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KSK- Vulkaneifel Mitarbeiter Volkmar Hoffmann in den Ruhestand verabschiedet

Daun, 21.01.2021 – Nach 47 Jahren Engagement für die Kreissparkasse Vulkaneifel ist der Verhinderungsvertreter des Vorstandes der Kreissparkasse Vulkaneifel, Volkmar Hoffmann, in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet worden. In seiner Laudatio ging Stephan Alt, Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Vulkaneifel, auf seinen beruflichen Werdegang ein: Bereits mit 16 Jahren begann Volkmar Hoffmann 1973 seine Ausbildung bei der damaligen Kreissparkasse Daun. Nach seiner Ausbildung arbeitete Volkmar Hoffmann zunächst mehrere Jahre in der Hauptbuchhaltung, in der zentralen Personalreserve und als stellv. Leiter der damaligen Hauptgeschäftsstelle Jünkerath.

Besonders angetan war Hoffmann vom Kreditgeschäft der Sparkasse. So wurde er ab dem Jahr 1983 in der Kreditabteilung eingesetzt. Zuerst als Sachbearbeiter, später als Leiter des Kreditsekretariats und der Kreditüberwachung sowie der zentralen Marktfolgebearbeitung Kredit. Dreizehn Jahre leitete er den gesamten zentralen Marktfolgebereich und war danach sechs Jahre Bereichsleiter der Kredit-Marktfolgeabteilung. Seit 2009 nahm er die Verhinderungsvertretung des Vorstandes der Kreissparkasse Vulkaneifel wahr.

Vorstandsvorsitzender Dietmar Pitzen und Vorstandsmitglied Stephan Alt würdigten Volkmar Hoffmann als eine langjährige, loyale Führungskraft, die von seinen Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern gleichermaßen geschätzt wurde und an die man sich jederzeit vertrauensvoll wenden konnte. Zum Abschied überreichte der Vorstand der Kreissparkasse Vulkaneifel Volkmar Hoffmann ein kleines Präsent und wünschte ihm für die Zukunft alles Gute. Dem Dank und den guten Wünschen schloss sich Personalratsvertreterin Heike Basten an. Sie bedankte sich auch im Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Volkmar Hoffmann für das stets gute und faire Miteinander.

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Patienten profitieren von der interdisziplinären Zusammenarbeit mit dem GK-Mittelrhein

Region/Koblenz, 21.01.2021 – Ab sofort stärkt das MVZ Mittelrhein die ambulante Versorgung von gefäßchirurgischen Patienten in Koblenz und der Region. Dr. Jürgen Schäfer, Leitender Oberarzt der Klinik für Gefäßchirurgie und Phlebologie des Kemperhofs, führt nun eine Praxis für Gefäßchirurgie des MVZ Mittelrhein.

Das Leistungsspektrum der Praxis umfasst die Diagnostik und Therapieplanung für nahezu alle Erkrankungen des Gefäßsystems. Schwerpunkte stellen dabei die Arteriosklerose-bedingte arterielle Durchblutungsstörung der Extremitäten (Schaufensterkrankheit), des Gehirns (Schlaganfallvorbeugung) und anderer Organe sowie die Aneurysmaerkrankung, insbesondere der Hauptkörperschlagader (Aortenaneurysma), dar. Als weitere typische Erkrankungen sind arterielle und venöse Embolien und Thrombosen sowie Venenerkrankungen zu nennen.

„Diagnostik und in Teilen auch die Versorgung der zahlreichen Erkrankungen des Gefäßsystems finden heute häufig außerhalb der Klinik statt. Viele Eingriffe, die früher einen stationären Aufenthalt erforderten, können heute ambulant durchgeführt werden. Aber auch zur Optimierung stationärer Behandlungen wird es immer wichtiger, schon im ambulanten Vorfeld eine verbindliche und zielgerichtete Diagnostik und Therapieplanung zu gewährleisten“, erläutert Dr. Jürgen Schäfer, der sowohl in der Praxis als auch in der Klinik Patienten versorgt. „Mit Blick auf die Bedürfnisse der Patienten nach schneller, vertrauensvoller und enger, inhaltlich abgestimmter Zusammenarbeit zwischen Praxis und zertifiziertem Gefäßzentrum im Kemperhof unter Leitung von Chefarzt Dr. Claus Nill, lässt sich das stationäre sowie das vor- und nachstationäre ambulante Leistungsangebot so noch effektiver aufeinander abstimmen.“

Kontakt:
MVZ Mittelrhein
Praxis für Gefäßchirurgie
Koblenzer Straße 163
56073 Koblenz
Telefon 0261/499-1451

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Anmeldung für die weiterführende Schule in Meckenheim – Die Frist läuft vom 15. Februar bis zum 12. März

Meckenheim, 21.01.2021 – Mit Beginn des Jahres rückt die Anmeldefrist für die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen der Stadt Meckenheim näher. Eltern, deren Kinder im nächsten Sommer die Schule wechseln, können ihre Kinder vom 15. Februar bis zum 12. März für das Schuljahr 2021/2022 anmelden.

