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Kreis Düren: „Lolli-Testungen“ in den Kitas starten

Düren, 08.04.2021 – In den Kitas im Kreis Düren haben die sogenannten „Lolli-Tests“ begonnen, mit denen sich die Kinder und Mitarbeiterinnen selbst und einfach auf das Coronavirus testen können. Dabei wird rund 30  Sekunden an einem Tupfer gelutscht, wie an einem Lolli, ein Labor wertet die Tests am gleichen Tag aus. Eine unkomplizierte und freiwillige Methode, „die dazu dient, das Ausbruchsgeschehen einzudämmen“, wie Landrat Wolfgang Spelthahn betont.

Aktuell sind im Kreis Düren 873 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit gestern (7.4.) gibt es 53 Neuinfektionen. Leider sind zwei weitere Menschen gestorben (75 und 84 Jahre). „Wir teilen die Trauer der Angehörigen und wünschen ihnen in dieser Zeit viel Zuversicht und Kraft“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Somit steigt die Zahl der Todesfälle auf 250. Insgesamt sind seit Ausbruch der Pandemie 11.191 Menschen positiv getestet worden. Die Zahl der Genesenen steigt um 67 und beträgt nun 10.068. (Stand: 14.30 Uhr)

Von den aktiv positiven Fällen befinden sich 62 in stationärer Behandlung; 17 von ihnen werden derzeit intensivmedizinisch betreut.

Rund 18,1 % (Erstimpfung) bzw. 6,9 % (Zweitimpfung) der Menschen im Kreis Düren konnten bisher geimpft werden. Laut Robert-Koch-Institut beträgt die Impfquote in Nordrhein-Westfalen 13,8 % (Erstimpfung) bzw. 5,4 % (Zweitimpfung).

Die 873 Infizierten verteilen sich wie folgt auf das Kreisgebiet:

Aldenhoven: 103 (Gesamtzahl aller jemals positiv Getesteten je Ort: 765)

Düren: 421 (4829)

Heimbach: 10 (152)

Hürtgenwald: 11 (334)

Inden: 15 (201)

Jülich: 86 (1112)

Kreuzau: 39 (564)

Langerwehe: 22 (399)

Linnich: 26 (431)

Merzenich: 26 (457)

Nideggen: 17 (410)

Niederzier: 32 (617)

Nörvenich: 15 (356)

Titz: 27 (242)

Vettweiß: 23 (322).

Die Anzahl der Todesopfer beträgt 250.

Die zuletzt gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales lautet: 139,4. Die Werte aller Kreise gibt es tagesaktuell (Datenstand vom Vortag) auf: https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw

Infos zum Impfzentrum gibt es unter: www.kreis-dueren.de/impfzentrum

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Inzidenz weiterhin über 100: Landkreis Mayen-Koblenz erlässt neue Corona-Allgemeinverfügung

Region/Mayen-Koblenz, 08.04.2021 – Ausgangssperre und weitere strenge Maßnahmen werden bis zum 25. April verlängert. Da die 7-Tages-Inzidenz in Mayen-Koblenz nach wie vor den Wert von 100 übersteigt, muss der Landkreis die getroffenen Maßnahmen der sogenannten Notbremse verlängern und hat dafür eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Die Allgemeinverfügung wird am morgigen Freitag veröffentlicht und tritt, nach dem Ablauf der aktuell geltenden Allgemeinverfügung, am Montag, 12. April, 0 Uhr, in Kraft. Die bisher geltenden Regelungen werden an die vom Land vorgesehene Allgemeinverfügung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst und dabei um zwei Punkte ergänzt: Zum einen sind Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nur noch als Einzelangebote zulässig. Zum anderen ist der außerschulische Musik- und Kunstunterricht in Gruppen untersagt.

