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Aachener Museen schließen ab Samstag, 24. April wieder

Aachen – Aufgrund des aktuellen Bundes-Infektionsschutzgesetzes vom 22. April 2021, werden ab Samstag, 24. April erneut alle Museen in der Stadt bis auf Weiteres geschlossen.

Bereits erworbene Tickets werden zurückgegeben, bitte informieren Sie sich hierfür auf der jeweiligen Webseite über die Modalitäten. Kataloge kann man gegen Rechnung unter der Mail-Adresse kulturservice@mail.aachen.de erwerben. Den Service der Stadtbibliothek können Sie weiterhin per „Click and collect“ wahrnehmen.

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Kein Präsenz-Unterricht im gesamten Landkreis Mayen-Koblenz ab Montag, 26. April

Region/Mayen-Koblenz – Nur Notbetreuung an Schulen und Kindertagesstätten erlaubt. Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund, die am Samstag in Kraft tritt, teilt die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz vorab mit, dass von kommendem Montag, 26. April, bis mindestens einschließlich Freitag, 30. April, an allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen im gesamten Landkreis Mayen-Koblenz die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt ist. Auch in Kindertageseinrichtungen dürfen keine regulären Betreuungsangebote stattfinden. Grundlage ist die im Infektionsschutzgesetz festgelegte Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz-Wertes von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Landkreis. An Kitas und besagten Schulen findet eine Notbetreuung statt.

Zu allen weiteren Änderungen, die sich durch das neue Infektionsschutzgesetz ergeben, informiert die Kreisverwaltung, sobald das Land Rheinland-Pfalz die angekündigte neue Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht hat.

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Vorsicht am Telefon – Betrüger geben sich als evm-Mitarbeiter aus

Region/Mayen-Koblenz – In den vergangenen Tagen häufen sich bei der Energieversorgung Mittelrhein (evm) Beschwerden von Kunden, die mit unlauteren Methoden am Telefon konfrontiert werden. Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter des kommunalen Energie- und Dienstleistungsunternehmens aus, um Daten zu sammeln.

Besonders häufig wurde nach Bank- und Zählerdaten gefragt. „Wir bitten unsere Kunden am Telefon bei Datenabfragen immer besonders vorsichtig zu sein“, erklärt evm-Pressesprecher Marcelo Peerenboom.  „Angerufene sollten sich in jedem Fall versichern, ob sie wirklich mit einem evm-Mitarbeiter sprechen. Am Telefon hilft es oft schon, auf die Rufnummer zu schauen, von der der angebliche Mitarbeiter anruft. Ist diese nicht regional, stimmt meist etwas nicht.“ Mitarbeiter und Dienstleister der evm rufen von regionalen Rufnummern an.

Wenn bei einem Anruf Zweifel an der Seriosität der Person aufkommen, können sich die Betroffenen beim evm-Kundenservice melden und rückversichern, ob der Anruf seine Richtigkeit hat. Bei Rückfragen ist das Unternehmen per E-Mail an serviceteam@evm.de oder unter der Telefonnummer 0261 402- 11111 erreichbar.

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Im Kreis Euskirchen schließen Schulen und Kitas vermutlich ab Montag

Euskirchen – Im Kreis Euskirchen werden aller Wahrscheinlichkeit nach ab Montag Schulen und Kitas schließen. Der Kreis Euskirchen hat – Stand 23. April – an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den RKI-Grenzwert von 165 überschritten (Freitag: 198; Donnerstag: 171) und wird die Marke nach internen Berechnungen des Gesundheitsamtes auch am morgigen Samstag reißen.

Nach der offiziellen Feststellung des Landes, die dann am Samstag oder Sonntag folgen dürfte, würden Schulen in den Distanzunterricht wechseln (mit Ausnahme der Abschlussklassen) und Kitas ab Montag geschlossen bleiben (hier ist eine Notbetreuung möglich). Aktuelle Infos wird das NRW-Gesundheitsministerium am Wochenende auf seiner Homepage veröffentlichen (www.mags.nrw). Eine Verordnung des Kreises Euskirchen wird darüber hinaus nicht nötig sein.

Maßgeblich für die Maßnahmen sind die veröffentlichen Inzidenzwerte des Robert-Koch-Institutes (RKI) und nicht die Werte des Landeszentrums Gesundheit NRW. Die Landeswerte sind in der Vergangenheit immer wieder rückwirkend korrigiert worden, was das RKI nicht macht. Daher kann es zwischen beiden Instituten zu geringeren Abweichungen kommen.

