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Alte Gebäude in neuem Glanz erstrahlen lassen

Region/Mayen-Koblenz, 22.02.2021 – Hausbesitzer können auch im Jahr 2021 vom Dorferneuerungsprogramm profitieren. Trotz der anhaltenden Corona-Pandemie wurden im Jahr 2020 zahlreiche private Sanierungen aus Mitteln der Dorferneuerung im Landkreis Mayen-Koblenz gefördert. „Insgesamt haben wir im abgelaufenen Jahr mit Fördermitteln in Höhe von über 750.000 Euro dazu beigetragen, dass Investitionstätigkeiten in Höhe von fast 7 Millionen Euro ausgelöst wurden. Dies stärkt unsere Wirtschaft und das Handwerk“, sagt Alois Astor, Leiter der Dorferneuerung im Kreishaus. Aufgrund höherer Zuweisungen des Landes und besserer Förderquoten als in den Vorjahren konnten sich besonders viele Antragsteller über Zuschüsse des Landkreises freuen. Auch im Jahr 2021 haben Hausbesitzer die Möglichkeit, alte Gebäude wieder in neuem Glanz erstrahlen zu lassen und einen Antrag auf Förderung zu stellen.

Voraussetzung für eine Bezuschussung aus der Dorferneuerung ist, dass sich das Gebäude in einer Gemeinde befindet, die ein Dorferneuerungskonzept besitzt. Im Landkreis Mayen-Koblenz sind das rund 90 Prozent der Ortsgemeinden. Die Förderhöhe kann je nach Wertigkeit der Maßnahme bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 30.000 Euro je Objekt betragen. Bei den förderfähigen Kosten können auch Eigenleistungen der Bauherren berücksichtigt werden.

„Es müssen mindestens 7.669 Euro investiert werden und es dürfen keine Maßnahmen sein, die überwiegend der Verschönerung oder Bauunterhaltung dienen, wie zum Beispiel die ausschließliche Erneuerung der Fenster, des Außenanstrichs oder der Dacheindeckung“, erklärt Astor. Es sollte stattdessen immer ein ganzes Maßnahmenpaket beantragt werden. Ebenfalls entscheidend für eine mögliche Förderung ist, dass mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde und noch keine Aufträge vergeben sind.

Gefördert werden nicht nur Renovierungen an der Fassade, sondern nahezu alle Maßnahmen, die dazu dienen, ein altes Gebäude „am Leben“ zu erhalten und es wieder bewohnbar zu machen. Zu den Arbeiten, die bezuschusst werden, zählen neben sämtlichen Installationen wie Heizung, Elektro und Sanitär auch die Erneuerung von Treppen, Böden, Türen und vielem mehr. „Je nach Gebäudegröße kann auch die Errichtung eines kleineren Anbaus gefördert werden, wenn die vorhandene Wohnfläche nicht mehr für die Familie reicht“, sagt der Leiter der Dorferneuerung.

Ganz wichtig ist eine dorf- und ortsgerechte Gestaltung der alten Gebäude und Anwesen. Oft wurden Gebäude in der Vergangenheit stark verändert: Die Anordnung großer, breiter Fensteröffnungen mit Kunststofffenstern, das Aufsetzen von Rollläden oder das Anbringen von Fliesen im Sockelbereich sind nur einige Bespiele für Maßnahmen, die dem Sinne der Dorferneuerung widersprechen. Bei einer ortsgerechten Gestaltung sind vor allem das Material der Dacheindeckung und der Fenster sowie die Gliederung und Größe der Fenster entscheidend. Materialien und Proportionen sollen der regionalen Bautradition entsprechen. „Jede Region hat ihre für sie typischen, traditionellen Materialien. Werden in vielen Gegenden rote Dachziegel zur Eindeckung der Häuser verwandt, herrscht in der Eifel der Naturschiefer vor. In Kottenheim und Mendig wurden zum Beispiel viele Gebäude mit Basaltlava errichtet, in Rieden bestimmt der Tuff das Ortsbild, im Maifeld und an der Mosel der Bruchstein. Die Fenster wurden mit Hölzern aus dem heimischen Wald gefertigt. An Materialien wurde früher verwendet was unmittelbar vor Ort vorkam“, erklärt Alois Astor.

Viele Gemeinden bieten privaten Investoren eine kostenlose Beratung durch die zuständigen Ortsplaner an, um schon im Planungsstadium zu unterstützen. Die Ortsplaner geben vor Antragstellung Hinweise zur Gestaltung und zu den Fördermöglichkeiten. Wer sich für eine Förderung und Beratung interessiert und Informationen zur Antragstellung und den Förderkriterien erhalten möchte, kann sich an die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz wenden. Hier ist auch ein Flyer mit Hinweisen zur ortsgerechten Gestaltung von Gebäuden und den Fördervoraussetzungen erhältlich. Antragsvordrucke können auf der Internetseite des Landkreises unter www.kvmyk.de, Suchbegriff „Dorferneuerung“ herunterladen werden.

Ansprechpartner für das Thema Dorferneuerung sind Barbara Münnich, Tel. 0261/108-208, E-Mail: barbara.muennich@kvmyk.de

und Stephan Konzer, Tel. 0261/108-469, E-Mail: stephan.konzer@kvmyk.de