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Mayen-Koblenzer sind für ihre Zukunft gefragt

Region/Mayen-Koblenz – Strategie zur Smarten Region MYK10 wird erarbeitet – Fragebögen sind verfügbar. In den vergangenen Monaten ist viel passiert in der Stabsstelle „Smart Cities“: Seit der Auftaktveranstaltung haben sechs neue Mitarbeiterinnen ihre Arbeit aufgenommen, in einem Ideenwettbewerb haben Bürger fast 70 Projektideen abgegeben und das Projektbüro in Andernach (Bahnhofstraße 22) wurde eröffnet. Nun steht der nächste Meilenstein mit einer großen Beteiligung der Öffentlichkeit an: Das sogenannte erste Dialogfenster auf dem Weg zur Strategie der „Smarten Region MYK10“. Dabei handelt es sich um einen offenen Austausch mit den Menschen im Landkreis über unterschiedliche Kanäle, der noch bis zum 10. Februar andauern wird.

„Ziel ist es, herauszufinden, wo die Menschen in Mayen-Koblenz heute und für unsere regionale Zukunft Herausforderungen und Handlungsbedarfe sehen. Schließlich soll die Strategie genau darauf aufsetzen. Für den Alltag im Landkreis sind die Menschen als Einwohner, Arbeitnehmer, Unternehmer, aber auch als Ehrenamtler die Experten“, sagt Sonja Gröntgen, die Digitalisierungsbeauftragte des Landkreises. Dabei geht es um folgende Fragen: Welchen Herausforderungen begegnen den Menschen in ihrem Alltag? Welche Lebensbereiche sind davon auf welche Art betroffen – von der Fortbewegung über die Alltagsversorgung bis hin zu Umwelt, Arbeit oder Bildung? Wo kann oder sollte Digitalisierung künftig zur Erleichterung des Alltags beitragen? Gibt es Funktionen oder Dinge, die besser nicht digitalisiert werden sollten? Und so kann man teilnehmen:

Online-Dialog: Unter www.myk10.de kann man entweder an einer Online-Umfrage teilnehmen oder sich an offenen Online-Diskussionen beteiligen.

Analoge Fragebögen: Alternativ können die Bürger einen kurzen analogen Fragebogen ausfüllen. Diesen kann man entweder als PDF auf der Webseite www.myk10.de herunterladen oder in gedruckter Form im Kreishaus und im Projektbüro in Andernach (Bahnhofstraße 22) mitnehmen. Darüber hinaus werden auch in den Amtsblättern die Fragebögen beiliegen. Die ausgefüllten Fragebögen können per E-Mail an  smarte.region@kvmyk.de  gesendet, oder in allen Verwaltungen der kreisangehörigen Verbandsgemeinden und Städte abgeben werden.

Nach dem ersten Dialogfenster wird sich im Frühjahr 2022 ein weiteres anschließen, dessen Fokus darauf liegt, gemeinsam Ziele für die Zukunft des Landkreises Mayen-Koblenz zu setzen: Die zentrale Fragestellung lautet dann: Wo wollen wir überhaupt hin?

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Ernährungs-Versorgung bei hohen Inzidenzen sicherstellen

Region/Koblenz – Angesichts der nahenden Omikron-Welle führt der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau mit den zuständigen Stellen im Land Rheinland-Pfalz Gespräche, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln auch im Falle von bisher nicht gekannten Corona-Inzidenzen zu gewährleisten.

