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Weitere Lebensretter gesucht

Euskirchen – Bei einem Herzkreislaufstillstand zählt jede Minute: Landrat Ramers und die Bürgermeister/-innen werben für Ersthelfer-App „Corhelper“. Im Kreis Euskirchen müssen jährlich etwa 180 Notfallpatienten mit einem Herzkreislaufstillstand wiederbelebt werden. Acht bis zwölf Minuten benötigt der alarmierte Rettungsdienst durchschnittlich, bis er beim Patienten eintrifft. „Innerhalb von drei bis fünf Minuten ohne Versorgung treten aber irreversible Schäden im Gehirn auf. Ein Überleben des Herz-Kreislauf-Stillstands ist nur möglich, wenn in den ersten Minuten mit einer effektiven Herzdruckmassage begonnen wird“, sagt Jesko Priewe, Ärztliche Leitung Rettungsdienst Kreis Euskirchen. „Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zählt also für das Überleben jede Minute.“

Wie kann man die Versorgung verbessern? Wie kann man mehr Leben retten? Der Kreis Euskirchen setzt seit Neuestem als einer der ersten Kreise bundesweit auf das Smartphone-basierte Alarmierungssystem „Corhelper“ für Ersthelferinnen und Ersthelfer. Im Falle eines Notfalls werden zeitgleich mit der Notarztalarmierung jetzt auch qualifizierte Ersthelfer von der Leitstelle benachrichtigt. Die App greift dabei auf registrierte Helfer in nächster Nähe bzw. in der Reichweite des Notfalls zurück, die dann mit der Erstversorgung beginnen können –  bevor der Rettungsdienst eintrifft.

„Durch diesen Zeitgewinn steigen die Überlebenschancen der Patienten“, betont Jesko Priewe, der auch schon wenige Wochen nach der Einführung des Systems einen großen Erfolg vermelden konnte. Die junge Ersthelferin Christin Schwarz konnte in einem Eifeldorf im Süden des Kreises eine 52-jährige Frau reanimieren und ihr so das Leben retten.

Die Einführung eines einheitlichen Alarmierungssystems nicht nur für den Kreis Euskirchen, sondern für die Region Aachen ermöglicht, dass Ersthelfer nicht nur an ihrem Wohnort Menschenleben retten können, sondern in der gesamten Region Aachen mit ihren 1,3 Millionen Einwohnern in 46 Städten und Gemeinden im Notfall helfen können, wenn sie sich gerade dort befinden. Landrat Markus Ramers und die elf Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Euskirchen begrüßen die Einführung dieses Systems und freuen sich über die große Bereitschaft bei potentiellen Lebensrettern. So haben sich in den ersten Wochen bereits über 400 Ersthelferinnen und Ersthelfer registrieren lassen. „Weitere sind natürlich willkommen“, so Jesko Priewe, der in unserem großen Flächenkreis im Idealfall über 1500 Helfer gewinnen möchte.

Wer kann mitmachen? Die Voraussetzungen sind: mindestens 18 Jahre alt, eine Zertifizierung in „Erster Hilfe“ (oder höhere Qualifizierung) und die Teilnahme an einer jährlichen Unterweisung. Nähere Infos erhalten Interessenten über die E-Mail-Adresse ersthelfer@gefahrenabwehr-kreis-euskirchen.de

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Mosel-Apollo: Sichten, fotografieren und melden

Region/Mayen-Koblenz – Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz bittet um Unterstützung bei der Erfassung des heimischen und seltenen Schmetterlings. Der Mosel-Apollo ist einer der schönsten und seltensten heimischen Tagfalter. Denn es gibt ihn nur an der Mosel und sonst nirgends auf der Welt. Leider ist der Schmetterling akut vom Aussterben bedroht: In seinem eng umgrenzten Verbreitungsgebiet zwischen Winningen und Bremm konnten viele Vorkommen in den vergangenen Jahren nicht mehr nachgewiesen werden. Aus diesem Grund setzen sich die Landkreise Mayen-Koblenz und Cochem-Zell gemeinsam mit den örtlichen Kommunen sowie den Winzern in der Region aktiv für den Erhalt des Mosel-Apollos ein. Dabei sind sie auch auf die Unterstützung von aufmerksamen Personen angewiesen, die in dem Gebiet unterwegs sind: Bis zum 31. Juli gibt es eine Apollo-Suchaktion.

