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Karneval feiern wegen Corona nicht möglich – Virusmutation macht strengere Regeln notwendig

Jülich, 15.02.2021 – Zwar sind die Infektionszahlen aktuell leicht rückläufig, dennoch gilt es vorsichtig zu bleiben. Vor allem, weil das mutierte Coronavirus, das im Vergleich zur bisherigen Form leichter übertragbar ist, auch im Kreis Düren an verschiedenen Stellen nachgewiesen wurde. Aufgrund des anhaltenden diffusen Ausbruchsgeschehens hat der Kreis Düren in einer Allgemeinverfügung weitergehende Corona-Regeln erlassen. Eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor dem mutierten Coronavirus ist ein größerer Abstand zueinander. Daher soll, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Menschen eingehalten werden.

Die zusätzlichen Regeln betreffen auch die Karnevalstage, da dann der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit erfahrungsgemäß zunimmt. Alkohol enthemmt und führt in vielen Fällen zur Distanzlosigkeit. Diese Distanz (2-Meter-Mindestabstand) ist derzeit aber besonders wichtig. Daher gilt für alle „Karnevalstage“ (Donnerstag 11.02.2021, 0:00 Uhr – Dienstag 16.02.2021, 24:00 Uhr) ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit in Innenstädten, Ortskernen und an Orten, bei denen es erwartungsgemäß regelmäßig zu Ansammlungen von Menschen kommt.

Die bekannten Regeln, insbesondere die der Coronaschutzverordnung NRW, gelten weiterhin. Mit Blick auf Karneval sei hier insbesondere darauf hingewiesen, dass Partys und vergleichbare Feiern generell untersagt sind. Dies gilt auch im privaten Bereich.

Wer gegen die Corona-Regeln verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.

Zum Schutz aller Menschen wird die Stadt Jülich auch an den Karnevalstagen die Einhaltung der Corona-Regeln weiterhin streng kontrollieren.

Bürgermeister Fuchs bittet um Mithilfe und Verständnis: „Ich bin selbst ein Karnevalist durch und durch und kann sehr gut nachvollziehen, wie sehr die jecke Zeit den Menschen fehlt. Bitte bleiben Sie dennoch zuhause und helfen Sie mit, die Infektionszahlen deutlich zu senken. Nur so können wir hoffentlich im nächsten Jahr wieder Alle gemeinsam feiern.“

Aufgrund der dynamischen Lage ist es ratsam, sich jeweils aktuell über die gültigen Regelungen zu informieren.

Die für Jülich relevanten Regelungen (Coronaschutzverordnung NRW, Allgemeinverfügungen Kreis Düren und Stadt Jülich) werden auf www.juelich.de/coronavirus stetig aktualisiert.

Die Corona-Hotline der Stadt Jülich ist erreichbar per E-Mail: Hotline@juelich.de und per Tel.: 02461 – 63–605, Mo – Fr: 8.00-12.00.

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Preisdumping bei Lebensmitteln muss unterbunden werden – wir brauchen faire Preise für eine nachhaltige Landwirtschaft

Region/Düsseldorf, 15.02.2021 – Landwirtschaftsministerin Heinen-Esser: Nordrhein-Westfalen setzt sich im Bundesrat für faire Lebensmittelpreise ein. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Mit der Frage fairer Handelspraktiken in der Lebensmittelkette befasste sich der Bundesrat in seiner Jubiläumssitzung. Ende Januar hatte bereits der Bundestag zum Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes, der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken (UTP-Richtlinie), beraten.

Auf Initiative von Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser, unterstützt durch die Agrarressorts aus Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg, soll die Bundesregierung aufgefordert werden, neben einem fairen Umgang auch die Preisfairness in der gesamten Wertschöpfungskette für Lebensmittel zu verbessern. Dies kann mit einem Verbot von auf Niedrigpreise abstellende Werbung für Fleisch und Fleischerzeugnisse und einem Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten durchgesetzt werden. Die entsprechenden Empfehlungen des Agrarausschusses werden in der Sitzung des Bunderates am Freitag, 12. Februar 2021, beraten.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, den Preiskampf und das Preisdumping bei Lebensmitteln zu unterbinden. Das wird insbesondere dem Fleischmarkt zugutekommen. Faire Preise sind die Voraussetzung für mehr Tier- und Umweltschutz entlang der Fleischkette vom Stall bis zum Teller. Davon erwarten wir eine deutliche Verbesserung des Schutzes der Erzeugerinnen und Erzeuger vor unlauteren Handlungspraktiken, aber auch Maßnahmen, die zu wahrhaftigen Preisen und einer besseren Verteilung der Wertschöpfung in der Lebensmittelkette führen“, erklärte Ministerin Heinen-Esser.

