Kategorien
News

Landesregierung von Rheinland-Pfalz baut Corona-Tests weiter aus und setzt dabei auf drei Säulen

Region/Mainz, 27.03.2021 – „Anlassbezogene Tests vor dem Einkaufen, einem Besuch der Außengastronomie oder auch von Verwandten sind genauso wichtig, wie das systematische Testen am Arbeitsplatz oder in der Schule, um mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen. Regelmäßige Testungen helfen, Erkrankte zu erkennen, bevor sie Krankheitssymptome haben und andere unbemerkt anstecken können. Testen ist auch der Schlüssel, wenn es darum geht, mit kreativen Lösungen verantwortliche Öffnungsschritte zu ermöglichen“, so Regierungssprecherin Andrea Bähner. Daher habe das Corona-Kabinett in seiner jüngsten Sitzung am Freitag beschlossen, die Teststrategie weiter auszubauen. Das Land setze dabei auf drei Säulen und werde nach Bürgertests und Schultests auch für Landesbeschäftigte Corona-Selbsttests anbieten. Schulen und Kitabeschäftigte sollen vorrangig ab nächster Woche beliefert werden. 16 Millionen Schnelltests habe die Landesregierung bereits bestellt. Bis am 12. April Selbsttests auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung vorliegen, können diese sich zunächst in einer der vielen Teststationen testen lassen. Diese Möglichkeit haben natürlich auch die Beschäftigten der Unternehmen, die noch keine eigene Testinfrastruktur aufbauen konnten.

Erste Säule: Schnelltests für Schule und Kita-Personal

Die Landesregierung liefert ab nächste Woche Selbsttests an die Schulen und Kitas, um nach den Osterferien rund 68 600 Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Schulmitarbeiter und rund 511 000 Schülerinnen und Schüler zu testen. Hinzu kommen Tests für rund 42 800 Erzieherinnen und Erzieher und weitere Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sowie Tests für rund 6.100 Fachkräfte in den Hilfen zur Erziehung. Dafür investiert die Landesregierung 2,8 Millionen Euro pro Woche.

Zweite Säule: kostenlose Bürgertests

Die Landesregierung baut bereits seit Februar mit aller Kraft zusammen mit den Kommunen und Hilfsorganisationen Teststationen im ganzen Land auf. An fast 900 solcher Stellen können sich Bürgerinnen und Bürger auch ohne Symptome testen lassen.

Dritte Säule: Tests für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Grundsätzlich gilt, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten lassen sollten. Wo das nicht möglich ist, sollen die Beschäftigten systematisch getestet werden. Angesichts der steigenden Infektionszahlen sei eine zügige Umsetzung der Selbstverpflichtung der Wirtschaft zum Testen in allen Unternehmen in Deutschland notwendig, heißt es im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. März. Anfang April werden laut Beschluss die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings werde die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung bestehe.

Corona-Kabinett beschließt Schnelltests für Landesbeschäftigte

Um den Beschluss vom 22. März umzusetzen, hat das Corona-Kabinett in seiner jüngsten Sitzung am Freitag beschlossen, den Landesbeschäftigten einmal wöchentlich ein Testangebot zu machen.

Schulen und Kita-Personal vorrangig versorgen

„Auch, wenn wir bereits über 16 Millionen Schnelltests, davon 7,5 Millionen Selbsttests, bestellt haben, so konkurrieren wir natürlich mit vielen anderen, die jetzt insbesondere Selbsttests benötigen. Wir setzen vorrangig auf die Versorgung der Schulen und des Kita-Personals, aber ab dem 12. April liegen die Selbsttests auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung vor“, sagte der Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek, der für die Beschaffung und Verteilung der Tests zuständig ist. Daher sollen sich die Beschäftigten der Landesverwaltung zunächst in einer der vielen Teststationen testen lassen. Dies gilt auch für Beschäftigte der Hochschulen und der Universitätsmedizin. Diese Möglichkeit haben natürlich auch die Beschäftigten der Unternehmen, die noch keine eigene Testinfrastruktur aufbauen konnten. Ab dem 12. April erfolgt in Rheinland-Pfalz dann die Umsetzung durch ein Konzept flächendeckender Selbsttests für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice sind.

