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Föhren erhält 450.000 Euro zur Entwicklung des Ortszentrums

Föhren/Mainz, 25.01.2021 – Die Ortsgemeinde Föhren im Landkreis Trier-Saarburg erhält in diesem Jahr aus dem Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ weitere 450.000 Euro Städtebaufördermittel, um die laufende Entwicklung des Ortskerns fortzuführen. Das teilte Innenminister Roger Lewentz in Mainz mit. Land und Bund unterstützen seit 2015 die Entwicklung des Fördergebiets und haben seither 820.000 Euro bereitgestellt.

Die Ortsgemeinde kann mit den Fördergeldern des Landes und des Bundes städtebauliche Maßnahmen im Fördergebiet finanzieren. „Föhren will die Mittel hauptsächlich für weitere Vorbereitungs- und Ordnungsmaßnahmen, die das Klosterareal betreffen, einsetzen. Die Maßnahmen sind weitere Bausteine einer ganzheitlichen Entwicklungsstrategie, um das Zentrum der Gemeinde weiter zu stärken“, so Lewentz.

Das Programm „Lebendige Zentren“ fördert die Erneuerung und Entwicklung von Innenstädten und Ortskernen, historischen Altstädten und Stadtteilzentren. Ziel ist die Stärkung der Zentren als nutzungsgemischte Orte für Wohnen, Arbeiten, Kultur und soziale Begegnung. „Die Innenstädte sind das Gesicht unserer Städte und Gemeinden, sie prägen die Identität eines Ortes und sind die Zentren unseres Miteinanders“, betonte der Minister.

Die Städtebauförderung umfasst differenzierte Förderprogramme. Mit den Programmen „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ und „Sozialer Zusammenhalt“ stehen weitere Programme für die Entwicklung von Quartieren zur Verfügung. Das Angebot wird durch Investitionsprogramme für soziale Infrastruktur und Sportstätten abgerundet. „Das Fördersystem hat sich bestens bewährt, um Innenstädte aufzuwerten, Wohnquartiere attraktiver zu gestalten und sozial wie wirtschaftlich zu stabilisieren“, so Minister Lewentz. Der Minister hob hervor, dass das Land den Städten und Gemeinden als Partner für eine attraktive, bürgernahe und zukunftsorientierte Stadtentwicklung zur Seite stehe.

Im Programmjahr 2020 sollen in der Städtebauförderung insgesamt rund 90 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln bereitgestellt werden. Im Zeitraum von 2010 bis 2019 profitierten rund 190 Städte, Gemeinden und andere kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz mit etwa 700 Millionen Euro von der Städtebauförderung.

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Sperrung für neuen Kita-Kreisel

Firmenich-Obergartzem, 25.01.2021 – Bagger und Baken stehen schon an Ort und Stelle bereit für die Arbeiten und Vollsperrung der Satzveyer Straße auf Höhe der Antoniusstraße. An der Einmündung soll ein Kreisverkehr entstehen, um den geplanten neuen Kindergarten mit einer Zufahrt anzubinden.

Blick von der Antoniusstraße auf die Trasse der Kita-Zufahrt. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

„Der Kreuzungsbereich wird ausgebaut und mit einem Minikreisel bestückt werden, der gleichzeitig auch eine Verkehrsberuhigung Richtung Ortseingang von Satzvey kommend bewirken soll“, erklärt der zuständige Fachbereichsleiter der Stadtverwaltung Mario Dittmann.
Der zusätzliche vierte Ast des Minikreisels führt dann zur neuen AWO-geführten Kita. „Mit einer Parkbucht bzw. einer Kiss-and-ride-Zone und Wendehammer am Ende der Straße“, so Dittmann. Die Firma Backes aus Stadtkyll habe den Auftrag erhalten und werde schnellstmöglich mit der Baumaßnahme beginnen. Der Fachbereichsleiter dazu: „Am liebsten sofort. Wir stehen in den Startlöchern.“

Eine Umleitung wird ausgeschildert. Allerdings bremst die winterliche Wetterlage den Baubeginn bis dato aus.  Auch der Kampfmittelräumdienst muss das Areal zuerst noch – wie bei solchen Baumaßnahmen üblich – auf Relikte aus Kriegszeiten prüfen.

