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Wehrleiter wird zum Angestellten

Mechernich, 13.04.2021 – Mechernichs Wehrleiter Jens-Peter Schreiber ist ab 1. Mai Angestellter der Stadt Mechernich. Das hat die Stadtspitze im jüngsten Haupt- und Finanzausschuss in der Kommerner Bürgerhalle verkündet.

Schreiber sei aber weiterhin ehrenamtlicher Wehrleiter, betont Erster Beigeordneter Thomas Hambach. Vielmehr werde er die Sachbearbeitung Feuerwehrwesen übernehmen sowie als Mitarbeiter des Ordnungsamtes tätig sein. „Durch die Einstellung hat Jens Schreiber dann auch viel mehr Zeit für die organisatorischen Aufgaben des Wehrleiters, etwa die Planung von Schulungen, die Erstellung von Statistiken und die Einsatzauswertungen“, erklärt Hambach weiter.

Mechernich habe die größte freiwilligen Feuerwehr im Kreis Euskirchen. „Da ist die Bewältigung der Aufgabe zu viel für ein Ehrenamt“, meint Hambach. Durch die Anstellung Schreibers entstehe ein direkter Draht zwischen Wehr und Verwaltung. Auch die beiden Gerätewarte sind Schreiber unterstellt. „Mit der Einstellung erfüllen wir eine Auflage der Bezirksregierung und optimieren unsere Abläufe. Das ist eine echte Verbesserung“, so Hambach weiter.

Silvia Jambor, Fachbereichsleiterin Ordnungswesen, verkündete in der Sitzung außerdem, unter welchen Auflagen die Bezirksregierung der Stadt Mechernich genehmigt hat, weiterhin auf eine ständig besetzte Feuerwache verzichten zu dürfen. Diese Ausnahmegenehmigung ist bis zum 22. Dezember 2025 und damit für die maximale Dauer von fünf Jahren gültig. „Von dieser Dauer waren wir positiv überrascht“, gibt Silvia Jambor zu.

Zu den Bestimmungen gehören regelmäßige Berichte in diversen Bereichen. So verlangt die Bezirksregierung eine halbjährliche Auswertung aller Einsatzberichte sowie ein jährliches Brandschutzgespräch. Der Haupt- und Finanzausschuss hat außerdem einen jährlichen Bericht an den Ausschuss beschlossen.

Die Stadt muss außerdem jährlich einen Personalentwicklungsplan vorlegen sowie die personelle Verfügbarkeit der freiwilligen Wehrkräfte am Tag und in der Nacht. Darüber hinaus müssen Berichte über die Löschwasserversorgung erstellt werden. Hier sind die Stadtwerke momentan damit beschäftigt, ein Löschwasserkataster zur erstellen. „Die Löschwasserversorgung ist geregelt“, erklärt Thomas Hambach beruhigend. Durch das Kataster werde aber sichtbar, wo die Wasserversorgung verbessert werden sollte.

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„Auf geht’s!“: Antragsverfahren für die zweite Runde der Künstler-Stipendien ab sofort online

Region/Düsseldorf, 13.04.2021 – Die Landesregierung von NRW schreibt erneut 15.000 Stipendien aus – Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Setzen erfolgreiches Programm fort, um weiterhin künstlerisches Arbeiten in der Krise zu ermöglichen.

Ab sofort können freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten erneut Anträge für das Stipendienprogramm „Auf geht’s!“ der Landesregierung stellen. Im Rahmen der Neuauflage des Programms stehen weitere 15.000 Stipendien zur Verfügung. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler erhalten 6.000 Euro für die Dauer von sechs Monaten (April bis September), um ihrer künstlerischen Arbeit auch unter den Bedingungen der Pandemie nachzugehen. Das Antragsformular steht über die Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft zur Verfügung (www.mkw.nrw).

„Nach der großen Resonanz auf die erste Antragsrunde setzen wir unser Stipendienprogramm jetzt fort. Denn die Pandemie schränkt die Möglichkeiten der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler nach wie vor empfindlich ein. Unser Ziel ist es, ihnen in dieser Situation mit Hilfe des unbürokratischen Stipendiums dennoch das künstlerische Arbeiten zu ermöglichen“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Mai 2021.

