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Alte Gebäude in neuem Glanz erstrahlen lassen

Region/Mayen-Koblenz, 22.02.2021 – Hausbesitzer können auch im Jahr 2021 vom Dorferneuerungsprogramm profitieren. Trotz der anhaltenden Corona-Pandemie wurden im Jahr 2020 zahlreiche private Sanierungen aus Mitteln der Dorferneuerung im Landkreis Mayen-Koblenz gefördert. „Insgesamt haben wir im abgelaufenen Jahr mit Fördermitteln in Höhe von über 750.000 Euro dazu beigetragen, dass Investitionstätigkeiten in Höhe von fast 7 Millionen Euro ausgelöst wurden. Dies stärkt unsere Wirtschaft und das Handwerk“, sagt Alois Astor, Leiter der Dorferneuerung im Kreishaus. Aufgrund höherer Zuweisungen des Landes und besserer Förderquoten als in den Vorjahren konnten sich besonders viele Antragsteller über Zuschüsse des Landkreises freuen. Auch im Jahr 2021 haben Hausbesitzer die Möglichkeit, alte Gebäude wieder in neuem Glanz erstrahlen zu lassen und einen Antrag auf Förderung zu stellen.

Voraussetzung für eine Bezuschussung aus der Dorferneuerung ist, dass sich das Gebäude in einer Gemeinde befindet, die ein Dorferneuerungskonzept besitzt. Im Landkreis Mayen-Koblenz sind das rund 90 Prozent der Ortsgemeinden. Die Förderhöhe kann je nach Wertigkeit der Maßnahme bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 30.000 Euro je Objekt betragen. Bei den förderfähigen Kosten können auch Eigenleistungen der Bauherren berücksichtigt werden.

„Es müssen mindestens 7.669 Euro investiert werden und es dürfen keine Maßnahmen sein, die überwiegend der Verschönerung oder Bauunterhaltung dienen, wie zum Beispiel die ausschließliche Erneuerung der Fenster, des Außenanstrichs oder der Dacheindeckung“, erklärt Astor. Es sollte stattdessen immer ein ganzes Maßnahmenpaket beantragt werden. Ebenfalls entscheidend für eine mögliche Förderung ist, dass mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde und noch keine Aufträge vergeben sind.

Gefördert werden nicht nur Renovierungen an der Fassade, sondern nahezu alle Maßnahmen, die dazu dienen, ein altes Gebäude „am Leben“ zu erhalten und es wieder bewohnbar zu machen. Zu den Arbeiten, die bezuschusst werden, zählen neben sämtlichen Installationen wie Heizung, Elektro und Sanitär auch die Erneuerung von Treppen, Böden, Türen und vielem mehr. „Je nach Gebäudegröße kann auch die Errichtung eines kleineren Anbaus gefördert werden, wenn die vorhandene Wohnfläche nicht mehr für die Familie reicht“, sagt der Leiter der Dorferneuerung.

Ganz wichtig ist eine dorf- und ortsgerechte Gestaltung der alten Gebäude und Anwesen. Oft wurden Gebäude in der Vergangenheit stark verändert: Die Anordnung großer, breiter Fensteröffnungen mit Kunststofffenstern, das Aufsetzen von Rollläden oder das Anbringen von Fliesen im Sockelbereich sind nur einige Bespiele für Maßnahmen, die dem Sinne der Dorferneuerung widersprechen. Bei einer ortsgerechten Gestaltung sind vor allem das Material der Dacheindeckung und der Fenster sowie die Gliederung und Größe der Fenster entscheidend. Materialien und Proportionen sollen der regionalen Bautradition entsprechen. „Jede Region hat ihre für sie typischen, traditionellen Materialien. Werden in vielen Gegenden rote Dachziegel zur Eindeckung der Häuser verwandt, herrscht in der Eifel der Naturschiefer vor. In Kottenheim und Mendig wurden zum Beispiel viele Gebäude mit Basaltlava errichtet, in Rieden bestimmt der Tuff das Ortsbild, im Maifeld und an der Mosel der Bruchstein. Die Fenster wurden mit Hölzern aus dem heimischen Wald gefertigt. An Materialien wurde früher verwendet was unmittelbar vor Ort vorkam“, erklärt Alois Astor.

