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Starker Andrang in Naherholungs-Gebieten, Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen appellieren, zuhause zu bleiben!

StädteRegion Aachen, 30.12.2020 – „Problematischer“ Besucherandrang in Naherholungsgebieten – bitte bleiben Sie Zuhause! Das gilt auch für die Silvesternacht.

Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, auf Kurztrips in die Eifel oder in andere Naherholungsgebiete zu verzichten. Da die Parkplätze wegen der hohen Zahl an Tagesbesuchern in den vergangenen Tagen vielerorts nicht ausreichten, mussten Polizei- und Ordnungskräfte zur Verstärkung hinzugerufen werden, um die Einhaltung der Maskenpflicht und die geltenden Kontaktbeschränkungen umzusetzen. „Große Menschenansammlungen erhöhen immer das Risiko einer weiteren Ausbreitung der Pandemie“, mahnen die Krisenstäbe.

Jede und jeder Einzelne kann dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und einzugrenzen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören Kontakte zu reduzieren sowie die AHA+AL-Regeln zu beachten (Abstand halten, Hygieneregeln einhalten, Alltagsmasken tragen, Corona-Warn-App installieren und lüften). Die Kontaktbeschränkungen bleiben weiterhin bestehen: Treffen im öffentlichen Raum ohne Einhaltung des Mindestabstandes sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu reduzieren. Maximal dürfen sich fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitzählen. Das gilt auch in der Silvesternacht.

In dieser Ausnahmesituation gilt: Je mehr Menschen sich an die Empfehlungen und Regeln halten, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, die Ausbreitung des Virus einzugrenzen.

Helfen Sie mit: Halten Sie Abstand, halten Sie zusammen!

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Dienstag 170 mehr nachgewiesene Fälle. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 14248. 12435 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 272. In den vergangenen Tagen sind zwei 84-jährige Frauen sowie fünf Männer im Alter von 68, 82, 84, 85 und 91 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1541 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 174.

Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

 

Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 639 6077 168
Alsdorf 120 1284 174
Baesweiler 57 912 137
Eschweiler 151 1358 189
Herzogenrath 95 1181 155
Monschau 16 204 111
Roetgen 69 214 231
Simmerath 72 344 182
Stolberg 189 1607 227
Würselen 129 1061 163
noch nicht lokal zugeordnet 4 6  
Gesamtergebnis 1541 14248 174

 *Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.

Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli bleibt Silvester und Neujahr geschlossen.

Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) bleibt am 31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) geschlossen. Ab Samstag, den 02.01.2021 hat das GAZ wieder regulär geöffnet.

Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.

Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.

Erreichbarkeit des Bürgertelefon zum Jahresende
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.

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Kreis Düren: Impfungen sind erfolgreich angelaufen – wie geht es jetzt weiter? Ausgangs-Beschränkung gilt zunächst bis 4. Januar

Düren, 30.12.2020 – Die Impfungen gegen das Coronavirus sind im Kreis Düren erfolgreich angelaufen. Bis zum Jahresende werden die ersten 2000 Menschen geimpft sein – mit erster Priorität in den Senioren- und Pflegeeinrichtungen. „Unser Ziel ist es, zunächst die besonders gefährdeten Menschen zu impfen“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.

Morgen werden 19 der 48 vollstationären Seniorenheime geimpft sein – wie geht es dann weiter? Noch ist unklar, welche Mengen Impfstoff zu Jahresbeginn zur Verfügung stehen. Die Impfdosen werden dem Kreis Düren über das Land NRW zugeteilt. Fest steht: Sobald weiterer Impfstoff den Kreis erreicht, wird sofort weiter geimpft. „Wir gehen dabei nach einer Prioritätenliste vor, die sich nach den Vorgaben der Ständigen Impfkommission in Berlin und des Landes richtet“, betont Landrat Wolfgang Spelthahn. Wenn Bewohner und Pflegepersonal in den Heimen geimpft sind, kommen Beschäftigte im Rettungsdient und bestimmtes medizinisches Personal in Krankenhäusern an die Reihe. Nachfolgend sind die Beschäftigten ambulanter Pflegedienste vorgesehen sowie mit sehr hoher Priorität Menschen, die älter sind als 80 Jahre.