Im Mai schon soll die viergruppige, später sechsgruppige Einrichtung im Mechernicher Stadtgebiet an den Start gehen. Sie wird als Übergangslösung in Modulbauweise errichtet. Bis 2023 will die Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen insgesamt 210 neue Kindergartenplätze für Familien in Mechernich schaffen.

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Landesbibliotheks-Zentrum unterstützt Verband bei Forderung an Bundestag nach Änderung im Urheberrecht

Region/Koblenz, 25.01.2021 – Die Verlage regeln den Zugang restriktiv, die Bibliotheken in Deutschland wollen sich nicht mehr gängeln lassen: Über 600 Bibliotheken aus ganz Deutschland fordern in einem offenen Brief des Deutschen Bibliotheksverbands (dbv) die Abgeordneten des Bundestages auf, bei der geplanten Änderung des Urhebergesetzes ein Verleihrecht für E-Books zu verankern.

Mitunterzeichner ist auch das Landesbibliothekszentrum
Rheinland-Pfalz (LBZ), das besonders die vielen kleinen Büchereien und Einrichtungen im Flächenland benachteiligt sieht. „Bürgerinnen und Bürger brauchen einen freien Zugang zu aktuellen Informationen und Medien“, betont die Leiterin des LBZ, Dr. Annette Gerlach.
Immer mehr Bücher werden heute als E-Book digital veröffentlicht und gelesen. Der massiv gestiegen Zugriff auf das Angebot des landesweiten Onleihe-Verbunds in Rheinland-Pfalz zeigt das Interesse am vom Landesbibliothekszentrum organisierten Angebot. Besonders in Zeiten von Corona und geschlossenen Bibliotheksgebäuden gerade in den ländlichen Regionen ist der digitale Zugang oft die einzige Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger an Bücher, Informationen und Medien zu kommen. Dies gilt besonders für weniger mobile ältere Nutzerinnen und Nutzer.

Doch wer glaubt, aktuelle Zeitschriften, Zeitungen oder Bücher zeitnah ausleihen zu können, schaut in die Röhre: So ist ein großer Teil der E-Book-Titel der Spiegel-Bestsellerliste sowohl in der Belletristik als auch bei Sachtiteln gar nicht oder erst mit monatelanger Verzögerung zu bekommen. Die temporäre Bereitstellung einer Nutzungslizenz für ein elektronisches Buch, das sogenannte „E-Lending“ regeln die Verlage restriktiv – wohl aus Angst vor kommerziellen Verlusten. Doch dieser Eingriff ins Verleihrecht der Bibliotheken erscheint nach Meinung von Dr. Annette Gerlach völlig überflüssig: “Es werden nicht massenhaft Bücher umsonst angeboten, die man sonst vielleicht gekauft hätte. Das Verfahren ist das gleiche wie beim gedruckten Buch: Es gibt nur eine Ausleihe pro Person, feste Leihfristen und die E-Books, die gerade verliehen sind, können erst dann von der nächsten Leserin oder dem nächsten Leser genutzt werden, wenn sie auf digitalem Weg „zurückgegeben“ wurden“.

Die fehlende Regelung im Urheberrecht höhle die Kultur- und Bildungsinfrastruktur der Öffentlichen Bibliotheken aus, so Gerlach. Sie kündigte an, auch die zuständigen Fachpolitiker im rheinland-pfälzischen Landtag über die Initiative des dbv zu informieren. Im Bundeskabinett soll über den Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechts am 27. Januar gesprochen werden.

