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Wirtschaft

Corona setzt Weinexporte unter Druck

Region/Trier, 09.01.2021 – Die Covid-19-Pandemie wirkt sich unterschiedlich stark auf die Weinindustrie aus. So sind die Weinkellereien, größeren Genossenschaften und selbstvermarktenden Weingüter mit ihren Absatzzahlen weitestgehend zufrieden. Weingüter und Vermarkter, deren Kunden hauptsächlich in der Hotellerie- und Gastronomie sowie im Ausland zu finden sind, klagen hingegen über Verluste. Die Industrie- und Handelskammer Trier hat die aktuellen Exportdaten für Weinlieferungen untersucht und stellt im Vergleich zu den Vorjahresergebnissen in einzelnen Ländern deutliche Absatzeinbußen fest. Insgesamt hat der Deutsche Wein in der Menge 5,3 Prozent verloren und summiert sich damit auf 97,8 Millionen Liter. „Bedauerlicherweise sind zeitgleich auch die Verkaufspreise für den Wein gesunken“, bilanziert IHK-Geschäftsführer Albrecht Ehses und erklärt dies mit einer deutlichen Verschiebung der Absatzkanäle von Hotels und Restaurants mit höheren Preisstufen hin zum Lebensmittelhandel mit einem günstigeren Weinangebot.

Diese Entwicklung mache sich international bemerkbar. So liegt der Durchschnittspreis der Auslandslieferungen für einen Liter Wein bei 2,86 Euro und damit um 8,8 Prozent unter dem Vorjahreswert. Am besten schneidet hier im statistischen Vergleich noch die Mosel ab, für deren Weißweine im Export Durchschnittspreise von 3,89 Euro ausgewiesen werden. „Dennoch vollzog sich auch hier ein Wertverlust von mehr als neun Prozent, der hauptsächlich auf Exporte in die USA zurückgeht“, weiß Ehses. Dort sind die Exporteure nicht nur von den Corona-bedingten Auswirkungen betroffen, sondern leiden zusätzlich unter den seit November 2019 bestehenden Strafzöllen in Höhe von 25 Prozent. Waren es vor zehn Jahren noch 30 Millionen Liter, die in die USA geliefert wurden, so sind es aktuell nur noch 15,5 Millionen Liter. Das ist ein erneuter Rückgang um 7,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „Der Durchschnittspreis ist von einem zufriedenstellenden Ausgangsniveau im Laufe des Jahres um 20 Prozent nach unten gerauscht und liegt nun bei 3,44 Euro je Liter“, stellt Ehses fest und hofft auf ein Einlenken unter dem neuen Präsidenten Joe Biden und auf eine Beilegung des seit Jahren anhaltenden Subventionsstreits.

Deutlich unter Druck stehen auch die Weinlieferungen nach Großbritannien. Der Export ist im Vorfeld des Brexits um 30 Prozent zurückgegangen. Damit werden an den einst wichtigsten Handelspartner noch 9,6 Millionen Liter Deutscher Wein geliefert. Das vereinbarte Freihandelsabkommen und der Verzicht auf die Einfuhr von Zöllen werden zwar seitens der IHK begrüßt, doch die in Aussicht stehende Verschlechterung der ökonomischen Lage sowie der bestehende harte Preiswettbewerb lassen kaum auf mehr Nachfrage hoffen. Deutlich besser sind hier die Aussichten für deutschen Wein in den skandinavischen Ländern. Besonders in Norwegen und Finnland haben sich die Absatzzahlen um mehr als 30 Prozent nach oben bewegt. Schweden und Dänemark gelten eher als stabil und aus Polen, der Schweiz und Russland zeigen sich positive Signale. „Insgesamt ist mit einer Erholung der deutschen Exporte in 2021 aber nicht zu rechnen“, fasst Ehses die Ergebnisse zusammen.