Konkret geht es darum, wie die Ernährungsversorgung im Falle des Ausfalls von Personal in der Lebensmittelkette aufrechterhalten werden kann. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, betont: „Die zu Beginn der Corona-Pandemie in 2020 gelebte Praxis der engen Abstimmung zwischen den Bauern- und Winzerverbänden und den zuständigen Stellen wird erneut praktiziert. Dass die Landwirtschaft und der Weinbau zur kritischen Infrastruktur (KRITIS) gehören und systemrelevant sind, ist eine wichtige Feststellung. Jetzt muss es darum gehen, durch ein Bündel von Maßnahmen und bürokratische Erleichterungen die gesamte Kette der Lebensmittelerzeugung und -vermarktung funktionsfähig zu halten.“

Der Bauern- und Winzerverband fordert u.a., Arbeitszeiten zu flexibilisieren, Ausnahmen von der Quarantänepflicht zur Versorgung des Viehs und zur Bearbeitung der Äcker, Rebflächen und Wiesen sowie bei Lenk- und Ruhezeiten im Güterverkehr zuzulassen. Weiterhin sind Tiertransportregelungen zu flexibilisieren und staatliche Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben aufzuschieben. Hierzu laufen weitere Abstimmungsgespräche mit dem Landwirtschaftsministerium. Die Agrarverwaltung wird auf der Homepage der Dienstleistungszentren sogenannte FAQs bereitstellen, in denen die wichtigen Fragen zu Corona und der Leitung von landwirtschaftlichen bzw. weinbaulichen Betrieben beantwortet werden: https://www.dlr.rlp.de/DLR-RLP/Aktuelles/Coronavirus-FAQ.

Die Kreisgeschäftsstellen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau stehen den Betrieben mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Beschluss der Vergabekammer zugunsten der Stadt Aachen

Aachen – Die Vergabekammer Rheinland hat mit Beschluss vom 6. Januar 2022 in einem Nachprüfungsverfahren wegen „Beschaffung von 280 Luftfilterreinigern für 32 Schulen der Stadt Aachen“ zugunsten der Stadt entschieden.

Der Entscheidung vorausgegangen war ein Antrag eines Herstellers von mobilen Luftfiltern, der im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt wurde. Sein Antrag auf Nachprüfung wurde zurückgewiesen. Auch wenn gegen diese Entscheidung der Vergabekammer innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt werden kann, ist der Beschluss der Vergabekammer ein Beleg dafür, dass die Stadt im Rahmen ihrer Vergabeentscheidung von der Richtigkeit ihres Vorgehens überzeugt sein durfte.

Im Sommer 2021 entschied der Rat der Stadt Aachen in einer Dringlichkeitsentscheidung, dass für die Aachener Grundschulen stationäre raumlufttechnische Anlagen sowie mobile Luftfilter zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschafft werden sollen. Bereits zwei Tage später wurden die Vergabeunterlagen auf dem Vergabeportal hinterlegt und für zwei von der Stadt Aachen als geeignet beurteilte Bewerber freigeschaltet, da die Beschaffung der mobilen Luftfiltergeräte als äußerst dringlich angesehen wurde und die Dringlichkeit eine Ausnahme von einem „regulären“ Vergabeverfahren rechtfertigt. Grundlage für die Anforderungen an die mobilen Luftreiniger war ein Beratungsgespräch zwischen dem städtischen Gebäudemanagement und dem Leiter des Lehrstuhls für Gebäude- und Raumklimatechnik der RWTH Aachen.

Nur eine Firma gab ein Angebot ab und bekam Mitte August den Zuschlag für die Lieferung der mobilen Luftfilter für Aachens Grundschulen.

Antrag auf Nachprüfungsverfahren

Die Antragstellerin, die keinen Zugriff auf die Vergabeunterlagen erhalten hatte, vermutete einen Verfahrensfehler und zweifelte unter anderem an, dass die Voraussetzungen einer Dringlichkeitsentscheidung vorgelegen hätten. Daher stellte sie bei der Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag um festzustellen, dass der bereits geschlossene Vertrag zwischen der Stadt Aachen und der mit der Beschaffung beauftragten Firma unwirksam sei. Diesen Antrag wies die Vergabekammer nach einer mündlichen Verhandlung am 21. Dezember 2021 zurück, da die Voraussetzungen für das von der Stadt gewählte Vergabeverfahren vorgelegen haben.

