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Stadtarchiv Aachen sucht Material zum Kaufhaus Tietz

Aachen, 08.03.2021 – Das Stadtarchiv wird in diesem Jahr gemeinsam mit Maike Scholz und Professor Dr. Daniel Lohmann, Architekt*innen aus dem Bereich der Denkmalpflege und Historischen Bauforschung, eine Quellenedition zum Kaufhaus Tietz am Markt, dem späteren Kaufhof, herausgeben.

Das neue Buch soll die bewegte Geschichte des Gebäudes bis zu seinem Abriss im Jahr 1965, aber auch die Geschichte des Unternehmens Tietz in der Stadt, erforschen. Gleichzeitig werden historische Quellen zu diesen Themen aus dem Stadtarchiv vorgestellt.
Vor allem zum Gebäude findet sich im Stadtarchiv bereits reichhaltiges Material. Um jedoch den Alltag im Kaufhaus und das Leben der Aachener*innen mit „ihrem Tietz“ noch greifbarer zu machen, wird nun weiteres Quellenmaterial gesucht; unbekanntes Material zum Kaufhaus Tietz beziehungsweise Kaufhof am alten Standort Markt.

Das können Fotos, Audio- und Videomaterial, Werbung, Plakate und ähnliches, aber auch persönliche Erinnerungen sein, die das Stadtarchiv gern dokumentieren möchte.

Von besonderem Interesse sind hierbei zum Beispiel Aufnahmen aus dem Innenraum des Kaufhauses. Gleichzeitig forscht das Stadtarchiv nach Zeitzeugen und Zeitzeuginnen, die früher im Kaufhaus Tietz gearbeitet haben und auch bereit wären, über diese Zeit zu berichten. Neben Materialien zum Kaufhaus Tietz freuen sich die Mitarbeiter*innen des Stadtarchivs auch über Informationen zum Kaufhaus Hammonia, das seinerzeit in der Adalbertstraße beheimatet war.

Interessierte Bürger*innen können unter der Mail-Adresse stadtarchiv@mail.aachen.de und/oder der Telefonnummer 0241-432 4972 Kontakt zum Aachener Stadtarchiv aufnehmen.

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Drei mobile Teams führen derzeit an Kitas und Grundschulen im Kreis Düren freiwillige Schnelltests durch.

Düren, 08.03.2021 – Drei mobile Teams sind derzeit im Kreisgebiet unterwegs, um bis zu den Osterferien Kinder und Beschäftigte in Kitas und Grundschulen mit einem freiwilligen Schnelltest auf das Coronavirus zu testen.

Die ersten Tests in Düren liefen reibungslos und unkompliziert ab. Einen Eindruck zum Ablauf erhalten Sie im verlinkten Youtube-Video, das bei den Kreismäusen in Düren entstanden ist.
http://bit.ly/SchnelltestKita Das erfreuliche Ergebnis: keiner wurde positiv auf das Virus getestet. Wie regelmäßig in einer Einrichtung getestet wird, hängt auch von dem Infektionsgeschehen in den einzelnen Orten ab.

Je mehr Eltern den Tests für ihre Kinder zustimmen, desto besser kann das Virus aufgespürt und  das Infektionsgeschehen eingedämmt werden. Das ist vor allem vor dem Hintergrund der sich verbreitenden Virusmutation (B.1.1.7) wichtig.

Bei den Tests wird von geschultem Personal der vordere Nasenbereich (Nasenflügel) mit einem Wattestäbchen kurz abgestrichen und das Ergebnis liegt nach 15 Minuten vor.

Die Impfungen der beruflichen Gruppe aus der Priorisierungsgruppe 1 (von 4) sind im Kreisgebiet größtenteils abgeschlossen. Ab Montag, 8. März, werden Impfungen für Beschäftigte in Kindertagesstätten, Grundschulen, Förderschulen und in der Kindertagespflege angeboten. Über die Möglichkeit zur Terminvereinbarung im Impfzentrum werden die Einrichtungen informiert, die diese Infos an ihre Mitarbeiter weiterleiten werden. Zum Impftermin ist neben dem Personalausweis, der Terminbestätigung und dem Impfpass (falls vorhanden) auch eine Bescheinigung der Arbeitsgebers erforderlich. Das entsprechende Formular wird den Einrichtungen ebenfalls übermittelt.

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Schmerzen auf der Intensivstation lindern – Chefarzt des GK-Mittelrhein informiert am 10. März in einer Telefonsprechstunde

Region/Mayen-Koblenz, 08.03.2021 – Die meisten Patienten auf der Intensivstation leiden unter Schmerzen. Diese beeinträchtigen das Wohlbefinden und können zur erhöhten Stressentwicklung beitragen. Aus eben diesem Grund nutzt die Intensivmedizin verschiedenste Möglichkeiten zur Schmerzausschaltung und -linderung. Fragen in dem Zusammenhang beantwortet Prof. Dr. Samir Sakka, Chefarzt der Intensivmedizin im Kemperhof und im Ev. Stift St. Martin, anlässlich des Deutschen Schmerz- und Palliativtages am Mittwoch, 10. März, in einer Telefonsprechstunde. Zwischen 17 und 18 Uhr ist er persönlich unter 0261 499-2202 zu erreichen.