Der Kreis Düren wird wie immer umfassend und aktuell darüber informieren, wie es weitergeht. Dabei ist der Kreis auch an die Vorgaben des Bundes und des Landes gebunden. Ob die Menschen zum Beispiel individuell schriftlich benachrichtigt werden, wann sie geimpft werden können, steht derzeit noch nicht fest. „Klar ist aber, dass wir über alle unsere Kanäle informieren werden“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Außerdem gibt es Infos über die lokalen Medien (Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen, Online). „Es ist sichergestellt, dass alle Menschen zeitig und zügig im Bilde sind“, betont der Landrat.

Derzeit fallen die Infektionszahlen im Kreis Düren. Der Inzidenzwert (Zahl der Neu-Infektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gerechnet) liegt seit dem 2. Weihnachtstag unter 200 (heute bei 130,4). Dennoch muss die aktuell geltende Allgemeinverfügung (AV) des Kreises Düren zunächst bis Montag, 4. Januar, verlängert werden. Dies betrifft auch die derzeit gültige Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr. Die Regelung ist mit dem Land NRW abgestimmt. Die Verlängerung der AV hat mehrere Gründe: Zum einen sind die derzeitigen Fallzahlen nicht so aussagekräftig, da über die Feiertage deutlich weniger getestet wurde und wird. Außerdem ist die Lage in den Krankenhäusern äußerst angespannt. Aktuell werden 81 Menschen stationär behandelt, davon 20 auf Intensivstationen. Derzeit sind kaum Intensivbetten frei, da neben Covid-Patienten auch Menschen mit anderen sehr ernsthaften Erkrankungen behandelt werden (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Unfall). Somit besteht grundsätzlich das Risiko, dass man zum Beispiel bei einem Unfall nicht bestmöglich versorgt werden kann. Das Krankenhauspersonal arbeitet an der Belastungsgrenze. Zudem ist die Zahl der Todesfälle immer noch hoch. „Unser oberstes Ziel ist es nach wie vor, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten“, betont Landrat Wolfgang Spelthahn. Dies gelinge letztlich nur, wenn sich die Ausbreitung des Virus eindämmen lasse. Die Ausgangsbeschränkung dient dem Zweck, Kontakte einzuschränken. Auch in den nächsten Tagen wird angesichts der Feiertage nicht wie sonst üblich getestet werden. Mit wieder aussagekräftigeren Fallzahlen rechnet der Leiter der Kreis-Gesundheitsamtes, Dr. Norbert Schnitzler, deshalb nicht vor Ende kommender Woche.

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Neujahrsansprache von Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Lassen Sie uns zuversichtlich in die kommenden Monate gehen

Region/Mainz, 30.12.2020 – Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat in ihrer Neujahrsansprache dazu aufgerufen, trotz der herausfordernden Corona-Pandemie Optimismus und Zuversicht nicht zu verlieren. „Was für ein Jahr liegt hinter uns. Noch nie zuvor war in der Geschichte der Bundesrepublik unser Miteinander so stark gefordert, noch nie haben wir so viel Zeit in der digitalen Welt verbracht“, so die Ministerpräsidentin. Gerade in diesen Tagen seien die einschneidenden Corona-Maßnahmen besonders zu spüren. Der Shutdown mache viele Menschen einsam und gefährde wirtschaftliche Existenzen. Es sei bedrückend, dass auch in Rheinland-Pfalz bereits mehr als 1.300 Menschen an und mit COVID-19 gestorben seien.

„Auch wenn noch harte Monate vor uns liegen, dürfen wir es nicht zulassen, dass Angst unser Leben beherrscht. Wenn Pessimismus zur Leitschnur wird, verliert die ganze Gesellschaft“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Sie dankte den Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern, die dafür sorgten, dass gefährdete Menschen sicher und gut durch die Krise kommen und die Großartiges leisteten, um die Gesellschaft am Laufen zu halten. „In den Krankenhäusern, Pflegeheimen, Gesundheitsämtern und ambulanten Diensten kämpfen die Mitarbeitenden rund um die Uhr dafür, dass sich möglichst wenige anstecken und die Kranken gut versorgt werden. In Kitas, Schulen und Hochschulen geben alle ihr Bestes, damit kein Kind und kein junger Mensch zum Verlierer der Pandemie wird. Eltern stemmen unter schwierigen Umständen Beruf und Familie gleichzeitig.“

Sie werde als Ministerpräsidentin auch 2021 alles dafür tun, um das Gesundheitssystem zu stärken und um diejenigen zu unterstützen, die von der Pandemie hart betroffen sind. „Die Landesregierung nutzt die Krise entschlossen für eine gute Zukunft: für beste Bildung und für eine klimaneutrale Wirtschaft, die in Rheinland-Pfalz die Chancen der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz optimal nutzen kann“, so die Ministerpräsidentin.

