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Karneval feiern wegen Corona nicht möglich – Virusmutation macht strengere Regeln notwendig

Jülich, 15.02.2021 – Zwar sind die Infektionszahlen aktuell leicht rückläufig, dennoch gilt es vorsichtig zu bleiben. Vor allem, weil das mutierte Coronavirus, das im Vergleich zur bisherigen Form leichter übertragbar ist, auch im Kreis Düren an verschiedenen Stellen nachgewiesen wurde. Aufgrund des anhaltenden diffusen Ausbruchsgeschehens hat der Kreis Düren in einer Allgemeinverfügung weitergehende Corona-Regeln erlassen. Eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor dem mutierten Coronavirus ist ein größerer Abstand zueinander. Daher soll, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Menschen eingehalten werden.

Die zusätzlichen Regeln betreffen auch die Karnevalstage, da dann der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit erfahrungsgemäß zunimmt. Alkohol enthemmt und führt in vielen Fällen zur Distanzlosigkeit. Diese Distanz (2-Meter-Mindestabstand) ist derzeit aber besonders wichtig. Daher gilt für alle „Karnevalstage“ (Donnerstag 11.02.2021, 0:00 Uhr – Dienstag 16.02.2021, 24:00 Uhr) ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit in Innenstädten, Ortskernen und an Orten, bei denen es erwartungsgemäß regelmäßig zu Ansammlungen von Menschen kommt.

Die bekannten Regeln, insbesondere die der Coronaschutzverordnung NRW, gelten weiterhin. Mit Blick auf Karneval sei hier insbesondere darauf hingewiesen, dass Partys und vergleichbare Feiern generell untersagt sind. Dies gilt auch im privaten Bereich.

Wer gegen die Corona-Regeln verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.

Zum Schutz aller Menschen wird die Stadt Jülich auch an den Karnevalstagen die Einhaltung der Corona-Regeln weiterhin streng kontrollieren.

Bürgermeister Fuchs bittet um Mithilfe und Verständnis: „Ich bin selbst ein Karnevalist durch und durch und kann sehr gut nachvollziehen, wie sehr die jecke Zeit den Menschen fehlt. Bitte bleiben Sie dennoch zuhause und helfen Sie mit, die Infektionszahlen deutlich zu senken. Nur so können wir hoffentlich im nächsten Jahr wieder Alle gemeinsam feiern.“

Aufgrund der dynamischen Lage ist es ratsam, sich jeweils aktuell über die gültigen Regelungen zu informieren.

Die für Jülich relevanten Regelungen (Coronaschutzverordnung NRW, Allgemeinverfügungen Kreis Düren und Stadt Jülich) werden auf www.juelich.de/coronavirus stetig aktualisiert.

Die Corona-Hotline der Stadt Jülich ist erreichbar per E-Mail: Hotline@juelich.de und per Tel.: 02461 – 63–605, Mo – Fr: 8.00-12.00.