Fest steht aber: Der Kreis Euskirchen liegt definitiv seit Langem über den Grenzwert von 100. Daher gelten ab 0 Uhr heute Nacht gemäß Infektionsschutzgesetz folgende Regelungen:

  • Private Treffen sind auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Diese Kontaktbeschränkungen gelten auch für den privaten Raum, sprich die eigene Wohnung.
  • Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung, man darf die Wohnung oder das eigene Grundstück nicht verlassen. Es gibt aber Ausnahmen, unter anderem für Notfälle, die Berufsausübung oder die Runde mit dem Hund. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.
  • Für Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- oder Blumenhandels gilt: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben.
  • Nicht-medizinische körpernahe Dienstleistungen sind untersagt. Eine Ausnahme gibt es für Friseurdienstleistungen und Fußpflege. Kundinnen und Kunden müssen allerdings ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.
  • Kontaktloser Sport im Freien ist nur alleine, zu zweit oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen kontaktlosen Sport maximal zu fünft machen.
  • Arbeitgeber müssen Homeoffice anbieten, wo das möglich ist.
  • Schulen gehen in den Wechselunterricht

Wird an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Grenzwert von 165 überschritten – das wird im Kreis Euskirchen höchstwahrscheinlich ab dem morgigen Samstag der Fall sein -, dann gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

Die Schulen schließen und gehen in den Distanzunterricht. Kitas schließen ebenfalls. Allerdings besteht hier die Möglichkeit, dass Eltern ihre Kinder in die Notbetreuung schicken. Dazu müssen sie eine „Bestätigung zur bedarfsorientierten Notbetreuung“ ausfüllen und damit erklären, dass sie an bestimmten Tagen die Betreuung ihrer Kinder ansonsten nicht sicherstellen können (Formular auf www.mkffi.nrw).

Die „Notbremse“ tritt erst dann wieder außer Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt.

Alle Regelungen im Detail: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982

Fragen & Antworten: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/4-bevschg-faq.html

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An der Nims wird erst 2022 gerockt

Bickendorf – Festival wegen Corona um ein weiteres Jahr verschoben- Vorverkauf  läuft weiter- Warm-up-Konzert im Herbst. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wird das Nimsrock Festival um ein weiteres Jahr verschoben werden.. Das beliebte Festival was zuletzt vor 16 Jahren stattfand wurde vom Ausrichter dem Förderverein Bickendorf hilft e.V. auf den 6. August 2022 verlegt.

„Wir werden dank unseren Sponsoren und dem persönlichen Kontakt zu den Bands das gesamte LineUp mit ins neue Jahr nehmen. Mit dabei sind Emilbulls, Grizzly, Steil & Hart, der Gelähmte und die kranken Schwestern und die heimische Band Stagefright, sowie weitere Top Bands aus ganz Deutschland. „so Wilfried Kootz, Vorsitzender des ausrichtenden Vereins. Kootz weiter:“ Wir vom Organisationsteam bedauern es sehr, dass wir das Festival auch in diesem Jahr nicht ausrichten können, haben aber vollstes Verständnis, denn die Gesundheit aller Helferinnen und Helfer und der Besucher steht natürlich im Vordergrund“.  Beim Rockfestival tritt auch mit die inklusive Band „Just Ugly Enemsys“ aus Koblenz auf.

Der Kartenvorverkauf für das Nimsrock Festival 2022 läuft weiter. Karten gibt es nur  online unter www.nimsrock.de.Alle bislang gekauften Tickets behalten natürlich ihre Gültigkeit.  Der Erlös des Festivals geht auch 2022 an Special Olympics Rheinland, der Sportorganisation im Land für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Förderverein plant für Samstag den 25. September 2020 ein Warm-up-Konzert mit den Bands Stagefright und Steil & Hart auf dem Freigelände am Bickendorfer Büdchen. Das Open Air wird bereits bereits ab 19 Uhr beginnen und findet natürlich nur statt, wenn es die Corona Bedingungen auch zulassen. Mehr zu dem Warm-up-Konzert folgt rechtzeitig.

Mehr Infos auch unter www.nimsrock.de oder 0170-9969889

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Kinder müssen durch die Hundetoilette laufen

Euskirchen – Für die Kinder der Kita in Flamersheim gleicht der Weg vom Parkplatz zu ihrer Tagesstätte mitunter einem Spießrutenlauf. Denn der angrenzende Grasstreifen wird regelmäßig als Hundetoilette genutzt. „Die Kinder zählen die Haufen auf dem Weg zur Kita“, erzählt Christine Steffin aus dem Elternbeirat.