Kategorien
News

Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Samstag, 27.03.2021

StädteRegion Aachen, 27.03.2021 – Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Aufgrund der landesweiten 7-Tages-Inzidenz von 121,6 (Stand: 26. März 2021) greift demnach auch in Nordrhein-Westfalen die bundesweit vereinbarte Notbremse. Für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100 bedeutet das grundsätzlich, dass alle zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden.

Vor diesem Hintergrund hat das Land NRW am gestrigen Freitag, 26.03.2021 auch für die StädteRegion Aachen die so genannte „Corona-Notbremse“ nach § 16 der neuen Coronaschutzverordnung gezogen. Neben weiteren 30 Kreisen bzw. kreisfreien Städten in NRW weist auch die StädteRegion Aachen nach den Zahlen des Landeszentrums Gesundheit NRW eine Inzidenz von mehr als 100 (Freitag: 102,0) auf.

Die betroffenen Kommunen, also auch die StädteRegion Aachen, entscheiden nun in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zwischen zwei Varianten:

  1. strenger Lockdown mit Aufhebung der zum 8. März 2021 in Kraft getretenen Öffnungen oder
  2. „Test-Option“. Bei der Test-Option können diese Öffnungen (wie Click and Meet, Museen, Zoobesuche) beibehalten werden – jedoch nur für Kunden, Besucher und Nutzer mit tagesaktuellem, bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttest.

Voraussetzung für die Nutzung der „Test-Option“ ist, dass ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen vorhanden ist. Das ist in der StädteRegion Aachen durch die funktionierende Infrastruktur mit aktuell schon rund 200 Teststellen für die Bürgertestungen gegeben.

Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen haben sich aus diesem Grund einstimmig dafür entschieden, von der Test-Option Gebrauch zu machen und noch am Freitagabend dazu den Entwurf einer Allgemeinverfügung erstellt und mit dem Land NRW abgestimmt. Das Gesundheitsministerium NRW hat diese Allgemeinverfügung umgehend genehmigt.

In der Allgemeinverfügung wird angeordnet, dass anstatt der Einschränkungen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 Coronaschutzverordnung die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung abhängig ist

Damit ist jetzt schon klar, dass in der StädteRegion Aachen am kommenden Montag, 29.03.2021 die Test-Option gilt. Mit einem von einer zugelassenen Stelle bestätigten Schnell- oder Selbsttest, der tagesaktuell ist (nicht älter als 24 Stunden), können dadurch die bislang schon ermöglichten Lockerungen (Click and Meet in Geschäften, Museen, Zoobesuche etc.) aufrechterhalten werden.

Es gelten darüber hinaus nach wie vor die bestehenden Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Besuchergrenze je Quadratmeter, Regelungen zur Nachverfolgbarkeit etc.

Kategorien
Top-Events

Nürburgring Langstrecken-Serie gibt 2021 auch medial Vollgas – Saisonauftakt heute 27. März 2021

Nürburg, 27.03.2021 – Die Nürburgring Langstrecken-Serie wird in diesem Jahr in den Medien stärker präsent sein als jemals zuvor. Verantwortlich dafür sind eine Vielzahl an Neuerungen in der Berichterstattung rund um das einzigartige Nordschleifen-Championat.

