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Leitfaden stärkt und beschleunigt Ausbau der Solarenergie in Rheinland-Pfalz

Region/Mainz – Der Ausbau der Photovoltaik ist eine bedeutsame Säule zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele in Rheinland-Pfalz. Das Innenministerium hat nun einen Leitfaden zur Planung und Bewertung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus raumordnerischer Sicht vorgelegt. Innenminister Michael Ebling zeigte sich erfreut, dass mit Vollzug des Leitfadens die Hürden für einen beschleunigten Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik weiter reduziert werden.

„Mit dem vorliegenden Leitfaden schaffen wir ein Hilfswerk, das die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen aufgreift und die Vorgaben aus der vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms konkretisiert. Gleichzeitig erzielen wir eine Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren durch einen forcierten Bürokratieabbau“, sagte Innenminister Michael Ebling.

Im Januar 2023 setzte die rheinland-pfälzische Landesregierung mit der Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms IV entscheidende Rahmenbedingungen für einen kräftigen Ausbau der Solarenergie. Dabei wurden die regionalen Planungsgemeinschaften verpflichtet, in den Regionalplänen Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auszuweisen. Im LEP IV wurde beispielsweise festgelegt, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen flächenschonend, insbesondere auf zivilen und militärischen Konversionsflächen, entlang von linienförmigen Infrastrukturtrassen sowie auf ertragsschwachen, artenarmen oder vorbelasteten Acker- und Grünlandflächen errichtet werden sollen.

Der aktuelle Leitfaden nimmt nun zentrale Anliegen der regionalen und kommunalen Planungs- sowie Projektträger in Bezug auf Freiflächen-Photovoltaikanlagen in den Fokus. So enthält der Leitfaden unter anderem eine Definition von Zulassungskriterien für Zielabweichungen und adressiert die zunehmende Flächenkonkurrenz zwischen Freiflächen-Photovoltaik und Landwirtschaft, zum Beispiel in Bezug auf die Konkretisierung des Flächen-Monitorings. Zudem werden die oberen und unteren Landesplanungsbehörden aus Gründen der dringend notwendigen Beschleunigung gebeten, bei Vorhaben der Freiflächen-Photovoltaik auf die Forderung nach der Durchführung beziehungsweise die Einleitung von Raumverträglichkeitsprüfungen im Regelfall zu verzichten.

„Mit dem neuen Leitfaden setzen wir die Weichen für einen beschleunigten Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik, um die Energiewende im Land mit Nachdruck weiter voranzutreiben und gemeinsam einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten“, sagte der Minister.