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Tourismus

Kleine ökologische Sensation im Freilichtmuseum: Tierisch wild in Kommern

Mechernich-Kommern, 09.01.2021 – Pünktlich zum Jahresstart kann das LVR-Freilichtmuseum Kommern mit einer kleinen ökologischen Sensation aufwarten. Seit geraumer Zeit hängen Nachtsichtkameras in entlegenen Bereichen des Freilichtmuseums und dokumentieren, welche wilden Bewohner sich dort „tummeln“. Die Idee stammt von Vanessa Sterner, der wissenschaftlichen Volontärin. Nachdem bereits junge Füchse, Rehe oder gar ein Dachs Ihren Auftritt im Rampenlicht der versteckten Kamera hatten, glückten nun die Aufnahmen einer ganz besonderen Einwohnerin unseres Museumswaldes:

Wildkatzen reagieren äußerst empfindlich auf Störungen durch den Menschen. Foto: Vanessa Sterner | LVR

Einer Wildkatze. Vanessa Sterner: „In den Aufnahmen sind ganz deutlich die Merkmale erkennbar, die eine Wildkatze von einer Hauskatze unterscheiden, nämlich die wuchtige, untersetzt wirkende Statur, das breite Gesicht, die verwaschen wirkende Fellzeichnung am Körper und vor allem der buschige Schwanz mit den charakteristischen, schwarzen Streifen.“ Ganz sicher bestimmen und wissenschaftlich nachweisen ließe sich die Wildkatze jedoch nur mit einer genetischen Analyse, etwa anhand einer Fellprobe.

 

Das Vorkommen dieser als extrem scheu geltenden Wildtierart belegt, wie naturnah das Museumsgelände tatsächlich ist: Wildkatzen reagieren äußerst empfindlich auf Störungen durch den Menschen. Der Museumswald wird in weiten Teilen seit vielen Jahren kaum oder gar nicht mehr bewirtschaftet, womit auch seltenen und scheuen Wildtieren wie der Wildkatze hier bei uns ein Lebensraum geboten ist. Inwieweit es sich bei der gefilmten Wildkatze um einen festen Bewohner oder nur um ein durch streifendes Tier handelt, ist nicht zu sagen. Sie ist bei uns auf jeden Fall herzlich willkommen, sollte sie sich zum Bleiben entscheiden.

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10.500 Quarantäne-Anordnungen in zwei Monaten – Großer Aufwand „hinter den Kulissen“ in der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Region/Mayen-Koblenz, 09.01.2021 – Die vergangenen Monate haben das Ausmaß der zweiten Corona-Welle deutlich gemacht. Das dokumentieren auch die Quarantäne-Verfügungen, die die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als zuständiges Gesundheitsamt für den Landkreis und die Stadt Koblenz verlassen haben. Allein im November und Dezember waren es 10.500. Der stärkste Tag war der 15. Dezember, an dem 378 Verfügungen verschickt wurden. Und hinter jeder einzelnen verbergen sich mit Corona infizierte Menschen, deren Kontaktpersonen und Mitarbeiter im Kreishaus, die diese Flut handhaben müssen.

In der Kreisverwaltung blickt man zufrieden auf die Bewältigung dieser Lage: „Vielen unserer Mitarbeiter in der Corona-Bearbeitung wird viel abverlangt, einigen sogar sehr viel. Aber wir wissen, wofür wir dies alles tun: Um gemeinsam dazu beizutragen, die Verbreitung des Virus so schnell wie irgend möglich zu unterbinden. Bisher ist uns das mit einem Blick auf die Zahlen ganz gut gelungen“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig. Genauso sieht es Petra Kretzschmann, Büroleiterin der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, die den großen Aufwand im Hintergrund deutlich macht: „Wenn uns zu Beginn des Jahres 2020 jemand gesagt hätte, dass wir in der Kreisverwaltung aufgrund einer Pandemie quasi eine kleine Behörde innerhalb der Behörde organisieren müssen, dann hätten wir wahrscheinlich ungläubig dreingeschaut.“ Aber genau das ist gelungen. Heute arbeiten Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ganz eng zusammen mit Mitarbeitern der Kernverwaltung und Auszubildenden, mit Soldaten der Bundeswehr, Kollegen von Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen sowie Ehrenamtlichen und Containment Scouts, die zur Unterstützung gekommen sind. „Und alle zusammen bilden ein Team, das die Corona-Lage in unserer Region mit Herzblut und Engagement in ganz hervorragender Weise sieben Tage die Woche managt“, betont Petra Kretzschmann.