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Mechernicher Sozialdemokrat Hans Schmitz neuer Vorsitzender

Mechernich/Köln/Kreis Euskirchen, 25.01.2021 – Der Mechernicher Kommunalpolitiker Hans Schmitz (SPD) ist Vorsitzender des Ausschusses für Personal und allgemeine Verwaltung der 15. Landschaftsversammlung Rheinland.

In ihrer ersten Sitzung nach der Kommunalwahl bestimmte die politische Vertretung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) den in Kommern-Süd lebenden langjährigen Mechernicher Ratsherrn und Euskirchener Kreistagsabgeordneten für die nächsten fünf Jahre in dieses Amt. Er vertritt dort den Kreis Euskirchen.

Vorsitzende der 15. Landschaftsversammlung ist Anne Henk-Hollstein aus Köln. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter im „Rheinischen Rat“ sind Prof. Dr. Jürgen Wilhelm, Karin Schmitt-Promny und Ursula Mahler. Neben dem zentralen Beschlussorgan, dem Landschaftsausschuss, wurden weitere 18 Ausschüsse gebildet.

CDU stärkste Fraktion

Die 15. Landschaftsversammlung Rheinland spiegelt die Zusammensetzung der Wahlergebnisse der Kommunalwahl im Rheinland wider. Zwischen dem 1. November und dem 14. Dezember 2020 hatten der Städteregionstag Aachen, die Räte der 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreistage im Rheinland ihre Vertreterinnen und Vertreter für die 15. Landschaftsversammlung Rheinland gewählt.

Stärkste Fraktion ist die CDU mit 43 Sitzen, gefolgt von der SPD mit 30 Sitzen. Drittstärkste Kraft ist Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die 28 Sitze erringen konnten, darauf folgen die FDP und die Alternative für Deutschland mit jeweils sieben Sitzen. Mit fünf Sitzen zieht die Fraktion Die Linke in die Landschaftsversammlung ein, FREIE WÄHLER/Volt kommen auf drei Sitze, die Fraktion „Die FRAKTION“ ist mit drei Sitzen vertreten. Damit umfasst die Landschaftsversammlung Rheinland acht Fraktionen.

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Mehr Corona-Tests in Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe – Rheinland-Pfalz weitet bewährtes Modell „Helfende Hände“ aus

Region/Mainz, 25.01.2021 – In Rheinland-Pfalz wird künftig in den Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe vermehrt mit sogenannten PoC-Schnelltests auf eine möglicherweise vorliegende Coronainfektion getestet. Analog zum bestehenden Vorgehen in den Pflege­einrichtungen betreffen die Inhalte einer heute im Ministerrat beratenen Änderungsverordnung die Bewohnerinnen und Bewohner, die Mitarbeitenden sowie die Besucherinnen und Besucher in diesem Bereich. Die neuen Maßnahmen sind bis zum 14. Februar befristet. Bis zu diesem Zeitpunkt werden in der gleichen Änderungs­verordnung auch die bereits bestehenden Schutz- und Testregelungen für die Einrichtungen der Pflege verlängert. Die Änderungsverordnung tritt am Montag, 25. Januar in Kraft. Die Verkündung erfolgt heute auf der Internetseite www.corona.rlp.de.

Auch in den Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe gilt damit künftig, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner einmal pro Woche per PoC-Schnelltest auf Corona getestet werden sollen. Darüber hinaus müssen die Mitarbeitenden ebenfalls einmal pro Woche entsprechend getestet werden. Liegt die Einrichtung in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt, in der die 7-Tages-Inzidenz über dem Landesschnitt liegt, gilt eine Testpflicht für die Mitarbeitenden zweimal die Woche. In diesem Fall sind dann auch alle Besucher vor Betreten der Einrichtung mit einem PoC-Schnelltest zu testen. In den Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe treten diese Regeln in Kraft, sobald die Bundestestverordnung entsprechend angepasst worden ist. Diese soll dann – wie für die Einrichtungen der Pflege – die nötige Refinanzierung der Testungen regeln. Nach Angaben des Bundes ist in der kommenden Woche damit zu rechnen.