Der beliebte Livestream auf VLN.de wird in diesem Jahr noch einmal kräftig aufgewertet. Nach dem Pilotprojekt beim ROWE 6h ADAC Ruhr-Pokal-Rennen 2020, wird ein Helikopter, der beeindruckende Livebilder aus der Grünen Hölle liefert, in diesem Jahr fester Bestandteil der Übertragung. Möglich macht dies unter anderem die Unterstützung von NLS-Hauptsponsor ROWE. Die Luftbilder rund um die 20 Kilometer lange Nürburgring-Nordschleife erlauben es, spannende Positionskämpfe im Feld über weite Strecken zu verfolgen und so das Renngeschehen noch besser zu dokumentieren und auf die heimischen Bildschirme zu bringen. Dabei ist der ROWE-Heli selbstverständlich nicht an die Spitzengruppe gebunden. Auch in den vielen Klassen jenseits der SP9 findet packender Sport statt, der nun – auch auf expliziten Wunsch von ROWE – noch ausführlicher transportiert werden kann.

Auf die ‚kleinen‘ Klassen zielt eine weitere Neuerung: die Fan-Onboard-Kamera. Vor jedem Rennen können die Fans der Serie in einer vorgegebenen Klasse in den sozialen Netzwerken darüber abstimmen, welches Fahrzeug beim kommenden Rennen mit der digitalen Onboard-Technik ausgestattet wird. Die Einblicke aus der Grünen Hölle werden dann selbstverständlich nicht nur in die NLS-Übertragung eingebunden, die Fan-Onboard kann auch über einen eigenen Livestream abgerufen werden, so dass die Fans das ganze Rennen mit ihren Lieblingen mitfiebern können. Beim Auftakt wird die Fan-Onboard von NLS-Partner H&R unterstützt.

An die Fans richtet sich auch die im vergangenen Jahr etablierte Goodyear-Fanzone. Die unterhaltsamen Themenblöcke im Livestream werden 2021 mit einer eindrucksvollen Optik im neuen Greenscreen-Studio von Nürburgring TV produziert. Die Zuschauer haben hier nicht nur die Möglichkeit, mit dem Moderator zu interagieren, sondern es gibt bei jedem Rennen auch wertvolle Preise zu gewinnen.

Das Studio am Eifelkurs spielt auch nach den Rennen eine große Rolle. Nürburgring TV strahlt am Sonntagabend um 18:30 Uhr das einstündige Magazin ROWE NLS Rückspiegel aus. Moderiert wird die analytische Aufarbeitung der Rennen von Patrick Simon. Im Fahrerlager recherchieren Lukas Gajewski und Uwe Winter interessante Geschichten. Das Magazin wird unter anderem über die Social-Media-Kanäle der Nürburgring Langstrecken-Serie gestreamt.

Die Liveübertragung ins Internet steht auch beim neuen Radio Nürburgring im Vordergrund. Das Geschehen am Nürburgring können alle Fans in Zukunft weltweit per Radio verfolgen. Bislang war Radio Nürburgring unter der Frequenz 87,7 lediglich im Umfeld der Rennstrecke zu empfangen. Durch den Ausbau der Partnerschaft mit dem rheinland-pfälzischen Radiosender RPR1 schafft das „Ring-Radio“ nun den Sprung ins Internet. Hier wird das Geschehen am Nürburgring in Zukunft auf den gängigen Radioplattformen, als Webchannel auf rpr1.de und in der RPR1-App an verschiedenen Veranstaltungswochenenden zu hören sein – natürlich auch bei der NLS.

Wer es klassisch mag, für den ist das Angebot im linearen TV bestens geeignet. Über Magenta TV sind die Rennen weiterhin auf dem Kanal #dabeiTV zu sehen. Daneben werden die Rennen über sporttotal.tv zu sehen sein. Das Streaming-Portal hat seit Anfang 2017 mehr als 20.000 Sportevents live übertragen.

Der Saisonauftakt der Nürburgring Langstrecken-Serie 2021 findet am 27. März statt. Die 66. ADAC Westfalenfahrt führt über die gewohnte Distanz von vier Stunden. Pünktlich um 12 Uhr schaltet die Startampel auf Grün. Davor werden von 08:30 bis 10 Uhr die Positionen in der Startaufstellung ausgefahren. Der NLS-Livestream ist über VLN.de, YouTube und Facebook zu empfangen.