Die Allgemeinverfügung enthält UNTER ANDEREM folgende Regelungen:

  1. Für den gesamten Landkreis Mayen-Koblenz gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Ausnahmen davon gelten bei triftigen Gründen, wie etwa berufliche Tätigkeiten, medizinischen und veterinärmedizinischen Notfällen oder dem Ausführen von Haustieren (nur durch eine Person).
  2. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur
    alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands erlaubt. Dabei werden Kinder bis einschließlich sechs Jahre nicht mitgezählt.
  3. Weiterhin offen bleiben können unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen Behörden, Verwaltungen, der Rechtspflege dienende Einrichtungen, sowie Zulassungsstellen, Bau-, Betriebs- und Wertstoffhöfe.
  4. Für gewerbliche Einrichtungen ist Terminshopping weiterhin möglich, allerdings unter verschärften Kriterien: So dürfen Geschäfte nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden, bei denen ausschließlich Personen, die demselben Hausstand angehören, zeitgleich Zutritt zum Laden gewährt wird. Andernfalls müssen gewerbliche Einrichtungen für den Kundenverkehr schließen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind nach wie vor zulässig.

    Die Regelung der Schließung gilt NICHT für Einzelhandelsbetriebe, Direktvermarkter für Lebensmittel, von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten (deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht), Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Großhandel, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und  Gartenbaumärkte.

  5. Gastronomische Einrichtungen sind auch im Außenbereich geschlossen.
  6. Für Dienstleistungen gilt: Wenn kein Abstand zwischen Personen eingehalten werden kann, wie etwa in Kosmetikstudios, Tattoo- oder Piercing-Studios, Wellnessmassagesalons und ähnlichen Betrieben, ist die Tätigkeit untersagt. Erlaubt sind jedoch Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen. Dazu zählen unter anderem Friseure, Optiker, Hörgeräteakustiker und Fußpflege.
  7. Die sportliche Betätigung ist im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
  8. Der Besuch von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminvereinbarung und lediglich in den Außenbereichen möglich.
  9. Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind nur als Einzelangebote zulässig.
  10. Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht in Gruppen ist untersagt.

Alle Einzelheiten der neuen Allgemeinverfügung des Landkreises Mayen-Koblenz sind nach der Veröffentlichung am 9. April unter www.kvmyk.de zu finden.

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Anordnung einer nächtlichen Ausgangssperre durch das Land ab Freitag, den 9. April im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Bitburg, 08.04.2021 – Die Kreisverwaltung wurde durch den Staatssekretär des Gesundheitsministeriums Rheinland-Pfalz angewiesen, die Landesverordnung bei Überschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 100 vollständig und unverzüglich durchzusetzen. Ab Freitag, den 9. April gilt daher bis einschließlich Sonntag, den 11. April eine Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr.

Die Regelungen vom 6. April 2021 werden wie folgt erweitert:

Einzelhandel

Verkaufsstellen müssen spätestens ab 21:00 Uhr geschlossen sein.

Aufenthalt im öffentlichen Raum:

Das Verlassen einer im Eifelkreis Bitburg-Prüm gelegenen Wohnung sowie der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist täglich im Zeitraum zwischen 21:00 Uhr und 5:00 Uhr des Folgetages grundsätzlich untersagt. In diesem Zeitraum ist der Aufenthalt im Eifelkreis Personen, die nicht dort sesshaft sind, ebenfalls untersagt.

Ausnahmen hiervon gelten nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes, wie z.B. die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, der Besuch bei Ehegatten/ Lebenspartnern oder von Verwandten in gerader Linie, der Besuch von Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen, die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen oder die Versorgung von Tieren einschließlich des Ausführens.

Freizeit

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind nur als Einzelangebote zulässig.

Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht in Gruppen ist untersagt.

Landrat Dr. Joachim Streit hält die erweiterten Maßnahmen, vor allem jedoch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Eifelkreis nicht als geeignet, um Infektionsherde einzudämmen: „Vorwiegend hat der Ausbruch in der Verbandsgemeinde Speicher in den vergangenen sieben Tagen zu dem enormen Anstieg der Fallzahlen geführt. Betrachtet man die übrigen Gebiete, würde die 7-Tage-Inzidenz im Eifelkreis unter 90 liegen. Als unterste Landesbehörde handeln wir jedoch im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz und sind daran gebunden, nun die Muster-Allgemeinverfügung vollständig durchzusetzen.“

Die Regelungen treten am 09.04.2021 um 0:00 Uhr in Kraft und gelten bis zum Ablauf des 11. April.

Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung vom 08.04.2021 ist einsehbar unter:

https://www.bitburg-pruem.de/cms/aktuell/bekanntmachungen

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Wirtschaft

E.ON und Regionalmarke EIFEL sponsern Insektenhotels

Prüm/ Bitburg/ Weinsheim, 08.04.2021 –Ein neues Zuhause für Maja, Willi & Co. – Wildbienen, Wespen, Hummeln, Falter und andere Insekten sind für unser Ökosystem unverzichtbar: Sie sind Bestäuber von Obst- und Ziergehölzen, natürliche Schädlingsbekämpfer, Abfallverwerter und Nahrungsgrundlage für viele Tiere. Durch verändernde Umweltbedingungen und bauliche Maßnahmen werden die natürlichen Lebensräume der Insekten immer geringer. Umso wichtiger ist es, den Nützlingen z.B. mittels Insektenhotels neue Lebensräume zu bieten, wo sie einen geschützten Unterschlupf zum Nisten und Überwintern finden können.

Schon seit vielen Jahren setzt sich die Regionalmarke EIFEL für den Natur- und Umweltschutz in der Region ein. Bereits 2018 wurde seitens innogy (E.ON) der Ursprungsgedanke, mit EIFEL Strom wichtige Naturschutz- und Nachhaltigkeitsprojekte in der Eifel zu unterstützen, mit einer Spende von Naturpark-Entdeckerwesten an die Naturparke Nordeifel und Südeifel umgesetzt. Diese werden seitdem für Kita- und Schulkinder zur Verfügung gestellt.

Gemeinsam mit dem langjährigen Energiepartner E.ON und dem EIFEL Strom realisiert das Markenmanagement in den kommenden Monaten ein beispielhaftes Projekt. In 15 Einrichtungen der Katholischen KiTa gGmbH in der West- und Südeifel werden Insektenhotels errichtet. Schon die Kleinsten sollen so Wissen über die Umwelt und heimische Tierarten erlangen und ein erstes ökologisches Bewusstsein entwickeln. Darüber hinaus möchte sich das Team der Regionalmarke EIFEL auf diese Weise bei den Verantwortlichen des Trägers bedanken. Die KiTa gGmbH war Praxispartner im Rahmen eines Projektes zum Thema „Mehr Bio und Regionales in der Gemeinschaftsverpflegung“, welches die Regionalmarke EIFEL in 2018/ 2019 für das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (MUEFF) durchführte.

Als Auftakt zur Aktion wurde in dieser Woche beim Prümer Haus der Kultur/ Konvikt das erste Insektenhotel aufgestellt. Gebaut wurden die Insektenhotels von den Europäischen Werkstätten Cooperation (EuWeCo) – eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit psychischer Behinderung in Weinsheim. Die Montage der Insektenhotels bei den entsprechenden Kindertagesstätten wird in den kommenden Wochen durch das EuWeCo-Team erfolgen.

„Wir freuen uns, dass wir an dieser tollen Aktion teilnehmen dürfen“, so David Fürsatz, Abteilungsleiter bei der EuWeCo. „Für die Kinder sind unsere Insektenhotels eine gute Möglichkeit, einen Einblick in die Lebensweise der vielfältigen Insektenwelt der Eifel zu erhalten.“

Rosita Klein, E.ON Regionalvertrieb Süd, und Markus Pfeifer, Geschäftsführer der Regionalmarke EIFEL, sind sich einig: „Wir sind sehr stolz solch ein Projekt gemeinsam in der Region realisieren zu können.“

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Landkreis Vulkaneifel lockert mit neuer Allgemein-Verfügung etwas die Corona-Maßnahmen ab 08. April 2021

Daun, 08.04.2021 – Mit dem Ablauf des 07. April 2021 tritt die Allgemeinverfügung vom 29. März 2021 (sog. „Notbremse“) außer Kraft. Ab heute, Donnerstag, 08.April 2021, 0:00 Uhr, gilt eine neue Allgemeinverfügung.