Rheinland-Pfalz unterstützt dann auch die Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe mit den sogenannten „Helfenden Händen“. Dieses Modell, das Rheinland-Pfalz in einer deutschlandweiten Vorreiterrolle Ende des vergangenen Jahres etabliert hat, bewährt sich bereits in den Einrichtungen der Pflege. Das in Rheinland-Pfalz erdachte Freiwilligennetzwerk organisiert, dass die Einrichtungen in einer beispielsweise coronabedingten akuten Personalnot unterstützt werden. Hierzu wurde ein Pool aufgebaut, der sich unter anderem aus Organisationen wie Landesarbeitsgemeinschaft Freiwilligendienste, Personalpool der Pflegekammer, Studierendenwerk, der Bundeswehr, dem Jugendherbergsverband und anderen speist. Zum Start waren vor allem Soldatinnen und Soldaten in den Pflegeeinrichtungen eingesetzt worden.

Das erfolgreiche rheinland-pfälzische Modell der „Helfenden Hände“ stand dem Bund nun offenbar Pate für eine Ausweitung des Systems auf weitere Bundesländer. Mit den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar ist vorgesehen, in einem sehr ähnlichen Vorgehen unter Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Spitzenverbände Unterstützung durch Ehrenamtliche für die beschriebenen Einrichtungen zu organisieren. Rheinland-Pfalz freut sich, im Bereich der Unterstützung eine beispielhafte Vorreiterrolle eingenommen zu haben. Eben weil sich das in Rheinland-Pfalz entwickelte System so gut etabliert hat, sieht das Land vor, das bewährte Vorgehen weiter im Mittelpunkt zu halten, bei dem das Land zentral eine Bedarfslage feststellt, um somit sicher, sachbezogen und angemessen auf tatsächliche Bedarfe reagieren zu können. Durch dieses Vorgehen sind aktuell allein rund 100 Soldatinnen und Soldaten in den Pflegeheimen in Rheinland-Pfalz als „Helfende Hände“ im Einsatz. Die Einsätze der Bundeswehr in den Einrichtungen sind eine temporäre unterstützende Maßnahme, die in der Regel 14 Tage dauert.

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Spendenaktion der Westnetz und Westenergie am Standort Rauschermühle kommt Kitas in der Verbandsgemeinde Pellenz zugute

Saffig/Plaidt/Nickenich, 25.01.2021 – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Westnetz GmbH und Westenergie AG am Standort Rauschermühle haben im Rahmen der Initiative „Sternschnuppenaktion“ den Kindern der katholischen Kindertagesstätte St. Arnulfus in Nickenich einen großen Wunsch erfüllt. Durch die zu Weihnachten ins Leben gerufene Spendenaktion kann die Kita neue Spiel- und Turngeräte für ihre Turnhalle anschaffen. Heute überreichte Regionalmanager Fabian Vocktmann von Westenergie der Leiterin der Kindertagesstätte Alexandra Menzenbach einen Spendenscheck in Höhe von 1.000 Euro.

Im Verwaltungsgebäude am Standort Rauschermühle in Saffig wird jedes Jahr ein Weihnachtsbaum aufgestellt. Um den Schmuck des Baumes haben sich Ende des vergangenen Jahres die Kinder der katholischen Kindertagesstätte St. Arnulfus in Nickenich gekümmert und viele Stunden mit den Erziehern einzigartige Schmuckstücke gebastelt. Die kaufmännischen Auszubildenden der Westnetz am Standort Rauschermühle haben ebenso fleißig mit angepackt und kleine Sternschnuppen mit Geldbeträgen angefertigt, die den Baum verzierten. Jeder Mitarbeiter konnte somit eine Sternschnuppe vom Baum auswählen und mit dem entsprechenden Geldbetrag die Kindertagesstätte in Nickenich finanziell unterstützen.