Im Hintergrund der täglichen Arbeit läuft eine eingespielte Logistik, an der auf medizinischer Seite die Ärzte des Gesundheitsamtes ebenso mitwirken wie die Organisation, die Koordinierungsstelle Digitalisierung, die IT, die Personalverwaltung und das Gebäudemanagement der Kreisverwaltung. „Damit ein so buntes Team wie die Corona-Mannschaft jeden Tag so viele Verfügungen rausgeben kann, bedarf es eines gut funktionierenden Workflows“, sagen die Koordinatoren der Corona-Lage, Tobias Querbach und Eva Friederichs, und erläutern, dass zur Absicherung im Zwei-Schicht-Betrieb gearbeitet wird. So ist sichergestellt, dass bei einer möglichen Infektion innerhalb eines Corona-Teams die Arbeit weitergehen kann.

Jede Schicht hat mehrere Teams, die die folgenden Aufgaben bewältigen:  Den Erstkontakt mit Infizierten, die Kontaktnachverfolgung, den Kontakt mit Genesenen sowie Sonderaufgaben und den Kontakt zu Kitas, Schulen oder Altenheimen.

Die Bearbeitung der Fälle ist digitalisiert. Trotzdem ist jeder Fall mehr als ein digitaler Prozess und eine Verfügung. „Hinter jedem Fall steht ein erkrankter Mensch mit all seinen Ängsten und Sorgen. Und auch diejenigen, die als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, haben viele Fragen. Da wird den Mitarbeitern, die in der Corona-Lage arbeiten, bei ihren Telefongesprächen mit den Betroffenen viel abverlangt. Fingerspitzengefühl und Empathie sind gefragt“, sagen Friederichs und Querbach. Nicht immer läuft alles rund. Oft muss auf Veränderungen, wie neue vom Land herausgegebene Verordnungen, schnell reagiert werden. Auch können hohe Fallzahlen oder auch schwierige Fälle mit aufwendigen Nachverfolgungen das System stark beanspruchen. „Da heißt es dann ruhig bleiben und auch mal bis tief in den Abend hinein im Kreishaus ausharren“, sagen die beiden Koordinatoren.

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Kreis Ahrweiler sieht positive Bilanz der ersten Impfwoche

Ahrweiler, 09.01.2021 – Seit Dienstagnachmittag, 5. Januar 2021, können im Kreis Ahrweiler über 80-Jährige sowie priorisiertes medizinisches Personal die Corona-Schutzimpfung erhalten. Landrat Dr. Jürgen Pföhler und Impfzentrumskoordinator Fabian Schneider zeigten sich mit dem „reibungslosen Ablauf“ der ersten Impfwoche zufrieden und zogen eine erste positive Bilanz mit mehr als 600 Geimpften.

Seit Impfbeginn durch die mobilen Impfteams konnten drei Pflege- und Senioreneinrichtungen im Kreis versorgt werden. Den Anfang machte das Marienhaus Seniorenzentrum St. Josef Bad Breisig. Die Bereitschaft von Bewohnerinnen, Bewohnern und Personal, sich impfen zu lassen, lag bei rund 80 Prozent. Darüber hinaus meldete auch die Villa am Buttermarkt in Adenau Impfbereitschaft. Diese lag bei rund 74 Prozent. Am heutigen Freitag kam das mobile Impfteam zudem auch im Alten- & Pflegeheim Alte Burg in Herschbroich zum Einsatz. Rund 84 Prozent der dort Impfberechtigten nutzten die Möglichkeit, die Impfung zu erhalten. „In den bisherigen Einrichtungen lag die Impfbereitschaft weit über unseren Erwartungen und den vom Land geforderten 70 Prozent“, so Daniel Blumenberg, stellvertretender Impfzentrumskoordinator.

Im Landesimpfzentrum des Kreises in Grafschaft-Gelsdorf, das gestern seinen Betrieb aufgenommen hat, konnten bislang je Tag 70 Impflingen der priorisierten Gruppe der über 80-Jährigen geimpft werden.

Am kommenden Wochenende sind weitere Einsätze der mobilen Impfteams in Senioreneinrichtungen des Kreises geplant. Die Impfungen im Landesimpfzentrum in Grafschaft-Gelsdorf werden am Montag, 11. Januar 2021, fortgesetzt. Laut Verordnung des Landes dürfen dann täglich 140 Impfungen erfolgen.

