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DEHOGA Forderung wird umgesetzt

Region/Bad Kreuznach, 20.01.2021 – Bedingungen für Hilfsprogramme werden nachgebessert. DEHOGA warnt vor großer Pleitewelle und drängt auf schnelle Auszahlung der Hilfsprogramme. Mit der am 19.01.2021 von Bund und Ländern beschlossenen Verlängerung des Lockdowns bleiben die Betriebe bis voraussichtlich 14. Februar auch weiterhin geschlossen. „Die damit verbundene Ungewissheit über ein Öffnungsdatum ist für viele unserer Gastgeber neben den existentiellen Sorgen eine zusätzliche zermürbende Belastung wie wir aus vielen – auch persönlichen – Gesprächen wissen.

Umso wichtiger ist jetzt, dass die versprochenen Hilfen für alle Unternehmen schnell, unbürokratisch und in vollem Umfang ankommen“, drängt DEHOGA Präsident Gereon Haumann. „Ansonsten wird aus den befürchteten Insolvenzen und Betriebsaufgaben bittere Realität“.

Auch die aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes bestätigen noch einmal den massiven Umsatzeinbruch im Gastgewerbe. Die Branche hat Umsatzeinbußen in der Spitze von 78 Prozent im Monat November, mit Beginn des zweiten Lockdowns zu verkraften, im Jahresmittel sind es durchschnittlich über 50 Prozent. Kein Wunder, musste die Branche in 2020 doch vier Lockdown-Monate verkraften, und auch in den „geöffneten“ Monaten war die Situation und wirtschaftliche Entwicklung alles andere als normal.

Der DEHOGA hatte deshalb Klarheit und längst überfällige Korrekturen bei den Hilfsprogrammen gefordert. Auf massiven Druck des DEHOGA werden die Bedingungen für die Überbrückungshilfe III nachgebessert. Dies ist Bestandteil des gestrigen Beschlusses von Angela Merkel und den Länderchefs gewesen. Von besonderer Relevanz ist die Erhöhung der monatlichen Maximalbeträge von 500.000 Euro auf bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungs-hilfe pro Monat. Damit Unternehmen von Januar bis Juni 2021 auch diese höheren Auszahlungen erhalten können, ist es jedoch unerlässlich, dass die Europäische Kommission der von der Bundesregierung beantragten Heraufsetzung der beihilferechtlichen Obergrenze von derzeit 3 Mio. Euro auf zum Beispiel 15 Mio. Euro zustimmt. Wir erwarten schnellstmöglich eine Klarstellung bzw. die Außerkraftsetzung der EU-Beihilferegelungen für alle Entschädigungsleistungen (sog. „Novemberhilfe“ und „Novemberhilfe plus“, sog. „Dezemberhilfe“ und „Dezemberhilfe plus“ sowie die „Überbrückungshilfen“) für das Gastgewerbe, da die Pandemie bedingte Schließung der gesamten Branche – ohne eigenes Verschulden der Betriebe – zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes und der übrigen Wirtschaft einer einzelnen Branche ein Sonderopfer abverlangt, das zu entschädigen ist. Auf Entschädigungsleistungen ist das EU-Beihilferecht NICHT anzuwenden. Mit dieser Klarstellung könnte ein wesentlicher Beitrag zur Reduktion der Komplexität und Unverständlichkeit der Programme geleistet werden.

Auch werden die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III von derzeit 50.000 Euro auf bis zu 100.000 Euro erhöht. Die Anträge auf Überbrückungs-hilfe III können voraussichtlich im Februar gestellt werden. Der Beginn der regulären Auszahlungen ist jedoch erst voraussichtlich ab März 2021 möglich.

„Auch wurde der DEHOGA-Forderung entsprochen, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 zu verlängern, wenn rechtzeitig ein entsprechender aussichtsreicher Antrag auf die Gewährung der finanziellen Hilfen gestellt wurde“, ergänzt Präsident Haumann. „Jetzt bleibt zu hoffen, dass alle Unternehmen, insbesondere diejenigen, die Novemberhilfe

plus und Novemberhilfe extra erhalten können, auch schnellstmöglich wissen, wann die Antragstellung nach welchen Kriterien möglich ist. Für das Überleben vieler Unternehmen ist es jetzt elementar wichtig, dass schnellstmöglich die vollständigen November- und Dezemberhilfen zur Auszahlung kommen. Mit der Schließung am 2. November wurde von unserer Branche ein Sonderopfer abverlangt. Eine Entschädigung der finanziellen Ausfälle wurde mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder am 28. Oktober zugesagt. Dieses Versprechen gilt es jetzt einzulösen“, fasst Präsident Gereon Haumann die Erwartungshaltung der Branche zusammen.