Fabian Vocktmann, Regionalmanager bei Westenergie freut sich über das Engagement der Kolleginnen und Kollegen: „Wir sind stolz darauf, dass wir mit einer kleinen Spende zu Weihnachten einen Herzenswunsch der Kinder aus Nickenich erfüllen können. Auch unsere Auszubildenden haben bei der Aktion tatkräftig unterstützt. Ein herzliches Dankeschön an alle für das großartige Engagement.“ Klaus Bell, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Pellenz und Schirmherr der Initiative „Sternschnuppenaktion“ ist begeistert: „Den Kindertagesstätten in unserer Verbandsgemeinde fehlen oftmals die finanziellen Mittel für eine ergänzende Ausstattung. Wir freuen uns, wenn uns ortsansässige Unternehmen wie Westnetz und Westenergie im Bereich der Bildung unterstützen. Wir sind dankbar für dieses partnerschaftliche Verhältnis.“

„Wir schätzen dieses Engagement sehr und bedanken uns herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Westnetz und Westenergie. Ohne ihre Unterstützung wäre die Anschaffung der Spiel- und Turngeräte nicht möglich gewesen. Dabei ist es enorm wichtig, dass sich unsere Kinder auch in den kalten Wintermonaten im Innenbereich ausreichend bewegen und ihre motorischen Fähigkeiten entwickeln können“, so Alexandra Menzenbach, Leiterin der katholischen Kindertagesstätte St. Arnulfus in Nickenich.

Westnetz und Westenergie am Standort Rauschermühle haben sich zum Ziel gesetzt, mit der jährlich wiederkehrenden Sternschnuppen-Aktion die Kindergärten rund um ihren Verwaltungssitz in der Verbandsgemeinde Pellenz zu unterstützen. In diesem Jahr als auch in den nächsten Jahren möchten sie mit einer Spende der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Weihnachten ein nützliches Projekt in einem Kindergarten aus der Verbandsgemeinde fördern.

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Statement zur geplanten Schließung des Aldi Zentrallagers in Wittlich

Wittlich, 25.01.2021 – Der CDA Bezirksvorsitzende Nils Petri bedauert die Pläne von Aldi, das Zentrallager Wittlich samt Verwaltung zum Juni 2021 zu schließen. Über diese Pläne wurden kürzlich die Mitarbeiter auf einer Betriebsversammlung informiert. Petri macht nun dem rheinland-pfälzischen Wirtschafts- und Verkehrsminister schwere Vorwürfe.

„Wie aus Recherchen des SWR heraus zu lesen ist, wurde die Entscheidung nach einer umfassenden Standortanalyse getroffen. Dabei dürfte also auch die Verkehrsanbindung eine bedeutende Rolle gespielt haben“ betont Nils Petri, Bezirksvorsitzender des CDA Bezirkes Trier. „Bei Aldi stehen die Regionalgesellschaften untereinander in Konkurrenz: Das Unternehmen hat seit 2017 eine ganze Reihe von Regionallagern geschlossen und die Logistik in größeren Einheiten konzentriert. Dass es nun Wittlich trifft, zeigt, dass der Standort nicht als geeignet für eine Vergrößerung angesehen wurde.“

Weiter sagte Petri: „Es wurde bereits lange Zeit am Lückenschluss der A1 geplant, doch die Landesregierung blockiert seit Jahren den Weiterbau. Außerdem ist auch die B50 neu weiterhin lückenhaft, da auf der Hunsrückseite noch 15 km des Bauprojekts fehlen, Auch hier arbeitet die Landesregierung viel zu langsam“

Diese beiden Punkte waren schon im Sommer von Petri und der infrastrukturpolitischen Sprecherin der CDA Rheinland- Pfalz, Gabriele Müller, aufgegriffen worden: Durch die fehlenden Lückenschlüsse verfehlt der Hochmoselübergang seine verkehrliche Wirkung und enttäuscht die Investoren, die auf eine gute überregionale Anbindung des Standortes Wittlich gesetzt hatten. Das Ergebnis dieser planerischen Fehlleistung sind nun die Abwanderungspläne der Betriebe. Kurz zuvor war bekannt geworden, dass auch MAN die Schließung seines Werkes in Wittlich beabsichtigt.

