinschaft (SG) Ahrtal und der Förderverein Burgruine Arenberg e. V. wurden für ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet. Freuen dürfen sich die Vereine neben einer Ehrenurkunde über jeweils 1500 Euro Vereinsförderung.

„Die Vielzahl besonderer Projekte und Maßnahmen in unserem Kreis und der Ideenreichtum der Vereine und Initiativen vor Ort hat uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Dennoch ist es auch in diesem Jahr gelungen, die Preisträger einstimmig auszuwählen, die mit ihren Projekten einen einzigartigen Beitrag für unsere Gemeinschaft geleistet haben. Für dieses Engagement danke ich den Vereinen ganz herzlich“, betont Landrätin Cornelia Weigand.

Die Spielgemeinschaft Ahrtal wird für ihr interkommunales Projekt „Wiederaufbau SG Ahrtal“ mit dem Ehrenamtspreis des Kreises Ahrweiler ausgezeichnet. Gemeinsam mit den eingetragenen Stammvereinen – Sportverein Hönningen/Ahr 1921 e. V., Sport-Club Dümpelfeld 1954 e. V., Sportverein Insul 1930 e. V. und Sportverein Eintracht Schuld 1979 e. V.–, den Ortsgemeinden sowie den Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr möchte die SG mit dem Projekt die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zukunft des Vereinssports vor Ort schaffen und sowohl dem demographischen Wandel als auch den Herausforderungen durch die Flutkatastrophe begegnen. Nach der Flut waren Vereinsgebäude und Sportplätze zerstört worden. Jetzt sollen ein neuer Kunstrasenplatz mit Flutlicht und ein zeitgemäßes Vereinsheims in Insul sowie ein Naturrasenplatz in Hönningen gebaut werden. Die neuen Sportplätze und Vereinsgebäude der SG Ahrtal sollen zukünftig auch von anderen Akteuren für vielfältige Veranstaltungen genutzt werden können, um die Lebensqualität in den Dörfern zu bereichern.

Der Förderverein Burgruine Arenberg e. V. erhält den Ehrenamtspreis für sein beispielhaftes ehrenamtliches Engagement, das dem Erhalt und der Pflege der Burgruine Arenberg in der Verbandsgemeinde Adenau dient und einen wichtigen Beitrag zum Kulturangebot im Kreis Ahrweiler leistet.

Jahrzehntelang war der Burgturm aufgrund erheblicher Sicherheits- und Baumängel nicht zugänglich und verfiel. Dank des Einsatzes der Mitglieder des Fördervereins sowie langjährigen Sanierungsarbeiten, steht der eindrucksvolle Aussichtsturm seit 2016 wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung und dient seither als Ausflugs- und Tourismusziel. Neben den „Tagen des Offenen Turms“, an denen Besucherinnen und Besucher mehr über die wechselvolle Geschichte der ehemaligen Burganlage erfahren können, veranstaltet der Verein außerdem regelmäßig die Kammerkonzert-Reihe „Aremberger Hofmusik“. Mit diesem Angebot bereichert der Verein das vielschichtige Kulturprogramm des Kreises und trägt aktiv zur Vielfalt der hiesigen Kulturlandschaft bei.

Mit dem Ehrenamtspreis werden sowohl herausragende Projekte aus den Förderprogrammen „Ehrenamt, Vereinswesen und Sport“, „Förderung Ländlicher Raum“ und „Seniorenförderung“ als auch anderweitiges besonders herausragendes ehrenamtliches Engagement im Kreis Ahrweiler ausgezeichnet.

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Top-Themen

NRW-Soforthilfe 2020 – Berufung des Landes zurückgewiesen

Region/Düsseldorf – Mit Urteil vom 17. März 2023 hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG NRW) die erstinstanzlichen Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16. August 2022 im Ergebnis bestätigt und die Berufung des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen. Nicht benötigte Hilfen dürfen aber noch zurückgefordert werden.

Den Gegenstand des Verfahrens bildet die Rückforderung von NRW-Soforthilfen durch das Land. Zur Begründung führte der 4. Senat des OVG NRW in der mündlichen Verhandlung aus, dass die in Streit stehenden Rückforderungen von Soforthilfen rechtswidrig und die Rückforderungsbescheide deshalb aufzuheben seien. Das OVG stellte allerdings zugleich klar, dass das Land berechtigt sei, die den Empfängern zustehende Höhe der Soforthilfe in Form von neu zu erlassenden Schlussbescheiden endgültig festzusetzen und überzahlte Beträge auf dieser Grundlage zurückzufordern. Insbesondere war nach Ansicht des Senats für die Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger ersichtlich, dass die Zahlungen des Landes unter dem Vorbehalt einer möglichen Rückzahlung standen, sofern diese nicht zur Milderung unmittelbar durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe benötigt wurden.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Ich begrüße die zügige Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht Münster in der NRW-Soforthilfe 2020 ausdrücklich. Die Urteile werden zur Rechtssicherheit und -klarheit für die Verfahren in der NRW-Soforthilfe 2020 beitragen. Es ist für alle Beteiligten von großer Bedeutung, dass erstmals grundlegende Rechtsfragen der NRW-Soforthilfe geklärt wurden. Als nächstes werden wir die vom Senat angekündigte, ausführliche Urteilsbegründung sorgfältig auswerten und die Auswirkungen prüfen.“