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Kreissparkasse Mayen will bis zum Jahr 2035 CO2-neutral sein

Mayen, 20.01.2020 – Mit einer „Selbstverpflichtung für Klimaschutz und nachhaltiges Wirtschaften“ unterstützt die Kreissparkasse Mayen (KSK Mayen) die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens. Die KSK Mayen intensiviert ihre Aktivitäten für mehr Nachhaltigkeit und hält dies in einer Selbstverpflichtung, die sie kürzlich unterzeichnet hat, fest. Darin verpflichtet sich die Sparkasse, ihren Geschäftsbetrieb CO2-neutraler zu gestalten, Finanzierungen und Eigenanlagen auf Klimaziele auszurichten und gewerbliche wie private Kunden bei der Transformation zu einer klimafreundlichen Wirtschaft zu unterstützen.

„Wir wollen unser Nachhaltigkeitsengagement nachvollziehbar und transparent machen. Unsere Kunden sollen wissen, dass sie bei der Kreissparkasse Mayen Angebote zur nachhaltigen Finanzierung bekommen und dass auch die Sparkasse selbst immer nachhaltiger wird“, so Karl-Josef Esch, Vorstandsvorsitzender der KSK Mayen.

Ausgangspunkt der Selbstverpflichtung ist das Pariser Klimaschutzabkommen. Darin setzen sich Staaten weltweit das Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf „deutlich unter“ zwei Grad Celsius zu begrenzen – möglichst sogar auf 1,5 Grad Celsius. „Wenn wir als Gesellschaft weiter selbstbestimmt leben wollen, dann müssen wir auch die ökologischen Grundlagen unseres Zusammenlebens schützen. Und zwar jetzt – nicht erst morgen“, ergänzt Vorstandsmitglied Christoph Weitzel.

Laut den Pariser Klimazielen ist die Fähigkeit, mit Veränderungen des Klimawandels besser umgehen zu können, genauso wichtig wie die Verringerung von Treibhausgasemissionen. „Unternehmen, die bei diesem Wandel noch am Anfang stehen, wollen wir bei ihren Anpassungsinvestitionen gezielt unterstützen“, so Karl-Josef Esch. „Auch unsere privaten Kunden können konkret etwas tun, indem sie nachhaltige Wertpapiere aus unserem Portfolio in ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen und so eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft stärken“.

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Land verschiebt Impfbeginn um eine Woche – Landrat Markus Ramers: „Das ist sehr frustrierend“

Euskirchen, 20.01.2020 – Anmeldungen sind weiterhin ab dem 25. Januar möglich. Der Impfstart für über 80-Jährige verschiebt sich in ganz Nordrhein-Westfalen um eine Woche vom 1. auf den 8. Februar. Dies hat das NRW-Gesundheitsministerium am heutigen Mittwoch überraschend bekanntgegeben. Hintergrund sind Lieferengpässe des Impfstoffes. Damit geht auch das Impfzentrum des Kreises Euskirchen in der ehemaligen Eifelhöhenklinik in Marmagen erst am 8. Februar an den Start. Unverändert bleibt dagegen der Termin der Anmeldungen: Ab dem 25. Januar können sich die Seniorinnen und Senioren über Tel. 0800 / 116 117 01 oder www.116117.de für einen Impftermin in Marmagen anmelden.

„Das ist total frustrierend,“ so Landrat Markus Ramers in einer ersten Stellungnahme. „Alle Beteiligten haben für einen gelingenden Impfstart am 1. Februar unglaublich viel Engagement und Herzblut investiert. Außerdem warten unsere Seniorinnen und Senioren dringend darauf, dass die Impfungen beginnen können. Die Verschiebung um eine Woche ist schon sehr ärgerlich.“ Man dürfe ja auch nicht vergessen, dass das Land ursprünglich von den Kreisen und kreisfreien Städten verlangt hatte, dass die Impfzentren bereits bis zum 15. Dezember 2020 einsatzbereit sein mussten. „Das haben wir in einer großen Kraftanstrengung auch geschafft“, so Ramers. Umso enttäuschender sei jetzt die erneute Verschiebung der Impfkampagne.