„Jeder, der einem Exemplar begegnet, wird gebeten die Sichtung mit dem groben Fundort und bestenfalls einem Foto an die Untere Naturschutzbehörde zu melden“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig, der auf eine rege Beteiligung hofft. Durch die Mithilfe der Bevölkerung erhofft man sich zusätzliche Erkenntnisse zu den Vorkommen des Falters. Denn obwohl der Mosel-Apollo alljährlich im Zentrum verschiedener Erfassungen durch kundige Schmetterlingsforscher steht, gab es bislang keine systematischen und vertiefenden Untersuchungen nach einheitlichen Methodenstandards. „Bei den bisherigen Erfassungen wurden vor allem die bekannten Hotspots in Augenschein genommen. Um eine solide Datengrundlage für das Projekt zu erhalten und daraus sinnvolle Maßnahmen ableiten zu können, gehen wir in diesem Jahr mit der Beteiligung der Bürger sowie zusätzlichen Zählungen und Auswertungen einen Schritt weiter“, erläutert Tanja Stromberg, Referatsleiterin der Unteren Naturschutzbehörde.

Neben der umfassenden Bestandsaufnahme sind bereits weitere Maßnahmen in Planung: Zum einen sollen durch das Freistellen und Entbuschen von Weinbergbrachen die Lebensräume des Schmetterlings erhalten bleiben. Zum anderen benötigt der Apollo-Falter ein ausreichendes Angebot an blütenreichen Nektarpflanzen. Daher wurde zusätzlich damit begonnen, an geeigneten Stellen die Flockenblume und weitere Arten anzupflanzen. Für diese „Apollo-Tankstellen“ werden Kooperationen mit Winzern geschlossen, die sich künftig um das Bewässern und die Pflege dieser Flockenblumen-Aussaaten kümmern.

Wer bis zum 31. Juli einen Mosel-Apollo sichtet, kann dies per E-Mail an oliver.reinshagen@kvmyk.de melden. Infos gibt es unter www.kvmyk.de/mosel-apollo

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„Doppel-Inzidenzstufe 1“ ab sofort auch in der StädteRegion Aachen

StädteRegion Aachen – Nach den Regelungen der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung und dem sogenannten Drei-Stufen-Modell kommt es seit gestern (11. Juni) in der StädteRegion Aachen zu weiteren Öffnungsschritten. Somit ist ein Besuch der Innengastronomie ohne Test möglich und es kann ohne vorheriges negatives Testergebnis Innensport ausgeübt werden. Voraussetzungen für die „Doppelinzidenzstufe 1“ ist sowohl eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 in der StädteRegion als auch eine Sieben-Tage-Inzidenz im Land NRW, die mindestens fünf Werktage in Folge unter dem Wert von 35 liegt. Nach der Feststellung vom Donnerstag, 10. Juni (210610-matrix_inzidenzstufen.pdf (mags.nrw)) tritt seit gestern die „Doppelinzidenzstufe 1“ in Kraft.

Die Regelungen der Stufen 1 in der Übersicht:

 

Stufe 1
7-Tage-Inzidenz stabil unter 35
Kontaktbeschränkungen
(siehe § 4 CoronaSchVO)
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.

Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.

Außerschulische Bildung
(siehe § 11 CoronaSchVO)
Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich.

Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 30 Personen erlaubt, sofern negative Testergebnisse vorliegen.

Kinder-/ Jugendarbeit
(siehe § 12 CoronaSchVO)
Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt.
Kultur
(siehe § 13 CoronaSchVO)
Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.

Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit 30 bzw. 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt.

Ab 1. September 2021:
Musikfestivals können mit bis zu 1.000 Zuschauern durchgeführt werden, wenn negative Tests und ein genehmigtes Konzept vorliegen.

Sport
(siehe § 14 CoronaSchVO)
Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen.

Außen sind über 1.000 Zuschauer erlaubt (max. 33 Prozent der Kapazität).

Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind.

Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist der Sport (außen und innen) ohne vorherigen Test möglich.

Ab 1. September 2021:
Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept (mit negativen Tests) erlaubt.

Freizeit
(siehe § 15 CoronaSchVO)
Freibäder dürfen ohne vorherigen Test öffnen. Für andere Bäder, Saunen, Freizeitparks und Indoorspielplätze etc. ist weiterhin ein
negativen Test erforderlich.

Bordelle usw. dürfen mit negativen Test öffnen.

Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen

Ab 1. September 2021:
Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung hierfür sind negative Tests und ein genehmigtes Konzept.

Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist
(siehe § 16 CoronaSchVO)
Die Kundenbegrenzung liegt bei 10 qm/Person. Die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 qm fällt weg.
Messen/Märkte
(siehe § 16 CoronaSchVO)
Ab 1. September 2021:
Auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen sind ohne negative Tests erlaubt.
Tagungen/Kongresse
(siehe § 18 CoronaSchVO)
Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 1.000 Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen.
Private Veranstaltungen (ohne Partys)
(siehe § 18 CoronaSchVO)
Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und innen mit bis zu 100 Gästen, jeweils mit negativem Testnachweis, möglich.
Partys
(siehe § 18 CoronaSchVO)
Partys sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen.
Große Festveranstaltungen
(siehe § 4 CoronaSchVO)
Ab 1. September 2021:
Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. sind mit bis zu 1.000 Besuchern möglich, sofern ein genehmigtes Konzept vorhanden ist.

Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, dürfen diese auch ohne Besucherbegrenzung stattfinden.

Gastronomie
(siehe § 19 CoronaSchVO)
Die Außengastronomie ist ohne negative Tests erlaubt

 

Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist.

 

Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, ist auch die Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich.

Beherbergung/
Tourismus

(siehe § 20 CoronaSchVO)
„Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test

Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit voller gastronomischer Versorgung für private Gäste; mit Test

Busreisen sind mit Test und medizinischen Masken erlaubt.

 

Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, zum Beispiel die Maskenpflicht.

Alle Informationen rund um die Coronaschutzverordnung NRW gibt es unter: www.land.nrw/corona

Welche Apps können zur Rückverfolgung eingesetzt werden?

Technische Lösungen zur Rückverfolgung müssen eine namentliche Erfassung der Gäste samt Sitzplätzen sicherstellen. Empfohlen wird die (kostenfreie) Nutzung der „Eifel-App“. Dazu ist für die Gäste keine Softwareinstallation erforderlich. Es braucht nur ein QR-Code gescannt und die persönlichen Kontaktdaten eingegeben werden. Gastronomen, die die „Eifel-App“ zur digitalen Registrierung der Gäste nutzen möchten, finden die Meldeapp unter https://meldeapp.standort-eifel.de/

Gesundheitsämter sonntags nur noch in „Bereitschaft“.

Das deutlich reduzierte Ausbruchsgeschehen gibt den Gesundheitsämtern die Gelegenheit zu einer kurzen Verschnaufpause. Da insbesondere sonntags nur noch vereinzelte Fälle aus den Laboren gemeldet werden, ist eine Aufrechterhaltung der Sonntagsarbeit auch im Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen nicht mehr zwingend erforderlich. Die Nachbarkreise haben bereits die Kontaktpersonennachverfolgung an den Sonntagen eingestellt oder werden dies in Kürze tun. Die Arbeiten im Impfzentrum und im kommunalen Abstrichzentrum werden unverändert fortgesetzt.

Krankenhäuser in der StädteRegion lockern Ihre Besucherregelung

In ihrer gemeinsamen Sitzung haben sich die Geschäftsführungen der Krankenhäuser jetzt für eine Lockerung der Regelungen für Besucher*innen ausgesprochen. Ab Montag (13. Juni) sind in einem von den Häusern individuell festgelegten Zeitfenster (in der Regel von 12 Uhr bis 18 Uhr oder 10 Uhr bis 17 Uhr) je Patient jeweils zwei Besucher*innen erlaubt. Voraussetzung für einen Besuch in einem der Krankenhäuser sind die „3g“ – geimpft, genesen oder getestet. Die Testvornahme darf höchstens 48 Stunden zurückliegen.

