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Kreis Düren will hohe Inzidenzzahl drücken – Ergänzende Maßnahmen für die Stadt Düren

Düren, 06.03.2021 – „Wir wollen uns fit machen für Lockerungen“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. „Damit wir alle im Kreis Düren möglichst schnell wieder ein Stück Normalität zurück gewinnen, müssen wir aber darauf hinarbeiten, eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern.“ Vor allem in der Stadt Düren ist der aktuelle Inzidenzwert (229) besonders hoch, in manchen Stadtbezirken liegt er noch deutlich darüber. Um diese Werte zu senken, muss der Kreis mit einigen Maßnahmen, die nur für die Stadt Düren gelten, reagieren. Sie sind in einer sogenannten Allgemeinverfügung festgehalten, die ab sofort gilt und bis zum 21. März befristet ist.

„Wir können genau sehen, wie sich das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet verteilt“, sagte der Landrat in seiner heutigen Video-Botschaft. Dass es in der Dürener Innenstadt aktuell diese hohe Inzidenzzahl gibt, sei auch der Bevölkerungsdichte geschuldet. Düren ist mit rund 93 000 Einwohnern die mit Abstand größte Stadt im Kreis Düren. Spürbar ist auch die vergleichswiese hohe Verbreitung der britischen Mutante (B.1.1.7), die deutlich ansteckender ist und oft dafür sorgt, dass ganze Familien mit dem Corona-Virus infiziert sind.

Hier die wesentlichen Maßnahmen der Allgemeinverfügung (www.kreis-dueren.de/bekanntmachungen), die für das Gebiet der Stadt Düren gilt mit Ausnahme der Bezirke: Arnoldsweiler, Niederau-Krauthausen, Lendersdorf-Berzbuir-Kufferath, Birgel, Gürzenich, Derichsweiler, Echtz-Konzendorf, Mariaweiler, Hoven und Merken.

– Im öffentlichen Raum gilt weiter die Regelung: Treffen darf sich ein Hausstand/Haushalt mit einer weiteren Person.

– Im privaten Raum (Haus, Wohnung, Garten) dürfen sich die Bewohner des eigenen Hausstandes / Haushaltes mit einer weiteren Person treffen (Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit).

– im oben genannten Stadtgebiet muss in der Öffentlichkeit von 7 bis 19 Uhr eine medizinische Maske (sog. OP-Maske o. FFP2) getragen werden.

– Erwachsene (Besucher und Personal) müssen in Kitas und Kindergärten eine medizinische Maske tragen.

– Bei Trauungen dürfen grundsätzlich maximal fünf Teilnehmer anwesend sein, bei Beerdigungen unter freiem Himmel max. 25 Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit).

– In öffentlichen Parks und Grünflächen gilt ein sogenanntes Verweilverbot. Menschen dürfen sich dort aufhalten, sie müssen sich aber fortbewegen, dürfen sich also nicht hinsetzen, auf eine Wiese legen oder länger stehen bleiben. Der Verzehr von Speisen ist untersagt (ausgenommen sind Kinder bis zum Alter von einem Jahr).

– Spielplätze dürfen ab 17.30 Uhr nicht mehr betreten werden. Es gilt ganztägig ein Verbot von Speisen (ausgenommen sind Kinder bis zum Alter von einem Jahr).

– Die Anzahl der gleichzeitig in geöffneten Handels- und Dienstleistungseinrichtungen (wie z. B. Frisöre) mit Kundenverkehr anwesenden Kunden darf eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche nicht übersteigen. Verantwortlich für die Einhaltung sind die Inhaber. Für Apotheken gilt weiterhin die Regelung von einer Person auf 10 Quadratmeter.

Diese Maßnahmen sind mit dem NRW-Gesundheitsministerium und der Stadt Düren abgestimmt. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Natürlich gelten ansonsten die aktuellen Maßgaben der Corona-Schutzverordnung. Zudem wird die Polizei im Dürener Stadtgebiet mit Lautsprecherwagen in deutscher und türkischer Sprache dazu auffordern, die Corona-Regeln strikt einzuhalten.