Das Stipendienprogramm ist Teil des großangelegten NRW-Stärkungs-pakets „Kunst und Kultur“ zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise im Bereich der Kultur. Die erste Runde des Stipendienprogramms war im August 2020 mit einer Gesamtsumme von 105 Millionen Euro ausgeschrieben worden. Insgesamt 14.500 Künstlerinnen und Künstler haben bislang von diesen Mitteln profitiert. Die Landesregierung stellt nun zusätzlich weitere 90 Millionen Euro für die Fortsetzung des Programms zur Verfügung.

Das Antragsverfahren, alle Informationen zur Ausschreibung und zum Online-Antrag sowie häufig gestellte Fragen finden Sie hier.

Fragen zum Stipendienprogramm können telefonisch über das Service-Telefon (0211 / 4684 4999, Mo-Fr, 9-18 Uhr) oder per Mail (NRW-Kuenstlerstipendium@mkw.nrw.de) gestellt werden.

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Bauarbeiten am Bahnhof Mechernich

Mechernich, 13.04.2021 – Bahnreisende ab dem Bahnhof Mechernich müssen sich vom 3. Mai an auf eine baubedingte Änderung einstellen. Gleis 1 ist ab diesem Datum bis voraussichtlich Jahresende nicht mehr in Betrieb. Dafür ist ab diesem Zeitpunkt der neue Mittelbahnsteig für alle Fahrtrichtungen geöffnet. Der Zugang erfolgt ausschließlich über die Friedrich-Wilhelm-Straße. So teilen es Karl Hansen, der das Projekt von Stadtseite aus betreut, sowie Ingenieur Wilfried Claesgens vom Büro Gotthardt + Knipper mit.

„Der neue Mittelbahnsteig ist bis dahin fertig“, erläutert Claesgens. Der Hausbahnsteig – so werden die Bahnsteige direkt am Bahnhofsgebäude genannt – stehe ab dem 3. Mai voraussichtlich bis Jahresende nicht mehr zur Verfügung. „Wir werden das natürlich örtlich ausschildern und auch auf den Fahrtanzeigern wird das dargestellt“, so Karl Hansen. Lautsprecherdurchsagen wird es ab dem 3. Mai nicht mehr geben, da die Kabel im Rahmen der Baumaßnahme gekappt werden. Der Fahrkartenautomat, der sich momentan am Gleis 1 befindet, ist dann natürlich auch nicht erreichbar. Auf dem Mittelbahnsteig wird aber ein Fahrkartenautomat errichtet.

„Wichtig ist: Der Zugang zu dem Mittelbahnsteig erfolgt vom 3. Mai bis zum Ende der Baumaßnahme nur über die Friedrich-Wilhelm-Straße“, erklärt Claesgens. Der Park-and-Ride-Platz auf der Rückseite des Bahnhofs, der momentan durch die Baumaßnahme belegt ist, ist dann wieder frei. Dafür wird der Parkplatz links vor dem Bahnhofsgelände (in Richtung Stadt) ab dem 3. Mai gesperrt. Der Park-and-Ride-Platz rechts vor dem Bahnhofsgelände (in Richtung Krematorium) bleibt geöffnet. „Wer dort parkt, muss allerdings die Unterführung nutzen, um zum Mittelbahnsteig zu gelangen“, erklärt Claesgens.

Eine Möglichkeit, vom Gleis 1 zu den anderen Gleisen zu kommen, wird es während der Arbeiten nicht geben. „Bei dem barrierefreien Umbau handelt es sich um eine große Baumaßnahme. Der alte Bahnsteig wird abgetragen, es gibt während der Arbeit keine befestigte Fläche und einen Höhenunterscheid von 75 Zentimetern zum Gleis“, erklärt Hansen.

Auch die Busbetriebe sind informiert. Es besteht allerdings keine Möglichkeit, den Busverkehr so umzuleiten, dass die Busse an der Friedrich-Wilhelm-Straße halten. Die Bushaltestelle bleibt also vor dem Bahnhof, sodass Bahnreisende die Unterführung nutzen müssen. „Das hat mehrere Gründe: Zum einen sind da das bestehende Busnetz sowie die vorhandene Haltestelle, zum anderen gibt es an der Friedrich-Wilhelm-Straße keine Wendemöglichkeit“, berichtet Karl Hansen.

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Tourismus

Neuer Elztalradweg fast fertig

Mayen/Vordereifel, 13.04.2021 – In den vergangenen Jahren ist keine Mobilitätsform so stark gewachsen wie der Fahrradverkehr. Immer mehr Menschen steigen auf Rad, Pedelec oder E-Bike um. Mit der Errichtung des überörtlichen Radwegs im Elztal setzt die VG Vordereifel genau auf diese Entwicklung.