Niederlande heben Pflicht zur Vorlage von PCR-Tests für Einreisende aus Deutschland wieder auf

Die Niederlande haben die Regelungen für Einreisen aus Deutschland erleichtert. Ab heute (10. Juni) entfällt für Einreisende aus Deutschland die Pflicht zum Vorlegen eines negativen PCR-Testergebnisses bei einem Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden. Hintergrund ist die Herabstufung Deutschlands vom Hochrisikogebiet zum einfachen Risikogebiet im niederländischen Bewertungs-System. Für Einreisende gelten dann keine Auflagen mehr – mit Ausnahme der bekannten Abstands- und Hygienevorschriften.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein veröffentlicht täglich aktuelle Zahlen zum Stand der Corona-Schutzimpfungen. Bis zum 10. Juni haben ca. 282.500 Menschen in der StädteRegion Aachen eine Erstimpfung erhalten. Rund 131.600 wurden bereits zweimal geimpft. Damit haben in der StädteRegion mehr als die Hälfte der Bürger*innen eine Erstimpfung erhalten! Weitere Informationen findet man unter: https://coronaimpfung.nrw/

Bis auf Weiteres nur Zweitimpfungen in den Impfzentren

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium darauf hin, dass in den Impfzentren bis mindestens Mitte Juni 2021 keine Termine für Erstimpfungen zur Verfügung stehen. Sobald wieder neue Terminfenster freigegeben werden können, wird das Ministerium dies frühzeitig kommunizieren.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Neuer Service im Impfzentrum: Übertragung in gelben Impfpass möglich.

Wer im Impfzentrum von Stadt und StädteRegion Aachen geimpft wurde und die Impfbescheinigung in den gelben (Papier-)Impfpass oder seinen „alten“ Impfpass übertragen lassen möchte, kann jetzt online einen Termin beim Bürgerservice des Impfzentrums buchen unter: https://aachen.anny.co/b/book/burgerservice

Sinnvoll ist die Eintragung in den gelben Impfpass, weil er als WHO-Dokument mehrsprachig und international gültig ist. Die gelben Ausweise bekommt man beim Hausarzt oder in vielen Apotheken.

QR-Codes werden im Juli verschickt.

QR-Code für digitalen Impfnachweis: Wer bereits vollständig im Impfzentrum geimpft worden sind, erhält den QR-Code zum Einlesen in die Apps per Post. Der Postversand für die QR-Codes wird voraussichtlich im Juli zentral über die Kassenärztliche Vereinigung erfolgen. Ebenfalls ab Juli soll der QR-Code auch direkt nach der Impfung in der Wartezone des Impfzentrums erstellt und ausgehändigt werden. Die StädteRegion hat keinen Zugang zu dem System und daher keine Möglichkeit, selbst QR-Codes zu erstellen. Wir bitten daher, von Anfragen abzusehen, wenn jemand bereits früher einen QR-Code haben will.

Digitaler Impfnachweis ist nur ein zusätzliches Angebot.

Der gelbe Impfausweis wird durch die neue App „CovPAss“ oder durch die Eintragung die Corona-Warn-App nicht überflüssig. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein zusätzliches Angebot.

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Kostenloser luca Schlüsselanhänger im Mayener Rathaus erhältlich

Mayen – Der luca Schlüsselanhänger ist das analoge Gegenstück zur luca App für alle, die kein Smartphone haben, aber regelmäßig luca-Standorte besuchen. Die Schlüsselanhänger werden an solche Personen ab sofort, in der Tourist-Information im Theodore-Dreiser-Haus sowie an der Zentrale des Rathauses Rosengasse kostenfrei ausgegeben. Weitere Ausgabestellen sind die Blumenboutique Daniela in der Göbelstraße sowie Schreibwaren Welsch in der Marktstraße.

Der Anhänger ist gerade nach den Lockerungen und Öffnungen der Verwaltung, Gastronomie sowie der Kulturangebote eine gute Alternative zur schriftlichen Kontakterfassung. Hierzu muss dieser einmalig über https://app.luca-app.de/registerBadge/ registriert werden. Zur Registrierung ist die Eingabe der Seriennummer und der Kontaktinformationen notwendig.