Vor allem bei Fleischprodukten wird oftmals mit Niedrigpreisen und Lockangeboten geworben. „Die Preise spiegeln nicht den Wert der Tiere und die Arbeit der Landwirte wider. Nur mit fairen Preisen erhalten die Betriebe den nötigen Spielraum und Planungssicherheit für eine nachhaltige Landwirtschaft. Umweltschutz und Tierwohl haben ihren Preis“, betonte Heinen-Esser.

Die Kunden wollen höhere Standards und sind auch bereit, dafür zu zahlen. Umfragen zufolge sehen eine große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher Billigpreise für Fleisch und einen Verkauf unter Produktionskosten sehr kritisch. Sie befürworten faire Preise für Fleisch und wünschen sich dafür im Gegenzug hohe Umwelt- und Tierschutzstandards sowie auskömmlichere Preise für Landwirte:

 

  • Nach Auskunft des Bundeslandwirtschaftsministeriums flossen 2018 von jedem Euro, den Verbraucher in Deutschland für Fleisch ausgegeben, 22 Cent an die Landwirtschaft zurück, 1980 waren es umgerechnet noch 43 Cent.
  • Die Fleischpreise in Deutschland liegen nach Eurostat-Verbraucherpreisindex mit einem Warenkorb-Anteil von 2,2 Prozent deutlich unter dem EU-Schnitt (3,5 Prozent).
  • Zwei von drei Bundesbürgerinnen und -bürgern (65,3 Prozent) sind dafür, es Lebensmittelgeschäften zu verbieten, Billigpreise für Fleisch zu bewerben (Civey-Umfrage, Mai 2020)
  • Mehr als zwei Drittel der Verbraucherinnen und Verbraucher wären bereit, mehr für Fleisch zu zahlen, wenn es in Tierwohl und faire Erzeugerpreise fließt (Umfrage von Simon-Kucher & Partners, Januar 2021).

 Gutachten bestätigt: Preiswerbeverbot rechtlich möglich

Zur Frage einer rechtssicheren Umsetzung eines Preiswerbeverbots hat das Umweltministerium ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Nach Bewertung der Gutachter (Kanzlei Schulte-Riesenkampff) stehen einem Verbot der Preiswerbung keine rechtlichen Bedenken entgegen. Im Falle einer Einführung werden ein Preiswerbeverbot auf Einzelhandelsebene und Ausnahmen für Fleischerei-Fachgeschäfte empfohlen. Damit könnte erreicht werden, dass der Handel stärker auf Qualitätswettbewerb für Fleisch- und Fleischwaren umstellt.

Um die faire Verteilung der Wertschöpfung sicher zu stellen, empfiehlt der Gutachter ein allgemeines Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Hierfür wären flankierende Maßnahmen zu regeln, wie das Verbot der Druckausübung der Käufer gegenüber den Lieferanten oder der Transparenzschutz der Lieferanten.

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Mehr Fahrgäste, mehr Haltestellen: Wittlich Shuttle jetzt auch als Impfverkehr unterwegs

Wittlich, 15.02.2021 – Trotz der anhaltenden Pandemie kann das Wittlich Shuttle, der digitale Rufbus der Stadt Wittlich in Partnerschaft mit DB Regio Bus und ioki, sich einer positiven Entwicklung erfreuen: 2020 konnte der On-Demand-Service über 20 Prozent mehr Fahrgäste befördern als im Vorjahr – und das trotz wochenlanger Einschränkung des sozialen Lebens.

Seit Januar 2021 sorgt das Wittlich Shuttle darüber hinaus auch für eine bedarfsgerechte und sichere Mobilität zum örtlichen Impfzentrum. Nachdem bereits 2020 mit dem Wittlich Shuttle erstmals das Krankenhaus der Stadt direkt an den ÖPNV angebunden wurde, steht den Bürgern nun seit einigen Tagen auch eine weitere, wichtige Haltestelle unmittelbar vor dem örtlichen Impfzentrum zur Verfügung.

Das Impfzentrum in Wittlich ist für die Versorgung des gesamten Landkreises zuständig. Die Stadt Wittlich selbst unterstreicht mit der Entscheidung, die Fahrt von und zum Impfzentrum für die Bürger kostenfrei zu gestalten, einmal mehr ihr Verständnis einer echten, bedarfsgerechten Daseinsvorsorge.

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Antragstellung für Überbrückungs-Hilfe III ist gestartet – 1. Abschlagszahlungen starten ab dem 15. Februar

Region/Berlin, 15.02.2021 – Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit vergangener Woche Mittwoch freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Die Überbrückungshilfe III im Überblick:

  1. „Wer ist antragsberechtigt?

Wir vereinfachen die Kriterien für die Antragsberechtigung. Sofern ein Unternehmen in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat, beispielsweise weil der Betrieb wegen Corona schließen musste oder wegen der Corona-Einschränkungen weniger Kunden kamen, kann es Überbrückungshilfe III beantragen. Unternehmen können die Überbrückungshilfe III für jeden Monat beantragen, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt.

Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis Juni 2021.