Viele Gemeinden bieten privaten Investoren eine kostenlose Beratung durch die zuständigen Ortsplaner an, um schon im Planungsstadium zu unterstützen. Die Ortsplaner geben vor Antragstellung Hinweise zur Gestaltung und zu den Fördermöglichkeiten. Wer sich für eine Förderung und Beratung interessiert und Informationen zur Antragstellung und den Förderkriterien erhalten möchte, kann sich an die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz wenden. Hier ist auch ein Flyer mit Hinweisen zur ortsgerechten Gestaltung von Gebäuden und den Fördervoraussetzungen erhältlich. Antragsvordrucke können auf der Internetseite des Landkreises unter www.kvmyk.de, Suchbegriff „Dorferneuerung“ herunterladen werden.

Ansprechpartner für das Thema Dorferneuerung sind Barbara Münnich, Tel. 0261/108-208, E-Mail: barbara.muennich@kvmyk.de

und Stephan Konzer, Tel. 0261/108-469, E-Mail: stephan.konzer@kvmyk.de

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Bürgerforum im digitalen Dialog – „Corona und Kommune“ am 23. Februar im Livestream

Aachen, 22.02.2021 – Morgen, am 23. Februar 2021 können sich Aachener Bürger*innen in einem Livestream auf dem Youtube-Kanal der Stadt Aachen (www.youtube.com/stadtaachen) mit Experten aus dem Gesundheitswesen, Politik und Verwaltung über das Thema „Corona und die Auswirkungen auf die Stadt Aachen“ austauschen. Ab 18:00 Uhr wird die Veranstaltung online zu verfolgen sein.

Das Coronavirus beherrscht auch in Aachen bereits seit einem Jahr den Alltag. Das Bürgerforum der Stadt Aachen, als Schnittstelle zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung, schafft eine Plattform in der trotz Kontaktbeschränkung ein Dialog zwischen anerkannten Expert*innen und Bürger*innen ermöglicht wird.

„Wir wollen niemanden außen vor lassen und möchten die Möglichkeit geben, sich über aktuelle Entwicklungen in unserer Stadt zu informieren und auch Dinge zu hinterfragen“, erläutert Mathias Dopatka, Vorsitzender des Ratsausschuss Bürgerforum, die Absicht seines Teams eine solche Dialogveranstaltung zu organisieren.

Corona hat Vieles verändert – politisch, wirtschaftlich, gesellschaftlich, sozial und individuell. Das Virus hat den Menschen vor Augen geführt, wie zunehmend schwerer der Verzicht auf Alltagsgewohnheiten fällt. Es hat jedoch auch den Blick auf die Zukunft der Stadt geschärft. Derzeit stabilisieren sich die Corona-Infektionszahlen und die Rufe nach stufenweisen Lockerungen nehmen zu. Wie geht es nun weiter mit gesellschaftlichen Einschränkungen, den Finanzen der Stadt, ÖPNV, Schulen und Kitas, Handel, Kultur und Sport?

Darüber spricht Dopatka mit Annekathrin Grehling, Stadtkämmerin und Stadtdirektorin der Stadt Aachen, Prof. Dr. med. Thomas H. Ittel, Vorstandsvorsitzender, Universitätsklinikum Aachen, Susanne Schwier, städtische Beigeordnete für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport sowie Dr. Michael Ziemons, Dezernent für Soziales und Gesundheit der StädteRegion Aachen.

Damit die Experten auf die Fragen der Bürger*innen antworten können, sollten diese im per Email an buergerforum@mail.aachen.de gesendet werden. Aber auch während der Veranstaltung können live im Chat auf dem youtube-Kanal der Stadt Aachen noch Fragen gestellt und Anregungen mitgeteilt werden.

Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Zur Teilnahme am Chat benötigen Sie lediglich eine Registrierung bei youtube.