Lieferung der mobilen Luftfilter

In der Zeit, in der das Verfahren lief, wurden die beauftragten Geräte weiterhin an die Schulen geliefert. Die letzten mobilen Luftfilter wurden vor Weihnachten aufgestellt. Die Kosten für die mobilen Luftfilteranlagen belaufen sich auf rund 1,7 Millionen Euro. Mit dem Einbau der stationären Anlagen wechseln die mobilen Anlagen nach Bedarf in Räume anderer Klassen über und werden damit weiter genutzt

Einbau der stationären Lüftungsanlagen

Der Aachener Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres am 15. Dezember einstimmig beschlossen, dass insgesamt 474 stationäre Lüftungsanlagen in 31 Grundschulen installiert werden sollen. Förderprogramme von Bund und Land erlauben, dass neben Klassenräumen auch weitere Orte wie Differenzierungs-, Aufenthalts-, Speiseräume etc. in die Förderung einbezogen werden können. Die Förderanträge wurden Ende letzten Jahres bereits gestellt. Sobald alle Bewilligungen vorliegen kann mit dem weiteren Einbau begonnen werden. Dazu wird weiterhin berichtet.

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FVM-ePokal am 29. Januar – Jetzt für den DFB-ePokal qualifizieren

Region/Hennef – Nach der erfolgreichen Premiere des FVM-ePokals und der eFootball-Mittelrheinmeisterschaft in 2021 spielt der FVM auch in diesem Jahr an der Konsole einen offiziellen FVM-ePokal aus. Dem Siegerteam winkt erneut ein Startplatz im DFB-ePokal.

Für den FVM-ePokal am 29. Januar 2022 in FIFA 22 auf der PS4/PS5 können sich Interessierte ab 16 Jahren in Dreier- bis Fünfer-Teams bis spätestens 23. Januar 2022 anmelden. Gespielt wird im 90er-Modus mit Mannschaften aus der Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga.

Amateurteams aus den FVM-Vereinen können für ihren Verein um den Titel und den Einzug in die erste Runde des DFB-ePokals spielen. Auch die Meldung mehrerer Mannschaften aus dem gleichen Verein ist möglich. Die Siegermannschaft aus dem FVM-Gebiet qualifiziert sich zusammen mit weiteren ePokal-Teams aus der 3. Liga, der FLYERALARM Frauen-Bundesliga, der Virtuellen Bundesliga (VBL) und den anderen Siegervereinen der Landesverbände für den „Finaltag der Qualifikanten“. Die dort ermittelten 20 besten Teams ziehen anschließend in die Hauptrunde des Turniers ein und ermitteln im Frühjahr 2022 in Berlin gemeinsam mit den besten Qualifikanten und zwölf eFootball-Teams der Profimannschaften den Sieger des DFB-ePokals.

Alle Informationen und den Link zur Anmeldung finden Interessierte unter www.fvm.de/efootball. Anmeldeschluss ist der 23. Januar 2022. Bei Fragen wenden sich Interessierte per E-Mail an das FVM-eFootball-Team (efootball@fvm.de).

Die Fakten zum FVM-ePokal im Überblick:

  • Wer? Ein Team besteht aus drei bis maximal fünf Spieler*innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Mindestens ein*e Spieler*in muss Mitglied in dem Fußballverein sein, unter dessen Namen das Team beim FVM-ePokal an den Start gehen möchte.
  • Wann? Am 29. Januar 2022 um 16.00 Uhr. Die Check-In-Phase beginnt um 15.00 Uhr.
  • Wie? Das Turnier ist ein Team-Wettkampf und wird online im 90er-Modus von FIFA 22 ausgetragen. Dabei wird ausschließlich mit Mannschaften der 1. Bundesliga, der 2. Bundesliga oder der 3. Liga gespielt.
  • Wo? Online an der PS4/PS5. Das Turnier wird auf der Turnierplattform des FVM ausgetragen.
  • Punktevergabe? Für einen Sieg im Eins-gegen-Eins gibt es einen Punkt. Gewonnen hat das Team, das als erstes zwei Punkte erspielt.
  • Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um am Turnier teilnehmen zu können? Für die Teilnahme als Team ist eine Mitgliedschaft eines Teammitgliedes in einem Verein aus dem Verbandsgebiet erforderlich. Ebenso werden ein Internetzugang sowie eine PS4/PS5 inklusive FIFA 22 benötigt.
  • Am Turniertag läuft die gesamte Kommunikation über Discord. Die Spiele werden live auf dem FVM-Twitch-Account gestreamt.
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Wirtschaft