Zudem wird die Seriennummer auch bei einem eigenen Infektionsfall für die Übermittlung der luca-Historie an das Gesundheitsamt benötigt. Nach Übermittlung der Seriennummer kann das Gesundheitsamt die letzten Check-Ins der letzten zwei Wochen sehen und diejenigen informieren, die zeitgleich an einem Ort waren.

Einfach den QR-Code auf dem Anhänger, beim Betreten eines luca- Standorts von den Betreibern scannen lassen und ganz einfach und schnell das Rathaus besuchen,  gemütlich in der Gastronomie essen oder eine kulturelle Veranstaltung genießen.

Mehr Infos gibt es auch unter https://www.luca-app.de/ .

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Public Viewing zur Fußball-Europa-Meisterschaft in der Gemeinde Wachtberg

Wachtberg – Öffnen der Außen-Gastronomie bis 24.00 Uhr möglich. Endlich wieder in den Biergarten, das freut Betreiber und Besucher gleichermaßen. Vielleicht sogar gemeinsam bei den Fußballspielen mitfiebern? Auch das ist, nach aktueller Corona-Infektionslage, möglich. Grundsätzlich sind zur Fußball-Europameisterschaft Bild- und Tonübertragungen in der Außengastronomie bis 24.00 Uhr möglich, so denn die Corona-Infektionslage dies (weiterhin) zulässt.

Rechtliche Grundlage hierzu liefert das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG), in dem geregelt ist, dass in der Zeit zwischen 22.00 bis 6.00 Uhr alle Betätigungen verboten sind, die die Nachtruhe stören. Dieses Verbot gilt vorbehaltlich von abweichendem Ortsrecht nicht für die Außengastronomie in der Zeit von 22.00 bis 24.00 Uhr.

Die Gemeinde Wachtberg räumt den Wachtberger Gastronomen im Rahmen ihres Ortsrechts für die Zeit der Fußball-Europameisterschaft 2021 erweiterte Öffnungszeiten ihrer Außengastronomie bis 24.00 Uhr ein. Erforderlich ist nur ein formloser Antrag beim Wachtberger Ordnungsamt (Kontakt: Laura Heinrichs, E-Mail: laura.heinrichs@wachtberg.de, Tel.: 0228/9544 130), der, so Bürgermeister Jörg Schmidt, in der Regel positiv beschieden werden soll.

Nach wie vor wird in Wachtberg die Einhaltung der immer noch jeweils geltenden Corona-Schutzregeln kontrolliert und sichergestellt. Ein fairer Ausgleich zwischen den Belangen von Anwohnern, Gastronomen und Fußballanhängern dürfte dabei im Interesse aller sein. „Lange mussten die Gastronomen darauf warten, wieder öffnen zu dürfen. Jetzt, da die Infektionszahlen in NRW, im Rhein-Sieg-Kreis und auch bei uns in Wachtberg deutlich gesunken sind, ist diese Öffnung möglich“, freut sich Schmidt. (mm)

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Das OecherLab öffnet am Dienstag, 15. Juni jetzt auch real seine Türen

Aachen – Nachdem das bereits im März virtuell eröffnete OecherLab Aachener Bürgern und Bürgerinnen pandemiebedingt bis jetzt nur digital zur Verfügung stand, öffnet es am kommenden Dienstag, 15. Juni, auch ganz real seine Türen.

Jeweils dienstags bis donnerstags von 11 bis 18 Uhr sind entsprechend alle interessierten Aachener*innen zunächst eingeladen, im OecherLab ihren Blick in eine mögliche digitale Zukunft Aachens zu werfen. Von Flugtaxis über spielerische Rehabilitationsmöglichkeiten bis hin zu einem interaktiven, digitalen Planungstisch können hier neue Entwicklungen aus und für Aachen kennengelernt, erlebt und diskutiert werden. Wichtiges Ziel des OecherLabs ist es nämlich, über die Zukunft der Stadt mit all ihren Bewohner*innen in den Dialog zu kommen. So, dass eine mitbestimmungsbereite sowie mit digitalen Technologien vertraute Bürgerschaft das Aachen der Zukunft mitgestalten kann.

