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Eltern haben länger Anspruch auf Kinderkrankengeld

Region/Berlin, 14.01.2021 – Gesetzlich versicherte Eltern können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen. Der Anspruch besteht auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder KiTas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der KiTa eingeschränkt wurde. Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil. Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar.

Abgerechnet werden die zusätzlichen Leistungen über die Krankenkassen. Der Bund leistet zur Kompensation dieser Ausgaben zum 1.4.2021 einen zusätzlichen Bundeszuschuss zur Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro. Wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen, hängt davon ab, wie viele Eltern Kinderkrankengeld beantragen. Der Ausgleich darüber hinausgehender Aufwendungen erfolgt daher über eine Spitzabrechnung zum 1.7.2022.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn:

„Gleichzeitig die Kinder beschulen und von zu Hause aus arbeiten bringt gerade junge Familien in Pandemiezeiten häufig an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Deswegen wollen wir es diesen Eltern ermöglichen, sich unkompliziert und ohne finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause zu kümmern. Dafür wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld verlängert. Und es soll auch dann ausgezahlt werden, wenn Schulen und KiTas aus Infektionsschutzgründen geschlossen bleiben.“

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind gesetzlich versichert ist. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann.

Wie muss der Anspruch nachgewiesen werden?

Ist das Kind krank, muss der Betreuungsbedarf gegenüber der Krankenkasse mit einer Bescheinigung vom Arzt nachwiesen werden. Dafür wird die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ ausgefüllt. Muss ein Kind aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung zu Hause betreut werden, genügt eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung.

Darf der komplette Anspruch für Schul-/Kitaschließungen verwendet werden?

Ja. Die 20 bzw. 40 Tage können sowohl für die Betreuung eines kranken Kindes verwendet werden als auch für die Betreuung, weil die Schule oder Kita geschlossen bzw. die Präsenzpflicht aufgehoben oder der Zugang eingeschränkt wurde.

Muss die Schule bzw. Kita komplett geschlossen sein?

Nein, auch wenn die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben, der Zugang zur Kita eingeschränkt wurde oder nur die Klasse oder Gruppe nicht in die Schule bzw. Kita gehen kann, haben Eltern Anspruch.

Besteht der Anspruch parallel zum Anspruch auf Entschädigung nach §56 des Infektionsschutzgesetzes?

Nein, wenn ein Elternteil Kinderkrankengeld beansprucht, ruht in dieser Zeit für beide Elternteile der Anspruch nach §56 des Infektionsschutzgesetzes.

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Gute Nachrichten für Kreis Ahrweiler: EU erteilt Zulassung für Entnahme einer sechsten Dosis des Biontech-Impfstoffs

Ahrweiler, 14.01.2021 – Die europäische Arzneimittel-Agentur EMA hat die Zulassung erteilt, dass nun auch eine sechste Dosis des Impfstoffs aus einer Phiole des Herstellers Biontech/Pfizer aufgezogen werden darf. Bislang waren lediglich fünf Impfdosen je Durchstechflasche zulässig. Grund für die Ausweitung ist eine einkalkulierte Übermenge des Impfstoffs der Flaschen, die aufgrund der bisher verwendeten Spritzen nicht entnommen werden durfte. Für den Kreis bedeutet das ein Plus an möglichen Corona-Schutzimpfungen von rund 20 Prozent gegenüber den bisherigen Kalkulationen.

„Es ist großartig, dass wir nun die Möglichkeit haben, das volle Potential des wertvollen Impfstoffs zu nutzen. Darüber hinaus hoffen wir natürlich auf die baldige Zulassung weiterer Impfstoffe, um die Pandemie schneller in den Griff zu bekommen“, sagt Landrat Dr. Jürgen Pföhler.