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„Pater Albert legt los! Seelsorge in Corona-Zeiten“ am 10. März 2021 von 21:00 bis 21:45 Uhr im SWR Fernsehen

Klausen, 20.02.2021 – Das SWR Fernsehen begleitet ein Jahr lang Pater Albert Seul OP und porträtiert einen außergewöhnlichen Kirchenmann, der mit seinem Team immer am Puls der Zeit ist und Kirche und Glauben modern lebt. Die spannende Reportage „Pater Albert legt los! Seelsorge in Corona-Zeiten“ wird am 10. März 2021 von 21 -21:45 Uhr im SWR Fernsehen Rheinland-Pfalz gesendet und zeigt die vielfältige Arbeit als Pfarrer in einer modernen Kirche in einer ganz besonderen Zeit.

Die Corona-Zeit hat Dominikanerpater Albert das Leben schwer gemacht. Masken, Versammlungsverbote, Lockdowns: Der 50jährige Pater, der als Rektor der Wallfahrtskirche in Klausen in der Eifel vorsteht, konnte längst nicht so seelsorgerisch tätig sein, wie er das wollte. Darum ging er neue Wege mit Online-Gottesdiensten, digitalen Tagesimpulsen und Gesprächsformaten, Picknickkonzerten und Autogottesdiensten. „Kirche muss modern sein und zu den Menschen kommen“, sagt Pater Albert. Seit zehn Jahren ist Pater Albert rund um die Wallfahrtskirche in Klausen, dem größten Wallfahrtsort im Bistum Trier und in Rheinland-Pfalz tätig.

Vor Corona machte er das, was „normale“ Priester tun – predigen, taufen, trauen und beerdigen – und noch ein bisschen mehr. Mit seinem Team veranstaltet er das Veranstaltungsprogramm „Kultur in der Wallfahrtskirche“, holt Talkgäste und Musiker in die Kirche. Doch seit Corona ist alles anders. Versammlungsverbote und Lockdowns lassen den Pater erfinderisch werden. Er predigt als einer der Ersten in Deutschland online, er veranstaltet Autogottesdienste und Picknickkonzerte. Er feiert Motorrad- und Traktorwallfahrten, immer im Bemühen, den Menschen seelsorgerisch nah zu sein.

Kreativ arrangieren sich er und sein Team mit den Corona-Beschränkungen, indem sie etwa ein Picknick-Konzert mit dem Schlagersänger Guildo Horn auf der Wiese nahe der Kirche veranstalten oder Talkgast Günther Jauch statt in der Kirche draußen auf eine Bühne einladen. Die SWR Reportage „Pater Albert legt los! Seelsorge in Corona-Zeiten“ begleitet Pater Albert Seul OP durch 1 Jahr Corona mit allen Auf und Abs, Ideen, Fehlschlägen und vor allem mit viel Zuversicht, Tatkraft und Kreativität. Wie schafft es der Pater trotz Corona den Menschen nahe zu sein? Und welcher Weltstar schafft es Pater Albert zu überraschen? Seien Sie gespannt auf eine ganz besondere Begegnung.

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Corona/Projekt „Testen für alle“ bereitet Struktur für kostenlose Schnelltests in RLP vor

Region/Mainz, 20.02.2021 – Die Landesregierung von RLP im Schulterschluss mit Hilfsverbänden, Freiwilligen Feuerwehren, LVU und Kommunen. Antigen-Schnelltests bieten eine Perspektive, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Mittlerweile ermöglicht das große Angebot an zugelassenen und verfügbaren Schnelltests am Markt einen flächendeckenden Einsatz. Die Landesregierung hat alle Kräfte mobilisiert, um so schnell wie möglich flächendeckend im ganzen Land Testmöglichkeiten zu schaffen. Sobald der Bundesgesundheitsminister die Voraussetzungen der Verfügbarkeit und Abrechenbarkeit schafft, steht Rheinland-Pfalz für einen Start bereit. „Wir wollen den Bürgern und Bürgerinnen im Land die größtmögliche Sicherheit bieten und bereiten uns daher intensiv auf den Einsatz kostenloser Schnelltests für alle vor“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Schulterschluss mit Hilfsverbänden, Freiwilligen Feuerwehren, Landesvereinigung Unternehmerverbände und Kommunen