Die aktuelle Ausstellung mit dazugehörigen interaktiven Veranstaltungen und Workshops rund um das Thema „Smart City“ ist noch bis zum 1. Juli im Kapuzinergraben 19 zu sehen. Ab dem 13. Juli geht es dann mit neuen spannenden Entwicklungen und zum Thema „Mobilität und Logistik“ weiter.

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Landrätin Julia Gieseking besucht die Westeifel Werke

Gerolstein – Anfang Juni hat die neue Landrätin des Kreis Vulkaneifel, Julia Gieseking, genau zwei Monate nach ihrem Amtsantritt, den Westeifel Werken am Hauptstandort in Gerolstein einen Besuch abgestattet. In Begleitung von Büroleiter Heinz-Peter Hoffmann und Dietmar Engeln (Abteilungsleiter Soziales) wollte sie dabei einen Einblick in den Unternehmensverbund der gemeinnützigen Westeifel Werke GmbH gewinnen.

Aufgrund der Corona-Beschränkungen war an diesem Tag leider keine Besichtigung durch die Werkstätten und Betriebsräume möglich, auch wenn sich die betreuten Mitarbeiter mit Sicherheit sehr über den Besuch gefreut hätten. Aber auch ohne Betriebsrundgang gab es dennoch genügend Themen, die in einer Gesprächsrunde mit Geschäftsführer Ferdinand Niesen, sowie den Prokuristen Hermann Dahm und Jürgen Morbach, erörtert wurden.

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Neue LED-Strahler setzen Kirche „Mater Dolorosa“ in Szene – Westenergie unterstützt mit Förderprogramm

Lutzerath-Driesch – Westenergie setzt die Wallfahrtskiche „Mater Dolorosa“ in Lutzerath-Driesch mit moderner LED-Technik ab sofort auch bei Dämmerung ins rechte Licht. Das Unternehmen hat die Anschaffung und Montage von umweltfreundlichen Scheinwerfern über zwei Leuchtstellen in der Rudolf-Scheider-Straße zur Anstrahlung der Kirche gefördert. Mit einem firmeneigenen Förderprogramm unterstützt Westenergie so die Ortsgemeinde Lutzerath durch einen Zuschuss in Höhe von rund 1.000 Euro bei der Einsparung von Energie.

Aus diesem Grund kam Ortsbürgermeister Günther Welter gemeinsam mit Vertretern von Westenergie zusammen und nahm die neuen Beleuchtungsanlagen symbolisch in Betrieb. „Die zeitgemäße Modernisierung setzt die Wallfahrtskirche mit den LED-Leuchten perfekt in Szene. Außerdem überzeugen LED-Scheinwerfer durch ihre lange Lebensdauer und schonen die Umwelt. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz“, freut sich Ortsbürgermeister Welter.

Nach der Modernisierung rechnet die Ortsgemeinde damit, die Anstrahlung der Kirche fortan mit deutlich weniger Strom betreiben zu können. Westenergie bietet den Kommunen, die einen Konzessionsvertrag mit dem Energieunternehmen besitzen, das Förderprogramm „KEK – Kommunales Energie Konzept“ an. Es beinhaltet Lösungen und Produkte, mit denen sich Kommunen fit für die Energiezukunft machen. Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Energieeffizienz und Infrastruktur. Das umfasst etwa die Steigerung der Energieeffizienz kommunaler Gebäude und Einrichtungen oder auch Konzepte zur Elektromobilität.

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Marienhaus-Kliniken öffnen ab Montag, den 14. Juni wieder für Besucher

Bad Neuenahr-Ahrweiler – Zur großen Freude vieler, insbesondere längerfristig untergebrachter Patient:innen, hat die Marienhaus-Gruppe für ihre Krankenhäuser die Besucherregelung den entsprechenden neuen Vorgaben der Landesregierungen angepasst. Ab Montag den 14.06.2021 sind wieder Besuche in unseren Krankenhäusern möglich!