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News

Kindertages-Betreuung und Offener Ganztag: Land NRW und Kommunen wollen Elternbeiträge für Januar erlassen

Region/Düsseldorf, 09.01.2021 – Landesregierung und Kommunen möchten Familien in der Corona-Krise entlasten. Die Landesregierung von NRW teilt mit: Am 11. Januar startet der eingeschränkte Pandemiebetrieb in der Kindertagesbetreuung. Um die Eltern in der aktuellen Krise weiter zu entlasten, hat sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, die Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege und dem offenen Ganztag für den Monat Januar zu erlassen.

Die konkrete Abwicklung obliegt den Kommunen. Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und Kommunen hälftig.

Der stellvertretende Ministerpräsident und Familienminister Joachim Stamp sagte: „Ich freue mich, dass wir mit dem Finanzminister und den kommunalen Spitzenverbänden verabreden konnten, dass die Elternbeiträge im Januar ausgesetzt werden sollen. Gleichzeitig erneuere ich meinen Appell an alle Eltern, ihre Kinder, wenn immer möglich, selbst zu betreuen.“

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer betonte: „Dies ist eine gute und richtige Entscheidung, die auch Eltern von Grundschulkindern von den Beiträgen für die OGS, der Übermittagsbetreuung sowie weiteren Betreuungsformen entlastet. Mit dem Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge unterstützen die Landesregierung und die Kommunen erneut die Eltern in dieser herausfordernden Zeit.“

„Die Kommunen stützen die Entscheidung des Landes, das Betreuungsangebot in Kitas zurückzufahren. Die Einrichtungen werden damit in die Lage versetzt, die Kinder verstärkt in geschlossenen Kleingruppen zu betreuen und damit gezielt die Zahl der Kontakte zu reduzieren. Wir wissen, der verlängerte Lockdown fordert die Kinder und Familien weiter erheblich. Für den Monat Januar sind die Städte, Kreise und Gemeinden bereit, deshalb auf das Erheben von Elternbeiträgen für Kitas und den offenen Ganztag zu verzichten. Die Kosten teilen sie sich hälftig mit dem Land. Der Verzicht auf die Gebühren wird die finanziellen Einbußen durch Corona weiter steigern und ist für die kommunalen Haushalte schmerzhaft,“ sagen der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Pit Clausen (Stadt Bielefeld), und die Präsidenten des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW, Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann) und Bürgermeister a.D. Roland Schäfer (Stadt Bergkamen).“

Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushalt- und Finanzausschusses des Landtags. Dieser soll in seiner nächsten Sitzung über die Bewilligung der finanziellen Mittel aus dem NRW-Rettungsschirm final entscheiden. Das Sondervermögen aus dem Rettungsschirm wird zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie eingesetzt.

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Die 14 evm-Kundenzentren weiterhin geschlossen – Service über Telefon, Internet und Videoberatung

Region/Koblenz, 09.01.2021 – Die 14 Kundenzentren der Energieversorgung Mittelrhein (evm) bleiben bis 31. Januar geschlossen. Betroffen sind u.a. auch die Standorte in Mayen, Gerolstein, Bad Neuenahr, Sinzig. Bereits Mitte Dezember schloss der Energieversorger die Türen, um damit die Vorgaben im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie umzusetzen. Durch die Verlängerung des Shutdowns wird die Maßnahme bis 31. Januar fortgesetzt.

„Unser Kundenservice ist natürlich weiterhin erreichbar – telefonisch, per E-Mail, Fax, WhatsApp oder neuerdings auch über einen Videochat. Das fühlt sich fast so an, als wäre man live vor Ort“, so evm-Pressesprecher Marcelo Peerenboom. Unter www.evm.de/videoberatung lässt sich ganz bequem einen Wunschtermin vereinbaren. Kunden können die evm auch über die Telefonnummer 0261 402-11111 oder per E-Mail an serviceteam@evm.de kontaktieren.

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Stadtverwaltung Mayen bietet Unterstützung bei der Organisation der Impftermine für Senioren

Mayen, 09.01.2021 – Am 7. Januar hat das Impfzentrum in der Maifeld-Halle in Polch, welches auch für die Mayener Bürgerinnen und Bürger zuständig ist, seinen Betrieb aufgenommen. Die Terminvergabe für die Impftermine erfolgt seit dem 4. Januar entweder telefonisch über die Telefonnummer 0800 / 57 58 100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de.