Um den Inhalt der Durchstechflaschen vollständig nutzen zu können, sind jedoch spezielle Spritzen und Kanülen notwendig. Mit sogenannten Feindosierungsspritzen und entsprechenden Kanülen kann die vorgeschriebene Menge von 0,3 Millilitern des Impfstoffs je Spritze sicher aus der jeweiligen Durchstechflasche entnommen werden. „Zusätzlich zu einer ersten Ausstattung unseres Impfzentrums, die durch das Land vorgenommen wurde, haben wir in Grafschaft-Gelsdorf bereits von Beginn an das entsprechende Material für eine sechste Impfdosis vorgehalten. Dank der herausragenden Unterstützung von Apotheker Heinz Brands und seinen KollegInnen, haben wir also schon vor der Zulassung ausreichend Materialien in Eigenregie besorgt und sind somit sehr gut ausgestattet“, erklärt Fabian Schneider, Impfzentrumskoordinator. Durch die nun mögliche Ausschöpfung der Impfstoffmenge können beispielweise statt bisher 975 jetzt 1170 Impfdosen entnommen werden.

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Ministerin Gebauer: Ein wichtiges Zusatzangebot für den Distanzunterricht – WDR startet erneut zusätzliches Bildungsprogramm

Region Eifel/Düsseldorf, 14.01.2021 – Zum Start des Zusatzangebots des WDR-Fernsehens für Grundschülerinnen und Grundschüler dankte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer dem Westdeutschen Rundfunk für die Programmerweiterung und erklärte: „Ich freue mich sehr über das große Engagement des WDR. Das Angebot ist hochwillkommen und ein wichtiges Zusatzangebot zum Distanzunterricht. Es wird uns dabei helfen, unsere Schülerinnen und Schüler gut durch diese herausfordernde Zeit zu bringen.“

Wie schon zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr hat der WDR erneut sein Programm zur Unterstützung der Schulen erweitert. Es beginnt mit einem Angebot speziell für die Grundschulen. Erneut sind Kinder-Moderator André Gatzke (Sendung mit der Maus) und die Grundschullehrerin Pamela Fobbe mit dabei. Diesmal beantworten die beiden live die Fragen, die Grundschülerinnen und Grundschüler ihnen stellen. Diese Sendung findet diesmal im Fernsehen und im Netz statt und wird live gestreamt unter https://kinder.wdr.de/. In den kommenden Tagen und Wochen kommen weitere Programmpunkte auch für die weiterführenden Schulen hinzu.

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Frauenpower im Ordnungsamt Bad Münstereifel

Bad Münstereifel, 14.01.2021 – Mit Beginn des neuen Jahres leitet nun erstmals in der Geschichte der Stadtverwaltung Bad Münstereifel eine Frau das Ordnungsamt. Frau Gina Burgwinkel-Ernst (39 Jahre) übernahm zum 01.01.2021 die Amtsleitung des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales und tritt damit in die Fußstapfen von Kurt Reidenbach, der nun die Kämmerei leitet und Allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin ist.

Frau Burgwinkel-Ernst ist gebürtige Kölnerin und legte ihr erstes juristisches Staatsexamen an dem Oberlandesgericht (OLG) in Köln ab. Für ihr Referendariat zog es sie nach München, wo sie 2011 ihr zweites juristisches Staatsexamen am OLG München absolvierte.

Zuletzt war Frau Gina Burgwinkel-Ernst beim Ordnungsamt der Stadt Köln tätig und konnte dort bereits Erfahrungen in einer Leitungsfunktion im Bereich gaststätten- und spielrechtliche Angelegenheiten sammeln. Ihre neue Stelle bei der Stadt Bad Münstereifel umfasst ein breites Spektrum an Aufgaben, denen sie freudig entgegenblickt.

„Die Stelle ist für mich aufgrund ihrer zahlreichen Themengebiete höchst interessant. Ich freue mich auf die neue Aufgabe, die gemeinsame Zusammenarbeit und darauf, mich für die Belange der Stadt Bad Münstereifel stark machen zu können.“, erklärte Frau Burgwinkel-Ernst bei ihrem Stellenantritt.