Hier räche sich nun, dass der Minister sein Amt nur noch als Teilzeitjob versteht, meint Petri. Jetzt schaffe er es nicht mehr, als Wirtschaftsminister die Scharten auszuwetzen, die er als Verkehrsminister geschlagen hat.

Petri sorgt sich um die Zukunft der rund 130 Beschäftigten in den von Schließung bedrohten Betrieben. Er rief die Arbeitgeber auf, nun für faire Bedingungen für die betroffenen Mitarbeiter zu sorgen.

Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) ist der Sozialflügel der CDU. Ihre Mitglieder engagieren sich vor allem auf Feldern der Sozialpolitik wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege und Gesundheit

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Städtischer Jugendtreff „Altes Rathaus“ in Alsdorf startet digitales Songprojekt

Alsdorf, 25.01.2021 – Der Städtische Jugendtreff „Altes Rathaus“ in Mariadorf lädt zur Teilnahme an einem digitalen Songprojekt ein. Angelehnt an den Song „Calm after the storm“ können Musiker und Musikerinnen sowie Sänger und Sängerinnen eine Bild- und Tonaufnahme ihres Instrumental- oder Gesangsbeitrags per Mail schicken. Diese Aufnahme wird dann Teil eines gemeinsam gestalteten Musikvideos. Der Beitrag kann in Form eines Instrumentalsolos erfolgen, kann aber auch eine einfache Begleitung mit einem Instrument sein. Gesungen werden kann eine Strophe, ein Refrain – oder gleich der ganze Song.

Eine digitale Grundversion des Songs auf ist bei Facebook unter dem Stichwort „VorOrt Jugendtreff Altes Rathaus“ sowie auf Instagram und auf der Webseite der Stadt Alsdorf unter www.alsdorf.de zu hören. Zwei Teilnehmer haben hier bereits einen kleinen Beitrag zur Grundversion geleistet, sind aber noch nicht zu sehen. Bei der Aufnahme (bitte Bild und Ton) sollte diese Version per Kopfhörer angehört werden, damit nicht auf jeder Aufnahme nochmals die Grundversion zu hören ist. Die Aufnahme kann bis zum 12. Februar per Mail an dagmar.schaefer@alsdorf.de geschickt werden. Unter dieser Mailadresse können auch Fragen zum Projekt gestellt werden.

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Verpachtung städtischer Flächen für mögliche Windenergie-Anlagen in der Gemarkung Nöthen

Bad Münstereifel, 25.01.2021 – Das Thema „Windenergie“ beschäftigt die Stadt Bad Münstereifel schon seit vielen Jahren. Im Jahr 2011 wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, mögliche Flächen zur Windenergie im Wald in Bad Münstereifel zu prüfen. Hierbei sollten vorrangig städtische und vorgeschädigte Waldflächen untersucht werden, darunter auch die jetzt zur Beratung stehenden Flächen in der Gemarkung „Nöthen“.

Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat zudem im Rahmen des Haushaltsicherungskonzeptes 2013 bereits Einnahmen aus der Windkraft im Wald zur Erreichung des Haushaltsausgleichs beschlossen. Seitdem werden die fehlenden Einnahmen aus der Windenergie durch die Einnahmen aus dem Holzverkauf des städtischen Forstbetriebes kompensiert. Kalamitäten wie Trockenheit, Stürme und Borkenkäferbefall haben große Baumbestände geschädigt, so dass diese Einnahmen zur Kompensation künftig wegfallen werden.

Im Jahr 2017 hat der Rat die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes beschlossen, welches den Ausbau der Windkraft im Jahr 2019 bis 2021 beinhaltet. Grundsätzlich ist eine Kommune zudem verpflichtet, der Windenergie „substanziell“ Raum zu geben.