Dennoch appelliert der Landrat an die über 80-jährigen Seniorinnen und Senioren (die zur ersten Impfgruppe gehören), sich wie geplant ab dem 25. Januar für einen Impftermin anzumelden. Wer Fragen zum Thema Impfen habe, könne sich gerne beim eigens eingerichteten Bürgertelefon informieren: 02251 / 15 – 800. Hier können allerdings keine Termine vereinbart werden. Ausführliche Infos auch auf der Corona-Website des Kreises Euskirchen: https://corona.kreis-euskirchen.de

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Erklärung des Ethikbeirates Corona-Schutzimpfungen des Landes Rheinland-Pfalz zur aktuellen Impf-Situation

Region/Mainz, 20.01.2021 – Der Ethikbeirat Corona-Schutzimpfungen ist am vergangenen Freitag zu einer weiteren Video-Konferenz zusammengetreten. Dabei wurde unter anderem der bisherige Start der Impfungen in Rheinland-Pfalz beraten und die aktuelle Situation im Land beleuchtet. Nachstehend finden Sie die gemeinsame Erklärung des Ethikbeirates zur gegenwärtigen Impf-Situation:

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Mehr Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren

Schleiden, 20.01.2021 – Nach der Erweiterung der Kindertagesstätte in Dreiborn stehen ab Februar 2021 weitere Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung.

Die Vorfreude bei den Kindern und den Erzieherinnen der Kindertagesstätte in Dreiborn ist groß: Bald kann das neue moderne und lichtdurchflutete Obergeschoss nach rund einem Jahr Bauzeit bezogen werden. Im Schleidener Stadtgebiet stehen nun insgesamt 78 Kita-Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Damit liegt die Kita-Betreuungsquote der unter Dreijährigen in Schleiden bei knapp über 40 Prozent.

Mit der Aufstockung um ein komplettes Obergeschoss wird die bislang zweigruppige Kindertagesstätte um eine weitere Gruppe erweitert. „Wenn der Bedarf bei den unter Dreijährigen weiter steigt, haben wir die Möglichkeit in kurzer Zeit die Räume für eine vierte Gruppe bereitzustellen,“ so Jürgen Henz vom Team Liegenschaften der Stadt Schleiden, der das Projekt verantwortet.

Im Obergeschoss sind in kürzester Zeit weitere Gruppen- und Waschräume entstanden. Zusätzliche Nebenräume zur Differenzierung oder Vorbereitung ermöglichen den Erzieherinnen eine flexible und vielfältige Nutzung. Die Gebäudemitte bildet einen hellen und offenen Innenraum, der durch die großen Dachfenster mit viel Licht versorgt wird und für eine freundliche Atmosphäre sorgt. Die Balkone an der Giebelseite des Gebäudes ermöglichen den Kindern und Erzieherinnen von der oberen Etage einen direkten Zugang zum Außengelände. Im Brandfalle ist über diese Treppenanlage zudem eine schnelle Evakuierung möglich.

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GenoEifel bietet Impfhilfe an

Kreis Euskirchen, 20.01.2021 – Die Generationengenossenschaft GenoEifel eG bietet Menschen, die bei der Corona-Schutzimpfung Hilfe benötigen, ihre Unterstützung an. Das Angebot richtet sich an ältere Menschen und betrifft Planung und Durchführung der Impfaktion.

Denn am 1. Februar öffnet das Impfzentrum in der früheren Eifelhöhenklinik in Marmagen seine Pforten. Zuerst werden Menschen über 80 Jahre geimpft. Doch gerade in dieser Altersgruppe – und auch bei der folgenden Gruppe der über 70-Jährigen – gibt es viele Menschen, die nicht mobil sind und für die es deshalb schwer sein wird, das Impfzentrum des Kreises Euskirchen zu erreichen. Aber auch das Online-Anmeldeprozedere dürfte für einige Senioren nicht so einfach zu bewerkstelligen sein.

Aus diesem Grund hat die GenoEifel eG mit Hauptsitz in Kall bei ihren Helferinnen und Helfern angefragt, wer bereit ist, diesen Personengruppen unter die Arme zu greifen. Angeboten werden, je nach Verfügbarkeit, eine Unterstützung bei der Online-Anmeldung für einen Termin im Impfzentrum Marmagen, eine Mitfahrgelegenheit vom Wohnort nach Marmagen und zurück sowie die Begleitung und Unterstützung während des Aufenthaltes im Impfzentrum.