  1. Wie viel wird erstattet?

Die monatliche Förderhöchstgrenze wird noch einmal deutlich heraufgesetzt. Unternehmen können bis zu 1,5 Millionen Euro Überbrückungshilfe pro Monat erhalten (statt der bisher vorgesehenen 200.000 bzw. 500.000 Euro). Es gelten die Obergrenzen des europäischen Beihilferechts. Dank des intensiven Einsatzes der Bundesregierung hat die Europäische Kommission entschieden, die beihilferechtlichen Obergrenzen im befristeten Beihilferahmen (Temporary Framework) anzuheben. Sobald die bereits auf den Weg gebrachten Umsetzungen dieser Anhebungen in nationales Recht von der Europäischen Kommission genehmigt sind, steht damit insgesamt ein beihilferechtlicher Spielraum von bis zu 12 Millionen Euro pro Unternehmen zur Verfügung, soweit dieses Unternehmen seine beihilferechtlichen Obergrenzen noch nicht ausgeschöpft hat (näher zum Beihilferecht unter Punkt 4). Für verbundene Unternehmen ist eine

Anhebung des monatlichen Förderhöchstbetrags auf 3 Millionen Euro in Vorbereitung.

Die konkrete Höhe der Zuschüsse orientiert sich wie auch bislang am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 und ist gestaffelt:

  • bei einem Umsatzrückgang von 30 Prozent bis 50 Prozentwerden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet,
  • bei einem Umsatzrückgang von 50 Prozent bis 70 Prozentwerden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet und
  • bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozentwerden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten gezahlt.
  1. Wird es Abschlagszahlungen geben?

Damit Hilfen schnell bei den Betroffenen ankommen, wird auch bei der Überbrückungshilfe III ein Abschlag über den Bund (Bundeskasse) gezahlt. Der Bund geht hiermit quasi in Vorleistung für die Länder, die weiterhin für die regulären Auszahlungen zuständig sind.

Abschlagszahlungen können bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe betragen, maximal 100.000 Euro pro Fördermonat. Für den gesamten Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III (November 2020 bis Juni 2021) können Unternehmen damit maximal 800.000 Euro Abschlagszahlungen erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen bis zu 400.000 Euro können ab dem 15. Februar 2021 fließen. Abschlagszahlungen über 400.000 Euro werden ab Ende Februar ausgezahlt. Die reguläre Auszahlung nach Antragsbearbeitung durch die Länder startet im Monat März 2021.

  1. Muss ich Verluste nachweisen?

Das hängt von der Höhe der beantragten Förderung und dem relevanten Beihilferegime ab.

Die Antragsteller können wählen, nach welcher beihilferechtlichen Regelung sie die Überbrückungshilfe III beantragen und das jeweils für sie günstigere Regime nutzen.

Wenn Antragsteller die Bundesregelung Fixkostenhilfe als beihilferechtliche Grundlage wählen (künftig max. 10 Millionen Euro pro Unternehmen), ist zu beachten, dass aufgrund des europäischen Beihilferechts entsprechende ungedeckte Fixkosten nachgewiesen werden müssen. Eine Förderung ist je nach Unternehmensgröße bis zu 70 bzw. 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten möglich. Um den Nachweis ungedeckter Fixkosten zu erleichtern, können Verluste, die ein Unternehmen im Zeitraum März 2020 – Juni 2021 erzielt hat, als ungedeckte Fixkosten betrachtet werden.

Wählt der Antragsteller alternativ die Kleinbeihilfen-Regelung sowie die De-minimis-Verord-nung, so werden die Zuschüsse ohne Nachweis von Verlusten gewährt. Auf Basis der Kleinbeihilfen-Regelung sowie der De-minimis-Verordnung können Zuschüsse von insgesamt bis zu 2 Millionen Euro pro Unternehmen gewährt werden.

Zu beachten ist, dass bisherige Beihilfen aus anderen Förderprogrammen, die auf Basis der genannten beihilferechtlichen Grundlagen gewährt wurden, auf die jeweils einschlägige Obergrenze angerechnet werden.

  1. Was wird erstattet?

Es gibt einen festen Musterkatalog fixer Kosten, der erstattet werden kann.

Dazu zählen: Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben sowie Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen, Zinsaufwendungen, der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung etc., Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert. Schließlich können bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten gefördert werden sowie Marketing- und Werbekosten.

Neu bei den erstattungsfähigen Kostenpositionen sind Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von 50 Prozent sowie Investitionen in Digitalisierung. Zusätzlich zu den Umbaukosten für Hygienemaßnahmen werden Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) bei den Fixkosten berücksichtigt. Für beide Bereiche werden nunmehr auch Kosten berücksichtigt, die außerhalb des Förderzeitraums entstanden sind. Konkret werden entsprechende Kosten für bauliche Maßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat erstattet, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Für Digitalinvestitionen können einmalig bis zu 20.000 Euro gefördert werden.