Für einen Termin registrieren können sich zunächst nur Angehörige der Gruppe mit der höchsten Priorität, insbesondere die über 80-jährigen. Diese wurden auch per Schreiben über die Impfmöglichkeit informiert.

„Gerade aber diese Gruppe kommt vielleicht nicht immer mit der Terminvereinbarung zurecht oder ist nicht mehr mobil und hat zwar einen Termin bekommen, weiß aber nicht, wie er oder sie nach Polch kommen soll. Daran soll eine Impfung natürlich nicht scheitern, deswegen möchten wir hier den Seniorinnen und Senioren gerne unter die Arme greifen“, erläutert Oberbürgermeister Dirk Meid. „Ich freue mich, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung schnell und unkompliziert eine Aktion zur Unterstützung organisieren konnten.“

Die Stadtverwaltung möchte aus diesem Grund Unterstützung bei der Terminvereinbarung oder anderer damit verbundenen organisatorischen Angelegenheiten anbieten. Darüber hinaus wird ein Fahrtendienst für Seniorinnen und Senioren, die selbst nicht mehr mobil sind und keine Angehörigen oder Unterstützung von Dritten haben, eingerichtet.

Wer von diesen Unterstützungsangeboten Gebrauch machen möchte, kann sich entweder telefonisch unter 02651 – 88 6000 oder per E-Mail an hilfe@mayen.de wenden.

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Neue Corona Bekämpfungs-Verordnung tritt am 11.01.2021 in Rheinland-Pfalz in Kraft

Region/Mainz, 08.01.2021 – Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am kommenden Montag in Kraft und wird den seit 16. Dezember geltenden Winter-Shutdown bis zum 31. Januar 2021 verlängern. „Auch, wenn das neue Jahr mit einer großen Hoffnung startet, weil wir einen Impfstoff haben, der uns vor dem gefährlichen Virus schützt, dürfen wir in unserer Vorsicht noch nicht nachlassen. Die Infektionszahlen sind auch im Januar auf einem viel zu hohen Niveau. Täglich sterben weitere Menschen und das medizinische Personal in den Krankenhäusern sowie den Alten- und Pflegeeinrichtungen arbeitet am Limit. Wir tun daher weiterhin alles, damit jede Patientin und jeder Patient gut versorgt werden kann“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Deswegen haben die Länder gemeinsam mit dem Bund den Shutdown für den gesamten Januar verlängert. Wir können und werden die schwierigen Wintermonate, die vor uns liegen, gemeinsam bewältigen. Mit unserer Rechtsverordnung setzen wir die Beschlüsse um. Dabei ist uns eine lebensnahe Ausgestaltung wichtig, damit die Menschen die Maßnahmen akzeptieren und leben.“

Kontaktreduzierung

Durch die neue Verordnung werden Kontakte weiter reduziert. „Wir haben für Rheinland-Pfalz im Ministerrat eine Lösung gefunden, die lebensnah ist. Die Festlegung, ein Haushalt plus eine weitere Person, ist im Grundsatz richtig. Das kennen die Menschen aus der Zeit des ersten Shutdowns im Frühjahr“, sagte die Ministerpräsidentin. Allerdings sei in Rheinland-Pfalz eine wichtige Ausnahme beschlossen worden. So seien Kinder bis einschließlich 6 Jahre davon ausgenommen, ebenso gebe es Ausnahmen bei zwingenden Gründen für Kinderbetreuung oder die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen.

Konkret gilt ab Montag, 11. Januar 2021, bis 31. Januar 2021:

1.Treffen im öffentlichen Raum:  Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei deren Kinder bis 6 Jahre bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. Dem nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil ist es erlaubt, sein Umgangsrecht weiterhin auszuüben. Soweit es zwingende persönliche Gründe erfordern, insbesondere wenn eine angemessene Betreuung für Minderjährige oder pflegebedürftige Personen unter Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten nicht umsetzbar ist, ist auch die Anwesenheit mehrerer minderjähriger Personen eines weiteren Haushalts gestattet.

2.Treffen im privaten Bereich: Hier ist grundsätzlich das Gleiche dringend empfohlen: Treffen sind möglichst zu vermeiden; wenn sie stattfinden, dann möglichst im Freien. Sie sollen nur Angehörige des eigenen Hausstands und eine Person eines weiteren Hausstands umfassen, wobei deren Kinder bis 6 Jahre bei der Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht bleiben können.

