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ADAC Eifel Rallye Festival – Das Jubiläum findet erst 2022 statt

Daun, 16.04.2021 – Vom 22. – 24. Juli 2021 war in der Vulkaneifel rund um Daun die zehnte Ausgabe des Eifel Rallye Festivals geplant. Doch das weltweit größte rollende Rallye-Museum wird seine Pforten erst 2022 wieder öffnen. „Das Eifel Rallye Festival lebt von seinen Teilnehmern und den Tausenden Fans. Die Demonstrationsfahrten der historischen Rallye-Schätze, die begeisterten Fans in der Rallye-Meile mit ihren Autogrammwünschen und Benzingesprächen. Das weltweite Treffen von Piloten, Teammitgliedern und Fans mit dem gemeinsamen Schwelgen in Erinnerungen – all das macht unser Festival aus, das macht es so besonders“, erläutert Organisationsleiter Otmar Anschütz (Daun).

„Leider können wir aber genau das nicht sicherstellen. So gibt es derzeit keine Hoffnung, dass im Juli zumindest in Europa eine Reisefreiheit herrschen könnte, die unser Festival in der bekannten Art und Vielfalt ermöglichen würde. Daher haben wir uns schweren Herzen entschlossen, den Geduldsfaden um weitere 12 Monate zu verlängern.“ Die Verschiebung in den Herbst ist keine Option, da die Stadt Daun dem Veranstalter sehr viel ihrer Infrastruktur nur in den Ferien zur Verfügung stellen kann. Der Dank des Veranstalters geht aber auch an die Gemeinden, die beteiligten Behörden, die Sponsoren und Helfer. „Sie alle haben uns im letzten halben Jahr wie immer bei den Vorbereitungen unterstützt und sind die Garanten für den Erfolg unserer Veranstaltung.“

Anschütz erneuert sein Versprechen vom letzten Jahr: „Wir haben uns für das zehnjährige Jubiläum viel vorgenommen. Jetzt arbeiten wir eben noch ein Jahr länger an den Vorbereitungen und feiern im Juli 2022 gemeinsam eine tolle zehnte Ausgabe gemeinsam mit ALLEN!“

Weitere Infos auf: www.eifel-rallye-festival.de

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Impfungen relevanter Personen-Gruppen in NRW bis zum 24. April abgeschlossen

Region/Düsseldorf, 15.04.2021 – Impfungen für Beschäftigte an Grund- und Förderschulen sowie in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und im Gesundheitswesen werden noch im April abgeschlossen. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat in einem weiteren Impferlass Regelungen zur Ausgestaltung der fortlaufenden Impforganisation festgelegt und den Kreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt.

So sollen die Impfungen für das Personal an Grund- und Förderschulen sowie in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bis zum 24. April abgeschlossen sein. Diese Personengruppe ist vordinglich zu impfen. Das Gesundheitsministerium wird die dafür benötigten Impfdosen der Firma BioNTech zur Verfügung stellen. Zudem werden weitere Kontingente des Impfstoffes Moderna für noch nicht geimpftes Krankenhauspersonal der Prioritätsgruppen I und II zur Verfügung gestellt.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Beschäftigte in der Kindertagespflege, in Grund- und Förderschulen und im Gesundheitswesen tragen eine besondere Verantwortung. Ich bin froh, dass wir die Impfungen dieser Personengruppen noch in diesem Monat abschließen werden. Damit ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Impfkampagne erreicht. Mit den vorhandenen Impfdosen gehen wir Schritt für Schritt innerhalb der Priorität zwei weiter voran. Derzeit liegt der Schwerpunkt neben den Berufsgruppen auf den Personen über 70 Jahren. Wir wollen allen Personen dieser Jahrgänge zeitnah ein Impfangebot machen, um auch diese Altersgruppe nachhaltig zu schützen. Daher öffnen wir die Terminbuchung zeitnah und schrittweise für weitere Jahrgänge.“

Grundsätzlich gilt: Ist das zugewiesene Kontingent nach Abschluss der Impfungen nicht aufgebraucht, kann es für die Impfung weiterer Personen der Priorität II (§ 3 CoronaImpfV) genutzt werden.