Das Problem betrifft aber nicht nur den Weg zur Kita und von der Kita zurück zum Parkplatz. „Dieser Weg liegt auch auf der Strecke, die wir nutzen, wenn wir mit den Kindern spazieren gehen“, so die Kita-Leiterin Gabriele Nohr. Auf diesem Weg sollten die Kinder eigentlich lernen, auf den Verkehr zu achten. In der Realität müssen sie aber dauerhaft mindestens ein Auge auf den Grasstreifen richten, um nicht in die Hinterlassenschaften eines Vierbeiners zu laufen.

Seit Jahren schon hat die Kita mit dem Problem zu kämpfen. „Niemand will neben einer Hundetoilette arbeiten, aber den Kindern mutet man es zu“, ärgert sich Gabriele Nohr.

Während die älteren Kinder sich über den Hundekot ärgern, könne es bei den kleineren Kindern schonmal passieren, dass sie einfach reinpacken. „Das ist leider der Alltag in einer Kita“, so Nohr. Auch das Blumenpflücken in der Nähe des Zaunes berge schonmal einmal unliebsame Überraschungen. Die Versuche der Tagesstätte, das Problem zu lösen, seien bisher gescheitert. Man habe gemeinsam mit den Kindern Schilder aufgestellt, sogar selbst gebastelt, erzählt Nohr.

„Noch am selben Abend wurden die Schilder kaputt gemacht und auf das Gelände geworfen“, berichtet die Kita-Leitung. Für die Kinder sei das ein sehr frustrierendes Erlebnis gewesen.

Nun besuchte Bürgermeister Sacha Reichelt die Kindertagesstätte, um sich über die Problematik zu informieren. Auch der erste Bürger konnte über die Situation nur mit dem Kopf schütteln. Im Gespräch sicherte der Bürgermeister der Kindertagesstätte seine Unterstützung zu: „Nach meinen Erfahrungen haben sehr viele Hundehalter das Entsorgen des Hundekots schon fest verinnerlicht. Leider reicht aber schon eine kleine Anzahl an Uneinsichtigen, um derartige Probleme zu erzeugen.“ Im ersten Schritt appelliert Bürgermeister Reichelt an den Anstand der betroffenen Hundehalter, zukünftig doch die Hinterlassenschaften ihrer Hunde selbst einzusammeln und zu entsorgen.

Zudem sollen städtische Schilder als Mahnung am Zaun des Kindergartens angebracht werden. Auch hier wollen die Kinder sich beteiligen und wieder eigene Schilder anbringen.

„Wir als Gesellschaft sind darauf angewiesen, dass Bürgerinnen und Bürger selbst Verantwortung übernehmen und ihr Verhalten hinterfragen“, betonte der Bürgermeister. Er hoffe inständig, dass dieses Einsehen sich überall einstellt und die Kinder auf dem Weg zur Kita zukünftig wirklich auf die Autos achten können und nicht mehr nach den Hundehaufen gucken müssen.

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WLAN-Anbindung der kreiseigenen Schulen im Kreis Ahrweiler

Ahrweiler – Der Ausbau der WLAN-Ausstattung der kreiseigenen Schulen kommt weiter voran: Der Werksausschuss des Eigenbetriebs Schul- und Gebäudemanagement (ESG) hat in seiner jüngsten Sitzung auf Vorschlag von Landrat Dr. Jürgen Pföhler den Weg frei gemacht für den Aufbau leistungsfähiger WLAN-Netze an insgesamt sechs Schulstandorten und entsprechende Aufträge zur Verlegung der Kabelinfrastruktur für den Betrieb von WLAN-Access Points vergeben. Die Maßnahme umfasst ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 478.300 Euro und wird mit 90 Prozent aus den Mitteln des Digitalpakts I finanziert. Der Anteil des Kreises beläuft sich auf rund 48.000 Euro.

„Die Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag, um digitalen Unterricht zu ermöglichen  und unsere Schulen für die Zukunft gut aufzustellen“, sagt Landrat Dr. Jürgen Pföhler.

Im Rahmen einer sogenannten WLAN-Ausleuchtung wurden für die kreiseigenen Schulen der jeweilige Bedarf sowie die bestmöglichen Standorte der Access Points ermittelt. Da die Geräte stationär an die Decken montiert werden sollen, müssen für den Betrieb entsprechende Netzwerkverkabelungen errichtet werden. Auf Basis der Messergebnisse wurden Angebote eingeholt.

Die Ausschreibung umfasst die Verkabelung und Errichtung der Netzinfrastruktur für die WLAN-Anbindung an der Berufsbildenden Schule Bad Neuenahr, dem Are-Gymnasium Bad Neuenahr, dem Peter-Joerres-Gymnasium, der Boeselager Realschule plus (beide Ahrweiler), der Hocheifel Realschule plus mit Fachoberschule sowie dem Erich-Klausener-Gymnasium (beide Adenau).