Um ein flächendeckendes Angebot an kostenlosen Schnelltests zu gewährleisten, werden die Fieberambulanzen der Landkreise und kreisfreien Städte als Teststationen genutzt, teils reaktiviert und aufgerüstet. Weitere Teststationen sollen möglichst flächendeckend über die örtlichen Freiwilligen Feuerwehren und Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden organisiert und geleitet werden. „Die Freiwilligen Feuerwehren beweisen täglich, dass sie da sind, wenn es darauf ankommt. Jetzt werden sie auch hier gebraucht. Mit ihrer starken Struktur sind sie immer wieder in der Lage, schnelle und zuverlässige Unterstützung zu bieten. Allen Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, die sich an den Testungen beteiligen, gebührt schon jetzt unser Dank. Denn diese Unterstützung ist ein entscheidender Baustein für die Pandemie-Bewältigung“, betonen Innenminister Roger Lewentz, der Vorsitzende des Gemeinde- und Städtebundes Aloysius Söhngen und der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Frank Hachemer.

Aufgrund der wohnortnahen Verfügbarkeit sind außerdem die Apotheken, Arzt- und Zahnarztpraxen dazu aufgerufen, ebenfalls Testungen durchzuführen. Die Landesapothekerkammer, Kassenärztliche Vereinigung und die Kassenzahnärztliche Vereinigung in Rheinland-Pfalz sagten bereits ihre Hilfe zu. Darüber hinaus sollen Großbetriebe, die über einen Betriebsarzt oder vergleichbare Testmöglichkeiten verfügen, Schnelltests direkt im Betrieb anbieten können. Hierfür steht das Land in Kontakt mit der Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz e. V.

Impfangebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schnellteststationen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schnellteststationen werden als „Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind“, im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung eingestuft. Sie haben daher Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus mit höchster Priorität und damit die Möglichkeit, sich zeitnah impfen zu lassen.

Ausbau der Laborkapazitäten

Zudem werden die Laborkapazitäten in Rheinland-Pfalz ausgebaut, sodass jedes positive Schnelltest-Ergebnis direkt durch einen PCR-Test überprüft werden kann.

„Ohne ausreichende Abstimmungen mit den Bundesländern und mit vielen Unklarheiten hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor wenigen Tagen die Schlagzeile setzen wollen, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger ab dem 01. März 2021 kostenlos von geschultem Personal mit einem Schnelltest testen lassen könne. Die Abstimmung mit den Bundesländern für ein einheitliches Vorgehen bleibt hierbei leider auf der Strecke. Viele Fragen sind unbeantwortet. Trotzdem wird Rheinland-Pfalz bereit sein. Dank des Engagements vieler Beteiligter befindet sich ein umfangreiches Netzwerk an Testmöglichkeiten für die Menschen in Rheinland-Pfalz bereits im Aufbau“, so Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Das Projekt „Testen für alle“ erfolgt in Rheinland-Pfalz in enger Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen und mit großzügiger Unterstützung durch die Fieberambulanzen, die Freiwillige Feuerwehr, die Kassenärztliche Vereinigung, die Kassenzahnärztliche Vereinigung, die Landesapothekerkammer sowie die Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz e. V. Die Leitung des Projekts obliegt Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. „Es ist eine konzertierte Aktion aller Beteiligten“, so Placzek. „Gemeinsam setzen wir alles daran, um die neue Teststrategie so schnell wie möglich umzusetzen.“

Das Angebot der kostenlosen Schnelltests für alle bleibt mindestens solange bestehen, bis Selbsttests zugelassen und in ausreichender Menge verfügbar sind.

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Impfkampagne: Weitere Personengruppen erhalten Impfangebot in NRW

Region/Düsseldorf, 20.02.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW hat weitere Modalitäten im Rahmen der Impfkampagne festgelegt. Diese betreffen bestimmte Personengruppen, die in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind sowie die Erweiterung des Impfangebots für Beschäftigte in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern.