Darüber hinaus setzt der Erlass den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz um, nach dem bei Personen unter 60 Jahren, die eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in einem Abstand von zwölf Wochen erfolgen soll. Bei Personen ab 60 Jahren, die eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, soll die Zweitimpfung mit AstraZeneca erfolgen.

Darüber hinaus wird auf folgende Regelung hingewiesen:

Personen, die chronisch erkrankt sind, können sich derzeit an ihren Haus- oder Facharzt wenden. Mit der Einbindung der Hausarztpraxen in den Impfprozess seit Anfang April – mit zunächst begrenztem Impfstoff – sollen diese verstärkt chronisch Kranke im Rahmen der Priorisierung beim Impfen in den Blick nehmen. Impfzentren impfen nur in Einzelfällen (im Falle der Gutachtenerstellung durch IZ), bei Härtefällen und chronisch kranke Menschen unter 60 Jahren (mit BioNTech). Die Termine sind direkt über die Impfzentren zu vereinbaren.

Die Termine für Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person, die 70 Jahre oder älter oder chronisch erkrankt ist, sowie Kontaktpersonen von Schwangeren können aktuell über die Impfzentren vereinbart werden. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass die Impfzentren derzeit Ihren Fokus auf die Impfung älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger setzen. Nur wenn dann noch weitere Impfstoffmengen verfügbar sind, können auch Kontaktpersonen eine Impfung erhalten. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich an den jeweiligen Haus- oder Facharzt zu wenden. Haus- und Fachärzte entscheiden in eigenem Ermessen welche konkreten Personen in den Praxen geimpft werden. Sie sind dabei an die Vorgaben der Coronaimpfverordnung gebunden.

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Landkreis Vulkaneifel erlässt erneut die sog. „Notbremse“ diesmal mit nächtlicher Ausgangssperre

Daun, 15.04.2021 – Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Vulkaneifel hat auch am gestrigen Mittwoch,14. April 2021 und damit den dritten Tag in Folge die Schwelle von 100 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner überstiegen. Daher muss der Kreis gemäß der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz vorgegebene Allgemeinverfügung (Muster Allgemeinverfügung für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100, sog. Notbremse) mit einschränkenden Schutzmaßnahmen erlassen.

Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung zum Samstag, 17. April 2021, 0:00 Uhr, in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 25. April 2021.

Hier die wesentlichen Punkte:

  • Ausgangssperre zwischen 21:00 und 5:00 Uhr. Ausnahmen gelten nur bei triftigen Gründen wie z.B. Ausübung der beruflichen Tätigkeit, Versorgung unterstützungsbedürftigen Person
  • verschärfte Kontaktbeschränkung (maximal eigener Hausstand plus eine weitere Person)
  • Schließung des Einzelhandels (Termin-Shopping nur mit Einzelterminen; eingeschränkt mit nur einer Person oder einem Hausstand pro Termin, unabhängig von der Größe des Geschäftes), ausgenommen von den Schließungen sind u.a. Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte
  • Schließung von Kosmetik-, Wellnessmassage-, Tattoo- und Piercing-Studios
  • Dienstleistungen, die hygienischen und medizinischen Gründen dienen, wie solche von Optikern, Hörgeräteakustikern, Physio-, Ergo-, und Logotherapien oder der Fußpflege sind weiterhin erlaubt. Frisöre bleiben geöffnet, sind aber zur Kontaktdatenerfassung und zur vorherigen Terminvergabe verpflichtet
  • Schließung von Museen, Ausstellungen und ähnlichen Einrichtungen, Tierparks sind nur im Außenbereich geöffnet
  • Sport ist im Freien nunmehr alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören zulässig. Beim Sport gilt das Abstandsgebot. Training und Wettkampfsituationen im Amateur- und Freizeitsport sind untersagt.
  • Schließung der Außengastronomie
  • Schließung von Verkaufsstellen ab 21 Uhr

Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen weiterhin zulässig.