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„Europaaktive Kommune“ und „Europaaktive Zivilgesellschaft“: Landesregierung ruft zur Bewerbung für Auszeichnungen auf

Region Eifel/Düsseldorf, 14.01.2021 – Europaminister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner hat die Ausschreibungen für die Auszeichnungen „Europaaktive Kommune“ und „Europaaktive Zivilgesellschaft“ veröffentlicht. Kommunen, kommunale Verbände und zivilgesellschaftliche Akteure aus Nordrhein-Westfalen können sich bis zum Europatag am 9. Mai für das Auszeichnungsjahr 2021 bewerben.

Minister Holthoff-Pförtner: „Vereine, Stiftungen, Kommunen und kommunale Verbände sind die Basis der Europaarbeit. Durch gelebte Partnerschaften, internationale Projekte und Begegnungen bringen Sie uns allen Europa näher, entwickeln neue, gemeinsame Ideen und Visionen und gestalten die Zukunft Europas. Der Landesregierung ist es ein Anliegen, dieses vielfältige und intensive europäische Engagement zu ehren und zu motivieren.“

Die Bewerber sind aufgerufen, innovative und beispielgebende europäische Aktivitäten zu präsentieren, die in Nordrhein-Westfalen die Vielfalt und die Chancen Europas vermitteln – besonders dann, wenn Projekte, Veranstaltungen und Initiativen Menschen ansprechen, die bisher wenig Bezug zu Europa haben. Die Auszeichnungen „Europaaktive Kommune“ und „Europaaktive Zivilgesellschaft“ werden im Namen von Ministerpräsident Armin Laschet vergeben und gelten ohne Laufzeitbeschränkung.

Seit 2013 haben 57 Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Auszeichnung „Europaaktive Kommune“ erhalten. In ihnen leben 9,6 Millionen Menschen. 2018 wurde die Auszeichnung „Europaaktive Zivilgesellschaft“ neu eingeführt und bisher an zehn zivilgesellschaftliche Akteure vergeben. Zwei Jurys begutachten die Bewerbungen für die beiden Auszeichnungen und schlagen die Preisträger vor.

Interessierte Kommunen, kommunale Verbände, Vereine und zivilgesellschaftliche Akteure erhalten die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren auf:

www.mbei.nrw/europaaktivekommunezivilgesellschaft

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Präsident Horper verlangt konsequentes Handeln der Politik – Werbung mit skandalösen Preisen verbieten

Region/Koblenz, 14.01.2021 – Angesichts der aktuellen, dramatischen Butterpreissenkung im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) fordert der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, erneut, dass die Werbung mit Ramschpreisen rechtlich untersagt werden muss. „Der LEH knüppelt erneut die Preise nach unten, wohl wissend, dass die privaten wie genossenschaftlichen Molkereien sich wechselseitig unterbieten. Obwohl der „Weltmarktpreis“ für Butter zuletzt deutlich gestiegen ist, verweist der Handel darauf, „dass Weihnachten rum sei und schon immer die Abgabepreise für Päckchenbutter nach Weihnachten zurückgingen“. Eine derartige Vorgehensweise sei keine Partnerschaft zum Wohle aller, sondern eine marktbeherrschende Diktatur der großen Handelsketten. Gleichzeitig werde der Wert von Nahrungsmitteln mit Füßen getreten. „Das ist politisch und gesellschaftlich skandalös sowie wirtschaftlich ruinös“, so Präsident Horper weiter. Diese unlauteren Handelspraktiken seien zu verbieten und das Wettbewerbsrecht entsprechend anzupassen.