Neuerungen bei den erstattungsfähigen Kosten gibt es für diejenigen Branchen, die besonders von der Krise betroffen sind, wie die Reisebüros und Reiseveranstalter, die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, den Einzelhandel, die Pyrotechnikbranche und für Soloselbständige:

  • Einzelhändler sollen nicht auf den Kosten für Saisonware sitzenbleiben.Daher wird der Wertverlust für verderbliche Ware und für Saisonware der Wintersaison 2020/2021 als Kostenposition anerkannt. Das gilt u.a. für Weihnachtsartikel, Feuerwerkskörper und Winterkleidung. Es betrifft aber auch verderbliche Ware, die unbrauchbar wird, wenn sie nicht verkauft werden konnte, z.B. Kosmetika. Diese Warenabschreibungen können zu 100 Prozent als Fixkosten zum Ansatz gebracht werden. Dies ergänzt die bereits vorgesehene Möglichkeit, handelsrechtliche Abschreibungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 50 Prozent des Abschreibungsbetrages als förderfähige Kosten in Ansatz zu bringen.
  • Die Reisebranchegehört zu den am stärksten betroffen Branchen. Durch eine umfassende Berücksichtigung der Kosten und Umsatzausfälle durch Absagen und Stornierungen bieten wir zusätzliche Unterstützung. Die bisher vorgesehenen Regelungen wurden nunmehr ergänzt, so dass externe Vorbereitungs- und Ausfallkosten um eine 50 prozentige Pauschale für interne Kosten erhöht und bei den Fixkosten berücksichtigt werden.
  • Für die Pyrotechnikindustrie, die sehr stark unter dem Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk gelitten hat, gilt eine branchenspezifische Regelung. Sie können eine Förderung für die Monate März bis Dezember 2020 beantragen. Zusätzlich können Lager- und Transportkosten für den Zeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021 zum Ansatz gebracht werden.
  1. Welche Unterstützung bekommen Soloselbständige?

Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, können im Rahmen der Überbrückungshilfe III die „Neustarthilfe“ beantragen. Eine Antragstellung für die Neustarthilfe ist voraussichtlich noch im Februar möglich.

Mit diesem einmaligen Zuschuss von maximal 7.500 Euro werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist.

Die Neustarthilfe beträgt in der Regel 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019. Für Antragstellende, die ihre selbständige Tätigkeit erst ab dem 1. Januar 2019 aufgenommen haben, gelten besondere Regeln. Der Zuschuss wird als Vorschuss ausgezahlt, bevor die tatsächlichen Umsätze im Förderzeitraum feststehen. Erst nach Ablauf des Förderzeitraums, also ab Juli 2021, wird auf Basis des endgültig realisierten Umsatzes der Monate Januar bis Juni 2021 die Höhe des Zuschusses berechnet, auf den die Soloselbständigen Anspruch haben. Soloselbständige dürfen den Zuschuss in voller Höhe behalten, wenn sie Umsatzeinbußen von über 60 Prozent zu verzeichnen haben. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, ist der Zuschuss (anteilig) zurückzuzahlen.

Im Rahmen der Neustarthilfe können auch Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, die kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse von bis zu 14 zusammenhängenden Wochen ausüben, sowie unständig Beschäftigte mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen von unter einer Woche berücksichtigt werden.

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Das Familienzentrum Kall hat an der Aktion Girocents der Kreissparkasse Euskirchen teilgenommen

Kall, 15.02.2021 – Große Freude bei den „Grünschnäbeln“: Das Familienzentrum Kall erhält eine Zuwendung von fast 2300 Euro. Das Geld wird für die Anschaffung eines motorisierten Krippenwagens verwendet, der mit rund 4000 Euro zu Buche schlägt. Damit ist mehr als die Hälfte des Preises bereits finanziert.

Der Kindergarten „Grünschnabel“, wie das Familienzentrum an der Hüttenstraße auch heißt, hatte im zweiten Halbjahr 2020 bei der Aktion Girocents der Kreissparkasse Euskirchen mitgemacht. Kunden der Bank, die die Aktion unterstützen, spenden immer am Monatsende die Nachkommastellen auf ihrem Konto, also zwischen einem und 99 Cent. Gleichzeitig dürfen die Teilnehmer für bestimmte Projekte abstimmen, die dann zum Abschluss der Aktion eine Spende erhalten.

Einer dieser Teilnehmer war das Kaller Familienzentrum. Unterstützt werden wollten Gaby Müller und ihr Team bei der Anschaffung eines Krippenwagens. „Dabei handelt es sich um einen Kinderwagen, der es ermöglicht, sechs kleine Menschen sicher und ihren Bedürfnissen entsprechend zu transportieren“, formulierte es das Familienzentrum in seiner Vorstellung. Ein Krippenwagen kann für schlafende Kinder umgebaut werden, außerdem bietet er Stauraum, sodass Ausflügen nichts im Wege steht. Wegen der Steigungen in Kall soll eine Variante mit Hilfsmotor angeschafft werden, die ungefähr 4000 Euro kostet. Die Idee zum Antrag hatte Einrichtungsleiterin Gaby Müller, bei der Umsetzung wurde sie insbesondere unterstützt von Gruppenleiterin Denise Harnisch.