Darüber hinaus gelten weiterhin die Hygieneregeln einschließlich der Maskenpflicht.

Die zusätzlichen Maßnahmen werden per Allgemeinverfügung angeordnet, die auf der Webseite des Kreises unter www.vulkaneifel.de einsehbar ist.

Die Regelungen stehen unter dem Vorbehalt neuer Vorgaben der Landesregierung.

Die Allgemeinverfügung gilt ab demApril 2021, 0:00 Uhr bis zum Ablauf des 25. April 2021.

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Corona-Testzentrum bei Möbel Brucker

Kall, 15.04.2021 – Die Firma MediSector hat im Möbelhaus Brucker in Kall jetzt ein offizielles Corona-Schnelltestzentrum des Kreises Euskirchen eingerichtet. Davon profitieren zum einen die Kaller Bürger. „Im Hinblick auf den steigenden Bedarf an Testkapazitäten begrüßen wir die Einrichtung eines zweiten Testzentrums durch die Firma Brucker“, sagt Bürgermeister Hermann-Josef Esser. Als erstes hatte der Aktivpark Hannes ein Testzentrum in Kall eröffnet.

Zum anderen ist das Testzentrum natürlich auch für Möbel Brucker selbst ein Gewinn. „In der aktuellen Lage heißt es flexibel bleiben. Die Gesundheit für Kunden und Mitarbeiter steht dabei natürlich an erster Stelle“, heißt es vonseiten des Möbelhauses. Viele Geschäfte bemühten sich, ihren Kunden trotz der Corona-Pandemie ein möglichst unkompliziertes Shopping-Vergnügen zu ermöglichen. Bei den derzeitig geltenden Bestimmungen im Kreis Euskirchen werde für einige Geschäfte ein negatives Testergebnis, das nicht älter ist als 24 Stunden, benötigt.

Auch aus diesem Grund hat die Firma MediSector in Kooperation mit der Kaller Linda-Apotheke im Haus 1 von Möbel Brucker ein Testzentrum eingerichtet. Auf diese Weise können sich die Kunden des Einrichtungshauses sowie alle anderen Bürger unkompliziert direkt vor Ort kostenlos testen lassen. Nach kurzer Zeit liegt das Ergebnis vor. Das Testzentrum ist montags bis freitags von 8 bis 17.30 Uhr und samstags von 9 bis 17 Uhr geöffnet.

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Kreis Ahrweiler muss zum zweiten Mal die „Notbremse“ ziehen

Ahrweiler, 15.04.2021 – Inzidenz in den vergangenen zwölf Tagen um 90 Prozent gestiegen. Erneut hat die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Ahrweiler gestern, 14. April 2021, und damit den dritten Tag in Folge den Wert von 100 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschritten. In Folge dessen muss der Kreis − gemäß der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz − erneut eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese wurde heute auf Grundlage der Musterverfügung des Landes im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Sie tritt in der Nacht von Freitag auf Samstag, 16. auf 17. April, um 0:00 Uhr in Kraft. Dadurch haben die Bürgerinnen und Bürger sowie Einrichtungen die Möglichkeit, sich auf die Maßnahmen einzustellen. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 25. April.

Seit dem 2. April ist die Inzidenz im Kreis signifikant von einem Inzidenzwert von 59 auf 112 am gestrigen Tag gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von rund 90 Prozent innerhalb von zwölf Tagen.