Einen weiteren Meilenstein das Radwegenetz in der Vordereifel zu erweitern konnte nun mit dem Aufstellen der vier Brückenbauwerke erreicht werden.

Am Bau befindlichen Radweg trafen sich Bürgermeister Alfred Schomisch, Michael Augel (Leiter Bürgermeisterbüro) und Heiko Stumm (Gruppenleiter Bodenordnung beim DLR) um sich über den Fortgang der Arbeiten zu informieren. Die Freude über den Fortschritt der Arbeiten stand ihnen ins Gesicht geschrieben.

Mit dem Montieren und Verschrauben der Brückenbauwerke ist ein weiterer großer Schritt in Richtung Fertigstellung des Radweges erfolgt, bringt es Bürgermeister Schomisch auf den Punkt.

Als nächstes wird die Tragdeckschicht eingebaut sowie die Beschilderung nach den HBR-Richtlinien vorgenommen. Der Landesbetrieb Mobilität hat zur Steigerung der Qualität von Radwegen durchgängige landeseinheitliche Standards zur Beschilderungen von Radwegen festgelegt. Diese werden bei dem Elztalradweg, der als überörtlicher Radweg anerkannt ist, angewendet.

Einen kleinen Appell richten die Beteiligten noch an die Öffentlichkeit: Damit der Weg nach Fertigstellung den entsprechenden Härtegrad erreicht, ist eine vierwöchige Schonfrist dringend erforderlich. „Daher ist es notwendig den Radweg nach Fertigstellung dieser Schonfrist zu unterziehen“, so der Appell.

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Stadtbücherei Alsdorf freut sich über eine Spende der „enwor – energie & wasser vor ort GmbH“

Alsdorf, 13.04.2021 – Die Stadtbücherei Alsdorf freut sich über neue Bilderbücher. Erneut konnte sich die Stadtbücherei Alsdorf über eine Spende der „enwor – energie & wasser vor ort GmbH“ freuen. Eine ganze Kiste voller neuer Bilderbücher übergab Ina Albersmeier, Leiterin der Stabsstelle Marketing/Öffentlichkeitsarbeit bei enwor, an Heike Krämer von der Stadtbücherei. Enwor hat sich die Förderung von Kindern und Jugendlichen seit vielen Jahren zum Ziel gesetzt und unterstützt durch Spenden Schulen, Kindergärten und auch Büchereien.

Auch in diesem für alle sehr schwierigen Jahr muss der Zugriff auf Bücher für alle einfach und kostengünstig bleiben und gerade Büchereien ermöglichen allen einen unkomplizierten Zugriff auf eine große Vielfalt von Medien und Themen.

Besonders die Kleinsten sollten schon früh an das Medium Buch herangeführt werden, damit sie die so wichtige Lese- und Sprachkompetenz erlangen. Schon im Kleinkindalter fördert das tägliche Vorlesen in einem gemütlichen und behüteten Umfeld das Interesse an Büchern und am Lesen. Bilderbücher sind dabei besonders geeignet die Aufmerksamkeit eines Kindes zu fesseln, da sie die Kreativität fördern und den Kindern Gefühle anschaulich vermitteln. „Es ist gut”, sagt Heike Krämer, „dass es auch 2021 wieder eine Fülle an wunderschönen Bilderbüchern gibt, in denen die Kinder ihrer Fantasie freien Lauf lassen können. Dabei sind besonders liebevolle und spannende Bilderbücher, in denen sich die Kinder mit ihren eigenen alltäglichen Erlebnissen wiederfinden und im besten Fall auch noch etwas lernen können, eine große Hilfe um in dieser außergewöhnlichen Zeit zurecht zu kommen.“ Alle von Enwor gespendeten Bücher sind ab sofort im Bestand der Stadtbücherei Alsdorf zu finden und können ausgeliehen werden. (apa)

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Mayener Inner Wheel Club spendet 2.800 Euro an das städtische Jugendamt

Mayen, 13.04.2021 – Erneut unterstützt der Inner Wheel Club Mayen das Stadtjugendamt – diesmal mit einer Spende in Höhe von 2800 Euro. Die Spendengelder werden bedürftigen und finanziell schwächeren Familien zu Gute kommen, die dringend Hilfe benötigen sowie 500 Euro von dem erhaltenen Betrag sind für die Stadtranderholung. Oberbürgermeister Dirk Meid und die Bereichsleiterin „Jugendamt“ Sandra Dietrich-Fuchs nahmen  die großzügige Spende entgegen und bedankten sich bei den engagierten Frauen.