19,08 Prozent der Teilnehmer votierten für das Projekt des Familienzentrums Kall. Damit fließen 2274,16 Euro auf das Konto des Kindergartens. Bürgermeister Hermann-Josef Esser und Gaby Müller bedankten sich, auch im Namen von Rat und Verwaltung und für alle „kleinen und großen Grünschnäbel“, mit einem gemeinsamen Schreiben an den Girocents-Ausrichter Kreissparkasse Euskirchen. „Das Wohl der Kinder ist uns allen eine große Herzensangelegenheit, sie sind unsere Zukunft und durchleben zurzeit schwierige, besondere Zeiten. Eine unverhoffte Freude kommt hier gerade recht“, schreiben Esser und Müller.

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Tourismus

Durch die Saffiger Felder streifen! Wanderbare Pellenz

Plaidt/Saffig, 15.02.2021 – Eine sensationelle Aussicht ins Rheintal erleben! Streifen Sie entlang von herrlichen Obstplantagen durch die Saffiger Felder und genießen Sie den atemberaubenden Blick ins Neuwieder Becken.

Am Dorfplatz in Saffig geht es los! Folgen Sie der Hauptstraße hinab, vorbei an der einzigartigen Barockkirche Saffig sowie dem angrenzenden Schlosspark mit Schlösschen. Die Barockkirche wurde im Auftrag der Adelsfamilie der Grafen von der Leyen errichtet, die im Saffiger Schlösschen ansässig waren. Baumeister war Balthasar Neumann (1687 – 1753), der für seine barocken Bauwerke bekannt war. Weiter der Straße entlang, biegen links in die Pöschstraße ein. Dort bietet Ihnen das Café/SB-Restaurant „Zum Schänzchen“ die Möglichkeit sich nochmal in Ruhe zu stärken oder sich mit Proviant für den Weg einzudecken.

Hinter dem Parkplatz geht es rechts in die Eichenstraße und anschließend links in die Lindenstraße, der Sie bis zur Kettiger Straße folgen. Der Weg führt an einem schönen Spielplatz vorbei und geht dort in einen Feldweg über. Der Pfad führt durch ein kleines idyllisches Wäldchen und direkt in offene Felder. Genießen Sie die Weite und folgen Sie dem Weg geradeaus bis zu einer Wegekreuzung, wo Sie sich links halten. Vorbei an hübschen Obstplantagen halten Sie sich an der nächsten Gabelung abermals links. Nun wartet ein beeindruckender Weitblick ins Neuwieder Becken auf Sie.

Weiter dem Weg Richtung Saffig folgend, bietet sich ein kleiner Schlenker zur Kreuzwegkapelle an. Bei diesem Heiligenhäuschen handelt es sich um einen quadratischen Bau aus dem Jahre 1848. Im Inneren befindet sich nach Schätzungen der Experten, ein barockes Kruzifix. Zurück auf dem Hauptweg, folgen Sie diesem geradeaus bis Sie zur Neuwieder Straße gelangen, der Sie bergab zurück zum Dorfplatz folgen.

Fakten zur Strecke:
Länge: 7,5 km
Dauer: 1,50 h
Steigung/Gefälle: 90 m
Start/Parkmöglichkeit: Peter-Friedhofen-Platz (Dorfplatz), SaffigAnspruch: leicht

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Der städtische Bauhof Mechernichs steht rund um die Uhr bereit, um bei Flockenpracht und Glatteis zu räumen und zu streuen

Mechernich, 15.02.2021 – „Winterwonderland“ – was des einen Freud‘, ist des anderen Mehrarbeit. Die Mechernicher Bauhof-Mitarbeiter haben in der kalten Jahreszeit jedenfalls im Fall des Falles mächtig viel zu tun, um die weiße Flockenpracht von Straßen, Gehwegen und Plätzen fernzuhalten. Auch Glatteis muss schnell beseitigt werden. Eindeutig planbar sind Winter-Einsätze nicht, eher ist Flexibilität gefragt: „Dann müssen wir sofort alles stehen und liegen lassen und los“, so Alexander Schröder, stellvertretender Bauhofleiter in Mechernich.