„Ich fordere die Politiker aller Parteien auf, sich nicht nur in marktwirtschaftlichen Theorien zu ergehen, sondern Farbe zu bekennen und die Bedeutung von Nahrungsmitteln sowie die Zukunft der Landwirtschaft zum Maßstab ihres Handelns zu machen. Das, was wir gesellschaftlich und politisch wollen, wird vom Lebensmitteleinzelhandel nach wie vor nicht respektiert. Insofern muss der Lebensmitteleinzelhandel an die Kette genommen werden“. Die jüngsten Protest- und Blockadeaktionen von Milchbauern hätten gezeigt, dass bisher weder Gespräche noch Vernunft zu einem Umdenken in den Führungsetagen geführt hätten. Dies müssten auch die Parlamentarier im Deutschen Bundestag erkennen. Sowohl das Kartellrecht wie auch das Wettbewerbsrecht müssten dringend angepasst und Machtmissbräuche verhindert werden. „Wer die soziale Marktwirtschaft erhalten will, muss eine zerstörerische Marktwirtschaft mit allen Mitteln bekämpfen. Die Werbung für Nahrungsmittel mit skandalösen Preisen muss verboten werden“, so Präsident Horper abschließend in einer in Koblenz veröffentlichten Presseerklärung des Verbandes.

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GK-Mittelrhein bietet im Kemperhof und St. Elisabeth Mayen noch Plätze an

Mayen/Koblenz, 14.01.2021 – In der Pflege durchstarten: Diese Option ergibt sich erstmalig auch noch zum 1. April. Dann bietet das GK-Mittelrhein sowohl am Standort Kemperhof in Koblenz als auch am Standort St. Elisabeth in Mayen die dreijährige Ausbildung zum Pflegefachmann (m/w/d) an.

Die generalistische, also fachübergreifende Ausbildung zum Pflegefachmann löst die bisher unterschiedlichen Ausbildungsberufe zum Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Altenpfleger ab. Ziel der Änderungen ist es, die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterzuentwickeln.

Was macht die Pflegeausbildung so interessant? Kein Tag ist wie der andere. Die  Arbeit in der Pflege ist vielfältig und abwechslungsreich. Gleichzeitig gibt es kaum einen Job, bei dem man so direkt spürt, dass Hilfe ankommt. Margit Surwehme, Sektorleitung schulische und akademische Ausbildung im Bildungs- und Forschungsinstitut des GK-Mittelrhein, beschreibt den Beruf so: „Der Pflegefachmann unterstützt andere Menschen dabei, ihre körperliche und psychische Gesundheit wiederzuerlangen oder zu erhalten. Dafür plant und organisiert er in enger Abstimmung mit Ärzten, Therapeuten und Kollegen die individuelle Versorgung und unterstützt bei Aktivitäten des täglichen Lebens, wie Bewegung, Nahrungsaufnahme oder Körperpflege. Bei der Betreuung kranker Menschen jeden Alters wirkt der Pflegefachmann beispielsweise bei Diagnostik und Therapie mit, verabreicht Medikamente, kümmert sich um die Vor- und Nachbereitung von Untersuchungen und versorgt Wunden. Bei der Pflege älterer Menschen begleitet er auch Freizeitaktivitäten und gestaltet den Alltag der Bewohner.“

Damit die Auszubildenden auf diese verantwortungsvollen Aufgaben gut vorbereitet werden, erfolgt die theoretische Ausbildung an den eigenen Pflegeschulen – bei dem Start am 1. April im Kemperhof und im St. Elisabeth in Mayen. „Der praktische Teil der Ausbildung findet an unseren fünf Krankenhausstandorten, in unseren Senioreneinrichtungen und bei unserem ambulanten Pflegedienst Stiftmobil statt. Außerdem bieten wir in Kooperation mit anderen Einrichtungen noch weitere Einsatzmöglichkeiten, beispielsweise im Bereich der Psychiatrie. Natürlich stimmen wir mit den Auszubildenden die für sie besten Einsatzorte ab, um Rücksicht auf die Wohnsituation zu nehmen. Zudem bieten wir für anderen Kliniken, Pflegedienste und Altenhilfeeinrichtungen die theoretische Ausbildung an einem unserer Pflegeschulstandorte an“, erläutert Natalie Waldforst, Direktorin des Bildungs- und Forschungsinstituts.