„Uns geht es darum, jetzt möglichst schnell die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Inzidenzwerte deutlich sinken und wir die lang erhofften Lockerungen ins Auge fassen können“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn. Sollte das nicht gelingen, seien weitere Maßnahmen möglich, zum Beispiel eine vorübergehende Schließung des Dürener Wochenmarktes oder eine Ausgangsbeschränkung. Es sei absolut notwendig, auf die aktuelle Lage mit diesem besonderen Blick auf die Stadt Düren und die jenseits der 200 liegende Inzidenz zu reagieren. Im gesamten Kreisgebiet liegt der Wert bei 122,4. Landrat Wolfgang Spelthahn: „Wir müssen jetzt in dieser besonderen Lage noch ein Stück durchhalten und können uns dann hoffentlich bald auf Lockerungen freuen.“

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Anpassung und Verlängerung der Corona-Schutzverordnung – vorsichtige Öffnungsschritte in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf, 05.03.2021 – Ministerpräsident Laschet: Impfungen vorantreiben, Teststrategie verbreitern, digitalen Lösungen Vorrang geben – mit diesem starken Dreiklang können wir Grundrechtseingriffe sukzessive zurücknehmen. Die Landesregierung teilt mit:

Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert und an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Ein Konzept mit mehreren Öffnungsschritten sorgt für Planungssicherheit und Klarheit für die kommenden Wochen. Danach können weitere Öffnungen bereits am 22. März erfolgen. Die in diesem Rahmen festgelegten Öffnungsschritte orientieren sich grundsätzlich an der landesweiten Inzidenz. Die Landesregierung prüft darüber hinaus, inwieweit für Kreise und kreisfreie Städte mit einem nachhaltig geringeren Infektionsgeschehen unter Berücksichtigung der Situation in den umliegenden Regionen zusätzliche Öffnungen vorgenommen werden können.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Mit Blick auf die Mutationen gilt weiter das Gebot der Vorsicht. Wir müssen die Infektionszahlen im Blick behalten, aber die wirtschaftlichen, psychischen und sozialen Schäden dürfen uns nicht kalt lassen. Wir brauchen einen Perspektivwechsel weg vom pauschalen Schließen hin zu einer fokussierten und kontrollierten Sicherheit. Impfungen vorantreiben, Teststrategie verbreitern, digitalen Lösungen Vorrang geben – mit diesem starken Dreiklang können wir Grundrechtseingriffe sukzessive zurücknehmen.“

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die aktuelle Infektionslage lässt es zu, dass wir uns behutsam an Öffnungen herantasten können. Aber: Die Mutationen verbreiten sich zunehmend. Wichtig ist nun, dass wir weiterhin diszipliniert bleiben und vorsichtig von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen. Gleichzeitig nehmen wir bei den Impfungen in Nordrhein-Westfalen ordentlich Fahrt auf.“

Nach der schrittweisen Öffnung der Schulen und der Friseure am 1. März haben sich Bund und Länder auf weitere Öffnungsschritte in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen geeinigt. Für Nordrhein-Westfalen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 bedeutet das, dass ab dem 8. März der Betrieb von Buchhandlungen, Schreibwarengeschäften, Blumengeschäften und Gartenmärkten wieder zulässig ist. Alle anderen derzeit noch nicht geöffneten Einzelhandelsgeschäfte können mit Terminvergabe und begrenzter Kundenzahl wieder öffnen. Darüber hinaus dürfen neben Friseurgeschäften und Fußpflege auch alle anderen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr-, Boots- und Flugschulen mit entsprechen Hygienekonzepten wieder öffnen.

Die wichtigsten Änderungen der Corona-Schutzverordnung ab dem 8. März im Überblick:

Kontaktbeschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind neben den bisher schon zulässigen Konstellationen nunmehr auch mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.

Maskenpflicht

Die Öffnung weiterer Lebensbereiche führt zu einer entsprechenden Ausweitung der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske, unter anderem auf geschlossene Räumlichkeiten in Museen und Kunstaustellungen, auf Präsenz-Bildungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen oder bei der Erbringung von körpernahen Handwerks- und Dienstleistungen. Als Grundregel gilt: In geschlossenen Rahmen mit Publikumsverkehr sind höherwertige Masken zu tragen. Im Außenbereich reichen Alltagsmasken.