Die hohe Anzahl der deutlich aggressiveren Mutationen von SARS-CoV-2 verschärft die Situation zusätzlich: Vom 6. bis 11. April wurden 104 Neuinfektionen mit Virusvarianten nachgewiesen. Seither sind bereits 92 neue Fälle durch ein Labor bestätigt worden (Stand 15. April). Von Neuinfektionen betroffen sind weiterhin Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen in allen acht Kommunen des Kreises. Der Kreis muss daher zum zweiten Mal die sogenannte „Notbremse“ ziehen und die Corona-Maßnahmen verschärfen. Dazu zählen unter anderem:

– Ausgangssperre zwischen 21:00 und 5:00 Uhr;

– verschärfte Kontaktbeschränkung (maximal eigener Hausstand plus eine weitere Person); diese gilt auch für den Sport;

– Schließung des Einzelhandels (Termin-Shopping nur mit Einzelterminen);

– Schließung von Außengastronomie, Innenbereiche von Tierparks etc., Museen und Kosmetik-, Wellnessmassage-, Tattoo- und Piercing-Studios;

– Schließung von (zulässigen) Verkaufsständen ab spätestens 21:00 Uhr;

Neu: Fahren Personen unterschiedlicher Hausstände zusammen in einem privaten Kraftfahrzeug, müssen die Mitfahrenden medizinische Masken tragen. Die Fahrerin oder der Fahrer sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die komplette Allgemeinverfügung mit allen Einschränkungen und der entsprechenden Begründung finden Sie unter https://kreis-ahrweiler.de.

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Weiter Tempo bei der Impfkampagne in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf, 15.04.2021 – Terminbuchung für Personen der Jahrgänge 1946 und 1947 ab Montag, 19. April 2021 in NRW. Gesundheitsminister Laumann: Wir müssen das Impftempo jetzt weiter so hoch halten. Die Terminvergabe der ersten fünf Jahrgänge der Personengruppen zwischen 70 und 80 Jahren schreitet zügig voran. Nun kommen weitere Jahrgänge hinzu. Am Montag, 19. April 2021, startet ab 8.00 Uhr die Terminvergabe für die Personen der Geburtsjahrgänge 1946 und 1947 zur Impfung gegen das Coronavirus. Alle Personen, die zwischen dem 1. Januar 1946 und dem 31. Dezember 1947 geboren wurden, sowie deren Lebenspartner können dann einen Impftermin über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbaren.

„Das Impfgeschehen in Nordrhein-Westfalen nimmt weiter Fahrt auf. Mehr als 3,1 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen haben bereits mindestens eine Erstimpfung erhalten. Wurden für die erste Million Erstgeimpfte noch zwei Monate gebraucht, war es bei der zweiten Million noch ein Monat – bei der dritten Million weniger als zwei Wochen. Die Gesamtimpfungen liegen bei über vier Millionen. Wir müssen das Impftempo jetzt weiter so hoch halten. Ich freue mich, dass wir keine zwei Wochen nach dem Start des Jahrgangs 1941 nun auch die Impftermine für die Jahrgänge 1946 und 1947 Impftermine öffnen können”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil (Rufnummer (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland). Ein Einladungsschreiben wird in Kürze verschickt, ist aber zur Impfanmeldung nicht notwendig.

Die Impfung erfolgt je nach Verfügbarkeit von Terminen zeitnah. Paarbuchungen sind möglich. Das Alter des jeweiligen Lebenspartners spielt keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.

Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass nach wie vor Termine für die vorherigen Geburtsjahrgänge 1941 bis 1945 sowie für Personen ab 80 Jahren zur Verfügung stehen. Weitere Jahrgänge werden in Kürze freigeschaltet.

Die Impfzentren sollten nicht ohne gültigen Termin aufgesucht werden, da die Zahl der dort vorhandenen Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

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Impfzentrum Vulkaneifel erhält 10.000 FFP2-Masken von TechniSat als Spende

Daun/Hillesheim, 15.04.2021 – Das Landesimpfzentrum Vulkaneifel in Hillesheim arbeitet auf Hochtouren. Am 9. und 10. April wurden dort mehr als 1.000 Impfungen verabreicht. Ein Rekord! Und es wird weiter in Eiltempo geimpft: Die Impfzeiten wurden ausgeweitet und ein Impfbetrieb erfolgt an sechs (Montag bis einschließlich Samstag) statt bisher fünf Tagen und das von jeweils von 08.00 bis 20.00 Uhr. Möglich macht es die hervorragende Organisation und die enorme Flexibilität des Personals vor Ort.