„Durch solche Spenden kann unser Jugendamt Familien auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus helfen, die dringend weitere Unterstützung benötigen. Deshalb freue ich mich über die seit vielen Jahren gewährten sozialen Hilfen für Menschen in unserer Stadt, “ so der Stadtchef.

Der Inner Wheel Club spendet seit über 20 Jahren an das Jugendamt. Mit verschiedenen Aktionen sammeln die Inner Wheel Clubfreundinnen Geld für soziale Zwecke.

Seit seiner Gründung 1987 setzt sich der Inner Wheel Club Mayen für soziale Projekte ein. Als weltweite Organisation mit 100.000 Mitgliedern steht Inner Wheel für Freundschaft untereinander und den Dienst am Nächsten. Dabei finden sich die Frauen in den Clubs zusammen um ehrenamtlich soziales Engagement und internationale Verständigung zu pflegen. Der persönliche Einsatz vor Ort gilt dabei als selbstverständlich.

Entsprechend ihrem Leitsatz „Mayen für Mayen“ kommen sämtliche Spenden des Inner Wheel Clubs Projekten in Mayen zugute.

 

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Rückgang der 7-Tage-Inzidenz im Eifelkreis Bitburg-Prüm: Allgemein-Verfügung vom 8. April tritt außer Kraft

Bitburg, 12.04.2021 – Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm weist darauf hin, dass die Allgemeinverfügung vom zurückliegenden Freitag, den 8. April außer Kraft gesetzt wird. Ab dem morgigen Dienstag, den 13. April gelten wieder die Maßnahmen, die für eine Inzidenz zwischen 50 und 100 festgelegt wurden. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung wird nicht verlängert. Zurückgenommen wird die Vorgabe für Tankstellen und Lebensmittelmärkte, um 21 Uhr zu schließen. Außerdem darf der Einzelhandel je 40 qm Verkaufsfläche wieder einem Kunden Zugang gewähren.

Die bis vorerst 23. April geltenden Regelungen in Kurzform:

Kontaktbeschränkungen
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgerechnet.

Gastronomie
Gastronomen dürfen ihre Außenbereiche unter strengen Hygieneauflagen für Gäste öffnen. Die gastronomischen Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind nach vorheriger Bestellung erlaubt.

Einzelhandel:

Gewerbliche Einrichtungen wie insbesondere Geschäfte sind grundsätzlich für den Kundenverkehr geschlossen. Sie dürfen nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden. Dabei ist die Kundenzahl beschränkt: Pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche darf nur einer Kundin oder einem Kunden zeitgleich Zutritt zu der Einrichtung gewährt werden (sog. Terminshopping). Bei den Einzelterminen müssen medizinische Masken oder FFP-2-Masken getragen werden. Es besteht eine Verpflichtung zur Erfassung der Kontaktdaten.

Weiterhin geöffnet bleiben dürfen unter Einhaltung der bisherigen Hygienevorschriften, Abstandsregeln und Personenbeschränkungen:

– Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien und Babyfachmärkte

– Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht

– Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser

– Tankstellen

– Banken und Sparkassen, Poststellen

– Reinigungen, Waschsalons

– Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen

– Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte

– Großhandel

– Blumenfachgeschäfte

– Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte

Sport

Sport ist im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Beim Sport gilt das Abstandsgebot. Training im Amateur- und Freizeitsport ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbereich zulässig. Auch dabei gilt das Abstandsgebot.

Freizeit

Proben und Auftritte der Breiten- und Laienkultur (z.B. Orchester-, Theater- oder Chorproben) sind weiterhin untersagt.

Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe

Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe dürfen ihre Dienstleistungen nach den Vorgaben der Corona-Bekämpfungsverordnung erbringen. Erlaubt sind unter den geltenden Vorgaben die körpernahen Dienstleistungen aus medizinischen und hygienischen Gründen, also solche von Optikern, Hörgeräteakustikern, Friseuren, bei der Fußpflege sowie der Podologie, bei Physio-, Ergo- und Logotherapien, beim Rehabilitationssport und Funktionstraining oder Ähnliches.