Besonders zu den vielen jungen Menschen, die sich ausgebremst fühlen, sagte sie: „Ich bin überzeugt davon, dass wir aus 2021 ein gutes Jahr machen können. Lassen Sie uns mit Zuversicht in die kommenden Monate gehen.“ Die akute Gefahr der Corona-Pandemie werde im nächsten Jahr überwunden. Ein Impfstoff, der maßgeblich in Mainz entwickelt wurde, gebe Grund zur Hoffnung. In den Alten- und Pflegeheimen hätten die Impfungen begonnen und die Impfzentren seien startklar. Zusammen mit ihrem Mann und ihrer Familie wünschte Ministerpräsidentin Malu Dreyer allen Bürgerinnen und Bürgern ein gesundes, friedvolles und glückliches Jahr 2021.

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Appell von Landrat Pföhler: Winterliche Ausflüge vermeiden – Kreisverwaltung, Polizei und Verbandsgemeinde weiten Kontrollen aus

Ahrweiler, 30.12.2020 – Aufgrund der winterlichen Bedingungen und des gefallenen Schnees kam es in den vergangenen Tagen zu einem erhöhten Aufkommen von Besucherinnen und Besuchern aus der Region und dem benachbarten Nordrhein-Westfalen an der Hohen Acht bei Adenau. Am Dienstag, 29. Dezember, verschafften sich Vertreter der Polizeiinspektion Adenau, der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau sowie der Kreisverwaltung Ahrweiler daher selbst vor Ort einen Überblick über die Lage.

„Was die Corona-Schutzmaßnahmen betrifft, konnten wir keine Verstöße feststellen. Es waren überwiegend Familien unterwegs und die Abstände wurden eingehalten“, so die Leiterin der Abteilung Ordnung und Verkehr der Kreisverwaltung. Die Park- und Verkehrssituation hingegen sei kritischer zu betrachten. Eine Reihe von Parkverstößen hätte durch die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau geahndet werden müssen. Polizei, Verbandsgemeinde- und Kreisverwaltung haben dennoch gemeinsam entschieden, vorerst keine weiteren Maßnahmen, wie etwa Straßensperrungen, einzuleiten. Da diese das Problem lediglich auf andere Straßen auslagern und womöglich zu noch größeren Verkehrsbehinderungen führen würden. Die Kontrollen werden daher auch in den kommenden Tagen weiterhin durchgeführt.

Landrat Dr. Jürgen Pföhler appelliert in diesem Zusammenhang noch einmal an die BürgerInnen: „Es ist nachvollziehbar, dass man das winterliche Wetter nutzen möchte. Dennoch bitte ich Sie eindringlich darum, größere Menschenansammlungen zu vermeiden, um das Infektionsrisiko zu minimieren, und Polizei und Ordnungsamt nicht zusätzlich durch diese Ausflüge zu belasten.“

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Impfzentrum in Wittlich startbereit

Wittlich, 30.12.2020 – In einer gemeinsamen Kraftanstrengung hat die Kreisverwaltung gemeinsam mit dem Technischen Hilfswerk und zahlreichen Handwerksbetrieben innerhalb von nur drei Wochen die Infrastruktur für die Impfungen konzipiert und geschaffen. Mit den Vorbereitungen wurde konkret begonnen, nachdem das Land erste Informationen über die Anforderungen an die Impfzentren zur Verfügung gestellt hat. Aufgrund des Zeitdrucks musste Hand in Hand gearbeitet werden. Auf circa 2.000 Quadratmetern Fläche des ehemaligen Hela-Baumarktes wurden Räume in Messebauweise geschaffen, vorhandene Räume und Toiletten saniert, Impfkabinen aufgebaut, EDV-Systeme eingerichtet sowie Elektro- und Sanitärarbeiten durchgeführt.