Mehr Schutz für Impfwillige und Personal

Damit der Impfbetrieb weiterhin so reibungslos und schnell verläuft wie bis jetzt, hat TechniSat dem Impfzentrum in Hillesheim 10.000 FFP2-Masken aus eigener Produktion gespendet. FFP2-Masken vor Ort sind besonders wichtig, damit die Besucher gut geschützt sind und das Personal sicher weiter seine Arbeit verrichten kann. Denn viele Impfwillige kommen mit medizinischer Maske zum Termin. Diese bietet auch guten, aber eher ein-seitigen Schutz. Deshalb müssen Besucher mit medizinischer Maske diese am Eingang gegen eine FFP2-Maske tauschen. Auch das Personal des Impfzentrums – von den Sicherheitsleuten bis zu den Ärzten – soll die Möglichkeit haben, regelmäßig die Maske zu wechseln. Und hier greift TechniSat dem Impfzentrum mit 10.000 FFP2-Masken schnell und unkompliziert unter die Arme.

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Land NRW verlängert Coronaschutz-Verordnung und Maßnahmen bis 26. April

Region/Düsseldorf, 15.04.2021 – Modellprojekte bei 7-Tage-Inzidenzen unter 100 möglich. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen teilt mit: Mit Blick auf das Infektionsgeschehen und das bisherige Fehlen einer bundeeinheitlichen Regelung verlängert Nordrhein-Westfalen die aktuelle Coronaschutzverordnung mit ihren bestehenden Maßnahmen zunächst bis zum 26. April. Damit bleibt die konsequente Umsetzung der Notbremse weiterhin bestehen in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100.

Außerdem werden in der Coronaschutzverordnung die rechtlichen Grundlagen für die angekündigten digitalen Modellprojekte geschaffen. Die vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgewählten Modellprojekte sollen digitale Lösungen in der Corona-Pandemie erproben und wissenschaftliche Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen zur Pandemiebekämpfung liefern. Die Modellprojekte sind nur zulässig, wenn in dem jeweiligen Kreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt, spätestens aber zu Beginn des Modellprojekts die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nicht mehr als 100 beträgt. Das jeweilige Projekt ist unverzüglich durch die Kommune zu beenden, wenn in dem betreffenden Kreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 100 beträgt.

Die entsprechenden Verordnungen wird auf www.land.nrw veröffentlicht.

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Zu Fuß von Mayen bis nach Santiago de Compostela

Mayen, 15.04.2021 – Letztes Jahr sollte es losgehen, doch Corona hat auch vor diesem Projekt „Pilgern für RPR-Hilft“ leider nicht halt gemacht. Die Grenzen waren zu, die Gottesdienste ausgefallen und die Pilgerwege wurden geschlossen. Daher geht es jetzt, am Donnerstag den 10.06.2021, zu Fuß von Mayen bis nach Santiago de Compostela.

Start ist an der Verbandsgemeinde Vordereifel in der Kelberger Straße in Mayen. Dort bekomme ich meinen ersten Pilgerstempel von meinem Schirmherren, Herr Alfred Schomisch, der als Verbandsbürgermeister der Verbandsgemeinde Vordereifel tätig ist.
Auch vom Oberbürgermeister Dirk Meid, erhalte ich den Stadtstempel von Mayen, um so mit einem netten Gruß losmarschieren zu können. Mit dieser Geste ist der offizielle Startschuss in Richtung „Santiago de Compostela“ besiegelt.

Vielen, vielen lieben Dank für eure Unterstützung und eure Geduld!!! Foto: Privat

Ob die Prominenten Herren, die mir den Startstempel geben, mich ein kleines Stück begleiten, steht noch nicht fest. Mal sehen ob es zeitlich bei Ihnen passt. Das würde mir persönlich eine große Freude bereiten.
Denn leider kann mich mein Mann dieses Jahr aus gesundheitlichen Gründen, ein Stück des Wegen, nicht begleiten und so ziehe ich dann von Mayen aus, mit 18kg Gepäck, alleine los.
Meine Unterkünfte wurden mir in Deutschland von vielen kostenfrei zugesichert und ich freue mich wirklich, den tollen Spender*innen bald auch persönlich für diese herzensgute Geste danken zu können.
Denn gerade die Beherbergungsbetriebe, denen es durch den Virus „Corona“ auch finanziell nicht gut geht, haben sich trotz dessen zur Unterstützung bereit erklärt.