Die Regelungen treten am 13.04.2021 um 0:00 Uhr in Kraft, gelten vorerst bis zum Ablauf des 23. April und stehen unter dem Vorbehalt neuer Vorgaben auf Bundes- oder Landesebene.

Der genaue Wortlaut der neuesten Allgemeinverfügung vom 12.04.2021 ist einsehbar unter:

https://www.bitburg-pruem.de/cms/aktuell/bekanntmachungen

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Wirtschaft

Die aktuellen Abrufzahlen der Corona-Hilfen; Stand: 12. April 2021

Region/Berlin, 12.04.2021 – Seit Beginn der Corona-Krise sind insgesamt über 92 Mrd. Euro (92,4 Mrd. Euro, Stand: 30.03.2021) an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt; hinzu kommt das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 25 Mrd. Euro. Zu den Corona-Hilfen für die Wirtschaft zählt ein breites Portfolio an Instrumenten für Unternehmen und Beschäftigte. Auch für das Jahr 2021 bestehen allein im Bundeswirtschaftsministerium sechs große Unterstützungsprogramme zur Verfügung fort (KfW-Sonderprogramm, Überbrückungshilfen, außerordentliche Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe), Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF, Schutzschirm für Warenkreditversicherer, Bürgschaftsprogramm). Einen Überblick über die Corona-Hilfen für die Wirtschaft finden Sie auch hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Infografiken/Wirtschaft/corona-hilfen-fuer-unternehmen.html

Alle aktuellen Corona-Hilfen, die direkte Zuschüsse beinhalten, befinden sich mittlerweile im sogenannten Fachverfahren, d.h. in der Zuständigkeit der Länder, die über die finale Auszahlung und Prüfung der Anträge entscheiden. Das gilt seit 12.01.2021  für die Novemberhilfe, seit 1.2.2021 für die Dezemberhilfe und seit 12.03. für die Überbrückungshilfe III. Der Bund hat quasi in Vorleistung für die Länder die Abschlagszahlungen übernommen; die vollständigen Auszahlungen sowie Bearbeitung und Prüfung der Anträge liegt in der Zuständigkeit der Länder.

Eine Zwischenbilanz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu seinen Stützungsmaßnahmen für die Wirtschaft nach einem Jahr Corona-Krise finden Sie hier.

  1. Überblick:

Die Auszahlungen zur November- und Dezemberhilfe steigen weiterhin täglich an. Aktuell wurden rund 10,2 Mrd. Euro an die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer ausgezahlt. Der Bund hat bei der November- und Dezemberhilfe mittlerweile rund 96% der Abschlagszahlungen geleistet, die regulären Auszahlungen sind nun seit einigen Wochen vollständig Sache der Länder (seit 12.01.2021 bei der Novemberhilfe und seit 1.2.2021 bei der Dezemberhilfe).

Bei der  Überbrückungshilfe III, die seit dem 10. Februar läuft, wurden Abschlagszahlungen in einer Höhe von mehr als 2,9 Mrd. Euro ausgezahlt. Aktuell sind bereits über 125.000 Anträge gestellt worden. Seit dem 12. März 2021 ist auch hier das reguläre Fachverfahren durch die Länder angelaufen, so dass auch hier die regulären und damit vollständigen Auszahlungen durch die Länder seit März erfolgen.

Seit dem 16.02.2021 gibt es auch die Antragstellung für die Neustarthilfe für natürliche Personen. Die Neustarthilfe ermöglicht Soloselbständigen einen Einmal-Zuschuss von bis zu 7.500 Euro. Seither wurden über 142.000 Anträge gestellt mit einem Volumen von rund 881 Mio. Euro. Ausgezahlt wurde bereits die Summe von rund 827 Mio. Euro und damit über 94 Prozent Antragssumme.

  1. Im Einzelnen,  Stand heute, 12.04.2021:

  2. Außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November:

Die Abschlagszahlung für die Novemberhilfe läuft seit dem 27.11.2020, die reguläre Auszahlung durch die Länder seit dem 12.01.2021.

Es sind bisher 364.454 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe 5.922.296.167,98  Euro eingegangen und 5.073.174.820,44 Euro (= Abschlagszahlungen + reguläre Auszahlungen in Summe) wurden bereits ausgezahlt. Von der ausgezahlten Summe sind 3.139.707.616,66 Euro reguläre Auszahlungen durch die Länder; der Rest sind Abschlagszahlungen, nämlich 1.933.467.203,78 Euro. Bei 95.405 handelt es sich um Direktanträge. Die übrigen 269.049 Anträge wurden über prüfende Dritte eingereicht.