Die drei weiterführenden Schulen am Meckenheimer Schulcampus sind wie folgt erreichbar:

Geschwister-Scholl-Hauptschule – erweiterte Ganztagsschule –

www.hsmeckenheim.de

E-Mail: sekretariat@hsmeckenheim.de

Telefon: (02225) 917 421

nach telefonischer Vereinbarung im Sekretariat

Theodor-Heuss-Realschule

www.realschule-meckenheim.de

E-Mail: thr-meckenheim@gmx.de

Telefon: (02225) 917 441

nach telefonischer Vereinbarung im Sekretariat

Konrad-Adenauer-Gymnasium

www.meckenheim-kag.de

E-Mail: sekretariat@meckenheim-kag.de

Telefon: (02225) 917 401

Telefonberatung: 01711 540603

im Januar mittwochs von 8 Uhr bis 16 Uhr

ab Februar mittwochs von 14 Uhr bis 18 Uhr

Besondere Informationen für die Klasse 5 gibt es unter https://meckenheim-kag.info/.

Voranmeldungen sind über die Webseiten der Schulen bereits jetzt möglich und erwünscht. Beratungsgespräche werden dann bei Bedarf angeboten.

Bei der Anmeldung sind der von der jeweiligen Grundschule ausgestellte Anmeldeschein mit Originalstempel, das letzte Halbjahreszeugnis, die Geburtsurkunde des Kindes sowie bei ausländischen Kindern der Pass / Ausweis vorzulegen.
Wichtig: Für die Anmeldung ist auch der Impfungsnachweis „Masernschutz“ notwendig. Das Masernschutzgesetz des Bundes sieht vor, dass Kinder und Erwachsene in Gemeinschaftseinrichtungen eine Masernimpfung vorweisen müssen.

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„Klaus-Genten-Steg“ in Stolberg vor der Fertigstellung

Stolberg, 21.01.2021 – Wegen großer baulicher Mängel musste die Brücke über die Vicht zum Ritzefeld-Gymnasium abgerissen werden. Sie diente vielen Schülerinnen und Schülern aber auch vielen Donnerbergern als Abkürzung in die Stolberger Innenstadt.

Nun steht der Neubau kurz vor der Fertigstellung. Die neue Brücke wurde vor Kurzem als Fertigteil eingehoben.

Die Brücke wird nach Klaus Genten benannt und zukünftig „Klaus-Genten-Steg“ heißen. 23 Jahre lang war er Direktor des Ritzefeld-Gymnasiums und prägte das innere und äußere Bild der Schule maßgeblich.

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„Ein echtes Vorzeigeobjekt“ – Umzug der Grundschule Kall ins neue Gebäude der früheren Hauptschule

Kall, 21.01.2021 – Die Beine hochlegen, Plätzchen backen, am Ende eines seltsamen Jahres besinnlich zur Ruhe kommen: Für das Personal der Grundschule Kall war daran trotz verlängerter Schulferien nicht zu denken. Und doch blickte man in strahlende Gesichter.

Schulleiterin Marianne Rütt bekommt glänzende Augen, wenn sie vom neuen Schulgebäude erzählt: „Das ist großartig, ein echtes Vorzeigeobjekt! Und es ließ sich keiner nehmen, auf freiwilliger Basis das letzte Buch selbst einzuräumen.“ In der Tat: Lehrerinnen und Lehrer bauten Regale auf, packten Kisten aus und verstauten deren Inhalt in den Fächern und den Klassenzimmern. Im Hintergrund lief über die neuen digitalen Tafeln Musik.

Schulleiterin Marianne Rütt freute sich auf den Start und packte selbst mit an. Foto: Thomas Schmitz/pp/Agentur ProfiPress

Der Hausmeister huschte durch das Gebäude und half mal hier mal dort. Bauhofmitarbeiter holten Möbel im bisherigen Grundschulgebäude ab und transportierten sie in die frühere Hauptschule, in der schon bald der Unterricht wieder beginnen soll. „Wir haben bis heute bestimmt 30 Lkw-Fuhren getätigt“, erzählte einer der Mitarbeiter.

Während des „Rundblick“-Besuchs wurde der Aufzug, der Aula und Galerie im Obergeschoss miteinander verbindet, installiert. Es gab also auch für Fremdfirmen noch genug zu tun. „Beispielsweise müssen noch die WC-Trennwände installiert werden“, berichtete Lothar Schatten, stellvertretender Teamleiter Bauen und Gebäudemanagement bei der Gemeinde Kall.

Die ersten Klassenzimmer sind eingerichtet. Auffallend: die digitalen Tafeln. Sobald Corona es zulässt, kann in der neuen Grundschule Kall der Unterricht beginnen. Foto: Thomas Schmitz/pp/Agentur ProfiPress

„Schneller als gedacht“

„Wir sind deutlich schneller mit dem Umzug vorangekommen, als wir dachten“, berichtete Marianne Rütt. Das liegt auch daran, dass schon in der Woche vor den Ferien durch die Aussetzung des Präsenzunterrichtes wegen der Corona-Pandemie Möbel und Kisten vom Bauhof ins neue Schulgebäude geschafft werden konnten – auch samstags und sonntags. „Wir hatten nur fünf Kinder in der Notbetreuung“, erzählte die Schulleiterin.

Die Gemeinde hatte in enger Abstimmung mit der Schule einen genauen Plan entworfen, wie der Umzug über die Bühne gebracht werden sollte. So wurden schon vor Wochen erste Kisten mit aktuell nicht benötigtem Material vom Lehrpersonal gepackt.