Kategorien
News

DEHOGA begrüßt das Konzept des Landkreistages zur Beendigung des Lockdowns und für dauerhafte Öffnungspläne

Region/Bad Kreuznach, 27.03.2021 – DEHOGA RLP Präsident Gereon Haumann „Gegen Monopol bei digitaler Kontaktdatenerfassung“. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Rheinland-Pfalz begrüßt das Pandemie-, Vorsorge- und Schutzkonzept des Landkreistages Rheinland-Pfalz mit Vorschlägen zur Beendigung der Lockdowns und für dauerhafte Öffnungspläne.

Hier liefert das Eckpunkte-Papier des Landkreistages Rheinland-Pfalz konkrete Vorschläge, die praxisnah und lebenstauglich sind, um endlich differenzierte Antworten auf die komplexe Herausforderung der Pandemie zu geben!

Präsident Haumann: „Aufgrund der fortschreitenden Impfung der vulnerablen Gruppen ist es nun an der Zeit sich von der reflexartigen Reaktion der pauschalen Lockdowns zu verabschieden. Der Inzidenzwert kann nicht der alleinige Parameter für die Entscheidung „Schließung oder Öffnung“ bleiben. Die Politik sollte sich endlich auf differenzierte Beurteilungen konzentrieren und zielgerichtete Maßnahmen umsetzen. Ziel muss es sein, langfristig verlässliche Strukturen zu haben, die den Lockdown dauerhaft beenden“.

Hotellerie, Gastronomie, Kultur, Einzelhandel und Sport brauchen dringend dauerhafte und verlässliche Öffnungsperspektiven. Mit einer umfassenden Teststrategie ließen sich sichere Öffnungskonzepte verlässlich und für jedermann nachvollziehbar umsetzen. Der Ausbau der Schnelltestungen ist ein wirksames Mittel in der Pandemiebekämpfung, dass das unkontrollierte Ausbreiten des Virus eindämmen und mehr Transparenz in das Infektionsgeschehen bringen kann. Zumindest bis eine ausreichende Impfquote erreicht ist.

Zusätzlich sind die bereits vorhandenen Möglichkeiten der digitalen Kontakterfassung mehrerer Anbieter zu nutzen und mit den Gesundheitsämtern weiter zu vernetzen. Anstelle einer einzigen App in Monopolstellung wirbt der DEHOGA für Vielfalt der digitalen Angebote durch freien Wettbewerb. Neben „LUCA“ gibt es mit „INTRADA“ (Nachfolge BarCov) und „Darfichrein“ zwei Branchenlösungen, die zwar ursprünglich für das Gastgewerbe programmiert wurden, aber ebenso für Einzelhandel, Kultur, Sport und andere Branchen bestens geeignet sind.

„Die Politik sollte dabei lediglich den ordnungspolitischen Rahmen bilden und die Anforderungen definieren, unter denen die Anbieter den Zugang zu den Schnittstellen der Gesundheitsämter erhalten. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz ist gegen eine Monopolstellung. Nur der freie Wettbewerb bringt uns leistungsfähige Lösungen zu dauerhaft kostengünstigen Konditionen“, so DEHOGA Präsident Haumann abschließend.