Corona-Wirtschaftshilfen – Anträge für die Neustarthilfe 2022 können ab sofort gestellt werden

Region/Berlin – Eine Woche nach dem Start der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV können ab sofort auch Soloselbständige ihren Antrag auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Antragstellung erfolgt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Unternehmen und Soloselbstständige, die auch im ersten Quartal 2022 von coronabedingten Beschränkungen stark betroffen sind, erhalten damit weiterhin umfassende Unterstützung. Je nach Höhe des coronabedingten Umsatzausfalls stehen über die Neustarthilfe 2022 bis zu 1.500 Euro pro Monat zur Verfügung, also bis zu 4.500 Euro für die volle Laufzeit des Programms. Zudem gibt es auch in anderen Bereichen der Corona-Wirtschaftshilfen Verbesserungen.

„Es ist für Unternehmen und viele Soloselbständige eine harte Zeit. Die Corona-Schutzmaßnahmen sind notwendig, gehen aber mit großen Einschränkungen einher. Wir tun unser Bestes, um die schlimmsten Härten abzufedern und so einen Beitrag zu leisten, damit Soloselbständige und Unternehmen die Krise überstehen können“, sagte Staatssekretär Sven Giegold.

Die Neustarthilfe 2022 richtet sich weiterhin an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Wie bisher können neben Soloselbstständigen (mit oder ohne Personengesellschaften) auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein. Auch die Neustarthilfe 2022 wird als Vorschuss ausgezahlt. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Zunächst wird die direkte Antragstellung für natürliche Personen möglich sein. Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, startet im Februar. Die FAQ sind hier verfügbar.

Ebenfalls seit gestern laufen die Abschlagszahlungen für Antragsteller der Überbrückungshilfe IV in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe bzw. maximal 100.000 Euro pro Fördermonat durch die Bundeskasse an. Schon in der kommenden Woche werden die ersten Antragsteller ihr Geld auf dem Konto haben. Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von der Coronapandemie weiterhin stark betroffen sind, für die Zeit von Januar bis März 2022 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 10 Millionen Euro. Diese muss nicht zurückgezahlt werden.

Darüber hinaus gibt es gute Neuigkeiten auch zu anderen Themenfeldern der Corona-Wirtschaftshilfen:

So sind großzügigere Rückzahlungsfristen bei den Corona-Soforthilfen (erstes Programm aus dem Frühjahr 2020) jetzt möglich. Zur Erleichterung von Rückzahlungen im Rahmen der anstehenden Überprüfungen der Corona-Soforthilfen durch die Bewilligungsstellen erhalten die Länder angesichts der aktuellen Corona-Situation mehr Flexibilität. Durch eine Änderung der Verwaltungsvereinbarung wird die Frist zur Vorlage der Schlussberichte der Länder um weitere sechs Monate auf den 31. Dezember 2022 verschoben. Damit wird es möglich, Unternehmen und Selbständigen großzügigere Rückzahlungsfristen einzuräumen.

Darüber hinaus bleibt im KfW-Sonderprogramm die Rückzahlung der Kredite (KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit mit Haftungsfreistellung, KfW-Schnellkredit) flexibel. So ist die nachträgliche Einräumung eines zweiten Tilgungsfreijahres bei Krediten mit nur einem tilgungsfreien Anlaufjahr weiterhin unbürokratisch möglich und kann über die jeweilige Hausbank beantragt werden. Die ursprünglich bis 31.12.2021 befristete Regelung wurde bis 17.06.2022 (Antragseingang bei der KfW) verlängert.