Handel

Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen ab dem 8. März unter den gleichen Bedingungen öffnen, wie die bereits derzeit geöffneten Geschäfte: Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Kundin bzw. einen Kunden pro zehn Quadratmeter (für Verkaufsflächen oberhalb 800 qm pro zwanzig Quadratmeter) der Verkaufsfläche nicht übersteigen.

Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen nun Termin-shopping („Click & Meet“) anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind dabei zwingend notwendig.

Kultur und Freizeitstätten

Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Gleiches gilt für den Betrieb von Zoologischen Gärten und Tierparks. Im Außenbereich gibt es keine Vorgabe zu den zulässigen Personen je Quadratmeter.

Sport

Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist Sport wie bisher alleine zu zweit oder innerhalb des eigenen Hausstandes zulässig und zusätzlich nun mit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen. Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben.

Dienstleistungen

Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig. Wenn die Kundin bzw. der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis der Kundin bzw. des Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich.

Musik- und Kunstschulen

Der Unterricht in Musik- und Kunstschulen in Präsenzform ist für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern wieder zulässig.

Die entsprechenden Verordnungen werden im Laufe des Tages auf www.land.nrw veröffentlicht.

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Innenminister Lewentz: 600.000 Euro für Breitbandausbau im Landkreis Ahrweiler

Ahrweiler, 05.03.2021 – Innenminister Roger Lewentz hat einen Förderbescheid in Höhe von rund 600.000 Euro für den Ausbau der Glasfaser-Infrastruktur in den Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr überreicht. „Gerade die Pandemie zeigt, wie wichtig ein schneller Internetanschluss ist. Mit den Fördermitteln schließen die Verbandsgemeinden nun Lücken in der Versorgung ihrer Ortsgemeinden“, sagte der Minister bei der Übergabe des Bescheides.

Nach Abschluss des geförderten Vorhabens sollen mehr als 3200 Haushalte und über 130 Unternehmen im Projektgebiet zuverlässig mit 50 Mbit/s versorgt sein. Mehr als 40 Prozent der Anschlüsse werden anschließend sogar über Bandbreiten von 100 Mbit/s oder mehr verfügen. Im Rahmen der Maßnahme sollen 46 Kilometer Tiefbau, 150 Kilometer Glasfaser und 17 Kilometer Leerrohre neu geschaffen werden. „Die Bauarbeiten schreiten dank vorzeitigem Maßnahmenbeginn gut voran, sodass das Projekt voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann und private Haushalte wie Unternehmen in beiden Verbandsgemeinden von hohen Datenraten profitieren“, sagte Lewentz.

Das Land konnte durch die Förderung des Breitbandausbaus in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum verbessern. Mitte 2020 konnten bereits 92,9 Prozent der Haushalte auf Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s zugreifen. 49,2 Prozent der Haushalte verfügen sogar schon über Gigabit-Bandbreiten.

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Schnelltestangebot in Mayen Gemeinschafts-Klinikum Mittelrhein St. Elisabeth Mayen, Stadt Mayen und niedergelassene Apotheker bieten Angebot „Hand in Hand“

Mayen, 05.03.2021 – Ab 8. März sollen alle Bürgerinnen und Bürger die unbegrenzte Möglichkeit erhalten, sich jederzeit anlasslos und kostenfrei mittels Schnelltest (sog. PoC-Antigentests) auf das Coronavirus testen zu lassen.

Diese Schnelltests werden in Mayen aktuell sowohl von der Coronaambulanz, einem kommunalen Schnelltestzentrum im Bürgerhaus in Hausen als auch von der Reichskronenapotheke Dr. Schlags und der Apotheke im HIT angeboten.

Alle Institutionen haben ihre Öffnungszeiten daher aufeinander abgestimmt.

Schnelltests sind in der Coronaambulanz in der Weiersbach derzeit zu folgenden Zeiten möglich:

  • Montag 11:00 – 15:00
  • Dienstags bis Freitag 12:00 – 14:00
  • Samstag 10:00 – 12:00

Mehr Informationen gibt es zeitnah unter https://www.coronaambulanz-myk.de/ .

