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Anmeldung für die weiterführende Schule in Meckenheim – Die Frist läuft vom 15. Februar bis zum 12. März

Meckenheim, 21.01.2021 – Mit Beginn des Jahres rückt die Anmeldefrist für die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen der Stadt Meckenheim näher. Eltern, deren Kinder im nächsten Sommer die Schule wechseln, können ihre Kinder vom 15. Februar bis zum 12. März für das Schuljahr 2021/2022 anmelden.

Die drei weiterführenden Schulen am Meckenheimer Schulcampus sind wie folgt erreichbar:

Geschwister-Scholl-Hauptschule – erweiterte Ganztagsschule –

www.hsmeckenheim.de

E-Mail: sekretariat@hsmeckenheim.de

Telefon: (02225) 917 421

nach telefonischer Vereinbarung im Sekretariat

Theodor-Heuss-Realschule

www.realschule-meckenheim.de

E-Mail: thr-meckenheim@gmx.de

Telefon: (02225) 917 441

nach telefonischer Vereinbarung im Sekretariat

Konrad-Adenauer-Gymnasium

www.meckenheim-kag.de

E-Mail: sekretariat@meckenheim-kag.de

Telefon: (02225) 917 401

Telefonberatung: 01711 540603

im Januar mittwochs von 8 Uhr bis 16 Uhr

ab Februar mittwochs von 14 Uhr bis 18 Uhr

Besondere Informationen für die Klasse 5 gibt es unter https://meckenheim-kag.info/.

Voranmeldungen sind über die Webseiten der Schulen bereits jetzt möglich und erwünscht. Beratungsgespräche werden dann bei Bedarf angeboten.

Bei der Anmeldung sind der von der jeweiligen Grundschule ausgestellte Anmeldeschein mit Originalstempel, das letzte Halbjahreszeugnis, die Geburtsurkunde des Kindes sowie bei ausländischen Kindern der Pass / Ausweis vorzulegen.
Wichtig: Für die Anmeldung ist auch der Impfungsnachweis „Masernschutz“ notwendig. Das Masernschutzgesetz des Bundes sieht vor, dass Kinder und Erwachsene in Gemeinschaftseinrichtungen eine Masernimpfung vorweisen müssen.