Auf einen Karton wurde die künftige Raumnummer geschrieben, wie Lothar Schatten erklärte. So wussten die Bauhofmitarbeiter, wo die einzelnen Kartons hingehören. „Die ersten Klassenräume sind bereits vollständig möbliert, einzelne Klassenlehrerinnen und -lehrer haben sie schon eingeräumt oder waren beim „Rundblick“-Besuch damit beschäftigt, Kisten wieder auszupacken.

Durchgehendes Farbkonzept

Was direkt auffällt an der „neuen alten“ Schule: Optisch zieht sich innen und außen ein Farbkonzept durch das Gebäude. Stahlbetonstützen zwischen den Fenstern sind in Rot, Orange, Grün und Blau gehalten, die gleichen Farben findet man auch auf dem Relief im Treppenhaus und auf den Säulen in der Aula und im Speisesaal.

Wer die alte Hauptschule noch kennt, dem fallen auch weitere Neuerungen auf: Die Handläufe an den Treppen wurden ein wenig, die Brüstung an der Empore wurde deutlich erhöht. Auf die 80 Zentimeter hohe Betonwand wurde eine 80 Zentimeter hohe Ganzglasbrüstung aus Sicherheitsglas gesetzt. Glas befindet sich jetzt auch in den Wänden zum Flur. Von außen kann man nun in die Klassenzimmer schauen – so wie das Schulkonzept es vorgesehen hatte.

Weitere Räume waren beim Besuch des „Rundblicks“ bereits eingerichtet. Die Lehrküche beispielsweise, genauso wie die „richtige“ Küche oder der Werkraum. Der vergrößerte Speisesaal stand indes noch leer. Beim Blick nach draußen sah man sofort: Auch hier hatte sich etwas getan. Ein neues Spielgerät wurde aufgestellt, auf das Außengelände geht es direkt durch die Aula oder vom Speisesaal aus. Auf dem Schulhof standen mittlerweile Fußballtore und Basketballkörbe.

Was Schulleiterin Marianne Rütt besonders freute, ist die Verzahnung zwischen der Schule und der Ogata, wie die Offene Ganztagsschule in Kall genannt wird. Bereits vor dem Unterricht können Kinder in der Ogata, die sich unter anderem in der früheren Gemeindebücherei befindet, betreut werden. Durch einen direkten Zugang vom Schulhof aus können die Räume betreten werden. Im Innern befindet sich dann die Verbindung zur Schule. „Das ist im Gegensatz zu früher, wo wir räumlich sehr getrennt waren, wirklich klasse“, erzählte Marianne Rütt – bevor sie sich wieder ihren Regalen widmete, die noch zusammengebaut werden mussten.

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Engpässe beim Corona-Impfstoff – Auswirkungen auch im Kreis Ahrweiler spürbar

Ahrweiler, 20.01.2021 – Die vom Bund angekündigte Produktionsumstellung des Impfstoff-Herstellers Biontech/Pfizer und die damit verbundenen kurzfristigen Lieferengpässe haben auch Auswirkungen auf die Verfügbarkeit des Corona-Impfstoffs im Kreis Ahrweiler.

„Das Land Rheinland-Pfalz hat uns gestern Abend darüber in Kenntnis gesetzt, dass bis Mitte Februar voraussichtlich rund 30.000 Impfdosen weniger an das Land ausgeliefert werden als bisher geplant. Das führt dazu, dass bereits vereinbarte Termine für die Erstimpfungen sowohl im Landesimpfzentrum in Grafschaft-Gelsdorf als auch die Einsatzplanung der mobilen Impfteams bis Mitte Februar verschoben werden müssen“, teilt Fabian Schneider, Impfzentrumskoordinator des Kreises Ahrweiler, heute mit. „Wir sind hochmotiviert und hätten die personellen und räumlichen Kapazitäten, sogar deutlich mehr Menschen als derzeit zu impfen, aber ohne die Impfstofflieferungen des Landes können wir diese leider nicht ausschöpfen.“

Für den Kreis bedeutet das konkret: Bereits vereinbarte Termine für Erstimpfungen im Landesimpfzentrum in Grafschaft-Gelsdorf ab dem 27. Januar müssen um rund drei Wochen verschoben werden. Die Impfungen können voraussichtlich und abhängig von der Verfügbarkeit des Impfstoffs ab dem 17. Februar fortgesetzt werden. Betroffene werden postalisch und per E-Mail, sofern die Mail-Adresse vorliegt, durch das Land informiert und erhalten einen neuen Impftermin. Bereits terminierte Zweitimpfungen hingegen finden wie geplant statt. Hierfür werde seitens des Landes ausreichend Impfstoff vorgehalten.

Auch der Einsatz der mobilen Impfteams wird erheblich eingeschränkt. Für das gesamte Land Rheinland-Pfalz stehen weniger Impfdosen pro Tag für die mobilen Impfteams und damit auch den hiesigen Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. „Dies führt dazu, dass wir nur in stark verringertem Umfang in diesen Einrichtungen weiter impfen können. Bislang haben die Teams großartige Arbeit geleistet und alles lief wie geplant“, so Fabian Schneider. „Bis heute konnten wir mehr als 1.500 Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen versorgen. Wie es nächste Woche weitergeht, bleibt abzuwarten.“

Darüber hinaus müssen alle Zweitimpfungstermine, die durch die mobilen Impfteams vorgenommen werden, ab sofort um je eine Woche verschoben werden. Das Land versichert, dass trotz der Verschiebung der vom Hersteller empfohlene Zeitraum bis zur Zweitimpfung nicht überschritten werde.