Für die vertraulichen Arztgespräche wurden zudem Bürocontainer aufgestellt. „Die pünktliche Fertigstellung konnte nur durch das besondere Engagement der eingesetzten Betriebe gelingen, die dem Vorhaben des Kreises höchste Priorität beigemessen haben“, betonte der sichtlich beeindruckte Landrat anlässlich einer Besichtigung des fertigen Impfzentrums mit Blick auf die Dienstleister und Handwerker, die dem Landkreis ohne Zögern ihre Unterstützung zugesagt hatten. Dank sprach Eibes auch den ehrenamtlichen Helfern des Technischen Hilfswerks und deren Arbeitgebern aus, die ihre Mitarbeiter für ihr ehrenamtliches Engagement freigestellt hatten. Sobald der Impfstoff gegen das neuartige Corona-Virus zugelassen und verteilt ist, können im Impfzentrum täglich bis zu 800 Menschen geimpft werden.

Geplant ist zunächst die Inbetriebnahme einer Impfstraße im Zweischichtbetrieb. Da davon ausgegangen wird, dass zunächst Impfstoffe geimpft werden, die nach 21 Tagen eine zweite Impfung erfordern, wurde das Impfzentrum so errichtet, dass der Betrieb nach und nach ausgeweitet werden kann. Ergänzt wird die Impftätigkeit in den 31 im Land Rheinland-Pfalz eingerichteten Impfzentren durch mobile Impfteams und Impfungen in Kliniken, die eine „Eigenimpfung“ ihrer Belegschaft durchführen. Termine für Impfungen werden in Rheinland-Pfalz zentral telefonisch in einem Callcenter oder über ein Online-Formularcenter vergeben. In der ersten Phase der COVID-19-Impfung soll eine sehr gezielte und priorisierte Impfung erfolgen. Welche Personengruppen im Detail hierunter fallen, legen Bund und Länder aktuell gerade fest. Wichtig ist, dass Impfungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. Personen, die unangemeldet erscheinen, müssen leider zurück-gewiesen werden.

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Grundrente tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft

Region, 30.12.2020 – Kein Antrag notwendig – Erste Auszahlungen ab Mitte 2021 geplant – Nachzahlungen kommen rückwirkend. Ab Januar können Rentner, die viele Jahre gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben, die Grundrente erhalten – ganz gleich, ob sie erst 2021 in Rente gehen oder schon in Rente sind. Wichtig ist: Niemand muss einen Antrag auf Grundrente stellen. Die Rentenversicherung prüft die Grundrente automatisch und zahlt sie dann als Zuschlag zur normalen Rente aus.

Erste Auszahlungen ab Mitte 2021 geplant

Weil die Überprüfung aller Renten sehr aufwendig ist, kann die Grundrente frühestens ab Mitte des Jahres ausgezahlt werden. Zunächst erhalten sie alle, die neu in Rente gehen oder Sozialleistungen beziehen wie Grundsicherung oder Wohngeld.

Noch 2021 folgen Rentner, deren Rente vor 1992 begonnen hat. Dann geht es weiter mit den Rentnern, deren Rente nach 1992 begonnen hat. Nachteile hat dadurch niemand, denn die Grundrente wird rückwirkend zum Januar 2021 ausgezahlt.

Alle Renten werden überprüft

Rund 641 000 Renten sind bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland-Pfalz auf die Grundrente hin zu überprüfen, bundesweit sind es rund 26 Millionen. Die DRV Rheinland-Pfalz rechnet, dass etwa 10 Prozent ihrer Rentnerinnen und Rentner von der Grundrente profitieren können.

Aktuelle Informationen im Internet

Zahlreiche Informationen zur Grundrente mit Beispielen gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Grundrente Die DRV Rheinland-Pfalz bittet um Verständnis, dass sie derzeit noch keine persönlichen Beratungen zur Grundrente anbieten kann, da die Programme noch nicht zur Verfügung stehen. Auch individuelle Auskünfte und konkrete Berechnungen sind derzeit nicht möglich.

Wer die Grundrente bekommen kann

Die Grundrente ist keine eigenständige Rente und auch keine Mindestrente. Sie ist ein Zuschlag zur Rente. Nicht jeder mit einer geringen Rente bekommt auch die Grundrente. Nur wer mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten und während seines Berufslebens zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes verdient hat, kann sie erhalten. Zu den Grundrentenzeiten zählen Pflichtbeitragszeiten, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen Leistungen wegen einer Krankheit oder Reha bezogen wurden.