Im April 2020 hat der Rat sich gegen eine Ausweisung einer Konzentrationsfläche für WEA entschieden, weil nach Bewertung der Vor- und Nachteile sowie der Chancen und Risiken die Vorteile einer Ausweisung nicht deutlich überwiegen (siehe Ratsdrucksache 1936-X, behandelt im Rat am 28.04.2020). Somit sind WEA nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB grundsätzlich im gesamten Außenbereich privilegiert zulässig. Die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie im Flächennutzungsplan ist nicht Voraussetzung für den Bau von Anlagen an einem Standort.

Die Stadt Bad Münstereifel kann demnach WEA nicht generell im gesamten Stadtgebiet ausschließen. Werden keine städtischen Flächen zur Verfügung gestellt, bleibt die Errichtung von WEA grundsätzlich auf privaten Flächen trotzdem möglich. In diesem Falle könnte die Stadt jedoch keine Einnahmen für den Haushalt und die städtische Daseinsvorsorge erzielen – die Pachteinnahmen würden den privaten Eigentümern zufließen und nicht allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.

Bei den zur Verpachtung stehenden städtischen Flächen handelt es sich um Fichtenwaldbestände, die durch Kalamitäten bereits am Boden liegen. Die geschädigten Bäume wurden bereits der Fläche entnommen. Diese Brachflächen bieten aus dieser Sicht gute Voraussetzungen für die Errichtung von WEA und die Einnahmen aus der Windenergie könnten die Einnahmeverluste aus dem Holzverkauf mehr als auffangen.

Den zu erwartenden Mindesterlösen durch WEA auf städtischen Flächen in Höhe von bis zu 13,1 Mio. € in 25 Jahren stehen im selben Zeitraum entgangene Einnahmen aus der Jagdpacht und der Holznutzung in Höhe von rund 48.000 € entgegen.

Ein gesetzlich verpflichtender ökologischer Ausgleich im Rahmen des Eingriffs bei dieser Windenergienutzung wird selbstverständlich vorgenommen. Die Bejagung ist auch mit WEA weiterhin möglich.

Dem Rat obliegt die grundsätzliche Entscheidung, die Flächen für eine Anpachtung zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen und die Auswahl der Investoren zu treffen. Falls der Rat die städtischen Flächen zur Verfügung stellt, schließen sich weitere umfangreiche Gutachten und Untersuchungen an. Nach deren Auswertungen entscheidet der jeweilige Anbieter, ob er ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz beim Kreis Euskirchen als zuständige Genehmigungsbehörde einreicht. In diesem Genehmigungsverfahren werden alle gesetzlichen  bzw. öffentlichen Belange geprüft und regelmäßig nach den gesetzlichen Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung auch Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligungen durchgeführt. Zu den öffentlichen Belangen, die zwingend zu prüfen sind, zählen neben dem Ausschluss schädlicher Umweltauswirkungen, bspw. in Form von erheblichen Belästigungen durch Geräuschimmissionen und Schattenwurf, u. a. auch die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege,  die Belange des Habitats-  und Artenschutzes und weitere Naturschutzbelange und auch die Beeinträchtigung des Orts- oder Landschaftsbildes.

Die Windenergie ist eine wichtige Säule zum Gelingen der Energiewende, daher muss es für den Klimaschutz das Ziel sein, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und einen ambitionierten Ausbau der Windenergie nach gesetzlichen Vorgaben voranzutreiben.

Bei Fragen steht der Klimaschutzmanager der Stadt Bad Münstereifel, Herr Florian Hammes, unter Tel. 02253/505-294 gerne zur Verfügung.

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Jetzt „Durchstarten“ trotz Krise – Profitieren Sie von neuen Impulsen

Daun/Weiler, 24.01.2021 – Die aktuellen Stellenanzeigen finden Sie in der Navigationsleiste durch „Click“ auf den Button „Stellenmarkt“ hier auf eifelschau.de, in der Printausgabe der Eifel-Zeitung sowie eifelzeitung.de.