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer / Bildungsministerin Hubig: Mehr Schutz und weniger Mobilität

Region/Mainz, 20.01.2020 – „Durch den bestehenden Lockdown und die große Disziplin in weiten Teilen der Bevölkerung haben wir die Zahl der Neuinfektionen insgesamt senken können. Dafür danke ich allen, die sich seit Monaten so umsichtig verhalten und sich und andere schützen! Aber das Ziel ist noch nicht erreicht, die Zahlen sind noch immer zu hoch. Sorgen machen uns aktuell vor allem die Auswirkungen der Mutationen, die bereits in England, Irland und Portugal zu einem extremen Anstieg der Corona-Erkrankungen führen und dort das Gesundheitssystem überfordern. Die Viren sind auch in einigen Bundesländern bereits nachgewiesen. Leider wurde in Deutschland bislang zu wenig sequenziert. In einer Expertenanhörung haben Wissenschaftler vor der Mutante gewarnt, da diese deutlich ansteckender sei. Deswegen war es wichtig, dass wir unsere Beratungen vorgezogen haben und unser Land und seine Menschen durch vorsorgendes Handeln vor einer schwerwiegenden Verschärfung der pandemischen Lage schützen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Bund-Länder-Schalte.

„Zwar haben wir in Rheinland-Pfalz ein hohes Tempo beim Impfen vorgelegt, jedoch ist der Impfstoff zunächst noch in zu geringer Menge vorhanden. Daher sind weitere Anstrengungen notwendig, um Kontakte und damit Ansteckungen zu vermeiden. Ich weiß, wie schwer das nach den langen Monaten im Pandemiewinter ist. Es nicht zu tun, hätte aber fatale Konsequenzen. Wir haben es im Frühjahr geschafft, wir können es wieder schaffen. Wir haben aktuell viel höhere Mobilitätsdaten als im Frühjahr, da setzen wir an“, so die Ministerpräsidentin.

„Nach intensiven wissenschaftlichen Beratungen und langen Abstimmungsprozessen zwischen Bund und Ländern haben wir beschlossen, den Lockdown bis zum 14. Februar zu verlängern und zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen: Wir haben uns auf Lösungen verständigt, die wirksam, angemessen und alltagstauglich sind. Dazu gehören: Weniger Kontakte durch Mobilität. Durch mehr Homeoffice und erneute Verlängerung des Fernunterrichts werden wir die Publikumsströme im öffentlichen Personenverkehr weiter reduzieren, so dass die Mindestabstände eingehalten werden können. Durch eine Anhebung des Schutzstandards bei Mund-Nasenbedeckungen beim Einkaufen und im ÖPNV werden wir auch den Eigenschutz erhöhen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter. Der Bund werde für eine schnellere Auszahlung der Wirtschaftshilfen sorgen. Bund und Länder haben die EU-Kommission aufgefordert, in den Verhandlungen mit Pfizer / BioNtech schnellstmöglich Klarheit und Sicherheit für die weiteren Lieferungen und Lieferdaten bis mindestens zum Ende des ersten Quartals zu schaffen.

Weitere Planungen Kita und Schule

Rheinland-Pfalz wird bis 14. Februar in den Schulen grundsätzlich Fernunterricht verlängern und die Präsenzpflicht aussetzen. Das ist in der Vorsorge begründet, weil noch nicht klar sei, ob sich die Mutation B.1.1.7 des SARS-CoV2-Virus anders auf Kinder und Jugendliche auswirke, als das bei dem bisher bekannten Virus der Fall sei. „Aber den Eltern der Kleinsten kann ich sagen: Für die Klassen 1 bis 4 werden wir ab 1. Februar Wechselunterricht anbieten. Die Präsenzpflicht bleibt aber weiterhin aufgehoben. Weiterhin werden wir in den Schulen sehr genau beobachten und untersuchen, wie sich die Infektionen entwickeln. Das wird immer in unsere Entscheidung einfließen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

„Die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien und der sichere Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat für uns in Rheinland-Pfalz als Bildungs- und Familien-Land höchste Bedeutung.  Das gilt für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern“, so die MInisterpräsidentin.