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Gernot Mittler mit Landes-Verdienstorden für herausragendes Engagement ausgezeichnet

Mainz/Mayen/Mendig – Ministerpräsidentin Malu Dreyer zeichnet Gernot Mittler mit Landes-Verdienstorden für herausragendes Engagement aus. „Gernot Mittler hat sich neben seinem politischen Engagement besondere Verdienste im Bereich des Sports sowie auf kultureller und kirchlicher Ebene erworben. Ich freue mich, ihm heute die höchste Auszeichnung des Landes zu überreichen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei der Verleihung des Landesverdienstordens. Um dieses Zeichen der Anerkennung würdig hervorzuheben, ist die Zahl auf 800 Ordensträger und Ordensträgerinnen begrenzt.

„Ich danke Gernot Mittler für sein vielfältiges ehrenamtliches Engagement. Neben seinem Einsatz im kommunalpolitischen Bereich war er Vorstandsvorsitzender bei der Kreissparkasse Mayen und schließlich viele Jahre Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz. Heute aber soll sein Engagement im Bereich des Sports sowie in Kultur und Kirche im Vordergrund stehen. Es ist wichtig, dass es Menschen wie ihn gibt, die sich für unsere Werte und unsere Mitmenschen einsetzen“, betonte die Ministerpräsidentin.

Gernot Mittler war von 2005 bis 2014 ehrenamtlicher Präsident von Special Olympics Deutschland. Unter seiner Federführung entwickelte der international angesehene Verband ein ganzheitliches Angebot unter dem Leitgedanken der Inklusion. Während seiner Amtszeit fanden fünf Sommer- und vier Winterspiele auf nationaler Ebene statt, durch die mehr als 25.000 Menschen mit geistiger Behinderung erreicht werden konnten.

Zudem war Gernot Mittler Vorsitzender des Vereins der Freunde der Benediktinerabtei Maria Laach und hat entscheidend dazu beigetragen, dass die Abtei in vielfältigen Projekten von einer zunehmenden Zahl von Personen unterstützt wird. Inzwischen zählt der Verein über 1800 Mitglieder. So konnten mehrere bauerhaltende und zukunftssichernde Maßnahmen eingeleitet werden, wie beispielsweise die Sanierung des Kirchenvorplatzes sowie die Renovierung und Erweiterung der wertvollen Bibliothek.

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Einmalig in der Region – BGSW im Ev. Stift behandelt Arbeitsunfälle

Region/Mayen-Koblenz – Erneute Rezertifizierung bescheinigt hohen Qualitätsstandard. Wer bei der Arbeit oder auf dem Hin- oder Rückweg einen Unfall mit einer schweren Verletzung erleidet, wird im Krankenhaus von einer speziell eingerichteten Reha-Abteilung nachbehandelt. Im Ev. Stift St. Martin gibt es dafür die „Berufs­genossen­schaftliche stationäre Weiterbehandlung“ (BGSW).

Das Team aus Ärzten, Psychologen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Sportlehrern sowie Pflegekräften steht unter der Leitung eines erfahrenen Orthopäden und Unfallchirurgen und gewährleistet eine hoch spezialisierte, ganzheitliche Rehabilitation. „Ganzheitlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Patienten nicht nur hinsichtlich ihrer Verletzung und körperlichen Beeinträchtigung wahrge­nommen werden, sondern sie als ganzer Menschen in den Rehabilitationsprozess einbezogen werden, denn ein Unfall hat Auswirkungen auf alle Lebensbereiche, wie Privatleben, Familie, Beruf – kurz gesagt, auf die ganze weitere Existenz und Lebensplanung“, erläutert der Ärztliche Leiter der BGSW, Dr. Gunter Meuthen.

