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Städtischer Jugendtreff „Altes Rathaus“ in Alsdorf startet digitales Songprojekt

Alsdorf, 25.01.2021 – Der Städtische Jugendtreff „Altes Rathaus“ in Mariadorf lädt zur Teilnahme an einem digitalen Songprojekt ein. Angelehnt an den Song „Calm after the storm“ können Musiker und Musikerinnen sowie Sänger und Sängerinnen eine Bild- und Tonaufnahme ihres Instrumental- oder Gesangsbeitrags per Mail schicken. Diese Aufnahme wird dann Teil eines gemeinsam gestalteten Musikvideos. Der Beitrag kann in Form eines Instrumentalsolos erfolgen, kann aber auch eine einfache Begleitung mit einem Instrument sein. Gesungen werden kann eine Strophe, ein Refrain – oder gleich der ganze Song.

Eine digitale Grundversion des Songs auf ist bei Facebook unter dem Stichwort „VorOrt Jugendtreff Altes Rathaus“ sowie auf Instagram und auf der Webseite der Stadt Alsdorf unter www.alsdorf.de zu hören. Zwei Teilnehmer haben hier bereits einen kleinen Beitrag zur Grundversion geleistet, sind aber noch nicht zu sehen. Bei der Aufnahme (bitte Bild und Ton) sollte diese Version per Kopfhörer angehört werden, damit nicht auf jeder Aufnahme nochmals die Grundversion zu hören ist. Die Aufnahme kann bis zum 12. Februar per Mail an dagmar.schaefer@alsdorf.de geschickt werden. Unter dieser Mailadresse können auch Fragen zum Projekt gestellt werden.

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Verpachtung städtischer Flächen für mögliche Windenergie-Anlagen in der Gemarkung Nöthen

Bad Münstereifel, 25.01.2021 – Das Thema „Windenergie“ beschäftigt die Stadt Bad Münstereifel schon seit vielen Jahren. Im Jahr 2011 wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, mögliche Flächen zur Windenergie im Wald in Bad Münstereifel zu prüfen. Hierbei sollten vorrangig städtische und vorgeschädigte Waldflächen untersucht werden, darunter auch die jetzt zur Beratung stehenden Flächen in der Gemarkung „Nöthen“.

Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat zudem im Rahmen des Haushaltsicherungskonzeptes 2013 bereits Einnahmen aus der Windkraft im Wald zur Erreichung des Haushaltsausgleichs beschlossen. Seitdem werden die fehlenden Einnahmen aus der Windenergie durch die Einnahmen aus dem Holzverkauf des städtischen Forstbetriebes kompensiert. Kalamitäten wie Trockenheit, Stürme und Borkenkäferbefall haben große Baumbestände geschädigt, so dass diese Einnahmen zur Kompensation künftig wegfallen werden.

Im Jahr 2017 hat der Rat die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes beschlossen, welches den Ausbau der Windkraft im Jahr 2019 bis 2021 beinhaltet. Grundsätzlich ist eine Kommune zudem verpflichtet, der Windenergie „substanziell“ Raum zu geben.

Im April 2020 hat der Rat sich gegen eine Ausweisung einer Konzentrationsfläche für WEA entschieden, weil nach Bewertung der Vor- und Nachteile sowie der Chancen und Risiken die Vorteile einer Ausweisung nicht deutlich überwiegen (siehe Ratsdrucksache 1936-X, behandelt im Rat am 28.04.2020). Somit sind WEA nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB grundsätzlich im gesamten Außenbereich privilegiert zulässig. Die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie im Flächennutzungsplan ist nicht Voraussetzung für den Bau von Anlagen an einem Standort.

Die Stadt Bad Münstereifel kann demnach WEA nicht generell im gesamten Stadtgebiet ausschließen. Werden keine städtischen Flächen zur Verfügung gestellt, bleibt die Errichtung von WEA grundsätzlich auf privaten Flächen trotzdem möglich. In diesem Falle könnte die Stadt jedoch keine Einnahmen für den Haushalt und die städtische Daseinsvorsorge erzielen – die Pachteinnahmen würden den privaten Eigentümern zufließen und nicht allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.

Bei den zur Verpachtung stehenden städtischen Flächen handelt es sich um Fichtenwaldbestände, die durch Kalamitäten bereits am Boden liegen. Die geschädigten Bäume wurden bereits der Fläche entnommen. Diese Brachflächen bieten aus dieser Sicht gute Voraussetzungen für die Errichtung von WEA und die Einnahmen aus der Windenergie könnten die Einnahmeverluste aus dem Holzverkauf mehr als auffangen.