Schulen

„Für uns stehen Sicherheit und Planbarkeit für Schülerschaft, Lehrerschaft und Eltern im Vordergrund“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Für den gesamten Januar gilt: An allen Schulen in Rheinland-Pfalz bleibt die Präsenzpflicht weiter aufgehoben. Die Schulen erfüllen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag im Fernunterricht durch ein pädagogisches Angebot, das auch in häuslicher Arbeit wahrgenommen werden kann. Abiturprüfungen sowie nicht aufschiebbare Prüfungen zum Beispiel in der dualen Ausbildung finden statt. Zum 25. Januar 2021 sollen die Grundschulen und die 5. und 6. Jahrgangsstufen im Wechselmodell wieder an die Schulen zurückkehren können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Dies entscheidet das Ministerium auf Grundlage der Infektionslage nach dem 17. Januar 2021. „Wir stellen weiter eine Betreuung sicher für die Schüler und Schülerinnen, die nicht zu Hause bleiben können. Wir sehen aktuell, dass die Familien sehr verantwortungsvoll mit diesem Angebot umgehen“, so die Ministerpräsidentin. Die Schulen sind für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7 oder Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf offen, die nicht zuhause betreut werden können. Sie haben dort ihren Platz für den Fernunterricht. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist.

„Für Kitas gilt weiter: Alle Kinder, die eine Betreuung benötigen, dürfen in ihre Kita kommen. Wir appellieren dringend an die Eltern und Arbeitgeber, dass die Kinder, wenn immer möglich, zu Hause betreut werden können“, so die Ministerpräsidentin.

Bewegungsbeschränkung

„Wir werden die Regelung zur Bewegungsbeschränkung in Hotspot-Regionen ähnlich wie Ausgangsbeschränkungen in enger Absprache mit den betroffenen Kommunen gemäß der Hotspot-Strategie (§ 23 Abs. 3 der Corona-Bekämpfungsverordnung) regeln. In Rheinland-Pfalz ist ohnehin vorgesehen, dass bei Überschreitung der Inzidenz von 200 weitere Schutzmaßnahmen von der betroffenen Gebietskörperschaft unter Berücksichtigung der konkreten lokalen Begebenheiten im Wege der Allgemeinverfügung ergriffen werden.

Diese Praxis hat sich während der Zeit der aktiven Anwendung des Warn- und Aktionsplans in den Taskforces bewährt“, so die Ministerpräsidentin.

Kantinen-Regelung

In Kantinen und Mensen ist ein Verzehr vor Ort nur dann erlaubt, wenn die Arbeitsabläufe oder die räumliche Situation des Betriebes oder der Einrichtung dies erfordern. Dann gilt das Abstandsgebot, die Maskenpflicht (entfällt am Platz) und die Pflicht zur Kontakterfassung.  „So bleibt gewährleistet, dass beispielsweise medizinisches oder produzierendes Personal ohne eigenes Büro auch weiterhin Speisen und Getränke während der Arbeitspause zu sich nehmen können.  Ein Verzehr vor Ort in Kindertagesstätten und Schulen bleibt ebenfalls zulässig“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten

Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden. Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt. Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. In Rheinland-Pfalz gilt weiterhin, dass nicht in Quarantäne muss, wer aus einem Risikogebiet einreist und sich weniger als 24 Stunden im Land aufhält und wer in ein Risikogebiet einreist und sich dort weniger als 72 Stunden aufhält. Wer nicht zur Quarantäne verpflichtet ist, unterliegt auch weiterhin nicht der doppelten Testpflicht.