Die BGSW ist einmalig im gesamten Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein und auch in der Region. Ende 2021 wurde sie rezertifiziert – und dies bereits zum dritten Mal. Seit der Zertifizierung in 2012 wurde somit alle drei Jahre ein hoher Qualitäts­standard von einer unabhängigen Kommission geprüft und bescheinigt. Es geht vorrangig um Transparenz, Dokumentation und Patientensicherheit. Ziel einer BGSW-Maßnahme ist es, neben der Minimierung der Unfallfolgen, die Unfall­verletzten wieder beruflich und sozial zu reintegrieren.

Zugang zur BGSW ist über die täglichen BG-Sprechstunden im Ev. Stift möglich. Termine können im BG-Sekretariat unter folgender Telefonnummer vereinbart werden: 0261 137-1306.

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Mobiles Impfen im Kreis Euskirchen wird erweitert – Startschuss Montag 17. Januar in Zülpich

Euskirchen – Das Impfangebot des Kreises Euskirchen wird erweitert: Ab der kommenden Woche bieten wir auch „mobiles Impfen“ in verschiedenen Orten des Kreises an. Der Startschuss fällt am 17. Januar in Zülpich.

Neben den Impfangeboten in Euskirchen (Kreishaus, Malteser) und Marmagen (Eifelhöhenklinik) gibt es ab der kommenden Woche auch Impfangebote in einzelnen Kommunen:

Zülpich:
Montag, 17. Januar, 14.30 bis 18 Uhr, Forum Zülpich (Blayer Straße)

Weilerswist:
Dienstag, 18. Januar, 10 bis 16 Uhr, Gesamtschule (Martin-Luther-Straße)

Hellenthal:
Sonntag, 23. Januar, 10 bis 15 Uhr, Grenzlandhalle (Aachener Str. 8)

Bad Münstereifel:
Montag, 24. Januar, 10 bis 15 Uhr, Realschule (Trierer Str.)

Angeboten werden Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen für alle ab 12 Jahren. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Bitte Impfpass und Personalausweis mitbringen.

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Regionale Wirtschafts-Förderung startet in neue Förderperiode

Region/Düsseldorf – Mittel werden 2022 auf 160 Millionen Euro erhöht. NRW Minister Pinkwart: Zahlreiche Kreise und kreisfreie Städte profitieren von verbesserten Förderbedingungen. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW teilt mit: Zum Jahresbeginn hat das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen den Startschuss zur neuen Förderperiode für das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm Nordrhein-Westfalen gegeben.

Das bisherige Fördergebiet – die Kreise und kreisfreien Städte, in denen Vorhaben gefördert werden können – wird noch einmal deutlich erweitert. Damit investieren der Bund und die Landesregierung in den kommenden sechs Jahren 1,3 Milliarden Euro in die Modernisierung von Wirtschaft und Regionen des Landes und unterstützen arbeitsplatzschaffende Ansiedelungs- oder Erweiterungsinvestitionen von Unternehmen sowie kommunale Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastruktur. Dies umfasst beispielsweise die Förderung von Gewerbe- und Technologiezentren, Wirtschaftsflächen oder überbetrieblichen Bildungsstätten.

Wirtschafts- und Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Ich freue mich, dass wir in das bisherige Fördergebiet des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms acht weitere Kreise aufnehmen können und für viele weitere die Fördergrenzen erhöhen. Damit erhalten zahlreiche Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen attraktive und verbesserte Förderbedingungen.“

Neu hinzugekommen zum Fördergebiet sind der Ennepe-Ruhr-Kreis, die Kreise Düren, Euskirchen, Kleve und Paderborn, der Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis und Oberbergischer Kreis und ein großer Teil des Kreises Viersen, der bislang nicht in die Förderung fiel. Insgesamt wird sich das neue Fördergebiet damit auf etwa 54 Prozent der Fläche des Landes Nordrhein-Westfalen annähernd verdoppeln.

Rund 1,3 Milliarden Euro stehen in Nordrhein-Westfalen für die Förderperiode 2022 bis 2027 zur Verfügung. Bereits 2022 werden für das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm NRW vom Bund 80 Millionen Euro bereitgestellt, die das Land auf insgesamt 160 Millionen Euro aufstockt. 2023 werden es voraussichtlich insgesamt 200 Millionen Euro, 2024-2027 jährlich 240 Millionen Euro sein. In der Förderperiode 2014-2021 betrugen die Bundesmittel im Durchschnitt jährlich 38 Millionen Euro.