Den zu erwartenden Mindesterlösen durch WEA auf städtischen Flächen in Höhe von bis zu 13,1 Mio. € in 25 Jahren stehen im selben Zeitraum entgangene Einnahmen aus der Jagdpacht und der Holznutzung in Höhe von rund 48.000 € entgegen.

Ein gesetzlich verpflichtender ökologischer Ausgleich im Rahmen des Eingriffs bei dieser Windenergienutzung wird selbstverständlich vorgenommen. Die Bejagung ist auch mit WEA weiterhin möglich.

Dem Rat obliegt die grundsätzliche Entscheidung, die Flächen für eine Anpachtung zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen und die Auswahl der Investoren zu treffen. Falls der Rat die städtischen Flächen zur Verfügung stellt, schließen sich weitere umfangreiche Gutachten und Untersuchungen an. Nach deren Auswertungen entscheidet der jeweilige Anbieter, ob er ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz beim Kreis Euskirchen als zuständige Genehmigungsbehörde einreicht. In diesem Genehmigungsverfahren werden alle gesetzlichen  bzw. öffentlichen Belange geprüft und regelmäßig nach den gesetzlichen Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung auch Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligungen durchgeführt. Zu den öffentlichen Belangen, die zwingend zu prüfen sind, zählen neben dem Ausschluss schädlicher Umweltauswirkungen, bspw. in Form von erheblichen Belästigungen durch Geräuschimmissionen und Schattenwurf, u. a. auch die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege,  die Belange des Habitats-  und Artenschutzes und weitere Naturschutzbelange und auch die Beeinträchtigung des Orts- oder Landschaftsbildes.

Die Windenergie ist eine wichtige Säule zum Gelingen der Energiewende, daher muss es für den Klimaschutz das Ziel sein, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und einen ambitionierten Ausbau der Windenergie nach gesetzlichen Vorgaben voranzutreiben.

Bei Fragen steht der Klimaschutzmanager der Stadt Bad Münstereifel, Herr Florian Hammes, unter Tel. 02253/505-294 gerne zur Verfügung.

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Jetzt „Durchstarten“ trotz Krise – Profitieren Sie von neuen Impulsen

Daun/Weiler, 24.01.2021 – Die aktuellen Stellenanzeigen finden Sie in der Navigationsleiste durch „Click“ auf den Button „Stellenmarkt“ hier auf eifelschau.de, in der Printausgabe der Eifel-Zeitung sowie eifelzeitung.de.

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Verdacht auf mutiertes Coronavirus im Kreis Düren hat sich heute bestätigt

Düren, 23.01.2021 – Der gestern kommunizierte Verdacht, wonach es im Kreis Düren einen ersten Fall des mutierten Coronavirus gibt, hat sich heute Vormittag bestätigt. Das untersuchende Labor teilte dem Kreis-Gesundheitsamt den entsprechenden Befund schriftlich mit. Danach handelt es sich um die Variante B.1.1.7 (sogenannte „England-Mutante“).

Der betroffenen Person geht es soweit gut, sie befindet sich in strikter Quarantäne. „Es ist von Vorteil, dass wir genau wissen, wo sich die Person angesteckt hat. Es handelt sich also nicht um ein diffuses Geschehen“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn.

Die betroffene Person hat sich außerhalb des Kreisgebietes im unmittelbaren persönlichen Umfeld infiziert. Weitere Maßnahmen seien zunächst nicht notwendig, teilt das Kreis-Gesundheitsamt mit. „Es ist nun aber umso wichtiger, sich streng an alle Hygiene-Maßnahmen zu halten“, sagte Gesundheitsamtsleiter Dr. Norbert Schnitzler.