Corona treffe alle, aber es treffe nicht alle gleichermaßen hart. Das gelte auch für Kinder und Jugendliche. In einem Haus mit Garten oder in der großen Altbauwohnung seien Fernunterricht und Kontaktreduzierung leichter auszuhalten als in beengten Wohnverhältnissen. Auch könnten nicht alle Eltern ihre Kinder gleich gut unterstützen. „Deswegen setzt die Landesregierung alles daran, dass kein Kind zum Verlierer der Pandemie wird“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir haben daher ein ganzes Maßnahmen-Paket erarbeitet, um Schüler und Schülerinnen gezielt zu unterstützen, aber auch um Schulen und Lehrerschaft in dieser herausfordernden Situation Hilfestellung anzubieten.“

Bildungsministerin Stefanie Hubig erklärte: „Unsere Schülerinnen und Schüler erhalten bis zum 14. Februar Fernunterricht. Ab dem 1. Februar ermöglichen wir es lediglich den Schülerinnen und Schülern der Grundschulen, in geteilten Klassen im Wechselunterricht in ihre Schulen zurückkehren, weil sie besondere Anleitung und Unterstützung brauchen. Die Präsenzpflicht bleibt aufgehoben. Für die Zeit ab dem 15. Februar werden die MPK und die Bundeskanzlerin die Situation neu beurteilen. Wir planen aktuell, dass ab dem 15. Februar die Klassenstufen 5 bis 13 in den Wechselunterricht starten. Bis zum 14. Februar gelten die Regelungen zur Notbetreuung weiter. Für Abschlussklassen gibt es die Möglichkeit, unter Einhaltung strenger Hygieneregeln, auch wieder in Präsenz in die Schule zu kommen, um sich auf anstehende Prüfungen vorzubereiten“, erläuterte die Bildungsministerin. Dieser Fahrplan entlaste zusätzlich die Schülerbeförderung, bei dem die Träger sicherstellen, dass weiterhin ausreichend Busse zur Verfügung stehen. Das Vorgehen sei eng am gestrigen Beschluss der MPK ausgerichtet.

In den Kindertagesstätten gelte weiterhin der Regelbetrieb bei dringendem Bedarf. „Das bedeutet, dass Eltern ihre Kinder, wenn möglich, zuhause betreuen sollen. Wer seine Kinder nicht betreuen kann, darf sie in die Kita schicken. Alle müssen solidarisch sein, die Eltern, die Fachkräfte und die Arbeitgeber“, sagte Hubig und betonte: „Für berufstätige Eltern, die ihr Kind zuhause betreuen, wird der Anspruch auf Kinderkrankentage ausgeweitet und verdoppelt. Das haben Bundestag und Bundesrat in den vergangenen Tagen beschlossen und das gilt selbstverständlich auch für die Eltern in Rheinland-Pfalz.“

Ministerpräsidentin Malu Dreyer appellierte nochmals an alle Eltern sowie an deren Arbeitgeber: „Unsere Kitas, unsere Erzieherinnen und Erzieher leisten einen immens wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie kümmern sich um die Kinder, deren Eltern keine Betreuung zuhause sicherstellen können. Deshalb werbe ich auch nochmal bei den Arbeitgebern dafür, ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen und dabei auch Verständnis für die Herausforderungen der Eltern zu zeigen. Denn sie müssen Beruf und Familie aktuell unter besonderen Bedingungen vereinbaren.“

Unterstützung der Kitas durch Hygienepakete und Ausweitung der Testmöglichkeiten

„Wir kümmern uns gemeinsam mit den Trägern der Kitas um den Schutz unserer Fachkräfte. Deshalb werden wir in den kommenden Wochen alle Kindertagesstätten mit einem Hygienepaket unterstützen. Zudem weiten wir die Testmöglichkeiten für das Personal aus, das als Kontaktperson 2 eingestuft wird. Das gilt ebenfalls für das Personal an unseren Schulen. Das weitere Vorgehen an den Kitas wird heute Nachmittag mit dem Kita-Tag der Spitzen besprochen“, so Hubig.

Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche

Der verlängerte Lockdown trifft Familien, Kinder und Jugendliche ganz besonders. Professor Dr. Fred Zepp, Leiter der Kinderklinik der Universitätsmedizin Mainz, betonte: „Kinder und Jugendliche brauchen soziale Kontakte. Der Austausch und das Miteinander mit Gleichaltrigen ist essentiell für ihre Entwicklung. Es ist deshalb der richtige Weg, den Schülerinnen und Schülern ab Februar die Rückkehr in ihre Schule zu ermöglichen. Dabei gilt es selbstverständlich, weiterhin die Hygieneregeln konsequent einzuhalten.“

Maßnahmenpaket für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfen

Bildungsministerin Hubig stellte die Maßnahmen vor: „Wir brauchen für unsere Schülerinnen und Schüler mehr Fördermöglichkeiten, insbesondere im Rahmen des schulischen Ganztags. Deshalb haben wir im Nachtragshaushalt allein 48 Millionen Euro für Vertretungsbedarfe, die durch Corona entstehen, zur Verfügung. Damit stellen wir sicher, dass ausreichend Lehrkräfte für unsere Schülerinnen und Schüler vorhanden sind. Aber Schule und Lehrkräfte alleine können in diesen Zeiten nicht alles übernehmen. Es ist deshalb wichtig, dass wir starke Kooperationspartner an unserer Seite haben, die auch Angebote außerhalb von Schule übernehmen. Gemeinsam mit den Volkshochschulen werden wir bereits ab dem Frühjahr Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen am Nachmittag in Deutsch und Mathematik unterstützen. Dafür setzen wir 1 Million Euro für etwa 1.700 Kurse ein. Wir weiten zudem die Feriensprachkurse für Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderbedarf aus. Darüber hinaus werden wir die Sommerschule als Ferienschule RLP auch in den nächsten Jahren fortsetzen und erweitern sie auf weitere Fächer und Altersgruppen. Damit wir noch passgenauer auf die individuellen Unterstützungsbedarfe der Kinder und Jugendlichen eingehen können, werden wir zusätzliche Angebote für spezielle Zielgruppen machen, beispielsweise für Schülerinnen und Schüler aus sozial benachteiligten Haushalten oder mit Migrationshintergrund. Dabei arbeiten wir zusammen mit Haydee!, einem Verein, der ehrenamtliche Nachhilfelehrerinnen und -lehrer als Lernpaten mit unterstützungsbedürftigen Kindern digital verknüpft. Dazu kommt die bereits etablierte Kooperation mit Corona School e.V., die ebenfalls Studierende mit Schülerinnen und Schülern zur Nachhilfe vernetzt. Darüber hinaus wollen wir Lernpatenschaften zwischen älteren und jüngeren Schülerinnen und Schülern stärken.“