Wer Hilfe benötigt, wird gebeten, sich montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 02441/888-61 oder per E-Mail an info@genoeifel.de zu wenden.

Für die GenoEifel war schnell klar, dass sie dem Kreis Euskirchen ihre Unterstützung anbieten würden. „Wann, wenn nicht jetzt, gilt es, den Genossenschaftsgedanken des gegenseitigen Unterstützens zu leben?“, meinte Johanna Mertens aus dem GenoEifel-Vermittlungsbüro in ihrem Anschreiben an die Helfer.

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Ministerpräsident Laschet: Unabhängige, auch kritische Stellungnahmen der Experten zur Pandemie-Bekämpfung sind für politische Entscheidungen wichtig

Region/Düsseldorf, 20.01.2021 – Die durch den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen eingesetzte interdisziplinäre Expertenrunde hat sich in mehreren Arbeitssitzungen vor Weihnachten sowie zu Beginn des neuen Jahres intensiv mit der aktuellen Corona-Situation in der Bundesrepublik befasst. Die aus ihrer Sicht wichtigsten Erkenntnisse und Empfehlungen für die Politik von Bund und Ländern legen sie in ihrer vierten Stellungnahme nun vor.

Dazu erklärt Ministerpräsident Armin Laschet: „Ich danke dem Expertenrat Corona einmal mehr für seinen unermüdlichen Einsatz und die prägnante Stellungnahme. Gerade in der jetzigen Situation, in der uns die Mutation des Virus und ein sehr dynamisches Infektionsgeschehen vor große Herausforderungen stellen, ist es umso mehr erforderlich, den Rat von Experten anzuhören und in die politischen Überlegungen einzubeziehen. Dies gilt auch für das fortwährende Überprüfen der laufenden Maßnahmen, die notgedrungen unter hoher Unsicherheit über das Infektionsgeschehen beschlossen worden sind. Unabhängige, auch kritische Stellungnahmen der Experten zur Pandemiebekämpfung sind für politische Entscheidungen wichtig.“

In ihrer Stellungnahme weisen die Experten darauf hin, dass die politischen Entscheidungen aus einem Verständnis künftiger Normalität abgeleitet werden sollten, öffentlich und privat mit dem Virus leben zu können. Dies sei erforderlich, da die Impfstoffe zwar die Chance mit sich brächten, das Virus zu kontrollieren und damit auf ein im Vergleich mit anderen Infektionskrankheiten hinnehmbares Maß zu bringen, allerdings aller Voraussicht nach das Virus nicht zum vollständigen Verschwinden bringen würden. Die Impfkampagne müsse daher durch begleitende Präventionsmaßnahmen wie Schutzkonzepte für Alten- und Pflegeheime, Masken im öffentlichen Raum und eine differenzierte Teststrategie flankiert werden. Auch die veränderten Varianten des Virus erforderten ein genaues Monitoring.

Um die Gesellschaft besser durch die Krise zu führen, empfehlen die Experten ein durch den Bund koordiniertes forschungsbasiertes und interdisziplinär ausgerichtetes Monitoring, um mehr über die Ansteckungsorte und die Dynamik des epidemiologischen Geschehens zu erfahren. Ebenfalls sollte die Corona-Warn-App weiterentwickelt und die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorangetrieben werden, auch um die Kontaktnachverfolgung von Infektionsketten durch die Gesundheitsämter zu verbessern. Grundsätzlich fordern die Experten – wie schon in ihrer dritten Stellungnahme ausführlich ausgearbeitet – eine differenzierte Strategie, die die Kollateralwirkungen ebenso berücksichtigt wie Kriterien, die nach der Wiederöffnung der Gesellschaft ein erneutes exponentielles Wachstum der Infektionszahlen und somit einen dritten Lockdown verhinderten.

Weitere Informationen zu der Arbeit sind abrufbar unter www.land.nrw/de/expertenrat-corona.