Impfungen

„Neben Schutzmaßnahmen bleibt das Impfen der wichtigste Schlüssel im Kampf gegen das Corona-Virus. Wir haben Stand Donnerstagabend 20.792 Menschen der Priorisierungsgruppe 1 impfen können. Darunter sind 12.776 Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen, 4.871 in Krankenhäusern und 3.145 Menschen in den Impfzentren. Ich habe mich gestern selbst vor Ort davon überzeugen können, wie professionell die Abläufe sind. Wir haben alle 31 Impfzentren geöffnet. Anders als in anderen Bundesländern, können wir eine wohnortnahe Impfung sicherstellen; auch wenn wir mangels Impfstoff noch nicht unter Volllast fahren können“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Die Terminvergabe für die Impftermine läuft sehr gut. Stand heute Nachmittag haben 47.000 Menschen einen Termin für die Impfung im Impfzentrum erhalten. Für weitere rund 76.000 Menschen ist eine vollständige Terminregistrierung erfolgt. Alle, die sich online bis Mittwoch registriert haben, erhalten noch in dieser Woche eine E-Mail mit ihrem Termin“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Auch in den Krankenhäusern habe ich eine große Impfbereitschaft erlebt. Bei aller berechtigten Ungeduld dürfen wir eins nicht vergessen: Seit Weihnachten war bis vorgestern erst ein Impfstoff zugelassen. Seit dem 27. Dezember haben wir den Impfstoff bekommen und sofort mit mobilen Teams die besonders gefährdeten Personen in Alten- und Pflegeheimen aufgesucht. Wir haben immer versprochen: Wir impfen schnell und sicher. Daher sind die Aufklärungsgespräche wichtig. In einigen Einrichtungen dauert es daher länger“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Sie wisse, dass es auch für die Häuser eine große Herausforderung sei. „Es gibt aber auch viele Einrichtungen, die sehr schnell impfbereit waren. So haben zum Beispiel die Vereinigten Hospitien in Trier, das Seniorenzentrum Barmherzige Brüder in Saarburg oder das Senioren- und Pflegeheim Holderbusch in Lorscheid sehr schnell die Voraussetzungen für die Impfbereitschaft in ihren Häusern geschaffen. Dort konnten in kürzester Zeit mehr als 80 Prozent ihrer Bewohner und Bewohnerinnen sowie mehr als 80 Prozent der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geimpft werden. Als Erfolgsrezept nannten die Einrichtungen: Frühzeitige Information und Aufklärung für die Bewohner und Bewohnerinnen und Zugriff auf eigene Ärzte und motivierbare Ärzte. Ich appelliere daher an die Einrichtungsleitungen, gemeinsam mit den Hausärzten, die die Einrichtung betreuen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Impfungen in Eigenverantwortung durchzuführen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer

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Polizei wird am Wochenende verstärkt an Wintersport-Gebieten präsent sein

Eifel/Trier/Hunsrück, 08.01.2021 – Die Polizei wird an diesem Wochenende in den Wintersportgebieten in Eifel und Hunsrück verstärkt präsent sein. Damit soll in Abstimmung mit den zuständigen Ordnungsbehörden der massenhafte Ansturm auf diese Ausflugsziele und die Einhaltung der Corona-Regeln kontrolliert werden.

Mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei wird die Polizei an diesem Wochenende in den Wintersportgebieten in der Eifel und im Hunsrück verstärkt Streife fahren. Im Fokus der Beamten steht dabei die Parksituation rund um die Ausflugsziele aber auch die Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen. An den Ausflugszielen „Schwarzer Mann“, „Wolfsschlucht“, „Erbeskopf“, „Rösterkopf“ und „Idarkopf“ bestehen teilweise Parkverbote. Zahlreiche Zufahrtsstraßen sind gesperrt. In der Vergangenheit hat es immer wieder rücksichtslose Autofahrer gegeben, die trotz Verbot diese Straßen befahren oder darauf geparkt haben.

„Das Parken außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand sowie das Zustellen von Einfahrten und Kreuzungen ist nicht erlaubt. Vor allem wenn Rettungswege zugeparkt sind, kann das schlimme Folgen haben“, sagt der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Trier, Karl-Peter Jochem, „die Autofahrer müssen dann mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Darüber hinaus können ihre Fahrzeuge abgeschleppt werden.“ Die Polizei wird aber nicht nur gegen rücksichtslose Wildparker vorgehen. So werden die Beamten auch die Einhaltung der Corona-Regeln überprüfen. Auch hier können Bußgelder ab 50 Euro verhängt werden. „Wir verstehen, dass sich die Menschen am Wochenende in der Natur bewegen wollen,“ sagt Jochem ,“aber meiden sie beliebte Ausflugsziele und andere Menschenansammlungen, halten sie den Mindestabstand ein und tragen sie ihre Mund-Nasen-Bedeckung.“

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Corona Schutzverordnung angepasst – Nordrhein-Westfalen verlängert Lockdown bis 31. Januar 2021

Region/Düsseldorf, 08.01.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die Landesregierung setzt die von Bund und Ländern am 5. Januar getroffenen Beschlüsse konsequent um. Die Coronaschutzverordnung des Landes wurde entsprechend angepasst.