Im Hinblick auf die zeitliche Geltung der aktuellen 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO), gilt diese neue Allgemeinverfügung bis zum Ablauf des 11. April 2021.

Die bis einschließlich 11. April 2021 geltenden Regelungen im Überblick:

Einzelhandel:
Termin-Shopping richtet sich nach der Verkaufsfläche: Gewerbliche Einrichtungen, wie insbesondere Geschäfte, sind grundsätzlich für den Kundenverkehr geschlossen. Sie dürfen nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden. Dabei ist die Kundenzahl beschränkt: Pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche darf nur einer Kundin oder einem Kunden zeitgleich Zutritt zu der Einrichtung gewährt werden (sog. Terminshopping). Bei den Einzelterminen müssen medizinische Masken oder FFP-2-Masken getragen werden. Es besteht eine Verpflichtung zur Erfassung der Kontaktdaten.

Weiterhin geöffnet bleiben:

  • Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien und Babyfachmärkte
  • Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen, Poststellen
  • Reinigungen, Waschsalons
  • Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen
  • Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
  • Großhandel
  • Blumenfachgeschäfte
  • Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte

Das Abstandsgebot (1,50 m), die Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmasken, KN95/N95 oder FFP2) sowie die Personenbegrenzung hinsichtlich der Verkaufsfläche sind selbstverständlich einzuhalten. Abhol-, Liefer- und Bringdienste nach vorheriger Bestellung bleiben weiterhin zulässig.

Kontaktbeschränkungen
Für Kontaktbeschränkungen gilt nun: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nun mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgerechnet.

Sport
Sport ist im Freien ist wieder mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig: Beim Sport gilt das Abstandsgebot. Kontaktfreies Training im Amateur- und Freizeitsport ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbereich zulässig. Auch dabei gilt das Abstandsgebot.

Freizeit
Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur bleibt weiterhin untersagt.

Gastronomie

Gastronomen dürfen ihre Außenbereiche unter strengen Hygieneauflagen für Gäste öffnen. Die gastronomischen Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind nach vorheriger Bestellung weiterhin erlaubt.

Körpernahe Dienstleistungen

Bestimmte körpernahe Dienstleistungen wie z.B. Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios sind wieder erlaubt.

Erlaubt sind auch nach wie vor, Dienstleistungen, die hygienischen und medizinischen Gründen dienen, wie solche von Optikern, Hörgeräteakustikern, Frisören, Physio-, Ergo-, und Logotherapien oder der Fußpflege.

Für alle körpernahen Dienstleistungen gelten Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmasken, KN95/N95 oder FFP2) und Kontakterfassungspflicht.

Lob an die Bevölkerung

Landrätin Julia Gieseking begrüßt den Umstand, dass die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Vulkaneifel momentan unter der 100er-Inzidenz-Marke liege. In diesem Zuge bedankt sie sich bei der Kreisbevölkerung, die sich auch an Ostern vorbildlich an die Maßnahmen gehalten habe. Zur Wahrung der Stabilität, sei es jedoch weiterhin nötig die gültigen Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln und die Hygienepflichten einzuhalten.

Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 08. April 2021, 0:00 Uhr bis zum 11. April 2021, 23:59 Uhr.

Die Regelungen stehen unter dem Vorbehalt neuer Vorgaben der Landesregierung.

Der Wortlaut der Allgemeinverfügung vom 07. April 2021 ist auf der Internetseite des Landkreises Vulkaneifel unter www.vulkaneifel.de, einsehbar.

