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Landesbibliotheks-Zentrum unterstützt Verband bei Forderung an Bundestag nach Änderung im Urheberrecht

Region/Koblenz, 25.01.2021 – Die Verlage regeln den Zugang restriktiv, die Bibliotheken in Deutschland wollen sich nicht mehr gängeln lassen: Über 600 Bibliotheken aus ganz Deutschland fordern in einem offenen Brief des Deutschen Bibliotheksverbands (dbv) die Abgeordneten des Bundestages auf, bei der geplanten Änderung des Urhebergesetzes ein Verleihrecht für E-Books zu verankern.

Mitunterzeichner ist auch das Landesbibliothekszentrum
Rheinland-Pfalz (LBZ), das besonders die vielen kleinen Büchereien und Einrichtungen im Flächenland benachteiligt sieht. „Bürgerinnen und Bürger brauchen einen freien Zugang zu aktuellen Informationen und Medien“, betont die Leiterin des LBZ, Dr. Annette Gerlach.
Immer mehr Bücher werden heute als E-Book digital veröffentlicht und gelesen. Der massiv gestiegen Zugriff auf das Angebot des landesweiten Onleihe-Verbunds in Rheinland-Pfalz zeigt das Interesse am vom Landesbibliothekszentrum organisierten Angebot. Besonders in Zeiten von Corona und geschlossenen Bibliotheksgebäuden gerade in den ländlichen Regionen ist der digitale Zugang oft die einzige Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger an Bücher, Informationen und Medien zu kommen. Dies gilt besonders für weniger mobile ältere Nutzerinnen und Nutzer.

Doch wer glaubt, aktuelle Zeitschriften, Zeitungen oder Bücher zeitnah ausleihen zu können, schaut in die Röhre: So ist ein großer Teil der E-Book-Titel der Spiegel-Bestsellerliste sowohl in der Belletristik als auch bei Sachtiteln gar nicht oder erst mit monatelanger Verzögerung zu bekommen. Die temporäre Bereitstellung einer Nutzungslizenz für ein elektronisches Buch, das sogenannte „E-Lending“ regeln die Verlage restriktiv – wohl aus Angst vor kommerziellen Verlusten. Doch dieser Eingriff ins Verleihrecht der Bibliotheken erscheint nach Meinung von Dr. Annette Gerlach völlig überflüssig: “Es werden nicht massenhaft Bücher umsonst angeboten, die man sonst vielleicht gekauft hätte. Das Verfahren ist das gleiche wie beim gedruckten Buch: Es gibt nur eine Ausleihe pro Person, feste Leihfristen und die E-Books, die gerade verliehen sind, können erst dann von der nächsten Leserin oder dem nächsten Leser genutzt werden, wenn sie auf digitalem Weg „zurückgegeben“ wurden“.

Die fehlende Regelung im Urheberrecht höhle die Kultur- und Bildungsinfrastruktur der Öffentlichen Bibliotheken aus, so Gerlach. Sie kündigte an, auch die zuständigen Fachpolitiker im rheinland-pfälzischen Landtag über die Initiative des dbv zu informieren. Im Bundeskabinett soll über den Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechts am 27. Januar gesprochen werden.