Die Telefonberatung ist ein Angebot des GK-Mittelrhein, um auch in Zeiten der Corona bedingten Kontaktbeschränkungen in gewohnt kompetenter Weise mit Patienten und Interessierten in den Austausch zu gehen. Abgedeckt werden ausgewählte Themen der Informationsreihe „Patienten fragen – GK-Mittelrhein antwortet“. Wie kann man mitmachen? Einfach im genannten Zeitraum die angegebene Telefonnummer wählen, mit etwas Glück durchkommen und die gewünschte Frage zum Thema stellen.

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Aktueller Stand zu der Reihentestung im DM-Zentrallager Weilerswist

Euskirchen/Weilerswist, 07.03.2021 – Die Mitarbeiter des DM-Zentrallagers Weilerswist wurden am 04. Und 05. März mittels PCR getestet. Die Ergebnisse wurden von Freitag, den 05.März bis Sonntag, den 07. März ausgewertet. Insgesamt wurden 1417 PCR-Abstriche durchgeführt. Dabei zeigten sich 6 weitere positive Ergebnisse. Drei positive Ergebnisse sind dem Kreis Euskirchen und drei weitere positive Ergebnisse anderen Fremdkreisen zuzuordnen.

Sowohl die positiv getesteten Mitarbeiter sowie deren enge Kontaktpersonen wurden abgesondert. Während des Reihenabstrichs als auch bei der Mitteilung der Ergebnisse war die Zusammenarbeit mit der Betriebsleitung von DM ausgezeichnet. Es wird seitens des Gesundheitsamtes eine weitere beratende Unterstützung geben, um die Hygienestandards weiterhin hoch zu halten, was die Betriebsleitung begrüßt.

 

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Walter Desch, Präsident des Fußballverbandes Rheinland: „Ich freue mich über diese Entwicklung“

Region/Mayen-Koblenz, 07.03.2021 – Am vergangenen Mittwoch haben die Bundesregierung sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder eine schrittweise Lockerung des Lockdowns in der Covid-19-Pandemie verkündet. Daraus ergeben sich unter anderem Neuregelungen für die Wiederaufnahme des Amateursports und damit auch des Amateurfußballs. Walter Desch, Präsident des Fußballverbandes Rheinland, bezieht Stellung zu den neuen Entwicklungen.

Herr Desch, wie bewerten Sie im Hinblick auf den Amateurfußball die Lockerungen, die zum kommenden Montag in Kraft treten werden?

Desch: Ich bewerte sie sehr positiv und freue mich darüber. Wir haben in einem intensiven Austausch mit der Politik darauf hingewirkt, dass entsprechende Lockerungen möglich gemacht werden. Keiner weiß, wie sich die Situation entwickelt. Aber ich glaube nicht, dass der Fußball die Pandemie befeuert, dazu gibt es ja auch entsprechende Erhebungen. Insofern sind wir weiterhin abhängig von den Fallzahlen, ohne sie weder in die eine noch in die andere Richtung unmittelbar beeinflussen zu können. Aber ich halte es für eine sinnvolle und sachgerechte Entscheidung, den Menschen die Rückkehr auf die Sportplätze zu ermöglichen. Ich freue mich über diese Entwicklung – und hoffe, dass wir keinen Rückschritt mehr hinnehmen müssen.

Zusammengefasst: Was ist ab dem kommenden Montag, 8. März, im Rheinland erlaubt?

Desch: Erlaubt ist kontaktfreies Training in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen plus Trainer oder Trainerin unter Einhaltung des Mindestabstands. Das ist die Kernaussage und gilt für Personen ab 15 Jahren. Es ist daher auch möglich, auf einem Sportplatz zwei Gruppen zu beschäftigen – das Entscheidende ist, dass es zwischen den beiden Gruppen klare Trennungen gibt. Man kann unter diesen Voraussetzungen auch als Fußballer jede Menge Inhalte trainieren, ohne dass es zum Kontakt kommt: Kondition, Kraft, Torschüsse, Sprints, Passspiel, alles im erforderlichen Abstand, der unbedingt eingehalten werden muss. Sofern die Inzidenzzahl im Kreis unter 100 ist, werden im Sport landesweit keine Unterscheidungen gemacht, was dort erlaubt ist. Ist die Zahl über 100, ist Sport nicht erlaubt – derzeit ist das im Kreis Altenkirchen der Fall. Ganz wichtig ist daher: Wir müssen die Hygienebestimmungen einhalten! Die große Unbekannte sind indes die Kommunen, die letztlich über die Nutzung der Sportplätze entscheiden.