Das Testzentrum in städtischer Trägerschaft, welches im Bürgerhaus in Hausen derzeit eingerichtet und sodann mit Unterstützung durch die Bundeswehr betrieben werden soll, wird wie folgt öffnen:

  • Montag bis Freitag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Samstags 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Möglichkeit zur Terminvereinbarungen im kommunalen Schnelltestzentrum wird zeitnah unter www.mayen.de/schnelltest zur Verfügung stehen.

Die Apotheke Schlags bietet zu folgenden Öffnungszeiten Testmöglichkeiten:

  • Montag – Freitag von 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr sowie von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Anmeldungen sind über das Terminvergabeportal online möglich, dieses findet man unter www.schlags-apotheke.de .

Die Apotheke im HIT bietet Schnelltests zu folgenden Zeiten an:

  • Montags 9 – 11 Uhr
  • Mittwochs 13 – 15 Uhr
  • Freitags 16 – 19 Uhr

Termine können ebenfalls online unter https://www.apotheke-im-hit.de/ vereinbart werden.

Die Öffnungszeiten der Coronaambulanz sowie des in städtischer Trägerschaft stehenden Testzentrums werden in der kommenden Woche noch einmal überprüft und bei Bedarf entsprechend ausgedehnt.

Letztlich sind die handelnden Akteure bestrebt, aufgrund der Beschlüsse der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und den Ministerpräsidenten der Länder vom 03.03.2021 zeitnah entsprechende Kapazitäten bereitzustellen.

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Bildung in der digitalen Welt – Benutzerfreundlich und datensicher – Online-Plattform Schulcampus RLP nach Pilotphase für alle Schulen

Region/Mainz, 05.04.2021 – „Alles, was im Schulalltag gebraucht wird, gibt es in Rheinland-Pfalz in Zukunft unter dem digitalen Dach des Schulcampus RLP. Er bringt Lehrern und Lehrerinnen, den Schülern und Schülerinnen sowie ihren Eltern große Vorteile und Chancen. Ich freue mich sehr, dass das Projekt nach der Pilotphase nun in die Fläche gehen kann. Das bringt die Digitalisierung in der Bildung mit einem riesigen Schritt weiter voran“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei der Vorstellung der neuen Plattform. Sie verbindet die digitalen Werkzeuge für den pädagogischen Alltag benutzerfreundlich und mit den höchsten Ansprüchen an Datensicherheit und Jugendmedienschutz. Bereits vor der Pandemie habe das Pädagogische Landesinstitut im Auftrag des Bildungsministeriums an der Entwicklung der gemeinsamen Plattform für alle digitalen Anwendungen in allen Schularten gearbeitet und sie zunächst in einer Pilotphase mit Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern erprobt. „Der Schulcampus wird das digitale Lernen auch über die Corona-Zeit hinaus enorm erleichtern“, so die Ministerpräsidentin.

Für Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig ist der Schulcampus RLP ein Quantensprung in der Entwicklung des digitalen Unterrichts. „Einmal einloggen, dann haben unsere Lehrkräfte und unsere Schülerinnen und Schüler Zugang zu allem, was sie online brauchen. Dazu gehören eine Mediathek mit 27.000 rechtssicheren Medien und Materialien, die das Land den Schulen in Rheinland-Pfalz zur kostenfreien Verwendung bereitstellt, außerdem die Lernplattform moodle@RLP, der digitale Lehrplan und die Kompetenzdokumentations- und -zertifizierungs-Plattform Curriculum sowie das Videokonferenzsystem BigBlueButton. Dazu werden auch Messenger-Dienste kommen, die die Kommunikation zwischen Schülern und Lehrern aber auch zwischen Schule und Eltern datensicher und einfach machen. In Echtzeit können gemeinsam Texte und andere Lehrmaterialien bearbeiten werden.  Der Schulcampus wurde von Schülerinnen und Schülern und ihren Lehrkräften pilotiert. So konnte er seit April 2019 gemeinsam mit insgesamt 48 Schulen sowie sieben Studienseminaren getestet, weiterentwickelt und optimiert werden“, so die Bildungsministerin.