Alle Häuser arbeiten mit Hochdruck daran, die Regeln umzusetzen, damit die Patient:innen im Laufe der nächsten Woche ihre Angehörigen wieder sehen können. Dies ist notwendig, da zum einen die Öffnungszeiten je Haus unterschiedlich sind, zum anderen die Erfassung und Steuerung den Vorgaben entsprechend organisiert werden muss.

Grundsätzlich gilt: Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss vor dem Besuch einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen. Alle Besucher:innen müssen sich außerdem registrieren. Um den Ablauf so einfach wie möglich zu handhaben, wird die Marienhaus-Gruppe hierfür die kostenfreie und datenschutzrechtlich geprüfte App „Staysio“ nutzen.

Weitere Informationen zu den Besucherregelungen finden Sie in unserem Faktenblatt: https://bit.ly/3zlh1uC

„Wir alle sind sehr glücklich darüber, dass wir uns nun ein Stück weit in Richtung Normalität bewegen,“ sagt dazu Dr. Tecklenburg, Geschäftsführer Kliniken der Marienhaus-Gruppe. „Die Pandemie und die damit verbundenen notwendigen Einschränkungen haben sehr am Nervenkorsett aller gezerrt. Unsere Teams in den Häusern haben trotz der hohen Arbeitsbelastung ihr Bestes gegeben, um allen Patient:innen etwas Nähe und Wärme zu vermitteln. Aber natürlich kann dies nur ein kleiner Ersatz für den fehlenden oder sehr eingeschränkten Kontakt zu den Angehörigen darstellen. Für noch mehr Normalität ist es wichtig, dass wir nun alle weiter am Ball bleiben, die Hygiene- und Abstandsregelungen einhalten und die Impfangebote annehmen.“

Die Marienhaus-Gruppe

Die Marienhaus-Gruppe ist einer der größten christlichen Träger sozialer Einrichtungen in Deutschland. Rund 13.000 Mitarbeiter:innen sorgen sich in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland tagtäglich um das Wohl der Menschen. Zur Gruppe gehören 12 Kliniken an 18 Standorten, 20 Einrichtungen für Menschen im Alter, 2 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen an 3 Standorten, 3 stationäre und 10 ambulante Hospize, 6 Bildungseinrichtungen sowie weitere 11 Einrichtungen. Die Marienhaus Holding GmbH übernimmt dabei die Steuerung der gesamten Gruppe. Die Geschäftsführung liegt bei Maria Heine, Dr. Jochen Messemer, Dr. Heinz-Jürgen Scheid, Sebastian Spottke und Dr. Andreas Tecklenburg.

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Jeder Zweite in Nordrhein-Westfalen mindestens einmal gegen das Corona-Virus geimpft

Region/Düsseldorf – Impfversprechen von Ostern deutlich früher als angekündigt eingelöst / Ministerpräsident Laschet: Bis zum Ende des Sommers wird jedem Deutschen, jeder Deutschen ein Impfangebot unterbreitet / Gesundheitsminister Laumann: Meilenstein auf dem Weg aus der Pandemie.

Die Staatskanzlei teilt mit: Mit dem gestrigen Donnerstag, 10. Juni 2021, sind mehr als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen mindestens einmal gegen das Corona-Virus geimpft. Das zeigen die aktuellen Zahlen (https://impfdashboard.de/) des Robert-Koch-Instituts (RKI). Damit wird das von Ministerpräsident Armin Laschet an Ostern ausgegebene Ziel, dass bis zu den Sommerferien jede zweite Bürgerin und jeder zweite Bürger in Nordrhein-Westfalen mindestens eine Corona-Schutzimpfung erhalten hat, bereits deutlich früher erreicht. Laut der Statistik sind zudem 25,6 Prozent der Menschen bereits vollständig geimpft – also jede vierte Person.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Am 27. Dezember wurde in Nordrhein-Westfalen die erste Person gegen das Corona-Virus geimpft. Seitdem läuft die größte Impfkampagne in der Geschichte unseres Landes, in den letzten Monaten hat sie deutlich Fahrt aufgenommen. Jetzt haben wir ein wichtiges Versprechen eingelöst, das ich persönlich am Ostermontag gegeben habe: Mehr als die Hälfte der Menschen in Nordrhein-Westfalen haben mindestens eine Impfung erhalten. Dieses Ziel haben wir dank des großartigen Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Impfzentren und den Arztpraxen nun sogar früher als versprochen, deutlich vor den Sommerferien erreicht. Die Pandemie ist noch nicht besiegt, aber das eingelöste Impf-Versprechen ist eine wichtige Wegmarke zurück zu mehr Normalität.“