1.200 Tonnen Salz kann der städtische Bauhof direkt vor Ort lagern. In diesem Winter wurde bisher etwa zwei Drittel davon verbraucht. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Wenn das Thermometer Richtung vier Grad sinkt wird um halb zwei Uhr in der Nacht das erste Mal vom Städtischen Bauhof rundgefahren. „Dann kontrollieren wir“, erklärt Schröder: „In unserer Runde fahren wir bestimmte Punkte im Stadtgebiet ab, die erfahrungsgemäß vermehrt glatt sind.“ Die erste Station führt den Prüfer in Weyer an den Kirchberg als höchstgelegenen Punkt im Stadtgebiet. Von da aus geht es weiter nach Vussem in den Höhenweg. „Das Stück ist immer ziemlich glatt“, wissen Schröder und seine Mitstreiter aus Erfahrung: „Man sieht die Fahrbahn glitzern, da weiß man schon Bescheid. Ansonsten steigt man auch aus und führt die Schuhe testweise über die Fahrbahn.“

Die Route der Prüfer führt dann weiter zum Marktplatz im Kernort, nach Mechernich-Nord zwischen den zwei Kreisverkehren, nach Kommern in die Gielsgasse und von da aus nach Bergheim in die Eifelstraße. Nebenbei werden dabei auch neue Straßenbeläge kontrolliert. „Denn neuer Asphalt ist als erstes glatt“, erklärt Schröder.

Auch Lohnunternehmer

Bei Schnee und Eis auf Mechernichs städtischen Straßen greift der Bauhof auf eigene Fahrzeuge und auf landwirtschaftliche Lohnunternehmer zurück. Klar nach Karte getrennt, wer wo Dienst machen muss. Dafür wurde das Stadtgebiet in acht Bezirke aufgeteilt. 150 Kilometer Strecke fahren sie insgesamt, sofern überall Bedarf. Manchmal sind das Streuen und Räumen jedoch nur bei bestimmten Steigungen oder auch Streckenabschnitte nötig.

Alarmiert der Bauhof die Lohnunternehmer, ist Schnelligkeit gefragt. Eine halbe Stunde später müssen die beiden Streudienste am Bauhof auf der Peterheide sein. „Die kommen dann zuerst her, um Salz zu laden“, so Schröder.

1.200 Tonnen Streusalz

Mit 1.200 Tonnen Streusalz wird das Lager, eine riesige Halle auf dem Gelände des städtischen Bauhofs an der Peterheide, zu Beginn des Winters gefüllt. Berge türmen sich. Schröder: „Damit ist das Salzlager rappelvoll.“ Zu beobachten sei aber, dass die Winter milder werden. Vor zehn Jahren sei das Salzlager das bisher letzte Mal komplett leergeräumt gewesen.

Im Winter 2020/21 wurden bis dato noch nicht die Hälfte des gesamten Streusalzes verbraucht, sondern eher geschätzte 400 Tonnen. In der rund sechs Meter hohen Lagerhalle wird vom Bauhof-Team deshalb ein ausgeklügeltes Salz-Management praktiziert, denn es ist wichtig, altes Salz, erkennbar an einer gewissen leicht bräunlichen Färbung, aus den Vorjahren als erstes zu verbrauchen.

Klimawandel hin oder her – Wetterberichte gehören jedenfalls weiterhin zur Standard-Winter-„Lektüre“ für die Bauhof-Mitarbeiter. „Ich habe eine normale Wetter-App. Da schaue ich mehrmals am Tag nach. Im Winter kann sich ja stündlich die Temperatur oder Wetterlage entscheidend ändern.“ Erschwerend kommt hinzu, dass durch die diversen Eifelhöhen und –senken die Region nicht zwingend flächendeckend weiß wird.

„Bei uns in Marmagen, wo ich wohne, liegen zehn Zentimeter, bevor in Weyer überhaupt erst an Schnee zu denken ist.“ Der winterliche Anblick lässt ihm keine Ruhe. Nicht selten ist er schon umsonst gefahren. „Meist fängt es schon an der Autobahnauffahrt an zu regnen. Aber lieber so als anders“, stellt er schulterzuckend fest und fügt hinzu: „Wir müssen uns ja auch rechtfertigen, wenn was ist und es ist keiner gefahren. Die Kontrollberichte, die wir nachts schreiben, haben auch vor Gericht Bestand.“

Keine heiligen Zeiten

Heilige Sonn- und Feiertage kennt der Winterdienst nicht. Auch an Weihnachten ist eine Mindestbesetzung von vier Mann am Start gewesen. Die anderen mussten auf Abruf zu Hause erreichbar sein. „Wenn das Wetter plötzlich umschlägt, sind wir alle im Einsatz.“

Je nach Witterung und Bedarf fährt der Bauhof zusätzlich noch mit einem eigenen Trecker mit, um das Schulzentrum in der Kernstadt, die Fläche rund ums Rathaus und die ganzen kleinen Parkplätze in Mechernich zu streuen. Der Streuer selbst kann individuell auf Fahrbahnbreite und auch die Menge, die gestreut werden soll, eingestellt werden, erklärt Schröder: „Bei Glatteis streuen wir bedeutend mehr Salz als bei normalem Schneefall.“

Aber auch die Drehgeschwindigkeit des Streuers will perfekt eingestellt sein, fügt Bauhof-Mitarbeiter Lukas Krings erklärend hinzu: „Wenn er zu schnell dreht, dann zerstört das die Salzkristalle. Dann verteilt man nur noch Pulver, was nicht so aktiv und wirksam ist wie die groben Kristalle.“

Morgens um sieben Uhr fahren zusätzlich Handkolonnen raus – sechs Stück hat der Bauhof in petto. Diese Trupps fahren mit dem Transporter und Salz im Hänger und räumen städtische Bürgersteige, Bushaltestellen, Wege zum Friedhof frei.