Seit dem 1. März 2021 erhalten zunächst weitere 91 Schulen ihre Schulcampuszugänge. Die digitale Qualifizierung der jeweils zwei bis vier Campusbetreuerinnen und -betreuer – in Summe aktuell 281 Personen – für diese Gruppe startet parallel dazu und endet im Juni. Seit Mitte Januar 2021 konnten Schulen sich für verschiedene Start-Zeitpunkte registrieren. Der Märztermin ist der erste von mehreren Startterminen, ein weiterer liegt am Ende der Sommerferien. Insgesamt haben bereits 276 Schulen den Schulcampus beantragt. Ab April können sich Schulen wieder für den Sommer und weitere Starttermine für den Schulcampus anmelden.

„Wir richten uns mit dem Zeitplan nach den Bedürfnissen der Schulen. Sie steigen in die Arbeit mit dem Schulcampus ein, wann es für sie passt. Wir werden sie dabei mit vielen Angeboten unterstützen und begleiten“, berichtete Dr. Birgit Pikowsky, Direktorin des Pädagogischen Landesinstituts. Die betreuenden Lehrkräfte der Schulen werden neben der Qualifizierung durch vielfältige Hilfestellungen wie Erklärfilme, Online-Lernangebote, Materialien zum Nachlesen und technische sowie pädagogische Beratung durch Mitarbeitende des Pädagogischen Landesinstituts bei der Einführung und der Arbeit mit dem Schulcampus unterstützt.

Im Schulcampus werden die bestehenden Unterrichtswerkzeuge des Landes unter einem zentralen Login/einer Benutzerverwaltung/Single-Sign-On zusammengeführt. Lehrkräfte und Lernende finden hier eine Datencloud, die mit den angeschlossenen Diensten – einer Mediathek, der Lernplattform moodle@RLP, dem digitalen Lehrplan und der Kompetenzdokumentations- und -zertifizierungs-Plattform Curriculum – vernetzt ist. Die Lernplattform moodle@RLP und das Videokonferenzsystem BigBlueButton werden integriert.

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Euskirchener Stadtmuseum erhält als erstes Museum in NRW einen Museumskoffer

Euskirchen, 05.03.2021 – Spurensicherung in der Geschichte. Besucht man ein Museum, so bekommt man nur einen Ausschnitt der Sammlung zu sehen. Eine Auswahl, die zur aktuellen Ausstellung – oder eben zur Dauerausstellung passt. Doch hinter den Kulissen besitzen die Museen noch eine Vielzahl von Objekten, die natürlich alle inventarisiert und sicher gelagert werden müssen. Doch das ist keine so einfache Aufgabe.

Eine Umfrage der LVR-Museumsberatung im Projekt „Provenienzforschung in NRW“ an die rund 1100 Museen in Nordrhein-Westfalen hat ergeben, dass über die Hälfte der antwortenden Museen Objekte besitzt, die noch nicht inventarisiert worden sind. „Deshalb haben wir einen Dokumentationskoffer als Hilfestellung entwickelt“, erzählt Annika Flamm, wissenschaftliche Referentin bei der LVR-Museumsberatung.

Diesen Koffer verteilt der LVR nun an die Museen im Rheinland, um ihnen die Inventarisierung zu erleichtern.

Als erstes Museum in NRW bekam nun das Euskirchener Stadtmuseum einen solchen Koffer überreicht. Das passt ganz hervorragend, denn die Zeit des Lockdowns wird im Kulturhof genutzt, um die Inventarisierung intensiv voranzubringen.

Dabei ist das Team des Euskirchener Museums schon vorbildlich unterwegs.

„Bei jedem Objekt, was uns zukommt, werden sofort alle Informationen notiert, die uns zur Verfügung stehen“, erzählt die Leiterin Dr. Heike Lützenkirchen. Mit dem Eingangsbuch aus dem LVR-Koffer wird dieser Arbeitsschritt noch einmal einfacher. Ist das Objekt im Museum erfasst, werden in einer digitalen Kartei die Herkunft, Geschichte und auch das Material festgehalten.

Gerade die unterschiedlichen Materialien stellen die Museumsmitarbeiter vor einige Herausforderungen, denn wenn man etwas inventarisieren will, muss es schließlich auch mit einer erkennbaren und haltbaren Nummer versehen sein.