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Paula Voß berichtet über ihre Erlebnisse in der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz – Nachfolger gesucht

Region/Mayen/Koblenz, 23.01.2021 – Mein Name ist Paula Voß, ich bin 19 Jahre alt, komme aus Andernach und bin FÖJlerin bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. FÖJ steht für Freiwilliges Ökologisches Jahr. Dabei erhalten junge Menschen Einblicke in umweltorientierte und ökologische Themen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Was genau dahinter steckt und was es mir persönlich bringt? Eine ganze Menge:

Um genau zu sein absolviere ich mein Freiwilliges Ökologisches Jahr absolviere bei der Integrierten Umweltberatung (IUB) des Landkreises. Viele Menschen können sich unter meiner Einsatzstelle zunächst nichts vorstellen. Ist die IUB ein Umweltplanungsbüro oder eine Umweltorganisation? Und warum dann in der Kreisverwaltung? Die Antwort ist relativ einfach: Das Ziel der Integrierten Umweltberatung ist es, Umweltinteressierte aus der Region und manchmal auch darüber hinaus zusammenzubringen.

Bevor ich mein FÖJ bei der IUB begonnen habe, hatte ich gewisse Bedenken, dass sich meine Tätigkeiten auf die typische Büroarbeiten konzentrieren könnten. Als ich dann im August begann, stellte sich sehr schnell heraus, dass das in keinem Fall so ist. Natürlich fallen bei uns auch Büroarbeiten wie Anmeldungen einscannen und Einladungen sowie Infomaterial verschicken an, doch das ist neben den kreativeren Aufgaben wie Presseartikeln schreiben und Internet- und Literaturrecherchen manchmal eine willkommene Abwechslung. Im Allgemeinen sind meine Tätigkeiten bei der Integrierten Umweltberatung, wie auch die IUB selbst, sehr vielfältig.

Bei den vielen Projekten und Vereinen, die von der Integrierten Umweltberatung organisiert werden oder anderweitig mit ihr zusammenhängen, brauchte ich anfangs schon meine Zeit, um alles zuordnen zu können und zu wissen, was wo dahintersteckt. Auch heute gibt es manchmal noch Themen, bei denen ich mir im ersten Moment unsicher bin: Gehört das zum Projekt „Mehr als nur Grün“ oder doch zur Biodiversitätsberatung? Aber wenn man sich erstmal einen Überblick verschafft hat, merkt man, wie viel jahrelange Arbeit und neue Möglichkeiten in allen diesen Projekten stecken. Es ist genau diese Vielfalt, die die IUB ausmacht und die zeigt, dass der Natur- und Umweltschutz eigentlich in fast allen Themen und Branchen vertreten ist.

Besonders gefällt mir, dass ich direkte Einblicke in die Projektplanung und -umsetzung, aber auch in Verwaltungsvorgänge und Politik erhalte, die ich anderweitig nie gehabt hätte. Es gibt zahlreiche Termine, bei denen ich bereits dabei sein konnte: Online-Videokonferenzen, Telefonkonferenzen, Exkursionen, Mitgliederversammlungen und vieles mehr. Und das, obwohl natürlich auch mein freiwilliges Ökologisches Jahr unter Corona-Bedingungen stattfindet und Veranstaltungen ins nächste Jahr oder auf ein Onlineformat verschoben werden mussten. Doch das bedeutet nicht unbedingt weniger, sondern nur andere Planung.

Ein weiterer positiver Aspekt ist ein sehr selbstständiges Arbeiten, das mir in meiner persönlichen Entwicklung zwischen Schule und Studium gutgetan hat. Man spricht sich ab und es gibt gewisse Rahmenbedingungen, aber dazwischen habe ich einen großen Entfaltungsfreiraum, der es mir ermöglicht Interessensschwerpunkte selbst zu wählen und mitzugestalten. Ganz nach dem Motto „FÖJ ist das, was man draus macht!“

Was mir ebenso wichtig ist, ist mein Mitspracherecht. Denn bei Wettbewerbsauswertungen, Besprechungen und Versammlungen geht es nicht nur darum anwesend zu sein und zuhören zu können, sondern auch darum Protokoll zu schreiben, meine Meinung zu äußern und mich aktiv einzubringen. Das „Dabei-sein“, die Eigeninitiative und das Mitspracherecht bieten sehr viele Möglichkeiten und sind das, was mein FÖJ für mich ausmacht. Da meine Zeit bei der  Integrierten Umweltberatung im Sommer endet, sind wir bereits auf der Suche nach meinem Nachfolger. Also bewerbt Euch. Es lohnt sich.