Auch viele Spender*innen haben sich für meine Ausrüstung finden lassen.

  • In Adenau engagierte sich Frau Heuskel aus dem Orthopädie-Geschäft „Schuhaus Müller“ man spendete mir ein Paar Einlagen für meine Schuhe sowie ein Paar Wandersocken und eine sehr tolle und nette Beratung inklusive
  • Eine Familie aus Ettringen spendete mir einen Sport BH,
  • Elisabeth Peeters und Axel Buschow die Solarstation für Unterwegs,
  • von Anita und Peter aus dem Odenwald in Hessen, bekam ich eine Wanderhose und eine Kopflampe gespendet,
  • von dem McTrek Team aus Koblenz (die Filiale musste leider in der Coronazeit schließen) den großen Rucksackponcho und eine super tolle und gute Beratung für mein Equipment und das Packen,
  • Eine Armbanduhr von einem weiteren netten Spender, der leider nicht genannt werden möchte.

    Und natürlich möchte ich auch nicht die Spender der Unterkünfte vergessen, bei denen ich kostenfrei für dieses Projekt nächtigen darf:

  • Die erste Unterkunft im Kloster Maria Martental,
  • eine weitere im Hotel Restaurant Maas,
  • eine Übernachtung im Wittlicher Hof
  • sowie in der Pfarrgemeinde Schweich,
  • dann weiter eine Unterkunft vom RPR-Team in Trier und
  • die letzte innerhalb von Deutschland in der Ferienwohnung Mannebach der Familie Ensch.

Und natürlich hätte es auch, ohne diese Personen keinen Film gegeben.

  • Herrn Ralf Diez mit seinem Unternehmen „DIMEPRO“, der die Lieder für die Filme in Zusammenarbeit mit
  • „EMC Studios“ von Luis Ternes auf genommen hat.
  • Der Organist Markus Busch der mit mir an der Orgel geprobt hat.

Und auch alle anderen, die wir auch in unseren Filmen mit ein gebracht haben, um uns damit auch zu bedanken. So viele Menschen halfen schon für dieses Projekt „Pilgern für RPR-Hilft“

Ein Herzliches Dankeschön noch einmal hier an alle!

Hier die YouTube Adresse vom ersten Film dieses Rrojektes:
https://bit.ly/3dTr0x5
Hier die YouTube Adresse vom zweiten Film dieses Rrojektes:
https://bit.ly/3g3vvaZ

Jetzt müssen nur noch nette und hilfsbereite Menschen gefunden werden, die mein Arrangement für Rheinland-Pfalz mit Spenden honorieren und das vielleicht sogar pro Kilometer vergüten. 😉
Schon mit nur einem Cent pro Kilometer kann eine Menge zusammen kommen!

Meine weitere Initiative für dieses Pilgern und zur Spendensammlung – dies werde ich versuchen – wäre; unterwegs in den Kirchen, die auf meinem Weg liegen, in den Messen zu singen, um so auch mit den Menschen zu beten. Ich versuche natürlich auch in Frankreich und Spanien Menschen für das Projekt zu gewinnen.

Seit über einem Jahr sind die Länder Europas durch Corona schwer gezeichnet und ich hoffe, den Menschen auf meinem Weg durch Deutschland, Frankreich und Spanien, mit meinem Gesang, Trost und Hoffnung spenden zu können.

Für mein erstes Singen konnte ich in der Messe, die am Dienstag den 15.06.2021 um 09:00,  im Trierer Dom angedacht ist, einen Termin erhalten und hoffe damit auch Spenden für RPR-Hilft e.V. zu gewinnen.