  1. Außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember:

Die Abschlagszahlung für die Dezemberhilfe läuft seit Anfang Januar (05.01.2021).

Es sind bisher 350.435 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe 6.331.804.578,31 Euro eingegangen und 5.114.387.971,39 Euro (= Abschlagszahlungen + reguläre Auszahlungen in Summe) wurden bereits ausgezahlt. Von der ausgezahlten Summe sind 2.888.188.263,53 Euro reguläre Auszahlungen durch die Länder; der Rest sind Abschlagszahlungen, nämlich 2.226.199.707,86 Euro. Bei 87.257 handelt es sich um Direktanträge. Die übrigen 263.178 Anträge wurden über prüfende Dritte eingereicht.

  1. Überbrückungshilfe III

Die Beantragung der Überbrückungshilfe III ist seit dem 10.02.21 möglich, die Abschlagszahlungen laufen seit dem 11.02.2021. Seit dem 12.03.2021 ist das reguläre Fachverfahren über die Länder angelaufen.

Es sind bisher 125.706  Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe 7.297.059.383,75 Euro eingegangen und 2.944.985.030,66 Euro wurden bereits ausgezahlt.

Von der ausgezahlten Summe sind 901.174.103,61 Euro reguläre Auszahlungen durch die Länder; der Rest sind Abschlagszahlungen, nämlich 2.043.810.927,05 Euro.

  1. Neustarthilfe für Soloselbständige

Die Beantragung der Neustarthilfen ist seit dem 16.02.2021 möglich. Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Anträge können ab seit dem 16.02.2021 über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Es sind bisher 142.297 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe 881.280.850,69 Euro eingegangen und 827.431.716,11 Euro wurden bereits ausgezahlt.

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Innenminister Lewentz: Landes-Grundstücks-Markt auch in Corona-Zeiten stabil

Region/Mainz, 12.04.2021 – Der neue Landesgrundstücksmarktbericht 2021 verdeutlicht, dass die deutschlandweit hohe Nachfrage auf den Immobilienmärkten auch in Rheinland-Pfalz weiterhin erkennbar ist. Die Anzahl der Transaktionen auf dem Immobilienmarkt hält das hohe Niveau der Vorjahre. Auch die Kaufpreise haben weiter angezogen. Die Geldumsätze stiegen in 2019 um rund zwölf Prozent auf 12,5 Mrd. Euro und sind in 2020 nochmals auf einen Höchststand von über 13 Mrd. Euro weiter angestiegen.

„Rheinland-Pfalz ist ein Land mit wirtschaftlicher Kraft und sehr guter Wohnqualität. Das bestätigen die Umsatzzahlen auf dem Immobilienmarkt, die selbst während der Corona-Pandemie ungebrochen sind. Mit einer Wohneigentumsquote von 58 Prozent liegt das Land deutschlandweit an zweiter Stelle“, sagte Lewentz. Es sei auch davon auszugehen, dass die in der Pandemie etablierten Arbeitsformen das Arbeitsleben nachhaltig verändern werden. „Es wird sicherlich viele Menschen geben, die den ländlichen Raum abseits der großen Städte als Arbeits- und Lebensraum neu bewerten, wovon gut aufgestellte Kommunen profitieren“, so der Minister.

Die historisch niedrigen Hypothekenzinsen führen dazu, dass sowohl private Anleger, als auch Kapitalanleger vielfach in Immobilien investieren. Dadurch bieten sich insbesondere für die ländlich geprägten Bereiche große Chancen, die es zu nutzen gilt. „Um die positive Entwicklung zu fördern, setzt das Innenministerium neben den bewährten Programmen wie der Dorferneuerung oder Städtebauförderung auch auf Kreisentwicklungskonzepte, den ZukunftsCheck Dorf und „Aktive Angebotsorte“, die als Orte mit Versorgungsaufgaben für die eigene sowie umliegende Gemeinden gestärkt werden. Die Programme spannen ein Dach über Einzelprojekte, um die ganzheitliche Betrachtung und Herangehensweise zu fördern“, hob Lewentz hervor. Neu etabliert wurde zudem ein Stadtdörfer-Programm, um siedlungsstrukturell getrennten und sozial eigenständigen Ortsteilen von kreisfreien Städten und großen kreisangehörigen Städten eine Förderkulisse zu eröffnen.