„Das muss aber so gemacht werden, dass keine Beschädigungen am Objekt entstehen“, erklärt Annika Flamm.

Deshalb finden sich in dem Dokumentationskoffer eine Vielzahl von Hilfsmitteln, um diese Nummern anzubringen. Bei einem alten Stoff beispielsweise wird die Nummer mit wenigen Stichen angenäht, bei einem Silberpokal wird der Zettel mit Lack befestigt, der sich vollends wieder ablösen lässt.

„Der Koffer erinnert an die Werkzeuge der Spurensicherung in einem Krimi. In diesem Falle ist es eben die Spurensicherung in der Geschichte“, so Alfred Jaax, Erster Beigeordneter der Stadt Euskirchen, bei der offiziellen Übergabe des Koffers.

Das Stadtmuseum besitzt Sammlungsstücke aus Stoff, Metall, Holz, Papier, Porzellan, Glas und Plastik. Und die Sammlung aus Objekten, die einen direkten Bezug zu Euskirchen oder den Menschen, die hier leben, haben, soll weiterwachsen.

„Wenn jemand ein Objekt hat, welches er dem Stadtmuseum anbieten will, freuen wir uns darüber natürlich sehr“, sagt Museumsleiterin Dr. Heike Lützenkirchen. Wer ein Objekt abzugeben hat, kann sich an das Museum wenden unter Tel.: 02251-6507438 oder per Mail unter museum@euskirchen.de

Die perfekten Möglichkeiten für die Inventarisierung hat man nun ja.

Für das Team des LVR hat die Verteilaktion gerade erst begonnen. „In den nächsten Wochen erhalten dank der LVR-Museumsförderung noch 64 weitere Museen den Dokumentationskoffer“, so Annika Flamm.

Alle Informationen zum Inhalt des Koffers sowie ergänzende Materialen erhalten Sie hier: www.museumsberatung.lvr.de

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Tourismus

Kostenlose MeldeApp Eifel jetzt mit erweiterten Funktionen

Prüm, 05.03.2021 – Termin-Shopping ist zum wichtigen Bestandteil der aktuellen Lockerungen im Rahmen der Corona-Pandemie geworden. Millionen Einzelhändler haben damit wieder eine Umsatzperspektive. Mit der MeldeApp Eifel können die Termine schnell und einfach digital vergeben werden.

Die MeldeApp Eifel ist seit letztem Sommer im Einsatz. Etwa 300 Betriebe, Vereine und Organisationen nutzen sie zur digitalen Erfassung von Gästen, Besuchern und Kunden in der Corona-Pandemie. Pünktlich zu den gerade beschlossenen Lockerungen in Rheinland-Pfalz wurde von der Agentur shapefruit, die diese App entwickelte, ein großes Update veröffentlicht: Die MeldeApp Eifel ermöglicht nun direkte Terminreservierungen.

Einzelhändler und andere Branchen haben nun die Möglichkeit, in festen Zeitfenstern Termine anzubieten. Sie können von den Kunden einfach online eingesehen und reserviert werden. Es entfällt umständliches Abstimmen via Telefon oder E-Mail: Der Kunde sieht sofort, welche Termine verfügbar sind und kann direkt seine Daten hinterlegen. Der Unternehmer spart Zeit und Aufwand – so kann er sich voll auf seine Kunden konzentrieren. Das System berücksichtigt automatisch Lüftungszeiten zwischen den Terminen und eine Maximalanzahl parallel anwesender Haushalte.

Die erfassten Daten werden datenschutzkonform vier Wochen gespeichert, um gegebenenfalls Kontaktverfolgungen durch die Gesundheitsämter zu ermöglichen. Danach werden sie automatisch gelöscht. Die MeldeApp Eifel ist komplett webbasiert. Es ist keine Softwareinstallation notwendig und sowohl für Händler als auch die Kunden kostenlos nutzbar.

Alle, die mit Gäste- oder Besucherkontakten arbeiten, können von der App profitieren: das Eiscafé ebenso wie der Wildpark, der Landgasthof ebenso wie der Sportverein und nun auch der Einzelhandel.