Kategorien
Wirtschaft

Kunden der Kreissparkasse Mayen sind beim PS-Sparen erfolgreich

Mayen, 27.03.2021 – Nagelneuen Mini One gewonnen. Die Eheleute Rita Dohr und Günter Dohr aus Mertloch konnten es kaum glauben, als sie kürzlich von ihrem Kundenberater des KSK-BeratungsCenters in Polch informiert wurden, dass sie mit einem ihrer Lose beim PS-Sparen der Sparkassen ein nagelneues Auto gewonnen haben. „Ein Gewinn, denn wir normalerweise eher selten übergeben dürfen, nun aber innerhalb weniger Wochen bereits zum zweiten Male“, freut sich KSK-Kundenberater Dario Retterath gemeinsam mit den Gewinnerehepaar Rita und Günter Dohr bei der offiziellen Gewinnübergabe vor dem BeratungsCenter in der St.-Veit-Str. in Mayen. Gemeinsam mit Claudia Blotzki als Leiterin des BeratungsCenters Polch gratulierte Kundenberater Dario Retterath den glücklichen Gewinnern zu ihrem Gewinn mit einem Blumenstrauß und übergab offiziell den symbolischen Schlüssel zu ihrem neuen Fahrzeug.

„Beim PS-Sparen kann man bereits mit der Investition kleiner Beträge regelmäßig sparen und zusätzlich mit etwas Glück tolle Geld- und Sachpreise gewinnen“, erklärt Dario Retterath den Gedanken des PS-Sparens der Sparkassen. „Schon mit fünf Euro im Monat ist man dabei, von denen vier Euro gespart werden und ein Euro an der PS-Lotterie mit der Chance auf Gewinne teilnimmt“, ergänzt KSK-Filialleiterin Claudia Blotzki.

Ganz besonders steht neben dem Spargedanken beim PS-Sparen aber auch der soziale Aspekt im Vordergrund, denn von jedem Los werden auch 25 Cent zur Förderung sozialer und gemeinnützige Projekte der Region eingesetzt, die regelmäßig in Form von Spenden ausgeschüttet werden.

 

Kategorien
News

Gute Nachricht: Impfung chronisch kranker Menschen beginnt – Kreis Düren erhält zusätzlich rund 5000 Biontech-Dosen

Düren, 26.03.2021 – Endlich! Ab kommender Woche können im Kreis Düren chronisch kranke Menschen im Impfzentrum geimpft werden. Nach Ostern (6.4.) geht es für diese Personengruppe dann auch in den Hausarztpraxen los. „Das ist eine wirklich gute Nachricht, wir freuen uns sehr“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn in seiner heutigen Video-Botschaft.

In der nächsten Woche werden rund 5000 zusätzliche Impfdosen von Biontech zur Verfügung stehen. Das ist ein großer Schritt auf dem Weg zur Bewältigung der Krise. Es sei enorm wichtig, die Gruppe der chronisch kranken Menschen zu schützen, betonte der Landrat. „Wir wollen sie so schnell wie möglich impfen.“

Für die Impfungen, die am kommendem Dienstag (30.3.) beginnen, sind ab Montag, 29. März, 9 Uhr, Anmeldungen unter der Rufnummer 0800 58 92 7994  oder über das Portal www.impfzentrum-dueren.de möglich. Die Termine werden in der Reihenfolge des Eingangs vergeben.

In der nächsten Woche werden im Impfzentrum des Kreises Düren neben den rund 5000 Biontech-Dosen für chronisch Kranke weitere 2000 zusätzliche Dosen von AstraZeneca verimpft. Von diesen Dosen profitieren Menschen, die der Prioritätengruppe 2 (hohe Priorität) angehören und bisher noch nicht berücksichtigt werden konnten. Zudem geht in der kommenden Woche auch die Impfung der über 80-Jährigen weiter (ca. 1000 Biontech-Dosen).

Chronisch krank: Wer wird geimpft?

In der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes sind im §3 Menschen mit chronischen Erkrankungen genannt , die Anspruch auf eine Impfung haben (hohe Priorität).  Sie müssen zur Impfung eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die bestätigt, dass bei ihnen eine chronische Erkrankung vorliegt. Ohne diese Bescheinigung kann keine Impfung vorgenommen werden.

Um welche Erkrankungen geht es?

– Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,

– Personen nach Organtransplantation,

– Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,

– Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,

– Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,

– Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,

– Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,

– Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,

– Personen mit chronischer Nierenerkrankung,

– Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)

„Wir sind froh, dass wir schon vor dem offiziellen Start in den Hausarztpraxen chronisch kranke Menschen bei uns im Kreis Düren impfen können“, betonte Landrat Wolfgang Spelthahn. „In der nächsten Woche werden wir ein riesiges Stück weitzerkommen.“

Schnelltest am Sonntag

Jedem Bürger steht einmal wöchentlich ein kostenloser Schnelltest zu, der in Apotheken und Arztpraxen gemacht werden kann. Eine Übersicht, wo Bürgertests gemacht werden können, finden Sie hier: https://www.kreis-dueren.de/aktuelles/corona/schnelltest-informationen.php

Außerdem bietet der Kreis Düren wieder am Sonntag, 28. März, unter coronakonformen Bedingungen kostenlose Schnelltests im Kreishaus in Düren (Bismarckstr. 16, Haupteingang) und in der Geschäftsstelle der Kreisverwaltung in Jülich (Düsseldorfer Str. 6) an. Geschulte Mitarbeiter der Johanniter-Unfallhilfe werden von 9 bis 17 Uhr die Nasenabstriche entnehmen, die Ergebnisse liegen nach 15 Minuten vor. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Selbstverständlich wird darauf geachtet, dass die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Ein Hinweis: Die Schnelltest sind eine gute Methode, um festzustellen, ob im Moment des Abstrichs eine Infektion vorliegt oder nicht. Ein negatives Schnelltest-Ergebnis entbindet nicht von der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Sollte der Schnelltest ein positives Ergebnis zeigen, kann direkt im Anschluss ein aussagekräftigerer PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden.

Die aktuellen Zahlen

Aktuell sind im Kreis Düren 882 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit gestern (25.3.) gibt es 63 Neuinfektionen. Insgesamt sind seit Ausbruch der Pandemie 10.515 Menschen positiv getestet worden. Die Zahl der Genesenen steigt um 37 und beträgt nun 9394. (Stand: 16 Uhr)

Kategorien
Top-Themen

Land NRW ordnet Corona-Notbremse ab Montag, 29. März für 31 Kreise und kreisfreie Städte an

Region, 26.03.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat auf Grundlage der neuen Coronaschutzverordnung die Corona-Notbremse für 31 Kreise und kreisfreie Städte angeordnet. Die Geltung der Corona-Notbremse ab Montag, 29. März 2021, wurde durch eine Allgemeinverfügung für die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte festgestellt und bekanntgemacht. Es handelt sich dabei um die Kommunen, in denen die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen nach den heute veröffentlichten Daten des Landeszentrum Gesundheit seit mindestens drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt.

Mit der Feststellung treten in diesen Kommunen ab Montag unter anderem folgende Einschränkungen in Kraft, die sich an den Regelungen orientieren, die bis zum 7. März 2021 galten:

  • Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 werden nicht mitgerechnet. Eine Ausnahme gilt an Ostern (1.- 5. April). In diesem Zeitraum dürfen sich alternativ auch zwei Hausstände mit maximal fünf Personen im öffentlichen Raum treffen. Kinder unter 14 sind auch hier nicht mitgerechnet.
  • Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.
  • Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
  • Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.
  • Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.

Zudem besteht für die betroffenen Kommunen die neugeschaffene Test-Option. Diese bedeutet, dass die Kommunen per Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit dem MAGS anordnen können, dass die Nutzung der oben genannten Angebote mit einem tagesaktuellen bestätigten Schnelltest mit negativem Ergebnis zu den bisher geltenden Regelungen zulässig bleibt. Voraussetzung ist ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen. Davon unberührt bleiben die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung, sie gelten auch in Kommunen mit solcher Allgemeinverfügung weiter.

Weitere Einzelheiten sind in § 16 Absatz 1 der ab dem 29. März 2021 gültigen Coronaschutzverordnung bestimmt.

Die Liste der Kommunen finden Sie in der Anlage. Die jeweils aktualisierte Liste der betroffenen Kommunen ist im Internetangebot des Ministeriums (www.mags.nrw) abrufbar.