Rheinland-Pfalz bietet ein breites Spektrum an Wohnimmobilien. In 2019 entfielen 67 Prozent aller Kauffälle im Grundstücksverkehr auf die Teilmärkte Ein- und Zweifamilienwohnhäuser, Wohnungseigentum, baureifes Land und Mehrfamilienhäuser. Die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser in Rheinland-Pfalz sind seit dem letzten Landesgrundstücksmarktbericht vor zwei Jahren im Durchschnitt um rund sieben Prozent jährlich gestiegen, die Preise für Wohnungseigentum in Rheinland-Pfalz im Durchschnitt um rund neun Prozent. Neben den städtisch geprägten Gebieten mit vorwiegend Wohnungseigentum sowie Doppel- und Reihenhäusern gibt es auf dem Land noch größere Wohnbauflächen zu günstigen Preisen, die individuell mit einem Einfamilienhaus bebaut werden können.

Die Anforderungen der Nutzer an die Auswertungen des Immobilienmarktes sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Zur differenzierten Betrachtung wurde seitens des Oberen Gutachterausschusses eine Aufteilung in sechs sogenannten „Marktsegmenten“ vorgenommen, die jeweils vergleichbare Marktverhältnisse aufweisen. Innerhalb eines Marktsegments liegen für Wohnnutzungen in etwa gleiche Bodenwerte, Mieten und Verkaufspreise vor. Dies ermöglicht eine marktnähere Darstellung (siehe Grafik) von räumlichen und zeitlichen Einflüssen auf den Immobilienmarkt und führt zu einer besseren überregionalen Vergleichbarkeit des Preisniveaus für Flächen mit wohnbaulicher Nutzung. „Dadurch steigern wir die Qualität der Auswertungen noch weiter und können die gesetzlich vorgeschriebenen sowie zur Wertermittlung erforderlichen Daten viel differenzierter und marknäher für die Immobilienfachleute, aber auch weitere Interessierte zur Verfügung stellen“, betonte Dr. Gabriele Hückelheim, Vorsitzende des Oberen Gutachterausschusses.

Die Bodenwerte für Wohnbauland liegen mittlerweile in den Marktsegmenten 1 bis 3 mit niedrigeren Grundstückspreisen überwiegend zwischen 30 und 175 Euro/m², im Minimum bei ca. 15 Euro/m² (z. B. in der Gemeinde Sevenich an der Our, Landkreis Bitburg-Prüm). In den höherpreisigen Marktsegmenten 4 bis 6 liegen die Bodenpreise vorwiegend zwischen 175 und 700 Euro/², im Maximum bei bis zu 1155 Euro/m² (z. B. im Stadtteil Weisenau, Stadt Mainz). Während die Preissteigerungen bei den bebauten Grundstücken immer neue Rekorde brechen, hat sich der durchschnittliche Preisanstieg für Ackerland verlangsamt. Bei den forstwirtschaftlichen Flächen waren in ersten Gegenden in 2019 keine Preissteigerungen mehr erkennbar. Die trockenen Sommer mit ihren Folgeerscheinungen schlagen sich auch auf die Kaufpreise nieder.

Die Auswertungen im Landesgrundstücksmarktbericht basieren auf den Kaufverträgen, die den örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte in Rheinland-Pfalz von den beurkundenden Stellen aufgrund gesetzlicher Vorgaben vollständig übermittelt werden. Der von einem unabhängigen Expertengremium verfasste Bericht soll Immobilienfachleuten, interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Bauwilligen, Investoren, Forschungsinstituten sowie Politik und Verwaltung einen Überblick über den rheinland-pfälzischen Immobilienmarkt geben.

Weitere Informationen zum Landesgrundstücksmarktbericht 2021 sind zu finden unter www.gutachterausschuesse.rlp.de

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Nordrhein-Westfalen schreibt Bodenschutzpreis aus

Region/Düsseldorf, 12.04.2021 – Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung. NRW-Umweltministerium und AAV schreiben den Preis in diesem Jahr zum fünften Mal aus. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung loben im Rahmen der „Allianz für die Fläche“ in diesem Jahr zum fünften Mal nach den Jahren 2009, 2011, 2014 und 2018 den mit 10.000 Euro dotierten Bodenschutzpreis Nordrhein-Westfalen aus. Der Bodenschutzpreis soll das Flächenrecycling sowie das öffentliche Bewusstsein für den Schutz des Bodens unterstützen und stärken. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer Feier durch Umweltministerin Ursula Heinen-Esser am 2. Dezember 2021 in Düsseldorf.