Doch nicht nur der Bauhof, sondern auch Bürger haben laut Winterdienst-Satzung Pflichten in der kalten Jahreszeit: von sechs bis 20 Uhr ist Schnee und Eisglätte auf den Bürgersteigen rund ums Grundstück von Eigentümern oder Anwohnern zu beseitigen. Sofern der Wintereinbruch später am Abend oder in der Nacht kommt, muss das Freimachen und Räumen bis 7.30 Uhr (werktags) bzw. bis 8.30 Uhr (sonn- und feiertags) geschehen.

Die Verpflichtung, die Bürgersteige sauber zu halten, gelte im Übrigen nicht nur für den Winter, sondern auch im Sommer und dann auch inklusive der dazugehörigen Gosse, so Schröder. Auf der Abrechnung für die Bürger stehe zwar der Posten „Winterdienst und Straßenreinigung“. Berechnet werde in Mechernich aber nur der Winterdienst. Ausnahme sei allerdings die Heerstraße, dort wird eine Straßenreinigung durchgeführt und in Rechnung gestellt, weil sie als Landesstraße und nicht als städtische Straße eingestuft ist. Die Abgaben für den Winterdienst konnten in der Stadt Mechernich in den vergangenen Jahren konstant bei 50 Cent pro Meter Grundstücksfront gehalten werden.

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Kostenlose Corona-Schnelltests werden ausgeweitet – DRK verlässlicher Partner im Kreis Ahrweiler

Ahrweiler, 15.02.2021 – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege und in (teil)stationären Hilfen zur Erziehung im Kreis Ahrweiler können sich jetzt bis zum 31. März anlasslos und ohne Symptome kostenfrei mittels PoC-Antigen-Test (Schnelltest) auf das Corona-Virus testen lassen. Das teilt die Kreisverwaltung mit.

Die Tests werden durch die DRK-Ortsvereine in Adenau, Bad Breisig, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Grafschaft, Niederzissen und Sinzig dezentral durchgeführt. „Wir freuen uns, dass das DRK für den Kreis auch weiterhin ein verlässlicher Partner in der Krise bleibt. Dies ist in einer Situation, wie wir sie derzeit erleben, nicht selbstverständlich und deshalb von besonderer Bedeutung“, lobt Landrat Dr. Jürgen Pföhler die sehr gute Zusammenarbeit mit dem DRK Kreisverband Ahrweiler.

Die Tests erfolgen anlasslos und sind freiwillig. Wer sich testen lassen möchte erhält von seiner jeweiligen Einrichtungsleitung eine Berechtigung, so dass der Schnelltest zügig und unkompliziert durchgeführt werden kann. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen den testenden Einrichtungen und dem Land Rheinland-Pfalz. Die Möglichkeit, bei Symptomen beispielsweise beim Hausarzt oder im Testzentrum des Kreises getestet zu werden, bleibt darüber hinaus weiterhin bestehen.

Landrat Dr. Pföhler und Siglinde Hornbach-Beckers, Fachbereichsleiterin Jugend, Soziales und Gesundheit rufen dazu auf, das Angebot verantwortungsbewusst zu nutzen: „Die Tests sind ein weiterer präventiver Baustein bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Diejenigen, die hinsichtlich einer möglichen Ansteckung besorgt  sind, können sich jetzt schnell und unbürokratisch testen lassen. Dies ist für erzieherische und sozialpädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten und den (teil)stationären Hilfen zur Erziehung besonders wichtig, denn sie tragen durch ihre Tätigkeit maßgeblich dazu bei, dass Kinder und Jugendliche auch während der Corona-Pandemie auch weiterhin Bildungs- und Betreuungsangebote erhalten.“

Weitere Informationen zur anlasslosen, freiwilligen und kostenlosen Testung unter https://s.rlp.de/schnelltestvermittlung.

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Mayener Karnevalisten und KSK-Mayen übergeben Malbücher und Buntstifte

Mayen, 12.02.2021 – Karneval zum Ausmalen für die Mayener Kindergärten. In der aktuellen Karnevals-Session sind alle liebgewonnen Veranstaltungen weggebrochen und somit können auch die traditionell gemeinsamen Besuche von Tollitäten und Korporationen in den Kindergärten in der Woche vor Rosenmontag wg. der Corona-Bestimmungen in diesem Jahr nicht stattfinden. Alternativ hierzu hatten die Mayener Karnevalisten nun gemeinsame die Idee, allen Kindergartenkindern in und um Mayen anstelle der üblichen „Kamelle“ nun Malbücher mit karnevalistischen Motiven sowie Buntstifte zum Ausmalen zu überreichen.