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Urteile des OVG NRW sind noch nicht rechtskräftig.

In der NRW-Soforthilfe 2020 sind derzeit rund 1.600 Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen anhängig, die eine durch Schlussbescheid des Landes ergangene Rückzahlungsaufforderung der NRW-Soforthilfe zum Gegenstand haben. Die unterschiedlichen Urteile der Gerichte führten zu unterschiedlichen Rechtsfolgen im Hinblick auf die erlassenen Bescheide, sodass eine obergerichtliche Entscheidung des OVG NRW geboten war. Die Urteile binden nur die am Klageverfahren Beteiligten. Von den Verfahren gehen keine unmittelbaren Rechts-wirkungen für andere Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger aus. Die Landesregierung hat am 14. März 2023 auf gemeinsamen Vorschlag der Ministerin für Wirtschaft und des Ministers der Finanzen beschlossen, die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe über den 30. Juni 2023 hinaus zu verlängern. Soforthilfe-Empfängerinnen und –Empfänger müssen ihre Rückzahlung nunmehr bis zum 30. November 2023 an das Land überweisen. Die Bestandskraft nicht angegriffener Bescheide bleibt von den gerichtlichen Entscheidungen ohnehin unberührt.

Hintergrund NRW-Soforthilfe:

Die NRW-Soforthilfe 2020 ist mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte. Um den Unternehmerinnen und Unternehmern so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, hat das Land im Rahmen der NRW-Soforthilfe zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschalen Abschlag ausgezahlt. Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger wurden bis zum 31. Oktober 2021 in einem digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.

 

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News

Fortbildung „Motorik plus“ für Kitakräfte am 22. März in Euskirchen

Euskirchen – Fortbildung für pädagogische Kräfte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen. „In der Kindertagesbetreuung sind Bildungs- und Entwicklungsbeobachtungen gesetzlich vorgeschrieben“, bemerkt die Familienbildung des DRK-Kreisverbandes. „Motorik Plus“ ist dabei ein Beobachtungsinstrument, welches den Bereich der psychomotorischen Kompetenzen von Kindern im Elementarbereich abdeckt. Eine entsprechende Fortbildung dazu findet am Mittwoch, 22. März, von 13 bis 17 Uhr im Rotkreuz-Zentrum Euskirchen (Jülicher Ring 32b, 53879 Euskirchen) statt.

„Das Ganze ist die Erweiterung der »Begleitenden alltagsintegrierten Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtungen (BaSiK)« und kann in Kombination andere, eventuell aufwendigere Verfahren ersetzen“, so die Familienbildung weiter. Die Anwendung von „Motorik plus“ kann man hier auch im Alltag kennenlernen.

Die Dozentin ist Simone Binzenbach, die Fortbildung kostet 60 Euro. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Anmeldung gibt’s beim DRK Euskirchen entweder telefonisch unter (022 51) 79 11 95 06 oder per Mail unter skluge@drk-eu.de.

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Kunst & Kultur

Für das größte deutsche Schützenfest in Mayen eigens Pin entworfen

Mayen – Die Stadt Mayen und die St. Sebastianus Schützen präsentieren Pin zum Bundesschützenfest – Schützen und Besucher aus ganz Deutschland in Mayen erwartet. Vom 15. bis 17. September findet in Mayen das Bundesfest des Bunds der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften statt. Die St. Sebastianus Schützenbruderschaft wird dieses besondere Fest in Kooperation mit der Stadt Mayen, wie zuvor im Jahr 1999, erneut ausrichten.

Der Pin zum Bundesfest 2023 in Mayen ist ab jetzt erhältlich. Foto: Kai Kreusch

Nun präsentierten Oberbürgermeister Dirk Meid, Uwe Hoffmann, Fachbereichsleiter u. a. für den Bereich Kultur und Kai Kreusch von der St. Sebastianus Schützengesellschaft einen Pin, der eigens für das größte deutsche Schützenfest in Mayen entworfen wurde. Der Pin ist in limitierter Stückzahl erhältlich und kann an allen Info-Points im Stadtgebiet an dem Festwochenende oder vorab im Onlineshop über die Internetseite www.bundesfest2023.de zum Preis von 5 € erworben werden.