Mehr Informationen zum Start gibt es online auf https://www.gk.de/aus-weiterbildung/ausbildung-pflegefachmann-mwd/. Dort ist auch ein 360-Grad-Film zu sehen. Fragen beantwortet gerne Kristina Vogt-Winter, Recruiterin und Bewerbermanagerin, unter Telefon 0261 499-1802 oder per E-Mail an karriere@gk.de.

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Großer Preis des Mittelstandes – Nominierungsphase gestartet

Ahrweiler, 14.01.2021 – Mit einer kostenfreien Beratung unterstützt die Kreiswirtschaftsförderung Firmen, die für den „Großen Preis des Mittelstandes“ nominiert werden. Der Wettbewerb gilt als einer der renommiertesten Wirtschaftspreise Deutschlands und wird von der Oskar-Patzelt-Stiftung ausgelobt. 2021 wird er bereits zum 27. Mal vergeben und steht unter dem Motto: „Jetzt erst recht!“. Mitmachen lohnt: In den zurückliegenden Jahren wurden mehrfach Unternehmen aus dem Kreis Ahrweiler ausgezeichnet.

Teilnehmen können Betriebe mit mindestens zehn Arbeitsplätzen, die einen Jahresumsatz von mindestens einer Million Euro vorweisen, wenigstens drei Jahre am Markt aktiv sowie frei von kommunaler oder staatlicher Beteiligung sind. Die Jury bewertet die nominierten Betriebe anhand von fünf Wettbewerbskriterien: Gesamtentwicklung des Unternehmens, Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Modernisierung und Innovation, Engagement in der Region sowie Service, Kundennähe und Marketing. Zusätzlich wird ein Sonderpreis „Junge Wirtschaft“ in Kooperation mit den Wirtschaftsjunioren vergeben.

Unternehmen können sich nicht selbst anmelden. Eine Nominierung ist erforderlich. Firmen, die sich von der Kreiswirtschaftsförderung bei der Teilnahme unterstützen lassen möchten, können sich bis 20. Januar 2021 an die Kreisverwaltung Ahrweiler, Wirtschaftsförderung, Telefon 02641/975-373, E-Mail Denis.Radermacher@kreis-ahrweiler.de , wenden. Weitere Infos auch unter www.mittelstandspreis.com .

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Gemeinsamer Appell an die Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflege: Bitte lassen Sie sich gegen Corona impfen

Region/Düsseldorf, 14.01.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen teilen mit: Kurz vor dem Start der Impfungen gegen das Coronavirus in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern wenden sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), Jochen Brink, und der Vorsitzende des Pflegerates NRW, Ludger Risse, mit einem gemeinsamen Appell besonders an die medizinischen Fachkräfte: „Bitte lassen Sie sich gegen COVID-19 impfen und schützen Sie damit Ihre Angehörigen und sich selbst sowie die Ihnen anvertrauten Patientinnen und Patienten vor einer Ausbreitung des Virus.“

Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen erhalten nun zügig den Impfstoff, damit zuerst das in den Risikobereichen eingesetzte Personal gegen Corona geimpft werden kann. Landesweit können sich rund 90.000 Beschäftigte, die auf Isolier- oder Intensivstationen, in Notaufnahmen oder im Kontakt mit besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten in der Onkologie oder Transplantationsmedizin arbeiten, in dieser ersten Stufe gegen Corona impfen lassen.