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Ausgezeichnet – das Alterstrauma-Zentrum im St. Elisabeth Krankenhaus Mayen

Mayen, 20.01.2021 – „Der Kern der Behandlung im Alterstraumazentrum (ATZ) ist die Zusam­menarbeit von Unfallchirurgen und Altersmedizinern gemeinsam mit ihren Pflegeteams. So soll verhindert werden, dass bei alten Menschen die unfall- oder operationsbedingten Strapazen zu einer Verschlechterung des ohnehin meist sehr eingeschränkten Allgemein­zustandes führen und die Gefahr der dauerhaften Pflegebedürftigkeit droht“, erläutert Dr. Horst Kray, Chefarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie im St. Elisabeth Mayen. Die Oberärztin der Inneren Medizin – Akutgeriatrie, Dr. Jeni Alecu, ergänzt: „Ein Knochen­bruch im Alter ist für viele der Beginn einer einge­schränkten Mobilität und der Verlust der Selbstständigkeit. Auch das Risiko, nach einem Oberschenkelhals­bruch zu sterben, steigt mit zunehmendem Alter. In einem ATZ lässt sich laut einem aktuellen Studienergebnis diese Sterblichkeit um mehr als 20 Prozent senken.“

Seit 2019 gibt es das Alterstraumazentrum in Mayen, in dem die beiden Kliniken Hand in Hand miteinander arbeiten. Das interdisziplinäre Team hat sich jetzt einer freiwilligen Prüfung unterzogen, um ein Qualitätssiegel zu erhalten. Warum? „Die demo­graphi­sche Entwicklung führt zukünftig zu einer starken Zunahme an Altersfrak­turen. Die Zertifizierung zum ATZ war somit die logische Konsequenz, dieser unaufhalt­samen Entwicklung zu begegnen und zusätzlicher Ansporn für uns alle – Ärzte wie Pflegende – unser Versorgungs­konzept noch weiter zu optimieren“, sagt Kray. Auch die Pflegedirektorin Mechthild Annen ist stolz auf das Erreichte: „Hier im St. Elisabeth können wir betagte Patienten aus Mayen und Umgebung mit höchster Qualität versorgen“. Das bestätigt nun auch der Bericht der Prüfkommission und führt als Stärken beispielsweise die sehr gut ausgestattete Therapieabteilung, die Nachsorge durch den Sozialdienst, die Unterstützung durch eine Demenz­beauftragte oder das umfassende Fortbildung­s­programm auf. Mit dem Erhalt des Zertifikats darf sich das ATZ des St. Elisabeth Mayen ab sofort AltersTraumaZentrum DGU® nennen.

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Kreis Düren: Keine erheblichen gesundheitlichen Komplikationen nach Impfungen in Pflegeeinrichtungen

Düren, 20.01.2021 – Einer Mitteilung in den sozialen Medien, wonach es nach Impfungen in Kreis Dürener Senioren- und Pflegeeinrichtungen zu erheblichen gesundheitlichen Komplikationen gekommen sei, tritt der Kreis Düren mit Nachdruck entgegen. „An diesen Vorwürfen ist nichts dran. Das können wir nach eingehender Prüfung der Faktenlage eindeutig sagen“, betont Landrat Wolfgang Spelthahn.

In der Sprach-Mitteilung (Audio), die unter anderem im sozialen Netzwerk Facebook verbreitet wurde, ist die Rede davon, dass mehrere Bewohner und Beschäftigte in einem Pflegeheim nach ihrer Impfung gegen das Coronavirus zum Teil starke gesundheitliche Reaktionen gezeigt hätten. Eine Frau behauptet, es seien Herzrhythmusstörungen, Fieber und Schüttelfrist zu beobachten gewesen. „Es hat die Fälle in der beschriebenen Form nicht gegeben“, betont Landrat Wolfgang Spelthahn. Der Kreis Düren betont: Es ist nicht zu außergewöhnlichen Auffälligkeiten gekommen. Die Zahl der Rettungseinsätze in Pflegeeinrichtungen des Kreises Düren bewegt sich nach Impfungen nicht im auffälligen Bereich.

Der Leiter des Kreis Dürener Gesundheitsamtes, Dr. Norbert Schnitzler, sagte, die  allermeisten Impfungen seien in den Heimen gut vertragen worden. Lediglich in einigen wenigen Fällen sei es vorübergehend zu leichten Schmerzen im geimpften Arm, zu Müdigkeit oder zu ähnlich leichten Erscheinungen gekommen, so, wie das auch von der Grippeimpfung bekannt sei. „Diese Reaktionen können nach den Impfungen auftreten“, sagte Dr. Schnitzler. In allen im Kreis Düren beobachteten Fällen seien diese Reaktionen harmlos gewesen.