„Die Corona-Pandemie war und ist für unsere Bildungseinrichtungen eine große Herausforderung. Wir sind in Rheinland-Pfalz – das zeigen die zurückgehenden Zahlen – auf einem guten Weg. Es gilt jetzt, diesen Weg konsequent weiterzugehen, damit unsere Schülerinnen und Schüler ab Februar wieder zu mehr und mehr Normalität in ihrem Schulalltag zurückkehren können. Wir unterstützen sie bei diesem Weg“, so die beiden Politikerinnen.

Keine weiteren Kontaktbegrenzungen im privaten Bereich

Bei den privaten Kontakten sei schon sehr viel reguliert worden, daher bleibe es bei der Faustregel: Ein Hausstand plus eine weitere Person. Die Bevölkerung werde aber gebeten, die Zahl der Haushalte, aus der die weitere Person kommt, möglichst konstant zu halten, so die Ministerpräsidentin zu den weiteren Beschlüssen.

Standard bei Mund-Nasenschutz erhöhen

„Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Dabei haben medizinische Masken, also OP-Masken oder virenfilternde Masken wie FFP2-Masken eine höhere Schutzwirkung als sogenannte Alltagsmasken“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Bund und Länder haben sich deshalb auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln verständigt.

Bessere Überwachung von Corona-Mutationen

„Nur was wir kennen, können wir gezielt behandeln. Die Bundesregierung wird dafür sorgen, durch vermehrte Sequenzierung einen Überblick über die Verbreitung von Mutationen in Deutschland zu erhalten. Dafür hat das Bundesgesundheitsministerium gestern eine Coronavirus-Surveillanceverordnung erlassen. Diese regelt die Meldewege, die Vergütung und die Struktur der Analysen des Genoms von Coronaviren. So können Genomsequenzdaten der Virus Mutationen systematisch untersucht und dem RKI gemeldet werden. Das bewirkt, dass Auffälligkeiten schneller erkannt und Maßnahmen schneller eingeleitet werden können. Erste Ergebnisse wird der Bund bis Anfang Februar vorlegen“, so die Ministerpräsidentin.

Mehr Homeoffice und weniger Aufkommen im ÖPNV

„Wir wollen keinen kompletten Lockdown der Wirtschaft. Denn wenn wir alle Bänder und Unternehmen stilllegen, gefährden wir massiv Arbeitsplätze. Aber wir brauchen weniger Mobilität und daher mehr Homeoffice“, so die Ministerpräsidentin. Über eine Verordnung, die befristet bis zum 15. März 2021 gilt, werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, sofern die Tätigkeiten das zulassen. Wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum weiterhin die Belegung von Räumen reduziert werden. Ohne ausreichende Abstände muss der Arbeitgeber medizinische Masken zur Verfügung stellen. Zur weiteren Reduzierung der Fahrgastzahlen im ÖPNV zu klassischen Berufsverkehrszeiten werden die Unternehmen aufgefordert, flexible Arbeitszeiten wo immer möglich einzusetzen, so dass das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und -ende möglichst stark entzerrt wird“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Verlässliche Zusagen von Bund und EU zur Impfstoff-Lieferung

„Ich freue mich, dass der Bund den Ländern zugesagt hat, auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten zu übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu ermöglichen. Dazu ist ein Planungshorizont von sechs Wochen erstrebenswert“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„In den Ländern laufen die Impfungen auf Hochtouren. Ich bin stolz, dass Rheinland-Pfalz unter den drei schnellsten Ländern ist. Sehr kurzfristig wurden wir am vergangenem Freitagnachmittag durch den Bund informiert, dass fest zugesagte Impfstofflieferungen für die nächsten drei bis vier Wochen nicht vollständig eingehalten werden. Für Rheinland-Pfalz bedeutet das, dass wir etwa 30.000 Impfdosen weniger bekommen, als bisher nach den Zusagen eingeplant wurden. Das führt dazu, dass bereits vereinbarte Termine in den Impfzentren für Erstimpfungen ab kommender Woche verschoben werden müssen. In einer großen logistischen Anstrengung haben wir auf der Basis der geringeren Impfstoffmenge neue Terminvergaben treffen müssen. Wir haben zudem sichergestellt, dass es genügend Impfstoff für die anstehenden Zweitimpfungen gibt“, so die Ministerpräsidentin.