„Die Impfungen gegen das Coronavirus bringen uns Licht am Horizont. Sie sind der wichtigste Baustein für den Weg zurück zur Normalität, auch wenn dieser Weg keine Kurzstrecke sein wird. Nach den Pflegeeinrichtungen werden wir nun mit den Impfungen in den Krankenhäusern beginnen – und zwar in den Bereichen, wo der Schutz gegen das Coronavirus besonders wichtig ist. Auch wenn es natürlich eine individuelle Entscheidung ist, sich impfen zu lassen oder nicht, appelliere ich daher an alle Beschäftigten: Lassen Sie sich bitte impfen! Zu Ihrem eigenen Schutz, aber auch zum Schutz Ihrer Familie, Ihrer Freunde und der Patientinnen und Patienten“, warb Minister Laumann für dieses Angebot. Dies schließe ausdrücklich das dort eingesetzte Personal in nicht-medizinischen Funktionen ein.

KGNW-Präsident Jochen Brink begrüßte, dass die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen nun die Corona-Impfung durchführen können: „Wir setzen auf eine hohe Bereitschaft bei unseren Ärztinnen und Ärzten, den Krankenpflegerinnen und -pflegern sowie allen anderen Beschäftigten, dass sie auch an dieser Stelle verantwortungsbewusst handeln und sich gegen Corona impfen lassen. Ihr enormes Engagement im Kampf gegen die Pandemie und um jedes Leben verdient höchste Anerkennung. Mit einer Impfung tragen sie dazu bei, dass wir diesen Kampf im begonnenen Jahr auch gewinnen können.“ Die jetzt eingesetzten Impfstoffe sind durch Studien umfassend geprüft und inzwischen weltweit millionenfach verabreicht worden, sie gelten nach allen vorliegenden Daten als sicher.

„Die Bereitschaft zur Impfung, insbesondere bei den gut informierten Kolleginnen und Kollegen, ist sehr hoch“, erklärte der Pflegerat-Vorsitzende Ludger Risse. Gerade die Tatsache, dass die Impfstoffe in der EU nicht in einem beschleunigten Verfahren zugelassen worden sind, schaffe Vertrauen. Risse betonte: „Ich kann deshalb nur empfehlen, sich gründlich bei seriösen Quellen wie der Ständigen Impfkommission (STIKO) oder dem Robert Koch-Institut (RKI) zu informieren. Diese Impfung ist garantiert ungefährlicher als eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung. Es ist für mich keine Frage, dass ich mich selbst auch impfen lasse, wenn ich an der Reihe bin.“

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Mehr Geburten und weniger Eheschließungen im Euskirchener Standesamt

Euskirchen, 14.01.2021 – Seit 2009 ist es 2020 erstmals wieder so, dass die Anzahl der Geburten in der Kreisstadt über der Anzahl der Sterbefälle liegt. „Dies liegt nicht an weniger registrierten Sterbefällen, sondern an einem Anstieg der Geburten von 120 mehr als im Vergleich zu den Vorjahren“, erklärt Frank Michalski, der Leiter des Standesamtes. Die Zahlen liegen jedoch nah beieinander: Mit 860 Geburten konnten im Vergleich zu 857 Sterbefällen insgesamt drei Geburten mehr als Todesfälle registriert werden. Im Vorjahr gab es im Vergleich dazu 725 Geburten und 893 Sterbefälle.

Die Zahl der Eheschließungen ist aufgrund der Corona-Krise gesunken. Es gab in 2020 ca. 15 Fälle von Verschiebungen nach 2021 oder gänzliche Absagen der Eheschließungen. „Ich gehe noch einmal von der gleichen Anzahl möglicher Eheschließungen, die von den Brautleuten aufgrund der Corona-Krise erst gar nicht angemeldet wurden, aus“, schätzt der Standesamtsleiter.

Trotz der rückläufigen Anzahl von Eheschließungen ist die in 2020 erreichte Anzahl von 281 Eheschließungen immer noch höher als die jährlichen Eheschließungen der Jahre 1999 bis 2013 und 2015. „Die ‚magische‘ Grenze von 300 wird jedoch erstmals seit 2016 nicht überschritten“, so Michalski. Im Vorjahr wurde die mit 327 Eheschließungen deutlich übertroffen.