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Schutzimpfungen sind der zentrale Schlüssel zur Bekämpfung des Coronavirus. Dass nun rund die Hälfte der nordrhein-westfälischen Bevölkerung bereits einmal geimpft ist, rund ein Viertel sogar bereits vollständig, ist eine höchst erfreuliche Entwicklung. Wir haben damit einen Meilenstein auf dem Weg aus der Pandemie erreicht.“

Ministerpräsident Armin Laschet weiter: „Heute – im 16. Monat der Pandemie – können wir sagen: Dieser Sommer wird ein Wendepunkt sein und wir werden ein großes Stück unserer gewohnten Normalität zurückgewinnen. Noch haben nicht alle Menschen ein Impfangebot bekommen, es wird für viele noch dauern bis sie einen Termin erhalten können, doch in den nächsten Wochen wird ausreichend Impfstoff vorhanden sein, so dass jede und jeder, der möchte, geimpft werden kann. Bis dahin bitte ich Sie noch um ein wenig Geduld. Die Zusage gilt: Bis zum Ende des Sommers wird jedem Deutschen, jeder Deutschen ein Impfangebot unterbreitet.“

Gesundheitsminister Laumann unterstreicht den Appell der Geduld und erinnert zugleich daran, dass in den Impfzentren derzeit keine neuen Termine für Erstimpfungen zur Verfügung stehen: „Wir haben im April und im Mai ordentlich Strecke bei den Erstimpfungen gemacht. Darum benötigen wir in den Impfzentren aktuell die vom Bund zur Verfügung gestellten Impfdosen für die erforderlichen Zweitimpfungen. Das heißt: Der Betrieb in den Impfzentren läuft natürlich weiter auf Hochtouren. Und wenn wir wieder ausreichend Impfstoff zur Verfügung haben, werden wir auch umgehend wieder Termine für Erstimpfungen freigeben“, sagt Laumann.

Der Gesundheitsminister verweist in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf den Dreiklang der Impfkampagne: Das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Impfzentren zuständig und stellt diesen fortlaufend Impfdosen zur Verfügung, die vom Bund beschafft wurden. Nordrhein-Westfalen erhält hier etwa 530.000 Impfdosen pro Woche. Die nordrhein-westfälischen Arztpraxen, darunter auch die Kinder- und Jugendärzte werden vom Bund über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Impfdosen versorgt. Zuständig für die Verteilung ist der Bund. Grundsätzlich erfolgen die Impfungen in Arztpraxen in eigener Verantwortung. Seit dem 7. Juni sind nun auch die Betriebsärzte in die Impforganisation mit einbezogen. Sie werden ebenfalls vom Bund über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Impfdosen beliefert. Zuständig für die Verteilung ist hier ebenfalls der Bund und auch die Betriebsärzte impfen grundsätzlich in eigener Verantwortung.

Nordrhein-Westfalen liegt bei den Impfungen im bundesweiten Vergleich mit 50,0 Prozent aktuell auf Platz 3 bei den Erstimpfungen, bei den bevölkerungsreichen Flächenländern sogar auf Platz 1.

Hier die wichtigsten Zahlen im Überblick (Stand: 10. Juni 2021):

  • Zahl der Gesamtimpfungen: 13.295.890
  • Zahl der Erstimpfungen: 8.981.678 (50,0 Prozent)
  • Vollständig geimpft: 4.603.066 (25,6 Prozent)
  • Altersgruppe über 60-Jährige: 82,8 Prozent erstgeimpft, 50,7 Prozent vollständig geimpft
  • Altersgruppe 18-59 Jahre: 45,9 Prozent erstgeimpft, 20,7 Prozent vollständig geimpft

Alle tagesaktuellen Informationen gibt es auf der Website des Robert Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquotenmonitoring.xlsx?__blob=publicationFile