Auf die Grundrente wird Einkommen angerechnet, wenn es den Freibetrag von 1 250 Euro bei Alleinstehenden und 1 950 Euro bei Verheirateten überschreitet. Diese Daten soll die Rentenversicherung in der Regel von den Finanzämtern erhalten.

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Impfungen werden ausgeweitet – Terminvergabe für Impfzentren startet am 4. Januar 2021

Region, 30.12.2020 – Aufgrund der Tatsache, dass anfänglich nur wenig Impfstoff verfügbar war, wurde in Rheinland-Pfalz zunächst Einrichtungen in den Regionen ein Impfangebot gemacht, in denen zum Stichtag 16. Dezember eine überdurchschnittliche Sieben-Tages-Inzidenz vorlag.

In der Zwischenzeit sind weitere Impfstoff-Lieferungen eingetroffen, sodass Rheinland-Pfalz die anfängliche Kopplung an den Inzidenzwert bereits am gestrigen Abend aufgehoben hat. Somit kann bereits seit heute grundsätzlich in allen Alten- und Pflegeheime geimpft werden, in denen Impfbereitschaft besteht.

Die Impfung kann in allen Einrichtungen erfolgen, die der Koordinierungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Impfbereitschaft gemeldet haben. Aktuell sind 73 Einrichtungen startklar für die Impfung. Diese erfolgt entweder über die mobilen Impfteams oder in Eigenorganisation der Einrichtungen. Diese können in Zusammenarbeit mit einer Hausärztin und einem Hausarzt sowie einer Apothekerin und einem Apotheker vor Ort Impfungen in Eigenorganisation durchführen. Die Impfstofflieferung für diese Impfungen erfolgt ebenfalls über die Koordinierungsstelle des DRK.

Die Corona-Schutzimpfungen in den 31 rheinland-pfälzischen Impfzentren starten am 11. Januar 2021, zunächst für die gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes priorisierte Gruppe, insbesondere der über 80-Jährigen. Die Terminvergabe für die Impftermine erfolgt ab dem 4. Januar entweder telefonisch über die Telefonnummer 0800 / 57 58 100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de

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Brexit: Was sich für Verbraucher ab 1. Januar 2021 alles ändert. Was bleibt. Was unklar ist

Region, 30.12.2020 – Was bedeutet der Brexit für Verbraucher? Der Countdown läuft. Am 31. Dezember 2020 endet die Übergangsphase. Doch was bedeutet das für Verbraucher? Was wird sich ändern? Was bleibt? Was ist unklar?

Was wird sich ändern?

  1. Die Einreisebestimmungen

Bis 30. September 2021 ist die Einreise für EU-Bürger mit einem Personalausweis oder einem Reisepass möglich. Ab 1. Oktober 2021 ist die Einreise nur noch mit einem Reisepass gestattet. Wer allerdings über einen  „settled“ oder „pre-settled“-Status verfügt, Grenzgänger oder ein „S2-Healthcare-Visitor“ ist, kann seinen Personalausweis auch noch bis 31. Dezember 2025 zur Einreise nutzen. Für Kurzzeitaufenthalte, zum Beispiel für einen Urlaub, ist kein Visum  erforderlich.

  1. Studiengebühren

Wer sein Studium im Juli 2021/2022 beginnt, bezahlt nicht mehr die gleichen Studiengebühren wie britische Studierende. Es werden die internationalen Studiengebühren, die meist höher sind, fällig.

  1. Die Europäischen Gerichtsverfahren entfallen

Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, das Europäische Mahnverfahren sowie der Europäische Vollstreckungstitel entfallen. Somit wird es für Verbraucher zunehmend schwieriger, ihre Ansprüche gegenüber Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich durchzusetzen.

Was bleibt?

  1. Die Bahngastrechte

Die Bahngastrechte gelten für grenzüberschreitende Fahrten von der EU nach UK, von UK nach Europa und für Fahrten innerhalb des Vereinigten Königreiches. Zugreisende können weiterhin, unter bestimmten Voraussetzungen, bei einer Verspätung ab 120 Minuten 50 % des Ticketpreises zurückverlangen. Bei einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten sind es 25 %.