Liste der betroffenen Kommunen, in denen ab dem 29.03.2021 die Notbremse greift: 

  1. Städteregion Aachen
  2. Stadt Bochum
  3. Kreis Borken
  4. Stadt Dortmund
  5. Stadt Duisburg
  6. Kreis Düren
  7. Ennepe-Ruhr-Kreis
  8. Stadt Essen
  9. Kreis Euskirchen
  10. Stadt Gelsenkirchen
  11. Stadt Hagen
  12. Kreis Herford
  13. Stadt Herne
  14. Kreis Kleve
  15. Stadt Köln
  16. Stadt Krefeld
  17. Stadt Leverkusen
  18. Kreis Lippe
  19. Märkischer Kreis
  20. Kreis Mettmann
  21. Kreis Minden-Lübbecke
  22. Stadt Mülheim
  23. Oberbergischer Kreis
  24. Stadt Oberhausen
  25. Kreis Recklinghausen
  26. Stadt Remscheid
  27. Rhein-Erft-Kreis
  28. Kreis Siegen-Wittgenstein
  29. Stadt Solingen
  30. Kreis Wesel
  31. Stadt Wuppertal
Kategorien
Top-Themen

Land NRW liefert Impfzentren zusätzliche 130.000 Impfdosen der Firma BioNTech

Region/Düsseldorf, 26.03.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Das Land NRW stellt den Impfzentren in den Kreisen und kreisfreien Städten in der kommenden Woche weitere 130.000 zusätzliche Impfdosen der Firma BionNTech für Erstimpfungen ergänzend zu dem bisher übermittelten Impfstoffkontingent zur Verfügung. Dabei handelt es sich um mehr als eine Verdopplung der ursprünglich vorgesehenen Menge. Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales den Kreisen und kreisfreien Städten in dem 13. Impferlass am Freitag, 26. März 2021, mitgeteilt. Aufgrund der nun vorliegenden Lieferzusagen des Bundes für den Impfstoff der Firma BioNTech kann das Gesundheitsministerium diese zusätzliche Impfdosen bereitstellen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: “Es ist sehr erfreulich, dass wir verlässliche Lieferzusagen erhalten und von erhöhten Liefermengen profitieren können. Wir haben den Kommunen die notwendige Beinfreiheit gegeben mit den Impfdosen zügig in der Priorität 2 weiter zu impfen. Nun erhalten sie nochmals zusätzlich Impfstoff, um das Impfgeschehen voranzutreiben.”

Damit sollen vorrangig Personen mit Vorerkrankungen geimpft werden. Der Nachweis der Impfberechtigung hat in diesen Fall mittels ärztlichem Attest zu erfolgen. Dabei ist die Bescheinigung zur Zugehörigkeit der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV ausreichend – es bedarf keiner Aufführung einer konkreten Diagnose.

Kategorien
News

Die StädteRegion Aachen bekommt zusätzlichen Impfstoff für Risikopatienten

StädteRegion Aachen, 26.03.2021 – Das Land NRW hat am heutigen Freitag (26.03.2021) kurzfristig mitgeteilt, dass der StädteRegion Aachen einmalig zusätzliche Dosen Impfstoff zur Verfügung gestellt werden. Die StädteRegion Aachen möchte diese zusätzlichen Impfdosen vorrangig Risikopatientinnen und -patienten zur Verfügung stellen. „Gerade diese besonders gefährdeten Gruppen, die seit Monaten Angst um ihr Leben haben, brauchen zu Beginn der dritten Welle unseren besonderen Schutz. Und wir sind froh, dass wir nun endlich helfen dürfen“, so Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. „Ein einfaches Attest über die Zugehörigkeit zu einer Patientengruppe nach Paragraf 3 (Absatz 1, Ziffer 2) der Impfverordnung reicht aus, eine konkrete Diagnose ist nicht erforderlich“, so Ziemons. Enge Kontaktpersonen sollen perspektivisch über die Hausärzte geimpft werden, zunächst kommt es darauf an, möglichst viele Risikopatienten zu schützen.