Bewerbungsschluss ist der 31. März. Ansprechpartner: Rüdiger Kape, Telefon 0261/108-420, E-Mail: ruediger.kape@kvmyk.de

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Neue Regeln zur Maskenpflicht, für Schulen und Hotspot-Gebiete in Rheinland-Pfalz gültig ab Montag, 25. Januar

Region/Mainz, 23.01.2021 – In Rheinland-Pfalz gilt vom kommenden Montag, 25. Januar, an eine neue Maskenpflicht. Die entsprechende Regelung sowie einige weitere Neuerungen sind in der ersten Änderungsverordnung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz festgeschrieben, die heute im Ministerrat besprochen wurde.

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Freiwillig, ortsnah, kostenlos: Erweiterte Testmöglichkeiten für Lehr- und Erziehungskräfte starten in der kommenden Woche

Region/Mainz, 23.01.2021 – Künftig kann sich das Personal von Kitas, Schulen und Einrichtungen der Erziehungshilfe (HzE) auch dann ortsnah und kostenfrei auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen lassen kann, wenn es nur kurzen Kontakt mit einer infizierten Person gegeben hat. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat eine landesweite Struktur auf die Beine gestellt, die dies ermöglicht. Kontaktpersonen der sogenannten Kategorie II, bei denen keine besonders erhöhte Gefahr einer Infektion besteht, wurden bislang nicht getestet. „Mit den zusätzlichen Testmöglichkeiten schaffen wir in Rheinland-Pfalz ein Angebot, das dem Personal in diesen systemrelevanten Bereichen mehr Sicherheit geben soll. Wir bedanken uns ganz herzlich beim Landesamt, dass hier so schnell und gut gearbeitet wurde“, sagten Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

„Lehrkräfte, erzieherische und sozialpädagogische Fachkräfte sowie das sonstige Personal in Kitas, Schulen und Einrichtungen der teilstationären Hilfen zur Erziehung tragen maßgeblich dazu bei, dass Bildung, Erziehung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in Zeiten der Pandemie gewährleistet ist“, so Hubig weiter.

Die SARS-CoV-2-Testung soll mittels PoC-Antigen-Test, umgangssprachlich „Schnelltests“, zügig und unkompliziert durchgeführt werden. Hierzu erhalten die Testberechtigten von ihren jeweiligen Einrichtungsleitungen einen Berechtigungsschein zur Vorlage in der Testeinrichtung. Dieser kann digital oder in Papierform ausgestellt werden. Nach Vorlage dieser Bescheinigung in der Testeinrichtung, kann die Testung durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt zwischen der Testeinrichtung und dem Land Rheinland-Pfalz.

„Fachkräfte, die in den Hilfen zur Erziehung tätig sind, leisten eine essentiell wichtige Arbeit für die jungen Menschen, die Familien und für die gesamte Gesellschaft. Sie sind den gleichen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt, wie Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas oder Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen. Deshalb freue ich mich sehr, dass alle diese Fachkräfte in die Teststrategie einbezogen sind und somit eine Gleichbehandlung der Berufsgruppen erzielt werden konnte“, so Familienministerin Anne Spiegel. In Rheinland-Pfalz sind rund 6.000 Kinder und Jugendliche in stationären Hilfen zur Erziehung (Heime) untergebracht, rund 3.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dort tätig. In den teilstationären Hilfen, wie z.B. Tagesgruppen, werden rund 1.400 junge Menschen betreut, hier arbeiten rund 300 Fachkräfte.

Eine Übersicht über die zuständigen Testeinrichtungen wird ab Montag, dem 25. Januar, online einsehbar sein, sodass jede testberechtigte Person individuell und direkt einen Termin mit einer nahegelegenen Testeinrichtung vereinbaren kann. Die Voraussetzung für die Terminvereinbarung ist das Vorliegen eines Berechtigungsscheins.

Weitere Infos sind ab sofort abrufbar unter: https://s.rlp.de/schnelltestvermittlung

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Tourismus

Minister Wissing: Wir stärken den Tourismus mit 29 Millionen Euro zusätzlich – Förderprogramme starten

Region/Mainz, 23.01.2021 – Mit zwei neugestalteten Förderprogrammen stärkt Rheinland-Pfalz Investitionen in die touristische Infrastruktur und in Betriebe. 29 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen stehen dafür bereit. Die Fördersätze wurden erhöht, der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert und die Richtlinien verschlankt. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Tourismusbranche erhöht werden. Dies hat Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing bekannt gegeben.