„Fläche ist endlich. Unterschiedliche Ansprüche führen zu Nutzungskonflikten und lassen die natürliche Ressource Boden immer knapper werden. Um den Flächenverbrauch in Nordrhein-Westfalen weiter einzudämmen, haben wir ein ressort-übergreifendes Maßnahmenpaket zur intelligenten und effizienten Flächenentwicklung auf den Weg gebracht“, sagte die Ministerin. „Bausteine sind unter anderem die Entwicklung eines Brachflächenkatasters sowie eines Flächenzertifikathandels. Zum Schutz unserer Böden und Flächen ist der AAV unser wichtiger Partner. Die gemeinsame Auslobung des Bodenschutzpreises 2021 soll das öffentliche Bewusstsein für dieses wichtige Thema stärken. Zur Vermeidung von Natur- und Freiraumverbrauch und zur Risikovorsorge für Böden und Grundwasser ist insbesondere die Aufbereitung innerstädtischer Brachflächen von zentraler Bedeutung.“

Mit dem Preis sollen darüber hinaus Impulse zur Standortverbesserung und Innenentwicklung gesetzt werden. Gleichzeitig verdeutlicht die Auszeichnung, dass der Sanierung von Altlasten eine hohe Bedeutung zufällt, zugleich aber bei Bau- und Investitionsvorhaben keine unüberwindbaren Barrieren darstellen.

Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung

Zur Vermeidung von zusätzlichem Natur- und Freiraumverbrauch und zur Risikovorsorge für Böden und Grundwasser ist die Aufbereitung von industriell vorbelasteten Brachflächen durch Flächenrecycling und Altlastensanierung die bestimmende Zukunftsaufgabe. Die Aufbereitung innerstädtischer Brachflächen leistet einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige und ressourcenschonende Entwicklung unserer Städte und Regionen und die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen sowie der Sicherung eines attraktiven Lebensumfeldes. Berücksichtigt werden unter anderem modellhafte Strategien zur Entwicklung brach gefallener Areale, Beiträge zur Innenentwicklung und Standortverbesserung sowie die Berücksichtigung von Ressourcen- und Klimaschutz und Maßnahmen der Klimawandelvorsorge.

Teilnahmevoraussetzungen

Der Landeswettbewerb richtet sich an alle Akteure aus Wirtschaft, Handel, Logistik und Handwerk, an Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie private Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften, Partnerschaften, wie z. B. Ingenieur- und Planungsbüros, Architekten, Landschaftsarchitekten, Projektentwickler, Stadtplaner, Grundstückseigentümer, Bauträger und Baufirmen.

Eingereicht werden dürfen Projekte, die auf baulich vorgenutzten Flächen in Nordrhein-Westfalen bis 2020 realisiert wurden und eine erkennbare und konkrete Folgenutzung zeigen. Die Bewerbung erfolgt online über: https://www.aav-nrw.de/bodenschutzpreis-2021.html.

Bewerbungsschluss ist der 16.08.2021 um 12 Uhr. Die eingereichten Projekte werden zunächst von einer Fachkommission vorgeprüft und danach durch eine Jury beurteilt, die aus folgenden Personen besteht:

  • Hans Richter, stellvertretender Verbandsvorsitzender des AAV (Juryvorsitz)
  • Dipl.-Ing. Harald Burmeier, Vorsitzender des ITVA Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e. V.
  • Susanne Crayen, Vizepräsidentin der Architektenkammer NRW
  • Andrea Dittrich-Wesbuer, stellvertretende Leiterin des Instituts für Landes- und Stadtentwicklungsforschung
  • Michael Fastring, Vertreter der kommunalen Spitzenverbände NRW
  • Alexander Felsch, Geschäftsführer bei unternehmer nrw
  • Thomas Harten, Geschäftsführer der Handwerkskammer Münster
  • Ursula Necker, Vizepräsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt, und Verbraucherschutz NRW
  • Dr. Anna von Mikecz, Vorstandsmitglied des NABU Naturschutzbund Deutschland e.V.
  • Jörg Winkelsträter, Fachpolitischer Sprecher der IHK NRW für Umwelt

Weitere Informationen zur Ausschreibung und das Bewerbungsformular finden sich im Internet: https://www.aav-nrw.de/bodenschutzpreis-2021.html