Wie wichtig war dieser Schritt insbesondere für die Kinder und Jugendlichen?

Desch: Dass nun bis zu 20 Kinder im Alter bis zu 14 Jahren Sport treiben dürfen, finde ich sehr gut. Es ist ganz wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen wieder raus können, dass sie wieder gegen den Ball treten können – gerade bei ihnen spielt auch der soziale Austausch eine große Rolle. Zuschauer sind zwar grundsätzlich verboten, aber Verwandte ersten und zweiten Grades dürfen als Aufsichtsperson beim Training dabei sein – immer unter dem Gesichtspunkt: Abstand halten! Sobald die Leute sich wieder in Gruppen aufhalten, ist das ganze Konstrukt gefährdet.

Was ist bezüglich der Rahmenbedingungen wie Duschen und Umkleiden zu beachten?

Desch: Duschen und Umkleideräume bleiben laut Landesverordnung geschlossen, das halte ich auch für zulässig und sinnvoll. Wir sprechen hier über Training, nicht über Wettkampf. Beim Vereinstraining kommen die Leute aus einer Region, sodass man ihnen zumuten kann, sich zu Hause umzuziehen und zu Hause zu duschen. Das ist sicherlich nicht angenehm, aber das ist machbar. Und: Wenn jemand unter diesen Bedingungen nicht trainieren möchte, muss er natürlich auch nicht – das alles sind lediglich Angebote.

Wann sehen Sie eine Möglichkeit für Training in Mannschaftsstärke, auch im Seniorenbereich?

Desch: Frühestens ab dem 22. März wird es Änderungen geben, vielleicht auch erst später. Wenn die Zahlen sich bis dahin nicht nach oben entwickeln, wären Wettkampf und wettkampfgerechtes Training frühestens ab diesem Zeitpunkt erlaubt. Dabei muss man allerdings beachten, dass in manchen Kreisen die Inzidenzzahl möglicherweise über 100 steigen könnte und Sport daher dort nicht möglich wäre. Offen ist zudem, ob das Land dabei bleibt, dass die landesweite Inzidenzzahl maßgeblich für die Lockerungen ist. Aber eines sage ich schon seit fast einem Jahr: Plant in diesen Zeiten nicht langfristig, sondern geht das Ganze Schritt für Schritt an – und das ist auch jetzt wieder so.

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Christian Baldauf und seine Zukunftsvision für Rheinland-Pfalz

Region/Mainz, 06.03.2021 – CDU-Kandidat überzeugt im TV-Duell mit Wirtschaftskompetenz. Als Christian Baldauf nach 19 Uhr Hand in Hand mit seiner Frau Martina an der Mainzer Lokhalle ankommt, wird er von einer applaudierenden Jungen Union begrüßt. Die Plakate passend im neuen CDU-Türkis. Von den „Jusos“ der SPD keine Spur, und als die Ministerpräsidentin erscheint, singt die junge Garde der CDU „Time to say goodbye“.

In der Halle präsentiert sich beim TV-Duell des SWR ein inhaltlich gut aufgestellter Spitzenkandidat Christian Baldauf, der hart in der Sache, aber ruhig im Tonfall die Kontrahentin Malu Dreyer attackiert. Etwa beim Thema Kommunalfinanzen. 11 der 20 höchstverschuldeten Kommunen kommen aus Rheinland-Pfalz. Baldauf verspricht ein 300-Millionen-Euro-Sofortprogramm. „Er hat Recht“, kommentiert der Landeskorrespondent der Rhein-Zeitung, Carsten Zillmann, anschließend diesen Part. „Dreyer wirkte genervt“. Auch auf anderen Feldern punktet der Kandidat, etwa bei der schleppenden Digitalisierung in Rheinland-Pfalz oder dem Malheur um den Flughafen Hahn. Christian Baldauf möchte ein Gründer- und Innovationszentrum am Hunsrück-Airport entwickeln, während Dreyer um den heißen Brei redet. Viel Fassaden- und Symbolpolitik bescheinigt der CDU-Mann der Ministerpräsidentin, auch was die Hilfen für die Unternehmen in der Pandemie betrifft.