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Vier neue Brandmeister im Dienst der Kreisstadt Euskirchen

Euskirchen, 08.04.2021 – Die Kreisstadt Euskirchen hat vier neue Brandmeister in den Dienst der hauptamtlichen Wache gestellt. Nach 18 Monaten Ausbildung durften sich die Absolventen S. Ademes, A. Endtner, D. Lülsdorf und M. Schwickrath über eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung freuen – und das mit hervorragenden Ergebnissen. Neben den feuerwehrtechnischen Inhalten war auch die Ausbildung zum Rettungssanitäter Teil des Lehrgangs.

Bürgermeister Sacha Reichelt überreichte den vier Absolventen persönlich ihre Ernennungsurkunden und wies sie in ihre Planstellen ein. „Ich freue mich mit Ihnen über Ihre guten Abschlüsse, auf die Sie stolz sein können!“ so der Bürgermeister.

Neben den vier neuen Brandmeistern erhielten noch zwei weitere Mitarbeiter der Feuerwehr Urkunden aus der Hand des Bürgermeisters:

Herr T. Schmitz erhielt seine Urkunde zum Beamten auf Lebenszeit und Herr F. Struben wurde zum Brandamtmann befördert.

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Jetzt leitet eine Landrätin den Vulkaneifel-Landkreis

Daun, 08.04.2021 – Auf eine große Feierlichkeit, mit Gästen aus Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik, Verwaltung, Wirtschaft, Tourismus sowie Kollegen und Weggefährten, wie es bei all den Vorgängern der Fall war, musste Corona-bedingt leider verzichtet werden.

Klein, aber den Persönlichkeiten würdig, erfolgte daher die Aushändigung der mit dem Amtswechsel verbundenen beamtenrechtlichen Urkunden im engsten Kreise der Verwaltung, an dem neben den Protagonisten Julia Gieseking und Heinz-Peter Thiel auch die drei Kreisbeigeordneten Alois Manstein, Frank Baumhardt, Christoph Bröhl, der Büroleiter Heinz-Peter Hoffmann sowie der Personalratsvorsitzende Lothar Saxler teilnahmen.

Landrat mit Leib und Seele

Es galt Landrat Heinz-Peter Thiel (parteilos) zu verabschieden, der nach acht Jahren im Alter von 58 Jahren seinen Posten abgeben musste an seine Herausforderin Julia Gieseking (SPD). Als ständiger erster Vertreter und erster Kreisbeigeordneter ergriff Alois Manstein als erster das Wort: „Als Leiter der Dauner Polizeiinspektion warst Du bekannt. Vom polizeilichen Ermittler zum politischen Vermittler hast du Dich in Deinen acht Amtsjahren entwickelt. Die Verantwortung als unabhängiger Kommunalpolitiker Konflikte zu lösen, Interessen zu bündeln und so die regionale Entwicklung mit innovativen Ideen voranzutreiben, ist das was Dich Tag für Tag antreibt. Landrat mit Leib und Seele, so hast du Dich immer selbst bezeichnet und diese Einstellung gelebt!“

Diese motivierte (Lebens-)Einstellung habe sich besonders in den Herausforderungen wie der Flüchtlingskrise und der aktuellen Corona-Krise bewährt. „Als Krisenmanager hast du Dich in der Flüchtlingskrise und in der aktuell andauernden Corona-Krise mehr als bewiesen. Angepackt, interagiert, vorausgedacht – innerhalb eines Wochenendes eine Kegelbahn zu einer Corona-Ambulanz umfunktioniert, was bundesweit für positives Aufsehen und Furore gesorgt hat. Stets das Gefühl vermittelt, dass wir eine solche Krise nur gemeinsam, als Vulkaneilferinnen und Vulkaneifeler meistern können!“

Genau dieses „Wir-Gefühl“, den Landkreis Vulkaneifel als eine Einheit zu sehen, die nur als ein Team, die Dinge bewältigt, sei einer der Gründe, warum ihm der Erhalt des Landkreises gegen alle Widerstände besonders am Herzen gelegen habe. Folglich habe er sich auch in der Kommunalverwaltungsreform gegen viele Widerstände und Gegenwind immer für den Erhalt und die Integrität des Landkreises Vulkaneifel eingesetzt.