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Besuchsverbot im Verbund-Klinikum Bernkastel-Wittlich wieder in Kraft ab 23.04.2021

Wittlich – Ab heute, Freitag, den 23. April 2021 tritt im Verbundkrankenhaus Bernkastel / Wittlich wieder das Besuchsverbot in Kraft. Als einziges Krankenhaus unserer Region, hatte das Klinikum vor 6 Wochen Patientenbesuche wieder erlaubt, mit Blick auf die damals niedrigen Corona-Inzidenzen und die hohe Bedeutung sozialer Kontakte im Genesungsprozess der Patienten. Es galten strenge Auflagen, wie z.B. das durchgängige Tragen einer FFP2-Maske und die 1-1-1-Regelung, die jedem Patienten pro Tag für eine Stunde einen Besucher ermöglichte.

„Die hohe Präsenz der deutlich ansteckenderen Virus-Mutationen in der Region und die angestiegenen Corona-Inzidenzen zwingen uns leider dazu, diese Öffnung wieder zurückzuziehen. Wir sind uns der Bedeutung von Krankenbesuchen für unsere Patienten und deren Familien bewusst, müssen aber gleichzeitig den gesundheitlichen Schutz der Patienten und Mitarbeiter im Auge behalten“, betont die stellvertretende kaufmännische Direktorin Heike Ostermeier. Ausnahmen zum Besuchsverbot gelten wie bisher auch bei schwangeren Frauen, die in Begleitung zur Entbindung in die Wittlicher Geburtsklinik kommen, sowie bei schwerstkranken sterbenden Patienten. Alle Ausnahmen sind mit den behandelnden Ärzten bzw. den Stationsleitungen abzustimmen. „Die Lage ist sehr dynamisch und werde in engen Rhythmen neu bewertet, analog der behördlichen Entscheidungen“, so Ostermeier.

Während die Besuchsvorgaben anfangs gut beachtet wurden, nahmen in letzten Zeit die Verstöße dagegen stark zu. „Immer häufiger setzten Besucher ihre FFP2 Masken in den Krankenzimmern ab oder über-zogen die maximale Besuchszeit von 1 Stunde bei weitem, was Probleme in Mehrbettzimmern verursachte“, ergänzt Pflegedirektorin Irene Baranowsky. Die Kommunikation der Besuchsregeln habe den Stationsteams viel Zeit und manchmal auch Kraft abverlangt: „Zunehmend gab es Situationen, in denen wir sehr viel erklären und vereinzelt sogar deeskalieren mussten.“

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Rückepferd und Mini-Harvester im Einsatz

Salm – Im Gemeindewald Salm wird mit tierischen und motorisierten Pferdestärken Schneebruch bodenschonend aufgearbeitet und an den Waldweg gebracht. Schweißglänzend zieht der imposante Kaltblutwallach »Lucky«, geführt von Pferderücker Dirk Zöll, ein Bündel Fichtenstämme an den Waldweg, während im Hintergrund von Zeit zu Zeit das Kreischen von Motorsägen zu vernehmen ist, wo Waldarbeiter Bäume fällen und ein „Miniharvester“ vom Schnee gebrochene und umgedrückte Bäume aufarbeitet.

Ein Gespann, das sich gut versteht: Revierleiterin Dana Justen mit Rückepferd »Lucky«. Foto: Privat

Der Ortsbürgermeister der Vulkaneifelgemeinde Salm, Rolf Hoffman, und die Forstinspektorin Dana Justen, seit Oktober 2020 Leiterin des Forstreviers Hinterbüsch im Forstamt Daun, stehen am Rande eines Fichtenwaldes in Abteilung 1 des Gemeindewaldes Salm und beobachten interessiert den Fortschritt des Holzeinschlags. Sie freuen sich, dass die Arbeiten auf dem von den winterlichen Niederschlägen durchfeuchteten Waldboden kaum Spuren hinterlassen. „Die Schneemassen in diesem Winter haben in unserem Forstamt in einigen Revieren erhebliche Schäden verursacht, und leider waren davon auch im Gemeindewald Salm etliche Fichten betroffen“, erläutert die Försterin. „Es war gar nicht so einfach, für die Aufarbeitung des Schneebruchs auf den empfindlichen Standorten in dieser nassen Senke Arbeitsverfahren und Unternehmer zu finden, welche es erlauben, zusammen mit meinen drei Forstwirten Philipp Hein, Guido Kaspers und Edgar Stadtfeld die beschädigten Fichten ohne größere Bodenschäden zeitnah zu ernten und an den Waldweg zu bringen“, fährt Dana Justen vor.