Der CDU-Spitzenkandidat bestätigt das, was die Meinungsforschung sagt: Dass er die größere Wirtschaftskompetenz als die SPD-Politikerin hat. „Allrounder“-Qualitäten und „Zukunftskompetenz“ spricht ihm in der Analyse nach der Sendung Parteienforscher Karl-Rudolf Korte zu. Rheinpfalz-Korrespondentin Karin Dauscher: Das war „überraschend stark“. Baldauf habe seine Chance genutzt. SWR-Redakteur Dirk Rodenkirch kommentiert: „Das war ein Duell auf Augenhöhe.“ Und CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak erklärt noch am Abend: Christian Baldauf sei der Sieger des TV-Duells. „Heute wurde klar: Malu Dreyer verwaltet ideenlos die Gegenwart, während Christian Baldauf mit neuen Ideen die Zukunft von Rheinland-Pfalz im Blick hat.“

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Generationen-Genossenschaft GenoEifel begleitet Senioren bei der Fahrt zum Impfzentrum

Euskirchen, 06.03.2021 – Ein Ehepaar aus Flamersheim ruft in Kall an, damit ein Mann aus Obergartzem mit dem Paar nach Marmagen und zurück fährt – und das gleich zweimal. Klingt kompliziert? Ist es aber nicht – dank der Generationengenossenschaft GenoEifel.

Denn normalerweise wäre die Fahrt zum Impfzentrum in Marmagen für Hansjürgen und Ruth Schmidt, er 80, sie 77 Jahre alt, beinahe ein Ding der Unmöglichkeit gewesen, hätten sie auf öffentliche Verkehrsmittel gesetzt. Doch die beiden lasen in der Zeitung vom kostenlosen Hol- und Bringdienst der GenoEifel für Senioren, die zum Impfzentrum müssen, und riefen im Büro in Kall an.

Innerhalb des Impfzentrums helfen die verschiedensten Organisationen den Impflingen. Hier weist ein Bundeswehrsoldat den Schmidts den Weg. Foto: Thomas Schmitz/pp/Agentur ProfiPress

Die GenoEifel vermittelte ihnen Wilhelm Schulze aus Obergartzem, der in der Genossenschaft als Helfer registriert ist. „Das lief wunderbar. Die GenoEifel ist nur weiterzuempfehlen“, findet Ruth Schmidt, die ihren Mann zum Impftermin begleitet. Die ganze Zeit in der Nähe der beiden ist Wilhelm Schulze. Denn es geht der GenoEifel nicht nur um einen reinen Fahrdienst von Menschen über 80 und demnächst auch über 75 Jahren, sondern auch um deren Begleitung, falls organisatorische Fragen auftauchen. Ein Rundum-Sorglos-Paket eben.

„Da müssen wir helfen“

Kurz bevor die Anmeldung zum Impfen Ende Januar startete, reifte auch bei der GenoEifel die Gewissheit: „Da müssen wir helfen.“ Der Meinung war auch Manfred Poth. Der ist nicht nur allgemeiner Vertreter von Landrat Markus Ramers im Kreishaus, sondern auch Aufsichtsratsmitglied der GenoEifel. „Manfred Poth gab schließlich die Initialzündung“, berichtet GenoEifel-Koordinatorin Corinne Rasky.

Und wie die Genossenschaft half: In nur anderthalb Monaten hat sie fast 300 Impfunterstützungen vermittelt. Rund 1200 Beratungen haben die Bürokräfte für die bisherige Zielgruppe der über 80-Jährigen getätigt und werden das auch bei der nächsten Impfgruppe fortsetzen. Das Team wurde durch diesen Andrang auf mittlerweile fünf Personen aufgestockt. „Aber auch bei der Vereinbarung von Impfterminen bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein ist die GenoEifel behilflich, denn nicht jeder Senior hat Zugang zum Internet. Auch die gerade zu Beginn überlasteten Telefonleitungen bei der KV stellten für viele Menschen eine große Herausforderung dar. Ohne die GenoEifel wären diese Personen aufgeschmissen gewesen.

Zufriedene Gesichter nach der Impfung: Hansjürgen und Ruth Schmidt (sitzend) sowie (v.l.) Udo Crespin, Leiter des Impfzentrums-Führungsstabes, Corinne Rasky und Malte Duisberg, Koordinatorin und Vorstandssprecher der GenoEifel, sowie Wilhelm Schulze, der Fahrer der Schmidts. Foto: Thomas Schmitz/pp/Agentur ProfiPress

Den Impftermin haben die Schmidts aus Flamersheim selbst vereinbart. „Beim vierten Versuch sind wir durchgekommen“, berichtet Hansjürgen Schmidt. Nur mit der Fahrt nach Marmagen tat sich der ehemalige Soldat schwer. Also wurde ihm Wilhelm Schulze vermittelt.

„Als wir wussten, dass wir helfen werden, haben wir im ersten Schritt  die Bereitschaft unserer Mitglieder erfragt“, berichtet Corinne Rasky. Die Rückmeldung war überwältigend. Insgesamt 100 Genossenschaftsmitglieder und weitere Ehrenamtliche aus der Region sagten ihre Unterstützung zu, sei es für Fahrten zum Impfzentrum inklusive Begleitung oder als Helfer bei der Terminfindung. Einer der Fahrer war Wilhelm Schulze. „Ich bin bei der GenoEifel als Helfer für Fahr- und Bringdienste registriert“, erzählt er.