Seit dem 18. Februar kann den folgenden Personen, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, ein Impfangebot mit AstraZeneca gemacht werden – bei Personen ab 65 Jahren mit BioNTech:

 

  • Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
  • Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste
  • Beschäftigte von Hilfsmittel-/ Homecare-Diensten und Sanitätshäusern
  • Fußpflegerinnen und Fußpfleger
  • Frisörinnen und Frisöre
  • Seelsorgerinnen und Seelsorger

 

Außerdem:

  • Medizinprodukteberaterinnen und -berater bei Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen
  • Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste
  • Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege, zum Beispiel der Stoma- und Wunderversorgung, sofern sie patientennah erbracht wird
  • Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege

Für die Impfungen der Bewohnerschaft beziehungsweise der betreuten und gepflegten Personen in teilstationären Einrichtungen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften nach § 24 Absatz 1 WTG, Demenz-WGs und Beatmungs-WGs (ohne EGH-Einrichtungen) wird den Impfzentren für aufsuchende Impfungen zudem ab kommender Woche der Impfstoff der Firma Moderna zur Verfügung gestellt. Sobald die Impfungen in diesen Einrichtungen abgeschlossen sind, können die Kreise und kreisfreien Städte zudem Bewohner in Einrichtungen des Betreuten Wohnens für Senioren ein Impfangebot mit Moderna unterbreiten. Sollten Personen aus diesem Berechtigungskreis bereits einen Termin in einem Impfzentrum vereinbart haben, ist der Termin nach Möglichkeit zu stornieren. Beschäftigte der Einrichtungen können sich über ein gesondertes Impfangebot in den Impfzentren mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca impfen lassen.

Im Bereich der stationären medizinischen Einrichtungen gilt:

Für die Impfung von weiterem Krankenhauspersonal stehen in der kommenden Woche (8. KW) 50.000 Dosen AstraZeneca zur Verfügung. Ab der 9. KW erfolgt die Bereitstellung weiterer Dosen (100.000) des Impfstoffs von AstraZeneca. Geimpft werden kann in:

 

  • Universitätskliniken
  • Krankenhäusern nach § 108 SGB V
  • Stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Kliniken gemäß § 30 GewO
  • Psychiatrische Krankenhäuser und Entziehungsanstalten des Maßregelvollzugs

Zunächst soll weiterhin den Beschäftigten mit einem sehr hohen Expositionsrisiko mit Bezug auf das Coronavirus (zum Beispiel Intensivstationen, Notaufnahmen etc.) ein Impfangebot gemacht werden. Sofern dies abgeschlossen ist, können ab der kommenden Woche ebenfalls diejenigen mit regelmäßigem Patientenkontakt nach § 3 Absatz 5 der Coronaimpfverordnung des Bundes ein Impfangebot erhalten. Dies sind Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren.

In der zweiten Märzwoche soll mit den Impfungen in der Eingliederungshilfe mittels mobiler Teams begonnen werden. Über die entsprechenden Modalitäten wird das Ministerium noch informieren.

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In 3:30 Minuten durch das Impfzentrum im Kreis Ahrweiler

Ahrweiler, 20.02.2021 – Erklärvideo der Kreisverwaltung Ahrweiler zeigt Abläufe Schritt für Schritt. Seit Anfang Januar werden insbesondere über 80-jährige Bürgerinnen und Bürger des Kreises nach den Vorgaben der Impfverordnung im Impfzentrum in Grafschaft-Gelsdorf mit der Corona-Schutzimpfung versorgt. Pro Tag kommen derzeit zwischen 150 bis 200 Personen, um sich impfen zu lassen. Doch wie läuft die Impfung im Einzelnen ab? Wie sehen die Abläufe vor Ort aus?