In Kürze stehen sowohl der Flyer zum Bundesfest als auch Infopakete für alle Interessierten auf der Internetseite zum Download zur Verfügung. Die St. Sebastianus Schützengesellschaft und die Stadt Mayen freuen sich, viele Schützen und Besucher aus ganz Deutschland begrüßen zu dürfen.

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News

InHK-Baumaßnahme auf dem Markt- und Kirchplatz in Jülich beginnt am Montag 20. März

Jülich – Die grundlegende Erneuerung des Markt- und Kirchplatzes geht in die Umsetzung. Der Baubeginn startet am morgigen Montag, den 20.03.2023. Geschäfte und Gastronomie weiterhin geöffnet. Nach ausgiebiger Planung und den ersten Vorbereitungen beginnt am morgigen Montag, den 20.03.2023, mit dem Markt- und Kirchplatz die erste Baumaßnahme des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK). Neben den sichtbaren Straßenbauarbeiten werden auch erforderliche Kanalerneuerungen und die Erneuerung der Versorgungsleitungen durchgeführt.

Zu Beginn wird im westlichen Teil des Platzes, einschließlich Marktplatz und Düsseldorfer Straße (zwischen Düsseldorfer Straße und Café Extrablatt) mit den Bauarbeiten für die Kanalerneuerung begonnen. Anschließend erfolgen die Kanalbauarbeiten im westlichen Bereich des Marktplatzes (von Höhe Extrablatt bis zur kleinen Rurstraße). Daran anschließend ist die Erneuerung und Neuverlegung von Kanälen und Hausanschlüssen von der Marktstraße in Richtung Kirchplatz vorgesehen. Die Stadt wirkt darauf hin, parallel dazu mit den Straßenbauarbeiten im Bereich Kirchplatz (im hinteren Bereich, neben der Stiftsherrenstraße) zu beginnen. Nach Abschluss der Kanalbauarbeiten im westlichen und südlichen Marktplatzbereich werden der Kanal und die Hausanschlüsse in der Baierstraße (bis zur Kapuzinerstraße) erneuert. Die Dauer der Bauarbeiten jedes Abschnitts kann derzeit aufgrund der Unkenntnis hinsichtlich der nach Bodenöffnung vorzufindenden archäologischen Situation noch nicht beurteilt werden.

Während der Bauarbeiten werden die Gehwege sichergestellt. Der freie Zugang zu den Häusern und damit zu den Geschäften und der Gastronomie sind jederzeit gewährleistet.

Ziel ist es außerdem, eventuelle Einschränkungen in Bezug auf den Anlieferungsverkehr soweit wie möglich zu minimieren. Zufahrten zu den anliegenden Grundstücken werden nur nach vorheriger Abstimmung mit den Anliegern unterbrochen.

Für Informationen und Fragestellungen rund um den Bau- und Umgestaltungsprozess ist das im Auftrag der Stadt Jülich tätige Citymanagement im Rahmen der Initiative „Baustellenmarketing“ beauftragt. Die laufend aktualisierten Baustellen-Informationen stehen ab dem 20.3.2023 auf der Webseite www.citymanagement-juelich.de in Form einer Frage- und Antwortübersicht, auf denen die gängigen Fragen rund um den Umbau beantwortete werden, zur Verfügung.

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Top-Events

Die „Junge Eifelländer Blasmusik“ feiert nach mehrjähriger Pandemiepause am 29. April Renaissance

Schwerfen/Mechernich – Die „Junge Eifelländer Blasmusik“, ein Ensemble erstklassiger Instrumentalisten, das sich seit vielen Jahren der Egerländer Musik verschrieben hat und dem viele Musiker aus dem Stadtgebiet Mechernich angehören, gibt sein diesjähriges Frühjahrskonzert am Samstag, 29. April, ab 20 Uhr (Einlass 19 Uhr) in der Schwerfener Schützenhalle.

Wie Dirigent Bernd Lückenbach und Marco Trappen, der Manager und Öffentlichkeitsarbeiter des Orchesters, dem Mechernicher „Bürgerbrief“ mitteilen, beginnt der Kartenvorverkauf am Mittwoch, 29. März, ab 18 Uhr unter der Telefonnummer (0 24 40 ) 959 130. Die Mailadresse lautet marcotrappen@web.de Der Titel der Renaissance nach mehrjähriger Pandemiepause: „Im Herzen böhmisch“.