„Für die Gesellschaft eine Riesenhilfe“

Im Impfzentrum erlebte das Trio dann durchweg eine entspannte und freundliche Atmosphäre. Ein Lob, das Udo Crespin, Leiter des Führungsstabes im Impfzentrum, und sein Team gerne hören – und erwidern. „Die GenoEifel ist für die ältere Gesellschaft eine Riesenhilfe. Die Menschen kommen hier entspannt an und haben jemanden an ihrer Seite.“ Crespin weiß, dass es besonders für Senioren nicht so einfach ist, nach Marmagen zu gelangen. Dank der GenoEifel wird aber unkompliziert und einfach geholfen. Damit ist die Hilfe-Helfer-Vereinigung zu einem wichtigen Bestandteil der Impfaktion geworden und einer der Gründe, warum das Impfen im Kreis Euskirchen so gut funktioniert.

Für Malte Duisberg, Vorstandssprecher der Genossenschaft, passt das ins Bild. Für ihn ist das Impfen ein Gemeinschaftsprojekt, und das nicht nur im Impfzentrum, wo viele Organisationen Hand in Hand arbeiten. „Viele Menschen wollen etwas tun“, sagt er. Die GenoEifel mit ihren mittlerweile fünf Mitarbeiterinnen hat sich seit ihrer Gründung eine so gute Helfer-Datenbank aufgebaut, das nun auch andere Organisationen aus dem gesamten Kreisgebiet an die Genossenschaft verweisen oder mir ihr zusammenarbeiten, etwa der Verein „feder e.V.“ aus Euskirchen, die Weilerswister Coronahilfe, oder Ortsvorsteher und Ortsbürgermeister in den einzelnen Städten und Gemeinden.

Sie alle wissen, dass die GenoEifel kompetent, verbindlich und vor allen Dingen auch unkompliziert hilft „Die Geno ist so zur Schaltzentrale für andere Gruppierungen geworden“, freut sich Malte Duisberg. Durch die Corona-Pandemie ist aus der Genossenschaft, die sonst Hilfen für die kleinen Dinge des Alltags anbietet, eine kreisweite Institution für die Vermittlung von Ehrenamtlern geworden.

Wichtig zu wissen: Bei der Impfhilfe unterstützt die GenoEifel auch die Menschen, die nicht Mitglied der Genossenschaft sind – im Gegensatz zu den sonstigen Angeboten. Dadurch kommen viele dann erstmals in Kontakt mit der Hilfe-Helfer-Genossenschaft – so wie die Schmidts. „Wir waren ganz erstaunt, was die GenoEifel alles anbietet – und zwar nicht nur für Senioren“, sagt Hansjürgen Schmidt.

Nach dem zweiten Piks ist der 80-Jährige nun durchgeimpft. Impfreaktionen mit dem BioNtech-Impfstoff hat er keine verspürt. „Der Arm hat ein wenig wehgetan, sonst nichts, ich fühlte und fühle mich gut“, sagt er. Und um die Heimreise müssen er und seine Frau sich keine Sorgen machen. Denn Wilhelm Schulze bringt die beiden bis vor die Haustür. Der GenoEifel sei Dank.

Info:

Menschen über 75 Jahre, die im Kreis Euskirchen leben und keine Möglichkeit haben, das Impfzentrum mit Familie, Bekannten oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, sowie Personen dieser Altersgruppe, die Unterstützung bei der Vereinbarung ihres Impftermins bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein benötigen, dürfen sich unter 02441/888-61 oder per E-Mail an info@genoeifel.de an die GenoEifel wenden. Erreichbar sind die Mitarbeiterinnen montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr. Die Hilfe ist kostenlos.

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Einzelhandel in Rheinland-Pfalz öffnet am Montag, 08. März – Niedrige Tagesinzidenzen erlauben vorsichtige Lockerungen

Region/Mainz, 06.03.2021 – Die Landesregierung informierte gestern nach dem Corona-Kabinett, wie die geplanten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in der Rechtsverordnung umgesetzt werden. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, erklärten dazu: „Rheinland-Pfalz liegt heute mit einer Inzidenz von 47,5 den 7. Tag in Folge unterhalb der 7-Tagesinzidenz von 50. Neben Schleswig-Holstein ist Rheinland-Pfalz Spitzenreiter in Deutschland. Damit erfüllen wir die Voraussetzungen für die 3. Öffnungsstufe des Perspektivplans, der in der Bund-Länder-Schalte am Mittwoch beschlossen wurde. Das haben wir gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und Bürgern erreicht. Es verschafft uns jetzt die Möglichkeit, Perspektiven für unterschiedliche Bereiche in Wirtschaft, Sport und Kultur zu eröffnen.“

Für den Einzelhandel bedeutet das: Die Geschäfte können wieder öffnen. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 801 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen. Mit dem Einzelhandel haben wir eine weitere Sicherheitsstufe verabredet, damit in den sehr großen Geschäften nicht zu viele Menschen zusammenkommen: Es gilt, dass sich bei der übersteigenden Fläche ab 2.001 qm je 40 qm nur ein Kunde oder eine Kundin aufhalten dürfen.

„Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin sehr vorsichtig zu sein. Wir riskieren alle Fortschritte und auch die erreichten Öffnungen, wenn die Infektionszahlen wieder ansteigen. AHA bleibt trotz Schnelltests wichtig“, so Dreyer und Bätzing-Lichtenthäler.

Sicherungsmechanismus

Ministerpräsidentin Malu Dreyer hatte vor dem Ministerrat mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, der Industrie- und Handwerkskammern und des Einzelhandelsverbandes über die Möglichkeit von sicheren Öffnungsschritten beraten.

Bei einem Ansteigen der landesweiten Inzidenz über 50 für die Dauer von drei Tagen müssen die Geschäfte wieder schließen und haben dann die Möglichkeit, Termin-Shopping anzubieten. Dies gilt nicht landesweit, sondern nur für diejenigen Kommunen, die zu diesem Zeitpunkt eine Inzidenz über 50 haben.

„Bündnis für sicheres Öffnen“

Alle Beteiligten sind sich bewusst, dass die Öffnung auch eine große Verantwortung mit sich bringt. Landesregierung, IHK und Einzelhandelsverband schließen ein „Bündnis für sicheres Öffnen“. Mit mehr Testung, hohen Hygieneauflagen und strengen Kontrollen wollen alle Beteiligten die Öffnungsstrategie absichern und haben klare Sicherungsmechanismen verabredet.

Land errichtet Teststellen: Die Landesregierung hat bereits rund 1500 Schnelltesthelferinnen und –helfer geschult und wird am Montag die ersten 200 Teststellen öffnen. Insgesamt sollen in Rheinland-Pfalz 450 Teststellen aufgebaut werden. Rheinland-Pfalz liegt auch damit vor anderen Bundesländern. Da sich die Schnelltest-Lieferung durch Gesundheitsminister Spahn erneut verzögert hat, hat das Land selbst Test-Kits beschafft:  Wir haben 6 Millionen Selbsttests vertraglich gesichert, bei weiteren 8 Millionen stehen wir in konkreten Vertragsverhandlungen. Bisher haben sich 427 Teststellen zum Testen gemeldet. Etwa 3700 Helferinnen und Helfer haben sich bislang gemeldet; aus freiwilliger und professioneller Struktur. Unter anderem aus Arztpraxen, Apotheken, Fieberambulanzen, Meldungen der Verbandsgemeinden (hauptsächlich auch freiwillige Feuerwehren) und Hilfsorganisationen.

  • Handel wird zusätzlich Schnelltests anbieten: Auch im Handel muss mit den neuen Selbst- und Schnelltests getestet werden, um die öffentlichen Teststationen nicht zu überlasten.
  • Die Kammern und der Einzelhandelsverband prüfen digitale Sicherung des Testergebnisses: Geprüft wird, ob ein im Einzelhandel vorgenommener Selbsttest über eine digitale Lösung bestätigt werden kann, so dass der Kunde -bei negativem Ausgang des Tests – an diesem Tag noch andere Geschäfte aufsuchen könnte, bei denen die Vorlage eines negativen Schnell- oder Selbsttests erforderlich ist.

„Wir begrüßen die Perspektive, die dem rheinland-pfälzischen Einzelhandel durch die zügige Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz durch die Landesregierung eröffnet wird. Wir appellieren ausdrücklich an die Unternehmen, sich an die bestehenden Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen zu halten, um die Gefahr eines möglichen Rückschlags und den damit verbundenen Einschränkungen für die Firmen zu minimieren“, so Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz.

„Wir begrüßen den mutigen Schritt der Landesregierung, den Einzelhandel ab Montag wieder zu öffnen. Die Entscheidung ist richtig, da in der angespannten Situation der Branche jeder Tag zählt. Sie ist auch verantwortbar, da die Betriebe ausgefeilte Hygienekonzepte haben. Damit der Neustart gelingen kann, sind aber alle – Unternehmer, Kunden und Bürger – aufgefordert, durch ihr Verhalten in Eigenverantwortung dafür zu sorgen, die Hygienekonzepte einzuhalten, damit die Infektionszahlen weiter sinken“, erklärte Peter Adrian, Präsident der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz

Kommunen kontrollieren Einhaltung: Den Kommunen kommt bei der Öffnung eine Schlüsselrolle zu. Sie haben deutlich gemacht, dass sie im engen Zusammenspiel mit den Vertretern von Kammern und Handel vor Ort eine infektionstechnisch verträgliche Wiederbelebung des örtlichen Handels unterstützen und die eigenverantwortliche Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen aktiv vorantreiben.