In einem rund dreieinhalb-minütigen Video zeigt die Kreisverwaltung Ahrweiler nun, was Impfinteressierte im Impfzentrum erwartet. Von der Ankunft über die Anmeldung und die Impfung bis hin zur Nachbetreuung werden alle Abläufe Schritt für Schritt erklärt. Dabei begleiten die Zuschauerinnen und Zuschauer einen Impfling auf seinem Weg durch die verschiedenen Stationen.

„Wir nutzen alle uns zur Verfügung stehenden Informationskanäle, um den Bürgerinnen und Bürgern die Corona-Schutzimpfung sowie die einzelnen Stationen in unserem Impfzentrum so anschaulich wie möglich zu erklären. Unser Video soll für noch mehr Transparenz sorgen und weitere wichtige Informationen rund um die Themen Impfzentrum und die Corona-Schutzimpfung liefern“, betonen Landrat Dr. Jürgen Pföhler und Impfzentrumskoordinator Fabian Schneider.

Das Video ist online unter https://www.kreis-ahrweiler.de/impfzentrum/video/  abrufbar. Darüber hinaus wird im Foyer der Kreisverwaltung sowie im Impfzentrum selbst eine Version mit Untertiteln für eine noch bessere Verständlichkeit abgespielt.

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Eifel-Literaturfestival 2021: Livestream-Tickets für Fitzek & Co buchbar

Prüm, 20.02.2021 – Als Saalveranstaltung ist die Festivalveranstaltung mit Sebastian Fitzek am 9. April in Wittlich längst ausgebucht. Über Livestream kann man aber kostengünstig dabei sein, mit der ganzen Familie. Ebenso bei Dörte Hansen und Sven Plöger. Livestream-Tickets gibt es ab sofort bei Ticket Regional in Trier, in allen Vorverkaufsstellen, online und telefonisch unter 06 51/ 97 90 777.  Ebenso über die Homepage www.eifel-literatur-festival.de


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Anpassung der Corona-Verordnungen – Nordrhein-Westfalen setzt auf vorsichtige und schrittweise Öffnungen

Region/Düsseldorf, 20.02.2021 – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW teilt mit: Die Landesregierung hat die bestehenden Coronaverordnungen an die auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin gefassten Beschlüsse angepasst. In Nordrhein-Westfalen bleiben die Regelungen der Coronaverordnungen im Wesentlichen bestehen. Anpassungen wird es ab dem 22. Februar für Grundschulen, Förderschulen der Primarstufe, Abschlussklassen und im Bereich Freizeitsport im Freien geben. Ab dem 1. März können Friseur- und Fußpflegedienstleistungen wieder mit Terminvereinbarung angeboten werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Öffnungsschritte müssen jetzt mit Augenmaß und schrittweise erfolgen. Wenn wir allzu voreilig öffnen würden, würden wir die bisherige Eindämmung des Infektionsgeschehens riskieren. Die aktuelle Tendenz zur Stagnation der Infektionszahlen und die sich offenbar weiter ausbreitenden Virus-Mutationen machen mir Sorgen. Wir werden daher in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen und Wochen erste vorsichtige Schritte gehen. Ich weiß, dass viele Unternehmen dringend auf weitere Öffnungen warten und hoffe, dass wir hierfür bis Anfang März durch Disziplin, fortschreitende Impfungen und mehr Testungen die Grundlage legen können.“

Vor diesem Hintergrund passt die Landesregierung die Coronaverordnungen in folgenden Bereichen an:

Wiedereinstieg in Modelle des Präsenz- oder Wechselunterrichts

Wie bereits vom Schulministerium bekannt gegeben, starten am kommenden Montag die Grundschulen, die Förderschulen der Primarstufe und die Abschlussklassen wieder mit dem Unterricht in Präsenz- oder Wechselmodellen. Dabei gelten gerade im Hinblick auf möglicherweise ansteckendere Virusmutationen hohe Infektionsschutzanforderungen. So kommen festen Gruppen und Maskenschutz eine erhöhte Bedeutung zu. Daher muss überall im Schulgebäude grundsätzlich eine medizinische Maske getragen werden, wie dies bereits aus den Lebensmittelgeschäften und dem öffentlichen Personennahverkehr bekannt ist. Kinder bis einschließlich Klasse 8 können eine Alltagsmaske anziehen, wenn die medizinische Maske wegen der Größe nicht passt.