  1. Die Busgastrechte

Bei den Busgastrechten können Verbraucher, deren Busfahrt annulliert wurde, unter bestimmten Voraussetzungen, die Erstattung des Fahrpreises verlangen und sich ggfs. zum Abfahrtsort zurückbringen lassen.

  1. Die Fahrgastrechte für Fährpassagiere

Fährpassagiere haben zum Beispiel auch weiterhin das Recht auf eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Ticketpreises, falls die Verspätung 2 Stunden, bei einer planmäßigen Fahrtzeit zwischen 4 und 8 Stunden, beträgt.

  1. Die Anerkennung des nationalen Führerscheins

Wer in UK Auto fahren möchte, kann dies weiterhin mit einem deutschen, europäischen oder internationalen Führerschein tun.

  1. Die gesetzliche Gewährleistung bei Einkäufen im Laden

Wer in Großbritannien im Laden kauft, kauft nach britischem Recht. Ist die Ware defekt, können Verbraucher vom Händler Reparatur oder Ersatz verlangen. Bei Neuwaren: In England, Wales und Nordirland 6 Jahre lang. In Schottland 5 Jahre lang.

  1. Die kostenlose Bearbeitung von grenzüberschreitenden Verbraucherbeschwerden

Auch nach der Übergangsphase nimmt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland Verbraucherbeschwerden gegen britische Unternehmen entgegen. Diese werden weiterhin mit den britischen Kollegen gemeinsam bearbeitet. Der Service ist für Verbraucher kostenlos.

  1. Die Europäische Krankenversicherungskarte behält für kurzzeitige Aufenthalte ihre Gültigkeit

Die seitens der deutschen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sowie die Provisorische Ersatzbescheinigung (PEB) behält bei vorübergehenden Aufenthalten, zum Beispiel für Urlaube, im Vereinigten Königreich nach dem 1. Januar 2021 im bisherigen Format ihre Gültigkeit.

Zur Info: Mit der EHIC können Sie während ihres Urlaubs in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich in Notfällen und bei ungeplanten Behandlungen zum Arzt gehen und bekommen die gleichen Leistungen wie Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Reiselandes. Die Kosten für die medizinisch notwendige Versorgung werden normalerweise von der Krankenkasse übernommen. Es kann jedoch sein, dass Sie in Vorleistung gehen müssen.

Aber dennoch ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung empfehlenswert, da über die EHIC nur ungeplante Notfallbehandlungen und Unfälle abgedeckt sind. Außerdem erstatten die Krankenkassen unter Umständen nicht den kompletten Betrag zurück.  Weitere Informationen: Brexit – GKV-Spitzenverband, DVKA

Was ist unklar?

Die Roaming-Gebühren

Die Europäische Union hat die Roaming-Gebühren für mobiles Telefonieren und Surfen innerhalb der EU abgeschafft. Telefonieren, SMS versenden und Surfen kostet im EU-Ausland, Norwegen, Island und Liechtenstein genau so viel wie zu Hause (Roam like at home). Diese Regelung entfällt für das Vereinigte Königreich nach dem 31. Dezember 2020.

Allerdings haben viele deutsche Netzbetreiber zurzeit laufende Roaming-Verträge mit britischen Netzbetreibern. Bislang gibt es keine Anzeichen dafür, dass diese Verträge nach der Übergangsphase aufgelöst werden sollen. Die Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica (O2), 1 & 1 gaben gegenüber der Deutschen Presseagentur an, bis auf Weiteres nichts an den bestehenden Tarifen ändern zu wollen. Das heißt, es werden keine zusätzlichen Roaming-Gebühren fällig.

Wenn die Netzbetreiber allerdings eines Tages die Verträge kündigen, könnten für Reisende aus anderen EU-Ländern, die sich in Großbritannien aufhalten, wieder Roaming-Gebühren anfallen.

Fragen Sie auf jeden Fall vor Ihrem Urlaub in UK bei Ihrem Provider nach, wie er sich in Sachen Roaming entschieden hat und wieviel Sie ggfs. bezahlen müssen.

Wo gibt es weitere Informationen zum Brexit?

Auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums: www.evz.de >> Reisen & Verkehr >> Der Brexit. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert. Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie sich mit Hilfe des Formulars direkt ans EVZ Deutschland wenden.