„Das Angebot ist für die Dienstleister, welche die MeldeApp nutzen, kostenfrei… und zwar unabhängig davon, ob sie Partner der Eifel Tourismus GmbH sind“, unterstreichen der Aufsichtsratsvorsitzende der Eifel Tourismus GmbH, Heinz-Peter Thiel und der Geschäftsführer Klaus Schäfer einen wichtigen Aspekt zur Unterstützung der Eifeler Wirtschaft.

Mit der MeldeApp Eifel werde ein niedrigschwelliges IT-Angebot umgesetzt, das gerade in Coronazeiten helfen kann, die Belastungen der Gastronomen, Veranstalter, Vereine und auch im Einzelhandel abzufedern und wichtige personelle oder zeitliche Ressourcen dort freier einzusetzen, wo sie Umsatz bringen: beim Gast, beim Besucher, beim Zuschauer und beim Kunden.

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Landesregierung NRW verlängert die Förderung zusätzlicher Schulbusse bis zu den Sommerferien

Region/Düsseldorf, 05.03.2021 – Das Verkehrsministerium NRW hat die Förderung für zusätzliche Schulbusse bis zum Beginn der Sommerferien verlängert. Zuletzt war das Schulbusprogramm durch den Erlass neuer Richtlinien im Dezember 2020 bis zu den Osterferien verlängert worden.

„Zusätzliche Schulbusse leisten einen wichtigen Beitrag zur Entzerrung der Schülerverkehre. Wir übernehmen weiterhin die kompletten Kosten für zusätzlich bestellte Busse. Viele Reisebusse stehen ungenutzt rum, und die Busunternehmer sind bereit. Die Schulträger müssen nur bestellen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst. Zudem sei es hilfreich, wenn die Schulen an einem Ort zu unterschiedlichen Zeiten mit dem Unterricht beginnen, damit nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig unterwegs sind.

Insgesamt hat die Landesregierung seit dem Start des Förderprogramms im August 33,5 Millionen Euro bereitgestellt. Für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts am 22. Februar haben 137 Kommunen und Ersatzschulträger Anträge für zusätzliche Schülerverkehre gestellt. Zusammen mit den im vergangenen Schulhalbjahr gewährten Mitteln sind rund 21 Millionen Euro bewilligt worden.

Das Land hat die Möglichkeit geschaffen, auch die Kosten für zusätzliche Fahrten mit Bestandsbussen zu finanzieren. Gefördert werden außerdem zusätzliche Fahrten in Kleinbussen zu Förderschulen, wenn in einzelnen Fahrzeugen Förderschüler zum Beispiel aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können oder dürfen.

Die Förderrichtlinie zum Schulbusprogramm sieht eine Vollfinanzierung der Mehrausgaben vor. Antragsteller können die Kommunen in ihrer Funktion als Aufgabenträger des ÖPNV oder Schulträger sein. Darüber hinaus können Anträge durch Träger von Ersatzschulen oder die Landschaftsverbände gestellt werden. Nach Angaben des Verbands Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) stehen im Land bis zu 1000 zusätzliche Busse zur Verfügung.

Der NWO bietet Unterstützung bei der Suche nach freien Kapazitäten an. Schulträger können sich direkt an den NWO wenden und erhalten von ihm eine aktuelle Liste von Unternehmen mit Linien- und Reisebussen, die verfügbar sind – inklusive Fahrpersonal.

Die Förderrichtlinien finden Sie unter https://www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Corona-Virus-Massnahmen-im-Bereich-OePNV_Nahverkehr/20210303_Richtlinien_Schuelerverkehrsfoerderung_2021.pdf und die zugehörigen Antragsformulare unter https://www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Corona-Virus-Massnahmen-im-Bereich-OePNV_Nahverkehr/20210303-antragsformular.pdf.

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Schotter weg: Kreis machts vor – Außenflächen der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz werden insekten- und klimafreundlich umgestaltet

Region/Mayen-Koblenz, 05.03.2021 – Mit gutem Beispiel vorangehen – das möchte die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und gestaltet deshalb aktuell Teile ihrer Außenflächen um. Durch den Austausch des Schotters gegen heimische Pflanzen möchte die Kreisverwaltung zu einer größeren Biodiversität auch in Innenstädten beitragen. Tatkräftige Unterstützung bei den Maßnahmen gab es vom Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen der Stadt Koblenz.