Neben diesen Themen war Heinz-Peter Thiel die Entwicklung des Eifelraumes und das Image der Eifel – auch grenzüberschreitend – immer auch ein besonderes Anliegen. Neben dem Vorsitz in der Eifel Tourismus GmbH war er über viele Jahre hinweg Präsident der Zukunftsinitiative Eifel, hat in der Initiative der Region Trier mitgewirkt und war als Vorsitzender der Bezirksgruppe Vulkaneifel des Eifelvereins als auch im Hauptvorstand des Eifelvereins aktiv. Die Einzigartigkeit der Vulkaneifel-Landschaft als Alleinstellungsmerkmal weiter zu entwickeln, die regionale Identität zu stärken und damit regionale Wertschöpfungsketten zu forcieren, war sein Anliegen sowohl in der LEADER-Region Vulkaneifel als auch als Vorsitzender des Natur- und Geopark Vulkaneifel.

„Wir.Leben.Eifel, dieses Motto trifft voll und ganz auch auf Dich! Du es geschafft, über deine vielfältigen Funktionen ein tolles Netzwerk für unsere Vulkaneifel zu organisieren. Dieses Netzwerk hat in einem motivierten Miteinander, viel Gutes für unsere Region bewirkt“, fügt Alois Manstein ergänzend hinzu und korrigiert lächelnd: „Wir haben viel erreicht und können aber auch noch viel mehr, wenn wir uns einig sind. Nicht zuletzt hat es unser Landkreis unter die TOP 10 der lebenswertesten Landkreise geschafft – preußisch Sibirien war gestern! Alles in Allem hat es immer Spaß gemacht, gerade auch dann, wenn der Wind mal von vorne kam, hast du stets mit Höflichkeit und gegenseitigem Respekt agiert! Danke für Alles!“

Abschied vom schönsten Arbeitsplatz der Region

Den Dank für das Erreichte gab Heinz-Peter Thiel auch an die Verwaltung und an den Kreistag weiter und ergänzte: „Das Amt des Landrats auszufüllen, war für mich einer der abwechslungsreichsten und erfüllendsten Aufgaben in meinem Leben. Ich habe es nie als Last empfunden, sondern als Geschenk, den Kreis Vulkaneifel zu gestalten“. Seiner Nachfolgerin wünschte er viel Erfolg, persönliche Zufriedenheit und allzeit eine glückliche Hand, die Herausforderungen der jeweiligen Zeit zu meistern. Er hinterlasse ihr „einen der schönsten und interessantesten Arbeitsplätze unserer Region.“ Mit diesen Worten überreichte der scheidende Landrat Heinz-Peter Thiel – als quasi letzte Amtshandlung – der 46-jährigen designierten Landrätin Julia Gieseking die Ernennungsurkunde.

Verpflichtung und Ansporn für die neue Landrätin  

Julia Gieseking: „Ich freue mich, nun acht Jahre lang das Gesicht und die Zukunft des Landkreises Vulkaneifel zu gestalten!“ Sie stelle sich dieser wunderbaren Aufgabe und zugleich Herausforderung mit großem Respekt. „Ich werde meinen Teil dazu beitragen, unseren wunderschönen Landkreis weiter nach vorne zu bringen. Das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen ist für mich Verpflichtung und Ansporn zugleich“, so Gieseking.

Eine neue Ära

Mit der Ernennung von Julia Gieseking zur neuen Landrätin beginnt nun eine neue Ära für den Landkreis Vulkaneifel. . Als erste Landrätin des Landkreises Vulkaneifel zieht Julia Gieseking in das Landratsbüro der Kreisverwaltung Vulkaneifel ein. Sie hatte im Dezember 2020 die Wahl gegen Heinz-Peter Thiel klar 66,4 Prozent gewonnen. Nun ist sie ab 01. April 2021 Landrätin und gleichzeitig Chefin von 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Herzliches Willkommen!