„Die Alte Große Mayener Karnevalsgesellschaft übernahm im Auftrag der Mayener Karnevalisten gerne die Ausgestaltung des Malbuches durch ihre Beisitzerin im Vorstand Julia Münzel. Als Sponsor der Aktion konnten wir die Kreissparkasse Mayen gewinnen, die schon seit vielen Jahren den Karneval in Mayen und in der Region unterstützt“, freut sich Uli Walsdorf, Präsident der „Alten Großen“.

Geplant ist, dass Malbücher und Malstifte durch jeweils eine Korporation der Stadt und der Stadtteile an die Kindergärten überreicht werden. So bekam stellvertretend für die Kitas im Mayener Stadtgebiet und in den Mayener Stadtteilen der Kindergarten Abenteuerland in Alzheim nun die ersten Malbücher und Malstifte überreicht. Achim Geisen als Präsident des Alzheimer Karnevalsvereins sowie Uli Walsdorf von der Alten Großen Mayener Karnevalsgesellschaft und Klaus Wermes von der KSK Mayen freuten sich gemeinsam mit Kita-Leiterin Undine Sadowski sowie deren Stellvertreterin Uschi Laux über die schöne Idee zu Karneval. „Die Malbücher und die Malstifte werden wir an Schwerdonnerstag verteilen, da die Kinder an diesem Tag kostümiert kommen und wir in den Gruppen ein wenig Karneval feiern werden. Die Kinder, die zur Zeit die Kita nicht besuchen, bekommen ihre Malbücher und Stifte nach Hause geliefert“, erklärt Undine Sadowski, die sich im Namen der Alzheimer Kindergartenkinder bedankt.

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Virtuelle Fastnacht in Wittlich – Clown Conny & Co. machen mobil

Wittlich, 12.02.2021 – Die Wittlicher Narren zeigen an den Fastnachtstagen Geschlossenheit und biegen seit Weiberdonnerstag gemeinsam in die Zielgerade ein. „Der Clown e.V. wird über die Fastnachtstage verstärkt Präsenz zeigen. Wir haben da einiges in petto. Zwischen Weiberfastnacht, 11 Februar und Aschermittwoch, 17. Februar gibt es dann täglich zwei bis drei Beiträge“, berichtet Günnes Eller (Narrenzunft Rot-Weiss) mit stolzer Brust.

Hier ist das Programm

„Und alle 5 Stadtteile sind mit dabei!“ freut sich Hermann Barzen (Schääl-Saidt) ganz besonders über die Beiträge aus den Stadtteilen Lüxem, Bombogen und Dorf, wo es keinen aktiven Karnevalsverein gibt.

„Unter dem Motto ‚5 Stadtteile – eine Stadt – eine Fastnacht‘ zeigen sich die Musikvereine aus Lüxem und Bombogen und dem Kulturverein „Doafa Hinn“ aus Dorf solidarisch mit allen Wittlicher Narren und wollen in dieser schwierigen Zeit mit ihren karnevalistischen Beiträgen Freude in die Herzen der Menschen bringen“, ergänzt ihn Christoph Ballmann (1. Vorsitzender Clown e.V.) von den Burgnarren aus Neuerburg.

Jörg Jochems (Karnevalsgesellschaft Wengerohr) freut sich ganz besonders auf die virtuelle Prinzenproklamation. „Es war verdammt viel Arbeit – aber es hat auch richtig Spaß gemacht“, weiß er über die abgeschlossenen Dreharbeiten zu berichten. Die KGW stellt in diesem Jahr wieder mal ein Kinderprinzenpaar.

Gespannt sein dürfen die Wittlicher Narren an Fastnachtsamstag auf ein virtuelles Remake der „Hobelbank“. Mit viel Witz und Esprit nehmen dann die „Wittlicher Moritatensänger“ mit hochkarätigen Texten und satirischen Bildern das Thema Corona und die hohe Politik aufs Korn. Die legendäre Hobelbank genießt in Wittlich fast schon Kultstatus und hat in der Säubrenner-Stadt eine jahrzehntelange Tradition.

Ein großes Thema und Highlight der virtuellen Fastnacht wird auch der ausgefallene Fastnachtszug in Wittlich sein.  Hierzu werden am traditionellen Fastnachtsonntag ab 14.11 Uhr drei Beiträge zu unterschiedlichen Zeiten ins Netz gestellt (www.clown-wittlich.de, facebook, Youtube und Intagram) und an Fastnachtmontag  veranstalten (pünktlich zur närrischen Zeit um 11.11 Uhr) die „Kamedi-Kids“ und andere Kinder von der Schääl-Saidt den 1. Miniatur-Rosenmontagszug in der Vereinsgeschichte.  Virtuell – und top aktuell!

Die diesjährige Wittlicher Fastnacht geht dann an Aschermittwoch mit einer gemeinsamen Fastnachtsverbrennung virtuell in den „Lock-Down“.

Kreiau! und Helau!