Zügig muss das Holz aus dem Wald entfernt werden, weil Gefahr besteht, dass die Bäume vom sog. „Buchdrucker“, einem Borkenkäfer, befallen wird, der sich unter der Rinde der Schadhölzer vermehrt und beim Wiederausflug gesunde Fichten befallen und so den gesamten Waldbestand gefährden kann. Normale Arbeitsverfahren mit schweren Rückemaschinen würden, so Dana Justen, momentan zu unvertretbaren Bodenschäden führen, und trockene Sommerwochen, in denen die Böden eher ein Befahren mit schweren Forstmaschinen erlauben würden, könne sie wegen der Käfergefahr nicht abwarten.

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Waldzukunft: Waldprämie muss zeitnah kommen

Region/Düsseldorf – Umweltministerin Heinen-Esser: Wir brauchen jetzt eine klimastabile Wiederbewaldung und eine Prämie, die die Ökosystemleistungen des Waldes honoriert. Ein klares Votum für die Einführung einer Bundeswaldprämie fordert Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Ursula Heinen-Esser von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung: „Am kommenden Sonntag ist Tag des Baumes. Und diese Woche ist eine wichtige Woche für die Zukunft des Waldes in Deutschland. Bund und Länder müssen die Weichen stellen für eine dauerhafte Honorierung der Klima- und Ökosystemleistungen des Waldes. Die Eckpfeiler einer Prämie müssen noch in dieser Legislaturperiode vom Bund erarbeitet und beschlossen werden.“

Am Donnerstag, 22. April 2021, beriet der Bundestag über einen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Ein vitaler, klimastabiler Wald nutzt allen – Ökosystemleistungen ausreichend honorieren“. Auch die Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern berät auf Antrag Nordrhein-Westfalens erneut zur Einführung einer dauerhaften, bundesweiten sogenannten Waldklimaprämie, um langfristig klimastabilere Wälder zu entwickeln und somit seine Funktionenvielfalt zu erhalten. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer aller Besitzarten könnten durch ein derartiges, bundesweit einheitliches Prämienmodell in die Lage versetzt werden, ihre Wälder nachhaltig zu bewirtschaften und dauerhaft klimastabil zu entwickeln.

„Das Prinzip ist einfach. Während einerseits Treibhausgase besteuert werden, muss andererseits auch honoriert werden, wenn Treibhausgase gespeichert werden. Und ohne Zweifel ist der Wald unser Klimaretter Nummer Eins. Wenn es dem Wald schlecht geht, geht es auch dem Klima und uns Menschen und der Natur schlecht. Daher ist eine klimasichere Zukunft des Waldes eine Gemeinschaftsaufgabe, die dauerhaft aus dem Klimafonds geleistet werden muss. Die Dürre-gebeutelte Forst- und Waldwirtschaft benötigt jetzt eine langfristige Perspektive für einen nachhaltigen Waldumbau“, so Heinen-Esser.

Für die nordrhein-westfälische Landesregierung haben die Bewältigung der Waldschäden und die Wiederbewaldung höchste Priorität. So unterstützt das Land mit breiten finanziellen und fachlichen Hilfen die Entwicklung von vielfältigen und klimastabilen Mischwäldern. Lagen die Mittel für die Förderung von Wald- und Holzwirtschaft in NRW 2018 noch bei rund vier Millionen Euro, ist für das Jahr 2021 eine Aufstockung der Fördermittel auf über 75 Millionen Euro vorgesehen.

Eine wichtige zusätzliche Unterstützung war die vom Bund Ende 2020 bereitgestellte „Nachhaltigkeitsprämie“ mit einem Umfang von 500 Millionen Euro. „Ziel muss es sein, eine derartige Prämie auf Bundesebene zu verstetigen. Den begonnenen Bund-Länder-Prozess muss der Bund ohne Zeitverzug wieder aufnehmen“, fordert die Ministerin.

Wälder sind Kohlenstoff-Speicher und „Kühlaggregat“ zugleich, damit dienen unsere Wälder sowohl dem Klimaschutz als auch der Klimaanpassung. Zugleich sind Wälder wichtige Lebensräume für zahlreiche Pflanzen und Tiere und wichtige Lieferanten nachwachsender Rohstoffe. Heinen-Esser: „Wir erleben gerade Waldschäden in für uns nie dagewesenem Ausmaß. Wir brauchen jetzt eine klimastabile Wiederbewaldung und eine Prämie, die die Ökosystemleistungen des Waldes honoriert.“