Wirtschaftliche Hilfen schneller auszahlen

„Die Verlängerung des Lockdowns trifft Wirtschaft, Gastronomie sowie den Kultur- und Veranstaltungsbetrieb hart“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Daher sei wichtig, dass der Bund zugesagt habe, die Zugangsvoraussetzungen insgesamt zu vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anzuheben. Da viele Unternehmen angesichts der Dauer der Pandemie an die geltenden beihilferechtlichen Obergrenzen stoßen, setzt sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission mit Nachdruck für die Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze ein. Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen. Die Länder werden die regulären Auszahlungen bewerkstelligen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.

Mehr Schutz für Alten und Pflegeheime

„Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen leben, sind besonders schutzbedürftig. In Rheinland-Pfalz haben wir bereits eine Testpflicht für Mitarbeiter und Besucher in den Alten- und Pflegeeinrichtungen. Besucher müssen zudem FFP2-Masken tragen. Das werden wir jetzt auch auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausweiten. Im ganzen Bundesgebiet sollen jetzt zunächst die Bundeswehr und im zweiten Schritt Hilfsorganisationen bei den Testungen unterstützen. In Rheinland-Pfalz praktizieren wir das bereits“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Ebenso seien Einrichtungen für Behinderte besonders schutzbedürftige Ort mit erhöhtem Infektionsgeschehen. Es sei wichtig, dass auch dort ausreichend Testungen vorgenommen werden

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DEHOGA Forderung wird umgesetzt

Region/Bad Kreuznach, 20.01.2021 – Bedingungen für Hilfsprogramme werden nachgebessert. DEHOGA warnt vor großer Pleitewelle und drängt auf schnelle Auszahlung der Hilfsprogramme. Mit der am 19.01.2021 von Bund und Ländern beschlossenen Verlängerung des Lockdowns bleiben die Betriebe bis voraussichtlich 14. Februar auch weiterhin geschlossen. „Die damit verbundene Ungewissheit über ein Öffnungsdatum ist für viele unserer Gastgeber neben den existentiellen Sorgen eine zusätzliche zermürbende Belastung wie wir aus vielen – auch persönlichen – Gesprächen wissen.

Umso wichtiger ist jetzt, dass die versprochenen Hilfen für alle Unternehmen schnell, unbürokratisch und in vollem Umfang ankommen“, drängt DEHOGA Präsident Gereon Haumann. „Ansonsten wird aus den befürchteten Insolvenzen und Betriebsaufgaben bittere Realität“.

Auch die aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes bestätigen noch einmal den massiven Umsatzeinbruch im Gastgewerbe. Die Branche hat Umsatzeinbußen in der Spitze von 78 Prozent im Monat November, mit Beginn des zweiten Lockdowns zu verkraften, im Jahresmittel sind es durchschnittlich über 50 Prozent. Kein Wunder, musste die Branche in 2020 doch vier Lockdown-Monate verkraften, und auch in den „geöffneten“ Monaten war die Situation und wirtschaftliche Entwicklung alles andere als normal.

Der DEHOGA hatte deshalb Klarheit und längst überfällige Korrekturen bei den Hilfsprogrammen gefordert. Auf massiven Druck des DEHOGA werden die Bedingungen für die Überbrückungshilfe III nachgebessert. Dies ist Bestandteil des gestrigen Beschlusses von Angela Merkel und den Länderchefs gewesen. Von besonderer Relevanz ist die Erhöhung der monatlichen Maximalbeträge von 500.000 Euro auf bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungs-hilfe pro Monat. Damit Unternehmen von Januar bis Juni 2021 auch diese höheren Auszahlungen erhalten können, ist es jedoch unerlässlich, dass die Europäische Kommission der von der Bundesregierung beantragten Heraufsetzung der beihilferechtlichen Obergrenze von derzeit 3 Mio. Euro auf zum Beispiel 15 Mio. Euro zustimmt. Wir erwarten schnellstmöglich eine Klarstellung bzw. die Außerkraftsetzung der EU-Beihilferegelungen für alle Entschädigungsleistungen (sog. „Novemberhilfe“ und „Novemberhilfe plus“, sog. „Dezemberhilfe“ und „Dezemberhilfe plus“ sowie die „Überbrückungshilfen“) für das Gastgewerbe, da die Pandemie bedingte Schließung der gesamten Branche – ohne eigenes Verschulden der Betriebe – zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes und der übrigen Wirtschaft einer einzelnen Branche ein Sonderopfer abverlangt, das zu entschädigen ist. Auf Entschädigungsleistungen ist das EU-Beihilferecht NICHT anzuwenden. Mit dieser Klarstellung könnte ein wesentlicher Beitrag zur Reduktion der Komplexität und Unverständlichkeit der Programme geleistet werden.

Auch werden die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III von derzeit 50.000 Euro auf bis zu 100.000 Euro erhöht. Die Anträge auf Überbrückungs-hilfe III können voraussichtlich im Februar gestellt werden. Der Beginn der regulären Auszahlungen ist jedoch erst voraussichtlich ab März 2021 möglich.