Auch im Kloster Maria Martental wurde mir zugesagt, das ich eine Messe mit meinem Gesang begleiten darf. Da zu dem Zeitraum, an dem ich dort bin leider keine Messe abgehalten wird,  werde ich nach meiner Rückkehr im Kloster Martental eine Messe zum Abschluss begleiten, als Dank für das Projekt und für die vielen Helfer die zu einem hoffentlich positiven Verlauf beitragen werden.

Ich hoffe, dass die Grenzen offen bleiben, damit ich auch von Deutschland weiter nach Frankreich und Spanien komme.
Ebenso hoffen wir, dass ich in den Kirchen singen darf, denn auch dort ist dies nur unter  Corona-Bedingungen erschwert möglich.
Auch hoffe ich, dass ich noch bevor ich losziehe, geimpft werden kann. So würde ich mich auch etwas sicherer fühlen, andernfalls müsste ich eben mit einem negativen PCR-Test  meine Gesundheit nachweisen.

Für weitere Infos oder auch Bilder könnt ihr mir gerne über Facebook („Pilgern Für Rpr Hilft“) und über Instagram („pilgernfuerrprhilfte.v“)  folgen oder zur Motivation ein paar Nachrichten hinterlassen 😉 .
Uns würde es sehr freuen, wenn wir mit der Aktion „Pilgern für RPR-Hilft“ viele Menschen erreiche und damit etwas bewirken können.
Ebenso bin ich so glücklich, dass unsere Familie bisher von Corona verschont geblieben ist und wir finanziell, wie auch körperlich unversehrt sind.
Das Glück, was ich bisher erfahren habe, möchte ich mit meiner Stimme und der Sammelaktion an andere weitergeben können.

Auch möchte ich mich bei meiner Familie bedanken, die mich tatkräftig dabei unterstützt. Das mein Mann, der viele Ideen mit einbringt, die Filme gedreht, getextet und bearbeitet hat und da ist noch meine Tochter die unsere Texte mit redigiert und mein Sohn, der mir  über RPR 1 mit dem „Tauschrausch“ einen Wasserfilter für Trekkingtouren organisiert hat. Vielen, vielen lieben Dank für eure Unterstützung und eurer Geduld!!! Ivone Busch

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Experte informiert über Kunstgelenke für Knie und Hüfte

Region/Mayen-Koblenz, 15.04.2021 – Chefarzt Prof. Dr. Kurth hält am 20. April einen Online-Vortrag und beantwortet Fragen. Wenn jeder Schritt und jede Bewegung mit starken Schmerzen im Knie oder in der Hüfte verbunden sind, ist dies oftmals ein Anzeichen für verschlissene Gelenke. Um den Leidensweg der Betroffenen zu beenden und ihre Lebensqualität deutlich zu steigern, ist oftmals ein Gelenkersatz mit Hilfe von Endoprothesen nötig. Über die Diagnose und die unterschiedlichen Operationsformen informiert Prof. Dr. Andreas Kurth, Chefarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie im Kemperhof in Koblenz, am Dienstag, 20. April. Interessierte können zwischen 17 und 18 Uhr am Online-Vortrag teilnehmen und im Anschluss ihre Fragen an den Experten stellen.

Der Online-Vortrag ist ein Angebot des GK-Mittelrhein, um auch in Zeiten der Corona bedingten Kontaktbeschränkungen in gewohnt kompetenter Weise mit Patienten und Interessierten in den Austausch zu gehen. Abgedeckt werden ausgewählte Themen der Informationsreihe „Patienten fragen – GK-Mittelrhein antwortet“. Wie kann man mitmachen? Sie können sich ganz einfach anmelden. Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Thema des Vortrags im Betreff an veranstaltungen@gk.de. Für die Teilnahme benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät mit Lautsprecher (PC, Laptop, Tablet, Handy). Über alles weitere informieren wir Sie dann rechtzeitig vor der Veranstaltung persönlich.