In der in den sozialen Medien verbreiteten Sprach-Nachricht wird zudem der Zusammenhang zwischen einer Impfung und dem Tod eines Heim-Bewohners hergestellt. Als angeblicher Beleg dient ein Arzt aus dem Kreis Düren, der entsprechend zitiert wird. Gegenüber dem Gesundheitsamt hat der Mediziner heute diesen Zusammenhang nicht bestätigt. Der Verstorbene habe „schwere Vorerkrankungen“ gehabt; sein Tod sei nicht im Zusammenhang mit der Impfung zu sehen.

„Uns ist nicht bekannt, warum diese Audio-Nachricht verbreitet wird“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Sie entbehre jeder Grundlage und führe womöglich dazu, Angst oder gar Panik vor Impfungen zu schüren. Dazu gebe es überhaupt keinen Anlass.

Der Kreis Düren prüft die Herkunft der Sprachmitteilung und behält sich rechtliche Schritte vor.

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Kreis Ahrweiler – Zweiter Impfstoff kommt – Betrieb im Impfzentrum läuft reibungslos

Ahrweiler, 20.01.2021 – Gute Nachrichten im Kampf gegen das Coronavirus: Mit dem Moderna-Impfstoff steht ab sofort ein weiteres Serum zur Immunisierung zur Verfügung. Damit können die Corona-Impfungen weiter vorangetrieben werden. Landrat Dr. Jürgen Pföhler freut sich über die  Zulassung eines weiteren Impfstoffs: „Bislang war die Impfstoffmenge knapp bemessen. Das verlangt uns allen viel Geduld ab. Entscheidend aber ist, dass wir jetzt so viel und so schnell wie möglich Impfstoff bekommen, um vordringlich die besonders gefährdeten Menschen und in einem zweiten Schritt die breite Bevölkerung zu impfen.“

Die Auslieferung des Moderna-Impfstoffes beginnt in Rheinland-Pfalz in den nächsten Tagen und erfolgt aufgrund der geringen Menge zunächst an die acht großen Schwerpunkt-Krankenhäuser des Landes. Des Weiteren wird im ersten und zweiten Quartal die Zulassung der Impfstoffe von AstraZeneca, Johnson-Johnson und Curevac erwartet.

Dr. Stefan Voss, Leiter des Gesundheitsamts, fasst die aktuelle Lage so zusammen: „Die Corona-Pandemie ist und bleibt eine große Kraftanstrengung für uns alle. Die Nachfrage für Impftermine ist groß und muss durch Terminvergaben abgebaut werden. Hierzu benötigen wir die erforderliche Menge an Impfstoff. Die avisierten Impfstofflieferungen und die in Aussicht gestellten Zulassungen weiterer Impfstoffe bringen uns dem gemeinsamen Ziel, die Corona-Pandemie einzudämmen, näher.“

Im Kreis steht bislang ausschließlich der Biontech-Impfstoff für die Immunisierung zur Verfügung. Die Impfungen im Landesimpfzentrum und durch die mobilen Teams in Alten-, Senioren- und Pflegeeinrichtungen laufen auf Hochtouren. „Wir schöpfen die vom Land bereitgestellten Mittel voll aus. Der Betrieb im Landesimpfzentrum läuft reibungslos, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen einen hervorragenden Job“, zieht Impfzentrumskoordinator Fabian Schneider gut zwei Wochen nach dem Start der Impfungen im Kreis Bilanz.

Landrat Dr. Pföhler betont: „Der Kampf gegen das Coronavirus ist ein Marathon-Lauf. Mit dem Beginn der Impfungen haben wir eine wichtige Zwischenetappe auf dem Weg zum Ziel erreicht.“ Dr. Stefan Voss ergänzt: „Es ist auch weiterhin sehr wichtig, dass sich jeder an die Schutzregeln gegen Corona hält, um weitere Infektionen möglichst zu vermeiden.“ Der Landrat ruft die Bürgerinnen und Bürger auf, mit Geduld und Zuversicht in die nächsten Wochen und Monate zu schauen und vor allem Solidarität denjenigen gegenüber zu zeigen, die von der Krise besonders betroffen sind. „Jeder, der sich im Laufe der kommenden Wochen und Monate impfen lässt, trägt ein Stück dazu bei, die Corona-Pandemie zu überwinden. Wir haben es damit selbst in der Hand, wie wir aus der Krise kommen.“