Außerschulische Bildungsangebote und Präsenzunterricht für Abschlussklassen

Die vom Schulministerium besonders geförderten Kurse zum Ausgleich von pandemiebedingten Bildungsnachteilen sind ebenso wieder zulässig wie die schulnahen Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen.

Wie in den Schulen dürfen auch in anderen staatlichen und sonstigen Bildungsgängen die Abschlussklassen beziehungsweise die letzten Ausbildungsabschnitte in Präsenz erfolgen, um eine gleichberechtigte Vorbereitung auf Schul- und Berufsabschlüsse zu ermöglichen. Dabei sollten möglichst große Räume genutzt werden.

Auch ergänzende Bildungsangebote zulässig

Für Kinder bis ins Grundschulalter ist ab dem 22. Februar auch musikalischer Unterricht als Einzelunterricht wieder zulässig. Im Freien können zudem auch andere Bildungsangebote im Einzelunterricht wieder durchgeführt werden (zum Beispiel Schulungen für Tierhalter). Diese Regelung entspricht der Freigabe der Sportausübung unter freiem Himmel (siehe weiter unten).

Friseurdienstleistungen, Fußpflege

Ab dem 1. März dürfen Fußpflege- und Friseurdienstleistungen wieder angeboten und in Anspruch genommen werden. Vor dem Hintergrund der Bedeutung für die Körperhygiene sind gerade ältere Menschen auf diese Dienstleistungen nach so langer Zeit dringend angewiesen. Einrichtungen für andere nicht medizinisch erforderliche Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios, bleiben dagegen bis zum 7. März geschlossen, da die genannten besonderen Ausnahmegründe hier nicht vorliegen.

Freizeitsport im Freien

Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben dagegen vorerst für den privaten Sport geschlossen.

Frühlingsblüher und Saatgut dürfen verkauft werden

Die Ausnahme zum Verkauf von Schnittblumen und kurzfristig verderblichen Topfpflanzen gilt künftig auch für Gemüsepflanzen und Saatgut (Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln etc.). Diese Waren einschließlich des unmittelbaren Zubehörs dürfen auch von Bau- und Gartenmärkten verkauft werden. Solche Märkte müssen den Verkauf an Privatleute aber dann ausschließlich auf diese Waren begrenzen und dürfen dabei ausdrücklich keine anderen Sortimente verkaufen.

Weiterhin regelmäßige Testungen in Schlachthöfen

Die Verpflichtung von Schlachthöfen und ähnlichen Betrieben zur regelmäßigen Testung der Beschäftigten wird nochmals verlängert. Hier können nunmehr auch Coronaschnelltests zum Einsatz kommen.

Kommunale Sonderregelungen

Die Bestimmungen zu ergänzenden kommunalen Regelungen werden entsprechend der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin an die aktuellen Handlungserfordernisse angepasst.

Die relevanten Verordnungen (Coronaschutzverordnung, Coronabetreuungsverordnung und Coronafleischwirtschaftsverordnung) treten im Übrigen am 22. Februar in Kraft und gelten mit den heute veröffentlichten Inhalten zunächst bis zum 7. März.

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Medizinische Masken für Bedürftige in Meckenheim

Meckenheim, 20.02.2021 – Ausgabe an Sozialhilfeempfänger erfolgt am 24. Februar in den Räumen der Tafel. Zügig und unbürokratisch leitet die Stadt Meckenheim die medizinischen Masken, die von der NRW-Landesregierung in einem Sofortprogramm zur Verfügung gestellt werden, an bedürftige Bürger weiter. Am Mittwoch, 24. Februar, von 14 Uhr bis 16.30 Uhr erfolgt die kostenfreie Ausgabe der FFP2-Masken in den Räumen der Tafel Rheinbach-Meckenheim, Neustraße/Ecke Schwitzerstraße. Berechtigt zur Abholung sind Bezieher von Grundsicherungsleistungen (Sozialhilfe). Sie werden gebeten, ihren letzten Leistungsbescheid für Sozialhilfe zur Abholung mitzubringen und vorzulegen. Bedürftige Asylsuchende, Obdachlose sowie die Bewohner in Eingliederungs- und Pflegeeinrichtungen erhalten die Masken direkt von den Mitarbeitenden des städtischen Fachbereichs Soziales, Migration und Integration. Hartz-IV-Leistungsempfänger wenden sich an das Jobcenter Rhein-Sieg.