„Das Land Rheinland-Pfalz investiert in den Tourismus. Wir lassen die Branche in der Pandemie nicht im Stich. Unsere Betriebe und Regionen durchleben die schwierigste Zeit, die man sich vorstellen kann. Wir wollen, dass die Betriebe die Krise gut überstehen und unterstützen sie dabei, in die eigene Zukunftsfähigkeit zu investieren. Zu einer erfolgreichen Tourismusbranche gehören sowohl private als auch öffentliche Akteure, deren Angebote sich ergänzen und aufeinander aufbauen. Deswegen unterstützen wir sowohl private Investitionen als auch Investitionen in die öffentliche touristische Infrastruktur – damit wir bald wieder durchstarten können“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Das Land Rheinland-Pfalz stellt daher Zuschüsse über zwei Förderprogramme zur Verfügung mit insgesamt zusätzlich 29 Millionen Euro Landesmittel aus dem „Sondervermögen Nachhaltige Bewältigung der Corona-Pandemie“: Das „Sonderprogramm Gastgewerbe“ richtet sich an Hotels, Pensionen, Restaurants und Campingplätze. Das Programm „Öffentliche Tourismusinfrastruktur“ wurde angepasst und richtet sich an kommunale Träger touristischer Infrastruktur.

„Wir haben mit beiden Programmen ein Gesamtpaket, das den Tourismusstandort Rheinland-Pfalz attraktiver, zeitgemäßer und damit wettbewerbsfähiger macht. Wir möchten eine moderne und zielgruppengerechte Infrastruktur und eine gute Angebotsqualität im Gastgewerbe. Beides ist heutzutage unverzichtbar, um im Wettbewerb um die Gäste bestehen zu können. Rheinland-Pfalz hat viel zu bieten, das stellen wir nun weiter heraus“, sagte Wissing.

Dementsprechend wurden im Infrastrukturprogramm Vereinfachungen vorgenommen sowie die Fördersätze erhöht und im Sonderprogramm Gastgewerbe der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert sowie der Zugang erleichtert.

Hintergrund:

„Förderprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes – Sonderprogramm Gastgewerbe“

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie, d.h. Hotels, Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen und Ferienzentren, die nach der Investition mindestens zehn Zimmer anbieten; neu hinzugekommen sind Restaurants mit herkömmlicher Bedienung außerhalb von Verkehrsmitteln, in denen dann mindestens zehn Tische zur Verfügung stehen sowie Campingplätze mit mindestens zehn Stellplätzen und in der Folge zeitgemäßen sanitären Einrichtungen.

Gefördert werden Investitionen in die Neuerrichtung sowie in die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebe. Dies umfasst neben dem Ausbau der Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder etwa die Neugestaltung des Betriebsprozesses. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 100.000 Euro, der maximale Zuschuss bei 800.000 Euro. Die Zuschusshöhe liegt je nach Betriebsgröße bei zehn oder zwanzig Prozent der förderfähigen Investitionssumme.

Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank www.isb.rlp.de

https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/mwkel/Abteilung_3/Tourismus/Infoblatt_Sonderprogramm_Gastgewerbe.pdf

„Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur“

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände sowie juristische Personen mit überwiegend kommunaler Beteiligung, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Der Fördersatz wurde um zehn Prozentpunkte auf landesweit einheitlich 85 Prozent der förderfähigen Kosten erhöht.

Förderfähig sind Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung, Erweiterung und Attraktivitätssteigerung von öffentlichen Einrichtungen der touristischen Infrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen. Zu den förderfähigen Einrichtungen gehören zum Beispiel Tourist-Informationen, Besucherzentren von überregionaler Bedeutung, unentgeltliche Bootsanlegestellen und Steganlagen, Kurparks, öffentliche Besucherattraktionen. Die Schwerpunkte der Förderung aus Mitteln des Corona-Sondervermögens liegen auf einer smarten, digitalisierten Tourismusinfrastruktur und öffentlichen Impulsinvestitionen, die private Folgeinvestitionen erwarten lassen. Sie sollen von besonderer Bedeutung für die Stabilisierung und Weiterentwicklung des Tourismus in der jeweiligen Tourismusregion sein.

Die Antragstellung erfolgt über das Wirtschaftsministerium unter https://mwvlw.rlp.de/de/themen/finanzierung-und-foerderung/fuer-kommunen/

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Bundeswehr verlängert erneut Einsatz in der Corona-Lage in Mayen-Koblenz

Region/Mayen-Koblenz, 23.01.2021 – Auf erneuten Antrag von Landrat Dr. Alexander Saftig ist der Einsatz von Soldaten in der Corona-Lage durch die Bundeswehr um ein weiteres Mal verlängert worden.