„Die kommunalen Spitzenverbände sind erleichtert, dass es jetzt zu ersten vorsichtigen Öffnungsschritten kommt. Das ist eine wichtige Chance, einen kleinen Schritt auf den Weg zurück in die Normalität voranzukommen. Es muss jetzt darum gehen, dass die gewonnenen Spielräume nicht gefährdet werden. Wir müssen vor Ort die Menschen immer wieder darauf hinweisen, dass die Pandemie leider noch nicht vorbei ist und die AHA-Regeln konsequent eingehalten werden müssen. Gleichzeitig erwarten wir, dass alsbald auch konkrete Öffnungsperspektiven für Hotels und das Reisegewerbe in dem Tourismusland Rheinland-Pfalz entwickelt werden“, erklärte Bürgermeister Ralph Spiegler, stellvertretender Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände.

Die neue Verordnung des Landes sieht außerdem die folgenden Regelungen vor:

  • Änderung Kontaktbeschränkung: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie private Zusammenkünfte, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sollen neben den Angehörigen des eigenen Hausstands auf Personen eines weiteren Hausstands, insgesamt auf höchstens fünf Personen, beschränkt werden, wobei deren Kinder bis einschließlich 14Jahre bei der Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht bleiben können. Als ein Hausstand zählen auch die und der nicht im gleichen Hausstand lebende Ehegattin und Ehegatte, Lebenspartnerin und Lebenspartner oder Lebensgefährtin und Lebensgefährte
  • Im Amateur- und Freizeitsport ist kontaktfreies Training mit bis zu 10 Personen im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen zulässig. Dabei ist das Abstandsgebot zwingend einzuhalten. Zudem ist Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer erlaubt. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.

Öffentliche oder gewerbliche Einrichtungen sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen geöffnet, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist.

Soweit in dieser Verordnung eine Personenbegrenzung angeordnet wird, gilt, dass sich in einer Einrichtung

  1. a) mit einer Verkaufs- oder Besucherfläche von bis zu 800 qm insgesamt höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufs- oder
    Besucherfläche und
  2. b) mit einer Verkaufs- oder Besucherfläche ab 801 qm insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm
    Verkaufs- oder Besucherfläche, und auf der 800 qm übersteigenden Fläche bis zu einer Fläche von 2.000 qm höchstens eine
    Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfläche und auf der 2.000 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 40
    qm Verkaufs- oder Besucherfläche aufhalten darf
  • Ausdrücklich digitale Datenerfassung (wie beispielsweise Luca) bei Dokumentation: Die oder der zur Datenerhebung Verpflichtete hat zu prüfen, ob die angegebenen Kontaktdaten vollständig sind und ob diese offenkundig falsche Angaben enthalten (Plausibilitätsprüfung). Die oder der zur Datenerhebung Verpflichtete kann eine digitale Erfassung der Daten nach Satz 2 anbieten. Dabei sind die Vorgaben des Datenschutzes (insbesondere bei der Fremdspeicherung von Daten) und die vollständige datenschutzkonforme Löschung der Daten nach vier Wochen in eigener Verantwortung sicherzustellen. Zudem sind die Daten im Bedarfsfall jederzeit dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen kostenfrei in einem von ihm nutzbaren Format, auf Anforderung auch papiergebunden, zur Verfügung zu stellen. Personen, die in die digitale Datenerfassung nicht einwilligen, ist in jedem Fall eine papiergebundene Datenerfassung anzubieten.
  • Anmeldefrist bei mehr als zehn Teilnehmern an einem Gottesdienst entfällt.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind zulässig. Kann wegen der Art der Dienstleistung eine Maske nicht getragen werden, wie zum Beispiel bei bestimmten Kosmetikanwendungen oder der Bartrasur, ist für die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19 Schnelltestes oder Selbsttests der Kundin oder des Kunden vor Ort mit negativem Ergebnis sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung.
  • Zoologische Gärten können auch die Innenanlagen (Aquarium, Affenhaus, etc.) öffnen. Es gilt die erweiterte Maskenpflicht.
  • In allen Kindertageseinrichtungen findet ab dem 15. März 2021 der Regelbetrieb statt. Keine Maske während der pädagogischen Arbeit.
  • Laienmusik: Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist nur im Freien und nur im Rahmen der Kontaktbegrenzung nach § 2 Absatz 1 zulässig. Im Freien ist der Probenbetrieb für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Person über 14 Jahre zulässig. Im Musikbereich gilt das Hygienekonzept Musik, im übrigen Kulturbereich das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4. Der Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt.
  • Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht ist bei gleichzeitiger Anwesenheit einer Lehrperson und einer Musikschülerin oder eines Musikschülers in Präsenzform zulässig. Tätigkeiten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen, wie Gesangsunterricht oder Unterricht für Blasinstrumente, müssen im Freien stattfinden. Im Freien ist außerschulischer Musik- und Kunstunterricht in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Lehrerin oder einem Lehrer zulässig.
  • Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sind unter Einhaltung von Abstandsgebot und Maskenpflicht für den Publikumsverkehr geöffnet. Zur Steuerung des Zutritts gilt eine Vorausbuchungspflicht.
  • Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor ihrer Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen 14 Tage in Quarantäne. Eine vorzeitige Beendigung der Absonderung ist für diese Gruppe nicht möglich.
  • Pflicht für Kommunen, ab eine Inzidenz 100+ strengere Maßnahmen zu ergreifen.
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Unterstützungs-Leistung der Bundeswehr unverzichtbar – Generalstabsarzt Dr. Schmidt besucht Gesundheitsamt und Corona-Abstrichstation