Stellvertretend für das Personal hieß Personalratsvorsitzende Lothar Saxler, die neue Landrätin willkommen: „Sie haben auf sich aufmerksam gemacht und gesagt, ich werde diese Herausforderung mit Herz und Haltung angehen. Und ich versichere Ihnen, Sie werden auf 193 Frauen und 107 Männer treffen, die sich in ihrer Verwaltung mit Herz und Seele um die Anliegen und Belange der Bürgerinnen und Bürger kümmern und sich somit mit ihrer Verwaltung, mit ihrem Landkreis Vulkaneifel und mit den Menschen, für die wir täglich da sind, identifizieren!“

Mit voller Energie…

Für den herzlichen Empfang bedankte sich Julia Gieseking: „Ich weiß, dass in diesem Hause viele Menschen einen sehr guten Job machen und ich bin gespannt darauf, das Team kennenzulernen.“ Sie freue sich auf die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung und auch mit den politischen Verantwortlichen im Landkreis: „Wir werden gemeinsam gute Entscheidungen für die Vulkaneifel und für die Menschen in unserer Heimat treffen.“ Ebenso bedeutend sei ihr der gute Kontakt zu den Bürgern und Bürgerinnen: „Wichtig ist für mich herauszufinden, was erwarten die Menschen in der Vulkaneifel von „ihrer“ Verwaltung, was erwarten sie von „ihrer“ Politik.“

Für den Landkreis und seine Bewohner und Bewohnerinnen werde sie sich mit voller Energie einsetzen: „als Mensch, als Architektin und als gewählte Landrätin.“

…und Optimismus in die Zukunft

Als Wahlbeamtin seien für sie Transparenz, Information und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen eine Richtschnur. Diese Richtschnur leite sie innerhalb der Verwaltung, vor dem Kreistag und gegenüber der ganzen Bevölkerung. Als Architektin gehe sie die Dinge mit Sachverstand, Augenmaß und einer gehörigen Portion Kreativität an, erklärt Landrätin Julia Gieseking abschließend. „Und als Mensch bringe ich Geduld, Ausdauer und – das wichtigste für uns alle – Optimismus mit!“

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Parkinson – was gibt es Neues? Dr. Marcus Mondroch lädt für Montag, 12. April, zum Online-Vortrag ein

Mayen/Region, 08.04.2021 – Die Parkinson-Krankheit, früher als Schüttellähmung bezeichnet, ist nach der Alzheimer-Krankheit die zweithäufigste neurodegenerative Erkrankung in Deutschland. Die Zahl der Neuerkrankungen steigt und trotzdem wird Parkinson oft erst spät erkannt. Über Ursachen und Symptome, Diagnose und Therapie informiert Dr. Marcus Mondroch, Leiter der Neurologischen Ambulanz des St. Elisabeth Krankenhauses in Mayen, am Montag, 12. April. Interessierte können zwischen 17 und 18 Uhr am Online-Vortrag teilnehmen und im Anschluss ihre Fragen an den Neurologen stellen.

Der Online-Vortrag ist ein Angebot des GK-Mittelrhein, um auch in Zeiten der Corona bedingten Kontaktbeschränkungen in gewohnt kompetenter Weise mit Patienten und Interessierten in den Austausch zu gehen. Abgedeckt werden ausgewählte Themen der Informationsreihe „Patienten fragen – GK-Mittelrhein antwortet“. Wie kann man mitmachen? Sie können sich ganz einfach anmelden. Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Thema des Vortrags im Betreff an veranstaltungen@gk.de. Für die Teilnahme benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät mit Lautsprecher (PC, Laptop, Tablet, Handy) Über alles weitere informieren wir Sie dann rechtzeitig vor der Veranstaltung persönlich. Eine Übersicht aller Veranstaltungsangebote im April gibt es unter www.gk.de/infos-zum-corona-virus/.