Eine Ausnahme stellen Eltern von schwerkranken Kindern dar, die zu jung sind, um geimpft zu werden (weil die Impfstoffe erst ab 16 Jahren zugelassen sind). Diese Eltern werden gebeten, sich über die Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de(oder postalisch: StädteRegion Aachen, KGS Impfbitten, 52090 Aachen) mit ihren Kontaktdaten und einem Attest des Kindes zu melden.

Auf der Seite der StädteRegion Aachen (www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte) werden in dieser Sofortmaßnahme daher vorübergehend nur Termine für Risikopatienten zu vereinbaren sein, die jetzt zusätzlich gebucht werden können. Ab dem 5. April werden dann voraussichtlich auch neue Termine für Berufsgruppen freigeschaltet werden.

Kategorien
Top-Themen

Landkreis Ahrweiler – Inzidenz unter 100 – „Notbremse“ wird aufgehoben – Lockerungen ab Samstag – Außen-Gastronomie darf öffnen

Ahrweiler, 26.03.2021 – Gute Nachrichten: Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ahrweiler ist mit 82 am heutigen Freitag den siebten Tag in Folge unter der Schwelle von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern geblieben (Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz: 20. März: 99,9; 21. März: 91; 22. März: 77; 23. März: 68; 24. März: 68; 25. März: 80 und 26. März: 82).

Gemäß der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz kann der Kreis daher die sogenannte „Notbremse“ aufheben und eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Auf dieser Grundlage gelten unter anderem folgende Öffnungsschritte beziehungsweise werden folgende Maßnahmen aufgehoben:

– Die Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkung zwischen 21:00 und 5:00 Uhr wird aufgehoben;

– Terminshopping im Einzelhandel („Click and Meet“) ist wieder möglich (eine Person pro 40 Quadratmeter);

– Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Wellnessmassage-, Tattoo- und Piercingstudios dürfen – unter Beachtung entsprechender Schutzmaßnahmen – wieder öffnen;

– Auch Museen, Galerien und Ausstellungen dürfen wieder Besucherinnen und Besucher empfangen;

– Die Kontaktbeschränkungen werden erweitert. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgerechnet;

– Sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitindividualsport ist im Freien mit begrenzter Gruppengröße (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten oder Gruppen von maximal 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre) wieder möglich.

Neu ist: Gastronomen dürfen ihre Außenbereiche unter strengen Hygieneauflagen für Gäste öffnen.

Landrat Dr. Jürgen Pföhler und Dr. Stefan Voss, Leiter des Gesundheitsamtes, weisen jedoch darauf hin, dass sich der Kreis „auf sehr dünnem Eis bewegt“. In ganz Deutschland ist ein starker Zuwachs der Infektionszahlen zu verzeichnen. Steigt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über die Marke von 100, müssten die genannten Lockerungen nach den rechtlichen Vorgaben des Landes zwingend wieder zurückgenommen werden. Deshalb appellieren Pföhler und Voss an alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises: „Halten Sie sich strikt an die geltenden Regeln, denn es kommt jetzt auf das Verhalten jedes Einzelnen von uns an. Wir müssen alles daran setzen, die dritte Welle zu brechen.“

Darüber hinaus rufen beide eindringlich dazu auf, „auch an den Osterfeiertagen zu Hause zu bleiben und vor allem auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten“.

Die Allgemeinverfügung wurde heute veröffentlicht und tritt in der Nacht von Freitag auf Samstag, 26. auf 27. März 2021, um 0:00 Uhr in Kraft.

Die Allgemeinverfügung beziehungsweise die 18. CoBeLVO gelten zunächst bis zum 11. April 2021.

Die komplette Allgemeinverfügung finden Sie unter: https://kreis-ahrweiler.de.