Euskirchen, 06.03.2021 – Der aktuelle Erlass des Landes NRW zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 ermöglicht Beschäftigten in Betreuungseinrichtungen und in der Kindertagespflege und Beschäftigten in Grund- und Förderschulen, ab dem 08.03.2021 ein Impfangebot zu erhalten.
Der Kreis Euskirchen geht aktuell aktiv auf die Träger der Kindertageseinrichtungen und die vorgenannten Schulen zu und steht hier bereits im engen Austausch mit den Einrichtungen, um das weitere Verfahren abzustimmen und die Anmeldungen von Impfwilligen zu koordinieren.
Es ist nicht erforderlich, dass die genannten Personengruppen von sich aus eine Terminabsprache für eine Corona Schutzimpfung organisieren müssen. Sollten Sie zur Personengruppe der o.g. Beschäftigten gehören, bitten wir Sie dringend von Anfragen am Bürgertelefon abzusehen. Die Einrichtungen werden Kontakt zu ihren Beschäftigten aufnehmen.
Kein Impfterminangebot geht verloren.