„Es ist enorm wichtig, dass sich alle Mitglieder unserer Gesellschaft gegen das Coronavirus schützen können, also auch jene, die nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um die Belastungen der Pandemie zu schultern. Daher bin ich froh, dass wir die vom Land zur Verfügung gestellten medizinischen Masken direkt an unsere bedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger weiterleiten können“, sagt Bürgermeister Holger Jung. „Meinen ausdrücklichen Dank richte ich an die Meckenheimer Tafel für deren unkomplizierte Unterstützung.“

Aus dem Landeskontingent von mehr als 8,7 Millionen medizinischen Masken wurden über den Rhein-Sieg-Kreis insgesamt 6.700 Masken für Bedürftige an die Stadt Meckenheim ausgeliefert.

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Corona – Rund 20.000 neue Erstimpfungstermine für Menschen über 80 vergeben – Kommende Woche 40.000 Schutzimpfungen geplant

Region/Mainz, 20.02.2021 – Rheinland-Pfalz setzt die Corona-Schutzimpfungen mit hohem Tempo fort: Bis spätestens Montag werden rund 20.000 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer über 80 Jahre, die sich bereits für eine Impfung registriert hatten, per Post und bei hinterlegter Adresse auch per E-Mail ihre Einladungen zu den Terminen für ihre Erst- und Zweitimpfung erhalten haben. Stattfinden werden die Erstimpfungen bereits zwischen dem 1. und 7. März. Die Postsendung enthält dabei alle für die Impfung notwendigen Informationsblätter und Aufklärungsbögen.

„Ich bin sehr froh, dass wir so vielen weiteren älteren Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern einen konkreten Impftermin anbieten können. Ich weiß, wie sehnlich sie und auch ihre Familien auf dieses wichtige Angebot warten“, betonte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Aktuell liegt Rheinland-Pfalz (Stand 18. Februar) mit fast 290.000 Impfungen – knapp 170.000 Erstimpfungen und gut 120.000 Zweitimpfungen – weiterhin in der Spitzengruppe der Bundesländer. Bei der Quote der erstgeimpften Bevölkerung weist das RKI Rheinland-Pfalz als drittschnellstes Bundesland aus, bei der Quote der Zweitimpfungen hat derzeit kein anderes Bundesland bereits einem so großen Anteil seiner Bevölkerung den kompletten Schutz vor Corona verimpfen können.

„Der Blick auf die konstant hohen Werte verdeutlicht einmal mehr, dass die Impfstrategie des Landes erfolgreich und verlässlich ist und den Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern den schnellstmöglichen Schutz ermöglicht“, sagte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Wir haben, wie angekündigt, zuverlässig alle Zweitimpfungen gewährleistet – und das schneller als jedes andere Bundesland.“

Impfvorschau für die kommende Woche

In der kommenden Woche sind für Rheinland-Pfalz insgesamt 27.651 Erstimpfungen in den Impfzentren, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe und 10.895 Zweitimpfungen geplant. Davon finden 23.099 Impfungen in den Impfzentren und 15.447 Impfungen in den Einrichtungen statt.

Außerdem werden in der kommenden Woche weitere rund 1.900 Dosen Impfstoff an neun Krankenhäuser geliefert. Die Krankenhäuser haben insgesamt rund 27.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppe der höchsten Priorität gemeldet. Mit den weiteren Lieferungen in der kommenden Woche können wir für rund 90 Prozent dieser Gruppe Impfstoffe zur Verfügung stellen.