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Krankenhaus Gerolstein: Schließung der Chirurgie liegt allein in der Verantwortung des Trägers

Gerolstein/Mainz, 30.12.2020 – Zur Entscheidung des Krankenhausträgers – der Marienhaus Kliniken GmbH – die stationäre chirurgische Versorgung am Krankenhausstandort St. Elisabeth-Krankenhaus des Marienhausklinikums Eifel in Gerolstein zum Jahresende 2020 einzustellen, die dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium mit Schreiben vom 21. Dezember 2020 mitgeteilt wurde, äußerte sich Staatssekretär Dr. Alexander Wilhelm heute wie folgt:

„Ich bedauere diesen nicht zuletzt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter offensichtlich überraschenden Schritt, der allein in der Verantwortung des Krankenhausträgers liegt. Vorwürfe von Vertretern des Stadtrats der Stadt Gerolstein, dass man sich von Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler belogen fühle, weise ich auf das Schärfste zurück. Richtig ist, dass im vergangenen Sommer dem Gesundheitsministerium tatsächlich noch keine Pläne über Änderungen der Fachabteilungsstruktur bekannt gemacht worden waren. Noch im September war dem Gesundheitsministerium auf Nachfrage infolge von in der Region geäußerten Zweifeln an der Zukunft des Krankenhauses von Seiten des Krankenhauses mitgeteilt worden, dass alle im Krankenhaus vorgehaltenen medizinischen Abteilungen unter Einhaltung des Facharztstandards fortgeführt werden.“

Erst im November habe man vom Krankenhausträger anlässlich eines Gesprächs zu einem anderen Krankenhausstandort von möglichen Problemen im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des chirurgischen Chefarztes erfahren, so Staatssekretär Dr. Wilhelm weiter. Offensichtlich habe man seitens des Krankenhausträgers keinen Ersatz gefunden sowie weitere Personalabgänge zu verzeichnen gehabt und sich zur Einstellung des stationären chirurgischen Angebots entschlossen.

„Die Fortführung eines ambulanten chirurgischen Angebots mit der Durchführung auch von ambulanten Operationen ist zu begrüßen, kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Region um Gerolstein mit der Schließung der stationären Chirurgie einen Verlust erleidet. Gleichwohl möchte ich darauf hinweisen, dass insbesondere mit den chirurgischen Abteilungen der Krankenhäuser in Daun, Bitburg und Prüm auch die stationäre chirurgische Versorgung in der Region sichergestellt bleibt. Speziell die Chirurgie am Krankenhaus Maria Hilf in Daun – im gleichen Landkreis wie Gerolstein – dürfte durch die Entwicklungen eine Stärkung erfahren“, so Dr. Wilhelm.

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Gemeinde Hellenthal rät von Besuch der Wintersportgebiete ab

Hellenthal, 30.12.2020 – Die Schneegebiete Udenbreth und Hollerath sind überverhältnismäßig stark von Besuchern frequentiert. Es gibt nur begrenzte Parkmöglichkeiten, die nicht ausreichen, um allen Besuchern einen Stellplatz zu bieten.

Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens raten wir von einem Besuch in den Wintersportgebieten Udenbreth und Hollerath in den nächsten Tagen ab.

Sollte unsere Bitte, uns momentan nicht zu besuchen, Sie nicht abhalten nach Udenbreth und Hollerath zu kommen, bitten wir sie eindringlich um die Einhaltung der folgenden Verhaltensregeln:

 

  • Bitte informieren Sie sich zu Hause vor der Abfahrt über die aktuelle Lage (Schneetelefon: 02482 / 85 200 oder Aktueller Wintersportbericht).
  • Es stehen begrenzt gebührenpflichtige Parkmöglichkeiten am „Weißer Stein“ zur Verfügung.
  • Bitte parken Sie keine Feld- und Waldwege sowie Hofeinfahren zu.
  • Folgen Sie bitte den Anweisungen des Ordnungsamtes vor Ort.
  • Bitte auf den Wegen und Wiesen bleiben und nicht den Wald betreten.
  • Es sind derzeit leider keine sanitären Einrichtungen vorhanden.
  • Bitte keinen Abfall liegen lassen.
  • Bitte beachten Sie überall die Corona-AHA-Regeln.