Bereits seit November unterstützen Soldaten des IT Bataillons 281 Gerolstein tatkräftig das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Der Einsatz wird nun bis zum 19. Februar ausgeweitet.

„Ich bin sehr dankbar, dass die Bundeswehr auch weiterhin an unserer Seite steht und uns aushilft“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig.

Während zehn Soldaten im Kreishaus bei der Kontaktaufnahme zu Corona-positiv Getesteten und deren Kontaktpersonen helfen, unterstützen vier weitere Soldaten die Corona-Ambulanz in Mayen. Weitere wertvolle personelle Verstärkung durch Bundeswehrsoldaten ist außerdem im Impfzentrum Polch geplant, sobald die zweite Impfstraße in der Maifeldhalle in Betrieb genommen wird.

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NRW-Verkehrsminister Wüst: Kostenlose Mietfahrzeuge für Klinikpersonal und Altenpfleger

Region/Düsseldorf, 23.01.2021 – Landesregierung NRW verlängert Sofortprogramm. Das Ministerium für Verkehr teilt mit: Gesundheitspersonal kann weiterhin kostenfreie Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit nutzen. Das Verkehrsministerium hat das Förderprogramm für die Mobilität von Menschen, die in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, im öffentlichen Rettungsdienst und in weiteren Einrichtungen arbeiten, verlängert. Sie können Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit kostenlos anmieten, wenn sie kein eigenes Auto nutzen können.

„Wir sorgen dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gesundheitsämtern gut zur Arbeit kommen. Sie halten seit Monaten mit ihrem Einsatz das Gesundheitssystem am Laufen. Da kann unser Förderprogramm eine echte Entlastung sein“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Das Förderprogramm für kostenlose Mietfahrzeuge für Gesundheitspersonal ist befristet bis zum 31. März 2021. Die Mietfahrzeuge können zunächst für die Dauer von bis zu einem Monat angemietet werden. Sofern danach weiterhin ein Bedarf besteht, gibt es die Möglichkeit der Verlängerung des Anmietzeitraums. Voraussetzung ist, dass Beschäftigte eine gültige Fahrerlaubnis haben, aber für den Weg zu ihrem Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen kein eigenes oder dienstliches Fahrzeug nutzen können.

Das Angebot richtet sich an alle Beschäftigte von Krankenhäusern – also neben Akutkliniken auch Psychiatrien – und Dialysezentren. Darüber hinaus sind Beschäftigte in voll- oder teilstationären Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Behinderung, Beschäftigte der kommunalen Gesundheitsämter, die in direktem Kontakt zu Corona-infizierten Personen stehen können und Mitarbeiter des öffentlichen Rettungsdienstes sowie stationärer Alten- und Pflegeeinrichtungen eingeschlossen. Teilnahmeberechtigt sind auch Beschäftigte der 53 offiziellen kommunalen Impfzentren des Landes Nordrhein-Westfalen (Übersicht Impfzentren: https://www.mags.nrw/coronavirus-impfzentren-nrw). Außerdem können Auszubildende sowie Beschäftigte das Programm nutzen, die nur vorübergehend in den oben genannten Einrichtungen tätig sind, etwa Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen oder Beschäftigte in Freiwilligendiensten.

Beschäftigte können ihren Bedarf an einem Mietfahrzeug über ein einheitliches Formular anmelden. Das Formular und ein Merkblatt mit Informationen auch zu den teilnehmenden Autovermietern steht auf der Corona-Informationsseite des Verkehrsministeriums unter www.vm.nrw.de oder https://www.mobil.nrw/mietfahrzeugprogramm.html zur Verfügung. Unter dem zweiten Link befindet sich auch eine Karte, auf der man sich die nächstgelegenen Anmietstationen anzeigen lassen kann.

Die Klinik- beziehungsweise Einrichtungsleitung unterzeichnet das Formular und bestätigt, dass der Beschäftigte das Angebot in Anspruch nehmen darf. Gegen Vorlage des Formulars kann das Personal das Mietfahrzeug direkt bei einer teilnehmenden Autovermietung anmieten. Um die Abrechnung müssen sich die Teilnehmer nicht kümmern – das übernimmt der Autovermieter direkt mit der Bezirksregierung Münster, die dieses Programm zentral für das ganze Land betreut.