Ahrweiler, 06.03.2021 – Der Kreis Ahrweiler setzt bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie weiter auf die Unterstützung der Bundeswehr. Generalstabsarzt Dr. Stephan Schmidt machte sich jetzt bei einem Besuch im Kreis ein Bild vom Einsatz der Sanitätssoldatinnen und -soldaten in der Abstrichambulanz in Grafschaft-Gelsdorf und nutzte die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit Landrat Dr. Jürgen Pföhler, Dr. Stefan Voss, Leiter des Gesundheitsamts und Oberstleutnant Harald Trinkaus, Leiter Kreisverbindungskommando Ahrweiler.

„Die Hilfe durch die Soldatinnen und Soldaten ist für uns enorm wichtig und unverzichtbar“, betont Landrat Dr. Jürgen Pföhler und dankt der Bundeswehr für ihr Engagement und ihre Unterstützung im Kreis. „Ihr Einsatz ist eine spürbare Entlastung für das Team unseres Gesundheitsamtes, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit Beginn der Corona-Pandemie und damit seit mehr als einem Jahr unermüdlich und auch am Wochenende im Einsatz sind.“

„Bereits seit Mitte November 2020 werden in der Test-Station in Grafschaft-Gelsdorf durch die Sanitätssoldatinnen und -soldaten Abstriche entnommen. In diesem Zeitraum  wurden unter anderem mit Unterstützung durch die Sanitätskräfte in der Abstrichstation und in Einrichtungen über 12.000 Abstriche durchgeführt“, erklärt Dr. Voss und dankt der Bundeswehr ebenfalls für die geleistete und unkonventionelle Amtshilfe. Die medizinisch qualifizierten Soldatinnen und Soldaten des Sanitätsregiments 2 aus Rennerod erfassen Patientendaten, führen Abstriche durch und bereiten den Versand der Proben für das Labor vor.

Neben den Einsatzkräften in der Abstrichstation unterstützen sechs weitere Soldaten des Informationstechnikbataillons 281 Gerolstein als sogenannte „Helping Hands“ die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts bei Verwaltungsaufgaben wie der Erfassung und der Nachverfolgung der Kontakte von mit Covid-19 infizierten Personen.

Der Kreis hatte aufgrund des signifikanten Anstiegs der Corona-Fallzahlen im Herbst letzten Jahres Kräfte der Bundeswehr über das Landeskommando Rheinland-Pfalz in Mainz angefordert. Die Hilfeleistungsanträge für die Bereitstellung von Personal wurden schnell und unbürokratisch durch die Bundeswehr bewilligt.

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Wichtige Information zur Corona-Schutzimpfung für die Personengruppe der Beschäftigen in Kinderbetreuungs-Einrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen und Förderschulen

Euskirchen, 06.03.2021 – Der aktuelle Erlass des Landes NRW zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 ermöglicht Beschäftigten in Betreuungseinrichtungen und in der Kindertagespflege und Beschäftigten in Grund- und Förderschulen, ab dem 08.03.2021 ein Impfangebot zu erhalten.

Der Kreis Euskirchen geht aktuell aktiv auf die Träger der Kindertageseinrichtungen und die vorgenannten Schulen zu und steht hier bereits im engen Austausch mit den Einrichtungen, um das weitere Verfahren abzustimmen und die Anmeldungen von Impfwilligen zu koordinieren.

Es ist nicht erforderlich, dass die genannten Personengruppen von sich aus eine Terminabsprache für eine Corona Schutzimpfung organisieren müssen. Sollten Sie zur Personengruppe der o.g. Beschäftigten gehören, bitten wir Sie dringend von Anfragen am Bürgertelefon abzusehen. Die Einrichtungen werden Kontakt zu ihren Beschäftigten aufnehmen.

Kein Impfterminangebot geht verloren.