„Die gute Nachricht ist, dass wir das exponentielle Wachstum der Infektionen brechen konnten und nach wie vor Kapazitäten in den Intensivstationen unserer Krankenhäuser haben“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Zur Wahrheit gehört aber leider auch: Wir haben es trotz der Entbehrungen der letzten Wochen nicht geschafft, die Infektionszahlen so zu senken, dass wir den Lockdown aufheben können. Ich möchte dennoch meinen Dank an die Bürgerinnen und Bürger von Nordrhein-Westfallen aussprechen: Danke für Ihre Geduld und Ihre große Disziplin. Gemeinsam werden wir diese Prüfung bestehen.“

Neben den bislang gültigen Lockdown-Regelungen gelten ab Montag, 11. Januar 2021, folgende Bestimmungen:

Kontakte

Treffen im öffentlichen Raum sind nur zwischen Angehörigen eines Hausstands sowie einer weiteren Person zulässig. Diese Person kann von betreuungsbedürftigen Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden; im Rahmen der Wahrnehmung von Umgangsrechten kann auch der getrennt lebende Elternteil von den betreuungsbedürftigen Kindern begleitet werden.

Bildungsangebote

Bei Bildungsangeboten an Hochschulen und anderen staatlichen und nichtstaatlichen außerschulischen Bildungseinrichtungen bleiben Präsenzveranstaltungen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen durch besondere Anordnungen oder behördliche Ausnahmegenehmigungen sind nur zulässig, wenn Bildungsangebote eine besondere Bedeutung für die nachhaltige Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Polizei und Feuerwehren, der medizinischen Versorgung oder Pandemiebewältigung haben und die Bildungseinrichtungen über ausreichende Hygienekonzepte verfügen. Ausnahmen sind auch möglich, wenn die Angebote nicht ohne schwere Nachteile (Versäumen von Prüfungen, Verlust von Ausbildungsfinanzierungen und so weiter) für die Teilnehmer entweder ohne Präsenz durchgeführt oder auf einen Zeitpunkt nach dem Lockdown verschoben werden können.

Praktische Ausbildungsabschnitte im Rahmen der beruflichen Ausbildung sind nur unter Berücksichtigung der Vorgaben für die jeweilige Branche oder den jeweiligen Beruf zulässig. Es müssen also die Hygienevorgaben für den Einsatzort bzw. Ausbildungsbetrieb beachtet werden.

In Bibliotheken und Archiven ist künftig die Abholung und Auslieferung bestellter Medien sowie deren Rückgabe zulässig.

Maßgaben für Schulen und den Betreuungsbereich von Kinder und Jugendlichen sind gesondert in der Coronabetreuungsverordnung geregelt.

Fahrschulen

Der Betrieb von Fahrschulen ist weiterhin nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt. Eine Ausnahme gilt für Fahrschüler, die bereits mehr als die Hälfte der verpflichtenden Ausbildungsstunden absolviert haben. Diese dürfen ihre Ausbildung einschließlich der Prüfung abschließen. Beim praktischen Fahrunterricht besteht künftig die Pflicht, eine Maske mit FFP2-Schutzstandard zu tragen.

Mensen und Kantinen

Der Betrieb von Mensen und Kantinen ist untersagt. Sie dürfen nur noch ausnahmsweise betrieben werden, wenn sonst die Arbeitsabläufe bzw. ein nach dieser Verordnung noch zulässiger Bildungsbetrieb nicht aufrechterhalten werden könnten.

Home-Office

Die Landesregierung richtet zudem einen dringenden Appell an Arbeit- geber, dort, wo es möglich ist, Home-Office-Lösungen zu nutzen beziehungsweise diese zu ermöglichen.

Besondere Maßnahmen für Kommunen mit einer Inzidenz über 200

Die in den Bund-Länder-Beratungen festgelegten Beschränkungen für Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Begrenzung von Freizeitaktivitäten auf einen 15-Kilometer-Radius um den Wohnort) werden für die betroffenen Kommunen im Rahmen der bestehenden Hotspot-Strategie geregelt.

Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 31. Januar 2021.