Positiv fällt auch die Bilanz der vergangenen Förderperiode 2014-2020 aus: Insgesamt haben Bund und Land mehr als 1200 Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft mit Fördermitteln in Höhe von 405 Millionen Euro unterstützt. Im Bereich der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur waren es 158 Vorhaben mit einem Fördervolumen von insgesamt 319 Millionen Euro.

Minister Pinkwart: „Die Investitionsbereitschaft der Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen war auch in den unsicheren Zeiten der Corona-Pandemie erfreulich hoch. Mit dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm haben wir die richtigen Impulse für eine attraktive Standortpolitik in Nordrhein-Westfalen gesetzt. Mit den verbesserten Förderbedingungen können wir diese positive Entwicklung fortführen.“

Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist das zentrale Förderinstrument der regionalen Wirtschaftspolitik. Die methodische Grundlage für die Abgrenzung der Fördergebiete bildet der GRW-Regionalindikator, mit dem das Ausmaß des Transformationsbedarfs in verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Infrastruktur und Demographie abgebildet wird.

Eine Neuabgrenzung des Fördergebiets war aus beihilferechtlichen Gründen erforderlich. Das Fördergebiet ist in zwei Kategorien unterteilt: Die sogenannten C- und D-Fördergebiete. Wirtschaftsnahe Infrastrukturen können in C- und D-Fördergebieten gleichermaßen gefördert werden. Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft erhalten in C-Fördergebieten in aller Regel eine höhere Förderung als in D-Fördergebieten.

Die Karte der aktuellen Fördergebietskulisse finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/regionale-wirtschaftsfoerderung-startet-neue-foerderperiode

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„Das Versprechen von unbürokratischem Handeln muss gehalten werden“

Ahrweiler – Erster Kreisbeigeordnete Horst Gies appelliert an Ministerpräsidentin, Anträge zu vereinfachen. Rund ein halbes Jahr nach der Flutkatastrophe im Ahrtal haben viele Betroffene mit dem Wiederaufbau begonnen. Für viele von ihnen stellt sich jedoch die Frage, wie sie diesen physisch, aber auch mental und vor allem finanziell stemmen können. Ein wichtiger Aspekt bei der Planung und Umsetzung sind die Wiederaufbauhilfen von Bund und Land. Bislang erreichten die versprochenen „unbürokratischen“ Hilfen jedoch nur wenige Menschen.

In einem persönlichen Gespräch mit der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, setzte sich der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies daher dafür ein, dass das Antragsverfahren vereinfacht, die Abwicklung der Anträge deutlich beschleunigt und vor allem die angekündigten Vorschüsse zeitnah nach Antragstellung ausgezahlt werden.

„Unter anderem in den Einwohnerversammlungen des Landes in den betroffenen Orten im Ahrtal wurde den Bürgerinnen und Bürgern das Antragsverfahren der ISB vorgestellt. Viele schöpften neuen Mut und machten sich Hoffnung, die Folgen der Katastrophe mithilfe der Gelder bewältigen zu können. Heute, sechs Monate nach der Flut, hat sich diese Hoffnung aber häufig in Wut, Enttäuschung und Resignation gewandelt“, sagt Gies.

Seit rund drei Monaten können Anträge gestellt werden. Wie in den letzten Tagen der Presse zu entnehmen war, habe die ISB aber in gerade einmal 23 Fällen Geld aus dem Wiederaufbaufonds ausgezahlt. „Auch die Angabe, dass bislang 1240 Anträge eingegangen sind – und das bei etwa 40.000 Betroffenen – zeigt, dass das Verfahren dringend überarbeitet werden muss. Das Versprechen von unbürokratischem Handeln muss gehalten werden!“, so der Erste Kreisbeigeordnete weiter.