„Ich freue mich über die gute Zusammenarbeit mit der Stadt Koblenz und die Einsatzbereitschaft des Eigenbetriebs. Die Neugestaltung des Beetes wäre ohne sie zunächst nicht möglich gewesen“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig. In einem ersten Arbeitsschritt entfernten Auszubildende des Eigenbetriebes den Schotter im Beet des Kreishauses am Friedrich-Ebert-Ring. Für die anschließende Bepflanzung wurde ein privates Unternehmen beauftragt. Die neue Bepflanzung soll mit Stauden – bevorzugt heimischer Arten – erfolgen, da diese für Insekten einen besonders hohen Wert haben.

Die Umgestaltung des Beetes bringt eine Vielzahl von positiven Auswirkungen für die Tiere und die Bevölkerung in der Innenstadt mit sich, wie Rüdiger Kape, Koordinator der Integrierten Umweltberatung im Landkreis erklärt: „Die neue Gestaltung dient dem Erhalt der biologischen Vielfalt. Dort, wo zuvor Steine waren, wachsen nun lebensraum-bildende Pflanzen. Das Beet bietet Nahrung und Unterschlupf und ist zugleich Brutstätte.“ Außerdem bediene das vielfältige Angebot die Bedürfnisse verschiedener Insekten und anderer Tiere.

Neben der Förderung der Artenvielfalt wirkt die Umgestaltung auch den Auswirkungen des Klimawandels entgegen. Denn Schotter heizt sich auf und gibt die Wärme wieder an seine Umgebung ab, wodurch das Abkühlen der Flächen und deren Umgebung auch nachts noch beeinträchtigt wird. „Dadurch kommt es zu einem zusätzlichen Aufheizen des Siedlungsraumes. Das macht sich besonders in heißen Sommern bemerkbar“, erläutert Rüdiger Kape. Eine Bepflanzung hingegen sorgt durch Verdunstung auch schon tagsüber für Abkühlung. Die Pflanzen spenden Schatten und verhindern, dass sich die Flächen und deren Umgebung zu stark aufheizen.

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Viel Müll aufgehoben „Viele Hände, schnelles Ende“: Ortsbürgermeisterin Natalie Konias rief und viele packten mit an

Mechernich-Kommern-Süd, 05.03.2021 – Frühjahrsputz in Haus und Hof ist die eine Sache, einmal im Jahr Großsaubermachen in der Natur die andere. Zum Aufsammeln von illegal Entsorgtem, vom Winde Verwehten und achtlos Weggeworfenem hatte Ortsvorsteherin Natalie Konias am letzten Februarwochenende in und um Kommern-Süd aufgerufen.

Zwei Dutzend Süd-Kommerner kamen und packten kräftig mit an. Treffpunkt war am Samstag um 9 Uhr Wolfgang-Müller-Straße/Ecke „An den Eichen“. Gesäubert wurde insbesondere auch der Neubaukomplex zwischen Kommern-Süd und Becherhof. Dabei kamen mehrere Müllsäcke voll zusammen, die wiederum in der Summe eine Hängerladung mit 480 Kilo Unrat ergaben, die zur Kreismülldeponie verfrachtet wurde.

Natalie Konias: „Die Aktion lief Corona-konform: bei der kurzen Besprechung zu Beginn mit weit mehr als 1,50 Meter Abstand untereinander und auf den Strecken haben wir uns in verschiedene Abschnitte aufgeteilt, auf denen Einzelne oder auch ganze Familienverbünde unterwegs waren.“

Ortsbürgermeisterin Natalie Konias hatte für die Aktion die Devise „Viele Hände, schnelles Ende“ ausgegeben. Besonders freute sich, dass sich aus dem Neubaugebiet Richtung Becherhoferweg so viele beteiligten, wo auch viel Unrat verweht war. Aber auch alle anderen Wege rund um Kommern-Süd konnten ob der hohen Zahl der Beteiligten gesäubert werden.