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Kreis Ahrweiler und DRK unterstützen Schulen bei Selbsttests

Ahrweiler, 08.04.2021 – Schülerinnen und Schülern sowie dem Personal in Schulen soll mindestens einmal pro Präsenzwoche ein kostenloser Schnelltest angeboten werden. Das hat das rheinland-pfälzische Bildungsministerium mitgeteilt. Die freiwilligen Selbsttests sollen nach den Osterferien flächendeckend an allen Schulen durchgeführt werden. Die Testmaterialien werden vom zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt. Die Testungen in den Schulen sollen unter Anleitung der Lehrkräfte stattfinden. Entsprechendes Infomaterial wird seitens des Landes bereitgestellt. Ferner leisten das Institut für Lehrergesundheit, die Schulaufsicht und das Bildungsministerium Unterstützung.

Damit die Schulleitungen und die Lehrkräfte die erweiterte Teststrategie in ihren Einrichtungen umsetzen können, bietet der Kreis zusätzlich in Kooperation mit dem DRK-Kreisverband Ahrweiler allen Schulen bei Bedarf eine kostenlose Schulung und Einweisung der Lehrkräfte vor Ort an. Die damit verbundenen Kosten übernimmt der Kreis.

Landrat Dr. Jürgen Pföhler hat allen Schulen im Kreis in einem Schreiben ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Er dankt in diesem Zusammenhang ausdrücklich dem DRK-Kreisverband für die erneute Unterstützungsleistung.

Infizierte können so schneller identifiziert werden und sich danach in Quarantäne begeben. Fällt ein Selbsttest positiv aus, muss dieser in der Folge mit einem PoC-Test durch geschultes Personal oder durch einen laborabhängigen PCR-Test an einem der Testzentren im Kreis überprüft werden.

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Jetzt bewerben für den Ehrenamtspreis „JugendPlus“ 2021 der Stadt Eschweiler

Eschweiler, 08.04.2021 – Das ehrenamtliche Engagement hat für die Stadt Eschweiler einen hohen Stellenwert. Vielfältiges bürgerliches Engagement ist ein wichtiger Faktor für gelingendes Zusammenleben in unserer Gemeinschaft.

Das Jugendamt der Stadt Eschweiler lobt in diesem Jahr zum 19. Mal den Preis „JugendPlus“ aus. Mit diesem Preis sollen junge Eschweiler Bürgerinnen und Bürger (bis 21 Jahre) und/oder Jugendgruppen ausgezeichnet werden, die durch ihr ehrenamtliches Engagement bzw. durch Leistungen in Schule, Freizeit, Sport, Umweltschutz, Kultur, Soziales, Nachbarschaftliches oder Verein eine besondere Beachtung und öffentliche Würdigung verdient haben.

Insbesondere durch die Coronapandemie ist ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit in vielen Fällen in den digitalen Raum verlagert worden. Digitale Angebote für Kinder und Jugendliche sind in Pandemiezeiten wichtiger denn je und eine Anerkennung wert.

Ein besonderer Dank gilt schon an dieser Stelle Herrn Mau Jr. von der Firma HEMA-Immobilien, der auch wie in den vergangenen Jahren das Preisgeld in Höhe von 1.500,00 € zur Verfügung stellt.

Bis zum 31. Oktober 2021 können junge Menschen für den Ehrenamtspreis „JugendPlus 2021“ bei der Abteilung für Kinder- und Jugendförderung des städtischen Jugendamtes, Christian Kolf, Telefon (02403) 7487461, E-Mail christian.kolf@eschweiler.de, vorgeschlagen werden.

Mit der Benennung sollte auch eine kurze Begründung, evtl. auch das Engagement belegende Unterlagen, wie z.B. Fotos und/oder Zeitungsausschnitte für den Vorschlag eingereicht werden.

Aus den Vorschlägen wählt eine Jury den oder die Preisträger aus. Die Verleihung des „JugendPlus“-Preises ist im Rahmen des Neujahrsempfangs 2022 der Stadt Eschweiler geplant. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.