Aachen – Dass der erste Schnee in dieser Winterdienstsaison bereits am gestrigen Mittwoch, 20. November, fällt, ordnet Dieter Bohn, Winterdienstleiter des Aachener Stadtbetriebs, positiv ein. „Das ist für uns ein guter Zeitpunkt, um alle Abläufe noch einmal zu testen. Wir sind mit unserem Winterdienstteam sehr gut aufgestellt und bislang hat auch alles reibungslos funktioniert. Alle Beteiligten sind sehr engagiert und unermüdlich im Einsatz.“ Um drei Uhr gestern Morgen fand die erste Kontrollfahrt statt, um 10 Uhr folgte die zweite Kontrollfahrt.
„Der Schnee bleibt nun liegen, sodass wir den Volleinsatz ausgerufen haben“, sagt Dieter Bohn. Dies bedeutet konkret, dass rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des maschinellen und manuellen Winterdienstes des Aachener Stadtbetriebs gefordert sind, und im gesamten Aachener Stadtgebiet für die Verkehrssicherheit sorgen.
Der Winterdienst ist in drei Dringlichkeitsstufen unterteilt. In Stufe eins gilt es, auf 555 Kilometern zum Beispiel Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen sowie Zufahrtstraßen zu Krankenhäusern, Schulen und Feuerwachen frei und befahrbar zu halten. Zur Dringlichkeitsstufe 2 zählen vornehmlich Verbindungs- und Wohnsammelstraßen, mittelstark frequentierte Radwege sowie mittelstark frequentierte Fußgängerüberwege. In der Dringlichkeitsstufe 3 liegen reine Wohn- und Anliegerstraßen mit einer Streustrecke von rund 420 Kilometern. „In der Dringlichkeitsstufe 3 sind nur ganz kleine und enge Straßen, das braucht besonders viel Zeit“, erklärt Dieter Bohn.
Auch auf den Radwegen übernimmt der Stadtbetrieb die Winterdienstpflicht. Dies betrifft im Stadtgebiet eine Streckenlänge von 90 Kilometern in der Dringlichkeitsstufe 1, hinzu kommen weitere 25 Streckenkilometer in der Dringlichkeitsstufe 2.
Gehwege, Kreuzungen und Brücken geräumt
Insgesamt sorgen die Mitarbeiter*innen auf rund 1.200 Straßen und Straßenabschnitten mit einer Streckenlänge von etwa 1.500 Kilometern für sichere Verhältnisse. Neben dem maschinellen Winterdienst sind auch viele Fußtrupps im Stadtgebiet unterwegs. Sie kümmern sich an 223 Kreuzungsbereichen, 27 Fußgängerzonen, 183 Fußgängerüberwegen, 410 Gehwegen, 81 Radwegen, 18 Brückenanlagen und 64 Treppenanlagen um die Verkehrssicherheit. Für einen reibungslosen Ablauf bittet der Stadtbetrieb darum, die Fahrzeuge am Abend möglichst nah am Fahrbahnrand abzustellen, damit die Streufahrzeuge gut durchkommen.
Verantwortlich für die Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehwegen sind die jeweiligen Grundstückseigentümer*innen. Die Verpflichtung zur Winterwartung auf Gehwegen erstreckt sich auch auf den Bereich der Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse sowie an allen für Fußgänger*innen eingerichtete Überwege. Dazu gehören Ampeln, Zebrastreifen und Bordsteinabsenkungen. An diesen Stellen müssen die Gehwege bis zur Bordsteinkante so von Schnee befreit und bei Glätte bestreut werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.