„Auch wurde der DEHOGA-Forderung entsprochen, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 zu verlängern, wenn rechtzeitig ein entsprechender aussichtsreicher Antrag auf die Gewährung der finanziellen Hilfen gestellt wurde“, ergänzt Präsident Haumann. „Jetzt bleibt zu hoffen, dass alle Unternehmen, insbesondere diejenigen, die Novemberhilfe

plus und Novemberhilfe extra erhalten können, auch schnellstmöglich wissen, wann die Antragstellung nach welchen Kriterien möglich ist. Für das Überleben vieler Unternehmen ist es jetzt elementar wichtig, dass schnellstmöglich die vollständigen November- und Dezemberhilfen zur Auszahlung kommen. Mit der Schließung am 2. November wurde von unserer Branche ein Sonderopfer abverlangt. Eine Entschädigung der finanziellen Ausfälle wurde mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder am 28. Oktober zugesagt. Dieses Versprechen gilt es jetzt einzulösen“, fasst Präsident Gereon Haumann die Erwartungshaltung der Branche zusammen.

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Kreissparkasse Mayen will bis zum Jahr 2035 CO2-neutral sein

Mayen, 20.01.2020 – Mit einer „Selbstverpflichtung für Klimaschutz und nachhaltiges Wirtschaften“ unterstützt die Kreissparkasse Mayen (KSK Mayen) die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens. Die KSK Mayen intensiviert ihre Aktivitäten für mehr Nachhaltigkeit und hält dies in einer Selbstverpflichtung, die sie kürzlich unterzeichnet hat, fest. Darin verpflichtet sich die Sparkasse, ihren Geschäftsbetrieb CO2-neutraler zu gestalten, Finanzierungen und Eigenanlagen auf Klimaziele auszurichten und gewerbliche wie private Kunden bei der Transformation zu einer klimafreundlichen Wirtschaft zu unterstützen.

„Wir wollen unser Nachhaltigkeitsengagement nachvollziehbar und transparent machen. Unsere Kunden sollen wissen, dass sie bei der Kreissparkasse Mayen Angebote zur nachhaltigen Finanzierung bekommen und dass auch die Sparkasse selbst immer nachhaltiger wird“, so Karl-Josef Esch, Vorstandsvorsitzender der KSK Mayen.

Ausgangspunkt der Selbstverpflichtung ist das Pariser Klimaschutzabkommen. Darin setzen sich Staaten weltweit das Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf „deutlich unter“ zwei Grad Celsius zu begrenzen – möglichst sogar auf 1,5 Grad Celsius. „Wenn wir als Gesellschaft weiter selbstbestimmt leben wollen, dann müssen wir auch die ökologischen Grundlagen unseres Zusammenlebens schützen. Und zwar jetzt – nicht erst morgen“, ergänzt Vorstandsmitglied Christoph Weitzel.

Laut den Pariser Klimazielen ist die Fähigkeit, mit Veränderungen des Klimawandels besser umgehen zu können, genauso wichtig wie die Verringerung von Treibhausgasemissionen. „Unternehmen, die bei diesem Wandel noch am Anfang stehen, wollen wir bei ihren Anpassungsinvestitionen gezielt unterstützen“, so Karl-Josef Esch. „Auch unsere privaten Kunden können konkret etwas tun, indem sie nachhaltige Wertpapiere aus unserem Portfolio in ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen und so eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft stärken“.

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Land verschiebt Impfbeginn um eine Woche – Landrat Markus Ramers: „Das ist sehr frustrierend“

Euskirchen, 20.01.2020 – Anmeldungen sind weiterhin ab dem 25. Januar möglich. Der Impfstart für über 80-Jährige verschiebt sich in ganz Nordrhein-Westfalen um eine Woche vom 1. auf den 8. Februar. Dies hat das NRW-Gesundheitsministerium am heutigen Mittwoch überraschend bekanntgegeben. Hintergrund sind Lieferengpässe des Impfstoffes. Damit geht auch das Impfzentrum des Kreises Euskirchen in der ehemaligen Eifelhöhenklinik in Marmagen erst am 8. Februar an den Start. Unverändert bleibt dagegen der Termin der Anmeldungen: Ab dem 25. Januar können sich die Seniorinnen und Senioren über Tel. 0800 / 116 117 01 oder www.116117.de für einen Impftermin in Marmagen anmelden.

„Das ist total frustrierend,“ so Landrat Markus Ramers in einer ersten Stellungnahme. „Alle Beteiligten haben für einen gelingenden Impfstart am 1. Februar unglaublich viel Engagement und Herzblut investiert. Außerdem warten unsere Seniorinnen und Senioren dringend darauf, dass die Impfungen beginnen können. Die Verschiebung um eine Woche ist schon sehr ärgerlich.“ Man dürfe ja auch nicht vergessen, dass das Land ursprünglich von den Kreisen und kreisfreien Städten verlangt hatte, dass die Impfzentren bereits bis zum 15. Dezember 2020 einsatzbereit sein mussten. „Das haben wir in einer großen Kraftanstrengung auch geschafft“, so Ramers. Umso enttäuschender sei jetzt die erneute Verschiebung der Impfkampagne.

Dennoch appelliert der Landrat an die über 80-jährigen Seniorinnen und Senioren (die zur ersten Impfgruppe gehören), sich wie geplant ab dem 25. Januar für einen Impftermin anzumelden. Wer Fragen zum Thema Impfen habe, könne sich gerne beim eigens eingerichteten Bürgertelefon informieren: 02251 / 15 – 800. Hier können allerdings keine Termine vereinbart werden. Ausführliche Infos auch auf der Corona-Website des Kreises Euskirchen: https://corona.kreis-euskirchen.de